EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52021BP1561

Entschließung (EU) 2021/1561 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

ABl. L 340 vom 24.9.2021, p. 178–186 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2021/1561/oj

24.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 340/178


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1561 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 29. April 2021

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0063/2021),

A.

in der Erwägung, dass alle Organe der Union den europäischen Bürgern und Bürgerinnen gegenüber für die Verwendung öffentlicher Mittel rechenschaftspflichtig sind und ein Höchstmaß an Transparenz sicherstellen, um für eine wirksame demokratische Kontrolle zu sorgen;

B.

in der Erwägung, dass die strategische Kommunikation der Union eine hohe Priorität auf der europäischen Agenda erlangt und die Union objektive und robuste Narrative liefern muss, um Desinformation zu bekämpfen und eine größere Widerstandsfähigkeit der Union sicherzustellen;

C.

in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming und die Gleichstellung der Geschlechter in den internen Organisations- und Managementsystemen aller Organe der Union sowie bei der Gestaltung und Umsetzung der in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Politik berücksichtigt werden müssen;

Bemerkungen des Europäischen Rechnungshofs

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass den Beobachtungen im Jahresbericht des Rechnungshofs zu Kapitel 9 „Verwaltung — MFR-Rubrik 5“ zufolge in den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) betreffenden Stichproben im dritten Jahr in Folge keine spezifischen Probleme festgestellt und im jährlichen Tätigkeitsbericht des EAD keine wesentlichen Fehlerinzidenzen ermittelt wurden;

2.

nimmt die allgemeinen Bemerkungen des Rechnungshofs zur steigenden Zahl des Vertragspersonals und der damit verbundenen gestiegenen Haushaltsmittel im Zeitraum 2012-2018 zur Kenntnis; stellt fest, dass dieser Anstieg beim EAD auf Aufgaben zurückzuführen ist, die sich aus der Übertragung neuer operativer und politischer Zuständigkeiten ergeben, zu denen insbesondere die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Umsetzung des Aktionsplans gegen Desinformation sowie die vordringliche Priorität, die physische Sicherheit und die IT-Sicherheit der Delegationen der Union zu stärken, gehören; stellt beim EAD einen Gesamtanstieg der Zahl der Vertragsbediensteten von 322 auf 444 (ein Wachstum von 38 %) fest; unterstützt die Bemühungen des EAD um eine Stärkung seiner Verwaltung und fordert ihn auf, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über die Ergebnisse und die Auswirkungen der gestiegenen Zahl von Vertragsbediensteten Bericht zu erstatten; fordert den EAD auf, Leitlinien für bewährte Verfahren für die Durchführung von Einstellungsverfahren auszuarbeiten und auszutauschen, um für Offenheit, Fairness und Transparenz zu sorgen;

3.

fordert den Rechnungshof auf, Wege zu erkunden, um im Rahmen des Entlastungsverfahrens mehr Informationen über die Verwaltungsausgaben anderer Organe der Union bereitzustellen;

4.

weist erneut darauf hin, dass der Prüfungsansatz insgesamt weiterer Prüfungsarbeiten und einer gezielteren Bewertung bedarf; wiederholt seine Forderung nach einer gezielteren Überprüfung der Verwaltungsausgaben und der Unterstützungsmaßnahmen des EAD, und insbesondere zu Themen, die für den EAD zunehmend an Relevanz gewinnen oder sogar von entscheidender Bedeutung sind, etwa die Kapazitäten für die strategische Kommunikation und die IT-Technologie (z. B. Cybersicherheit), die Leistung des globalen Sicherheitspakets für Delegationen der Union sowie Infrastrukturen oder das Finanzmanagement und die administrative Hilfe für die Unterstützungsplattform für Missionen der zivilen GSVP;

Personalausstattung

5.

stellt fest, dass im internationalen Umfeld die Instabilität zunimmt und neue Herausforderungen entstehen, wodurch die EU zunehmend aufgefordert sein wird, als globaler Akteur zu handeln; weist auf die maßgebliche Rolle des EAD hin, wenn es darum geht, die Außenpolitik der Europäischen Union zu gestalten; stellt fest, dass die stärkere Rolle des EAD nicht durch eine entsprechende Personalaufstockung untermauert wurde; fordert, dass ausreichende Humanressourcen bereitgestellt werden, damit die Wirksamkeit der Europäischen Union auf der internationalen Bühne nicht gefährdet wird;

6.

stellt fest, dass der EAD eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, die Kohärenz der Außenpolitik der Europäischen Union sicherzustellen; betont ferner, dass für eine erfolgreiche Umsetzung einer effizienten Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden müssen;

7.

