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Document 52022IP0444

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2022 zur Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (2022/2047(INI))

ABl. C 177 vom 17.5.2023, pp. 78–94 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 177 vom 17.5.2023, pp. 60–76 (GA)

17.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 177/78


P9_TA(2022)0444

Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2022 zur Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (2022/2047(INI))

(2023/C 177/09)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, insbesondere das Ziel 17, das darin besteht, die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben zu erfüllen,

unter Hinweis auf die von der UNESCO-Weltkonferenz über Kulturpolitik und nachhaltige Entwicklung (MONDIACULT 2022), die vom 28. bis zum 30. September 2022 in Mexiko-Stadt abgehalten wurde, angenommene Abschlusserklärung,

unter Hinweis auf die Erklärung, die im Anschluss an das am 3. Mai 2019 in Paris stattgefundene informelle Treffen der für Kultur und europäische Angelegenheiten zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Resolution des Europarats vom 8. Dezember 2010, mit der ein erweitertes Teilübereinkommen über Kulturwege geschlossen wurde,

unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ der Sachverständigen der Mitgliedstaaten vom 4. Mai 2017 mit dem Titel „How culture and the arts can promote intercultural dialogue in the context of the migratory and refugee crisis“ (Wie Kultur und Kunst den interkulturellen Dialog im Kontext der Migrations- und Flüchtlingskrise fördern können),

unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ der Sachverständigen der Mitgliedstaaten vom 17. Dezember 2019 mit dem Titel „Sustainable cultural tourism“ (Nachhaltiger Kulturtourismus),

unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ der Sachverständigen der Mitgliedstaaten vom 4. Juni 2021 mit dem Titel „Towards gender equality in the cultural and creative sectors“ (Auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft),

unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ der Sachverständigen der Mitgliedstaaten vom 5. September 2022 mit dem Titel „Strengthening cultural heritage resilience for climate change“ (Stärkung der Resilienz des Kulturerbes gegenüber dem Klimawandel),

unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ der Sachverständigen der Mitgliedstaaten vom 22. September 2022 mit dem Titel „Stormy Times. Nature and Humans: Cultural Courage for Change“ (Stürmische Zeiten. Natur und Mensch: Kultureller Mut zum Wandel),

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

unter Hinweis auf die Erklärung von Rom der Kulturminister der G20 vom 30. Juli 2021,

unter Hinweis auf Artikel 8 Absatz 2 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs,

unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (Nikosia-Konvention),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),

unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. Juni 2016 mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016)0029),

unter Hinweis auf das Dokument mit dem Titel „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa — Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“, das am 28. Juni 2016 von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgelegt wurde,

unter Hinweis auf die im Januar 2021 veröffentlichten gemeinsamen Leitlinien des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der nationalen Kulturinstitute der EU,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. Oktober 2018 über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 (COM(2019)0548),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2021 mit dem Titel „Neues Europäisches Bauhaus: attraktiv — nachhaltig — gemeinsam“ (COM(2021)0573),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 29. Juni 2022 über den Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (COM(2022)0317),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2018 zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juni 2019 zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einem Aktionsrahmen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Januar 2018 zum integrierten Ansatz für externe Konflikte und Krisen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Juni 2021 zum Ansatz der EU für das Kulturerbe in Konflikten und Krisen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2021 zur Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2018 zur Notwendigkeit, das kulturelle Erbe in allen Politikbereichen der EU stärker in den Vordergrund zu rücken,

unter Hinweis auf die Erklärung von Rom vom 25. März 2017, die von den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten sowie vom Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission gebilligt wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2018 zur neuen europäischen Agenda für Kultur (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2017 zu der künftigen Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2021 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes: Erzielung eines wirksamen politischen Vermächtnisses (3),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. Juni 2007 zum Sozialstatut der Künstler und Künstlerinnen (4) und vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und der kulturellen Erholung in der EU (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zur Bedeutung von Kultur, Bildung, Medien und Sport für die Bekämpfung von Rassismus (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2022 zum Neuen Europäischen Bauhaus (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2020 zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps (9),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) (10),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (11),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps (12),

unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2021/2316 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2021 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022) (13),

unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2020/2229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 (14),

unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2017/864 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) (15),

unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere auf Artikel 27 über das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen,

unter Hinweis auf den Bericht von 2022 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Titel „The Culture Fix: Creative people, places and industries“ (Das Spiel mit der Kultur: kreative Menschen, Orte und Branchen),

unter Hinweis auf die vorbereitenden Maßnahmen betreffend die Kultur in den Außenbeziehungen der EU und die darin enthaltenen Empfehlungen,

unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern,

unter Hinweis auf die Erklärung des Europarats von Santiago de Compostela vom 23. Oktober 1987 anlässlich der Ernennung des Jakobsweges zum ersten europäischen Kulturweg,

gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

gestützt auf die Artikel 6 und 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,

unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0279/2022),

A.

in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission von 2018 über eine neue europäische Agenda für Kultur (COM(2018)0267) und die Gemeinsame Mitteilung von 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016)0029) eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Kulturpolitik der EU und der Mitgliedstaaten sowohl in ihrer nationalen als auch internationalen Dimension gespielt haben;

B.

in der Erwägung, dass der Arbeitsplan des Rates für Kultur 2023-2026 als wichtigster Fahrplan für die Koordinierung der EU-Kulturpolitik in den kommenden Jahren dienen wird und eine Gelegenheit bietet, einen Paradigmenwechsel einzuleiten, der es der Kultur- und Kreativwirtschaft ermöglicht, sich an eine neue Normalität nach der Pandemie anzupassen und angesichts möglicher künftiger Herausforderungen Widerstandsfähigkeit zu entwickeln;

C.

in der Erwägung, dass die Kultur ein öffentliches Gut ist, und dass die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ehrgeizigen politischen Rahmenvorgaben, angemessenen öffentlichen und privaten Finanzmitteln und einem förderlichen Umfeld für Arbeitskräfte in der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie für den Zugang des Publikums zu Kultur unterstützt werden sollten; in der Erwägung, dass mit der neuen europäischen Agenda für Kultur angestrebt werden sollte, eine lebendige und vielfältige europäische Kulturszene zu erhalten, auszuweiten und zu verbreiten, die die Teilnahme aller Menschen fördert und niemanden zurücklässt;

D.

in der Erwägung, dass kulturelles Schaffen ein wesentliches Mittel ist, um Ansichten zu vermitteln, einschließlich kritischer Ansichten gegenüber den Machthabern, und dass es daher von entscheidender Bedeutung ist, die freie Meinungsäußerung in der Kultur, einschließlich der freien Meinungsäußerung in den Medien, sicherzustellen;

E.

in der Erwägung, dass Europa eine Kulturgemeinschaft ist, die auf gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und einer fortlaufenden Integration beruht; in der Erwägung, dass ein großes Potenzial darin besteht, mit der Kultur und dem Kulturerbe, einschließlich der europäischen Kulturwege, die Werte der Europäischen Union zu fördern, ihre vielfältigen Identitäten zu stärken und die Verwirklichung ihrer Ziele auf globaler Ebene zu unterstützen sowie einen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen zu leisten;

F.

in der Erwägung, dass die Kultur und das Kulturerbe im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 als „eine gemeinsame Quelle der Erinnerung, des Verständnisses, der Identität, des Dialogs, des Zusammenhalts und der Kreativität für Europa“ unterstützt und gefördert wurden; in der Erwägung, dass die allgemeinen Ziele des Jahres des Kulturerbes darin bestanden, „die Anstrengungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden zum Schutz, zur Sicherung, zur Um- oder Weiternutzung, zur Verbesserung, zur Aufwertung und zur Förderung des Kulturerbes Europas in Zusammenarbeit mit dem Kulturbereich und der breiteren Zivilgesellschaft zu fördern und zu unterstützen“ (16); in der Erwägung, dass die Erhaltung, der Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes in allen Formen ein wichtiger Katalysator für die Stärkung interkultureller Beziehungen, des Friedens, der Demokratie, der langfristig nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung, des nachhaltigen Tourismus und der regionalen Entwicklung sowie der Aussöhnung und der kulturellen Koexistenz sind und die Einbeziehung lokaler Gemeinschaften auf europäischer und internationaler Ebene stärken;

G.

in der Erwägung, dass mit der Kultur soziale und wirtschaftliche Vorteile sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union erzielt werden und sie für die Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielt; in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft mindestens 4,4 % des BIP der EU ausmacht und etwa 7,6 Mio. Menschen beschäftigt, sodass sie das Potenzial birgt, die lokale und regionale Entwicklung voranzutreiben; in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in hohem Maße fragmentiert ist, da über 90 % der Unternehmen in diesem Bereich kleine und mittlere Unternehmen sind und 33 % der Arbeitskräfte selbstständig (17) und in atypischen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind; in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft nur einen minimalen Anteil des von ihr geschaffenen wirtschaftlichen Werts einbringt, was sich negativ auf die Arbeitskräfte in der Kultur- und Kreativwirtschaft auswirkt;

H.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft dramatisch, aber ungleichmäßig auf die einzelnen Branchen verteilt waren, was zu einer Verschärfung der Herausforderungen, mit denen die Branchen konfrontiert waren, und der häufig atypischen Beschäftigungsverhältnisse von Künstlern und Kulturschaffenden geführt hat; in der Erwägung, dass standortgebundene Tätigkeiten stark von Ausgangsbeschränkungen, Reisebeschränkungen und anderen notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit betroffen waren, während die Krise in Branchen mit einer stärkeren digitalen Kapazität besser bewältigt werden konnte; in der Erwägung, dass einige kulturelle Gewohnheiten, die während der Pandemie verloren gingen, in manchen Bereichen nicht systematisch wieder aufgekommen sind;

