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Document 52022AP0131

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Verlängerung des Anwendungszeitraums der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug (COM(2022)0039 — C9-0053/2022 — 2022/0027(CNS))

    ABl. C 465 vom 6.12.2022, p. 209–209 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 465 vom 6.12.2022, p. 183–183 (GA)

    6.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 465/209


    P9_TA(2022)0131

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Verlängerung des Anwendungszeitraums der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Verlängerung des Anwendungszeitraums der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug (COM(2022)0039 — C9-0053/2022 — 2022/0027(CNS))

    (Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Anhörung)

    (2022/C 465/19)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2022)0039),

    gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9-0053/2022),

    gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0128/2022),

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission;

    2.

    fordert die Kommission auf, vor einer weiteren Verlängerung des Anwendungszeitraums eine Bewertung der Auswirkungen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft durchzuführen;

    3.

    fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

    4.

    fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

    5.

    beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

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