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Document 52021BP1582

    Entschließung (EU) 2021/1582 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 sind

    ABl. L 340 vom 24.9.2021, p. 239–242 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2021/1582/oj

    24.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 340/239


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1582 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 29. April 2021

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0084/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2019 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 45 750 404 EUR belief, was gegenüber 2018 einen Rückgang um 2,95 % bedeutet; in der Erwägung, dass 86,72 % der Haushaltsmittel des Zentrums aus direkten Beiträgen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2019 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 93,03 % geführt haben, was einem Rückgang um 1,91 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 85,11 % lag und damit um 2,82 Prozentpunkte gegenüber 2018 zurückging;

    2.

    fordert das Zentrum nachdrücklich auf‚ ein nachhaltiges Geschäftsmodell gemäß seinem zweijährigen Transformationsplan anzunehmen, der auf der Grundlage der externen Studie mit dem Titel „Study on the Translation Centre as the Linguistic Shared Service Provider for the EU Agencies and Bodies“ (Studie über das Übersetzungszentrum als gemeinsamer Anbieter von Sprachdienstleistungen für die Agenturen und Einrichtungen der EU) ausgearbeitet wurde; entnimmt dem Bericht des Zentrums über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsbericht für das Haushaltsjahr 2018, dass die Umsetzung des Transformationsplans und der damit verbundenen Vorhaben 2019 überwacht und darüber Bericht erstattet wurde; hält das Zentrum dazu an, diese Maßnahmen, mit denen ein Beitrag zur Anpassung des neuen Geschäftsmodells an technische Entwicklungen geleistet werden könnte, vollständig umzusetzen;

    3.

    nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Zentrum den Plan zur Betrugsbekämpfung, der bis Ende 2018 umgesetzt werden sollte, nicht abgeschlossen hatte; stellt fest, dass die im Plan zur Betrugsbekämpfung 2018 nicht abgeschlossenen Maßnahmen zu dem neuen Maßnahmenpaket im Plan zur Betrugsbekämpfung 2019–2020 hinzugefügt wurden und bis Ende 2020 abgeschlossen werden sollten; empfiehlt dem Zentrum, die Entlastungsbehörde über verschobene Maßnahmen und über die Auswirkungen der Verzögerungen auf das Betrugsrisiko, dem das Zentrum ausgesetzt wäre, zu unterrichten;

    4.

    bedauert, dass nicht alle anderen Agenturen in ihren Gründungsverordnungen verpflichtet werden, auf die Dienste des Zentrums zurückzugreifen, und ruft in Erinnerung, dass das Zentrum gemäß seiner Gründungsverordnung den Bedarf der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union an Sprachdienstleistungen deckt;

    5.

    hinterfragt den Sinn eines Verwaltungsrats mit 72 Mitgliedern, was die Beschlussfassung erschwert;

    6.

    betont, wie wichtig die Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ist und dass alle Amtssprachen gleichbehandelt werden müssen; stellt fest, dass das Zentrum mit seinen Übersetzungsleistungen einen äußerst wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und dazu leistet, deren Arbeit transparent und für die Unionsbürger in ihrer jeweiligen Muttersprache zugänglich zu machen;

    Leistung

    7.

    stellt fest, dass das Zentrum nach wie vor in erster Linie Input- und Outputindikatoren als wesentliche Leistungsindikatoren zugrunde legt, um die Ergebnisse seiner Tätigkeiten zu bewerten, und verschiedene Indikatoren zur Verbesserung der Haushaltsführung heranzieht; nimmt die überarbeitete Ex-ante-Bewertung und die laufende Ex-post-Überprüfung der Programme und Tätigkeiten des Zentrums zur Kenntnis; fordert das Zentrum auf, seine wesentlichen Leistungsindikatoren so weiterzuentwickeln, dass sich die Ergebnisse und Auswirkungen seiner Tätigkeiten bewerten lassen, um daraus qualitative Rückschlüsse darauf ziehen zu können, wie sich ein noch größerer Mehrwert für das Arbeitsergebnis des Zentrums erzielen und das Geschäftsmodell des Zentrums verbessern ließe;