I.

in der Erwägung, dass die Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität die enorme wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft nicht widerspiegeln, sodass dieser Wirtschaftszweig in den allgemeinen Bemühungen der EU, die Erholung und Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft infolge der Pandemie zu unterstützen, deutlich unterrepräsentiert ist; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament forderte, dass 2 % der Aufbau- und Resilienzfazilität in die Kultur- und Kreativwirtschaft investiert werden, und die Bedeutung angemessener Investitionen in die Agenda für Kultur der EU bekräftigte (18); in der Erwägung, dass nur 16 Mitgliedstaaten die Kultur in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen haben und dass das Ziel von 2 % zwar im Durchschnitt auf EU-Ebene erreicht wurde, die Mehrheit der Mitgliedstaaten jedoch deutlich unter diesem Wert geblieben ist;

J.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seinen Entschließungen vom 7. Juni 2007 und vom 20. Oktober 2021 die Stärkung der Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft Europas und die Schaffung eines europäischen Status der Künstler als einen gemeinsamen Rahmen für Arbeitsbedingungen und Mindeststandards, die allen EU-Ländern gemeinsam sind, gefordert hat;

K.

in der Erwägung, dass kulturelle Teilhabe sowohl als passive Teilnahme als auch als aktives Schaffen verstanden werden kann, unabhängig von der Ebene — Amateur oder Profi –, auf der die Tätigkeit ausgeübt wird; in der Erwägung, dass sowohl die aktive als auch die passive kulturelle Beteiligung zahlreiche wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Vorteile mit sich bringt;

L.

in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 über eine neue europäische Agenda für Kultur (COM(2018)0267) die Bedeutung der Kultur und der Künste für die Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten hervorgehoben wurde;

M.

in der Erwägung, dass Kunst und kulturelle Aktivitäten von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (19) seit langem als förderlich für die Gesundheit, einschließlich der psychischen Gesundheit, und das individuelle und gesellschaftliche Wohlbefinden anerkannt sind, vor allem dank ihrer Vielseitigkeit und ihrer Komponenten, einschließlich sozialer Interaktion, sensorischer Aktivierung, emotionaler Ausdrucksfähigkeit, kognitiver Stimulation und körperlicher Aktivität, sowie ihrer Fähigkeit, zahlreiche psychologische, verhaltensbezogene und soziale Prozesse zu stimulieren; in der Erwägung, dass Kunst und Kultur gezeigt haben, dass sie für die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft in Krisenzeiten von unschätzbarem Wert sind;

N.

in der Erwägung, dass die Künste und künstlerischen Disziplinen wichtige Bestandteile und Voraussetzungen der formalen, informellen und nicht formalen Bildung sowie der persönlichen Entwicklung sind; in der Erwägung, dass das Lernen durch und über Kunst und künstlerische Disziplinen zur Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, wie kreativem Denken und anderen übertragbaren Fähigkeiten, beiträgt; in der Erwägung, dass diese Bestandteile in den nationalen Lehrplänen nicht ausreichend berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten durch die Stärkung der Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT) eine Kultur der Innovation und Kreativität von einem jungen Alter an und mit einer Perspektive des lebenslangen Lernens fördern können;

O.

in der Erwägung, dass die künstlerische Forschung in einen Dialog auf Augenhöhe mit anderen Forschungsdisziplinen gebracht und als solche finanziert werden sollte, sowohl wegen ihres Eigenwerts als auch wegen ihres entscheidenden Beitrags zur Auslösung von Innovationen;

P.

in der Erwägung, dass dem EU-Programm Kreatives Europa für die Kultur- und Kreativwirtschaft eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Kunst, Kultur und audiovisuellen Inhalten sowie bei der Unterstützung hochwertiger Medien zukommt, insbesondere durch die Unterstützung von Basisprojekten, kleinen Unternehmen und einzelnen Künstlern; in der Erwägung, dass damit zu der Strategie der Union für internationale kulturelle Beziehungen beigetragen wird, um dieser durch ein auf persönlichen Kontakten beruhendes Konzept, das kulturelle Netzwerke, zivilgesellschaftliche Organisation und Basisorganisationen einschließt, dauerhafte Wirkung zu verleihen. in der Erwägung, dass die meisten Zielvorgaben des Arbeitsplans des Rates für Kultur 2019-2022 durch im Programm vorgesehene Maßnahmen erreicht wurden;

Q.

in der Erwägung, dass Kulturbeziehungen gemeinhin als wechselseitige, nichtzwangsläufige, transnationale Interaktionen zwischen zwei oder mehr Kulturen definiert werden (20), und eine Reihe von Aktivitäten einschließen, die sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren im Raum der Kultur- und Zivilgesellschaft durchgeführt werden; in der Erwägung, dass das Gesamtergebnis von Kulturbeziehungen eine bessere Vernetzung, ein besseres gegenseitiges Verständnis, zahlreichere und tiefere Beziehungen, für beide Seiten vorteilhafte Transaktionen und ein besserer nachhaltiger Dialog zwischen Staaten, Völkern, nichtstaatlichen Akteuren und Kulturen ist und daher zu einer widerstandsfähigeren Gesellschaft führt;

R.

in der Erwägung, dass sich die Kulturdiplomatie auf die Kontakte zwischen Staaten oder deren Bevölkerung über das Medium der Kultur bezieht, wobei die Perspektive der Regierung und die einseitige Interessenvertretung über den gegenseitigen Nutzen und den Dialog dominieren; in der Erwägung, dass die Kulturdiplomatie von den politischen Aspekten der Außenpolitik beeinflusst wird, den zuständigen staatlichen Institutionen gegenüber rechenschaftspflichtig ist und zur Unterstützung politischer Ziele instrumentalisiert werden kann (21);

S.

in der Erwägung, dass die Anstrengungen der EU im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen und der Kulturdiplomatie, die wertvolle Komponenten ihres diplomatischen Instrumentariums sind, darauf ausgerichtet sein sollten, unter Beteiligung von Akteuren auf allen Ebenen öffentlicher Einrichtungen und der Zivilgesellschaft Werte wie Solidarität und Brüderlichkeit zu fördern; in der Erwägung, dass die Zuweisung von Finanzmitteln speziell für die internationalen Kulturbeziehungen an diese Akteure deren Fähigkeit zur Ausschöpfung ihres Potenzials, erheblich steigern würde;

T.

in der Erwägung, dass die drittstaatliche Diaspora in der EU und die europäische Diaspora in Drittstaaten wichtige Akteure bei der Stärkung der kulturellen Beziehungen zwischen der EU und anderen Ländern sein können;

U.

in der Erwägung, dass die EU im Jahr 1993 den Sonderstatus der sogenannten Kulturausnahme geschaffen hat, um kulturelle Güter und Dienstleistungen vor den Regeln des freien Handels zu schützen, da Kultur nicht als Handelsware betrachtet werden und nicht den Markterfordernissen unterliegen sollte;

V.

in der Erwägung, dass in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen nicht ausdrücklich auf die Kultur eingegangen wird, obwohl die Kultur ein globales öffentliches Gut und sowohl eine übergreifende Dimension der nachhaltigen Entwicklung als auch ein Ziel an sich ist, was durch globale Kampagnen wie #Culture2030Goal verdeutlicht wird;

W.

in der Erwägung, dass die digitalen Technologien alle Aspekte des Kulturlebens sowie die Arbeit der Künstler, Kulturschaffenden, Kulturorganisationen und -institutionen beeinflussen und sie dabei unterstützen können, die Interaktion mit verschiedenen Zielgruppen zu ermöglichen und den Zugang zu ihrer Arbeit zu eröffnen; in der Erwägung, dass der digitale Wandel der Branche durch verschiedene EU-Förderprogramme und -Initiativen unterstützt wird, insbesondere Horizont Europa, Erasmus+, Kreatives Europa und das Neue Europäische Bauhaus; in der Erwägung, dass die Digitalisierung enormes Potenzial birgt und die Art und Weise verändert hat, wie in der Kultur- und Kreativwirtschaft Inhalte erstellt, produziert und weitergegeben werden, wodurch die Möglichkeiten des Wachstums und der Ausweitung der kulturellen Beteiligung gefördert werden; in der Erwägung, dass die Digitalisierung auch Herausforderungen in Bezug auf die Vielfalt, die gerechte Entlohnung und den Zugang zur Kultur mit sich bringt und die Ungleichheiten, unter anderem infolge des Mangels an angemessenen digitalen Fähigkeiten, verstärkt;

1.

nimmt die insgesamt zufriedenstellende Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Gemeinsamen Mitteilung mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass bei der Bewertung der Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur Unzulänglichkeiten festgestellt wurden, vor allem in Bezug auf die Prioritäten; betont, dass obwohl die beiden Dokumente den Herausforderungen durch unvorhergesehene Krisen wie die COVID-19-Pandemie standgehalten haben, ihr strategischer Rahmen aktualisiert werden muss, um die übergeordneten Ziele der Kulturpolitik der EU sowie die zu ihrer Umsetzung einzusetzenden praktischen Instrumente festzulegen, unter anderem indem klargestellt wird, wie der Arbeitsplan des Rates für Kultur und die EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen dazu beitragen, dass die aktualisierte neue europäische Agenda für Kultur in die Praxis umgesetzt wird;

2.

stellt fest, dass der Arbeitsplan des Rates für Kultur 2023-2026 ein wesentliches Instrument zur Steuerung der Strategien der Mitgliedstaaten bei der Behandlung der für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa relevanten Themen darstellt; betont, dass sich der Arbeitsplan des Rates für Kultur 2023-2026 in dieser Hinsicht auf folgende Prioritäten konzentrieren sollte:

i.

