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Document 52021IP0419

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2021 zum Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Texas (2021/2910(RSP))

    ABl. C 132 vom 24.3.2022, p. 189–195 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.3.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 132/189


    P9_TA(2021)0419

    Das Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Texas

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2021 zum Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Texas (2021/2910(RSP))

    (2022/C 132/16)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP III) — Eine ambitionierte Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017),

    unter Hinweis auf die Leitlinie der WHO mit dem Titel „Safe abortion: technical and policy guidance for health systems“ (sichere Abtreibung: technische und politische Leitlinien für Gesundheitssysteme),

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Übereinkommen von Istanbul“),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006,

    unter Hinweis auf die Erklärung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 14. September 2021 mit dem Titel „UN experts denounce further attacks against right to safe abortion and Supreme Court complicity“ (Sachverständige der Vereinten Nationen verurteilen weitere Angriffe auf das Recht auf sicheren Schwangerschaftsabbruch und die Mittäterschaft des Obersten Gerichtshofs),

    gestützt auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,

    unter Hinweis auf die 2015 vereinbarten Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und insbesondere die Ziele 3 und 5 zur Förderung der Gesundheit bzw. zur Gleichstellung der Geschlechter,

    unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“),

    unter Hinweis auf die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die 1994 in Kairo stattfand, ihr Aktionsprogramm und die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,

    unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens von Nairobi zum 25. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD25) vom 1. November 2019 zum Thema „Die Erfüllung des Versprechens beschleunigen“ und auf die auf dem Gipfel angekündigten nationalen Zusagen, Zusagen von Partnerstaaten und gemeinschaftlichen Aktionen,

    unter Hinweis insbesondere auf seine Entschließung vom 24. Juni 2021 zur Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen (1), in der der Zugang zur reproduktiven Gesundheitsfürsorge als Grundpfeiler der Menschenrechte von Frauen und deren Verweigerung zu einer Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen erklärt wurde,

    unter Hinweis auf die Aktionsplattform von Peking und die Ergebnisse der nachfolgenden Überprüfungskonferenzen,

    unter Hinweis auf die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika,

    unter Hinweis auf das Urteil Roe/Wade von 1973, das in den Urteilen Planned Parenthood/Casey und Whole Woman Health/Hellerstedt bekräftigt wurde und womit in den USA das verfassungsmäßige Recht für Schwangere eingeführt wird, vor dem Zeitpunkt, zu dem der Fötus allein lebensfähig ist, zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen;

    unter Hinweis auf das Gesetz Nr. 8 des texanischen Senats (SB8) aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „Relating to abortion, including abortions after detection of an unborn child’s heartbeat; authorizing a private civil right of action“ (Abtreibung, einschließlich Abtreibungen nach Feststellung des Herzschlags des ungeborenen Kindes, Gewährung eines privaten zivilrechtlichen Klagerechts),

    unter Hinweis auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 1. September 2021, mit dem die Blockierung des texanischen Gesetzes SB8 abgelehnt wurde,

    gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass der Bundesstaat Texas am 1. September 2021 das Gesetz SB8 erlassen hat, wonach Frauen keinen Zugang zu Abtreibungsleistungen erhalten dürfen, sobald der Herzschlag des Fötus feststellbar ist, also schon sechs Wochen nach dem letzten Menstruationszyklus, wobei zwei separate Ultraschallscans erforderlich sind, bevor der Eingriff durchgeführt werden darf; in der Erwägung, dass selbst dann, wenn die Schwangerschaft auf Vergewaltigung oder Inzest zurückzuführen ist oder wenn gesundheitliche Probleme des Fötus bestehen, die ein dauerhaftes Überleben nach der Geburt unmöglich machen, keine Ausnahme gilt; in der Erwägung, dass mit dem Gesetz SB8 ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot verhängt wird;

    B.

    in der Erwägung, dass sowohl die USA als auch die EU den Grundsatz achten müssen, wonach die Menschenrechte unveräußerlich sind und allen Menschen zustehen;

