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Document 52022DC0383

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Überprüfungsbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität

    COM/2022/383 final

    Brüssel, den 29.7.2022

    COM(2022) 383 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Überprüfungsbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität


    Überprüfungsbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität

    Juli 2022

    Inhalt

    Einleitung    

    I.    DURCHFÜHRUNG DER ARF: GESTÄRKT AUS DER GLOBALEN PANDEMIE HERVORGEHEN    

    I.a    Investitions- und Reformimpulse für die europäische Wirtschaft    

    I.b    Bereitstellung sofortiger finanzieller Unterstützung    

    II.    BISHERIGE FORTSCHRITTE: BEITRAG ZU DEN ZIELEN DER SECHS SÄULEN UND ZUR GESCHLECHTERGLEICHSTELLUNG    

    II.a    Sechs Säulen für eine zukunftssichere Erholung: Überprüfung der erreichten    Etappenziele und Zielwerte    

    II.b    Beitrag der ARF zur Bekämpfung von Geschlechterungleichheiten    

    III.    AUSBLICK: EIN FLEXIBLES INSTRUMENT, DAS AUF NEUE HERAUSFORDERUNGEN REAGIEREN KANN    

    III.a    Verstärkung der nationalen ARP zur Bewältigung neuer Herausforderungen    

    III.b    Die nächsten Schritte: Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Aktualisierung der    Pläne    

    Schlussfolgerung    



    Einleitung

    Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurde am 19. Februar 2021 durch die Verordnung (EU) 2021/241 eingerichtet, mit dem Ziel, den Zusammenhalt zu fördern, indem die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie gemildert werden und die Union besser auf künftige Herausforderungen vorbereitet wird, insbesondere durch die Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels. Achtzehn Monate später sind in Bezug auf die Durchführung der Fazilität gute Fortschritte zu verzeichnen und sie schreitet entsprechend den von den Mitgliedstaaten festgelegten Zeitplänen für Reformen und Investitionen rasch voran. Bislang wurden 100 Mrd. EUR an ARF-Mitteln ausgezahlt: 56,6 Mrd. EUR als Vorfinanzierungen und 43 Mrd. EUR als Zahlungen. Die Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) führt zu greifbaren Ergebnissen vor Ort, sowohl im Hinblick auf die Investitionen als auch auf die Reformen im Rahmen der sechs Säulen der Fazilität.

    Im Anschluss an die Veröffentlichung des ersten Jahresberichts 1 über die Durchführung der Fazilität am 1. März 2022 und im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung enthält dieser Überprüfungsbericht aktuelle Informationen über die Durchführung der Fazilität samt einer quantitativen Bewertung des Beitrags der Aufbau- und Resilienzpläne zu den Klima- und Digitalisierungszielen sowie zu jeder der sechs Säulen. Außerdem wird in dem Bericht die Frage behandelt, wie mit den Aufbau- und Resilienzplänen gegen die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern vorgegangen wird. Der Überprüfungsbericht trägt dem Bericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität des Europäischen Parlaments 2 Rechnung, enthält Informationen über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne bis zum 30. Juni 2022 und beruht auf den im Aufbau- und Resilienzscoreboard veröffentlichten Daten. Nähere Informationen werden auch im Wege der NextGenerationEU-Kampagne kommuniziert, die von der Kommission im Mai 2022 eingeleitet wurde 3 . 

    Nach Artikel 16 der ARF-Verordnung sollte der Überprüfungsbericht auch Stellungnahmen und Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor der Aktualisierung ihrer ARP im Zusammenhang mit der für 2022 vorgesehenen Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags enthalten. Angesichts der geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die durch die Invasion Russlands in der Ukraine ausgelöst wurden, zog die Kommission jedoch ihre Stellungnahmen und Leitlinien vor. Diese sind in den im Mai 2022 veröffentlichten Leitlinien der Kommission für die Aufbau- und Resilienzpläne im Kontext von REPowerEU 4 zu finden.

    I.    DURCHFÜHRUNG DER ARF: GESTÄRKT AUS DER GLOBALEN PANDEMIE HERVORGEHEN

    I.a    Investitions- und Reformimpulse für die europäische Wirtschaft 

    Vor mehr als zwei Jahren wurde die ARF als Antwort Europas auf eine beispiellose Krise ins Leben gerufen. Die europäische Wirtschaft durchläuft einen tiefgreifenden Wandel vor dem Hintergrund einer turbulenten Weltlage, die mit neuen Unwägbarkeiten verbunden ist. Aus diesem Grund besteht das Hauptziel der ARF darin, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, indem Reformen und Investitionen mit langfristiger Wirkung finanziert und der ökologische und digitale Wandel umfassend unterstützt werden. Dabei wird mit dem leistungsbasierten Ansatz der ARF darauf abgezielt, bis 2026 wirksame Reformimpulse in jedem Mitgliedstaat zu setzen. Schätzungen 5 zufolge dürften die Mittel aus dem Aufbauinstrument NextGenerationEU bei angemessener Verwendung das BIP der EU um etwa 1,5 % steigern und gleichzeitig zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Die Durchführung des mehrjährigen Finanzrahmens und von NextGenerationEU sowie die Billionen Euro, die bereits von den Mitgliedstaaten für nationale Maßnahmen aufgewendet wurden, haben die Resilienz der EU gestärkt und sie besser für die Herausforderungen der Pandemie und anderer künftiger Krisen gerüstet. Die jüngsten Vorhersagen bestätigen das solide Wachstumspotenzial der EU-Wirtschaft trotz der anhaltenden Turbulenzen und der durch den Krieg in der Ukraine verursachten Brennstoffknappheit auf den Weltmärkten. Gleichwohl sind die Wachstumsprojektionen mit außergewöhnlicher Unsicherheit und erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Angesichts des jüngsten Inflationsschubs und des Anstiegs der Zinssätze ist für unsere Zukunft die Unterstützung durch die ARF dringender denn je; die ARF kann eine entscheidende Stütze für Mitgliedstaaten sein, die sich in einer schwierigen Lage befinden.

    Die Kommission und der Rat haben die Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) von 25 Mitgliedstaaten gebilligt. Die in den ARP enthaltenen Reformen und Investitionen tragen wirksam zur Bewältigung sämtlicher oder der meisten Herausforderungen bei, die in den an die Mitgliedstaaten gerichteten länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters dargelegt werden (siehe auch Abbildung 1).



    Abbildung 1. Anteil der in den 25 ARP berücksichtigten länderspezifischen Empfehlungen nach Politikbereichen (gemäß CESAR-Klassifikation)

    Quelle: Europäische Kommission.

    Die Durchführung der Fazilität hat dank des anhaltenden Engagements der Mitgliedstaaten allmählich an Fahrt aufgenommen. Viele Mitgliedstaaten arbeiten bereits mit der Kommission an den operativen Vereinbarungen. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarungen ist eine Voraussetzung für die Einreichung des Zahlungsantrags. Bislang wurden 13 operative Vereinbarungen geschlossen 6 , die zur Einreichung von 11 Zahlungsanträgen 7 und zu Auszahlungen an sechs Mitgliedstaaten 8 geführt haben. Für den langfristigen Erfolg der Fazilität ist es unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten weiterhin entschlossen bleiben, ihre Etappenziele und Zielwerte zeitnah zu erreichen. Der Erfolg der ARF hängt auch von der engen Einbeziehung der Sozialpartner, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der lokalen und regionalen Behörden, der NRO und anderer Interessenträger ab, die an der Ausarbeitung der Pläne mitgewirkt haben und nun eine Schlüsselrolle bei deren Umsetzung spielen. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Pläne auch auf das Instrument für technische Unterstützung der Europäischen Kommission zurückgreifen. 

    Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Verordnung festgelegten Digital- und Klimaziele

    Die ARF ermöglicht ein breites Spektrum an Reformen und Investitionen, mit denen die Verwirklichung der Digital- und Klimaziele EU-weit vorangetrieben wird. Alle nationalen ARP tragen wesentlich zum ökologischen Wandel bei. Mindestens 37 % der Mittel im Rahmen der ARP müssen für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Neben dem Klimaziel von 37 % muss jede einzelne Maßnahme dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in Bezug auf die übergeordneten Umweltziele genügen. In allen Plänen wird der Zielwert von 37 % überschritten (40 % der Mittelzuweisung der Pläne sind für Klimaziele bestimmt), allerdings stellen einige Mitgliedstaaten sogar mehr als die Hälfte ihrer Mittelzuweisung für Klimaziele bereit. Darüber hinaus wird die Fazilität zum digitalen Wandel der EU beitragen. Damit werden Reformen und Investitionen in digitale Infrastruktur, Kompetenzen, digitale Technologien und Forschung und Innovation (FuI) unterstützt, um die technologische Exzellenz Europas sowie die Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten zu fördern. Die Mitgliedstaaten wurden durch die Verordnung verpflichtet, mehr als 20 % ihrer Mittel Maßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels zu widmen, wobei die meisten Mitgliedstaaten darüber hinausgingen: 26 % der gesamten Mittelzuweisungen der Pläne sind für digitale Ziele bestimmt. So werden Deutschland und Österreich etwa 53 % und Luxemburg, Litauen und Irland jeweils 32 % ihrer Höchstgesamtzuweisung in digitale Ziele investieren.