fordert den EAD auf, die Delegationen der EU in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und des westlichen Balkans zu stärken und Stellen für örtliche Bedienstete zu schaffen, die für die Berichterstattung über legislative Tätigkeiten zuständig sind, damit die Europäische Union ein besseres Verständnis der Nachbarschaftsstaaten und deren Annäherung an den Besitzstand der EU erlangen kann; betont, dass diese Länder dabei unterstützt werden müssen, Reformen zu vollenden und ihre Bürger wirksamer über die Maßnahmen der EU zu informieren; betont, dass mehr horizontale Verbindungen aufgebaut werden müssen und die Zusammenarbeit zwischen den Delegationen der EU in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und des westlichen Balkans gefördert werden muss, insbesondere durch die Einrichtung eines regelmäßigen Austauschs von Informationen und Fachwissen sowie anderer erfolgreicher Arbeitskonzepte, damit die Nachbarländer, die sich an demokratischen und proeuropäischen Reformen beteiligen, bestmöglich unterstützt werden können; fordert den EAD auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme, die zu den festgestellten Fehlern bei der Auftragsvergabe führten, zu beheben und künftigen Verstößen gegen die einschlägigen Vorschriften vorzubeugen;

8.

ist besorgt darüber, dass die geografische Unausgewogenheit bei der personellen Zusammensetzung des EAD ein Dauerthema ist, was insbesondere die Stellen der Delegationsleiter sowie der mittleren und höheren Führungsebene betrifft; stellt erhebliche Diskrepanzen bei der Vertretung von Ländern mit vergleichbarer Bevölkerungsgröße und den west- und osteuropäischen Ländern fest; betont, dass der EAD, wie auch alle anderen europäischen Organe, sicherstellen muss, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind und zugleich auf die Kompetenzen und Verdienste der Bewerber geachtet wird; fordert den EAD nachdrücklich auf, die geografische Ausgewogenheit innerhalb des Mitarbeiterstabs zu verbessern, um eine angemessene Vertretung von Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten zu erreichen und so ihrer Vielfalt Rechnung zu tragen, wie dies in Artikel 27 des Beamtenstatuts vorgesehen ist; begrüßt die Bemühungen des EAD, das Personalnetz der Mitgliedstaaten der EU über die Zusammensetzung des Personals auf dem Laufenden zu halten, die freien Stellen zu veröffentlichen und die Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Bewerberzahl zu fördern; fordert den EAD auf, über die Verteilung der Nationalitäten in dem für Einstellungen zuständigen Auswahlausschuss Bericht zu erstatten; fordert den EAD auf, für das Jahr 2019 Personalstatistiken nach Staatsangehörigkeit vorzulegen;

9.

stellt fest, dass die Zahl der abgeordneten nationalen Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten nach zwei Jahren der Stabilisierung leicht von 449 im Zeitraum 2017-2018 auf 461 im Jahr 2019 angestiegen ist, wobei für zivile abgeordnete nationale Sachverständige eine Tendenz zu stärker spezialisierten Profilen zu verzeichnen ist; nimmt mit Zufriedenheit Kenntnis von der neuen internen Politik zu abgeordneten nationalen Sachverständigen, die 2019 angenommen wurde, sowie von mehreren Maßnahmen, die darauf abzielen, den Anteil der abgeordneten nationalen Sachverständigen wieder ausgewogener zu gestalten und die Schaffung neuer Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige auf Spezialisten in bestimmten Bereichen zu beschränken;

10.

begrüßt die Bemühungen des EAD, einen Fahrplan für Menschen mit Behinderungen und eine entsprechende Strategie auszuarbeiten, und fordert den EAD auf, die Entlastungsbehörde über die Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen zu informieren; betont, dass es wichtig ist, durch diese Maßnahmen ein inklusiveres Arbeitsumfeld zu fördern;

11.

legt dem EAD nahe, die bestehenden flexiblen Arbeitsregelungen durch den Schutz des Rechts der Mitarbeiter auf Nichterreichbarkeit zu ergänzen;

Gleichstellungspolitik

12.

stellt mit Zufriedenheit einen Aufwärtstrend beim Anteil von Frauen in Führungspositionen fest, der nun 30,3 % (bzw. 81 Stellen) gegenüber 27,1 % im Jahr 2018 und 24,5 % im Jahr 2017 beträgt; nimmt außerdem den steigenden Anteil der als Delegationsleitung entsandten Frauen zur Kenntnis, wobei sich der Frauenanteil von 19,5 % im Jahr 2015 auf 27,7 % im Jahr 2019 (bzw. 38 von 137 Entsendungen) erhöht hat; bekräftigt seine Unterstützung des EAD bei der Fortsetzung seiner Bemühungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, mehr Frauen zu einer Bewerbung zu bewegen; stellt fest, dass 47,7 % der Stellen des EAD mit Frauen besetzt sind; weist erneut darauf hin, dass auch in Bezug auf die EU-Sonderbeauftragten ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Betracht gezogen werden sollte, angesichts der Tatsache, dass nur zwei von acht EU-Sonderbeauftragten Frauen sind;

13.

fordert den EAD auf, zügig auf das im dritten Aktionsplan für die Gleichstellung festgeschriebene Ziel von 50 % Frauen in höheren und mittleren Führungspositionen hinzuarbeiten, unter anderem mittels eines klaren Zeitplans und Maßnahmen, in denen festgelegt ist, wann und wie dieses Ziel zu erreichen ist; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, seine festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Vertretung von Frauen in seinem eigenen Dienst umzusetzen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

