EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.7.2021
SWD(2021) 726 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Slowenien
Begleitunterlage zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 704 final} - {SWD(2021) 705 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 710 final} - {SWD(2021) 711 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 716 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 718 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 727 final}
Zusammenfassung
Im slowenischen Justizsystem sind einige positive Entwicklungen zu verzeichnen, darunter auch zu den im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 angesprochenen Aspekten. So bietet beispielsweise das Urteil des Verfassungsgerichts, mit dem die Vorschriften über parlamentarische Untersuchungen wegen fehlender Garantien für die richterliche Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt wurden, einen wichtigen Schutz für Richter. Seitens der Justiz wurde eine Debatte über die Verbesserung des Rahmens für Disziplinarverfahren gegen Richter eingeleitet. Ungerechtfertigte Verzögerungen zeigen sich bei den Ernennungen von Staatsanwälten, und das Versäumnis, die Delegierten Europäischen Staatsanwälte zeitgerecht zu benennen, gibt Anlass zur Sorge. Bei Verfahren, im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Finanzkriminalität bestehen nach wie vor Herausforderungen. Wie durch die COVID-19-Pandemie deutlich wurde, muss die Verbesserung der elektronischen Kommunikationsmittel vorangetrieben werden. Der Zugang zu Gerichts- und Strafverfolgungsdokumenten hat sich zu einem sensiblen Thema entwickelt und zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs und zu einer Gesetzesänderung geführt.
Der rechtliche und institutionelle Rahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption wird weiter verbessert. Die Unabhängigkeit, Organisation und Arbeitsweise der Kommission für Korruptionsprävention wurde durch Gesetzesänderungen verbessert, doch verfügt sie nach wie vor über begrenzte personelle Ressourcen. Mit diesen Änderungen wurde auch der Rechtsrahmen für Lobbyarbeit, den Schutz von Hinweisgebern und die Vermögenserklärung gestärkt. Dennoch bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der wirksamen Durchsetzung der Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung, z. B. in Bezug auf Interessenkonflikte und Hinweisgeber. Darüber hinaus wurde die bisherige Strategie weitgehend umgesetzt, doch einige Maßnahmen stehen noch aus, und es wurde noch kein neuer Plan angenommen. Obwohl die Zahl der strafrechtlichen Verfolgungen zugenommen hat, bestehen nach wie vor Herausforderungen, vor allem hinsichtlich der Kapazitäten für wirksame Ermittlungen und der geringen Zahl von Verurteilungen in Korruptionsfällen, insbesondere bei hochrangigen Fällen. Während der COVID-19-Pandemie leitete die Regierung eine Reihe von Risikobewertungen ein, die speziell auf das Korruptionsrisiko bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gerichtet waren.
Die Situation der Medienfreiheit und des Medienpluralismus hat sich verschlechtert. Die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörde ist zwar gesetzlich verankert, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen hinsichtlich der Ressourcen für ihr breites Aufgabenspektrum und ihrer Verpflichtung, ihre Unabhängigkeit weiter zu stärken. Eine Überarbeitung der Gesetze über Mediendienste und audiovisuelle Dienste steht noch aus. Es gibt nach wie vor einige Bedenken in Bezug auf diese Entwürfe, doch könnten bestimmte im Jahr 2020 vorgeschlagenen Änderungen des Mediengesetzes die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich verbessern. Die Vergabe staatlicher Werbung ist nicht reguliert und häufig intransparent, insbesondere bei den lokalen Medien. Der Zugang zu öffentlichen Informationen gestaltet sich für die breite Öffentlichkeit und Journalisten nach wie vor langwierig. Online-Schikanen und Drohungen gegen Journalisten geben zunehmend Anlass zur Sorge, und es wurden mehrere Klagen gegen Journalisten mit einschüchternder Wirkung gemeldet. Nationale und internationale Interessenträger äußerten sich besorgt, nachdem die Finanzierung der slowenischen Presseagentur für 2021 von den Behörden abgelehnt worden war. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden keine spezifischen Maßnahmen für den Mediensektor ergriffen; jedoch konnten Journalisten allgemeine Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Slowenien hat während der COVID-19-Pandemie keinen Ausnahmezustand ausgerufen. Das Gesetz über übertragbare Krankheiten, das seit Beginn der Pandemie vier Mal geändert wurde, bildete die Grundlage für die Annahme restriktiver Maßnahmen. Das Parlament konnte seine Arbeit fortsetzen, nachdem es seine Geschäftsordnung rasch geändert hatte, um Online-Sitzungen zu ermöglichen. Die finanzielle Unabhängigkeit bestimmter unabhängiger Stellen wurde durch ein Urteil des Verfassungsgerichts geschützt. Das Verfassungsgericht verbesserte seine Effizienz – ein Aspekt, der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 erwähnt wurde –, und spielte eine aktive Rolle bei der Überprüfung von COVID-19-Maßnahmen. Für eine Debatte zur Rechtsstaatlichkeit berief der Präsident der Republik erstmals ein Treffen aller drei Teile der Regierung ein. Die Zivilgesellschaft hatte mehrere Herausforderungen zu bewältigen, die die günstigen Rahmenbedingungen für Nichtregierungsorganisationen beeinträchtigten.
I.Justizsystem
Das slowenische Justizsystem umfasst drei Ebenen: die Kreis- und Bezirksgerichte (die sich mit Zivil-, Handels- und Strafsachen befassen), die Arbeitsgerichte und einen Verwaltungsgerichtshof in erster Instanz, fünf Obergerichte in zweiter Instanz (mit Rechtsmitteln gegen erstinstanzliche Entscheidungen) und den Obersten Gerichtshof in dritter Instanz (mit Rechtsmitteln gegen bestimmte Urteile der Obergerichte und des Verwaltungsgerichts). Laut der Verfassung ist ein Justizrat vorgesehen, ein Organ sui generis außerhalb der drei Teile der Regierung, das mit der Aufgabe betraut ist, die Unabhängigkeit zu schützen und die Rechenschaftspflicht, Leistungsfähigkeit und Qualität der Arbeit der Justiz zu fördern und zu gewährleisten.
Die Kandidaten für das Richteramt werden vom Justizrat ausgewählt und anschließend von der Staatsversammlung (Državni zbor – der unteren Kammer des Parlaments) zur Ernennung vorgeschlagen.
Wählt der Justizrat einen Kandidaten aus, der bereits in das Richteramt gewählt wurde, so wird der Kandidat vom Rat selbst in das neue Amt des Richters befördert. Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutivgewalt, aber eine unabhängige Behörde, wobei die Hauptbefugnisse in Bezug auf die Karriere der Staatsanwälte und ihre Arbeitsweise beim Staatsanwaltschaftsrat und dem Generalstaatsanwalt (Generalni državni tožilec) liegen. Der Staatsanwaltschaftsrat ist ein unabhängiges und autonomes staatliches Organ, das die Aufgaben der Selbstverwaltung der Staatsanwaltschaft wahrnimmt und daran mitwirkt, die Einheitlichkeit der Strafverfolgung zu gewährleisten und die Unabhängigkeit und Autonomie der Staatsanwälte zu sichern. Die slowenische Rechtsanwaltskammer (Odvetništvo zbornica slovenije) ist ein autonomes und unabhängiges Gremium. Sie ist dafür zuständig, die Berufstätigkeit der Rechtsanwälte zu überwachen und über Disziplinarmaßnahmen in Bezug auf ihre Mitglieder zu entscheiden. Slowenien ist an der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) beteiligt.
Unabhängigkeit
Der Grad der wahrgenommenen richterlichen Unabhängigkeit hat sich kontinuierlich verbessert. Der Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz hat sich weiter verbessert und wird von der breiten Öffentlichkeit als durchschnittlich wahrgenommen (47 % eher gut und sehr gut). Er ist im Jahr 2021 auch bei den Unternehmen auf einen durchschnittlichen Wert angestiegen (43 %), wobei im dritten Jahr in Folge ein positiver Trend zu verzeichnen war, nachdem sich in den Jahren 2016 und 2017 noch kein eindeutiger Trend zeigte.