    Den Informationen aus den halbjährlichen Berichten zufolge werden die Etappenziele und Zielwerte zeitnah umgesetzt. Ende April 2022 haben die Mitgliedstaaten die zweiten halbjährlichen Berichte über die Umsetzung ihrer Pläne vorgelegt. Den Daten zufolge kommt die Durchführung der ARP gut voran, da die Mitgliedstaaten stetige Fortschritte im Hinblick auf ihre Pläne erzielen.

    Die Durchführung der Reformen und Investitionen im Rahmen der ARP und die Verwirklichung der Etappenziele und Zielwerte verlaufen ausgewogen. 

    Beispiele für Reformen mit erreichten Etappenzielen

    ØKroatien hat ein Gesetz über alternative Kraftstoffe angenommen.

    ØFrankreich hat eine Reform im Bereich der Verwaltung öffentlicher Finanzen durchgeführt.

    ØGriechenland hat ein Abfallwirtschaftsgesetz angenommen und mit seiner Durchführung begonnen.

    ØItalien hat Rechtsvorschriften zur Reform des Justizwesens angenommen.

    ØPortugal hat seine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut angenommen.

    ØSpanien hat seinen nationalen Plan für digitale Kompetenzen angenommen.



    Die Mitgliedstaaten haben ferner zahlreiche Investitionen getätigt. Einige Beispiele sind im nachstehenden Kasten aufgeführt.

    Beispiele für Investitionen mit erreichten Etappenzielen

    ØKroatien hat Unterstützung für Unternehmen bereitgestellt, um die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie zu steigern.

    ØFrankreich hat 400 000 Prämien für die Sanierung von Privatwohnungen gewährt.

    ØGriechenland hat eine Ausschreibung für den Bau von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften veröffentlicht.

    ØItalien hat die Anreize zur Förderung der Energieeffizienz in Wohngebäuden ausgebaut.

    ØPortugal hat Verträge über die geplante Anschaffung von 600 000 individuellen Computern für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte unterzeichnet.

    ØSpanien hat einen Plan für die Digitalisierung von KMU für den Zeitraum 2021–2025 gebilligt, um die Digitalisierung von Kleinunternehmen und technologische Innovationen zu fördern.

    Abschließend ist zu betonen, dass die Mitgliedstaaten in der ersten Phase der Durchführung der ARP mehrere Etappenziele erreicht haben, die die Nutzung der Investitionen auf nationaler Ebene bei gleichzeitiger Gewährleistung angemessener Kontrollsysteme begünstigen. Italien beispielsweise hat neue Verwaltungsverfahren eingeführt, um die Verpflichtungen für Unternehmen, die Mittel aus der ARF in Anspruch nehmen, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Ferner hat es ein Archivsystem zur Überwachung der Durchführung der ARF in den verschiedenen Regionen entwickelt. Des Weiteren hat Frankreich das Kontroll- und Prüfsystem verbessert, indem es die Aufgaben und Zuständigkeiten der Koordinierungsstelle und der zuständigen Ministerien festlegte, Verfahren für die Erhebung und Speicherung von ARF-Daten einführte und die Prüfstrategie im Vorfeld der Zahlungsanträge definierte.

    I.b    Bereitstellung sofortiger finanzieller Unterstützung

    Durch die konsequente Durchführung der ARP konnten bereits rund 20 % der zugewiesenen ARF-Mittel ausgezahlt werden. Mehr als 56,6 Mrd. EUR wurden als Vorfinanzierungen an 21 Mitgliedstaaten ausgezahlt, während 43 Mrd. EUR an Zahlungen bei der Erfüllung von Etappenzielen und Zielwerten erfolgten. Seit dem ersten Zahlungsantrag, den Spanien am 11. November 2021 stellte, sind bei der Kommission zehn weitere Zahlungsanträge 9 eingegangen. Im Jahr 2022 dürften mehr als 30 Zahlungsanträge eingereicht werden. Bis zum 30. Juni 10 erhielten sechs Länder erste Zahlungen (Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Portugal und Spanien), und mit der jüngsten Auszahlung an Kroatien erreichte der im Rahmen der ARF von der Kommission ausgezahlte Gesamtbetrag – nur ein Jahr nach der offiziellen Vorlage der ersten Pläne – den symbolischen Meilenstein von 100 Milliarden EUR. Das zügige Tempo der bisherigen Auszahlungen zeugt von der Wirksamkeit des ARF-Finanzierungsinstruments und der festen Entschlossenheit der Mitgliedstaaten, die entsprechenden Reformen und Investitionen durchzuführen. 

    ARF – Kommunikation und Sichtbarkeit

    In Artikel 34 der ARF-Verordnung sind die Kommunikationsanforderungen für die Mitgliedstaaten und ihre Aufbau- und Resilienzpläne festgelegt. Dieser Bestimmung zufolge machen die Mitgliedstaaten durch die wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, einschließlich der Medien und der Öffentlichkeit, die Herkunft dieser Unionsmittel bekannt und stellen sicher, dass die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält, indem beispielsweise das Unionslogo und ein Hinweis auf die Finanzierung mit dem Wortlaut „Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU“ vorgesehen werden. Diese Anforderungen sind in der Finanzierungsvereinbarung festgelegt, die die Kommission mit allen Mitgliedstaaten, die Unterstützung aus der ARF erhalten, unterzeichnet, und die Mitgliedstaaten legen ihre Kommunikationsstrategie in den Aufbau- und Resilienzplänen fest.

    Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Sichtbarkeit der ARF-Unterstützung zu gewährleisten. Diese umfassen die Einrichtung nationaler Websites zur Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die Veröffentlichung der jeweiligen Aufbau- und Resilienzpläne und die Umsetzung der darin dargelegten Kommunikationsstrategien. Die Mitgliedstaaten (und die Endbegünstigten) bringen, soweit zutreffend, entsprechende Hinweise auf die Finanzierung und das Unionslogo an.

    Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten regelmäßig Orientierungshilfen an die Hand und unterstützt fortlaufend ihre Bemühungen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Aufbau- und Resilienzfazilität. Parallel zur Einführung des ARF-Scoreboards hat die Kommission eine Website zur Aufbau- und Resilienzfazilität 11 eingerichtet, auf der auch die nationalen ARP sowie Links zu den jeweiligen nationalen Websites zu finden sind. Zudem erörtert die Kommission mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des INFORM-EU-Netzes (ein EU-weites Netz von Kommunikationsbeauftragten, die die Öffentlichkeit über Projekte der EU und der Mitgliedstaaten unterrichten sollen, die mit EU-Mitteln, einschließlich ARF-Mitteln gefördert werden) regelmäßig Themen der Aufbau- und Resilienzfazilität. Im Rahmen von INFORM-EU organisierte die Kommission fünf spezielle Informationsveranstaltungen, um Experten aus den Mitgliedstaaten zu beraten und den Austausch bewährter Verfahren zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Kommunikation und Sichtbarkeit der ARF zu ermöglichen.

    Auch organisiert die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Veranstaltungen, bei denen auf die europäische Dimension der aus mit ARF-Mitteln geförderten Projekte hingewiesen wird. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die jährlichen Veranstaltungen; sie stellen wichtige Kommunikationsinstrumente dar, da dabei Institutionen, Interessenträger (insbesondere Sozialpartner und Zivilgesellschaft) und Empfänger von ARF-Mitteln zusammenkommen, um die Fortschritte und den Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne zu erörtern.

    Im Jahr 2022 fanden bereits vier jährliche Veranstaltungen statt (EE, LV, MT und PT), weitere werden im Herbst folgen. Die in den Vertretungen der Kommission für das Europäische Semester zuständigen Bediensteten spielen bei der Organisation der jährlichen Veranstaltungen wie auch ganz allgemein bei der Förderung der Kommunikationszusammenarbeit in den Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle.

    Ferner lädt die Kommission im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Zahlungsanträgen regelmäßig lokale Medien zu Briefings ein, um deren Fragen zu ihrer Bewertung zu beantworten.

    Schließlich hat die Kommission eine umfassende Kommunikationskampagne zu NextGenerationEU gestartet, um das Bewusstsein für den Anwendungsbereich und die Ziele der Aufbaupläne in ganz Europa zu erhöhen. Bei dieser im Frühjahr 2021 eingeleiteten Kampagne wird es in Kürze verstärkt um die konkreten Vorteile gehen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten mit den aus NextGenerationEU-Mitteln finanzierten Projekten erzielt werden.

    II.    BISHERIGE FORTSCHRITTE: BEITRAG ZU DEN ZIELEN DER SECHS SÄULEN UND ZUR GESCHLECHTERGLEICHSTELLUNG 

    II.a    Sechs Säulen für eine zukunftssichere Erholung: Überprüfung der erreichten Etappenziele und Zielwerte

    Nach Artikel 29 Absatz 3 der ARF-Verordnung ist die Kommission verpflichtet, über den Beitrag jedes ARP zu den in Artikel 3 Buchstabe a bis f genannten Säulen Bericht zu erstatten. Diese sechs Säulen sind:

    ·ökologischer Wandel,

    ·digitaler Wandel,

    ·intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, darunter wirtschaftlicher Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ein gut funktionierender Binnenmarkt mit starken KMU,

    ·sozialer und territorialer Zusammenhalt,

    ·Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, um unter anderem die Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit zu erhöhen,

    ·Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, wie zum Beispiel Bildung und Kompetenzen.