14.

nimmt die operativen Schwierigkeiten zur Kenntnis, auf die der EAD bei der Finanzverwaltung des Delegationsnetzes der EU aufgrund verschiedener Krisensituationen gestoßen ist; räumt ein, dass sich diese Situationen erheblich auf den Haushalt auswirken können, insbesondere bei der Verwaltung bestimmter administrativer Ausgaben und Kosten, wie die Kosten für Sicherheit und Evakuierungen sowie die zusätzlichen logistischen Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie; fordert den EAD auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments rasch über die Auswirkungen der Pandemie auf den Haushalt und die mit der Pandemie verbundenen Ausgaben zu unterrichten;

15.

stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt des EAD für 2019 auf 694,8 Mio. EUR (ein Anstieg von 2,4 % im Vergleich zu 2018) belief, wobei 249,7 Mio. EUR für die Zentrale des EAD und 445,1 Mio. EUR für die Delegationen anfielen;

16.

stellt fest, dass die wichtigsten Haushaltsposten des EAD für das Haushaltsjahr 2019 Ausgaben für die Bewältigung der Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union, die Stärkung der Netze der regionalen Sicherheitsbeauftragten und der Delegationen, zusätzliches Personal für den Militärstab der EU (EUMS) und die Direktion Krisenbewältigung und Planung (CMPD) sowie die IT-Kapazitäten für Information und sichere Kommunikation betreffen;

17.

stellt fest, dass sich der Haushalt der Zentrale auf etwa 250 Mio. EUR belief, von denen 161,8 Mio. EUR (64,8 %) auf die Zahlung von Gehältern und anderen Zulagen an Statutspersonal und externe Mitarbeiter entfielen, 32 Mio. EUR (3 %) für Gebäude und Nebenkosten ausgegeben wurden und 35,3 Mio. EUR (14 %) im Zusammenhang mit IT-Systemen, einschließlich Informationssystemen für Verschlusssachen, Ausrüstung und Mobiliar standen;

18.

stellt fest, dass sich der Haushalt der Delegationen auf 445,1 Mio. EUR belief, von denen 129,2 Mio. EUR (29 %) auf die Vergütung von Statutspersonal, 161,7 Mio. EUR (36,3 %) auf Gebäude- und Nebenkosten, 71,6 Mio. EUR (16,1 %) auf externe Mitarbeiter und Dienstleistungen, 37,8 Mio. EUR (8,5 %) auf sonstige Personalausgaben und 44,7 Mio. EUR (10 %) auf sonstige Verwaltungsausgaben entfielen;

19.

fordert den EAD auf, dafür zu sorgen, dass die Delegation der Europäischen Union im Vereinigten Königreich dauerhaft und zuverlässig einen Status, der den Verträgen gerecht wird, erhält und sie mit der personellen und materiellen Ausstattung zu versehen, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt, insbesondere im Bereich der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften;

20.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass ein Beitrag in Höhe von 215,8 Mio. EUR (gegenüber 196,4 Mio. EUR im Jahr 2018) von der Kommission zur Deckung der Verwaltungskosten der in den Delegationen der Union tätigen Kommissionsbediensteten überwiesen wurde, der sich auf die Rubrik V der Kommission mit 49,6 Mio. EUR (ähnlich wie im Jahr 2018), die Verwaltungslinien der operationellen Programme mit 103,1 Mio. EUR (gegenüber 91,8 Mio. EUR im Jahr 2018) und den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und die Treuhandfonds mit 63,1 Mio. EUR (gegenüber 55 Mio. EUR im Jahr 2018) verteilt;

21.

nimmt zur Kenntnis, dass die üblichen Gemeinkosten für alle Büros der Delegationen (Kosten für Miete, Sicherheit, Reinigung sowie sonstige Gemeinkosten), einschließlich der aus dem EEF finanzierten Delegationen, 2019 im vierten Jahr in Folge ausschließlich aus den Haushaltslinien des EAD finanziert wurden;

22.

nimmt mit Zufriedenheit die allgemeine Verbesserung bei der Ausführung des Haushalts des EAD im Jahr 2019 zur Kenntnis, wobei die Ausführungsquote bei den Verpflichtungen 99,94 % (gegenüber 99,9 % im Jahr 2018) und bei den Zahlungen 87,9 % (gegenüber 84,8 % im Jahr 2018) erreichte;

23.

stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag aller im Verwaltungshaushalt des EAD vorgenommenen Mittelübertragungen auf 20,8 Mio. EUR (30,8 Mio. EUR im Jahr 2018) beläuft, wodurch sich der Haushalt der EAD-Delegationen um 1,6 Mio. EUR verringerte und derjenige der Zentrale um eine entsprechende Summe aufgestockt wurde;

24.

