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Document 52021M10470

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10470 — Swiss Life Holding/Vauban Infrastructure Partners/Aves One) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 402/06

PUB/2021/771

ABl. C 402 vom 5.10.2021, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 402/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10470 — Swiss Life Holding/Vauban Infrastructure Partners/Aves One)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 402/06)

1.   

Am 23. September 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Swiss Life Holding AG („Swiss Life“, Schweiz),

Vauban Infrastructure Partners („Vauban“, Frankreich), Teil der Gruppe BPCE S.A.,

Aves One AG („Aves One“, Deutschland).

Swiss Life und Vauban übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Aves One.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 21. September 2021 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Swiss Life: Anbieter von umfassenden Vorsorge- und Finanzlösungen,

Vauban: Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Infrastrukturbeteiligungen. Vauban gehört zur französischen Bankengruppe BPCE S.A.,

Aves One: Eigentümer von und Leasinggeber für Schienengüterwagen und Wechselbrücken.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10470 Swiss Life Holding/Vauban Infrastructure Partners/Aves One

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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