    Die sechs strategischen Säulen stellen vorrangige Politikbereiche von europäischer Bedeutung dar und spiegeln den generellen Anwendungsbereich der ARF wider. Um der Vielschichtigkeit der einzelnen Maßnahmen gerecht zu werden, die oft mehrere Säulen berühren, beruht die Berichterstattung auf der Zuordnung jeder Maßnahme (oder Teilmaßnahme) zu zwei politischen Säulen (d. h. einer primären und einer sekundären Säule) 12 . Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die geschätzten Ausgaben für die einzelnen strategischen Säulen auf der Grundlage der 25 vom Rat gebilligten Pläne. Der ökologische Wandel, ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie der soziale und territoriale Zusammenhalt stehen in den untersuchten Mitgliedstaaten an der Spitze der Ausgabenprioritäten (mit einem Beitragssatz zwischen 40 und 50 %). Die Ausgaben für die Maßnahmen tragen zu 29 % zum digitalen Wandel bei und zu 16 % zu Strategien im Zusammenhang mit Gesundheit und wirtschaftlicher, sozialer und institutioneller Resilienz, darunter auch Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Nicht zuletzt tragen über 12 % der Ausgaben zu Maßnahmen für die nächste Generation bei, unter anderem im Bereich Bildung und Kompetenzen.



    Abbildung 2. Beitrag zu den strategischen Säulen als Anteil der geschätzten Gesamtausgaben in den ARP

    Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard. Anmerkung: Jede Maßnahme trägt zu zwei Politikbereichen der sechs Säulen bei (primär und sekundär), daher beläuft sich der Gesamtbeitrag zu allen in dieser Abbildung dargestellten Säulen auf 200 % der geschätzten Kosten der gebilligten ARP. Die Prozentsätze, die für den Beitrag zu den Säulen „ökologischer Wandel“ und „digitaler Wandel“ berechnet wurden, unterscheiden sich von den Prozentsätzen, die für den Beitrag zu den Klima- und Digitalisierungszielen berechnet wurden; letztere werden anhand einer anderen Methode berechnet (siehe Anhänge VI und VII der ARF-Verordnung).

    Schätzungen zufolge trägt mehr als ein Viertel der Gesamtausgaben in den angenommenen Plänen zu Sozialausgaben, auch für Kinder und Jugendliche, bei (Abbildung 3). Angesichts der Bedeutung der Sozialausgaben nach der COVID-19-Pandemie erhielt die Kommission mit der ARF-Verordnung die Befugnis, im Rahmen der ARF einen delegierten Rechtsakt zur Festlegung einer Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben, auch für Kinder und Jugendliche, zu erlassen (Artikel 29 Absatz 4 Buchstabe b) 13 . Nach der von der Kommission angenommenen Methode werden alle aus der Fazilität finanzierten Ausgaben für Reformen und Investitionen in neun umfassende Politikbereiche unterteilt, die dann in vier sozialpolitischen Kategorien zusammengefasst werden: 1) Beschäftigung und Kompetenzen, 2) Bildung und Kinderbetreuung, 3) Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege und 4) soziale Maßnahmen. Insgesamt tragen Mittel in Höhe von 135 Mrd. EUR zu Sozialausgaben bei, was etwa 30 % der geschätzten Gesamtausgaben entspricht. Etwa ein Drittel dieses Betrags entfällt auf Bildung und Kinderbetreuung, ein weiteres Drittel auf Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege; der Restbetrag ist auf Ausgaben in den Bereichen Beschäftigung und Kompetenzen und soziale Maßnahmen verteilt.



    Abbildung 3. Anteil der Sozialausgaben in den ARP nach den sozialpolitischen Hauptkategorien

     Anmerkung: Diese Abbildung zeigt die Aufschlüsselung der geschätzten Sozialausgaben in allen gebilligten ARP. Die sozialpolitischen Kategorien wurden gemäß der von der Kommission in Absprache mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2105 festgelegten Methodik definiert und angewendet.

    Den größten Umfang verzeichnen bislang die (nach Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte) geleisteten Auszahlungen für Maßnahmen im Bereich Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz und im Bereich intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (jeweils circa 10 Mrd. EUR). Rund 8 Mrd. EUR wurden für erreichte Etappenziele und Zielwerte im Bereich ökologischer Wandel und im Bereich sozialer und territorialer Zusammenhalt ausgezahlt. Die verbleibenden geschätzten Ausgaben in Höhe von 6 Mrd. EUR verteilen sich auf den digitalen Wandel und Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche (Abbildung 4).



    Abbildung 4. Zahlungen nach Säulen (in Mrd. EUR) – ohne Vorfinanzierungen

    Anmerkung: Diese Grafik basiert auf einer Methode, die die Kommission entwickelt hat, um die Fortschritte bei den Ausgaben über die einzelnen Säulen hinweg zu verfolgen. Nach dieser Methode wird jede Zahlung auf der Grundlage der Säulenkategorien, die den Maßnahmen im Zusammenhang mit den Etappenzielen und Zielwerten des Zahlungsantrags zugeordnet sind, auf die sechs Säulen verteilt.

    Säule 1: Ökologischer Wandel

    Die ARF wird zur Erreichung der von der EU gesetzten Ziele beitragen, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Neben dem Beitrag zu den Klimazielen und zu den Zielen des REPowerEU-Plans, wie die Förderung nachhaltiger Mobilität, die Erhöhung der Energieeffizienz und der stärkere Ausbau erneuerbarer Energien, werden mit den von der ARF unterstützten Maßnahmen auch andere Umweltziele, wie die Verringerung der Luftverschmutzung, die Förderung der Kreislaufwirtschaft oder die Wiederherstellung und der Schutz der biologischen Vielfalt usw., vorangebracht. Insgesamt 249 Mrd. EUR der Gesamtzuweisung für die Mitgliedstaaten werden für Maßnahmen im Rahmen der Säule „ökologischer Wandel“ bereitgestellt, die sich in elf Politikbereiche aufgliedern lässt (siehe Abbildung 5).

    Abbildung 5. Aufschlüsselung der Ausgaben für den ökologischen Wandel nach Politikbereichen

     Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard.  
    Der Prozentsatz bezieht sich auf den Gesamtanteil der Maßnahmen unter dieser Säule in den 25 bis zum 30. Juni 2022 angenommenen Plänen.

    Von den bisher erreichten Etappenzielen und Zielwerten tragen 89 zur ersten Säule bei. 14 Nachfolgend einige Beispiele:

    Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten

    ØFrankreich hat Investitionen durchgeführt, um die energieeffiziente Sanierung und umfassende Modernisierung von Privat- und Sozialwohnungen zu unterstützen.

    ØItalien hat neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und der Nutzung von Biomethan eingeführt.

    ØSpanien hat eine Reform eingeleitet, um günstige Rahmenbedingungen für die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem zu schaffen: Netze, Speicherung und Infrastruktur.

    ØPortugal hat eine Reform zur Unterstützung der Umsetzung der Innovationsagenda für die Landwirtschaft 2030 beschlossen, deren Schwerpunkt auf Forschungs- und Innovationstätigkeiten liegt, die auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft, der Lebensmittel- und der Agrarindustrie ausgerichtet sind. Außerdem hat es eine erste Ausschreibung für Investitionen zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Industrie veröffentlicht.

    ØGriechenland hat eine Reform beschlossen, um einen Rahmen für die Installation und den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu schaffen.

    ØKroatien hat Programme zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Verringerung der Energiearmut angenommen, ein Energieeffizienzprogramm zur Dekarbonisierung des Energiesektors eingeleitet und das Gesetz über alternative Kraftstoffe für den Verkehr angenommen.

    Nach der ARF-Verordnung müssen mindestens 37 % der Gesamtzuweisung eines jeden ARP Klimazielen zugutekommen. Mit den von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Reformen und Investitionen wurde das 37-%-Ziel überschritten (siehe auch Abbildung 6). Die geschätzten gesamten Klimaausgaben in den angenommenen Plänen belaufen sich auf 198 Mrd. EUR, was etwa 40 % der Gesamtzuweisung für die Pläne entspricht (Berechnung nach der Methodik für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben 15 ). 



    Abbildung 6. Beitrag zu den Klimazielen als Anteil der ARP-Gesamtzuweisung

    Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard.

    Säule 2: Digitaler Wandel

    Die ARF trägt maßgeblich zum digitalen Wandel der EU bei. Die Pläne enthalten vielfältige Maßnahmen, darunter den Ausbau des Einsatzes digitaler Infrastrukturen der nächsten Generation und fortgeschrittener Technologien, die Entwicklung digitaler Kompetenzen der Gesamt- und der Erwerbsbevölkerung sowie die Unterstützung der Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten. Insgesamt sind 141 Mrd. EUR für die Säule des digitalen Wandels eingeplant. Die digitalstrategischen Mittel verteilen sich auf verschiedene Politikbereiche (siehe Abbildung 7)



    Abbildung 7. Aufschlüsselung der Ausgaben für den digitalen Wandel nach Politikbereichen

     

    Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard.  
    Der Prozentsatz bezieht sich auf den Gesamtanteil der Maßnahmen unter dieser Säule in den 25 bis zum 30. Juni 2022 angenommenen Plänen.



    Bislang wurden 44 Etappenziele und Zielwerte erreicht, die zur digitalen Säule beitragen. Im Folgenden werden einige Beispiele aus positiv bewerteten Zahlungsanträgen aufgeführt.

    Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten

    ØItalien hat Aufträge für die Entwicklung eines digitalen Tourismusportals vergeben und Ausschreibungen zur Ermittlung nationaler Projekte für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zu Mikroelektronik und Cloud-Technologie veröffentlicht.

    ØSpanien hat seinen Plan für die Digitalisierung von KMU 2021–2025 und einen Plan für digitale Kompetenzen angenommen.