räumt ein, dass die Zahl der Haushaltslinien, die zur Finanzierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit Mitarbeitern der Kommission in Delegationen dienen (34 verschiedene Linien unter mehreren Rubriken des Haushaltsplans der Kommission zuzüglich der EEF-Mittel), die Haushaltsführung verkompliziert; fordert den EAD auf, eine Verbesserung der Struktur seiner Haushaltsberichterstattung in Erwägung zu ziehen, um die Komplexität zu verringern;

25.

bestärkt daher den EAD darin, die Diskussion mit der Kommission darüber weiterzuführen, wie der Eingliederungsplan und die Haushaltslinien nach Möglichkeit gestrafft werden können, um die Haushaltsführung des EAD insgesamt zu erleichtern; ist der Meinung, dass der kommende mehrjährige Finanzrahmen (im Folgenden „MFR“) und die damit verbundene Weiterentwicklung der Gestaltung und Struktur des Eingliederungsplans und der Haushaltslinien diesen Prozess der Haushaltsvereinfachung und -rationalisierung beschleunigen sollte; ist der Ansicht, dass eine solche Entwicklung zur Verbesserung der Kontrolle der Haushaltskosten beitragen und das Fehlerrisiko minimieren dürfte; nimmt den Anfang 2020 vom EAD unterbreiteten Vorschlag für eine weitreichende Vereinfachung zur Kenntnis; stellt fest, dass dieser Vorschlag aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf 2022 verschoben wurde, der EAD der Kommission jedoch im September 2020 einen weiteren Vereinfachungsvorschlag vorgelegt hat;

26.

nimmt mit Zufriedenheit alle Initiativen zur Kenntnis, die ergriffen wurden, um den Umgang mit den verschiedenen Verwaltungsprozessen des EAD schrittweise zu verbessern, was sich auch in der Anpassung des Organigramms des EAD widerspiegelt; bekräftigt seine Unterstützung der Initiative „Innovative 2019“ und bestärkt den EAD darin, seine verschiedenen Risikokartierungen und die damit verbundenen Maßnahmen zur Risikominderung sowie die Kartierung sämtlicher bestehender Rechtsgrundlagen weiter zu verfeinern, um eine effizientere unternehmerische Entscheidungsfindung sicherzustellen;

27.

fordert den EAD auf, seinen ergebnisorientierten Managementrahmen im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht auf der Basis eines Satzes angemessener wesentlicher Leistungsindikatoren für seine verschiedenen Verwaltungsbereiche, einschließlich der zugehörigen Größe der Personalausstattung, besser zu illustrieren, um so das Erreichen der politischen Ziele des EAD besser bewerten zu können;

28.

stellt fest, dass der EAD beschlossen hat, die Verwaltung bestimmter Verfahren erneut zu zentralisieren, um so eine einheitliche Anwendung in den Delegationen zu erreichen und wiederkehrende operative Schwachstellen abzumildern sowie die Verwaltung von finanziellen Transaktionen zu optimieren; begrüßt diese Bemühungen und die pragmatischen Initiativen und Reaktionen des EAD, die die vormaligen Bedenken der Haushaltsbehörde reflektieren;

29.

ist der Auffassung, dass vor allem die Einrichtung einer zentralen Stelle für Vergabeverfahren von Aufträgen mit hohem Wert und die Nutzung eines für die Delegationen weltweit einheitlichen Ausschreibungsverfahrens angemessene Verwaltungsmuster und -reaktionen sind, vor allem, wenn man bedenkt, dass in bestimmten Delegationen eine hohe Arbeitsauslastung bei begrenzter Personalausstattung herrscht und die Konzentration auf die politische Arbeit im Vordergrund stehen muss;

30.

erachtet die Digitalisierung von Ausschreibungen und Haushaltsverwaltung als sehr wichtig; bekräftigt, dass sich das Dokumentenmanagement in der letzten Studie zur internen Kontrolle als einer der Schwachpunkte herausgestellt hat und zum Zweck des institutionellen Gedächtnisses und der Rückverfolgbarkeit von Verwaltungstätigkeiten regelmäßig der Aufmerksamkeit aller Interessenträger des EAD bedarf; fordert den EAD daher auf, seine digitalen Systeme und seine Dokumentenverwaltung zu verbessern und fortgeschrittene Management- und Archivierungsinstrumente sowie, soweit möglich, papierlose Dokumentenverwaltungsprozesse einzuführen;

31.

begrüßt, dass der EAD nach Möglichkeit freie und quelloffene Software verwendet;

32.

fordert den EAD auf, den Empfehlungen des EDSB zur Neuverhandlung der interinstitutionellen Lizenzvereinbarung und des Durchführungsvertrags, die 2018 zwischen den Organen der Union und Microsoft unterzeichnet wurden, nachzukommen, um digitale Souveränität zu erlangen, eine Bindung an bestimmte Anbieter und mangelnde Kontrolle zu vermeiden und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen;

33.

