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Document 52021IP0056

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2021 zur Lage der Menschenrechte in Kasachstan (2021/2544(RSP))

    ABl. C 465 vom 17.11.2021, p. 147–153 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.11.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 465/147


    P9_TA(2021)0056

    Die Menschenrechtslage in Kasachstan

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2021 zur Lage der Menschenrechte in Kasachstan (2021/2544(RSP))

    (2021/C 465/15)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zur Menschenrechtslage in Kasachstan (1) und seine früheren Entschließungen zu Kasachstan, einschließlich der Entschließungen vom 18. April 2013 (2), 15. März 2012 (3) und 17. September 2009 (4),

    unter Hinweis auf das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits, das am 21. Dezember 2015 in Astana unterzeichnet wurde und nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten am 1. März 2020 in vollem Umfang in Kraft getreten ist,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2019 zur neuen Strategie der EU für Zentralasien,

    unter Hinweis auf den Länderbericht über Kasachstan im EU-Jahresbericht 2019 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt,

    unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter,

    unter Hinweis auf die 17. Sitzung des Kooperationsrats EU-Kasachstan vom 20. Januar 2020, das 12. Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kasachstan vom 26. und 27. November 2020 und die 18. Sitzung des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan vom 25. September 2020,

    unter Hinweis auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung zu Kasachstan des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 12. März 2020,

    unter Hinweis auf das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

    unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 1. Februar 2021 zu dem zunehmenden Druck auf nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen in Kasachstan, vom 11. Januar 2021 zur Parlamentswahl in Kasachstan und vom 7. Januar 2021 zu Schritten zur Abschaffung der Todesstrafe,

    unter Hinweis auf die Erklärung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu ihren vorläufigen Feststellungen und Schlussfolgerungen in Bezug auf die Parlamentswahl in Kasachstan vom 10. Januar 2021,

    gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass in den vergangenen Wochen eine besorgniserregende Verschlechterung der allgemeinen Menschenrechtslage und ein massives Vorgehen gegen Organisationen der Zivilgesellschaft in Kasachstan zu beobachten waren, wobei das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, massiv beschnitten wurden; in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft und die in Kasachstan tätigen Menschenrechtsorganisationen zunehmendem Druck und Strafmaßnahmen seitens der staatlichen Stellen des Landes ausgesetzt sind, wodurch die Reformbemühungen behindert und die unentbehrlichen Anstrengungen der Zivilgesellschaft eingeschränkt werden;

    B.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und Kasachstan am 21. Dezember 2015 ein Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit unterzeichnet haben, das als breiter Rahmen für einen verstärkten politischen Dialog und eine entsprechende Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Innenpolitik und vielen anderen Bereichen dienen soll; in der Erwägung, dass in dem Abkommen sehr viel Wert auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie nachhaltige Entwicklung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit gelegt wird; in der Erwägung, dass das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten am 1. März 2020 in vollem Umfang in Kraft getreten ist;

    C.

    in der Erwägung, dass in der neuen EU-Strategie für Zentralasien besonderes Gewicht auf die Zusammenarbeit der EU mit Zentralasien beim Schutz und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, und auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger gelegt wird; in der Erwägung, dass die Europäische Union Kasachstan umfangreiche COVID-19-Soforthilfe leistet, zuletzt durch ihre finanzielle Unterstützung für eine Lieferung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von mehr als acht Tonnen medizinischer Ausrüstung am 29. Januar 2021;

    D.

    in der Erwägung, dass der EAD die Parlamentswahl in Kasachstan vom 10. Januar 2021 als verpasste Gelegenheit bezeichnet hat, die effiziente Umsetzung politischer Reformen und des dazugehörigen Modernisierungsprozesses seit der letzten Wahl unter Beweis zu stellen, wobei seit Langem ausgesprochene Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (BDIMR) zu verschiedenen Themen noch nicht berücksichtigt wurden, unter anderem in Bezug auf die Grundfreiheiten, die Unparteilichkeit der Wahlbehörde, das aktive und passive Wahlrecht, die Eintragung in das Wahlverzeichnis, die Medien und die Veröffentlichung der Wahlergebnisse; in der Erwägung, dass nach den vorläufigen Feststellungen des BDIMR der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung der OSZE der Rechtsrahmen in Kasachstan noch nicht dafür geeignet ist, Wahlen nach internationalen Normen abzuhalten;

    E.