    ØPortugal hat Verträge über die Anschaffung von 600 000 neuen Laptops unterzeichnet, die Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden, und 17 digitale Innovationszentren ausgewählt, die Unternehmen bei der Digitalisierung Hilfe leisten sollen.

    ØFrankreich hat sechs „Beschleunigungsstrategien“ für Innovationen in digitalen Schlüsseltechnologien (Quantentechnologien, Cybersicherheit, digitale Bildung, Kultur- und Kreativwirtschaft, 5G, Cloud) angenommen.

    ØGriechenland hat im Rahmen seiner ARF-Darlehensfazilität eine Ausschreibung für Geschäftsbanken veröffentlicht. Mindestens 20 % der Mittel fließen in digitale Ziele. 

    ØKroatien hat eine Stelle für die Durchführung und Verwaltung digitaler Transformationsprojekte im Landwirtschaftsministerium eingerichtet, die für die Einführung von mindestens 30 digitalisierten öffentlichen Diensten, einer operativen Plattform für intelligente Landwirtschaft und eines öffentlich zugänglichen Rückverfolgbarkeitssystems sorgen soll.

    Nach der ARF-Verordnung müssen mindestens 20 % der Gesamtzuweisung eines jeden ARP digitalen Zielen zugutekommen. Mit den von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Reformen und Investitionen wurde das 20-%-Ziel überschritten. Die geschätzten Gesamtausgaben für den digitalen Wandel in den angenommenen Plänen belaufen sich auf 127 Mrd. EUR, was etwa 26 % der Gesamtzuweisung der Pläne entspricht (Berechnung nach der Methodik für die Verfolgung digitalisierungsbezogener Ausgaben 16 ).



    Abbildung 8. Beitrag zu den Digitalisierungszielen als Anteil der ARP-Gesamtzuweisung

    Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard.

    Säule 3: Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, darunter wirtschaftlicher Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ein gut funktionierender Binnenmarkt mit starken KMU

    Die Mitgliedstaaten haben in ihren Plänen zahlreiche Reformen und Investitionen vorgesehen, die zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums beitragen und ihre Volkswirtschaften sowie die Wirtschaft der Union insgesamt resilienter machen. Insbesondere angesichts der Bedeutung der großen, aber auch der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Volkswirtschaften und die Erholung haben die Mitgliedstaaten zahlreiche Maßnahmen zur direkten und indirekten Unterstützung von KMU 17 vorgesehen. Insgesamt tragen die 25 bis zum 30. Juni vom Rat gebilligten Pläne mit rund 235 Mrd. EUR zur Säule 3 bei und begünstigen somit ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in einer Reihe von Politikbereichen (siehe Abbildung 9).



    Abbildung 9. Aufschlüsselung der Ausgaben für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum nach Politikbereichen

     Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard.  
    Der Prozentsatz bezieht sich auf den Gesamtanteil der Maßnahmen unter dieser Säule in den 25 bis zum 30. Juni 2022 angenommenen Plänen.

    Insbesondere tragen von den 228 erreichten Etappenzielen und Zielwerten 115 zur Säule 3 bei, was darauf hindeutet, dass wichtige Fortschritte bei der Wiederherstellung und Förderung eines nachhaltigen Wachstums erzielt werden. Einige Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten sind im nachstehenden Kasten aufgeführt.

    Darüber hinaus kommen die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen und Investitionen, die die Erholung von KMU unterstützen und ihren Zugang zu Finanzmitteln, einschließlich ARF-Mitteln, verbessern sollen, gut voran. So führt Kroatien beispielsweise eine Reform des Unternehmens- und Regelungsumfelds durch, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken; dabei kommt den wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorschriften auf KMU besondere Aufmerksamkeit zu. Griechenland wird sein Unternehmensumfeld verbessern, indem es den Verwaltungs- und Regelungsaufwand für Unternehmen, einschließlich KMU, verringert. Konkret werden durch die Reform die Komplexität, die Kosten und der Zeitaufwand verschiedener Verfahren verringert, etwa um einen Kredit aufzunehmen, einen Stromanschluss zu erhalten, Immobilien zu registrieren und sich eine Baugenehmigung zu beschaffen. Im griechischen Plan ist auch eine Reform des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen, um u. a. den Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen zu verbessern. Durch die italienische Reform des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden die Vergabevorschriften und -verfahren vereinfacht, die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht, die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt und Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen verringert, was auch KMU zugutekommen wird.

    Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten

    ØPortugal hat eine Reform zur Schaffung der notwendigen rechtlichen und regulatorischen Voraussetzungen für die schrittweise Einführung von erneuerbarem Wasserstoff beschlossen, die in die nationale Wasserstoffstrategie eingebettet ist. Zudem hat das Land in die Modernisierung von Gewerbeflächen zwecks Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit und Digitalisierung investiert.

    ØFrankreich hat Investitionen in Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Technologien für den ökologischen Wandel unterstützt (Projekte, die unter sieben „Beschleunigungsstrategien“ fallen: i) dekarbonisierter Wasserstoff, ii) Dekarbonisierung der Industrie, iii) nachhaltige landwirtschaftliche Systeme, iv) Recycling und Wiederverwendung recycelter Materialien, v) nachhaltige Städte und innovative Gebäude, vi) Digitalisierung und Dekarbonisierung der Mobilität, vii) biobasierte Produkte und industrielle Biotechnologien – nachhaltige Kraftstoffe), mit dem Ziel, Innovationen mit Blick auf den ökologischen Wandel der Wirtschaft zu fördern.

    ØGriechenland hat eine Reform konzipiert, in deren Rahmen Gesetzesentwürfe für ein Anreizsystem für Produktivität und die außenwirtschaftliche Orientierung von Unternehmen (Unternehmenswachstum) ausgearbeitet wurden.

    ØItalien hat Investitionen zur Unterstützung der im Tourismussektor tätigen Unternehmen vorgesehen, insbesondere über Fonds zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen. Darüber hinaus haben bereits 4000 KMU durch die Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81 gezielte Unterstützung und Finanzierung erhalten.

    ØKroatien hat ein Gesetz über den institutionellen Rahmen für EU-Mittel angenommen, das zu einer besseren Ausschöpfung der EU-Mittel und zur rascheren Durchführung von Investitionsprojekten führen soll.

    ØSpanien hat zwei wichtige Reformen eingeleitet: die Umgestaltung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Medien, die Spanien dazu verhelfen soll, zum audiovisuellen Zentrum Europas zu werden, und die Umstrukturierung öffentlicher Forschungseinrichtungen und die Rationalisierung ihrer Struktur und Arbeitsweise.

    Säule 4: sozialer und territorialer Zusammenhalt

    Die Mitgliedstaaten haben zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts vorgesehen, die insbesondere zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen. Konkret werden die 25 bisher vom Rat gebilligten ARP mit rund 222 Mrd. EUR zur Säule 4 beitragen. Abbildung 10 zeigt die Aufschlüsselung der Ausgaben unter dieser Säule. 



    Abbildung 10. Aufschlüsselung der Ausgaben für sozialen und territorialen Zusammenhalt nach Politikbereichen

     

    Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard.

    Der Prozentsatz bezieht sich auf den Gesamtanteil der Maßnahmen unter dieser Säule in den 25 bis zum 30. Juni 2022 angenommenen Plänen. Die Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben nach der  Delegierten Verordnung (EU) 2021/2105 ist vollständig mit der Methodik für die Berichterstattung über die Ausgaben im Rahmen der sechs Säulen vereinbar und in diese integriert. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Politikbereiche unter dieser Säule fließen die auch in die Berichterstattung über Sozialausgaben – auch für Kinder und Jugendliche – im Rahmen der Fazilität ein. 

    Im Rahmen der bis zum 30. Juni 2022 positiv bewerteten Zahlungsanträge tragen 82 der erreichten Etappenziele und Zielwerte zur Säule 4 bei. Es ist bemerkenswert, dass 28 der erreichten Etappenziele und Zielwerte zur Beschäftigung im weitesten Sinne beitragen 18 , was von einem ausgeprägten Engagement der Mitgliedstaaten für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze bereits in den ersten Phasen der Durchführung der ARP zeugt.

    Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten

    ØFrankreich hat Investitionen zur Unterstützung territorialer Infrastruktur und Dienste vorgenommen, z. B. die Sanierung lokaler Eisenbahnstrecken, und eine Reform zur Übertragung von Befugnissen auf die lokalen Gebietskörperschaften beschlossen. Außerdem hat Frankreich Finanzierungsvereinbarungen für Projekte wie den Bau gesonderter Fahrspuren für öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften geschlossen.

    ØItalien hat Investitionen durchgeführt, um schutzbedürftige Personen zu unterstützen sowie die Institutionalisierung zu verhindern, und zwar durch Maßnahmen wie die Unterstützung schutzbedürftiger Familien, die Deinstitutionalisierung der Altenpflege, die Stärkung der häuslichen Sozialdienste, um Krankenhausaufenthalte zu verhindern, und die Stärkung der Sozialdienste, um Fällen von Burnout unter Sozialarbeiterinnen und -arbeitern vorzubeugen. Ferner wurde eine Reform zur Modernisierung der Arbeitsmarktpolitik und zur Verbesserung des Berufsbildungssystems auf den Weg gebracht.

    ØPortugal hat eine neue Reform für einen nationalen Wohnungsbauplan auf den Weg gebracht, die von entsprechenden Investitionen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse im Wohnungsbestand auf regionaler Ebene begleitet wird.