unterstützt die Bemühungen des EAD, sein Finanzmanagement im Rahmen der Haushaltsordnung zu verbessern; ist sich der Notwendigkeit einer gewissen operativen Flexibilität beim Delegationsmanagement bewusst, die nötig ist, um jegliche Diskontinuität bei der Arbeit der Delegationen zu vermeiden; bekräftigt aber, dass sämtliche vorübergehenden operativen Regelungen, insbesondere die Möglichkeit, dass stellvertretende Delegationsleiter und -leiterinnen als nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte tätig werden, um eine wirksame Kontinuität der Geschäftstätigkeit der Delegationen und die Ausführung des Verwaltungshaushaltsplans der Kommission sicherzustellen, weiterhin streng von der Zentrale überwacht werden müssen;

34.

betont, dass es wichtig ist, weiter auf eine bessere Rationalisierung und Modernisierung des Finanzmanagements und der Verwaltung hinzuwirken; begrüßt die laufenden Gespräche über die Vereinfachung des Haushaltsplans des EAD; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der EAD weiter danach streben muss, die entsprechenden Haushaltslinien zu vereinfachen; fordert, dass die Verwaltung des EAD modernisiert und vereinfacht wird, auch durch die vollständige Umsetzung des Projekts „Innovative 2019“;

Wirksamkeit der Kontrolle hinsichtlich Recht- und Ordnungsmäßigkeit

35.

weist auf die Zahl der Unregelmäßigkeiten hin, die bei Ex-ante-Überprüfungen von Verpflichtungen und Zahlungen hin (in 308 von 1 193 bzw. 394 von 2 119 Fällen) festgestellt wurden; ist besorgt darüber, dass die Fehler in beiden Fällen verwaltungstechnischer Natur waren und z. B. falsche Beträge für Verpflichtungen verwendet wurden oder Belege für Zahlungen, die zur Ex-ante-Finanzprüfung vorgelegt wurden, fehlten; nimmt zur Kenntnis, dass ab Januar 2020 eine überarbeitete Liste von Fehlerkennungen eingeführt wurde, mit der die Fehlertypologie eine bessere Definition erfahren soll; fordert den EAD auf, Fälle von Verwaltungsfehlern zu untersuchen und zu klären und dem Parlament über seine Erfolge Bericht zu erstatten; fordert die Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer allgemeinen Verringerung der Fehlerquote beitragen würden;

36.

nimmt den Fortschritt und die laufende Verfeinerung der seit 2018 auf der Grundlage von nach dem Zufallsprinzip durchgeführten internen Stichprobenerhebungen entwickelten Ex-post-Methodik des EAD zur Kenntnis; nimmt ebenso zur Kenntnis, dass Fehlerquoten gegliedert nach den Hauptbereichen für laufende Kosten und Personalausgaben bereitgestellt werden, d. h. für Infrastruktur und andere Betriebskosten, Sicherheit und Informations- und Kommunikationstechnik;

37.

stellt fest, dass es hinsichtlich der Quantifizierung von Verfahrensfehlern bei der Auftragsvergabe immer noch unterschiedliche Auslegungen zwischen dem EAD und dem Rechnungshof gibt; ist der Auffassung, dass die Angelegenheit im nächsten Haushaltsjahr weiterverfolgt werden sollte, damit die Prüfung der finanziellen Wesentlichkeit von Fehlern, die im Umgang mit dem Verwaltungshaushalt des EAD unterlaufen sind, verfeinert werden kann;

38.

fordert den EAD auf, gemäß Artikel 262 der Haushaltsordnung erneut einen Folgebericht für das Haushaltsjahr 2019 vorzulegen;

Tätigkeiten im Bereich strategische Kommunikation

39.

begrüßt, dass der EAD seine Kapazitäten für die strategische Kommunikation und das entsprechende Instrumentarium zur Bekämpfung der Bedrohung durch Desinformation und zur Bekämpfung von hybriden Bedrohungen durch die Einsetzung von drei Taskforces für den Osten, den Westbalkan und den Süden ausgebaut hat und an dem von den Organen der Union und den Mitgliedstaaten eingerichteten Frühwarnsystem teilnimmt; ersucht den EAD, die Entwicklung einer solchen Politik mit dem neuen Sonderausschuss zur Einflussnahme aus dem Ausland fortzuführen, um seine Reaktionsfähigkeit zu verfeinern; würdigt und begrüßt die Zusammenarbeit zwischen dem EAD und zahlreichen Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments bei der Bekämpfung von Desinformation während der Kampagne zur Europawahl;

40.

betont, dass die absichtliche und groß angelegte systematische Verbreitung von Desinformation eine akute strategische Herausforderung für die Public Diplomacy der Union darstellt, für die kurzfristig angemessene Finanzmittel, Informationstechnik und eine ausreichende Personalausstattung zur Verfügung gestellt werden sollten; unterstützt die stärkere Verknüpfung von Politikgestaltung, Public Diplomacy und strategischer Kommunikation;

41.

betont, dass strategisch kommuniziert und gegen böswillige Einflussnahme, einschließlich Propaganda aus dem Ausland und Desinformation, vorgegangen werden muss; betont, dass die Taskforce des EAD für strategische Kommunikation wichtig ist, und fordert, dass spezifische Taskforces für strategische Kommunikation eingerichtet werden, die sich eigens mit Einmischungen durch China und Länder des Nahen Ostens, insbesondere vonseiten des Iran, befassen, und dass sie mit weiteren erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden; betont, dass die strategische Kommunikation auch das Vorgehen gegen Desinformation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie umfassen muss;

