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Document 52022AP0090

    P9_TA(2022)0090 Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2022 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau (COM(2022)0004 — C9-0007/2022 — 2021/0438(COD)) P9_TC1-COD(2021)0438 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. März 2022 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2022/… des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau

    ABl. C 361 vom 20.9.2022, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.9.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 361/36


    P9_TA(2022)0090

    Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2022 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau (COM(2022)0004 — C9-0007/2022 — 2021/0438(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2022/C 361/10)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0004),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0007/2022),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. März 2022 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0043/2022),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

    3.

    beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

    P9_TC1-COD(2021)0438

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. März 2022 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2022/… des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2022/563.)


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