Bei den Ernennungen von Staatsanwälten gibt es ungerechtfertigte Verzögerungen, und das Versäumnis, die Delegierten Europäischen Staatsanwälte zeitgerecht zu benennen, gibt Anlass zur Sorge. Nachdem eine Stelle öffentlich ausgeschrieben und der Kandidat vom unabhängigen Staatsanwaltschaftsrat ausgewählt wurde, ist die Regierung für die Ernennung eines neuen Staatsanwalts auf Vorschlag des Justizministers zuständig. Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, allen geeigneten Kandidaten, die sich um eine Ernennung oder Beförderung beworben haben, eine Entscheidung über die Ernennung oder Nichternennung auszustellen. Die nicht erfolgreichen Kandidaten haben das Recht, eine gerichtliche Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht zu beantragen, das innerhalb von 30 Tagen seine Entscheidung zu treffen hat. Seit Ende Juli 2020 übermittelte der Staatsanwaltschaftsrat dem Justizminister die Namen von 29 Kandidaten. Dieser schlug sie dann der Regierung zur ersten Ernennung oder Beförderung vor. Bis Juni 2021 wurden von diesen Kandidaten nur 14 ernannt bzw. befördert, während es keine klaren Gründe dafür gab, warum keine Entscheidungen im Hinblick auf die verbleibenden 15 Kandidaten getroffen wurden. Die Benennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte für die EUStA hat sich ebenfalls verzögert, was Anlass zu Bedenken gibt, dass das nationale Verfahren nicht ordnungsgemäß befolgt wurde. Im Dezember 2020 übermittelte der Staatsanwaltschaftsrat dem Justizminister die Namen der beiden Kandidaten. Die Regierung setzte diesen Punkt jedoch nicht auf die Tagesordnung ihrer Sitzungen, obwohl sie rechtlich verpflichtet ist, die Namen lediglich zur Kenntnis zu nehmen und an die Europäische Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Am 27. Mai 2021 erklärte die Regierung das Auswahlverfahren für erfolglos und wies den Justizminister an, eine neue Stellenausschreibung herauszugeben, die am 9. Juli 2021 veröffentlicht wurde. Gemäß den Empfehlungen des Europarats muss die Einstellung von Staatsanwälten nach fairen und unparteiischen Verfahren erfolgen, die auch Schutzvorkehrungen gegen Vorgehensweisen, bei denen die Interessen bestimmter Gruppen vertreten werden, umfassen, und die Ernennung muss nach bekannten und objektiven Kriterien wie Kompetenz und Erfahrung erfolgen.
Das Verfassungsgericht erklärte die Vorschriften über parlamentarische Untersuchungen wegen fehlender Garantien für die richterliche Unabhängigkeit für verfassungswidrig. Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgestellt, leitete ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Jahr 2019 eine Untersuchung ein, um das Vorgehen von Staatsanwälten und Richtern in konkreten Strafsachen zu beleuchten. Das Verfassungsgericht setzte jedoch später die Anwendung des Gesetzes über parlamentarische Untersuchungen, auf dem die Untersuchung beruhte, aus, da die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten bedroht war.
Im Januar 2021 erklärte das Verfassungsgericht das Gesetz über parlamentarische Untersuchungen und die Geschäftsordnung über parlamentarische Untersuchungen für verfassungswidrig, da diese keine Verfahrensgarantien zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Richter bei der Einleitung einer parlamentarischen Untersuchung enthielten. Das Gericht stellte fest, dass die Justiz nicht vollständig von der parlamentarischen Kontrolle durch parlamentarische Untersuchungen ausgenommen sei, da das Parlament beispielsweise Entwicklungen in der Justiz oder historische Ereignisse, die ebenfalls Gegenstand von Gerichtsverfahren sind, untersuchen könne. Das Gericht betonte jedoch, dass das Parlament Gerichtsverfahren nicht behindern bzw. die Richter nicht in konkreten Verfahren beeinflussen dürfe, auch nicht durch eine nachträgliche Erörterung der Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit einzelner Urteile. Darüber hinaus können Richter nicht als Zeugen oder Verdächtige zu einer diesbezüglichen parlamentarischen Untersuchung, die entweder ein offenes oder geschlossenes Gerichtsverfahren betrifft, geladen werden, da dies die Unabhängigkeit der Justiz verletzen würde. Das Verfassungsgericht hat dem Parlament ein Jahr Zeit eingeräumt, um die verfassungswidrigen Elemente in dem Gesetz über parlamentarische Untersuchungen zu beseitigen. Bis zur Beseitigung der festgestellten Verfassungswidrigkeit kann der Justizrat das Verfassungsgericht um Prüfung ersuchen, ob bei einer neuen parlamentarischen Untersuchung die richterliche Unabhängigkeit gewahrt wird. Es wurde noch kein Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt, um die festgestellte Verfassungswidrigkeit zu beheben.
Von der Justiz wurde eine Debatte über die Verbesserung des Rahmens für Disziplinarverfahren gegen Richter eingeleitet. Im März 2021 erstellte der Justizrat eine Analyse des Rechtsrahmens für Disziplinarverfahren gegen Richter und dessen Umsetzung, wobei auch Änderungen vorgeschlagen wurden. Seit 2018 fallen Disziplinarverfahren in den Zuständigkeitsbereich eines Disziplinargerichts. Im Zeitraum von 2018 bis März 2021 betrug die durchschnittliche Dauer von Disziplinarverfahren 194 Tage. Der Justizrat hat eine Reihe von Problemen ermittelt, die verbessert werden müssen, darunter: die Einführung eines besonderen Disziplinarverfahrens anstelle des Strafverfahrens, die Aktualisierung der Liste der Disziplinarvergehen, die Überarbeitung des Rechts des Justizrats, Disziplinarverfahren einzuleiten, die Überarbeitung der Disziplinarstrafen, um mehr Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, sowie die Präzisierung des Rahmens der Dauer der Suspendierung von Richtern. Der Oberste Gerichtshof unterstützt die Initiative des Justizrats für eine Änderung der Rechtsvorschriften, um die Effizienz von Disziplinarverfahren erhöhen. Zu beachten ist, dass jede mögliche Reform der Disziplinarverfahren mit dem EU-Recht in Einklang stehen muss und dabei die Empfehlungen des Europarats berücksichtigt werden.
Qualität
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die nötige Verbesserung der elektronischen Kommunikationsmittel im Justizsystem vorangetrieben werden muss. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 heißt es, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien für die Fallbearbeitung zwar sehr fortschrittlich sind, die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Parteien jedoch nach wie vor nicht besonders fortschrittlich ist. In den letzten Jahren wurden bei der Ausweitung der elektronischen Kommunikation einige Fortschritte erzielt. In einigen Bereichen sind Dokumente nur in elektronischer Form bei Gericht einzureichen, z. B. von öffentlichen Notaren und Insolvenzverwaltern (bei Grundbuch-, Register- und Insolvenzsachen) und von Schuldnern (bei unbestrittenen Schuldansprüchen). Seit Februar 2021 müssen Sozialarbeitszentren Anträge in familienrechtlichen Angelegenheiten elektronisch beim Gericht einreichen, und das elektronische Auktionssystem wurde unabhängig von der Verkaufsmethode für alle Immobilien, beweglichen Vermögenswerte und Rechte, die in Vollstreckungsverfahren, insolvenzbezogenen Verfahren, Zwangsliquidationen, nichtstreitigen Sachen, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren veräußert werden, eingeführt. In straf-, verwaltungsrechtlichen, zivil- und handelsrechtlichen Streitsachen werden Bemühungen unternommen, das Fallverwaltungssystem bis Ende 2023 dahingehend zu verbessern, dass eine elektronische Kommunikation möglich wird. Digitale Lösungen für die Durchführung und Verfolgung von Gerichtsverfahren sind speziell in Strafsachen nach wie vor begrenzt. Insbesondere bei der Staatsanwaltschaft mangelt es am Einsatz digitaler Technologien für eine sichere Telearbeit, und die fehlende Digitalisierung bei der Polizei trägt zu Verzögerungen bei, vor allem in komplexen Fällen, in denen Strafanzeigen nur in Papierform eingehen. Angesichts der Tatsache, dass die Gerichte seit März 2020 über einen Zeitraum von vier Monaten hinweg mehr oder weniger ausschließlich mit dringenden Angelegenheiten befasst waren, arbeiteten die Justiz und das Justizministerium intensiv zusammen, um zusätzliche Ausrüstung für Videokonferenzen zur Verfügung zu stellen. Es gelang ihnen, im Jahr 2020 die bisherigen Kapazitäten zu verdreifachen, wobei zusätzliche Beschaffungen im Jahr 2021 vorgesehen sind. Der Oberste Gerichtshof hat das Justizministerium über die Notwendigkeit informiert, Verfahrensgesetze zu ändern, um die Bedingungen für die Feststellung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln in Verfahren, die per Videokonferenz durchgeführt werden (z. B. Zeugenvernehmungen), eindeutig festzulegen.