    8.

    stellt fest, dass das Zentrum mit 309 047 Seiten zwar um 16,2 % weniger Seiten übersetzt, abgeändert, bearbeitet bzw. revidiert hat als im Rekordjahr 2018, verweist jedoch darauf, dass diese Seitenanzahl um 2,4 % höher war als die Vorausschätzung im ursprünglichen Haushaltsplan für 2019 und um 8,3 % höher als die Vorausschätzung im Berichtigungshaushaltsplan für 2019;

    9.

    begrüßt, dass das Zentrum einen Aktionsplan für die Qualitätssicherung von Übersetzungen für den Zeitraum 2019–2020 umgesetzt hat, der in erster Linie darauf abzielt, die Qualität der den Kunden erbrachten Sprachdienstleistungen sowie die operative Effizienz des Zentrums zu erhöhen;

    10.

    stellt fest, dass sich das Zentrum als gemeinsamer Anbieter von Sprachdienstleistungen für die Agenturen der Union positioniert und dass sich seine grundlegende Funktion nicht mit der Funktion anderer Agenturen überschneidet; stellt außerdem fest, dass sich das Zentrum gemeinsam mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der Europäischen Umweltagentur um die Einführung eines gemeinsamen elektronischen Tools namens „Systal“ für die Einstellung von Personal bemüht, über das Abstimmungs- und Unterstützungsbüro der Agenturen regelmäßig Wissen und Erfahrungen mit anderen Agenturen der Union austauscht und an Sitzungen und Aktivitäten des Netzwerks der EU-Agenturen teilnimmt; empfiehlt dem Zentrum, die Entlastungsbehörde über Systal zu informieren und sich aktiv darum zu bemühen, dass dieses Tool gemeinsam mit anderen Agenturen der Union genutzt werden kann; hält das Zentrum dazu an, diese Zusammenarbeit und den Austausch von Wissen und Erfahrungen fortzusetzen;

    11.

    begrüßt, dass das Zentrum im Rahmen seines zweijährigen Transformationsplans ein Kooperationsprogramm mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vereinbart hat, das aus fünf IT-Projekten besteht, die nicht nur für die beiden Einrichtungen von strategischer Bedeutung sind, sondern auch den anderen Agenturen der Union zugutekommen werden;

    12.

    begrüßt die Bereitschaft des Zentrums, Synergieeffekte mit anderen Agenturen wie etwa im Wege der Umsetzung von Systal herauszuarbeiten; fordert das Zentrum auf, auch künftig Synergieeffekte herauszuarbeiten und die Zusammenarbeit sowie den Austausch über bewährte Verfahren mit anderen Agenturen der Union zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern (Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit);

    13.

    hebt hervor, dass das Zentrum sein Kundenportfolio erweitert hat, indem es Kooperationsabkommen mit dem Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen, der Europäischen Arbeitsbehörde und der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Kommission abgeschlossen hat;

    14.

    hält es für geboten, die Digitalisierung des Zentrums voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass das Zentrum in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen der Union um jeden Preis zu vermeiden; hebt jedoch hervor, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

    Personalpolitik

    15.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2019 93,26 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 52 Beamten und 141 Bediensteten auf Zeit, die im Haushaltsplan der Union bewilligt waren, 48 Beamte und 132 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (2018 waren es 189 bewilligte Stellen); stellt fest, dass das Zentrum 2019 außerdem 23 Vertragsbedienstete beschäftigte;

    16.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass 2019 auf der Führungsebene (60 % Männer, 40 % Frauen) und im Verwaltungsrat (53 % Männer, 47 % Frauen) ein gutes Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern erzielt wurde; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Männer beim Personal des Zentrums insgesamt unterrepräsentiert sind (37 % Männer und 63 % Frauen); ersucht das Zentrum, beim Personal künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

    17.