42.

betont, dass in allen Einrichtungen eine Kultur der Sicherheit und der Sicherung geschaffen werden muss, indem sichergestellt wird, dass der EAD über ein angemessenes Maß an Personal, Verfahren, Infrastruktur, Instrumenten, auch im Bereich IT, und Haushaltsmitteln verfügt, um seine kritischen und wesentlichen Funktionen im Falle unerwarteter Situationen oder Krisensituationen wahrnehmen zu können; fordert, dass die Sicherheitsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Cybersicherheit, verringert werden, indem die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der digitalen Infrastruktur des EAD vor externen Bedrohungen und Angriffen erhöht werden;

Zuverlässigkeitserklärung

43.

stellt fest, dass nur zwei Delegationen, nämlich die Delegation in Syrien (seit 2017) und die Delegation in Dschibuti, begründete Vorbehalte hinsichtlich der Verwaltung ihrer administrativen Ausgaben, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Auftragsvergabe, vorgebracht haben; fordert den EAD auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Problembereiche zu prüfen;

44.

fordert den EAD auf, in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht weitere Informationen zum Inspektionsprogramm bereitzustellen, damit ein Überblick über die Leistung und die Arbeitsweise der Delegationen der Union erhalten wird; ist ferner der Ansicht, dass es sinnvoll ist, den Zusammenhang der Inspektionen der Delegationen mit dem Qualitätssicherungsrahmen des EAD besser zu veranschaulichen und zu zeigen, wie die Umsetzung der Ergebnisse der Inspektionen und der entsprechenden Empfehlungen zu mehr Kohärenz, Homogenität und Effizienz in der Arbeitsweise der Delegationen beigetragen hat; betont, dass es wichtig ist, die Wirksamkeit und Korrektheit der Finanzverwaltung in den jeweiligen Delegationen zu analysieren;

Betrugsprävention und -erkennung

45.

begrüßt, dass der EAD seine Betrugsbekämpfungsstrategie in Verbindung mit allen für Außenbeziehungen zuständigen Generaldirektionen (RELEX) und in einem speziellen Format mit OLAF kontinuierlich anpasst; betont, dass alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um Informationen über ihre operativen Herausforderungen weiterzugeben und auszutauschen, sodass Risikobereiche in ihren Tätigkeiten und Programmen besser identifiziert werden können; fordert den EAD auf, mögliche spezifische Politikbereiche zu ermitteln, in denen eine engere Zusammenarbeit mit OLAF erforderlich sein könnte, um für eine wirksame Betrugsprävention zu sorgen;

46.

begrüßt die Festlegung gemeinsamer Leitlinien, die in einer speziellen Betrugsbekämpfungsstrategie für Außenbeziehungen festgehalten wurden, was eine bedeutende Verbesserung darstellt; bekräftigt, dass diese Leitlinien sämtlichen Delegationsleitungen ausgehändigt werden müssen und im Rahmen der Studie über den Stand des internen Kontrollrahmens und der eingehenden Risikokartierung regelmäßig neu bewertet werden müssen; stellt fest, dass 2019 keine Fälle mutmaßlicher Missstände gemeldet wurden;

47.

stellt fest, dass der EAD 2019 zwei Fälle an OLAF gemeldet und über die Ergebnisse von fünf Untersuchungen des OLAF informiert wurde; ersucht den EAD, die gefährdeten Politikbereiche und die Möglichkeit von Interessenkonflikten klar zu benennen und die Delegationsleitungen diesbezüglich zu sensibilisieren; stellt fest, dass 12 % der Delegationen berichteten, Veränderungen hinsichtlich des Betrugsrisikos festgestellt zu haben, und dass eine wachsende Nachfrage an Schulungen zur Betrugserkennung bestand (46 % der Delegationen und 35 % der Abteilungen der Zentrale);

48.

ersucht den EAD, mit dem Aufbau einer künftigen bilateralen Kooperation mit der EUStA zu beginnen und sie in seine allgemeine Betrugsbekämpfungsstrategie zu integrieren; weist erneut darauf hin, dass Artikel 123 der Haushaltsordnung die Einrichtung eines Begleitausschusses für die interne Prüfung vorsieht, um die Unabhängigkeit des internen Prüfers des EAD, die Überwachung der internen Prüffunktion sowie die wirksame Weiterverfolgung der ausgesprochenen Empfehlungen sicherzustellen;

Ethikrahmen

49.

ersucht den EAD, die Wahrnehmung seines Ethikrahmens und seiner Ethikkultur sowie die entsprechende Sensibilisierung seiner Mitarbeiter durch angemessene Kommunikation zu ethischen Fragen zu verbessern; ist der Ansicht, dass besondere Aufmerksamkeit darauf gelegt werden sollte, ob die Mitarbeiter wissen, wie sie Probleme im Zusammenhang mit unethischem Verhalten melden können, aber auch darauf, das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter zu erhöhen; betont, dass es wichtig ist, Risiken im Zusammenhang mit der Ethik im jährlichen Risikomanagement zu identifizieren, zu prüfen und zu steuern;