Der Zugang zu Gerichts- und Strafverfolgungsdokumenten war Gegenstand eines Urteils des Obersten Gerichtshofs und einer Gesetzesänderung. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 wurde festgestellt, dass nach wie vor wenig erstinstanzliche Gerichtsurteile veröffentlicht werden, insbesondere in Bezug auf Zivil- und Handelssachen, und außerdem die maschinelle Lesbarkeit veröffentlichter Urteile relativ begrenzt ist.
Das EU-Justizbarometer 2021 zeigt keine Verbesserungen in diesen beiden Bereichen. Im Mai 2020 erließ der Oberste Gerichtshof eine Präzedenzentscheidung in einer Rechtssache, in der es um das Recht auf Zugang zu Informationen aus einer Akte zu einem Strafrechtsfall ging.
Der Gerichtshof stellte fest, dass durch die Strafprozessordnung das Recht auf Einsicht in die Akten auf Personen mit einem rechtlichen Interesse (z. B. Beklagte und Opfer) beschränkt ist und die Bestimmungen des Gesetzes über den Zugang zu öffentlichen Informationen nicht für Dokumente des Gerichts und der Staatsanwaltschaft gelten. Das Parlament reagierte darauf mit der Annahme einer Änderung der Strafprozessordnung, in der ausdrücklich festgeschrieben wurde, dass die allgemeine Regelung für den Zugang zu Dokumenten gemäß dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen gilt.
Gemäß dieser Änderung kann eine Person, deren Antrag auf Dokumente des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft (in einem anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren) von einem Richter bzw. einem Staatsanwalt abgelehnt würde, beim Informationsbeauftragten Beschwerde einlegen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs warf diese Änderung Bedenken auf, ob sich dadurch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Unterrichtung der Öffentlichkeit einerseits und der Wahrung der Unschuldsvermutung der Angeklagten sowie dem Recht auf Privatsphäre der an dem Strafverfahren beteiligten Personen andererseits wahren lässt. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung setzte eine interministerielle Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Frage des Zugangs zu Dokumenten des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft befasst und Vorschläge zu dessen Regulierung im Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen erarbeitet.
Der Justizrat und der Staatsanwaltschaftsrat profitieren von einer leichten Verbesserung bei den Ressourcen, aber es besteht nach wie vor ein Mangel. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 wurde festgestellt, dass die Bereitstellung angemessener Ressourcen für den Justizrat und den Staatsanwaltschaftsrat (Državnotožilski svet) eine wesentliche Voraussetzung für die unabhängige und wirksame Arbeitsweise dieser Selbstverwaltungsorgane darstellt. Die geringen Verwaltungskapazitäten des Rats wirken sich auch auf die Qualität der Verfahren zur Auswahl von Richtern und Staatsanwälten aus, insbesondere was die Begründung der erlassenen Entscheidungen und Stellungnahmen und die Sorgfalt bei den Auswahlgesprächen betrifft. Ab dem Jahr 2022 wird der Justizrat in der Lage sein, zwei zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, was eine geringfügige Erweiterung der verfügbaren Ressourcen bedeutet. Für den Staatsanwaltschaftsrat sind jedoch keine zusätzlichen Mitarbeiter vorgesehen. Die verfügbaren Mittel des Justizrats wurden erhöht, während die Mittel des Staatsanwaltschaftsrats keine Veränderung erfuhren. Dazu ist anzumerken, dass die Mittelausstattung für das Justizsystem seit einigen Jahren aufgestockt wird.
Effizienz
Die Effizienz des Gerichtssystems hat sich leicht verringert, und die im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgestellten Herausforderungen in Fällen von Wirtschafts- und Finanzkriminalität bestehen nach wie vor. Im Jahr 2020 gingen im Vergleich zu 2019 bei allen Gerichten 11 % weniger neue Fälle ein, und es wurden 13 % weniger Fälle abgeschlossen. Der Ende 2020 festgestellte Rückstand bei Rechtsfällen hat sich gegenüber 2019 insgesamt um 5 % erhöht. Die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren bei erstinstanzlichen Gerichten stieg in streitigen Zivilsachen auf etwa 20 Monate und stagnierte bei streitigen Handelssachen bei 11 Monaten. In Berufungsverfahren wurden diese Arten von Fällen aufgrund der meist schriftlichen Verfahren schneller beigelegt, nämlich im Durchschnitt in etwa 2,4 Monaten in Zivilsachen und in 3,4 Monaten in Handelssachen. Bei komplexeren Geldwäschedelikten sank die Dauer der Verfahren vor den erstinstanzlichen Gerichten im Jahr 2019 auf durchschnittlich 876 Tage (gegenüber 1132 Tagen im Jahr 2018), ist aber weiterhin eine der längsten in der EU.
Im Jahr 2020 stieg die durchschnittliche Dauer in erstinstanzlichen Verwaltungssachen auf 13,7 Monate.
II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Das wichtigste Gesetz, das den institutionellen und rechtlichen Rahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption in Slowenien bildet, ist das Gesetz über Integrität und Korruptionsprävention (IPCA). Das Gesetz wurde im November 2020 mit neuen Bestimmungen über die Organisation und Arbeitsweise der Kommission für Korruptionsprävention sowie mit Vorschriften über die Lobbyarbeit und den Schutz von Hinweisgebern geändert. Mit diesen Änderungen wurden auch die Vorschriften zu Interessenkonflikten, Vermögenserklärungen, Lobbyarbeit und „Drehtüreffekten“ aktualisiert. Die Kommission für Korruptionsprävention ist ein autonomes und unabhängiges staatliches Organ, das für die Korruptionsbekämpfung zuständig ist. Die Kommission arbeitet regelmäßig mit der Polizei und der Sonderstaatsanwaltschaft zusammen, verfügt jedoch über Aufsichts- und behördliche Ermittlungsbefugnisse und ist dafür zuständig, die Umsetzung der Bestimmungen zu Interessenkonflikten, Integrität, Vermögenserklärungen, Geschenken und Drehtüreffekten zu überwachen. Das Nationale Ermittlungsbüro (Nacionalni preiskovalni urad) ist eine spezialisierte kriminalpolizeiliche Einheit für die Aufdeckung und Untersuchung schwerer Straftaten, insbesondere von Korruptionsfällen sowie Fällen von Wirtschafts- und Finanzkriminalität und organisierter Kriminalität.
Nach Ansicht von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft ist das Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor relativ gering. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International belegte Slowenien mit 60 von 100 Punkten den 11. Platz in der Europäischen Union und weltweit Platz 35. Diese Einschätzung ist in den letzten fünf Jahren relativ stabil
geblieben.
Das Gesetz über Integrität und Korruptionsprävention wurde kürzlich verschärft. Das Gesetz wurde im November 2020 mit Bestimmungen zur Ernennung des leitenden und des stellvertretenden Kommissars der Kommission für Korruptionsprävention geändert. In den Änderungen werden auch die verschiedenen administrativen Ermittlungsverfahren vor der Kommission genauer definiert, wie auch die Vorschriften, die für sie bei der Durchführung dieser Verfahren sowie beschleunigter Verfahren bei geringfügigen Straftaten und anderer öffentlich-rechtlicher Verfahren gelten, darunter auch die Verfahrensrechte der Personen, gegen die ermittelt wird, und ihre Möglichkeit, die Entscheidungen anzufechten. Diese Verfahrensrechte wurden infolge der Urteile des Verwaltungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs aufgenommen, in denen Mängel in Bezug auf die Rechte von Personen, gegen die Verwaltungsverfahren vor der Kommission anhängig sind, aufgezeigt wurden. Ferner wurden Bestimmungen zur Integrität in Bezug auf Geschenke, Lobbyarbeit und Überwachung von Vermögenserklärungen aufgenommen.