Erholung und Widerstandsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft durch weitere Stärkung ihrer Fähigkeit, auf künftige Schocks zu reagieren;

ii.

Kultur und Nachhaltigkeit, indem die Kultur als Triebkraft für nachhaltige Entwicklung, Wohlbefinden und soziale Gerechtigkeit herausgestellt wird;

iii.

Status, Arbeitsbedingungen und soziale Bedingungen von Kultur- und Kreativschaffenden;

iv.

Schutz und Förderung des Kulturerbes;

v.

Stärkung und Sicherstellung der wirksamen Entwicklung und Umsetzung von Strategien für internationale Kulturbeziehungen;

3.

hebt hervor, dass der Arbeitsplan des Rates 2023-2026 die kulturpolitische Zusammenarbeit verstärken und Bewertungsrahmen als Ansatz für die Überwachung der Umsetzung enthalten sollte; weist darauf hin, dass die im Arbeitsplan des Rates vorgesehenen Arbeitsmethoden überarbeitet werden sollten, um sie verfahrenstechnisch zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, und dass der Einsatz gezielter Arbeitsgruppen in Betracht gezogen werden sollte;

4.

weist erneut darauf hin, dass der Arbeitsplan des Rates für Kultur 2023-2026 eine Gelegenheit bietet, auf eine umfassendere Kulturpolitik auf EU-Ebene hinzuarbeiten; betont, dass dieses Ziel eine angemessene Finanzierung erfordert; weist erneut darauf hin, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft nur einen minimalen Anteil des von ihr geschaffenen wirtschaftlichen Werts einbringt und neue alternative und stabile Finanzierungsquellen erforderlich sind;

5.

begrüßt die Stärkung des Programms Kreatives Europa 2021-2027, insbesondere die Verdoppelung des Budgets im Vergleich zum Vorgänger und die stärkere Betonung von kultureller Vielfalt, Inklusion, Mobilität, transnationalem Schaffen und politischer Zusammenarbeit sowie der Digitalisierung, Ökologisierung und Widerstandsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft; ist jedoch zutiefst besorgt darüber, dass das Programm Kreatives Europa im Hinblick auf die Verwirklichung seiner Ziele nach wie vor erheblich unterfinanziert ist und dass jährliche Haushaltskürzungen des Programms der Erholung der Kultur- und Kreativwirtschaft ernsthaft schaden werden; beharrt daher auf der Notwendigkeit, durch eine bevorstehende Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ein angemessenes Finanzierungsniveau für das Programm Kreatives Europa sicherzustellen;

6.

fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der EU-Finanzierungen, -Programme und -Strategien für Kultur und ihre Synergieeffekte mit geeigneten Programmen, insbesondere Horizont Europa, Erasmus+, dem Neuen Europäischen Bauhaus und anderen, voll auszuschöpfen; legt der Kommission nahe, diese Synergieeffekte weiterhin mit dem Ziel zu nutzen, ihre positiven Auswirkungen sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Verfügbarkeit von Finanzmitteln in ihrer internen und externen Dimension zu maximieren; besteht darauf, dass die Kultur und das kulturelle Erbe horizontal in alle Politikbereiche der EU einbezogen werden sollten, insbesondere in die Politik für den ökologischen und den digitalen Wandel; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung der Kultur und der technischen Forschung zu fördern und das natürliche, historische und künstlerische Erbe auch im Interesse künftiger Generationen zu schützen;

7.

räumt ein, dass es der OMK im Kulturbereich an konkreten und institutionalisierten Folgemechanismen fehlt; empfiehlt daher die Einführung spezifischer Zeitpläne und Indikatoren, die Folgemaßnahmen oder eine Bewertung der Leistung der Mitgliedstaaten ermöglichen; fordert dazu auf, die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern in OMK-Gruppen zu erweitern, da sie sich als vorteilhaft erwiesen hat;

8.

bedauert, dass die auf OMK-Ebene erstellten Berichte nur einen begrenzten direkten Einfluss auf die Politikgestaltung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene haben, da es an einer angemessenen Verbreitung und Vernetzung zwischen den teilnehmenden Ländern und den nationalen Ministerien mangelt; empfiehlt daher, Berichte mit klaren und konkreten politischen Empfehlungen zu erstellen, die sich auf einen stärker faktenbasierten Ansatz stützen; fordert die Kommission ferner auf, die Informationen über die Ergebnisse der OMK auf nationaler Ebene und EU-Ebene in möglichst vielen Sprachen digital zu verbreiten;

9.

begrüßt, dass der strukturierte Dialog „Voices of Culture“ eingerichtet wurde, mit dem Organisationen der Zivilgesellschaft aus dem Kulturbereich eine Plattform für die Zusammenarbeit mit der Kommission und die OMK zur Verfügung gestellt wird; stellt fest, dass der strukturierte Dialog mit der Zivilgesellschaft die bereichsübergreifende Zusammenarbeit, die Vernetzung und den Austausch erleichtert hat; hebt jedoch hervor, dass die Interaktionen zwischen den Plattformen der OMK und des strukturierten Dialogs unzureichend sind, und fordert daher einen häufigeren und systematischeren Austausch zwischen den Mitgliedern des strukturierten Dialogs und der OMK sowie eine erweiterte Teilnahme, bei der alle Teilbereiche einbezogen werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die in den Abschlussberichten, Konferenzen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen im Rahmen des strukturierten Dialogs und der OMK ausgesprochenen Empfehlungen regelmäßig weiterzuverfolgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Empfehlungen mit konkreten politischen Änderungen und Aktionsplänen nachzuverfolgen;

10.

begrüßt das Pilotprojekt „Establishing a European Heritage Hub to support a holistic and cost-effective follow-up of the European Year of Cultural Heritage“ (Einrichtung eines Europäischen Zentrums für das Kulturerbe zur Unterstützung einer ganzheitlichen und kostengünstigen Folgemaßnahme zum Europäischen Jahr des Kulturerbes) im Einklang mit der Entschließung des Parlaments zum Europäischen Jahr des Kulturerbes: Erzielung eines wirksamen politischen Vermächtnisses (22); fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von mehr Partnerschaften mit dem privaten, dem öffentlichen und dem gemeinnützigen Sektor zur Erhaltung des Kulturerbes unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit zu unterstützen und den Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe zu überprüfen und zu aktualisieren, um den Schutz des kulturellen Erbes im Europa nach der Pandemie sicherzustellen; hebt hervor, dass es wichtig ist, dieses Erbe mit den entsprechenden Mitteln weiter auszubauen; bekräftigt die Bedeutung des europäischen Kulturerbe-Siegels als ein Projekt, das das Bewusstsein für die kulturellen und historischen Wurzeln der EU auf innovative Weise stärkt;

11.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Grundsatz vollständig umzusetzen und das Recht auf kulturelles, künstlerisches und wissenschaftliches Leben und die damit verbundenen kulturellen Rechte als Menschenrechte für alle anzuerkennen und es so jedem Einzelnen zu ermöglichen, am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzuhaben, die Künste zu genießen und ihren Nutzen zu teilen; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um alle Hindernisse für die Wahrnehmung dieser Rechte zu beseitigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hindernisse im Zusammenhang mit sozioökonomischen Merkmalen, dem Einkommen und der physischen Zugänglichkeit, und um die erforderlichen Bedingungen sicherzustellen, damit jeder frei an kulturellen Aktivitäten teilnehmen kann;

12.

besteht darauf, dass die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks ein wesentlicher Bestandteil der Kreativität und der kulturellen Produktion ist, da sie sicherstellt, dass künstlerische Werke die Vielfalt und den Reichtum unserer Gesellschaften widerspiegeln, und dass sie daher für alle Kulturschaffenden gewahrt werden muss; fordert die Kommission auf, die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks als eigenständigen Indikator für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit in ihre Jahresberichte aufzunehmen; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, konkrete Wege zu erkunden, um die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks von Künstlern zu wahren, die insbesondere durch Kriege und geopolitische Instabilität gefährdet sind;

13.

bekräftigt sein starkes Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter und unterstützt die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung als einen seiner offiziellen politischen Ansätze; bekräftigt, dass die Kultur bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Stellung von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten eine wichtige Aufgabe haben kann; fordert die Kommission auf, über ihren Vorschlag zur Einführung von Auswahlkriterien, mit denen Projekte belohnt werden, durch die die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Organisation sichergestellt wird, hinauszugehen und Überwachungs- und Bewertungsmechanismen einzuführen, um ausreichende Daten über die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei den Begünstigten der verschiedenen europäischen Programme und die möglichen Verbesserungsmaßnahmen zu erhalten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen und geschlechtlichen Minderheiten den Zugang zur Kultur- und Kreativwirtschaft, auch in Bezug auf Unternehmertum, zu erleichtern;

14.