50.

fordert den EAD auf, sich dringend darum zu bemühen, für sein Personal systematische Schulungen und Sensibilisierungsveranstaltungen zu korrektem Verhalten (Ethik, Bekämpfung von Betrug, Korruption und Belästigung, Vertraulichkeitsstufen) zu organisieren; ist der Ansicht, dass solche Schulungen Teil der obligatorischen Einführungsschulungen für neu eingestellte Mitarbeiter sein sollten;

51.

ist der Ansicht, dass ethische Normen berücksichtigt werden müssen, um mögliche Interessenkonflikte und das Durchsickern interner sensibler Informationen zu Arbeitsbereichen zu vermeiden; unterstützt die Ausarbeitung von Ethikleitlinien durch den EAD, insbesondere für die Delegationsleitungen, die den Besonderheiten der Arbeit in den Delegationen Rechnung tragen, um das Reputationsrisiko für die Union und den EAD klein zu halten;

52.

empfiehlt nachdrücklich, dass der EAD dem Transparenz-Register der EU auf der Grundlage einer Dienstleistungsvereinbarung beitritt, um für mehr Transparenz zu sorgen;

53.

betont, dass der EAD die Leitlinien der Kommission für die Meldung von Missständen uneingeschränkt einhalten muss, insbesondere um Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, vor jeglicher Form von Beeinträchtigungen zu schützen.

Interessenkonflikte

54.

betont, dass Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus einer Anstellung im öffentlichen Dienst und der „Drehtüreffekt“ ein Dauerproblem in den Institutionen der Union sind; fordert den EAD auf, das Statut, insbesondere Artikel 16 und seine anderen anwendbare Bestimmungen, wirksam und kohärent anzuwenden, um Interessenkonflikten vorzubeugen, welche nicht zuletzt leitende Beamte und abgeordnete nationale Sachverständige betreffen; ist besorgt über die jüngsten Fälle von Drehtüreffekten und fordert den EAD auf, potenziell problematische Übergänge in den Privatsektor oder in Organisationen aus Drittländern systematisch zu prüfen und die Beschäftigung des ehemaligen hochrangigen Beamten bis zum Ende der obligatorischen Karenzzeit weiterhin zu überwachen;

55.

bedauert zutiefst, dass der EAD sechs Jahre lang, darunter auch 2019, unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen gemäß Artikel 16 des Statuts keine seiner Entscheidungen über die Berufstätigkeit ehemaliger hoher Beamter veröffentlicht hat; begrüßt, dass er mit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2020 begonnen hat, einschließlich der nachträglichen Veröffentlichung von Entscheidungen aus den Vorjahren; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass der EAD von nun an seine Entscheidungen über die Berufstätigkeit ehemaliger hoher Beamter jährlich veröffentlicht, dass er kontinuierlich überwacht, ob sie ihre Auflagen einhalten, und gegebenenfalls entschlossene Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung dieser Auflagen durchzusetzen;

56.

nimmt zur Kenntnis, dass der EAD die ersten zwölf Monate der zweijährigen Wartezeit nach dem Ausscheiden von leitenden Beamten aus dem Dienst mit einem Bann belegt hat; weist erneut darauf hin, dass die Geheimhaltungspflicht ein Grundprinzip ist, das von ehemaligen Beschäftigten einzuhalten ist;

57.

betont, dass die Organe der Union gemäß Artikel 16 den Antrag eines ehemaligen Beamten auf Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit ablehnen können, wenn Auflagen nicht genügen, um die legitimen Interessen der Organe zu schützen; befürchtet, dass es häufig nicht möglich ist, die Auflagen, die für nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst aufgenommene Tätigkeiten festgelegt werden, durchzusetzen; fordert die Organe und Agenturen der Union daher auf, das gesamte Spektrum der in Artikel 16 des Statuts vorgesehenen Instrumente in Betracht zu ziehen;

Gebäudepolitik

58.

begrüßt die positive Entwicklung in Bezug auf die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, die mittlerweile 7 % der gesamten Bürofläche der Delegationen ausmacht; begrüßt, dass der EAD im Jahr 2019 22 neue Projekte zur gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten eingeleitet hat, die 68 Delegationen betreffen (sodass es insgesamt 115 Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten gibt); stellt fest, dass die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten derzeit vor allem Mitgliedstaaten und Partnerländer (43), die GD ECHO (20), andere Agenturen der Union, z. B. EUIPO, EASA und Frontex (17), die EIB (15), EUSB (10) und Missionen der GSVP — EUBAM und EUCAP — (10), betrifft;

59.

bestärkt den EAD darin, bei der Gebäudeverwaltung auf diesem Weg der Mittelbündelung mit den Mitgliedstaaten voranzuschreiten und die örtliche Kooperation weiter auszubauen, wobei besonderes Augenmerk auf ein bestmögliches Kosten-Nutzen-Verhältnis, Sicherheitsfragen, das Ansehen und die Außenwirkung der Union sowie die Haushaltsoptimierung zu legen ist;