Die nationale Antikorruptionsstrategie war zum Zeitpunkt ihres Auslaufens weitgehend umgesetzt worden, doch einige Maßnahmen stehen noch aus, und es wurde bislang kein neuer Plan angenommen. Aus dem Bericht über die Umsetzung der dritten nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung (2017–2019)
, der im April 2020 angenommen wurde, geht hervor, dass zwar ein großer Teil der Maßnahmen umgesetzt wurde, andere jedoch noch ausstehen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen in Bereichen, die mit der Entwicklung von Integritätsinstrumenten in bestimmten Sektoren (wie Staatseigentum, auswärtige Angelegenheiten, Wissenschaft, Bildung und Sport) in Zusammenhang stehen.
Das Ministerium für öffentliche Verwaltung, das für die Überwachung der Umsetzung der Strategie zuständig ist, teilte mit, dass es gemeinsam mit anderen öffentlichen Einrichtungen (wie dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Gesundheitsministerium und der Kommission für Korruptionsprävention) an der Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen arbeite. Eine neue Antikorruptionsstrategie für die Zeit nach 2019 wurde noch nicht vorgeschlagen.
Die Kommission für Korruptionsprävention wurde auch in Bezug auf ihre Unabhängigkeit gestärkt, jedoch wurde eine volle Wirksamkeit noch nicht erreicht. Die Kommission bleibt das autonome staatliche Organ für die Korruptionsprävention. Infolge der Änderungen des Gesetzes über Integrität und Korruptionsprävention wurde die Unabhängigkeit der Kommission durch ein neues Ernennungsverfahren für den leitenden Kommissar und seine beiden Stellvertreter gestärkt. Die Änderungen enthalten neue Kriterien für mehr Transparenz bei der Ernennung der leitenden Kommissionsmitglieder. Die Änderungen sehen einen Nominierungsausschuss (anstelle des Auswahlausschusses) vor, der die Kandidaten nominiert und Bewerber mit einem politischen Hintergrund ausschließt. Darüber hinaus führt der Nominierungsausschuss eine persönliche Eignungsprüfung der Kandidaten durch. Die leitenden Mitglieder werden jetzt vom Präsidenten der Republik anhand einer vom Nominierungsausschuss vorgelegten Liste ernannt.
Was die administrativen Ermittlungsverfahren betrifft, so wurden mit dem geänderten Gesetz über Integrität und Korruptionsprävention die Rechte der Personen, gegen die seitens der Kommission ermittelt wird, präzisiert und gestärkt, darunter auch die Möglichkeit, die von der Kommission erlassenen Entscheidungen anzufechten. Was ihre Ressourcen betrifft, so verfügte die Kommission im April 2021 über 40 Beamte (d. h. den leitenden Kommissar, zwei Stellvertreter und 37 Beamte). Die vollständige personelle Besetzung steht jedoch noch aus.
Die Kommission plant, in den Jahren 2021 und 2022 jährlich fünf zusätzliche Beamte einzustellen.
Ermöglicht wird dies durch eine Aufstockung der Finanzmittel seit 2019 um rund 200 000 EUR pro Jahr. Aufgrund allgemeiner Einschränkungen bei den öffentlichen Ausgaben durfte die Kommission trotz der Zuweisung der erforderlichen Haushaltsmittel jedoch erst ab Mai 2021 zusätzliches Personal einstellen oder Ressourcen umverteilen.
Ungeachtet dieser Verbesserungen sieht sich die Kommission weiterhin mit einigen Herausforderungen im Zusammenhang mit technischen Kompetenzen und Ressourcen (z. B. für Datenanalysen) konfrontiert.
Herausforderungen bestehen nach wie vor bei Ermittlungen im Bereich der Wirtschafts- und Finanzkriminalität und bei der Leitung des Nationalen Ermittlungsbüros. Die geringen Ressourcen (in Bezug auf Anzahl, Rang und Spezialisierung der Polizeibeamten), die der Polizei zur Verfügung stehen, bilden nach wie vor eine Herausforderung und beeinträchtigen nach Angaben der Behörden die Qualität und die Dauer der Ermittlungen, insbesondere in Fällen von Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Der Mangel an Ressourcen in einigen Polizeibezirken führt auch zu Verzögerungen, wenn Staatsanwälte um Folgeuntersuchungen ansuchen. Berichten zufolge gibt es Vorwürfe der politischen Einflussnahme auf die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, konkret auf das Nationale Ermittlungsbüro bezogen
, bei dem es sich um eine spezialisierte kriminalpolizeiliche Ermittlungseinheit handelt, die 2009 eingerichtet wurde, um schwere Straftaten, insbesondere Korruption sowie Wirtschafts-, Finanz- und organisierte Kriminalität, aufzudecken und zu ermitteln. Im Oktober 2020 leitete die Regierung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts über die Rechtswidrigkeit der Entlassung des ehemaligen Direktors und in Erwartung eines Rechtsmittelverfahrens ein öffentliches Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle des Direktors ein. Im Juni 2021 war diesbezüglich immer noch ein stellvertretender Direktor im Einsatz. Die Fluktuation von vier verschiedenen Direktoren in den letzten 14 Monaten scheint die Funktionsfähigkeit des Nationalen Ermittlungsbüros gehemmt zu haben. Es fehlt an konkreten Ergebnissen der Ermittlungen des Büros zu Korruptionsfällen auf hoher Ebene.
Die Zahl der Strafverfolgungen ist zwar gestiegen, doch die Zahl der Entscheidungen von Rechtssachen durch die Gerichte ist nach wie vor gering, insbesondere in Bezug Korruptionsfälle auf hoher Ebene. Im Jahr 2020 ist die Zahl der Strafverfolgungen in Korruptionsfällen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (298 im Jahr 2020 gegenüber 185 im Jahr 2019, was einem Anstieg um etwa 62 % entspricht).
Bei den Gerichten gab es im Jahr 2020 nur 15 Entscheidungen in Korruptionsfällen (darunter zwei Urteile mit Freiheitsstrafen)
, von denen keine einen Fall auf hoher Ebene
betraf. Dies bedeutet einen weiteren Rückgang der Zahl der abgeschlossenen Korruptionsfälle. In einigen Fällen auf hoher Ebene haben die Gerichte seit mehr als anderthalb Jahren keine Gerichtsverhandlung mehr abgehalten. Die Sonderstaatsanwaltschaft (SSPO) ist für die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Korruption im öffentlichen und privaten Sektor zuständig. Die SSPO leitet die Arbeit des Nationalen Ermittlungsbüros (NBI), der Generalpolizeidirektion (GPD) und der kriminalpolizeilichen Abteilungen (CPS) der regionalen Polizeibehörden. Die SSPO stützt sich auf 28 Staatsanwälte, die sich mit einer Vielzahl von Strafsachen befassen. Ein Mangel an qualifizierten personellen Ressourcen (insbesondere an Staatsanwälten) wirkt sich auf die Priorisierung von Fällen auf hoher Ebene aus. Die Staatsanwaltschaft hat auch auf Mängel in Bezug auf Fachwissen im Bereich der Finanz- und Datenanalyse hingewiesen. Die Prüfung von Finanzdaten wird der Polizei oder dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche (Finanzermittlungseinheit – FIU) übertragen. Aufgrund des erwähnten Mangels an personellen und technischen Ressourcen bei der Polizei stellen Verzögerungen seitens der Polizei beim Abschluss der Ermittlungen
jedoch eine Herausforderung für die SSPO dar. Weitere Herausforderungen, die von der SSPO gemeldet wurden, betreffen die institutionelle Fragmentierung (ähnliche Aufgaben sind verschiedenen Stellen zugewiesen), die späte Aufdeckung von Finanzdelikten, die mangelnde Spezialisierung der Richter und die Mängel bei der elektronischen Kommunikation mit der Polizei.
Neben dem Mangel an Fachwissen und Ressourcen ergeben sich Herausforderungen bei der Verfolgung von Korruption aufgrund von Verjährung. Neben den oben genannten Mängeln bei der Staatsanwaltschaft in Bezug auf Fachwissen und Ressourcen stellt die Verjährung nach Angaben der Behörden eine zusätzliche Herausforderung für die strafrechtliche Verfolgung von Korruption dar. Bei Korruptionsdelikten beträgt die Verjährungsfrist in der Regel zehn Jahre. Eine Änderung der gesetzlichen Verjährungsfrist ist nicht geplant.
Darüber hinaus wurde die Strafverfolgung aller Fälle (einschließlich der Korruptionsfälle) während der COVID-19-Pandemie durch Beschluss des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs ausgesetzt, ausgenommen Fälle, bei denen das Risiko bestand, dass innerhalb der nächsten sechs Monate eine Verjährung eintritt.