    in der Erwägung, dass das die politische Landschaft wegen systemischer Mängel bei der Achtung der Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit nach wie vor limitiert ist und dass die Wähler aufgrund des Fehlens eines echten politischen Wettbewerbs und einer politischen Opposition keine echte Wahl haben, da seit 2013 keine neuen Parteien registriert wurden; in der Erwägung, dass demokratische Wahlen ein Eckpfeiler für die Verwirklichung politischer Reformen und den Aufbau einer freien und offenen Gesellschaft sind;

    F.

    in der Erwägung, dass zwei Oppositionsbewegungen, die „Köşe partiyası“ und die „Demokratische Wahl Kasachstans“ per geheimen Gerichtsbeschluss verboten und als „extremistische“ Organisationen eingestuft wurden, ohne dass ihnen ein Rechtsbehelf zur Verfügung stünde; in der Erwägung, dass 17 führende Vertreter der „Köşe partiyası“ gemäß Artikel 182 und 405 des kasachischen Strafgesetzbuchs in Untersuchungshaft genommen wurden und ihnen lange Haftstrafen drohen; in der Erwägung, dass Gefangene, die beschuldigt werden, die „Demokratische Wahl Kasachstans“ zu unterstützen, nach wie vor ihre Haftstrafen verbüßen; in der Erwägung, dass 26 politische Gefangene, darunter Almat Jwmağwlov, Äset Äbişev, Kenjebek Äset Äbişev, Ashat Jeksenbaev, Kayrat Klışev, Erbol Esxozin, Abay Begimbetov, Asel Onlabeqqızı, Erkin Sabanşiev, Janat Jamaliev, Diana Baimagambetova, Noyan Raqımjanov und Asqar Kayırbek wegen ihrer Unterstützung dieser Bewegungen politisch verfolgt werden;

    G.

    in der Erwägung, dass die nicht registrierte Oppositionspartei „Demokratische Partei“ an der Wahl nicht teilnehmen durfte, da die Staatsorgane die Partei am 22. Februar 2020 daran gehindert hatten, ihren Gründungskongress in Almaty abzuhalten; in der Erwägung, dass es ohne einen solchen Kongress für eine Partei unmöglich ist, sich registrieren zu lassen; in der Erwägung, dass die Mitglieder der Demokratischen Partei staatlichem Druck ausgesetzt waren, wobei einige wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften festgenommen und andere daran gehindert wurden, zum Veranstaltungsort des Kongresses zu reisen;

    H.

    in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kasachstans während des Wahlkampfs und am Wahltag versucht haben, die Maßnahmen zur Kontrolle und Zensur des Internets zu verschärfen, indem sie das Internet wiederholt abgeschaltet und die Bürger gezwungen haben, ein „Zertifikat für die nationale Sicherheit“ zu installieren, mit dem verschlüsselte Kommunikation im Internet abgefangen werden kann; in der Erwägung, dass der Staat das Internet immer stärker kontrolliert, etwa durch Versuche, den Informationsfluss im Internet durch Zensurmaßnahmen zu beschränken, durch Abschaltungen des Internets und durch fortgesetzte Aufforderungen an die Bürger, ein „Zertifikat für nationale Sicherheit“ zu installieren, mit dem die Kommunikation zwischen Internetnutzern unterbunden werden kann;

    I.

    in der Erwägung, dass es während des Wahlkampfs zu Massenverhaftungen kam; in der Erwägung, dass die Staatsorgane am Wahltag in zehn Städten mindestens 350 friedliche Demonstranten widerrechtlich festgenommen haben; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kasachstans regelmäßig friedliche regierungskritische Proteste verhindern; in der Erwägung, dass durch das Gesetz über friedliche Versammlungen und durch die im Mai 2020 verabschiedeten Änderungen der Gesetze über politische Parteien und über Wahlen die Grundrechte der Bürger Kasachstans missachtet werden;

    J.

    in der Erwägung, dass nach Angaben der internationalen begrenzten Wahlbeobachtungsmission des BDIMR die Tätigkeit unabhängiger Beobachter von den Staatsorganen erschwert und behindert wurde, während regierungsfreundliche Beobachter das Wahlverfahren überwachen durften; in der Erwägung, dass Berichten von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen zufolge eine beträchtliche Zahl unabhängiger Beobachter bei der Parlamentswahl vom 10. Januar 2021 eingeschüchtert, in Verwaltungshaft genommen und mit Geldbußen belegt wurde;

