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Document 52021BP1564
Resolution (EU) 2021/1564 of the European Parliament of 29 April 2021 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Centre for the Development of Vocational Training (Cedefop) (before 20 February 2019: European Centre for the Development of Vocational Training) for the financial year 2019
Entschließung (EU) 2021/1564 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (bis zum 20. Februar 2019: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) für das Haushaltsjahr 2019 sind
Entschließung (EU) 2021/1564 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (bis zum 20. Februar 2019: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) für das Haushaltsjahr 2019 sind
ABl. L 340 vom 24.9.2021, p. 191–194
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.9.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 340/191 |
ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1564 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 29. April 2021
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (bis zum 20. Februar 2019: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) für das Haushaltsjahr 2019 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2019, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0069/2021), |
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (im Folgenden „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2019 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 17 866 920 EUR belief, was gegenüber 2018 eine Erhöhung um 0,09 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des Zentrums hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen; |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Zentrums für das Haushaltsjahr 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,99 % geführt haben, was gegenüber 2018 einem sehr leichten Rückgang um 0,01 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 95,12 % betrug, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 1,38 % entspricht; |
2. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass das Zentrum bei der Berechnung der Beiträge für Island und Norwegen nicht die richtige Methode angewandt hat, was zu einem zu geringen Beitrag führte; |
Leistung
3. |
stellt fest, dass das Zentrum ein bemerkenswertes System zur Leistungsmessung verwendet, das auch wesentliche Leistungsindikatoren zur Bewertung des Mehrwerts seiner Tätigkeiten auf der Ebene der Projekte, der Maßnahmen und der Organisation sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsführung umfasst; |
4. |
begrüßt, dass im Zeitraum 2018-2019 mehr qualitative Indikatoren eingeführt wurden, womit darauf abgezielt wurde, ein ausgewogeneres Bild der Leistung des Zentrums zu erhalten; erinnert das Zentrum daran, sein Leistungsmessungssystem und seine wesentlichen Leistungsindikatoren regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, damit das Zentrum auf Unionsebene einen effizienten Beitrag leisten und sein Fachwissen zur Verfügung stellen kann; fordert das Zentrum auf, die Ergebnisse sorgfältig zu analysieren und sie zur Verbesserung seiner Strategie und seiner Tätigkeitsplanung zu nutzen; |
5. |
stellt fest, dass die Arbeit des Zentrums im Rahmen der externen Bewertung, der das Zentrum im Jahr 2017 gemäß der Haushaltsordnung unterzogen wurde, positiv bewertet wurde; begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der abgegebenen Empfehlungen und fordert das Zentrum auf, die Zusammenarbeit mit anderen Agenturen weiter fortzusetzen; fordert das Zentrum auf, seine Indikatoren für die Leistungsmessung weiter umzusetzen und seine Verfahrensweise in Zusammenhang mit den Leistungsindikatoren an jene der anderen Agenturen anzupassen, um die umgesetzten Maßnahmen detaillierter darzustellen; begrüßt die Einführung eines Umweltindikators; |
6. |
stellt fest, dass in der Querschnittsevaluierung der Agenturen der Union im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Beschäftigung der Kommission eine Reihe von Empfehlungen für die einzelnen Agenturen abgegeben wurde, dass in diesen Empfehlungen jedoch keine weiteren legislativen Änderungen oder Zusammenlegungen oder Verlegungen von Agenturen vorgeschlagen wurden; |
7. |
würdigt das Fachwissen und die weiterhin hochwertige Arbeit des Zentrums, das durch Forschungsarbeiten, Analysen und technische Beratung zur Politikgestaltung in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Kompetenzen und Qualifikationen beiträgt mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu fördern, die an die Bedürfnisse des Einzelnen und des Arbeitsmarktes angepasst ist; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Union zwar einen guten Ruf hat, im Vergleich zur allgemeinen Ausbildung aber immer noch als zweite Wahl betrachtet wird; |
8. |
weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass das Zentrum dafür sorgt, dass digitale Kompetenzen unionsweit in die berufliche Aus- und Weiterbildung integriert werden, und dass es die Umsetzung und die Auswirkungen der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2), der neuen europäischen Kompetenzagenda und des Aktionsplans für digitale Bildung überwacht; |
9. |
hebt die besondere Bedeutung der jüngsten Arbeiten des Zentrums hervor, wenn es darum geht, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Nachfrage nach Kompetenzen und die Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt der Union mittels des Skills-OVATE (Online-Analysetool für Stellenangebote in Europa) zu analysieren; betont in diesem Zusammenhang, dass angemessene personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen, damit das Zentrum sein Arbeitsprogramm weiter mit einer sehr hohen Abschlussquote umsetzen kann; |
10. |
stellt fest, dass sich das Zentrum regelmäßig mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz abstimmt und mit ihnen zusammenarbeitet; fordert das Zentrum zur Fortsetzung dieser Zusammenarbeit auf, die die Schaffung von Synergien, den Austausch von Wissen, Fachkenntnissen und bewährten Verfahren zwischen den Agenturen sowie eine Vermeidung von Überschneidungen erlaubt, indem ein gemeinsamer Raum geschaffen wird, in dem die Agenturen sich in Fragen zur Erfüllung ihres Mandats gegenseitig konsultieren können; begrüßt nachdrücklich die neue Dienstleistungsvereinbarung mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Auftragsvergabe, Datenschutz und Personal; |
11. |
begrüßt die Maßnahmen des Zentrums, die darauf abzielen, die Digitalisierung voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch im Hinblick auf die Beschleunigung der Digitalisierung der Verfahren; betont, dass das Zentrum in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen um jeden Preis zu vermeiden; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen fortgesetzt werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen zu vermeiden; |
12. |
begrüßt die Initiative des Zentrums für einen neuen Aktionsbereich zur Digitalisierung und insbesondere zu seinen Online-Instrumenten, die länderspezifische Informationen und bessere Möglichkeiten der Visualisierung von Online-Daten wie Beratungsressourcen zu Arbeitsmarktinformationen oder Qualifikationsprognosen bieten; nimmt diesbezüglich die gezielten Marketingkampagnen des Zentrums zur Kenntnis, mit denen verstärkt auf den Inhalt seiner Website aufmerksam gemacht werden soll; |
13. |
nimmt mit Zufriedenheit die neue Dienstleistungsvereinbarung mit der Generaldirektion Haushalt zur Kenntnis, die mit Blick auf die Umstellung auf das Finanz- und Rechnungsführungssystem der Kommission geschlossen wurde; |
Personalpolitik
14. |
stellt fest, dass am 31. Dezember 2019 94,51 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 13 Beamten und 78 Bediensteten auf Zeit, die im Haushaltsplan der Union bewilligt waren, zwölf Beamte und 74 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (2018 waren es 92 bewilligte Stellen); stellt fest, dass das Zentrum 2019 außerdem 25 Vertragsbedienstete und drei abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; |
15. |
nimmt Kenntnis von dem unausgewogenen Geschlechterverhältnis bei den höheren Führungskräften des Zentrums (vier Männer und zwei Frauen); nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat ein nahezu ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern (53 % Männer und 47 % Frauen) aufweist; begrüßt die ausgewogene geografische Vertretung innerhalb des Personals des Zentrums; |
16. |
stellt mit Besorgnis fest, dass die Probleme des Zentrums im Zusammenhang mit der Externalisierung seines Juristischen Dienstes, auf die die Entlastungsbehörde und der Rechnungshof im Rahmen der Entlastung für 2018 hingewiesen hatten, immer noch nicht gelöst sind und dass die Externalisierung zu einer höheren Arbeitsbelastung und höheren Kosten für das Zentrum geführt hat; fordert das Zentrum auf, die Wiedereinsetzung des internen Juristischen Dienstes zu erwägen, um die hohen Kosten zu reduzieren und einen ordnungsgemäßen Prüfpfad für Ausgaben für Rechtsdienstleistungen sicherzustellen, und der Entlastungsbehörde weiterhin über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten; |
17. |
begrüßt die Bemühungen des Zentrums, im Arbeitsumfeld und bei der Arbeitskultur für mehr Diversität und Inklusivität zu sorgen, indem Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen ergriffen werden; fordert das Zentrum auf, die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung und Integration der Grundsätze der Chancengleichheit bei der Einstellung, der Fortbildung, der Laufbahnentwicklung und den Arbeitsbedingungen zu prüfen und die Bediensteten für diese Aspekte zu sensibilisieren; fordert das Zentrum auf, mögliche sinnvolle Verbesserungen und Veränderungen an seinen Gebäuden (Zugang, angemessene Büroausstattung) für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder sonstigen Behinderungen in Betracht zu ziehen; |
18. |