Die Vermögenserklärung wurde auf weitere Kategorien von Beamten ausgedehnt; die Veröffentlichung stellt jedoch nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit der Änderung des Gesetzes über Integrität und Korruptionsprävention wurde die Liste der Personen, die zur Abgabe einer Vermögenserklärung verpflichtet sind, erweitert. Neben hochrangigen, gewählten und ernannten Amtsträgern wurden auch Mitglieder des Staatsrats und Mitglieder der Aufsichtsorgane für staatseigene Unternehmen aufgenommen.
Die Kommission für Korruptionsprävention ist für die Überwachung der Finanzerklärungen öffentlicher Bediensteter zuständig und hat vor Kurzem, gemeinsam mit dem Ministerium für öffentliche Verwaltung, eine neue elektronische Plattform für die Erklärungen eingerichtet. Aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen der Kommission für Korruptionsprävention und der großen Zahl der eingegangenen Erklärungen (etwa 4500 Erklärungen und 4300 weitere damit zusammenhängende Einreichungen pro Jahr) werden die Überprüfungen anhand einer Stichprobe der Erklärungen durchgeführt. Wie die Auswertung zeigt, gab es nur in begrenztem und vernachlässigbarem Umfang Fehler bei den Erklärungen (unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen), sodass keine Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden mussten.
Im Jahr 2020 arbeiteten nur drei Beamte der Kommission an der Überprüfung der Vermögenserklärungen von 18 470 Beamten, die zur Abgabe der Erklärungen verpflichtet waren, und führten 16 Kontrollen bei 923 natürlichen Personen und 67 Gerichten durch. Mit dem geänderten Gesetz über Integrität und Korruptionsprävention wurde zwar die Liste der Beamten, die zur Vermögenserklärung verpflichtet sind, erweitert, doch wurde die Liste der Beamten, deren Erklärungen veröffentlicht werden, gekürzt. Obwohl die Kommission für Korruptionsprävention damit begonnen hat, ihr IT-System und ihre Online-Plattform zu verbessern, um die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Veröffentlichung einhalten zu können, wurden Vermögenserklärungen öffentlich Bediensteter noch nicht veröffentlicht.
Die Bestimmungen über die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten wurden verschärft, doch stellt ihre wirksame Umsetzung nach wie vor eine Herausforderung dar. Nach dem Gesetz über Integrität und Korruptionsprävention müssen Beamte, die vor Amtsantritt eine Tätigkeit ausgeübt haben oder ein Amt innehatten, das mit ihrem derzeitigen Amt unvereinbar ist, ihre Tätigkeit spätestens 30 Tage nach ihrer Wahl, Ernennung oder der Genehmigung ihres Mandats einstellen. Mit dem geänderten Gesetz über Integrität und Korruptionsprävention wurden die für die Zeit nach dem Amtsantritt geltenden Beschränkungen auf Beamte, die Positionen in der Privatwirtschaft übernehmen, ausgeweitet. Die Kommission für Korruptionsprävention kann ein Verfahren zur Prüfung der Unvereinbarkeit von Ämtern einleiten, wenn sie der Auffassung ist, dass die Ausübung dieser Tätigkeit eine unverhältnismäßige Gefahr für die objektive und unparteiische Erfüllung der Aufgaben des Amtes darstellen oder seine Integrität gefährden könnte. Im Mai 2021 übermittelte die Kommission für Korruptionsprävention der Regierung eine Initiative zur Vereinheitlichung der Regelung von Interessenkonflikten und Verstößen gegen die Integrität für alle Beamten, wodurch ihrer Ansicht nach die Aufsicht und die Gleichbehandlung von Beamten verbessert und Verfahren in Bezug auf die Integrität ehemaliger Beamter zugelassen würden. Die Kommission für Korruptionsprävention bearbeitet derzeit prominente Fälle im Zusammenhang mit mutmaßlichen Interessenkonflikten.
Die Bestimmungen über Lobbyarbeit für Amtsträger und gewählte Personen werden weiter verbessert. Beamte und öffentlich Bedienstete auf nationaler und lokaler Ebene müssen ihre Kontakte zu Lobbyisten sowohl ihrem Arbeitgeber als auch der Kommission für Korruptionsprävention melden. Die Kommission verarbeitet und veröffentlicht die mit der Lobbyarbeit verbundenen Daten zusammen mit den im Lobbyregister enthaltenen Informationen auf ihrer Website (namens „Erar“)
. Gemäß dem geänderten Gesetz über Integrität und Korruptionsprävention müssen auch Lobbyisten (zu denen neben einzelnen Lobbyisten nun auch Interessengruppen gehören) einen Jahresbericht veröffentlichen.
Die Transparenz bei öffentlichen Daten, besonders in Bezug auf öffentliche Ausgaben, wird nach wie vor gewahrt. Auf der Website Erar werden nicht nur Lobbydaten veröffentlicht, sondern darüber hinaus Daten zur öffentlichen Verwaltung, auch hinsichtlich von Transaktionen und Informationen im Bereich der öffentlichen Beschaffung. Derzeit enthält die Erar-Website schätzungsweise Daten über rund 200 Millionen Finanztransaktionen der nationalen Regierung und der lokalen Behörden, beginnend ab dem Jahr 2003. „Skrinja“ (dt. „Lade“) ist eine weitere verwaltungsbezogene Online-Plattform, über die Nutzer Daten und Berichte über Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor einsehen können.
Im Jahr 2020 prüfte der Rechnungshof die Finanzoperationen von 13 politischen Parteien (der Jahre 2018 oder 2019) und gab sechs positive Stellungnahmen und sieben Stellungnahmen mit Vorbehalten ab, darunter Empfehlungen zur Verbesserung von Finanzgeschäften und zur Erhöhung der Transparenz (z. B. in Bezug auf Darlehen und Beiträge).
Im Jahr 2020 wurde ein Verhaltenskodex für Mitglieder des Parlaments angenommen. Der Rat des Präsidenten des Parlaments ist für die Überwachung der Umsetzung des Verhaltenskodex
verantwortlich und kann im Falle von Fehlverhalten Sanktionen verhängen
. Seit der Annahme des Verhaltenskodex wurde eine Sanktion gegen ein Mitglied des Parlaments wegen eines geringfügigen Verstoßes verhängt.
Trotz der bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ist eine wirksame Durchsetzung nach wie vor überfällig. Ein Kapitel des Gesetzes über Integrität und Korruptionsprävention ist ausschließlich dem Schutz von Hinweisgebern gewidmet. Dennoch gibt es nach wie vor nur eine geringe Zahl an Meldungen von Hinweisgebern und Anträgen auf Schutz im Rahmen des Gesetzes.
Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, Personen zu benennen, die Berichte über unethisches oder illegales Verhalten in den öffentlichen Einrichtungen entgegennehmen, doch wie es scheint wurden solche Beamten entweder nicht ernannt oder sie sind noch nicht voll einsatzbereit.
Gleichwohl wurde mindestens ein prominenter Fall während der Pandemie auf der Grundlage von Informationen eingeleitet, die von einem Hinweisgeber übermittelt wurden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft können die bestehenden Bestimmungen der Strafprozessordnung über geschützte Zeugen nicht auf Hinweisgeber angewandt werden, wenn diese auch als Verdächtige gelten (z. B. in einem Korruptionsfall).
Während der COVID-19-Pandemie wurden mehrere Maßnahmen umgesetzt, mit denen das Korruptionsrisiko, insbesondere im öffentlichen Auftragswesen, bewertet und verringert werden soll. Während der COVID-19-Pandemie hat die Kommission für Korruptionsprävention eine Reihe von Leitlinien herausgegeben, um Korruptionsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren, aufzudecken und die Korruption einzudämmen. Auf Ersuchen des Parlaments hat der Rechnungshof einen landesweiten Prüfbericht über die Beschaffung von Medizinprodukten gegen COVID-19 erstellt, der im Februar 2021 herausgegeben wurde. Dabei traten 13 Korruptionsverdachtsfälle zutage, die dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Im Jahr 2020 berichtete die Nationale Prüfungskommission für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Državna revizijska komisija za revizijo postopkov oddaje javnih naročil) über einige Fälle von Verstößen gegen die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, was zur Einleitung neuer Verfahren führte. Seit Januar 2021 können im Internet Anträge auf Überprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge eingereicht werden, zu denen die Entscheidungen ebenfalls online veröffentlicht werden.