    C.

    in der Erwägung, dass der grundlegende Charakter der transatlantischen Partnerschaft auf unseren gemeinsamen Werten, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, fußt;

    D.

    in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle aller Frauen und Mädchen, die Gewährleistung eines gesunden Lebens, die Beseitigung der Armut überall und die Förderung des Wohlergehens für alle Menschen aller Altersgruppen grundlegende Ziele sind, die in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) Nr. 1, 3 und 5 festgelegt sind; in der Erwägung, dass sich alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu verpflichtet haben, die Ziele zu achten und zu fördern, die in den SDG festgelegt sind, einschließlich der Ziele 3.7 und 5.6 im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte;

    E.

    in der Erwägung, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte auf den grundlegenden Menschenrechten beruhen und durch internationale und europäische Menschenrechtsnormen, wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sind und ein wesentliches Element einer umfassenden Gesundheitsversorgung darstellen;

    F.

    in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im August 2018 eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, in der sie betonen, dass der Zugang zu Abtreibungen unter sicheren und legalen Bedingungen sowie zu den damit verbundenen Diensten und Informationen ein wesentlicher Aspekt der reproduktiven Gesundheit von Frauen ist, und in der sie die Länder nachdrücklich auffordern, Beschränkungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte von Frauen und Mädchen ein Ende zu setzen, da durch diese Beschränkungen ihre Gesundheit und ihr Leben gefährdet werden; in der Erwägung, dass der Zugang zu Abtreibung ein Menschenrecht ist, wohingegen die Verzögerung oder Verweigerung einer Abtreibung eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt ist und Folter und/oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann; in der Erwägung, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte Ziele im Rahmen des SDG 3 und des SDG 5 der Vereinten Nationen sind, und in der Erwägung, dass die Beseitigung geschlechtsbezogener Gewalt und aller schädlichen Praktiken gegen Frauen ein Ziel im Rahmen des SDG 5 ist;

    G.

    in der Erwägung, dass der Zugang zu umfassender Sexualerziehung und sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte, einschließlich Familienplanung, Verhütungsmethoden und sicherer und legaler Abtreibung, sowie die Autonomie und Fähigkeit jeder Person, freie und unabhängige Entscheidungen über ihren Körper und ihr Leben zu treffen, eine Voraussetzung für ihre Unabhängigkeit sind und daher für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens, einschließlich der Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der Politik, sowie für die Beseitigung geschlechtsbezogener Gewalt von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass der Grundsatz gilt, dass es ihr Körper und somit ihre Entscheidung ist;

    H.

    in der Erwägung, dass die Einbeziehung von Männern und Jungen in die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte sowohl ein Ziel an sich ist als auch eine Voraussetzung dafür, dass eine nachhaltige Gleichstellung erreicht werden kann;

    I.

    in der Erwägung, dass die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte ein wesentliches Element der Menschenwürde darstellt sowie untrennbar mit der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt verbunden ist; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ist, dass Frauen und Mädchen an der Ausarbeitung von Gesetzen und politischen Maßnahmen, die sie und ihre Menschenrechte betreffen, einschließlich in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte sowie Schwangerschaftsabbrüche, beteiligt werden, und dass dafür gesorgt ist, dass sie Zugang zu Gerichten und Rechtsbehelfen haben, wenn ihre Rechte verletzt werden;

    J.

    in der Erwägung, dass dem Recht auf Achtung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit des Menschen in der Charta eine zentrale Bedeutung zukommt;

    K.

    in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof in der wegweisenden Rechtssache Roe/Wade die Abtreibung in den USA legalisiert hat, womit Schwangeren gemäß der US-Verfassung das Recht zugesprochen wurde, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Fötus allein lebensfähig ist, darüber zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen; in der Erwägung, dass dies in den Urteilen Planned Parenthood/Casey und Whole Woman Health/Hellerstedt zusätzlich bekräftigt wurde;