60.

nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Zunahme der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten mit der Konsolidierung und Normierung des Kostendeckungssystems durch stärkere Zentralisierung der Einnahmen aus der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten und der Auferlegung von Verwaltungsgebühren für abgeschlossene Dienstleistungsvereinbarungen einhergeht; stellt fest, dass 2019 rund 10 Mio. EUR an Einnahmen generiert wurden; fordert den EAD auf, im Sinne der Transparenz einen Überblick über die Zuweisung dieser Einnahmen vorzulegen;

61.

bedauert die Feststellungen des Rechnungshofs, wonach nur wenige Delegationen der Union für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt barrierefrei sind, und fordert den EAD auf, eine Anpassung seiner Büros in Erwägung zu ziehen, wo dies technisch und finanziell möglich ist und wo dies nach den lokalen Rechtsvorschriften erforderlich ist, um die Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern;

62.

stellt fest, dass der Anteil der Büroflächen, die sich im Eigentum des EAD befinden, stabil bei 19 % der gesamten Büroflächen der Delegationen liegt, wobei in Argentinien und der Demokratischen Republik Kongo der Erwerb von Immobilien geplant ist; stellt fest, dass 72,8 Mio. EUR an Mietzahlungen für Bürogebäude und Residenzen für das Netz der Delegationen aufgewendet werden und die Mietzahlungen für die Zentrale 19,1 Mio. EUR betragen;

63.

begrüßt die Überprüfung der Gebäudepolitik und fordert, dass das Parlament zu gegebener Zeit über ihre wichtigsten Ergebnisse hinsichtlich erneuerter Leistungsvergleiche im Verhältnis zur bestehenden Politik der Mitgliedstaaten und anderer internationaler Organisationen informiert wird;

64.

nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der vom EAD aufgestellte Aktionsplan zur Weiterverfolgung der im Sonderbericht des Rechnungshofs zur Immobilienpolitik des EAD von 2016 ausgesprochenen Empfehlungen Fortschritte ermöglicht hat, die vom Rechnungshof gewürdigt werden;

65.

fordert den EAD auf, weitere Fortschritte bei der Abarbeitung der verbleibenden offenen Empfehlungen zur notwendigen Verschaffung eines Portfolioüberblicks durch Beobachtung der Marktpreise für Büroflächen und Wohnungen zu erzielen und neben dem jährlichen Arbeitsdokument einen mittel- bis langfristigen Plan zu erstellen; weist erneut darauf hin, dass der Richtwert von 35 m2 Bürofläche pro Mitarbeiter bei künftigen Gebäudeplanungen bzw. Umzügen beibehalten und als wiederkehrender Richtwert dienen und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen systematisch bewertet werden sollte; fordert den EAD auf, das Parlament über sämtliche weitere Fortschritte zu informieren;

66.

bedauert, dass lediglich eine der acht Empfehlungen aus dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2016 über die Gebäudeverwaltung durch den EAD weltweit vollständig umgesetzt wurde und drei weitere weitgehend umgesetzt wurden; fordert, dass sämtliche ausstehenden Empfehlungen umgehend und uneingeschränkt umgesetzt werden;

Arbeitsumfeld

67.

stellt fest, dass die Zahl der der Schlichtungsstelle gemeldeten Fälle, die entweder ungelöste Streitigkeiten über Rechte und Pflichten oder verschiedene Arten von Konflikten am Arbeitsplatz betrafen, gestiegen ist und sich 2019 auf 183 belief (verglichen mit 135 Fällen im Jahr 2018); nimmt zur Kenntnis, dass die Zunahme der Fälle, mit denen die Schlichtungsstelle befasst wird, ein Zeichen für ein ordnungsgemäßes Funktionieren ist; stellt fest, dass 2020 ein neuer Beschluss über die Schlichtungsstelle des EAD angenommen wurde, um die bestehenden Verfahren zu stärken;

68.

bedauert, dass in den Delegationen der Union noch immer unbezahlte Praktika vergeben werden; fordert den EAD auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Praktikanten ausreichende Mittel erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten; fordert den EAD nachdrücklich auf, der Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten zu folgen und allen Praktikanten eine angemessene Vergütung zu zahlen, die mindestens die Lebenshaltungskosten deckt; empfiehlt, mehr Geld für die Bezahlung von Praktikanten bereitzustellen;

Ökologische Dimension

69.

begrüßt, dass der EAD 2019 ein Mandat angenommen hat, ein Umweltmanagementsystem für die Zentrale des EAD zu errichten, das später auf das Netz der Delegationen ausgedehnt werden soll; fordert den EAD nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den CO2-Fußabdruck der Zentrale und der Delegationen der Union zu verringern, indem papierlose Verfahren eingeführt werden, wobei der Schwerpunkt auf Energiemix liegt und erneuerbare Energiequellen gefördert werden.

Top