    ØGriechenland hat einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut aufgestellt, in dem gezielte politische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden in wirtschaftlich schwachen Haushalten vorgesehen sind.

    ØKroatien hat den Nationalen Plan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021–2027 angenommen, mit dem das Ziel verfolgt wird, das tägliche Leben von armutsgefährdeten Menschen und Menschen, die unter erheblicher materieller Deprivation leiden, zu verbessern. Dieser Plan schafft wichtige Voraussetzungen für eine Gesetzesreform zum Nationalen Plan für die Entwicklung der Sozialdienste, die zur Deinstitutionalisierung und zum Ausbau der häuslichen und gemeindenahen Langzeitpflegedienste beiträgt. Kroatien hat auch sein Arbeitsrecht verbessert, indem es u. a. das Mindestlohngesetz änderte, die Möglichkeit ausschloss, auf den Mindestlohn zu verzichten, die entsprechenden Kontrollen verstärkte und die Strafen zur Verhinderung der Nichtzahlung neu festlegte.

    Säule 5: Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, um unter anderem die Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit zu erhöhen,

    Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und der wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz stehen im Mittelpunkt der ARP, die darauf ausgerichtet sind, die Gesundheitssysteme sowie die Resilienz und Vorsorge der Einrichtungen zu stärken. Die Reformen und Investitionen tragen mit rund 87 Mrd. EUR zur Erreichung der Ziele von Säule 5 bei (siehe Aufschlüsselung in Abbildung 10). Es wurden bereits 98 Etappenziele und Zielwerte erreicht, was deutlich zeigt, dass die Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um ihre Resilienz zu erhöhen und die offene strategische Autonomie der Union zu stärken.

    Abbildung 11. Aufschlüsselung der Ausgaben für Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz

     Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Gesamtanteil der Maßnahmen unter dieser Säule in den 25 bis zum 30. Juni 2022 angenommenen Plänen. Die Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben nach der  Delegierten Verordnung (EU) 2021/2105 ist vollständig mit der Methodik für die Berichterstattung über die Ausgaben im Rahmen der sechs Säulen vereinbar und in diese integriert. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Politikbereiche unter dieser Säule fließen in die Berichterstattung über Sozialausgaben ein.

    Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten

    ØFrankreich hat eine Reform des nationalen Gesundheitssystems durchgeführt, die u. a. eine Vereinfachung der Verwaltung der Krankenhäuser umfasste und eine flexiblere Arbeitsorganisation ermöglichte.

    ØGriechenland hat einen Fahrplan für eine umfassende Reform zur Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts angenommen und neue Investitionen für den Bau regionaler Katastrophenschutzzentren vorgenommen.

    ØItalien hat die Zivil- und Strafjustiz einer Reform unterzogen und Investitionen für die digitale Modernisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern bereitgestellt.

    ØPortugal hat die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hin zu digitalen, einfachen, integrativen und sicheren öffentlichen Diensten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen unterstützt sowie ein neues Gesetzesdekret über psychische Gesundheit angenommen, in dem die Grundsätze für die Organisation der psychischen Gesundheitsfürsorge festgelegt sind.

    ØSpanien hat die institutionelle Architektur der wirtschaftspolitischen Steuerung modernisiert.

    ØKroatien hat das Haushaltsgesetz angenommen, um die Haushaltsverfahren zu verbessern und den finanzpolitischen Rahmen zu stärken. Das neue Gesetz zur Vermeidung von Interessenkonflikten und die Antikorruptionsstrategie für den Zeitraum 2021–2030 wurden verabschiedet, um den Rahmen für die Korruptionsbekämpfung zu stärken. Darüber hinaus wurde der Nationale Plan zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021–2027 angenommen, der spezifische Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verbesserung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsergebnisse enthält.

    Einige Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten sind nachstehend aufgeführt.

    Die Stärkung der Einrichtungen und die Verbesserung der Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit geht Hand in Hand mit der Förderung der offenen strategischen Autonomie der Union. Vor diesem Hintergrund wird eine Reihe von Mitgliedstaaten in die Stärkung ihres Cybersicherheitsrahmens investieren. Spanien wird die Cybersicherheitskapazitäten von Bürgerinnen und Bürgern, KMU und Fachkräften stärken und will das gesamte Ökosystem des Sektors verbessern. Rumänien hingegen wird die Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Infrastrukturen sind, sicherstellen. Die Slowakei wird die Infrastruktur für erneuerbare Energien auf- und ausbauen und die Flexibilität der Elektrizitätssysteme für eine stärkere Integration erneuerbarer Energien erhöhen, wodurch die Energieunabhängigkeit des Landes gestärkt wird. Einige Mitgliedstaaten werden auch in Industrieprojekte investieren, die als strategisch wichtig angesehen werden, z. B. im Falle Frankreichs in die Luft- und Raumfahrtindustrie.

    Säule 6: Maßnahmen für die nächste Generation

    Die Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche sind in erster Linie auf die allgemeine und berufliche Bildung, die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Beschäftigung junger Menschen ausgerichtet. Etwa drei Viertel der Gesamtausgaben unter der Säule 6 in Höhe von 56 Mrd. EUR entfallen auf die allgemeine, berufliche und Hochschulbildung. Die verbleibenden 25 % sind nahezu gleichmäßig auf die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung und die Förderung der Beschäftigung junger Menschen verteilt.

    Abbildung 12. Aufschlüsselung der Ausgaben für Maßnahmen für die nächste Generation nach Politikbereichen

    Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Gesamtanteil der Maßnahmen unter dieser Säule in den 25 bis zum 30. Juni 2022 angenommenen Plänen. Die Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben nach der  Delegierten Verordnung (EU) 2021/2105 ist vollständig mit der Methodik für die Berichterstattung über die Ausgaben im Rahmen der sechs Säulen vereinbar und in diese integriert. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Politikbereiche unter dieser Säule fließen in die Berichterstattung über Sozialausgaben ein.

    Bisher wurden 18 Etappenziele und Zielwerte im Rahmen von Säule 6 erreicht. Diese Etappenziele und Zielwerte betreffen die aktive Arbeitsmarktpolitik, die Unterstützung des digitalen Wandels im Bildungswesen, die Förderung der Lehre, Einstellungszuschüsse für Ausbildungsplätze sowie die Förderung der Hochschulbildung von Jugendlichen.

    Beispiele für Maßnahmen mit erreichten Etappenzielen und Zielwerten

    ØSpanien hat im Rahmen einer umfassenderen Reform zur Modernisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ausgearbeitet.

    ØPortugal hat neue Investitionen für den digitalen Wandel im Bildungswesen durchgeführt.

    ØFrankreich hat neue Einstellungszuschüsse für Ausbildungsplätze eingeführt, die Hochschulbildung nach dem Abitur gefördert sowie Lehr-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsökosysteme unterstützt.

    ØItalien hat neue Investitionen für schutzbedürftige Personen durchgeführt, um eine Institutionalisierung zu verhindern.

    II.b    Beitrag der ARF zur Bekämpfung von Geschlechterungleichheiten

    Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Geschlechtergleichstellung

    Die COVID-19-Krise hat die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in der EU aufgedeckt verschlimmert. Während der Krise hat sich Elternschaft sehr stark auf die Beschäftigung und die geleisteten Arbeitsstunden ausgewirkt: Die Beschäftigungsquote von Frauen mit kleinen Kindern in der EU war im Jahr 2020 um 11,8 Prozentpunkte niedriger als diejenige von Frauen ohne Kinder. 19 Etwa 7,7 Millionen Frauen gehen in der EU keiner Erwerbstätigkeit nach, weil sie unbezahlte Betreuungsarbeit leisten, im Vergleich zu lediglich 450 000 Männern. 20 Die Gründe dafür liegen in der seit Alters her unterschiedlichen Vertretung von Frauen und Männern in den von der Krise betroffenen Sektoren und Berufen, z. B. der Überrepräsentation von Frauen in Sektoren, die stark von Schließungen im Zusammenhang mit der Pandemie betroffen waren, den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei der Nutzung von Telearbeit und den Auswirkungen der plötzlichen Zunahme unbezahlter Betreuungsarbeit.

    Die physischen und psychosozialen Auswirkungen der Pandemie haben die Ungleichheiten verstärkt und insbesondere Frauen, Kinder und benachteiligte Gruppen 21 getroffen. Hervorzuheben sind Faktoren wie die zunehmende häusliche Gewalt und die stärkeren Auswirkungen der Pandemie auf die psychische Gesundheit von Frauen und benachteiligten Gruppen. 22  

    Gleichstellungserwägungen im Rahmen des Europäischen Semesters

    Jedes Jahr schlägt die Kommission dem Rat im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen vor, um die Koordinierung der Wirtschafts-, Steuer-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten zu verbessern. Das ist Teil des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union. Seit der Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte bietet das Europäische Semester auch einen Rahmen für die Koordinierung und Überwachung der Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in der Säule verankerten Grundsätze und Rechte in Bezug auf Chancengleichheit und den Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion. Grundsatz 2 bezieht sich speziell auf die Geschlechtergleichstellung und Grundsatz 3 auf die Chancengleichheit.