betont, dass die Datenerhebung im Arbeitsplan des Rates für Kultur 2023-2026 als eine der wichtigsten bereichsübergreifenden Prioritäten angesehen werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich verstärkt um die Erhebung aktueller und vergleichbarer Daten über die Kultur zu bemühen, u. a. durch die Erfassung und das Benchmarking bewährter Verfahren und die strukturelle Einbeziehung von Sachverständigen, Interessenträgern und Behörden sowie des Publikums nicht nur aus dem Kulturbereich, sondern aus allen Wirtschaftszweigen;

15.

betont, dass eine strengere Überwachung und Bewertung der Durchführung aller Maßnahmen im Rahmen der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Gemeinsamen Mitteilung von 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen“ notwendig sind, sowohl auf strategischer Ebene als auch auf Projektebene, und dass diese auf quantitativen und qualitativen Zielvorgaben sowie einer systematischen, qualitativ hochwertigen Berichterstattung beruhen müssen; fordert die Kommission auf, mehr Indikatoren und eine umfassendere Perspektive für die Bewertung der Projektergebnisse auszuarbeiten und dabei auch qualitative Ergebnisse wie Gemeinschaftsbildung und Lehren aus abgebrochenen Projekten zu berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Nachhaltigkeit der von der EU finanzierten kulturellen Projekte und Initiativen im Laufe der Zeit sicherzustellen;

Soziale Dimension

16.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktive und passive Beteiligung von Menschen an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten zu fördern und in diese zu investieren, und zwar nicht nur durch Kommunikations- und Öffentlichkeitskampagnen, sondern auch und überwiegend durch kohärente, umfassende und inklusive politische Maßnahmen und Anreize zur Ermittlung und Beseitigung administrativer, finanzieller und sprachlicher Hürden für die Beteiligung, einschließlich solcher, die mit sozioökonomischen Merkmalen, Einkommen und physischer Zugänglichkeit zusammenhängen, und für marginalisierte, benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf stadtnahen, ländlichen und abgelegenen Gebieten sowie auf von Entvölkerung bedrohten Gebieten liegen sollte;

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende kulturelle und künstlerische Aktivitäten zu fördern und weitere Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung zu schaffen, die Fähigkeit zu verbessern, ein neues Publikum zu erreichen, die Ziele der kulturellen Teilhabe über die Kulturpolitik hinaus in die Politikgestaltung zu integrieren und zu berücksichtigen und einen Ansatz der kulturellen Rechte zu verfolgen, der sich von einer engen Ausrichtung auf den Zugang hin zu einer sinnvollen Teilhabe verlagert und niemand zurückgelassen wird;

18.

bedauert, dass die letzten von Eurostat erhobenen Daten zur kulturellen Teilhabe aus dem Jahr 2015 stammen; fordert die Kommission in Anbetracht des drastischen Wandels, den die Kultur- und Kreativwirtschaft seither erfahren hat, insbesondere infolge der Covid-19-Pandemie sowie innovativer technologischer Entwicklungen, auf, eine Eurostat-Erhebung über die kulturelle Teilhabe und Trends in der EU zu erstellen und dabei statistische Daten auf verschiedenen territorialen Ebenen (national, regional usw.) zu erheben und zu analysieren, wobei der Beteiligung in Stadtrandgebieten, ländlichen Gebieten und Randgebieten sowie in sozioökonomischen Randgruppen und benachteiligten und schutzbedürftigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;

19.

nimmt die von der Kommission geleistete Arbeit zur Kenntnis, mit der das Ziel verfolgt wurde, die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt, sozialem Wohlbefinden und sozialer Teilhabe und zur Stärkung des allgemeinen bürgerlichen Bewusstseins und der Kenntnisse über die Rechte und Werte der EU sowie die Demokratie zu nutzen; hebt die Rolle der Kultur in Krisenzeiten hervor und fordert eine Bewertung, welche kulturellen Strategien und Maßnahmen sich positiv auf die soziale Inklusion, die Beschäftigungsmöglichkeiten und die wirtschaftliche Entwicklung ausgewirkt haben; empfiehlt, die Arbeit zu diesem Zweck fortzusetzen und auf den Ergebnissen und Erkenntnissen aus allen einschlägigen Projekten und Workshops wie dem Workshop für die Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten zum Thema Kultur für den sozialen Zusammenhalt im November 2020 und der Porto-Santo-Charta zur Kulturdemokratie aufzubauen;

20.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die am stärksten marginalisierten und unterrepräsentierten Gruppen in kulturelle Aktivitäten und Initiativen einbezogen werden, und zwar nicht nur als passive Empfänger, sondern auch als aktive Gestalter solcher Aktivitäten, wodurch bei allen Menschen ein Gefühl der Zugehörigkeit und einer gemeinsamen Zukunft gefördert wird; begrüßt in dieser Hinsicht die Erstellung einer unabhängigen Studie zum Thema „Bedeutung der Bürgerbeteiligung an der Kultur für zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie — politische Lehren aus der internationalen Forschung“ und sieht ihrer Veröffentlichung im November 2022 erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Studie mitzuteilen und entsprechende Folgemaßnahmen zu ergreifen;

21.

hebt die Bedeutung von Kulturprogrammen für die Integration von Flüchtlingen und Migranten in die europäische Gesellschaft hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die in der Neuen Agenda für Kultur — Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten — vorgesehenen Maßnahmen weiter zu fördern;

22.

legt den Mitgliedstaaten nahe, die Rolle der Kunst und der Kultur bei der Förderung einer gesunden Lebensweise, der geistigen Gesundheit und des individuellen und gesellschaftlichen Wohlbefindens anzuerkennen; betont die Bedeutung kultureller und künstlerischer Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen; bedauert den Schaden, der durch die Unterbrechung solcher Tätigkeiten während der Covid-19-Pandemie verursacht wurde; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Kunst und Kultur als Teil einer vollständigen psychosozialen Unterstützung für die am stärksten gefährdeten und benachteiligten Gruppen und Gemeinschaften aufzunehmen;

23.

betont die grundlegende Bedeutung der Kultur für die Entwicklung von Identitäten und individuellen Ausdrucksformen, insbesondere für diejenigen, die häufig Opfer von Diskriminierung sind, z. B. Frauen, ethnische und andere Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und Mitglieder der LGBTIQ+-Gemeinschaft, sowie für die Entwicklung eines Verständnisses für die Gesellschaft und die interkulturellen Kompetenzen, für die Bekämpfung von Hass und Rassismus und für den Aufbau friedlicher Gesellschaften;

24.

hebt die Bedeutung der Kultur für die lebenslange Bildung von Menschen aller Altersgruppen hervor; äußert sich besorgt über die allgemeine Straffung der Lehrpläne, die dazu führt, dass Kunst und künstlerische Disziplinen im Vergleich zu anderen Fächern eine eher marginale Stellung einnehmen; weist erneut darauf hin, wie wichtig umfassende und gut strukturierte Lehrpläne für Schulen sind, die die Kunst- und Kunstdisziplinen umfassen, um die Verantwortung und die Fähigkeit des Einzelnen, sich an kulturellen Aktivitäten zu beteiligen, zu stärken, und besteht darauf, dass die einschlägigen Kompetenzen gefördert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, angemessene finanzielle und personelle Ressourcen und Anreize für Kunst- und Kunstdisziplinen als Lehrplaner und außerschulische Aktivitäten in allen Bildungsphasen bereitzustellen und Lehrkräfte in Bezug auf die Bedeutung und die Macht der Kultur für die Gesellschaft und das allgemeine Wohlergehen zu schulen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, über den „MINT-Ansatz“ hinauszugehen und stattdessen einen „MINKT-Ansatz“ (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik) zu verfolgen;

25.

fordert, dass parallel zur Arbeit an der Professionalisierung der Kultur- und Kreativwirtschaft Strategien zur Unterstützung der zahlreichen Amateurkünstler in Europa zu entwickeln;

26.

weist darauf hin, dass die grenzüberschreitende Mobilität nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Karriere von Künstlern und Kulturschaffenden ist, auch für Künstler und Kulturschaffende, die Staatsangehörige von Drittstaaten sind; unterstreicht daher, wie wichtig es ist, dass künstlerische Kompetenzen und kreative Fähigkeiten und Qualifikationen gegenseitig anerkannt werden und grenzüberschreitend übertragbar sind, damit die grenzüberschreitende Mobilität erleichtert wird; weist darauf hin, dass die Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der internationalen Mobilität und zur Verbesserung der Chancen auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von Künstlern und Kulturschaffenden fördern und möglichst eine umwelt- und sozialverträgliche Mobilität anregen sollten;

27.

betont, wie wichtig die Mobilität von Studenten und jungen Fachkräften der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Kultur- und Kreativwirtschaft ist, um eine breitere und diversifiziertere Bildung zu ermöglichen, konkretere und attraktivere Karriereaussichten zu bieten und ein breites und vielfältiges Spektrum kultureller Aktivitäten anzubieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht für bessere Mobilitätsmöglichkeiten zu sorgen, etwa durch das Programm Erasmus+ und andere europäische und nationale Initiativen;

28.

fordert die Kommission auf, aufbauend auf dem Erfolg der Initiative DiscoverEU, in deren Rahmen junge Menschen ein kostenloses Interrail-Ticket erhalten, die Einführung einer Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu erwägen, sodass junge Europäer einen Reisegutschein erhalten, damit sie den Jakobsweg und andere europäische Kulturwege besuchen und für sich entdecken können;