    K.

    in der Erwägung, dass die Medienlandschaft in Kasachstan von staatlichen oder staatlich subventionierten Medienkanälen dominiert wird; in der Erwägung, dass zwischen Januar und Juli 2020 sieben Journalisten tätlich angegriffen wurden und 21 Journalisten, Blogger und engagierte Bürger festgenommen wurden, sieben von ihnen in Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit; in der Erwägung, dass die Staatsorgane 2020 mehr als 38 Strafverfahren gegen Journalisten wegen mutmaßlicher Straftaten wie Verbreitung von Falschinformationen und Anstiftung eingeleitet haben; in der Erwägung, dass die bedeutendsten Oppositionszeitungen des Landes 2016 verboten wurden und dass unabhängige Journalisten nach wie vor drangsaliert werden; in der Erwägung, dass die Staatsorgane gegen den Chefredakteur der unabhängigen Zeitung „Uralskaja Nedelja“, Lukpan Ahmedyarov, Strafanzeige erstattet haben, weil er über die korrupten Machenschaften der örtlichen Eliten berichtet hatte, und dass Saniya Toyken, eine Journalistin der kasachischen Redaktion von Radio Free Europe/Radio Liberty, mehrmals wegen ihrer Berichterstattung über friedliche Kundgebungen und die Parlamentswahl von 2021 tätlich angegriffen und festgenommen wurde;

    L.

    in der Erwägung, dass von Februar bis November 2020 fünf Oppositionelle — Dulat Ağadil, ein Blogger und Folteropfer, sein 17-jähriger Sohn Janbolat Ağadil, der ein wichtiger Zeuge der willkürlichen Verhaftung seines Vaters gewesen ist, Amanbike Xairulla, Serik Orazov und Garifulla Embergenov — getötet wurden oder unter ungeklärten Umständen ums Leben kamen, nachdem sie zuvor wegen ihrer Oppositionstätigkeit ständiger politischer Verfolgung ausgesetzt gewesen waren; in der Erwägung, dass die Staatsorgane diese Todesfälle weder gründlich noch in transparenter Weise untersucht haben; in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, diejenigen, die für die Anordnung und Ausführung solcher Verbrechen verantwortlich sind, vor Gericht zu stellen und dafür zu sorgen, dass der Verfolgung von engagierten Vertretern der Zivilgesellschaft und von Personen, die sich um die Aufklärung des Schicksals ihrer eigenen Familienangehörigen bemühen, Einhalt geboten wird; in der Erwägung, dass die kasachischen Staatsorgane massiv gegen mindestens 200 engagierte Bürger vorgegangen sind, die an der Gedenkfeier für Dulat Ağadil teilgenommen oder Spendenaktionen für seine Familie und die Familien von politischen Gefangenen organisiert haben; in der Erwägung, dass 57 von ihnen wegen „Extremismus“ angeklagt wurden, darunter Dametkan Aspandiyarova, eine Mutter von drei Kindern, die derzeit unter Hausarrest steht und der nun deswegen bis zu zwölf Jahre Haft drohen, weil sie eine Spendenaktion zur Unterstützung der Familie von Dulat Ağadil organisiert hatte;

    M.

    in der Erwägung, dass in Kasachstans Gefängnissen Folter und Misshandlung weit verbreitet sind, wobei die „Koalition gegen Folter“ jedes Jahr mindestens 200 Fälle von Folter meldet; in der Erwägung, dass die Täter Straflosigkeit genießen, wohingegen die Menschenrechtsverteidigerin Jelena Semjonowa von der Leitung von Gefängniskolonien verklagt wurde, weil sie den Einsatz von Folter im kasachischen Strafvollzugssystem in den sozialen Medien offengelegt hatte;

    N.

    in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kasachstans trotz der Appelle, die vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (5), von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und von der Europäischen Union unterbreitet wurden, missbräuchlich auf ein vage formuliertes und übermäßig weit gefasstes Gesetz über die Bekämpfung des Extremismus zurückgreifen, um die Opposition und Menschenrechtsverteidiger strafrechtlich zu verfolgen; in der Erwägung, dass sich nach diesem Gesetz seit dem 22. Oktober 2020 — dem Tag, an dem die Staatsorgane den Wahltermin bekanntgaben — die Zahl der politisch motivierten Strafverfahren verdoppelt hat und auf 99 gestiegen ist, wobei sich diese Verfahren insbesondere auf den Vorwurf des „Extremismus“ gründen; in der Erwägung, dass 69 der Betroffenen, etwa der engagierten Bürgerin Gülzipa Jäukerova, unmittelbar die Verhaftung droht und elf Aktivisten auf der Grundlage konstruierter Vorwürfe des „Extremismus“ unter Hausarrest gestellt wurden;