    Ein wesentlicher Teil der in den länderspezifischen Empfehlungen 2019 genannten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Geschlechtergleichstellung wird von den Mitgliedstaaten in den bisher gebilligten ARP aufgegriffen. Im Jahr 2019 wurden an neun Länder (Deutschland, Estland, Irland, Italien, Österreich, Polen, die Slowakei, Tschechien und Zypern) länderspezifische Empfehlungen im Zusammenhang mit der Geschlechtergleichstellung gerichtet. Sie betrafen die Notwendigkeit, die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen zu erhöhen und Dienste der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Langzeitpflege bereitzustellen, um eine höhere Beteiligung zu erreichen, sowie die Notwendigkeit, fiskalische Fehlanreize abzubauen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern.

    Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie behielten die 2019 abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen auch im Jahr 2020 ihre Gültigkeit und wurden um Empfehlungen zur Bewältigung der zusätzlichen krisenbedingten Herausforderungen ergänzt. Da die thematische Ausrichtung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 erheblich verändert wurde, wurden keine ausdrücklichen Empfehlungen zur Geschlechtergleichstellung abgegeben, allerdings erhielten 22 Mitgliedstaaten Empfehlungen, die sich auf benachteiligte Gruppen im Allgemeinen beziehen. Ferner wurden in den Erwägungsgründen vieler länderspezifischer Empfehlungen Gleichstellungserwägungen aufgegriffen und ihre Bedeutung in einer Vielzahl von Politikbereichen hervorgehoben. Während 2021 ausschließlich haushaltspolitische länderspezifische Empfehlungen abgegeben wurden, erhielten 2022 drei Länder (Deutschland, Österreich, Polen) länderspezifische Empfehlungen im Zusammenhang mit der Geschlechtergleichstellung, die die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen und Kinderbetreuungsangebote betreffen.

    Geschlechtergleichstellung im Rahmen der ARF

    Gleichstellungserwägungen nehmen im Kontext der ARF eine wichtige Rolle ein, obwohl sie kein formales Kriterium für die Bewertung der nationalen Pläne durch die Kommission darstellen. Nach der ARF-Verordnung haben die Mitgliedstaaten zu erläutern, wie ihre jeweiligen Pläne zur Geschlechtergleichstellung und zur Chancengleichheit für alle beitragen, und zwar im Einklang mit den Grundsätzen 2 und 3 der europäischen Säule sozialer Rechte, mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG 5 – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) und gegebenenfalls mit der nationalen Gleichstellungsstrategie 23 . Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung verpflichtet, die Kohärenz und Komplementarität ihrer Maßnahmen mit anderen Maßnahmen sowie mit anderen EU-Finanzierungsquellen, einschließlich des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), darzulegen.

    Gemäß den allgemeinen Zielen der Verordnung soll die Fazilität dafür sorgen, dass die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise insbesondere auf Frauen abgemildert werden (siehe insbesondere Artikel 4 und Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe o). Ferner umfasst der Anwendungsbereich der Fazilität die Säule 4 (siehe Artikel 3 Buchstabe d), deren Schwerpunkt auf dem sozialen und territorialen Zusammenhalt liegt, wobei der Begriff „sozial“ auch die Geschlechtergleichstellung und die Chancengleichheit abdeckt. Gleichstellungserwägungen werden auch bei dem Ziel, soziale Gefährdung abzubauen, berücksichtigt, das Teil eines der Bewertungskriterien für die Pläne ist.

    Schließlich ist in Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung festgelegt, dass die ARP sämtliche oder einen wesentlichen Teil der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen aufgreifen müssen, einschließlich derjenigen, die 2019 und 2020 an die Mitgliedstaaten gerichtet wurden und die direkt oder indirekt mit der Geschlechtergleichstellung verbunden sind. Während der Ausarbeitung der Pläne forderte die Kommission die Mitgliedstaaten wiederholt auf, Gleichstellungserwägungen in ihre nationalen Pläne einzubeziehen. Im Einklang mit dem dualen Ansatz der Gleichstellungsstrategie 24 legte die Kommission den Mitgliedstaaten nahe, gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in ihre Pläne aufzunehmen und Gleichstellungserwägungen darin durchgängig zu berücksichtigen.

    Berichterstattung über die Geschlechtergleichstellung im Kontext der Durchführung der ARP

    Die Kommission hat die Entwicklung von Berichterstattungsinstrumenten auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten gefördert, um die Durchführung der ARF zu überwachen und sicherzustellen, dass diese zu einer inklusiveren EU und Erholung beiträgt, u. a., indem die gemeldeten Daten nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden. Zu diesem Zweck hat die Kommission zwei delegierte Rechtsakte angenommen: a) eine Delegierte Verordnung zur Festlegung der gemeinsamen Indikatoren und des Aufbau- und Resilienzscoreboards und b) eine Delegierte Verordnung zur Festlegung einer Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben. Beide traten am 2. Dezember 2021 in Kraft.

    In diesen delegierten Rechtsakten sind mehrere Bestimmungen zur Verfolgung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der ARF enthalten:

    ·In der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2106 25 sind 14 gemeinsame Indikatoren festgelegt, anhand derer die Mitgliedstaaten über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Fazilität Bericht erstatten; für vier dieser gemeinsamen Indikatoren müssen die Daten nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden.

    ·Um den Beitrag der ARF zur Geschlechtergleichstellung zu ermitteln, kennzeichnete die Kommission in ihren Bewertungsinstrumenten jene Maßnahmen, die einen besonderen Schwerpunkt auf Geschlechtergleichstellung umfassen; dies erfolgte in Absprache mit den Mitgliedstaaten und gemäß der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2105 26 festgelegten Methodik.

    Es ist wichtig, festzuhalten, dass sich die tatsächlichen Auswirkungen und Ausgaben für die Geschlechtergleichstellung aufgrund der methodischen Einschränkungen, des Ex-ante-Charakters der Bewertung und der Leistungsabhängigkeit der ARF nicht direkt aus den Plänen ableiten lassen.

    Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Geschlechtergleichstellung in den nationalen Plänen 

    Ausgehend der von der Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten vorgenommenen Kennzeichnung der jeweiligen Maßnahmen in den ARP wird angenommen, dass 129 Maßnahmen in den 25 bis zum 30. Juni 2022 angenommenen Plänen vorrangig auf die Geschlechtergleichstellung ausgerichtet sind. Siehe die Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten in Abbildung 13. 27  

    Abbildung 13. Anteil (in %) der Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Geschlechtergleichstellung in den angenommenen ARP

    Quelle: Aufbau- und Resilienzscoreboard.

    Während spezifische Maßnahmen vor allem zu den Säulen 4 (sozialer und territorialer Zusammenhalt), 5 (Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz) und 6 (Maßnahmen für die nächste Generation) der ARF beitragen, wird die Geschlechtergleichstellung auch durch Maßnahmen unterstützt, die unter die Säulen 1 (ökologischer Wandel), 2 (digitaler Wandel) und 3 (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) fallen. 

    So tragen einige Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen Wandels unter Säule 1 zu den Zielen der Geschlechtergleichstellung bei (z. B. in Belgien, Finnland, der Slowakei, Spanien und Tschechien), indem Frauen dabei unterstützt werden, grüne Kompetenzen zu entwickeln, oder energieeffizientere Kinderbetreuungseinrichtungen errichtet bzw. zwecks mehr Energieeffizienz renoviert werden.

    Im Rahmen der Unterstützung des digitalen Wandels unter Säule 2 haben mehrere Mitgliedstaaten (z. B. Estland, Finnland, Lettland, Portugal, Schweden, Spanien und Zypern) Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Mädchen und Frauen sowie zur ausgewogenen Repräsentation in MINT- und IKT-Berufen (z. B. Italien, Portugal) vorgesehen.

    Einige Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Säule 3 (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) Gleichstellungserwägungen berücksichtigt, beispielsweise durch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Unternehmerinnen zu Finanzmitteln und zur Unterstützung von Unternehmensgründungen durch Frauen. Ebenso gibt es Maßnahmen, die auf den Ausbau der unternehmerischen Kompetenzen von Frauen ausgerichtet sind. Mehrere Mitgliedstaaten haben auch spezielle geschlechtsbezogene Berichtspflichten oder Zielvorgaben eingeführt (z. B. Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern).

    Zu den Maßnahmen im Rahmen der Säule 4 gehören Reformen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (z. B. Österreich), zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und der Arbeitsbedingungen (z. B. Kroatien und Slowenien), zur Stärkung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z. B. Spanien) sowie Investitionen zur Schaffung von Anreizen für die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen (z. B. Italien) und zur Verbesserung des Finanzwissens von Frauen (z. B. Zypern).

    Viele Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme unter Säule 5 zielen darauf ab, die Qualität und die Erbringung formeller und informeller Pflege sowohl auf nationaler als auch auf regionaler bzw. lokaler Ebene zu verbessern und so die Betreuungspflichten zu verringern, die im Haushalt häufig von Frauen übernommen werden (z. B. Estland, Italien, Litauen, Österreich, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien). Darüber hinaus sind einige Maßnahmen speziell auf die Unterstützung sozial benachteiligter schwangerer Frauen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Berufen ausgerichtet, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, darunter die Krankenpflege (z. B. Österreich und Schweden).

    Schließlich umfassen die Maßnahmen unter Säule 6 Reformen und Investitionen für einen besseren Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (z. B. Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Slowakei, Spanien, Tschechien und Zypern), wodurch eine wesentliche Stütze und Voraussetzung für die Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen geschaffen wird.

    Beispiele für Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der Geschlechtergleichstellung und erreichten Etappenzielen und Zielwerten

    ØItalien hat einen Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen eingerichtet und plant Investitionen, um potenziell gefährdete Familien zu unterstützen, u. a. durch Maßnahmen für Eltern mit Kindern im Alter von 0–17 Jahren.