29.

weist die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf die Verpflichtungen hin, die durch die Ratifizierung der UNESCO-Konvention 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch die EU eingegangen wurden, insbesondere in Bezug auf den Mobilitätsaustausch und die Erleichterung von Reisen in die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Vorzugsbehandlung von Künstlern und anderen Kulturschaffenden sowie von kulturellen Gütern und Dienstleistungen aus Entwicklungsländern; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Erleichterung der Mobilität von Kulturschaffenden aus Drittländern, insbesondere aus dem Globalen Süden, vorzuschlagen, und zwar mithilfe geeigneter institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter auch Visaerleichterungen;

30.

begrüßt die Einrichtung des Mobilitätsprogramms „Culture Moves Europe“ für Fachkräfte der Kultur- und Kreativwirtschaft unter dem Programm Kreatives Europa; betont, dass dieses Programm sein volles Potenzial entfalten kann, wenn es in Zukunft mit einem angemessenen Budget ausgestattet wird und ein breiteres Publikum erreichen kann; bedauert jedoch, dass nach wie vor administrative und finanzielle Hindernisse für die Mobilität bestehen, und fordert, dass mit diesem Programm die noch bestehenden strukturellen Hindernisse für die künstlerische und kulturelle Mobilität abgebaut werden; fordert die Förderung grenzüberschreitender Ansätze im Kulturbereich und der Suche nach europäischen Partnern für die Schaffung großer europäischer und internationaler Koproduktions- und Residenzprogramme im Kulturbereich mit dem Ziel, die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden durch eine verstärkte Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und den Austausch bewährter Verfahren, auch mit Nicht-EU-Ländern, zu fördern;

31.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um qualitativ hochwertige Informationen über Mobilitäts- und Austauschprogramme für Künstler und andere Kulturschaffende bereitzustellen und materielle Unterstützung zu leisten, um alle Arten von Mobilitätshindernissen in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu beseitigen, einschließlich administrativer, finanzieller und sprachlicher Hindernisse sowie Hindernisse im Zusammenhang mit Behinderungen;

Wirtschaftliche Dimension

32.

vertritt die Auffassung, dass die von der Covid-19-Pandemie schwer getroffenen Beschäftigten der Kultur- und Kreativwirtschaft von einem echten und zielgerichteten europäischen Wiederaufbau profitieren müssen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass diese atypische Branche zumeist aus Einzelpersonen sowie Kleinst- und Kleinorganisationen und Unternehmen besteht, die auf der Grundlage von atypischen, projektbasierten oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen tätig sind, von unregelmäßigen Einkünften abhängig sind und nicht langfristig finanziell planen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, 2 % ihrer Haushaltmittel für die Kultur zu verwenden, wie es das Parlament schon mehrfach gefordert hat;

33.

begrüßt die Unterstützung der Kommission für die Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung einer gerechten Vergütung und der Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen für Künstler und Kulturschaffende durch allgemeine und bereichsspezifische Dialoge; betont, dass die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nicht nur für Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung der Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt werden sollte, sondern darüber hinaus auch insbesondere dazu, die Arbeitsbedingungen, die Aus- und Weiterbildung sowie die Umschulung von Fachkräften in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu verbessern, damit diese mit dem fortschreitenden Strukturwandel in diesem Bereich Schritt halten können;

34.

weist erneut darauf hin, dass die uneinheitlichen öffentlichen Investitionen zu einer unterschiedlich schnellen Erholung der Kultur- und Kreativwirtschaft führen, wodurch die Unterschiede innerhalb des kulturellen Ökosystems der EU, das einer stabilen und verlässlichen Struktur und Finanzierung bedarf, zunehmen und letztlich die kulturelle Vielfalt Europas gefährdet wird; betont, dass bei der Erholung der Kultur- und Kreativwirtschaft die laufenden Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie die Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Beschäftigten der Kultur- und Kreativwirtschaft berücksichtigt werden müssen, damit die strukturellen Probleme, die bereits vor der Covid-19-Pandemie bestanden, überwunden werden können;

35.

erinnert die Kommission an die wiederholten Forderungen des Parlaments nach einem Vorschlag für einen europäischen Künstlerstatus, der einen gemeinsamen Rahmen für angemessene, faire und transparente Arbeitsbedingungen und Mindeststandards, darunter auch eine faire Vergütung, in allen EU-Ländern festlegen würde, wobei die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der EU im Bereich der Arbeitsmarkt- und Kulturpolitik in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, um die sozioökonomischen Bedingungen der Beschäftigten der Kultur- und Kreativwirtschaft in allen Mitgliedstaaten zu verbessern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die de facto echte Kreativität und Meinungsfreiheit garantieren; sieht dem diesbezüglichen Bericht über die offene Koordinierungsmethode, der Mitte 2023 veröffentlicht werden soll, erwartungsvoll entgegen; fordert, dass die Beiträge der einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter auch der Sozialpartner, zu Fragen der sozialen Absicherung gebührend berücksichtigt werden, um angemessene Folgemaßnahmen in dieser Angelegenheit sicherzustellen;

36.

legt zudem allen Mitgliedstaaten nahe, der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (23) nachzukommen, und fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen und für eine faire, angemessene und verhältnismäßige Vergütung für Urheber und ausübende Künstler zu sorgen; fordert die Kommission auf, die Bemühungen um die Umsetzung und Anwendung zu unterstützen;

37.

stellt mit Bedauern fest, dass die Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln der EU, darunter diejenigen für das Programm Kreatives Europa, oftmals immer noch zu aufwendig sind und unnötige Hindernisse für alle potenziellen Begünstigten schaffen, insbesondere für Kleinst- und kleine Organisationen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, deren Verwaltungskapazitäten begrenzt sind, was sowohl für Organisationen in Europa als auch in Drittländern zutrifft; fordert die Kommission daher auf, auf ein stärkeres Bewusstsein für die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten hinzuarbeiten und diese Verfahren weiter zu vereinfachen, damit ein breiteres Spektrum von Organisationen, einschließlich kleiner und mittlerer Organisationen in den am stärksten benachteiligten Gebieten, Zugang zu EU-Mitteln erhalten kann;

38.

fordert die Kommission auf, bei der Vereinfachung dieser Verfahren den Grundsatz der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt zu berücksichtigen, die Zulassung von Anträgen in weiteren Sprachen zuzulassen und dabei mit den europäischen Sprachen zu beginnen, damit Organisationen und Einzelpersonen, die nicht über die Fähigkeit oder die Mittel verfügen, eine Übersetzung ins Englische sicherzustellen, eine faire Chance erhalten;

39.

begrüßt die vor Kurzem erfolgte Einrichtung der „Kaskadenfinanzierung“ als Mittel, um alle Begünstigten, insbesondere Einzelpersonen sowie kleine und mittlere Organisationen, besser zu erreichen; legt der Kommission nahe, solche Systeme bei allen Programmen, die für die Kultur- und Kreativwirtschaft relevant sind, weiterzuentwickeln; rät der Kommission, bei der Einrichtung solcher Systeme, an denen zwischengeschaltete Organisationen beteiligt sind, mögliche Interessenkonflikte zwischen den zwischengeschalteten Organisationen und den Endempfängern, die Gemeinkosten für die zwischengeschalteten Organisationen im Zusammenhang mit der Logistik und der Verwaltung der Zuschüsse sowie die Auswahlkriterien und die abschließenden Bewertungen der Zuschüsse zu berücksichtigen;

40.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die kulturpolitischen Maßnahmen und Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten insbesondere in Zeiten schwerer wirtschaftlicher Bedrängnisse mit ausreichenden Finanzmitteln, einem einfacheren Zugang zu Darlehen und Kapazitäten ausgestattet werden, um über einen Ansatz zur Krisenbewältigung hinauszugehen, und stattdessen eine langfristige Strategie für die Kulturpolitik zu verfolgen;

41.

verweist auf das zentrale Ziel der Kommission, den Aufbau kreativer Partnerschaften zwischen dem Kultursektor und anderen Branchen zu unterstützen;

42.

unterstreicht den Erfolg der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ im Hinblick auf die Entwicklung von Städten und Regionen in der EU und den assoziierten Ländern; betont, dass es zusätzlicher Mittel für die Kulturhauptstädte Europas bedarf, da sich die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Initiative durch die COVID-19-Pandemie und die steigende Inflation erheblich verschlechtert haben; begrüßt den von der Gemeinsamen Forschungsstelle entwickelten Städtevergleich „Kultur und Kreativität“ der Kommission, der dazu beiträgt, die kulturellen und natürlichen Ressourcen von Regionen und Städten auf der Grundlage der Verbindung zwischen Kultur und Tourismus objektiv zu bewerten; fordert die Kommission auf, das politische Projekt „Kulturelle und kreative Räume und Städte“ weiterzuverfolgen, um die kulturelle Beteiligung und die soziale und städtische Erneuerung zu fördern;

43.

empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, an die Empfehlungen des Berichts der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ über nachhaltigen Kulturtourismus anzuknüpfen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz und der Erhaltung des kulturellen Erbes einerseits und der Verbesserung des Zugangs und der Einrichtungen für Besucher andererseits sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten gleichzeitig nachdrücklich auf, mit Blick auf die Risiken des Massentourismus für das Kulturerbe und die natürlichen Ökosysteme wachsam zu bleiben, und hält es für geboten, einen Ausgleich zwischen dem Wachstum und der Entwicklung des Tourismus in Städten, die von künstlerischem und touristischem Interesse sind, und der Lebensqualität der dort dauerhaft lebenden Bürger zu finden;