    O.

    in der Erwägung, dass in jüngster Zeit mehrere unabhängige nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen, darunter ECHO, Erkindik Qanatı, das Internationale Büro für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Kasachstan und die „International Legal Initiative“, auf unklarer Rechtsgrundlage zu hohen Geldstrafen verurteilt und angewiesen wurden, ihre Arbeit ab dem 25. Januar 2020 für bis zu drei Monate auszusetzen; in der Erwägung, dass die Staatsorgane mit Schikanen und strafrechtlicher Verfolgung als Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger vorgehen, die ihre Kontrollfunktion wahrnehmen, darunter Şolpan Janzakova, Anna Schukejewa, Raygül Sadırbaeva, Ayjan Izmakova, Daniyar Xasenov, Altınay Tuksikova, Dana Janay, Nazım Serikpekova, Alma Nuruschewa, Abaybek Sultanov, Zuhra Narıman, Ulbolsın Turdieva, Aliya Jakupova, Roza Musaeva und Barlık Mendıgaziev; in der Erwägung, dass zwischen Oktober und November 2020 mindestens 15 Organisationen die Mitteilung erhielten, sie hätten gegen Artikel 460-1 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten verstoßen, weil sie die Behörden angeblich nicht ordnungsgemäß von dem Erhalt ausländischer Finanzmittel in Kenntnis gesetzt haben;

    P.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2020 insgesamt 112 Personen, drei Wohltätigkeitsorganisationen und ein Handelsunternehmen verurteilt wurden, weil sie von ihrem Recht auf Religions- oder Glaubensfreiheit Gebrauch gemacht hatten;

    Q.

    in der Erwägung, dass Korruption unter der herrschenden Elite in Kasachstan weit verbreitet ist, wofür Platz 94 auf dem Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International ein Beleg ist, und dass Korruption ein Hindernis für die Menschenrechte, die soziale Gerechtigkeit und die sozioökonomische Entwicklung ist;

    R.

    in der Erwägung, dass die Regierung inmitten der COVID-19-Pandemie missbräuchlich auf pandemiebedingte Einschränkungen zurückgegriffen hat, um die politische Repression gegen die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger, Oppositionelle und medizinische Fachkräfte zu verstärken, die das Versagen der Regierung bei der Eindämmung der Pandemie anprangerten;

    S.

    in der Erwägung, dass am 21. Januar 2021 zwei ethnische Kasachen, Murager Alimulı und Kayşa Aqanqızı, nach ihrer Flucht aus China — wo sie befürchteten, in Konzentrationslagern inhaftiert zu werden — von unbekannten Angreifern zusammengeschlagen und niedergestochen wurden; in der Erwägung, dass den anhaltenden ethnischen Spannungen in den südlichen Gebieten Kasachstans ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; in der Erwägung, dass es in Kasachstan nach wie vor zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Angehörigen verschiedener Ethnien kommt, insbesondere im Süden des Landes, wo im Februar 2020 infolge der Zusammenstöße zwischen Kasachen und ethnischen Dunganen elf Menschen zu Tode kamen, Dutzende verletzt wurden und über 23 000 Menschen — überwiegend Dunganen — aus ihrer Heimat vertrieben wurden;

    T.

    in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kasachstans missbräuchlich auf Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen zurückgreifen, auch auf Interpol-Rotecken-Ersuchen und Rechtshilfeersuchen, um einen politischen Flüchtling in Belgien, die Rechtsanwältin und Menschenrechtsverteidigerin Bota Jardemali, strafrechtlich zu verfolgen und ihre Dokumente zu beschlagnahmen; in der Erwägung, dass das für Asylrecht zuständige französische Oberverwaltungsgericht (Cour nationale du droit d’asile) am 29. September 2020 dem Gründer der Partei „Demokratische Wahl Kasachstans“, Mwhtar Äblyazov politisches Asyl gewährte, der von einem kasachischen Gericht in Abwesenheit und unter Verstoß gegen das Recht auf Verteidigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, weil er darauf hingewiesen hatte, dass der Repressionsapparat Kasachstans systematisch und politisch motiviert vorgeht und in missbräuchlicher Art und Weise auf Zivil- und Strafverfahren zurückgreift;