    L.

    in der Erwägung, dass 12 weitere US-Bundesstaaten ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bereits in frühen Stadien der Schwangerschaft erlassen haben, das Inkrafttreten aller Verbote jedoch verhindert wurde, da sie von den Bundesgerichten für verfassungswidrig erklärt wurden;

    M.

    in der Erwägung, dass das Gesetz SB8 Abtreibungen etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet; in der Erwägung, dass sich vor dem Erlass des Gesetzes etwa 85 bis 90 % der Frauen, die in Texas eine Abtreibung vornehmen ließen, mindestens in der sechsten Schwangerschaftswoche befanden, sodass das Gesetz zur faktischen Beendigung von Abtreibungsdiensten in dem Bundesstaat führen wird;

    N.

    in der Erwägung, dass das SB8 darauf ausgelegt ist, Regierungsbeamte von der Aufgabe zu befreien, das Recht durchzusetzen, und dass es stattdessen Privatpersonen finanzielle Anreize dafür bietet, zivilrechtlich gegen Personen vorzugehen, die Abtreibungen durchführen oder jemanden dabei unterstützen, einen solchen Dienst in dem Bundesstaat in Anspruch zu nehmen, was höchstwahrscheinlich zu der legalen Belästigung von Gesundheitsdienstleistern, Frauen, die Abtreibungen benötigen, und allen, die sie dabei unterstützen, einschließlich ihrer Angehörigen, führen wird; in der Erwägung, dass das SB8 in jedem Fall eine abschreckende Wirkung auf Gesundheitsdienstleister haben wird;

    O.

    in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau festgestellt hat, dass die Kriminalisierung von Abtreibung keine abschreckende Wirkung hat; in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen festgestellt hat, dass bei der gesetzlichen Beschränkung von Abtreibungen der sichere Schwangerschaftsabbruch zu einem Privileg sozioökonomisch begünstigter Frauen wird, während Frauen mit begrenzten Ressourcen gezwungen sind, unsichere und geheime Möglichkeiten der Abtreibung in Anspruch zu nehmen, wodurch ihr Leben und ihre Gesundheit gefährdet werden; in der Erwägung, dass — wie es bereits bei anderen Abtreibungsbeschränkungen der Fall war — Menschen, die bereits Opfer von Diskriminierung oder Hindernissen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung sind, unverhältnismäßig stark von dem Gesetz betroffen sein werden, darunter aufgrund von Rassismus benachteiligte Menschen, ethnische Minderheiten, Frauen ohne Ausweispapiere und Menschen mit niedrigem Einkommen oder Menschen in ländlichen Gebieten, die nicht über die Möglichkeit verfügen, längere Fahrten auf sich zu nehmen, um diese Dienste in Anspruch zu nehmen;

    P.

    in der Erwägung, dass es zu einer erhöhten Muttersterblichkeit führt, Abtreibungen zu verbieten und Frauen dadurch zu zwingen, unsichere Abtreibungen in Anspruch zu nehmen, und dass diese Todesfälle absolut vermeidbar sind;

    Q.

    in der Erwägung, dass Texas in den letzten zehn Jahren bereits 26 Einschränkungen des Abtreibungsrechts erlassen hat, darunter das diesjährige Verbot der Abtreibung nach sechs Wochen und ein Abtreibungsverbot, das in Kraft treten würde, falls das Urteil in der Rechtssache Roe/Wade aufgehoben wird; in der Erwägung, dass die Zahl der Abtreibungskliniken in diesem Zeitraum von 46 im Jahr 2011 auf nur 21 Kliniken im Jahr 2017 gesunken ist; in der Erwägung, dass dies bedeutet, dass Frauen keinen Zugang zu der von ihnen benötigten Versorgung haben;

    R.