44.

nimmt den wichtigen Beitrag der Initiative Neues Europäisches Bauhaus zur Kenntnis, bei der es sich um eine kreative, interdisziplinäre und disziplinenübergreifende Initiative handelt, mit der darauf abgezielt wird, die Ziele des Green New Deals der EU zu erreichen, indem sie eine Brücke zwischen Wissenschaft, Technologie, Kunst und Kultur schlägt und die ökologische Nachhaltigkeit in alle EU-Politikbereiche einbezieht; weist darauf hin, dass diese Initiative auf Innovation auf allen Ebenen und auf der aktiven Beteiligung und sinnvollen Einbeziehung aller Menschen — auch aus sozial benachteiligten Schichten — und lokalen Gemeinschaften beruhen sollte; betont, dass der neue Arbeitsplan für Kultur des Rates die Bedeutung der Initiative Neues Europäisches Bauhaus, einschließlich ihrer externen Dimension, mit klaren Zielvorgaben widerspiegeln sollte; fordert die Kommission erneut auf, so schnell wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, um das Neue Europäische Bauhaus im nächsten MFR in ein neues, eigenständiges und mit neuen Finanzmitteln ausgestattetes EU-Programm umzuwandeln;

45.

weist auf den enormen Beitrag hin, den Kunst und Kultur zur Sensibilisierung für Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsfragen und für deren soziale Dimension sowie zu positiven Verhaltensänderungen leisten; weist insbesondere darauf hin, dass traditionelles Wissen, das einen Teil des kulturellen Erbes darstellt, von zentraler Bedeutung ist, um die Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung daran zu verbessern; hält die Kommission zu diesem Zweck an, enger mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft sowie nationalen und lokalen Organisationen zusammenzuarbeiten, damit die Bürger für dieses Thema sensibilisiert werden, und im Wege von Synergien mit anderen konkreten EU-Programmen, -Fonds und -Maßnahmen gesonderte Finanzmittel für diese Kulturinitiativen bereitzustellen;

46.

fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, ihre Kulturprogramme im Einklang mit den Grundsätzen der Umweltverträglichkeit und der Bekämpfung der Klimakrise zu gestalten und die Umweltauswirkungen aller EU-finanzierten Projekte während ihres Lebenszyklus zu bewerten; empfiehlt den Interessenträgern und Empfängern von EU-Mitteln, bei der Konzeption, Planung und Durchführung ihrer Projekte die umweltfreundlichsten Methoden und Konzepte zu wählen;

47.

begrüßt den Bericht der Gruppe „Offene Methode der Koordinierung“ mit dem Titel „Stärkung der Resilienz des Kulturerbes gegen den Klimawandel — der europäische Grüne Deal trifft Kulturerbe“ und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen aktiv weiterzuverfolgen und die Beispiele für bewährte Verfahren zu nutzen;

48.

weist darauf hin, dass bei der Restaurierung des kulturellen Erbes und traditioneller Bauwerke den Fragen der Nachhaltigkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; weist auf das Potenzial des Neuen Europäischen Bauhauses hin, wenn es gilt, bei Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Schäden zum Schutz und zur Wiederherstellung von Städten und ihrem kulturellen Erbe beizutragen; hält es für geboten, auch weiterhin bewährte Verfahren zum Schutz, zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Kulturerbe zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit Drittländern auszutauschen, wozu auch innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden gehören, wobei jedoch das architektonische Interesse oder der historische Charakter der Gebäude stets zu wahren ist und insbesondere auf die Authentizität und Qualität des Endergebnisses der Restaurierung geachtet werden muss, damit die physische Integrität, die architektonische Kohärenz, der historische Charakter oder der Wert historischer oder künstlerisch wertvoller Gebäude oder historischer Zentren nicht beeinträchtigt werden, und zwar im Einklang mit den einschlägigen nationalen Vorschriften für den Erhalt und der Charta von Venedig von 1964 über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles;

49.

weist auf Artikel 3 EUV hin, in dem festgelegt ist, dass die EU für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas sorgen muss; bekräftigt, dass die Aufrechterhaltung des erforderlichen Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht im Widerspruch zur Erhaltung des europäischen Erbes steht; weist darauf hin, dass in dem von Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten 2022 veröffentlichten Bericht über die Stärkung der Resilienz des Kulturerbes gegenüber dem Klimawandel eindeutig festgestellt wird, dass die Klimakrise nicht durch eine Krise des kulturellen Erbes gelöst werden kann; fordert die Kommission daher auf, diese Überlegungen bei ihrer Entscheidung über die Aufnahme von Stoffen in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe in Anhang XIV der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zu berücksichtigen, wenn diese Stoffe für die Restaurierung des kulturellen Erbes erforderlich sind; fordert die Kommission auf, in solchen Fällen die sozioökonomischen Vorteile, die sich aus der Verwendung solcher Stoffe ergeben, sorgfältig gegen das Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt abzuwägen, damit beide Interessen angemessen gewahrt werden; fordert sie ferner auf, auch geeignete Alternativstoffe oder alternative Technologien im Einklang mit Artikel 60 und Artikel 58 Absatz 2 (und anderen einschlägigen Artikeln) der REACH-Verordnung zu prüfen; betont, dass die Branche des kulturellen Erbes beispielhafte Schritte in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von Handwerkern und Künstlern unternommen hat, die ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen; fordert bei Bedarf Ausnahmen für die Kulturbranche und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe von der genannten Verordnung, um die Schließung oder Verlagerung zahlreicher Handwerksbetriebe und negative Auswirkungen auf die Restaurierung, Instandhaltung und Erhaltung des umfangreichen Erbes der Union zu vermeiden; fordert die Unionsorgane auf, die Branche des kulturellen Erbes in allen Vorgesprächen im Zusammenhang mit regulatorischen oder legislativen Änderungen, die sich unmittelbar auf ihre Tätigkeiten auswirken, zu konsultieren und in diese einzubeziehen;

50.

ersucht die Kommission und den EAD, die Zusammenarbeit mit dem Europarat unter anderem bei den Kulturwegen zu vertiefen, sodass die Grundwerte der kulturellen Vielfalt, der interkulturelle Dialog und die nachhaltige territoriale Entwicklung weniger bekannter Reiseziele gefördert werden und gleichzeitig das kulturelle und das natürliche Erbe dieser Stätten bewahrt, geschützt und wiederhergestellt werden;

51.

stellt fest, dass die Digitalisierung ein Mittel zur Maximierung des Nutzens des Kulturerbes ist; betont die Herausforderungen, die die Digitalisierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft mit sich bringt, und die Notwendigkeit, Geschäftsmodelle ständig zu überdenken und neu zu gestalten und die Beschäftigten in dieser Branche neu zu qualifizieren; erachtet es als wichtig, dass die Finanzierung für die nachhaltige Digitalisierung, Bewahrung und Onlineverfügbarkeit kultureller und kreativer Inhalte und des Kulturerbes Europas sichergestellt ist; hält es für geboten, in die digitale Kompetenz für alle zu investieren, und zwar auch als Mittel, um Kultur zu genießen;

52.

ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, bei der Digitalisierung des Kulturerbes auch auf Entwicklungen im Metaversum zu achten, indem sie das europäische Kulturerbe schützen, wenn es virtuell dargestellt oder anderweitig in das Metaversum übertragen wird;

53.

verweist insbesondere auf den positiven Beitrag der europäischen digitalen Innovationszentren und der Labors für kreative Innovationen, die die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft beim Ausbau ihrer Innovationskapazität im digitalen und audiovisuellen Bereich unterstützen;

54.

begrüßt die Aufnahme des Clusters „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ in Horizont Europa und die Zunahme der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschung und Innovation im Bereich des kulturellen Erbes und der Kultur- und Kreativwirtschaft und begrüßt die kürzlich erfolgte Gründung der Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) für Kultur und Kreativität im Rahmen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT); sieht den Ergebnissen dieser Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, insbesondere dem Beitrag, den Forschung und Innovation zur Entwicklung der europäischen internationalen Kulturbeziehungen leisten können, erwartungsvoll entgegen;

55.

erkennt die überragende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und schutzrechtsintensiver Wirtschaftszweige für das Wirtschaftswachstum der EU sowie ihre kulturelle Widerstandsfähigkeit und Sichtbarkeit an und hebt die entscheidende Rolle hervor, die dem geistigen Eigentum mit Blick auf den digitalen Wandel in Europa bereits zukommt; hebt hervor, dass der rechtliche Schutz dieser Vermögenswerte und Wirtschaftszweige bis zu einem hinreichenden Maße verstärkt werden muss, damit alle Urheber von kulturellen und schöpferischen Werken von ihren Rechten des geistigen Eigentums profitieren können; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das geistige Eigentum der digitalisierten europäischen Landschaft zu schützen;

56.

bedauert das allmähliche Verschwinden von kulturellem Material in Papierform und die Auswirkungen dieses Trends auf das Verlagswesen, insbesondere auf kleine und mittlere Verlagshäuser und Buchhandlungen;

Außenpolitische Dimension und internationale Kulturbeziehungen

57.