In diesem Zusammenhang leitete das Ministerium für öffentliche Verwaltung (Ministrstvo za javno upravo) eine öffentliche Konsultation zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen ein, und das Gesundheitsministerium setzte eine Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Änderung der Beschaffungsbestimmungen für eine wirksamere Beschaffung medizinischer Ausrüstung ein.
III.Medienpluralismus und Medienfreiheit
In Slowenien ist der Rechtsrahmen für die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Verfassung verankert, während die Medienvielfalt durch spezifische sekundärrechtliche Vorschriften gewährleistet wird. Die Medienregulierungsbehörde, die Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste (Agencija za komunikacijska omrežja in storitve – AKOS), ist eine unabhängige Behörde, die rechtlich und operativ von der Regierung getrennt ist. Gemäß den Vorschriften über die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich sind Unternehmen verpflichtet, den Wettbewerbsbehörden Eigentumsverhältnisse oder unternehmerischen Einfluss ab einer bestimmten Schwelle offenzulegen. Eine erhebliche Änderung der Eigentumsverhältnisse erfordert auch die Zustimmung des zuständigen Ministeriums. Ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste steht noch aus.
Die Unabhängigkeit der Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste ist gesetzlich verankert, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen hinsichtlich ihrer Ressourcen und ihres Engagements zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit. Die Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste (AKOS) erhielt zusätzliche Mittel zur Erfüllung ihrer neuen Aufgaben infolge der bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Es ist jedoch noch nicht klar, ob die zusätzlichen Mittel ausreichen, damit die Agentur die vielfältigen Aufgaben, mit denen sie betraut wurde, voll und ganz erfüllen kann.
Auch das Fehlen von Schutzmaßnahmen gegen politische Einflussnahme gibt weiterhin Anlass zur Sorge.
Der Medienpluralismus-Monitor (MPM 2021) hat daher im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Medienbehörde ein mittleres Risiko festgestellt.
Der Status der AKOS ist im Gesetz über die elektronische Kommunikation
verankert, und die Durchsetzungsbefugnisse der Agentur im Bereich der audiovisuellen Medien ergeben sich aus dem Gesetz über Massenmedien
und dem Gesetz über audiovisuelle Mediendienste
. Im Jahr 2020 schlug die Regierung eine Überarbeitung des Gesetzes über Massenmedien vor, die bis Ende 2021 abgeschlossen sein soll. Die Überarbeitung des Gesetzes über audiovisuelle Mediendienste, die die Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste beinhaltet, ist noch im Gange, und die Regierung plant, sie bis Ende 2021 abzuschließen.
Im Juni 2020 wurde eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des Gesetzes über audiovisuelle Mediendienste eingeleitet, in der eine ausdrückliche Bestimmung zur Unabhängigkeit der Agentur vorgesehen war. Die derzeitige Fassung des Gesetzesentwurfs, den die Regierung dem Parlament im März 2021 vorgelegt hatte, enthält jedoch keine solche Bestimmung. Daher ist es zweifelhaft, ob das Engagement der Behörden für die Stärkung der Unabhängigkeit der Agentur tatsächlich zu diesem Ergebnis führen wird. Im Oktober 2020 schlug die Regierung ein Gesetz vor, um acht Regulierungsstellen, darunter AKOS
, in zwei Agenturen zu vereinen. Dieser Vorschlag weckte Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde.
Im April 2021 erhielt der Gesetzesvorschlag keine Unterstützung im Parlament, sodass dieses parlamentarische Verfahren damit endete.
In Slowenien gibt es spezifische Bestimmungen zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, doch bleiben nach wie vor Bedenken hinsichtlich der wirksamen Ermittlung der Eigentumsstrukturen. Verleger oder Sendeanstalten sind verpflichtet, Bericht zu erstatten, wenn einzelne Eigentumsverhältnisse oder Managementbeteiligungen an dem Unternehmen 5 % erreichen oder überschreiten. Die Informationen über den Medienbesitz werden im Medienregister veröffentlicht, das auf der Website des Ministeriums für Kultur öffentlich zugänglich ist. Im Juli 2020 veröffentlichte die Regierung den Änderungsentwurf zum Gesetz über Massenmedien, mit dem die Regelung zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich durch Abschaffung der Mindestschwelle von 5 % (ausgenommen bei Gesellschaften, die als Aktiengesellschaften organisiert sind) gestärkt würde. Wenn diese Änderung angenommen wird, würde sie die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich verbessern. Wie jedoch aus dem MPM 2021 hervorgeht, sind die wirtschaftlichen Eigentümer derzeit nicht immer im Register identifizierbar. Die Bilanz zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich in Slowenien lautet daher: mittleres Risiko. In einer zweijährigen Studie von Investigativjournalisten wurden undurchsichtige, verflochtene Eigentumsstrukturen ermittelt, insbesondere im Falle mehrerer Eigentümer in Kaskadenstruktur. Dies erschwert es, den endgültigen Eigentümer oder die Person, die den Einfluss auf das Medienunternehmen ausübt, zu bestimmen.
In Bezug auf die Konzentration von Nachrichtenmedien sieht das Massenmediengesetz einen Schwellenwert von mehr als 20 % vor, um die medienübergreifende Konzentration zu begrenzen. Allerdings wird im MPM 2021 ein Mangel an Daten und das Fehlen einer regelmäßigen Analyse festgestellt, um die Lage bewerten zu können.
Es wurden Fälle politischer Einflussnahme auf die Medien berichtet. Im MPM 2021 wurde die politische Unabhängigkeit der Medien in Slowenien mit einem hohen Risiko bewertet. Die geäußerten Bedenken beziehen sich auf mögliche Änderungen bei der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, wie sie in den Entwürfen zur Änderung des Gesetzes über Massenmedien vorgesehen sind, sowie auf den Druck, dem die nationale Nachrichtenagentur ausgesetzt ist. Hinter beidem stehen laut Ansicht der Interessenträger politische Motivationen.
Das Regierungsamt für Kommunikation (UKOM) hatte nämlich – nachdem es bei der Auszahlung der Mittel für das Jahr 2020 an die slowenische Nachrichtenagentur (STA) einige Verzögerungen gab – die für die Agentur vorgesehenen Mittel für das Jahr 2021 nicht ausgezahlt. Auf Anfrage der slowenischen Behörden gab die Europäische Kommission am 29. April 2021 eine Stellungnahme heraus, die bekräftigt, dass die Finanzierung in Höhe von 2,5 Mio. EUR, die Slowenien seiner nationalen Nachrichtenagentur zur Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags gewährt hat, voll und ganz mit EU-Recht in Einklang steht. Diese Mittel wurden jedoch noch nicht ausgezahlt. Verschiedene Interessenträger haben Bedenken über die Gesamtlage des Medienpluralismus in Slowenien geäußert.
Hinsichtlich der Steuerung der staatlichen Werbung wurden keine Fortschritte verzeichnet. Wie aus dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 hervorgeht, gibt es keine transparenten und klaren Grundsätze für die Schaltung von Werbung in Medien durch nationale, regionale und lokale Behörden.
Einer aktuellen Untersuchung
und anderen Quellen
zufolge ist diese Situation bei den kommunalen Medien besonders intransparent. Die Werbeaktivitäten durch Unternehmen, die sich zum Großteil oder gänzlich im Besitz des Staates befinden, tragen ebenfalls intransparente Züge, da sich diese Unternehmen häufig unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dagegen wehren, entsprechende Informationen weiterzugeben.
Im Jahr 2020 veröffentlichte die Regierung Empfehlungen für die Durchführung von Werbekampagnen durch Ministerien und Regierungsstellen, in denen vorgeschlagen wurde, die Mittel gleichmäßig unter den Medien zu verteilen, unabhängig von ihrer Leistung auf den Medienmärkten (MPM 2021). Die Verteilung der Mittel zur Unterstützung des Medienpluralismus wird als transparent angesehen. Die Mittel werden von einer vom Kulturministerium eingesetzten Kommission gewährt, und die Informationen über die zugewiesenen Mittel werden auf den Websites der Empfänger veröffentlicht.
Die wirtschaftlichen Bedingungen der Medien haben sich während der COVID-19-Pandemie verschlechtert. Die wirtschaftliche Unsicherheit im Mediensektor hat auch aufgrund der vorübergehenden Aussetzung der Zahlungen für die jährliche Ausschreibung zur Kofinanzierung von Medieninhalten durch das Ministerium für Kultur im Jahr 2020 zugenommen, obwohl die Mittel später vollständig ausgezahlt wurden.