    in der Erwägung, dass es in Texas und anderen Regionen der Vereinigten Staaten bereits schwierig war, Zugang zu Abtreibungen zu erhalten, und dass diejenigen, die mit Hindernissen beim Zugang zu medizinischer Versorgung konfrontiert sind, darunter marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen, vor allem Menschen mit niedrigerem Einkommen, diejenigen sind, die die Auswirkungen eines Verbots wie des Gesetzes SB8 am stärksten spüren;

    S.

    in der Erwägung, dass Patienten, da Abtreibungen in Texas praktisch verboten sind, sich an Krankenhäuser für reproduktive Gesundheit in Nachbarstaaten wenden, wodurch die fragile Infrastruktur für Abtreibungen in der Region überfordert wird; in der Erwägung, dass im Bundesstaat Texas jährlich mehr als 56 000 Abtreibungen durchgeführt werden; in der Erwägung, dass es unwahrscheinlich erscheint, dass die benachbarten Staaten in der Lage wären, ab der Einführung des SB8 alle Patienten aufzunehmen, die normalerweise Abtreibungen durchführen lassen würden;

    T.

    in der Erwägung, dass bei jungen Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt weltweit die häufigste Todesursache sind; in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Rechte des Kindes Länder dringend auffordert, Abtreibungen zu entkriminalisieren und dafür zu sorgen, dass Mädchen Zugang zu sicheren Abtreibungsdiensten haben; in der Erwägung, dass Schwangerschaften im Teenageralter den Kreislauf der Armut verschärfen; in der Erwägung, dass Texas der Bundesstaat mit der siebthöchsten Geburtenrate unter Teenagern in den USA und der Staat mit der höchsten Rate an mehrfachen Geburten unter Teenagern ist; In der Erwägung, dass die Schwangerschaftsrate unter hispano- und afroamerikanischen Teenagern sowie Mädchen mit niedrigem Bildungsabschluss und Mädchen, die in ländlichen Gebieten, in Pflegeeinrichtungen und in Armut leben, besonders hoch ist; in der Erwägung, dass Mütter im Teenageralter mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit ihre Schulbildung abbrechen und arbeitslos werden; in der Erwägung, dass 65 % der Kinder von jungen Eltern in Texas in Armut leben und dass sie mit größerer Wahrscheinlichkeit einen schlechten Gesundheitszustand und ein geringes Bildungsniveau aufweisen;

    U.

    in der Erwägung, dass SB8 eine der strengsten Abtreibungsmaßnahmen in den USA ist und dadurch Abtreibungen in dem Bundestaat verboten werden, nachdem der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann, wobei Ausnahmen nur bei medizinischen Notfällen vorgesehen sind, nicht jedoch bei Vergewaltigung, Inzest oder gesundheitlichen Problemen des Fötus, die ein dauerhaftes Überleben nach der Geburt unmöglich machen; in der Erwägung, dass es sich dabei um eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt handelt, die Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen kann;

    V.

    in der Erwägung, dass das Center for Reproductive Rights und seine Partner am 30. August 2021 beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Eilantrag gestellt haben, um das Inkrafttreten des Gesetzes in Texas zu blockieren;

    W.

    in der Erwägung, dass die Gesetzesvorlage von mehr als 300 texanischen Anwälten abgelehnt wurde, die erklärt haben, dass sie seit langem bestehende Regeln und Grundsätze des Rechtssystems untergräbt; in der Erwägung, dass mehr als 200 Ärzte in Texas ihre tiefe Besorgnis über ihre Fähigkeit zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zum Ausdruck gebracht haben und davor gewarnt haben, dass die Gesetzesvorlage eine „abschreckende Wirkung“ hervorrufen würde, die Ärzte in mehr als 30 Fachgebieten, darunter Primärversorgung, Notfallmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe und innere Medizin, daran hindern würde, Patienten Informationen über alle Schwangerschaftsoptionen zur Verfügung zu stellen, weil sie schikanöse Gerichtsverfahren zu befürchten hätten;

    X.