ist der Ansicht, dass Kultur und interkultureller Dialog einen wichtigen Beitrag zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses innerhalb einer Gesellschaft und zwischen verschiedenen Gesellschaften und zur Wiederherstellung der Kommunikation über sprachliche Grenzen hinweg auf der internationalen Ebene in einem schwierigen globalen Kontext leisten, wodurch der Wert der Achtung und Förderung der kulturellen Vielfalt und der Menschenrechte deutlich wird; hebt die Rolle der EU bei der Förderung eines kontinuierlichen Dialogs über Kulturpolitik zwischen ihren Mitgliedstaaten und Drittländern hervor und fordert die Mitgliedstaaten auf, in der Folge für eine angemessene Mittelausstattung zu sorgen, um die internationale Kapazität der EU im Bereich der Kultur zu stärken und die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft einschließlich kleinerer Organisationen und Künstler in die Lage zu versetzen, international aktiv zu werden;

58.

missbilligt den Rückgriff auf Kultur — auch mithilfe von Kultur- und Bildungseinrichtungen — durch insbesondere autoritäre Regierungen, die darauf abzielen, internationale Regeln und Werte durch die Infragestellung ihrer Allgemeingültigkeit neu festzulegen und durch den Missbrauch der künstlerischen und akademischen Freiheit politischen Einfluss auszuüben;

59.

hebt das Potenzial der internationalen Kulturbeziehungen der EU zur Bekämpfung von Desinformation in Drittländern, von ausländischer Einflussnahme auf die EU und von EU-feindlichen Narrativen illiberaler und autoritärer Regime hervor; fordert den EAD auf, die Prävalenz und den Einfluss böswilliger staatlicher Akteure auf die europäischen internationalen Kulturbeziehungen, an denen die EU beteiligt ist, zu analysieren;

60.

weist in Bezug auf die Entscheidungsprozesse, die Programmgestaltung und -durchführung sowie die allgemeine Philosophie auf den Unterschied zwischen „Kulturbeziehungen der EU“ und „Kulturdiplomatie der EU“ hin; betont, dass beide Ansätze zwar nebeneinander bestehen und sich gegenseitig ergänzen können, aber unterschiedlichen Zwecken dienen;

61.

bedauert, dass es keine klare und kohärente EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen gibt; fordert die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, regelmäßig Verfahren und gewonnene Erkenntnisse zu teilen und in Zusammenarbeit mit den Clustern der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (European Union National Institutes for Culture — EUNIC) und Organisationen der Zivilgesellschaft in Drittländern kohärente Strategien auszuarbeiten, die auf dem gemeinsamen Verständnis dessen, was unter internationalen Kulturbeziehungen zu verstehen ist, beruhen, wozu auch gehört, dass die EU-Delegationen in Drittländern und die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten Schritte hin zu deren Umsetzung ergreifen und maßgeschneiderte Leitlinien für Aktivitäten im Zusammenhang mit den Kulturbeziehungen umsetzen; empfiehlt, dass im Rahmen dieser Strategien in die Sichtbarkeit und die strategische Kommunikation über das gemeinsame kulturelle Erbe der EU und seinen Beitrag zur Förderung von Demokratie und Werten investiert wird;

62.

betont, dass sich die EU unter Inanspruchnahme ihrer eigenen Instrumente für die internationalen Kulturbeziehungen einsetzen muss, um ein kulturelles Bild der EU auf der internationalen Bühne zu vermitteln, das vielschichtiger ist als die Summe der einzelnen Komponenten, wodurch die Arbeit der Kulturinstitute der Mitgliedstaaten im Ausland ergänzt wird; fordert die Entwicklung eines eigenen autonomen Instrumentariums der EU für ihre internationalen Kulturbeziehungen und ihre Kulturdiplomatie, das sich auf die Erfahrung von und die Partnerschaften mit der EUNIC und den Kulturinstituten der Mitgliedstaaten im Ausland sowie mit der Zivilgesellschaft und den Kulturbranchen in Drittländern stützt; betont, dass ein solches Instrumentarium darauf abzielen sollte, Maßnahmen sowohl zur Förderung der europäischen Kultur im Ausland als auch zur Bereitstellung technischer und materieller Kapazitäten sowie finanzieller Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Drittländern umzusetzen, und daher mit ausreichenden Eigenmitteln und Geldern versehen werden sollte;

63.

fordert die Kommission und den EAD auf, eine Studie durchzuführen, um zu bewerten, ob entweder ein eigenes Kapitel für die internationalen Kulturbeziehungen in das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt (NDICI) aufgenommen oder die externe Dimension des Programms „Kreatives Europa“ gestärkt werden kann, möglicherweise durch die Schaffung eines Aktionsbereichs zur Finanzierung von Projekten im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen; fordert die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, zu diesem Zweck neue Gelder bereitzustellen, damit neue Maßnahmen nicht auf Kosten der bestehenden Programme finanziert werden;

64.

fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um gemeinsame Standpunkte der EU in multilateralen Foren und Netzwerken zu erreichen, und erforderlichenfalls in Fragen, die sich auf die internationalen Kulturbeziehungen auswirken, mit einer Stimme zu sprechen;

65.

betont, dass die EU bei kulturellen Veranstaltungen weltweit uneingeschränkt präsent sein muss, insbesondere bei solchen, die auf globaler Ebene stattfinden, wie etwa die Weltausstellung; fordert, dass die EU die Möglichkeit erhält, eine Weltausstellung auszurichten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten stattfinden könnte;

66.

begrüßt die im Rahmen des strukturierten Dialogs „Voices of Culture“ veröffentlichten Empfehlungen zu den internationale Kulturbeziehungen und fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, diese bei der Entwicklung ihrer Strategien für die internationalen Kulturbeziehungen angemessen zu berücksichtigen; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten insbesondere eindringlich auf, beim Aufbau ihrer Kulturbeziehungen mit Drittländern einen auf persönlichen Kontakten beruhenden Bottom-up- und Menschenrechtsansatz zu verfolgen und ihre Strategie im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen und Projektprogrammierung in einer Art und Weise zu konzipieren und umzusetzen, dass die Bedürfnisse und Anforderungen ihrer Partnerländer und von lokalen Gemeinschaften berücksichtigt werden, wobei diese als gleichwertige Partner zu behandeln sind; betont, dass solche Strategien den Bedürfnissen und der spezifischen politischen und sozioökonomischen Lage der einzelnen Partnerländer oder -regionen gerecht werden sollten und nicht das Ergebnis einer für alle passenden Einheitslösung sein dürfen; fordert eine angemessene Finanzierung der internationalen Kulturbeziehungen in den derzeitigen Programmen in dem Bereich Kultur und Bildung, sowohl im Rahmen der geografischen als auch der thematischen Programme des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“; stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen, darunter mit interkulturellen und interreligiösen Akteuren, von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Werte wie Frieden, Toleranz und gegenseitigem Verständnis zu stärken und die langfristige Tragfähigkeit der von der EU finanzierten Projekte sicherzustellen;

67.

lobt die Arbeit der Kulturinstitute und -organisationen der Mitgliedstaaten und der EUNIC-Cluster in Drittländern; legt die weitere Zusammenarbeit zwischen ihnen und die Entwicklung ihres Netzwerks mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen nahe, wobei kleineren Mitgliedstaaten und Mitgliedstaaten mit begrenzter oder fehlender kultureller Sichtbarkeit im Ausland und deren Bedarf an kultureller Vertretung besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

68.

begrüßt die Tatsache, dass sich mehrere Referate der Kommission und des EAD an der bereichsübergreifenden Arbeit zum Thema internationale Kulturbeziehungen beteiligen; fordert die Kommission und den EAD auf, die Koordinierungsmechanismen zwischen den betreffenden Einrichtungen zu verbessern, unter anderem durch die Schaffung kohärenterer und strafferer Arbeitsmethoden, um die Effizienz zu maximieren, Überschneidungen zu verhindern und das institutionelle Gedächtnis sicherzustellen;

69.

begrüßt die Einrichtung von Anlaufstellen für Kultur in den EU-Delegationen; legt den EU-Delegationen nahe, ihr Profil zu stärken, ihre Kompetenzen auszubauen und diese in ihre politischen Teams und weniger in ihre Kommunikations- und Veranstaltungsteams einfließen zu lassen; fordert die Zuweisung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen für die EU-Teams in den Bereichen internationale Kulturbeziehungen und Kulturdiplomatie innerhalb der zentralen Dienststellen der Kommission und des EAD sowie in den EU-Delegationen, um die kulturelle Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren vor Ort, darunter mit öffentlichen Einrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschulen in Drittländern, zu erleichtern und zu stärken;

70.

fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, die Kulturpolitik, die internationalen Kulturbeziehungen und die Kulturdiplomatie in die Ausbildung ihres gesamten diplomatischen Korps einzubinden, um Diplomaten für die internationalen Kulturbeziehungen als einen wichtigen, eigenständigen Bereich innerhalb der öffentlichen Diplomatie zu sensibilisieren, und entsprechende politische und strategische Kompetenzen im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen und der Kulturdiplomatie aufzubauen; sieht den Ergebnissen der neu gegründeten Europäischen Diplomatenakademie, die auf einem Pilotprojekt des Europäischen Parlaments basiert, und der Veröffentlichung der vom EAD in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie im November mit Interesse entgegen;

71.