Einige Interessenträger
zeigten sich besorgt über die wirtschaftlichen Bedingungen von Journalisten, insbesondere von freiberuflichen Journalisten.
Es wurden keine spezifischen Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Medienunternehmen abzufedern. Journalisten konnten jedoch auf die allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen der Regierung zurückgreifen.
Im Jahr 2020 gab das Ministerium für Kultur im Rahmen eines Wettbewerbs die jährlichen Mittel frei, die sich in diesem Jahr auf 2,7 Mio. EUR beliefen, um den Medienpluralismus und die Vielfalt der Medieninhalte zu unterstützen. Allerdings äußerten Interessenvertretern einige Bedenken hinsichtlich des möglichen Risikos einer politischen Einflussnahme auf die Verteilung solcher Mittel.
Journalisten sehen sich nach wie vor Hindernissen beim Zugang zu öffentlichen Informationen und Dokumenten gegenüber, die speziell in langwierigen Verfahren bestehen. Das Recht auf Information ist in der Verfassung verankert und im Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen geregelt. Angesichts all der einschlägigen Behörden, die in das Verfahren involviert sind, gestaltet sich die Einholung öffentlicher Informationen jedoch häufig als langwieriger Prozess. Der Informationsbeauftragte (Informacijski pooblaščenec) greift zwar regelmäßig ein, wenn Journalisten der Zugang zu öffentlichen Informationen und Dokumenten durch die staatliche Verwaltung verwehrt wird
, doch hat sich seine Arbeitsbelastung durch die häufige Nutzung dieses Beschwerdesystems erheblich erhöht.
Darüber hinaus räumen die Verwaltungsgerichte, die die Entscheidungen des Informationsbeauftragten überprüfen, diesen Fällen in der Praxis keine Priorität ein, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären. Dies hat zu ähnlichen Verzögerungen bei den gerichtlichen Überprüfungsverfahren geführt, wie sie auch bei den regulären Fällen auftreten.
Im MPM 2021 wurde der Schutz des Rechts auf Information aufgrund des häufigen Missbrauchs der Ausnahmen vom Recht auf Information und der langwierigen Verfahren als „mittleres Risiko“ eingestuft (im MPM 2020 wurde dies noch als „geringes Risiko“ eingestuft).
Die Zahl der gegen Journalisten gerichteten Online-Schikanen und Klagen nimmt weiter zu, physische Angriffe kommen jedoch selten vor.
Die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit ist in der Verfassung verankert, und es gibt entsprechende rechtliche Mechanismen. Im MPM 2021 wurde jedoch festgestellt, dass der Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung einem mittleren Risiko ausgesetzt ist.
Im Oktober und November 2020 sowie im Februar 2021 wurden einige körperliche Angriffe auf Journalisten bei Demonstrationen gemeldet. Die Täter wurden identifiziert und die Ermittlung gegen sie aufgenommen.
Die Plattform des Europarates für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten veröffentlichte seit Oktober 2020 zwölf Warnungen in Bezug auf Slowenien. Die Warnungen betreffen hauptsächlich die Schikanierung von Journalisten und Klagen gegen Journalisten.
Im vergangenen Jahr wurden mehrere Fälle von Klagen mit einschüchternder Wirkung gegen Journalisten und Medien registriert. Online-Schikanen und Drohungen gegen Journalisten, insbesondere gegen Journalistinnen, auch ausgehend von politischen Amtsträgern, sind nach wie vor zahlreich.
Darüber hinaus bleiben viele Personen, die im Internet andere Personen angreifen, anonym, und Journalisten tendieren dazu, Online-Schikanen seltener zu melden als physische Bedrohungen.
Als positive Entwicklung ist festzustellen, dass die Oberste Staatsanwaltschaft infolge eines Urteils des Obersten Gerichtshofs ihr Rechtsgutachten zur Auslegung von Artikel 297 des Strafgesetzbuchs geändert hat, sodass nun auch nach dieser Bestimmung Straftaten gegen Journalisten verfolgt werden können.
IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Slowenien verfügt über ein parlamentarisches Regierungssystem mit unvollkommener Zweikammerstruktur, in dem nur die Staatsversammlung (die untere Kammer des Parlaments) und nicht der Staatsrat (die obere Kammer des Parlaments) Gesetze verabschiedet.
Gesetzesentwürfe können von der Regierung, von jedem Mitglied des Parlaments oder von mindestens 5000 Wählern eingereicht werden. Das Verfassungsgericht führt eine Ex-post-Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit durch, insbesondere in konkreten Fällen, wenn eine Verfassungsbeschwerde eingegangen ist. Zusätzlich zum Justizsystem und anderen Organen sind auch der Bürgerbeauftragte für Menschenrechte und der Anwalt für den Gleichbehandlungsgrundsatz für den Schutz der Rechte des Einzelnen zuständig.
Das Parlamentsbetrieb lief während der COVID-19-Pandemie weiter. Im April 2020 wurden durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments die Hindernisse für Online-Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse und des Plenums beseitigt. Auch aufgrund dieser Änderungen arbeitete das Parlament während des gesamten Jahres 2020 normal weiter und verabschiedete – ähnlich den Vorjahren – 78 Gesetze. Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 untersucht wurde, können nach Entscheidung des Kollegiums des Präsidenten des Parlaments Gesetze in einem verkürzten Verfahren oder in einem Dringlichkeitsverfahren angenommen werden. Im Jahr 2020 wurden 31 % aller Gesetze nach dem regulären Verfahren (30 % im Jahr 2019), 32 % nach dem Eilverfahren (18 % im Jahr 2019) und 27 % nach dem verkürzten Gesetzgebungsverfahren (31 % im Jahr 2019) angenommen. Wie diese Daten zeigen, hat sich der kombinierte Anteil der dringlichen oder verkürzten Gesetzgebungsverfahren nicht wesentlich geändert. Probleme hingegen bestehen bei der Konsultation der Zivilgesellschaft zu Gesetzesentwürfen durch die Regierung. Öffentliche Konsultationen werden nämlich entweder gar nicht, zu kurz oder ohne eine bestimmte Frist für Stellungnahmen durchgeführt.
Das Gesetz über übertragbare Krankheiten, das seit Beginn der COVID-19-Pandemie vier Mal geändert wurde, bildet die Grundlage für restriktive Maßnahmen, da kein Notstand ausgerufen wurde. Zwischen März 2020 und Februar 2021 wurden zahlreiche Maßnahmen erlassen, hauptsächlich auf der Grundlage des Gesetzes über übertragbare Krankheiten, mit dem vorübergehende Beschränkungen bzw. Verbote in Bezug auf Mobilität, öffentliche Versammlungen, die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen (bestimmter Geschäftstätigkeiten), öffentlicher Dienstleistungen (Bildung, Justiz, Verwaltung), Schutzausrüstungen, Quarantänen und öffentlicher Personenverkehrsdienste durchgesetzt wurden. Die Maßnahmen wurden zumeist in Form von Verfügungen und Anordnungen erlassen, seltener in Form von Beschlüssen und Rechtsakten. In der Regel wurden diese Maßnahmen von der Exekutive getroffen, zumeist von der Regierung und in seltenen Fällen von einzelnen Ministern. Am 3. Juni 2021 erklärte das Verfassungsgericht einen Teil des Artikels 39 des Gesetzes über übertragbare Krankheiten, durch den die Regierung ermächtigt wurde, die Bewegungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit einzuschränken oder zu verbieten, für verfassungswidrig. Die meisten Maßnahmen wurden im Amtsblatt veröffentlicht, andernfalls wurden sie vom Verfassungsgericht aus Sicht der verfassungsrechtlichen Bestimmungen über die Notwendigkeit einer Veröffentlichung bewertet. Basierend auf ihren gesetzlichen Befugnissen wurden auch von den Gemeinden Maßnahmen angenommen, allerdings nur im Bereich ihrer jeweiligen Zuständigkeit.