    U.

    in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kasachstans nach wie vor unabhängige Gewerkschaften und ihre gesellschaftlich engagierten Mitglieder ins Visier nehmen; in der Erwägung, dass im Zuge der Änderung des Gewerkschaftsgesetzes im Jahr 2020 die Gewerkschaftszugehörigkeit und die Anforderung der zweistufigen Registrierung abgeschafft wurden; in der Erwägung, dass die Stadtverwaltung von Şımkent trotz dieser Änderung ihre Klage gegen die Industriegewerkschaft Brennstoffe und Energie auf der Grundlage unbegründeter Vorwürfe bzw. nicht mehr geltender oder auf diese Gewerkschaft nicht anwendbarer Bestimmungen fallengelassen hat;

    V.

    in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in Kasachstan nach wie vor ein Problem ist; in der Erwägung, dass nach Angaben nichtstaatlicher Organisationen Gewalt gegen Frauen kaum zur Anzeige gebracht wird und dass die Strafverfolgungsquote in diesen Fällen und in Fällen sexueller Belästigung niedrig ist; in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen durch die COVID-19-Pandemie ein neues Hindernis für Mädchen entstanden ist, was den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Bildung anbelangt; in der Erwägung, dass es den Opfern an ausreichendem Schutz mangelt und dass Justiz- und Polizeibeamte und die einschlägigen Dienste nicht dafür geschult sind, Gewalt gegen Frauen zu erkennen, zu verhindern und dagegen vorzugehen;

    W.

    in der Erwägung, dass LGBTI-Personen in Kasachstan nach wie vor rechtlichen Problemen gegenüberstehen und diskriminiert werden; in der Erwägung, dass das kasachische Parlament im Juni 2020 diskriminierende Änderungen des neuen Gesundheitsgesetzes angenommen hat, mit denen Aspekte der Gesundheitsversorgung von Transgender-Personen geregelt werden; in der Erwägung, dass das Verfahren zur Änderung der Geschlechtsidentität einer Person in Kasachstan nach wie vor in die Privatsphäre eingreift und demütigend ist;

    1.

    fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, die auch in den Artikeln 1, 4, 5 und 235 des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit verankert sind; fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, bei der Einhaltung des Rechtsrahmens für die Abhaltung von Wahlen die internationalen Normen einzuhalten und die Empfehlungen der internationalen begrenzten Wahlbeobachtungsmission des BDIMR umzusetzen, auch jene zu den in der Verfassung garantierten Grundfreiheiten, der Beteiligung der Zivilgesellschaft, dem politischen Pluralismus, der Unparteilichkeit der Wahlverwaltung, dem aktiven und passiven Wahlrecht, der Eintragung in das Wahlverzeichnis, den Medien und der Veröffentlichung der Wahlergebnisse;

    2.

    fordert die Regierung Kasachstans auf, aus politischen Gründen erhobene Anklagen fallenzulassen und willkürlichen Festnahmen, Repressalien und Schikanen gleich welcher Art, die sich gegen Menschenrechtsverteidiger, religiöse Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Journalisten und Bewegungen der politischen Opposition richten, ein Ende zu setzen und es den Menschen zu ermöglichen, ihre politischen, religiösen und sonstigen Überzeugungen frei zum Ausdruck zu bringen; fordert die Regierung auf, das neue Gesetz über das Recht auf friedliche Versammlung so zu ändern, dass diese Freiheit gewährleistet ist;

    3.

    fordert die Regierung Kasachstans auf, alle politischen Gefangenen umgehend freizulassen und vollständig zu rehabilitieren, insbesondere Almat Jwmağwlov, Aron Atabek, Nwrgül Kaluova, Saltanat Kusmanqızı, Darın Xasenov, Wlasbek Ahmetov, Kenjebek Äbişev, Erjan Elşibaev, Äset Äbişev, Igor Tschuprina, Ruslan Ğinatullin, Ashat Jeksenbaev, Kayrat Klışev, Erbol Esxozin, Abay Begimbetov, Asel Onlabeqqızı, Erkin Sabanşiev, Janat Jamaliev, Diana Baymagambetova, Noyan Raqımjanov und Asqar Kayırbek, und Maßnahmen wie Untersuchungshaft und Hausarrest sowie die gegen in der Zivilgesellschaft und der Opposition engagierte Bürger, Nutzer sozialer Medien und friedliche Demonstranten verhängten Freiheitsbeschränkungen unverzüglich aufzuheben; fordert die Regierung Kasachstans auf, die Fälle früherer politischer Gefangener und Opfer von Folter, Eskendir Erimbetov, Max Bokajew und Mwhtar Jäkişev, im Einklang mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen und des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zu überprüfen und ihnen eine Entschädigung zu zahlen;