    in der Erwägung, dass Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen die Annahme des SB8 als alarmierend eingestuft haben und den Schaden, den dieses Verbot für schwangere Frauen in Texas und insbesondere Frauen aus marginalisierten Gemeinschaften, Frauen mit niedrigem Einkommen, Frauen in ländlichen Gebieten und Frauen aus rassischen und ethnischen Minderheiten sowie Migrantinnen, die unverhältnismäßig stark von diesem Verbot betroffen sein werden, verursachen wird, angeprangert haben und die Regierung der Vereinigten Staaten aufgefordert haben, Rückschritte beim Zugang zu Abtreibungen zu verhindern und stattdessen positive Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen zu gewährleisten;

    Y.

    in der Erwägung, dass sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit fünf gegen vier Stimmen gegen eine Blockade des texanischen Gesetzes entschieden hat und festgestellt hat, dass die Anfechter auf die „komplexen und neuartigen verfahrenstechnischen Fragen“ nicht ausreichend eingegangen sind;

    Z.

    in der Erwägung, dass das Justizministerium der Vereinigten Staaten am 9. September 2021 Klage gegen Texas erhoben hat, in der es geltend gemacht hat, dass das Verbot gegen das verfassungsmäßige Recht einer Person auf Abtreibung vor Lebensfähigkeit verstoße, und in der Erwägung, dass der Federal District Court für den 1. Oktober 2021 eine Verhandlung über eine einstweilige Verfügung anberaumt hat;

    AA.

    in der Erwägung, dass Präsident Biden erklärt hat, dass es sich bei dem Gesetz um einen „beispiellosen Angriff auf die verfassungsmäßigen Rechte von Frauen“ handelt, wobei er eine „regierungsweite Anstrengung“ zugesagt hat, um das Gesetz aufzuheben, und gefordert hat, dass „Frauen in Texas Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen haben“, und in seiner Erklärung bekräftigt hat, dass die Regierung Biden-Harris stets dafür kämpfen wird, den Zugang zu Gesundheitsversorgung zu schützen und das Recht einer Frau, Entscheidungen über ihren Körper zu treffen und über ihre Zukunft zu bestimmen, zu verteidigen;

    AB.

    in der Erwägung, dass im Bericht des Guttmacher-Instituts vom September 2019 mit dem Titel „Abortion Incidence and Service Availability in the United States, 2017“ (Häufigkeit von Abtreibungen und Verfügbarkeit von Abtreibungsdiensten in den Vereinigten Staaten, 2017) auf einen besorgniserregenden Aufwärtstrend bei potenziell gefährlichen nichtmedizinischen Versuchen, selbst eine Abtreibung herbeizuführen, in US-Bundesstaaten mit beschränktem Zugang zur reproduktiven Gesundheitsversorgung hingewiesen wird;

    1.

    schließt sich der entschiedenen Verurteilung der Annahme von SB8 durch die texanische Legislative, die de facto einem vollständigen Verbot von Abtreibungen gleichkommt, wobei keine Ausnahmen für Vergewaltigung, Inzest oder gesundheitliche Probleme des Fötus, die ein dauerhaftes Überleben nach der Geburt unmöglich machen, vorgesehen sind, als starker Angriff auf die Freiheit und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte von Frauen, die grundlegende Menschenrechte darstellen, und als Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte von Frauen in den USA an; ist zutiefst besorgt darüber, wie sehr dieses Verbot zu dem Trauma beitragen wird, das Opfer von Vergewaltigung und Inzest durchmachen;

    2.

    fordert die Regierung des Bundesstaates Texas auf, SB8 rasch aufzuheben, für sichere, legale, kostenlose und hochwertige Abtreibungsdienste im Staat zu sorgen und diese Dienste für alle Frauen und Mädchen leicht zugänglich zu machen;

    3.

    bekundet seine entschiedene Solidarität mit und Unterstützung für die Frauen in Texas und diejenigen, die an der Bereitstellung von und dem Einsatz für die Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit Abtreibungen unter solchen schwierigen Umständen beteiligt sind;