    stellt fest, dass das Zentrum eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und Belästigung angenommen hat; begrüßt, dass das Zentrum 2019 neue Leitlinien für die Entwicklung von Führungskräften angenommen hat, die eine Schulung aller höheren und mittleren Führungskräfte, Abteilungsleiter und potenziellen Führungskräfte über die Prävention von Mobbing umfassten;

    18.

    fordert das Zentrum auf, die Entwicklung eines langfristigen Rahmens für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, der auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

    Vergabeverfahren

    19.

    nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Zentrum dem Bericht des Rechnungshofs zufolge Verträge mit IT-Unternehmen über die Erbringung von IT-Dienstleistungen abgeschlossen hat, die eine unklare Formulierung enthielten, der zufolge anstelle der Erbringung von eindeutig definierten IT-Dienstleistungen die Überlassung von Leiharbeitskräften gemeint sein konnte, was einen Verstoß gegen die Sozial- und Beschäftigungsbestimmungen der Union darstellen würde; stellt außerdem fest, dass sich der Gesamtbetrag der Zahlungen des Zentrums in diesem Zusammenhang 2019 auf insgesamt 1 207 560 EUR belief; entnimmt der Antwort des Zentrums, dass diese Praxis im Rahmen eines interinstitutionellen Rahmenvertrags vonstattengeht; stellt fest, dass derzeit eine diesbezügliche Rechtssache beim Gerichtshof anhängig ist; empfiehlt dem Zentrum, den weiteren Verlauf der anhängigen Rechtssache zu verfolgen und die Entlastungsbehörde über den Ausgang und über die Maßnahmen zu unterrichten, die es ergreift, um diesem Ausgang Folge zu leisten;

    20.

    stellt mit Blick auf die Folgemaßnahmen zu den Erkenntnissen des Rechnungshofs aus dem Vorjahr fest, dass das Zentrum bis Ende 2018 zwar die elektronische Rechnungsstellung eingeführt hatte, die von der Kommission zur Umsetzung einer einheitlichen Lösung für den elektronischen Austausch von Daten mit an Vergabeverfahren beteiligten Dritten (elektronische Auftragsvergabe) auf den Weg gebrachten Instrumente für die elektronische Ausschreibung und die elektronische Einreichung von Angeboten jedoch noch nicht in Gebrauch genommen hatte; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum 2019 zwar die elektronische Ausschreibung eingeführt hat, die elektronische Einreichung von Angeboten jedoch aufgrund der COVID-19-Krise im Jahr 2020 verschoben wurde; fordert das Zentrum auf, alle Instrumente einzuführen, damit die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge besser abgewickelt werden können, und der Entlastungsbehörde über ihre Umsetzung Bericht zu erstatten;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    21.

    weist mit Besorgnis darauf hin, dass sich das Zentrum entschieden hat, aufgrund der Größe seines Verwaltungsrats (etwa 130 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder) nur die Interessenerklärungen der Mitglieder, nicht aber ihre Lebensläufe zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass andere Agenturen die Lebensläufe der Mitglieder ihrer jeweiligen Verwaltungsräte auch dann veröffentlichen, wenn diesen Verwaltungsräten mehr Mitglieder angehören als dem Verwaltungsrat des Zentrums; fordert das Zentrum deshalb auf, die Lebensläufe aller Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten; stellt fest, dass der Lebenslauf und die Interessenerklärung des Direktors auf der Website des Zentrums eingesehen werden können;

    22.

    stellt mit Besorgnis fest, dass sich das Zentrum zwar nicht über Gebühren finanziert, aber dennoch von Einnahmen abhängig ist, die es von seinen Kunden erhält (das Zentrum gibt an, dass 99,2 % seiner Einnahmen Gebühren entstammen, die von seinen Kunden entrichtet werden), welche im Verwaltungsrat des Zentrums vertreten sind, und dass dies die Gefahr von Interessenkonflikten bezüglich der für die Produkte des Zentrums geltenden Preisgestaltung birgt; stellt fest, dass das Zentrum zur Eindämmung der Auswirkungen solcher Interessenkonflikte auf den Haushalt eine Haushaltsreserve („Reserve für Preisstabilität“) vorhält, mit der der Haushalt im Falle unvorhergesehener Ereignisse oder einer sinkenden Nachfrage ausgeglichen werden kann; stellt fest, dass es sich hier in erster Linie um eine reaktive Maßnahme handelt, und hält das Zentrum dazu an, auch Präventivmaßnahmen auszuarbeiten, mit denen sichergestellt ist, dass für alle Kunden des Zentrums auch künftig faire Preise gelten;