    4.

    begrüßt die Schritte, die die Regierung Kasachstans unternommen hat, um die politisch motivierten Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidiger Daniyar Xasenov und Abaybek Sultanov einzustellen, ist jedoch besorgt über die Einleitung eines neuen Strafverfahrens wegen frei erfundenen „Extremismus“ gegen Abaybek Sultanov; fordert die Regierung Kasachstans auf, alle politisch motivierten Anschuldigungen gegen den Philanthropen Barlık Mendıgaziev fallenzulassen und der politisch motivierten strafrechtlichen Verfolgung seiner Familienangehörigen und ehemaligen Weggefährten ein Ende zu setzen;

    5.

    verurteilt den missbräuchlichen Rückgriff auf Gesetze zur Bekämpfung des Extremismus, der sich gegen die Anhänger friedlicher Oppositionsbewegungen, die Demokratische Wahl Kasachstans (Qazaqstannıŋ demokratiyalıq taŋdauı, QDT) und die Köşe Partiyası richtet, und fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, politischen Pluralismus und Wettbewerb zuzulassen; fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, die vom Europäischen Parlament, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates unterbreiteten Empfehlungen umzusetzen, in denen die willkürliche Anwendung von Gesetzen zur Bekämpfung von Extremismus verurteilt wird;

    6.

    fordert Kasachstan auf, Reformen durchzuführen, die darauf abzielen, die Modernisierung des Landes voranzubringen, die Demokratie im Land zu fördern und die Stabilität des Landes zu festigen, die Bemühungen um eine Reform seines politischen Systems zu intensivieren, um Parlamentarismus und ein Mehrparteiensystem aufzubauen, und die Bürgerbeteiligung auszuweiten; stellt fest, dass ein Oberster Rat für Reformen eingerichtet wurde, und nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsorgane Kasachstans eine neue Phase von Reformen angekündigt haben, insbesondere in Bezug auf die Strafverfolgung, das Justizsystem und die Priorisierung der Menschenrechte; erachtet es als besonders wichtig, diesen Prozess fortzusetzen, zu dem auch Änderungen des Wahlgesetzes und die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des BDIMR der OSZE zählen;

    7.

    fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, die Anwendung des Strafgesetzbuches gegen engagierte Bürger, Blogger, Journalisten und andere Personen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben, einzustellen;

    8.

    begrüßt die am 3. Februar 2021 verkündete Entscheidung der Staatsorgane Kasachstans, Geldbußen aufzuheben und nichtstaatlichen Organisationen die Weiterführung ihrer Tätigkeit zu gestatten; fordert, dass das gegen Max Bokajew verhängte dreijährige Betätigungsverbot aufgehoben und es ihm gestattet wird, seine wichtige Arbeit fortzusetzen; fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, Finanzberichterstattungssysteme nicht länger als Vorwand heranzuziehen, um Druck auf Menschenrechtsgruppen auszuüben, die unbegründeten Anklagen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen Gruppen, denen mutmaßliche Verstöße gegen Berichtspflichten vorgeworfen werden, fallenzulassen, die Rechtsvorschriften und Verfahren für die Meldung von Einkünften ausländischer Herkunft mit internationalen Vorschriften in Einklang zu bringen, unter anderem durch die Aufhebung der Artikel 460-1 und 460-2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, und stattdessen die wichtige Arbeit der Zivilgesellschaft zu schützen und zu erleichtern;

    9.

    bekräftigt seine feste Überzeugung, dass durch die Verfolgung unabhängiger nichtstaatlicher Organisationen mittels ungerechtfertigter Steuerprüfungen und die Einschüchterung von Menschenrechtsverteidigern und -bewegungen wie Bostandıq.kz, Femina Virtute, Veritas, 405 und Elimay sowie von engagierten Mitgliedern der Zivilgesellschaft mittels Verwaltungshaft und Geldbußen oder strafrechtlicher Verfolgung nicht nur die von den Staatsorganen bereits unternommenen Reformbemühungen behindert werden, sondern dass dieses Vorgehen auch dem internationalen Ruf Kasachstans schadet;