    4.

    begrüßt die Bemühungen von Präsident Joe Biden, den Rat und das Büro des Beraters des Weißen Hauses anzuweisen, eine umfassende Regierungsanstrengung einzuleiten, um auf die Entscheidung zu reagieren, damit Frauen in Texas Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen haben, wie sie von Roe gegen Wade geschützt werden; begrüßt es, dass die Regierung von Präsident Joe Biden am Freitag, dem 1. Oktober 2021, einen Richter nachdrücklich aufgefordert hat, das von Texas verhängte Abtreibungsverbot zu blockieren;

    5.

    bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für und Solidarität mit medizinischen Fachkräften und denjenigen, die rechtliche Schritte gegen SB8 unternehmen, in der Hoffnung, dass ihre Arbeit dazu führen wird, dass das Recht der Frauen in Texas auf reproduktive Gesundheitsversorgung wiederhergestellt wird; erkennt die Rolle von nichtstaatlichen Organisationen als Dienstleister und auch als Verfechter der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in den USA an und bestärkt sie darin, ihre Arbeit als Verfechter dieser Grundrechte fortzusetzen; bekräftigt, dass diese nichtstaatlichen Organisationen für ihre Tätigkeit angemessene Finanzmittel benötigen;

    6.

    hebt hervor, dass die Sachverständigen der Vereinten Nationen am 14. September 2021 betont haben, dass „die Menschenrechte von Frauen Grundrechte sind, die kulturellen, religiösen oder politischen Erwägungen nicht untergeordnet werden können“, und dass „der Einfluss ideologisch und religiös motivierter Einmischung in Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheit für die Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen und Mädchen besonders schädlich ist“;

    7.

    bedauert zutiefst, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten es in einer sehr knappen Mehrheitsentscheidung (vier zu fünf) abgelehnt hat, die Einführung des beispiellosen SB8 zu blockieren; weist darauf hin, dass dieser Beschluss nicht bedeutet, dass das Gesetz als verfassungsmäßig angesehen wird;

    8.

    fordert Präsident Joe Biden auf, seine Bemühungen fortzusetzen, um den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen sicherzustellen; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass Abtreibung und Empfängnisverhütung in die Bereitstellung umfassender Informationen und Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte integriert werden und dass sie allgemein zugänglich sind, und um den fortgesetzten Zugang in Krisensituationen wie der COVID-19-Pandemie sicherzustellen;

    9.

    fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, Abtreibung vollständig zu entkriminalisieren, was nicht nur erfordert, dass der Bestrafung von schwangeren Frauen und Mädchen, von Gesundheitsdienstleistern und von anderen Personen für den Zugang zu und die Unterstützung oder Bereitstellung von Abtreibungsdiensten ein Ende gesetzt wird, sondern auch, dass Abtreibungen aus Strafgesetzen gestrichen und alle anderen auf Strafe ausgerichteten Gesetze, Strategien und Praktiken abgeschafft werden;

    10.

    fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, einen föderalen Rechtsschutz für den universellen Zugang zu Abtreibungen einzuführen; betont, dass die Gesundheit ein Menschenrecht ist und dass der Staat verpflichtet ist, allen zugängliche Gesundheitsversorgung bereitzustellen;

    11.

    fordert den Kongress der Vereinigten Staaten auf, mit dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit von Frauen (Women’s Health Protection Act, WHPA), das kürzlich in einer historischen Abstimmung vom Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten verabschiedet wurde und mit dem verhindert wird, dass auf staatlicher Ebene Abtreibungsverbote und -beschränkungen verhängt werden, föderalen Rechtsschutz für den Zugang zu Abtreibungen zu gewähren;

    12.