fordert das Zentrum auf, die Entwicklung eines langfristigen Rahmens für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, der auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt; |
19. |
stellt mit Bedauern fest, dass das Zentrum infolge des Urteils des Gerichts in der Rechtssache T-187/18 Schadensersatz in Höhe von 40 000 EUR leisten muss, und weist darauf hin, wie wichtig es ist, die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden; |
20. |
begrüßt die Bemühungen des Zentrums, einen umweltfreundlichen Arbeitsort zu schaffen, sowie alle vom Zentrum ergriffenen Maßnahmen, um seinen CO2-Fußabdruck und Energieverbrauch zu verringern und papierlose Arbeitsabläufe zu entwickeln; |
Vergabeverfahren
21. |
begrüßt die Einführung der elektronischen Vergabe und der elektronischen Einreichung von Angeboten für seine offenen Verfahren sowie die Initiative, sich den interinstitutionellen Rahmenverträgen der Kommission oder anderer Agenturen anzuschließen und gemeinsame Vergabeverfahren mit anderen Agenturen zu organisieren; |
22. |
stellt mit Besorgnis fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge Fehler bei der Auftragsvergabe und der Vertragsverwaltung begangen wurden, dass das Zentrum die Änderung bei der Ausführung eines Vertrags akzeptiert hat, ohne ordnungsgemäß zu dokumentieren, ob die vom Auftragnehmer vorgeschlagene Alternative der im Angebot vorgeschlagenen Lösung zumindest gleichwertig war, und dass das Zentrum den mit diesem Auftragnehmer geschlossenen Rahmenvertrag nicht geändert hat, um die entsprechende Änderung zu erfassen; stellt fest, dass das Zentrum seine Leitlinien für die Vertragsverwaltung formalisiert und dabei Ergänzungen in den Bereichen Schulungen für Vertragsmanager, Arbeitsablauf und vorhandene Kontrollen vorgenommen hat; |
23. |
stellt in Bezug auf die Folgemaßnahmen zur Entlastungsempfehlung des Vorjahres betreffend die Vergabedokumentation und - methodik fest, dass die Umsetzung noch im Gange ist, und erkennt die zur Umsetzung der Empfehlung unternommenen Schritte an; |
Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten
24. |
stellt fest, dass das Zentrum Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; weist jedoch darauf hin, dass die Veröffentlichung von 22 Erklärungen über Interessenkonflikte sowie der Lebensläufe von 163 Mitgliedern und Stellvertretern noch aussteht; weist erneut darauf hin, dass alle Mitglieder und Stellvertreter, die an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben, eine Interessenerklärung abgeben müssen; fordert das Zentrum auf, die Interessenerklärungen und Lebensläufe aller Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten; |
Interne Kontrollen
25. |
stellt fest, dass im Anschluss an die vom Internen Auditdienst (IAS) vom 14. bis 18. Januar 2018 durchgeführte Prüfung des Personalmanagements und der Ethik im Zentrum die Einstellungsverfahren aktualisiert wurden, um der Empfehlung des IAS Rechnung zu tragen, und dass diese ursprünglich als kritisch eingestufte Empfehlung vom IAS nach einer Folgeprüfung abgeschlossen wurde; |
26. |
stellt fest, dass inzwischen fünf von sechs Empfehlungen aus der Personalmanagement- und Ethikprüfung umgesetzt wurden; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung der letzten Empfehlungen Bericht zu erstatten; |
27. |
stellt fest, dass der Exekutivdirektor des Zentrums als Anweisungsbefugter die Haushaltsvollzugsbefugnisse dem stellvertretenden Direktor und den Abteilungsleitern übertragen hat; stellt fest, dass für die dem stellvertretenden Direktor übertragenen Befugnisse keine Begrenzung hinsichtlich der Transaktionsbeträge gilt, wohingegen die dem Leiter der Abteilung für Ressourcen und Unterstützung übertragenen Befugnisse auf 1 500 000 EUR je Vorgang im Zusammenhang mit Titel 1 (Personalausgaben) begrenzt sind und andere Befugnisübertragungen auf die im Rahmen der jeweiligen Haushaltslinien verfügbaren Mittel und auf einen Höchstbetrag von 1 000 000 EUR je Vorgang begrenzt sind; begrüßt, dass das Zentrum finanzielle Obergrenzen für die Befugnisübertragung so festlegt, dass die notwendige Flexibilität mit der notwendigen Aufsicht und hierarchischen Kontrolle der Transaktionen in Einklang gebracht wird; |
Sonstige Bemerkungen
28. |
nimmt die Anstrengungen zur Kenntnis, die insbesondere hinsichtlich der Schulung und Sensibilisierung des Personals unternommen wurden, um die Cybersicherheit und den Datenschutz des Zentrums zu verbessern; |
29. |
begrüßt die Kommunikationskampagnen des Zentrums, sein Augenmerk auf die Präsenz in den sozialen Medien sowie seine interaktiven Online-Instrumente und Visualisierungen; fordert das Zentrum auf, seine Arbeit, Forschung und Tätigkeiten weiterhin bekannt zu machen, um seine Außenwirkung zu erhöhen; |
30. |
hat Zweifel, ob es erforderlich ist, dass der Verwaltungsrat weiterhin aus 84 Mitgliedern besteht; |
31. |
verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 107 vom 31.3.2020, S. 1.
(2) ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.