    10.

    bedauert den besorgniserregenden Zustand der Medienfreiheit im Land und fordert die Regierung Kasachstans auf, ein freies und sicheres Umfeld für unabhängige Journalisten zu schaffen;

    11.

    fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, unabhängigen Gewerkschaften zu gestatten, sich registrieren zu lassen und im Einklang mit den von Kasachstan ratifizierten internationalen Arbeitsnormen ohne jegliche Einmischung oder Schikanen zu arbeiten; bedauert zutiefst, dass das spezialisierte überregionale Wirtschaftsgericht in Şımkent am 5. Februar 2021 die Tätigkeit der Industriegewerkschaft Brennstoffe und Energie sechs Monate lang ausgesetzt hat, weil sie sich angeblich nicht nach Maßgabe des Gewerkschaftsgesetzes registrieren lassen hatte; fordert die Regierung Kasachstans auf, das im Mai 2020 geänderte Gewerkschaftsgesetz sinnvoll umzusetzen;

    12.

    nimmt mit Besorgnis den neuen Gesetzentwurf über Wohltätigkeitsorganisationen zur Kenntnis, der zusätzliche Regulierungsmaßnahmen für zivilgesellschaftliche Organisationen vorschreibt und der Logik und den bewährten Verfahren der Wohltätigkeitsarbeit unmittelbar zuwiderläuft, und nimmt ebenfalls mit Besorgnis die jüngste Initiative zur Gründung einer Vereinigung von Geberorganisationen unter der Schirmherrschaft der Regierung zur Kenntnis, die möglicherweise missbraucht wird, um Geberorganisationen zu kontrollieren, wodurch ihre Unabhängigkeit und die Eigenverantwortung für ihre Tätigkeiten weiter eingeschränkt werden;

    13.

    stellt fest, dass Kasachstan seit 2008, als Kasachstan das Protokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, ratifiziert hat, seine nationalen Rechtsvorschriften zur strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer des Menschenhandels erheblich verbessert hat; bekräftigt jedoch, dass Kasachstan nach wie vor eine Reihe von Herausforderungen bewältigen muss, wenn es den Menschenhandel beseitigen will, und zwar sowohl im Hinblick auf die Unterstützung der Opfer als auch auf die strafrechtliche Verfolgung ihrer Ausbeuter;

    14.

    fordert die Staatsorgane auf, sämtliche Formen von Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, auch indem dafür gesorgt wird, dass wirksame und zugängliche Meldekanäle und Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, mit denen den Bedürfnissen der Opfer und dem Erfordernis der Vertraulichkeit Rechnung getragen wird; fordert nachdrücklich, dass der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird und Maßnahmen ergriffen werden, damit angemessene strafrechtliche Sanktionen gegen Täter, auch in Fällen häuslicher Gewalt, verhängt werden; fordert die Staatsorgane Kasachstans nachdrücklich auf, häusliche Gewalt als eigenständige Straftat unter Strafe zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass strafrechtliche Sanktionen gegen die Täter verhängt werden; fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, Unterkünfte und Dienstleistungen für Überlebende häuslicher Gewalt als „wesentliche Dienstleistungen“ zu betrachten und den Zugang zu ihnen auch während der COVID-19-Krise für alle Frauen und Mädchen zu erleichtern; fordert Kasachstan nachdrücklich auf, das Übereinkommen von Istanbul zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    15.

    beharrt darauf, dass die Rechte der LGBTI-Personen uneingeschränkt geachtet werden; fordert die Regierung Kasachstans auf, sicherzustellen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung der LGBTI-Gemeinschaft beachtet wird, unter anderem durch ein gesetzliches Verbot der Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Ausrichtung; fordert eine effiziente Schulung von Justiz- und Polizeibeamten und der einschlägigen Dienste, damit LGBTI-Personen angemessen betreut und geschützt werden;

    16.

    fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, für die Sicherheit ethnischer Kasachen und anderer Minderheiten, die aus den Konzentrationslagern Chinas geflohen sind, zu sorgen und Murager Alimulı und Kayşa Aqanqızı den dauerhaften Flüchtlingsstatus zu gewähren und den anhaltenden ethnischen Spannungen in seinen südlichen Gebieten ausreichend Aufmerksamkeit zu schenken;