Die finanzielle Unabhängigkeit bestimmter unabhängiger Stellen wurde durch ein Urteil des Verfassungsgerichts gewährleistet. Im Dezember 2020 erklärte das Verfassungsgericht Teile des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen insofern für verfassungswidrig, als darin vorgesehen ist, wie die Haushaltspläne des Staatsrats (zweite Kammer des Parlaments), des Verfassungsgerichts, des Bürgerbeauftragten für Menschenrechte und des Rechnungshofs
festzulegen sind. In diesem Urteil wurde die in der Verfassung verankerte finanzielle Autonomie und Unabhängigkeit der vier genannten unabhängigen Einrichtungen hervorgehoben. Diese Einrichtungen hatten zuvor ihre Haushaltsvorschläge dem Finanzministerium vorgelegt, das nicht verpflichtet war, sich an die vorgeschlagenen Beträge zu halten. Die Regierung und das Parlament sind nun verpflichtet, den Haushalt dieser Einrichtungen zu gewährleisten, ohne dessen Höhe zu beeinflussen.
Das Verfassungsgericht verbesserte seine Effizienz und spielte eine aktive Rolle bei der Überprüfung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 wurde festgestellt, dass der Rückstand bei den Verfahren des Verfassungsgerichts aufgrund einer steigenden Zahl von Verfassungsbeschwerden größer wurde und die Verfahrensdauer weiter zunahm. Obwohl im Jahr 2020 die eingehenden Initiativen und Anträge auf eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit stark angestiegen waren (+ 55 % im Vergleich zu 2019), hat das Gericht dank der rückläufigen Zahl der eingegangenen Verfassungsbeschwerden (-26 % im Vergleich zu 2019) in 26 % mehr Fällen als im Jahr 2019 eine Entscheidung gefällt. Erstmals seit 2015 war das Gericht in der Lage, nahezu alle eingehenden Fälle zu bearbeiten. Da sich das Gericht jedoch auf ältere Fälle konzentrierte, stieg die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Überprüfungen der Verfassungsmäßigkeit auf 530 Tage (fast 500 Tage im Jahr 2019) und bei Verfassungsbeschwerden auf 571 Tage (420 Tage im Jahr 2019). Zwischen März 2020 und Juni 2021 gingen beim Verfassungsgericht 188 Fälle im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie ein, darunter 185 Initiativen und Anträge auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und drei Verfassungsbeschwerden. Das Gericht konnte bereits 123 Initiativen und Anträge sowie drei Verfassungsbeschwerden lösen und vier Urteile (ein Teilurteil) erlassen. Im März 2021 wurde die Frage der Unparteilichkeit der Richter am Verfassungsgericht vom Parlament aufgeworfen, das den Präsidenten des Verfassungsgerichts ersuchte, diese Angelegenheit zu erörtern. Der Präsident erwiderte, dass es verfassungswidrig sei, wenn das Parlament offene Fälle vor dem Verfassungsgericht erörtern oder vom Präsidenten erwarten würde, dass dieser das Verfassungsgericht oder sich selbst im Zusammenhang mit den erlassenen Urteilen verteidigt.
Der Bürgerbeauftragte für Menschenrechte erlangte den Status „A“ und setzte sich für die Überwachung restriktiver Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie ein. Im Januar 2021 wurde der Bürgerbeauftragte für Menschenrechte im Einklang mit den Pariser Grundsätzen als nationale Menschenrechtsinstitution mit dem Status „A“ akkreditiert. Die Bemühungen, diesen Status zu erlangen, gehen bis ins Jahr 2015 zurück. Der Unterausschuss für Akkreditierung der GANHRI empfahl eine ordnungsgemäße Formalisierung und Anwendung eines Ernennungsverfahrens für Stellvertreter sowie einige andere Verbesserungen der Rechtsvorschriften.
Der Bürgerbeauftragte spielte eine aktive Rolle bei der Überwachung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, indem er alle geltenden restriktiven Vorschriften zusammenführte und auf seiner Website in kompakter und lesbarer Form vermittelte. Der Bürgerbeauftragte nahm außerdem mehrmals Kontakt zur Exekutive auf und war auch an der Ausarbeitung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie beteiligt, um insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sicherzustellen.
Für eine Debatte zur Rechtsstaatlichkeit berief der Präsident der Republik erstmals ein Treffen der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt ein. Im Oktober 2020 versammelte der Präsident der Republik erstmals die höchsten Vertreter aller drei Teile der Regierung, um die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung zu erörtern. An dem Treffen nahmen der Präsident der Staatsversammlung, der Ministerpräsident, der Präsident des Staatsrats, der Präsident des Verfassungsgerichts, der Präsident des Obersten Gerichtshofs, der Justizminister und der Generalstaatsanwalt teil. Eine solche Initiative könnte dazu beitragen, eine Kultur des Dialogs und der loyalen Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Einrichtungen zu fördern.
Der Raum der Zivilgesellschaft stand vor Herausforderungen. Im Dezember 2020 wurde Sloweniens zivilgesellschaftlicher Raum – auch aufgrund der Beschränkungen, die zur Bewältigung der Pandemie erlassen wurden und die sich auf die günstigen Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft auswirkten – auf „beeinträchtigt“ herabgestuft. Es wurden Verleumdungskampagnen gegen Nichtregierungsorganisationen, insbesondere in den sozialen Medien, berichtet.
Während der COVID-19-Pandemie wurden vom Bürgerbeauftragten Fälle von Gesetzen, Maßnahmen und Praktiken aufgedeckt, die sich negativ auf den zivilgesellschaftlichen Raum auswirken und die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern einschränken könnten. Es wurden Angriffe auf die finanzielle und wirtschaftliche Lebensfähigkeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die auch Mittelkürzungen umfassen, festgestellt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich mit Migranten, Medienkompetenz und Menschenhandel befassen, scheinen besonders betroffen zu sein.
Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*
* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter
https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation
.
Europäische Kommission (2020–2021), EU-Justizbarometer.
Zentrum für Medienpluralismus und Medienfreiheit (2021), Medienpluralismus-Monitor 2021.
Anhang II: Länderbesuch in Slowenien
Im April 2021 fanden virtuelle Treffen der Kommissionsdienststellen mit den folgenden Teilnehmern statt:
·Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste (Agencija za komunikacijska omrežja in storitve – AKOS)
·Bürgerbeauftragter für Menschenrechte
·Fakultät für Medien (Prof. Borut Rončević, Prof. Matevž Tomšič)
·Friedensinstitut
·Generaldirektion der Polizei (Generalna policijska uprava)
·Justizministerium
·Justizrat
·Kommission für Korruptionsbekämpfung (Komisija za preprečevanje korupcije)
·Ministerium für Kultur
·Ministerium für öffentliche Verwaltung (Ministrstvo za javno upravo)
·Nationale Prüfungskommission
·Nationaler NRO-Dachverband (CNVOS)
·Oberster Gerichtshof
·Parlamentssekretariat
·Pod črto
·Rechnungshof
·Rechtsanwaltskammer
·Richtervereinigung
·Slowenische Journalistenvereinigung
·Slowenischer Journalistenverband (Društvo novinarjev Slovenije)
·Staatsanwaltschaft (Generalstaatsanwalt, Oberste Staatsanwaltschaft, Sonderstaatsanwaltschaft)
·Staatsanwaltschaftsrat (Državnotožilski svet)
·Transparency International Slowenien
·Verband der Journalisten und Publizisten (Irena Zagajšek)
·Verfassungsgericht
* Die Kommission traf auch folgende Organisationen bei einer Reihe von horizontalen Treffen:
·Amnesty International
·Center for Reproductive Rights
·CIVICUS
·Civil Liberties Union for Europe
·Civil Society Europe
·EuroCommerce
·Europäische Journalisten Föderation
·Europäische Partnerschaft für Demokratie
·Europäisches Bürgerforum
·Europäisches Jugendforum
·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (European Centre for Press and Media Freedom, ECPMF)
·European Center for Not-for-Profit Law
·Front Line Defenders
·Human Rights House Foundation
·Human Rights Watch
·ILGA-Europe
·International Planned Parenthood Föderation – Europäisches Netzwerk (IPPF EN)
·Internationale Föderation für Menschenrechte (Fédération internationale pour les droits humains, FIDH)
·Internationale Juristenkommission (International Commission of Jurists – ICJ)
·Internationales Presseinstitut (International Press Institute – IPI)
·Konferenz Europäischer Kirchen (Conference of European Churches, CEC)
·Netherlands Helsinki Committee
·Open Society European Policy Institute
·Philanthropy Advocacy
·Protection International
·Reporter ohne Grenzen
·Transparency International EU