    Interne Kontrollen

    23.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission 2019 das eCdT – das Instrument für das Workflow-Management, mit dem die Übersetzungsanfragen der Kunden verwaltet werden – einer Prüfung unterzogen und festgestellt hat, dass die vom Zentrum für den Übersetzungsprozess und für das eCdT eingerichteten Systeme für das Management und die interne Kontrolle im Großen und Ganzen angemessen konzipiert, wirksam und effizient sind, wobei jedoch vier wichtige Bereiche ermittelt wurden, in denen Verbesserungen empfohlen wurden; stellt fest, dass das Zentrum einen Aktionsplan für die Umsetzung dieser Empfehlungen übermittelt hat, der vom IAS als für die Eindämmung der ermittelten Risiken geeignet erachtet wurde;

    24.

    stellt fest, dass im Anschluss an die Selbstbewertung der Standards für die interne Kontrolle im Jahr 2019 zwar der Schluss gezogen wurde, dass die Standards für die interne Kontrolle vorhanden und wirksam sind, dass der Direktor aber festgestellt hat, dass dem Risikomanagementprozess Vorrang eingeräumt werden sollte, um seine Wirksamkeit zu verbessern, und den für Risikomanagement und Koordinierung der internen Kontrolle zuständigen Beamten beauftragt hat, mehrere Dokumente wie etwa die Strategie für die interne Kontrolle, das Verfahren für sensible Funktionen und die Risikomanagementstrategie zu überarbeiten oder zu aktualisieren; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum in seinem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht bei der Darlegung seiner Aktivitäten in diesem Bereich sowohl Standards als auch Grundsätze für die interne Kontrolle heranzieht; empfiehlt dem Zentrum, den 2017 eingeführten überarbeiteten Internen Kontrollrahmen der Kommission zur Kenntnis zu nehmen und den Wortlaut in seinem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht an den Internen Kontrollrahmen anzupassen;

    Sonstige Bemerkungen

    25.

    nimmt die unter „Hinweis“ dargelegte Feststellung des Rechnungshofs mit Besorgnis zur Kenntnis, wonach das Zentrum in der endgültigen Jahresrechnung keine angemessenen Angaben zu den Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen auf seine laufenden und geplanten Tätigkeiten gemacht hat, soweit dies der Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Übermittlung der endgültigen Jahresrechnung nach vernünftigem Ermessen zuließ; fordert das Zentrum auf, die Auswirkungen zu bewerten und die Ergebnisse der Haushaltsbehörde mitzuteilen;

    26.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum keine Verletzungen des Datenschutzes gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (2) verzeichnet hat und keine Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten des Zentrums gerichtet wurden; stellt jedoch fest, dass das Zentrum 2019 nicht in der Lage war, den Beschluss gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2016/679, mit dem der Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sichergestellt werden soll, dem Verwaltungsrat vorzulegen, da die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu spät einging; fordert das Zentrum mit Nachdruck auf, diesen Beschluss schnellstmöglich anzunehmen, damit der Verordnung (EU) 2016/679 uneingeschränkt Folge geleistet wird;

    27.

    begrüßt die Bemühungen des Zentrums, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen, sowie alle vom Zentrum ergriffenen Maßnahmen, um seine CO2-Emissionen und seinen Energieverbrauch zu verringern und papierlose Arbeitsabläufe einzuführen;

    28.

    begrüßt die Bemühungen des Zentrums, die Nutzung des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs in Luxemburg zu propagieren, sowie die Initiativen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt;

    29.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 391 vom 18.11.2019, S. 57.

    (2)  Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ( ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1 ).

    (3)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.


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