begrüßt die ersten Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahme für Europäische Kulturräume; hebt die positiven Ergebnisse der innovativen Kooperationsmodelle hervor, die von den Projektpartnern auf der Grundlage eines Aufrufs zur Einreichung von Ideen gemeinsam mit lokalen Interessenträgern im Geiste einer gleichberechtigten Partnerschaft entwickelt wurden; fordert die Kommission auf, diese äußerst erfolgreiche Maßnahme weiter zu finanzieren; fordert die Kulturakteure in der EU und in Drittländern auf, weitere Kooperationsvereinbarungen auszuloten, etwa die kreative Kollaboration bei gemeinsamen Kunstwerken und internationalen Koproduktionen, um das gegenseitige Verständnis über Sprachen und Länder hinweg zu fördern;

72.

betont, dass die EU das Potenzial besitzt, ihre Partnerschaften im Bereich der internationalen kulturellen Zusammenarbeit mithilfe ihrer Regionen in äußerster Randlage und ihrer überseeischen Länder und Gebiete zu stärken, die sich an geografischen, kulturellen und sprachlichen Knotenpunkten in der ganzen Welt befinden; fordert die EU auf, Projekte im Bereich der internationalen kulturellen Zusammenarbeit unter Beteiligung von Gebieten in äußerster Randlage und überseeischen Ländern und Gebieten zu konzipieren, damit die regionale Integration gefördert wird und neue Partnerschaften mit den Partnerländern eingegangen werden;

73.

besteht darauf, dass der Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern verstärkt werden muss; begrüßt die jüngste Konsultation der Kommission zur Vorbereitung eines neuen Aktionsplans, mit dem ein klarer, umfassender und wirksamer Rahmen für den Beitrag der EU zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern geschaffen werden soll, der als Teil der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität darauf abzielt, kriminelle Aktivitäten zu unterbinden und das kulturelle Erbe im Binnenmarkt zu schützen; fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern bei der Bewahrung und dem Schutz des kulturellen Erbes und bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern;

74.

weist darauf hin, dass das archäologische und kulturelle Erbe einen integralen Bestandteil der Identität der Menschen bildet; verurteilt daher die unrechtmäßige Verbringung von und den illegalen Handel mit Kulturgütern; begrüßt die von einigen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer außenpolitischen Strategie unternommenen Anstrengungen zur Rückgabe von kulturellen Werken und Artefakten an ihre Ursprungsorte, um das gegenseitige Verständnis für das kulturelle Erbe der anderen zu fördern und die Entwicklung einer eigenständigen Kulturpolitik in Drittländern zu unterstützen; fordert die Kommission und den EAD auf, diese Mitgliedstaaten bei ihren Verhandlungsprozessen mit Drittländern im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes und die Bemühungen aller Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Schutz und der Restaurierung ihres kulturellen und historischen Erbes im Einklang mit der Mondiacult-Erklärung aus dem Jahr 2022 aktiv zu unterstützen;

75.

weist darauf hin, wie wichtig die Förderung der Kultur als Faktor für eine nachhaltige Entwicklung ist, die ein hohes Potenzial für soziales und wirtschaftliches Wachstum birgt; fordert die Kommission auf, den Beitrag von Kulturakteuren und Organisationen der Zivilgesellschaft zur nachhaltigen Entwicklung durch ihre aktive Beteiligung in einem regelmäßigen Dialog, in professionellen Netzwerken und in Partnerschaften zwischen verschiedenen Interessenträgern sowie durch im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ finanzierte Maßnahmen im Kulturbereich zu erleichtern; fordert die Kommission und den EAD auf, den Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich internationale kulturelle Zusammenarbeit und die diesbezüglichen Ergebnisse des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ zu überwachen und dem Parlament regelmäßig darüber Bericht zu erstatten;

76.

weist darauf hin, dass innerhalb der Ziele für nachhaltige Entwicklung die Förderung und der Schutz der Kultur sowohl ein insbesondere in den Zielen 4.7, 8.9 und 11.4 verankertes Ziel an sich als auch ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sind; hebt den Querschnittscharakter von Kultur und kulturellen Projekten hervor, der es ihnen ermöglicht, einen positiven Beitrag zur Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten; fordert die Kommission, die EU-Delegationen in Drittländern und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenhänge zwischen Kultur und Kulturpolitik und der Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung weiter zu erkunden, unter anderem durch die Beteiligung von Künstlern und Kulturschaffenden in einem inklusiven Dialog, professionellen Netzwerken, Austauschmaßnahmen und Partnerschaften mit mehreren Interessenträgern, und Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen; fordert die Kommission und den EAD auf, mehr Briefings und einen Meinungs- und Praxisaustausch zu organisieren, um die ordnungsgemäße Umsetzung dieser gemeinsamen Prioritäten sicherzustellen;

77.

hebt das Potenzial der Kultur und des materiellen und immateriellen Kulturerbes als Wegbereiter für Kommunikation, Austausch und Frieden hervor, in deren Windschatten Versöhnung und Konfliktprävention gefördert werden; empfiehlt in diesem Zusammenhang eine verstärkte Zusammenarbeit mit der UNESCO beim Schutz des kulturellen Erbes und bei der Entsendung von Erkundungsmissionen;

78.

fordert die Kommission auf, die Zerstörung des historischen, künstlerischen und kulturellen Erbes in aktuellen Konflikten sowie die systematische und politisch oder ideologisch vorsätzliche Zerstörung des historischen, künstlerischen und kulturellen Erbes sowie die Auslöschung der Identität und Kultur souveräner Staaten, Völker oder Minderheiten, einschließlich der anhaltenden Politik Aserbaidschans, das armenische Kulturerbe in und um Bergkarabach herum auszulöschen und zu verleugnen, und der vorsätzlichen Zerstörung von Kulturstätten in der Ukraine infolge des unprovozierten und rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands, aufs Schärfste zu verurteilen; weist darauf hin, dass die Zerstörung des kulturellen Erbes ein Kriegsverbrechen und eine Menschenrechtsverletzung darstellen kann, und weist in diesem Zusammenhang auf die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Schutzverantwortung hin, auch in Bezug auf den Schutz des kulturellen Erbes im Anschluss an und während bewaffneter Konflikte; fordert, dass der Schutz des kulturellen Erbes in die Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU einbezogen wird, indem lokale Partner bei der Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen, die das Kulturerbe betreffen, unterstützt und geschult werden; fordert, dass gegen Einzelpersonen und Einrichtungen, die für die Zerstörung und Schändung von oder den illegalen Handel mit Kulturerbe verantwortlich sind, gezielte Sanktionen verhängt werden, was ein wichtiger Schritt wäre, um von derartigen Handlungen abzuschrecken und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;

79.

fordert die Kommission und den EAD auf, für Partner in den Mitgliedstaaten und in Drittländern technische und materielle Unterstützung für die Sensibilisierung und Entwicklung von Fähigkeiten und Kenntnissen bereitzustellen, die für die Bewahrung und Verwaltung des kulturellen Erbes erforderlich sind, unter anderem auch durch die Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und Bildungseinrichtungen in Drittländern;

80.

ermahnt die Kommission, den EAD, die EU-Delegationen in Drittländern und die Mitgliedstaaten, dass die von der EU finanzierte Restaurierung von durch Kriege zerstörten Kulturerbestätten in Drittländern nicht Kriegsparteien zugutekommen darf, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, und dass durch diese Restaurierung autoritäre Regime weder legitimiert noch die Beziehungen zu ihnen normalisiert werden dürfen;

81.

appelliert an die Mitgliedstaaten, den Standpunkt des Parlaments bei der Annahme des Arbeitsplans für Kultur 2023-2026 gebührend zu berücksichtigen;

o

o o

82.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.

(1)  ABl. C 388 vom 13.11.2020, S. 30.

(2)  ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 112.

(3)  ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 24.

(4)  ABl. C 125 E vom 22.5.2008, S. 223.

(5)  ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 88.

(6)  ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 15.

(7)  ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 152.

(8)  Angenommene Texte, P9_TA(2022)0319.

(9)  ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 2.

(10)  ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34.

(11)  ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.

(12)  ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32.

(13)  ABl. L 462 vom 28.12.2021, S. 1.

(14)  ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 116.

(15)  ABl. L 131 vom 20.5.2017, S. 1.

(16)  ABl. L 131 vom 20.5.2017, S. 1.

(17)  Ernst & Young, Rebuilding Europe: The cultural and creative economy before and after the COVID-19 crisis (Zum Wiederaufbau in der EU — die Kultur- und Kreativwirtschaft vor und nach der COVID-19-Krise), Januar 2021.

(18)  Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa (ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 152) und vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und der kulturellen Erholung in der EU (ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 88).

(19)  Fancourt, D. und Finn, S., What is the evidence on the role of the arts in improving health and well-being? A scoping review (Welche Erkenntnisse gibt es über die Rolle der Kunst bei der Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens? Eine Rahmenuntersuchung), WHO-Regionalbüro Europa (Synthesebericht 67 des Health Evidence Network (HEN)), Kopenhagen, 2019.

(20)  British Council und Goethe-Institut, Cultural Value — Cultural Relations in Societies in Transition: A Literature Review (Kultureller Wert — Kulturelle Beziehungen in Gesellschaften im Wandel: Eine Literaturauswertung), 2018, p. 7.

(21)  Rivera, T., Distinguishing Cultural Relations From Cultural Diplomacy: The British Council’s Relationship With Her Majesty’s Government (Unterscheidung zwischen Kulturbeziehungen und Kulturdiplomatie: Die Beziehung des British Council zur Regierung Ihrer Majestät), Figueroa Press, Los Angeles, 2015, S. 9-10.

(22)  ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 24.

(23)  Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 92).


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