    ØGriechenland hat einen neuen Rahmen geschaffen, mit dem die Vereinbarkeit des Berufs- und Privatlebens verbessert und das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle beseitigt werden soll.

    ØPortugal hat neue digitale Geräte in Schulen zur Verfügung gestellt, um die gleichberechtigte Entwicklung digitaler Kompetenzen von Mädchen und Jungen und die ausgewogene Teilnahme am MINT-Unterricht zu fördern.

    ØSpanien hat neue Pflichten für Arbeitgeber eingeführt, um gleiches Entgelt für Männer und Frauen sowie Lohntransparenz zu gewährleisten. Mithilfe dieser Reform sollen diskriminierende Situationen aufgrund falscher Arbeitsplatzbewertungen (d. h. niedrigeres Entgelt für gleichwertige Arbeit) ermittelt werden. Ein weiteres Ziel der Reform ist es, Eltern, vor allem Müttern, eine Ausgleichszahlung für die Kosten einer Geburt und Kinderbetreuung zu gewähren, um das geschlechtsspezifische Rentengefälle zu verringern.

    Bislang wurden bei 13 Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der Geschlechtergleichstellung Etappenziele und Zielwerte erreicht. Nachstehend einige Beispiele.

    III.    AUSBLICK: EIN FLEXIBLES INSTRUMENT, DAS AUF NEUE HERAUSFORDERUNGEN REAGIEREN KANN 

    III.a    Verstärkung der nationalen ARP zur Bewältigung neuer Herausforderungen 

    Im Rahmen der ARF können die Mitgliedstaaten Finanzmittel zu äußerst günstigen Finanzierungsbedingungen in Anspruch nehmen, um zusätzliche Reformen und Investitionen zu unterstützen. Dabei ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten ihre Pläne durch neue Reformen und Investitionen, die durch Darlehen finanziert werden, ergänzen können. In der ARF-Verordnung ist der Höchstbetrag der Darlehen auf 360 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 festgelegt. Bislang wurden rund 165 Mrd. EUR an Mitteln für Darlehen gebunden (siehe Abbildung 13). Der Betrag an ARF-Darlehen, der den Mitgliedstaaten noch zur Verfügung steht, beläuft sich daher auf umgerechnet rund 225 Mrd. EUR in jeweiligen Preisen. ARF-Darlehen können mit privaten Finanzmitteln kombiniert werden, um ihre Wirkung zu verstärken. Um die Darlehensanträge zügig zu bearbeiten und ein faires und transparentes Verfahren zu gewährleisten, hat die Kommission im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung zur Änderung von REPowerEU vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten 30 Tage nach Inkrafttreten der neuen Verordnung ihre Absicht mitteilen, einen Antrag auf Unterstützung in Form eines ARF-Darlehens zu stellen.

    Abbildung 14. Überblick über zugesagte Darlehen (Mrd. EUR)

     

    Quelle: Europäische Kommission.



    Die ARF als Instrument zur Erreichung der REPowerEU-Ziele 

    Angesichts der Invasion Russlands in der Ukraine und der jüngsten geopolitischen Ereignisse stehen die Mitgliedstaaten vor beispiellosen Herausforderungen. Es ist wichtiger denn je, die Resilienz der Mitgliedstaaten zu stärken und gemeinsam und koordiniert in der gesamten Union in strategisch wichtige Bereiche zu investieren und dabei die Grundsätze der Fairness und Solidarität zu achten. Der Schwerpunkt verlagerte sich noch stärker auf die Beschleunigung des ökologischen und digitalen Wandels sowie auf das Vorantreiben von Reformen und Investitionen, mit denen die Krisenvorsorge und die Krisenreaktionsfähigkeit verbessert werden sollen. Zahlreiche ARP umfassen bereits Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen, und die beschleunigte Umsetzung dieser bestehenden Maßnahmen ist eindeutig eine Priorität.

    Die Kommission hat einen REPowerEU-Plan vorgeschlagen, dessen wichtigstes Umsetzungsinstrument die ARF ist. Der REPowerEU-Plan ist eine Antwort auf die aus zwei Gründen besonders dringende Umgestaltung des europäischen Energiesystems: Beendigung der Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland, die es als wirtschaftliche und politische Waffe einsetzt und europäische Steuerzahlerinnen und -zahler fast 100 Mrd. EUR jährlich kostet, und Steigerung der Resilienz Europas und Beschleunigung des Übergangs zu sauberen Energien. Im Rahmen des REPowerEU-Plans, der auf dem Paket „Fit für 55“ aufbaut und die Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit und -speicherung ergänzt, werden weitere Maßnahmen ergriffen, um 1. Energie einzusparen und die Energieeffizienz zu steigern, 2. die Energieversorgung zu diversifizieren, 3. die Energiewende zu beschleunigen und 4. Investitionen und Reformen intelligent miteinander zu verknüpfen. Mit dem Vorschlag der Kommission soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten in jeden geänderten Aufbau- und Resilienzplan ein Kapitel zu REPowerEU aufnehmen. Ein solches Kapitel sollte Maßnahmen zum Gegenstand haben, die gemäß den REPowerEU-Zielen Energieeinsparungen fördern, die Energieversorgung diversifizieren und die Einführung erneuerbarer Energien verstärken, um fossile Brennstoffe in Haushalten, in der Industrie, im Verkehr und bei der Stromerzeugung zu ersetzen. Anhand dieses Kapitels sollten die vorgenannten Ziele durch eine rasche Umschulung von Arbeitskräften zum Zweck des Erwerbs grüner Kompetenzen und die Förderung von Wertschöpfungsketten für Materialien und Technologien, die für den ökologischen Wandel wesentlich sind, vorangetrieben werden.

    Zur Bewältigung dieser beispiellosen geopolitischen Herausforderungen wurden zusätzliche Mittel für die ARF vorgeschlagen. Für eine erfolgreiche und nachhaltige Erholung sind eine stärker diversifizierte und sicherere Energieversorgung der Union und die verringerte Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen entscheidend. Die Mitgliedstaaten können den verbleibenden Darlehensumfang der ARF in Anspruch nehmen und die Darlehen zur Unterstützung von Maßnahmen verwenden, die im Einklang mit den REPowerEU-Zielen stehen. Die Kommission hat außerdem zwecks Bewältigung dieser Herausforderungen vorgeschlagen, die verfügbaren ARF-Mittel um 20 Mrd. EUR zu erhöhen, indem ein Teil der derzeit in der Marktstabilitätsreserve befindlichen Zertifikate des Emissionshandelssystems versteigert wird. Schließlich bietet der Vorschlag den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, einen Teil ihrer Zuweisungen im Rahmen von Programmen mit geteilter Mittelverwaltung auf die ARF zu übertragen, falls sie dies wünschen. Insbesondere können ein größerer Anteil ihrer Mittelzuweisung für den Zeitraum 2021–2027 im Rahmen der Dachverordnung (Erhöhung von 5 % auf bis zu 12,5 %) und bis zu 12,5 % ihrer nationalen Mittelzuweisung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die ARP übertragen werden, da die Ziele der ARF und dieser Programme weitgehend übereinstimmen.  

    Die ARP sind gut für die Umsetzung dieser dringlichen Prioritäten ausgestattet. Die ARP der Mitgliedstaaten werden als strategischer Rahmen für Reformen und Investitionen dienen, um ein gemeinsames europäisches Vorgehen für resilientere, sicherere und nachhaltigere Energiesysteme im Einklang mit den REPowerEU-Zielen zu gewährleisten. Die geänderten Pläne müssen den länderspezifischen Empfehlungen von 2022 Rechnung tragen, insbesondere denjenigen im Bereich der Energie. 

    III.b    Die nächsten Schritte: Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Aktualisierung der Pläne 

    Die neuen Leitlinien für die Aufbau- und Resilienzpläne im Kontext von REPowerEU enthalten die notwendigen Informationen und Anweisungen, damit die Mitgliedstaaten ihre Pläne in Bezug auf die aktualisierte Mittelzuweisung ändern und gleichzeitig Reformen und Investitionen zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele hinzufügen können.

    Diese neuen Leitlinien sind auf das Verfahren zur Änderung bestehender Pläne ausgerichtet, während die Leitlinien vom Januar 2021 28 für die Ausarbeitung der ARP insgesamt gültig bleiben. In den neuen Leitlinien wird insbesondere dargelegt, wie das REPowerEU-Kapitel aufgebaut sein und was es enthalten sollte:

    Die Kommission hat in den Leitlinien auch klargestellt, dass die Aufnahme des REPowerEU-Kapitels in die ARP die Durchführung der ARP nicht verzögern sollte. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten sich weiterhin auf die Durchführung der bestehenden ARP konzentrieren, um Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten zu ermöglichen, da sie für eine raschere Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und für die Stärkung der Resilienz von Bedeutung sind.

    Änderungen der ARP sollten daher gut begründet und auf eine Reihe konkreter Situationen beschränkt sein, um eine rasche Verabschiedung und Mobilisierung der zusätzlichen Investitionen und Reformen zu ermöglichen. Die Ambitionen der ARP dürfen nicht geschmälert werden, vor allem hinsichtlich der Reformen, mit denen länderspezifische Empfehlungen umgesetzt werden.