    17.

    warnt die Staatsorgane Kasachstans vor dem missbräuchlichen Rückgriff auf Mechanismen der justiziellen Zusammenarbeit wie das Roteckensystem von Interpol und Rechtshilfeersuchen mit dem Ziel, Regimegegner im Ausland zu verfolgen und Zugang zu vertraulichen Informationen zu erhalten;

    18.

    begrüßt, das Kasachstan die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft hat, indem es am 2. Januar 2021 das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert hat und damit 88. Vertragspartei geworden ist; fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, ihrer Verpflichtung zur Nulltoleranz gegenüber Folter nachzukommen und dafür zu sorgen, dass etwaige Foltervorwürfe vollständig untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

    19.

    fordert die Regierung Kasachstans auf, Folter und Misshandlung in den Gefängnissen abzuschaffen, die Rechte der Gefangenen zu respektieren und für angemessene Lebensbedingungen, Hygiene und ein sicheres Umfeld zu sorgen, um den von COVID-19 ausgehenden Gefahren zu begegnen;

    20.

    fordert Kasachstan auf, angemessene Garantien für personenbezogene Daten einzuführen und die Datenschutzvorschriften zu stärken sowie unter Beachtung der Menschenrechte den Einsatz invasiver digitaler Überwachungstechnologien einzuschränken und einen Rechtsrahmen einzuführen, der die willkürliche und unrechtmäßige digitale Überwachung einschließlich Gesichtserkennung eindeutig verbietet;

    21.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, unter anderem auf Gipfeltreffen und anderen hochrangigen Treffen, in multilateralen Foren und durch ihre Vertretungen vor Ort die Zivilgesellschaft nachdrücklich zu unterstützen, zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der kasachischen Zivilgesellschaft durch die Kommission zu ergreifen, unter anderem, aber nicht ausschließlich durch Ausweitung der Finanzhilfesysteme auf Organisationen der Zivilgesellschaft, die die Menschenrechte, demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten in Kasachstan fördern, insbesondere Menschenrechtsverteidiger, und die Kontakte zwischen den Menschen mit den Bürgerinnen und Bürgern Kasachstans zu stärken; betont, dass die finanzielle Unterstützung für Kasachstan darauf ausgerichtet sein sollte, die Zivilgesellschaft und die Opfer politischer Verfolgung und nicht das autoritäre Regime zu unterstützen;

    22.

    fordert die EU-Delegation in Kasachstan auf, die Kontakte zu den vor Ort tätigen Mitgliedern der Zivilgesellschaft zu verbessern, indem sie regelmäßig Treffen organisiert und deren Empfehlungen bei den offiziellen Treffen mit Amtsträgern der Regierung Kasachstans zur Sprache bringt;

    23.

    fordert die EU-Delegation in Kasachstan nachdrücklich auf, die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zu überwachen und öffentlich Stellung zu den Verstößen zu beziehen, Opfer politischer Verfolgung und inhaftierte engagierte Bürger zu unterstützen, indem sie Gerichtsverfahren gegen Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger beiwohnt und Gefängnisbesuche beantragt, und rasch und entschlossen auf Handlungen zu reagieren, die den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte zuwiderlaufen;

    24.

    weist darauf hin, dass die kürzlich gebilligte globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte es der EU ermöglicht, gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen vorzugehen, die an weitverbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen, wie im Fall Kasachstans; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, die Verhängung gezielter Sanktionen gegen Personen zu erwägen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind;

    25.

    fordert, dass die Menschenrechte im Rahmen der Zusammenarbeit der EU mit Zentralasien an erster Stelle stehen; betont, dass engere politische und wirtschaftliche Beziehungen im Sinne des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit auf gemeinsamen Werten beruhen und einer aktiven und konkreten Verpflichtung Kasachstans zu demokratischen Reformen entsprechen müssen, die sich aus ihren internationalen Verpflichtungen und Zusagen ergeben;

    26.

    fordert die Kommission und den VP/HR auf, das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit im Lichte der jüngsten Entwicklungen und der Ergebnisse der Überprüfung der Handelspolitik umfassend zu überprüfen;

    27.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der EU für Zentralasien, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Kasachstans zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 83.

    (2)  ABl. C 45 vom 5.2.2016, S. 85.

    (3)  ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 93.

    (4)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 30.

    (5)  Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus.


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