    betont, dass äußerst restriktive Gesetze zum Verbot von Abtreibungen nicht den Bedarf an Abtreibungen verringern, sondern zur Folge haben, dass Frauen heimlich abtreiben, für Abtreibungen verreisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende führen, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsbezogener Gewalt darstellt, die die Rechte von Frauen und Mädchen auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Gesundheit beeinträchtigt;

    13.

    betont, dass die Zahl ungewollter Schwangerschaften nur durch Bildung, Informationen und einen allgemeinen Zugang zu Verhütung, die Beseitigung sexueller Gewalt und eine gemeinsame Verantwortung für die Verhütung verringert werden kann; betont, dass einem allgemeinen Zugang zu altersgerechter und nachweisgestützter umfassender Sexualerziehung, zu einer Reihe hochwertiger und allgemein zugänglicher moderner Verhütungsmethoden und Verhütungsmittel, zu Familienplanungsberatung und zu Informationen über Verhütung sowie der Sicherstellung von sicheren und legalen Versorgungsleistungen bei Abtreibungen Vorrang eingeräumt werden sollte;

    14.

    ist zutiefst besorgt über die unverhältnismäßigen Auswirkungen dieses Gesetzes auf Personen, die sich in einer schwierigen sozioökonomischen Lage befinden, in ländlichen Gebieten leben oder aufgrund von Rassismus benachteiligt werden, LGBTIQ+-Personen und Personen, die zahlreichen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, insbesondere schutzbedürftige Gruppen von Frauen, die es sich aufgrund finanzieller oder logistischer Hürden nicht leisten können, in Krankenhäuser für reproduktive Gesundheit in Nachbarstaaten zu reisen, wodurch ein größeres Risiko besteht, dass sie sich unsicheren und lebensbedrohlichen Verfahren unterziehen oder gezwungen sind, ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen;

    15.

    stellt nachdrücklich den moralischen Kontext infrage und ist ferner besorgt über die Ausgestaltung dieses Gesetzes, das jedem Privatbürger die Möglichkeit und finanzielle Anreize bietet, Personen, die Frauen möglicherweise zu einer Abtreibung verholfen haben, etwa Anbieter von Abtreibungsdiensten oder Befürworter von Versorgungsleistungen bei Abtreibungen, zu verklagen, womit Abtreibungsgegnern Tür und Tor geöffnet wird für Belästigung und schikanöse Verfahren und die Grundlage für Hexenjagden im 21. Jahrhundert geschaffen wird;

    16.

    fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, jedem auf Belohnungen beruhenden System der staatlichen oder individuellen Durchsetzung von Abtreibungsverboten, mit denen ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen wird, ein Ende zu setzen;

    17.

    ist zutiefst besorgt über die Auswirkungen des Gesetzes von Texas auf andere US-Bundesstaaten, die angeregt durch die Untätigkeit des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten versuchen werden, im ganzen Land Abtreibungsverbote zu verhängen, wie es bereits in Florida zu beobachten ist;

    18.

    stellt fest, dass dieses Gesetz, das eine der 26 Abtreibungsbeschränkungen ist, die in den letzten zehn Jahren bereits in Texas erlassen wurden, einen weiteren Versuch darstellt, die Rechte von Frauen und ihre reproduktive Freiheit sowie ihr Recht auf Gesundheitsversorgung zu untergraben, und dass weder die verfassungsmäßigen Rechte von Frauen noch der Wille der Bevölkerung berücksichtigt werden;

    19.

    ist besorgt darüber, dass dieses Gesetz nicht nur dazu führt, dass Abtreibungen faktisch verboten werden, sondern auch auf eklatante Weise und unter vollständiger Missachtung der internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Grundsatzes des Rückschrittsverbots, die Menschenrechte von Frauen verletzt und dass es den Zugang zu Gesundheitsversorgung einschränkt, indem die Zahl der Versorgungseinrichtungen, in denen Frauen behandelt werden, verringert wird, was zu einem Gefälle bei der Versorgung von Frauen führt und deren Leben zusätzlich gefährdet;