    Schlussfolgerung

    Die ARF wurde im Februar 2021 ins Leben gerufen, um im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern und den Mitgliedstaaten erhebliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen und so die Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen zu beschleunigen. Achtzehn Monate später sind deutliche Fortschritte zu verzeichnen: In Bezug auf die Umsetzung der ehrgeizigen Reform- und Investitionsagenda der Mitgliedstaaten werden gute Fortschritte erzielt und die Agenda treibt den ökologischen und digitalen Wandel Europas voran.

    Die ARF ist zum Eckpfeiler der zukunftsorientierten Strategie der Europäischen Union geworden, da in den nationalen ARP die Investitions- und Reformagenda festgelegt wird, die das integrative und nachhaltige Wachstum in den kommenden Jahren fördern soll. In dieser Hinsicht unterstützt die ARF die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, indem einerseits speziell auf die Gleichstellung ausgerichtete Maßnahmen gefördert werden und andererseits die Geschlechtergleichstellung in den sechs Säulen durchgängig berücksichtigt wird.

    Die einzigartige Beschaffenheit der Fazilität als nachfrage- und leistungsorientiertes Instrument hat sich in dieser frühen Phase ebenfalls bewährt. Durch die ARF wird die Umsetzung einer Palette von sich gegenseitig verstärkenden Reformen und Investitionen unterstützt, die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten konzipiert und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten wurden, und sie bietet angemessene Anreize, damit diese mittelfristig durchgeführt werden.

    Seit der Einrichtung der ARF haben beispiellose geopolitische und wirtschaftliche Ereignisse dramatische Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft der Union mit sich gebracht. Hinzu kommt nun eine weitere Krise infolge der Invasion Russlands in der Ukraine. Die in den bestehenden Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Maßnahmen zur Verwirklichung des ökologischen und digitalen Wandels sind nach wie vor von wesentlicher Bedeutung und müssen in vollem Umfang umgesetzt werden. Auch dürfte eine Vielzahl der in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten vorgesehenen Maßnahmen bereits zur Bewältigung der neuen Herausforderungen beitragen. Doch erfordern die jüngsten geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein noch stärkeres Dringlichkeitsbewusstsein und noch größere Ambitionen, um die Resilienz der Energieversorgung der Union deutlich zu verbessern, die Abhängigkeit von Energieeinfuhren zu verringern und einen gerechten Wandel zu ermöglichen. Dies lässt sich nur durch eine Kombination aus zusätzlichen Investitionen und Reformen, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, erreichen.

    In Anbetracht der ersten greifbaren Erfolge der Aufbau- und Resilienzfazilität schlug die Kommission daher vor, sie zum zentralen Umsetzungsinstrument von REPowerEU 29 zu machen. Die verfügbare Darlehenskapazität der ARF sowie die vorgeschlagenen zusätzlichen Finanzierungsquellen können dazu beitragen, die offene strategische Autonomie Europas zu stärken, die Abhängigkeit der Union von fossilen Brennstoffen zu verringern, erneuerbare Energien zu fördern und den Energieverbrauch insgesamt zu senken. Mit einem REPowerEU-Kapitel zur Verstärkung ihrer energiepolitischen Ausrichtung stellen die Aufbau- und Resilienzpläne einen wichtigen europäischen strategischen Rahmen für Reformen und Investitionen dar, um ein gemeinsames europäisches Vorgehen für resilientere, sicherere und nachhaltigere Energiesysteme zu gewährleisten.

    (1)

     COM(2022) 75 final.

    (2)

     Abrufbar unter https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0171_DE.html

    (3)

     In Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 3 der ARF-Verordnung, siehe https://europa.eu/next-generation-eu/index_de.

    (4)

    Die Leitlinien sind abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52022XC0531(01)

    (5)

    Siehe Pfeiffer, P., Varga, J. und in ’t Veld, J. (2021), „Quantifying Spillovers of NGEU investment“, European Economy Discussion Papers, Nr. 144 und Afman et al. (2021), „An overview of the economics of the Recovery and Resilience Facility“, Quartalsbericht über den Euroraum (QREA), Band 20, Nr. 3, S. 7. In beiden Studien wird die Sensitivität der Ergebnisse gegenüber den wichtigsten Annahmen hervorgehoben.

    (6)

    Operative Vereinbarungen wurden mit Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern unterzeichnet. Bis Ende 2022 werden voraussichtlich zwölf weitere operative Vereinbarungen unterzeichnet.

    (7)

    Zahlungsanträge wurden von Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Portugal, Rumänien, der Slowakei und Spanien eingereicht, wobei Spanien und Italien bereits zwei eingereicht haben.

    (8)

    Auszahlungen erfolgten an Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Portugal und Spanien.

    (9)

    Frankreich am 26.11.2021, Griechenland, Italien, Kroatien, Portugal und die Slowakei am 29.4.2022, Spanien zum zweiten Mal am 30.4.2022 und Rumänien am 31.5.2022.

    (10)

     Der erste Zahlungsantrag der Slowakei und der zweite Antrag Spaniens wurden am 21.7.2022 von der Kommission gebilligt. Mit diesen beiden Zahlungen wird sich der ausgezahlte Gesamtbetrag auf 112,4 Mrd. EUR belaufen.

    (11)

      https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/recovery-coronavirus/recovery-and-resilience-facility_de

    (12)

    Die Maßnahmen werden den primären und sekundären Säulen entsprechend ihrer Relevanz zugeordnet. Der vorrangige Politikbereich der Maßnahme (z. B. ökologisch, digital usw.) bestimmt ihre primäre Zuordnung. Die sekundäre Zuordnung basiert auf dem zweitwichtigsten Politikbereich der Maßnahme.

    (13)

    Delegierte Verordnung (EU) 2021/2105.

    (14)

    Etappenziele und Zielwerte können zu mehr als einer Säule beitragen.

    (15)

    In den ARP war nach Anhang VI der ARF-Verordnung anzugeben und zu erläutern, inwieweit die einzelnen Maßnahmen vollständig (100 %), teilweise (40 %) oder gar nicht (0 %) zu den Klimazielen beitragen. Anhand der Kombination aus den Koeffizienten und den geschätzten Kosten der einzelnen Maßnahmen kann berechnet werden, in welchem Umfang die Pläne zu den Klimazielen beitragen.

    (16)

    In den ARP war nach Anhang VII der ARF-Verordnung anzugeben und zu erläutern, inwieweit die einzelnen Maßnahmen vollständig (100 %), teilweise (40 %) oder gar nicht (0 %) zu den Digitalisierungszielen beitragen. Anhand der Kombination aus den Koeffizienten und den geschätzten Kosten der einzelnen Maßnahmen kann berechnet werden, in welchem Umfang die Pläne zu den Digitalisierungszielen beitragen.

    (17)

     Weitere Informationen und konkrete Beispiele für Maßnahmen zur Unterstützung von KMU sind in der im Aufbau- und Resilienzscoreboard veröffentlichten thematischen Analyse mit dem Titel „SME Support“ zu finden: https://ec.europa.eu/economy_finance/recovery-and-resilience-scoreboard/assets/thematic_analysis/3_SME.pdf . 

    (18)

    Diese Etappenziele sind mit Maßnahmen der sozialpolitischen Kategorie „Beschäftigung“ im Sinne der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2105 verknüpft.

    (19)

    Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2022, siehe https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:ac9248f7-4d16-11ec-91ac-01aa75ed71a1.0019.02/DOC_1&format=PDF.

    (20)

    Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) (2021), „Gender inequalities in care and consequences on the labour market“.

    (21)

    Z. B. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören.

    (22)

    Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), siehe https://eige.europa.eu/publications/gender-equality-index-2021-health.

    (23)

    Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe o der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität.

    (24)

    Mit der Strategie wird ein zweigleisiger Ansatz verfolgt, der auf der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in Kombination mit gezielten Maßnahmen beruht.

    (25)

    Delegierte Verordnung (EU) 2021/2106 zur Festlegung der gemeinsamen Indikatoren und detaillierten Elemente des Aufbau- und Resilienzscoreboards.

    (26)

     Delegierte Verordnung (EU) 2021/2105 der Kommission vom 28. September 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität durch die Festlegung einer Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben. Es ist anzumerken, dass die Kommission diese Methodik nicht nur auf sozialpolitische Maßnahmen, sondern auch auf alle anderen in den angenommenen ARP enthaltenen Maßnahmen angewandt hat, deren Schwerpunkt auf der Geschlechtergleichstellung liegt, um diese in den Plänen besser zu erfassen. Dabei musste die Gleichstellung nicht der Hauptschwerpunkt der betreffenden Maßnahmen sein. Daraus folgt, dass auch nicht gekennzeichnete Maßnahmen sich auf die Gleichstellung auswirken können. Angesichts der methodischen Einschränkungen, des Ex-ante-Charakters der Bewertung und der Leistungsabhängigkeit der ARF lassen sich die tatsächlichen Auswirkungen und Ausgaben für die Geschlechtergleichstellung nicht direkt aus der Kennzeichnung ableiten.

    (27)

    Die Zahlen dienen der Veranschaulichung und sind für eine qualitative Analyse gedacht. Es handelt sich hierbei nicht um eine vergleichende Bewertung der ARP der Mitgliedstaaten. Anzahl und Struktur der Maßnahmen in den einzelnen nationalen Plänen variieren stark, ebenso wie der Ansatz zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten. Eine detailliertere Analyse ist in den Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen zu finden, die von der Europäischen Kommission für jeden gebilligten Plan angenommen wurden.

    (28)

    Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2021) 12 final.

    (29)

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060, der Verordnung (EU) 2021/2115, der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814. Vollständiger Text: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:52022PC0231.

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