    20.

    verurteilt aufs Schärfste die Rückschritte bei den Frauenrechten und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten in den Vereinigten Staaten und weltweit und fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um ihre Gegenmaßnahmen zu verstärken; weist darauf hin, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte grundlegende Menschenrechte sind, die gestärkt werden sollten und in keiner Weise geschwächt oder entzogen werden dürfen;

    21.

    hebt hervor, dass im Einklang mit der Aktionsplattform von Peking und dem Aktionsprogramm der ICPD das Recht aller Menschen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung geschützt werden muss und dass der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, mit denen dieses Recht zur Geltung gebracht wird, sichergestellt werden muss; fordert ein umfassendes Konzept für das grundlegende Paket für sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Maßnahmen zur Prävention und Vermeidung unsicherer Abtreibungen, sowie die Bereitstellung von Betreuung nach einer Abtreibung, die in die nationalen Strategien, die Politik und die Programme der universellen Gesundheitsversorgung aufgenommen werden müssen;

    22.

    ist besorgt über die bevorstehende Prüfung der Rechtssache Roe/Wade durch den Obersten Gerichtshof und darüber, dass dieses bahnbrechende Urteil, mit dem die Rechte der Frauen sichergestellt werden, in naher Zukunft aufgehoben werden könnte; befürchtet, dass dies schwerwiegende und weitreichende Auswirkungen auf den Zugang zu Gesundheitsversorgung und die Entscheidungsfreiheit von Frauen in anderen Bundesstaaten hätte, da weitere elf Bundesstaaten über sogenannte Auslösegesetze zum Verbot des derzeit geltenden Rechts auf Abtreibung verfügen, die automatisch in Kraft treten, wenn das Urteil in der Rechtssache Roe/Wade aufgehoben wird;

    23.

    begrüßt, dass die Regierung unter Joe Biden die gegen Abtreibungen gerichtete „Global Gag Rule“ aufgehoben hat und beabsichtigt, die Mittel der Vereinigten Staaten für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), die Agentur der Vereinten Nationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit, wieder einzusetzen; fordert nachdrücklich, dass die Wiedereinsetzung der Mittel unverzüglich in Kraft tritt;

    24.

    weist darauf hin, dass eine der fünf Säulen des dritten Aktionsplans für die Gleichstellung (GAP III) des EAD darin besteht, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu fördern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Menschenrechtsklauseln, einschließlich des Rechts auf kostenlose und sichere Abtreibungen, geachtet und in allen internationalen Beziehungen mit den Vereinigten Staaten gefördert werden;

    25.

    fordert die Delegation der EU in den Vereinigten Staaten auf, die Lage in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in Texas und anderen Bundesstaaten zu überwachen und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten und bei der Umsetzung des GAP III vor Ort Vorrang einzuräumen;

    26.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Organisationen der Zivilgesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten, die die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in dem Land schützen und fördern, als Ausdruck ihres universellen Einsatzes für diese Rechte jede mögliche Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, anzubieten; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, allen medizinischen Fachkräften, die aufgrund ihrer rechtmäßigen Arbeit möglicherweise von rechtlichen oder sonstigen Formen der Belästigung bedroht sind, Zuflucht zu bieten; weist darauf hin, dass ein vollständiges Verbot von Abtreibungen oder die Verweigerung von Versorgungsleistungen bei Abtreibungen eine Form geschlechtsbezogener Gewalt darstellen;

    27.

    fordert den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte auf, diese Verletzung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen in seinem Austausch mit Beamten der Vereinigten Staaten anzuprangern;

    28.

    fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, diese Verletzung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und ihres Rechts auf Gesundheitsversorgung in seinem Austausch mit Beamten der Vereinigten Staaten zu verurteilen und anzuprangern;

    29.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und seiner Regierung, dem Kongress der Vereinigten Staaten sowie dem Gouverneur und der Legislative des Bundesstaats Texas zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0314.


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