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Document 52021BP1557

    Entschließung (EU) 2021/1557 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

    ABl. L 340 vom 24.9.2021, p. 163–167 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2021/1557/oj

    24.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 340/163


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1557 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 29. April 2021

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0065/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe und Einrichtungen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine umfangreichere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

    1.   

    nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Zuge der Prüfung der Europäischen Bürgerbeauftragten (nachstehend „die Bürgerbeauftragte“) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine schwerwiegenden Mängel festgestellt hat;

    2.   

    betont, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2019 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben der Bürgerbeauftragten insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

    3.   

    bedauert generell, dass der Umfang und die Schlussfolgerungen von Kapitel 9 („Verwaltung“) des Jahresberichts des Rechnungshofs eher begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 („Verwaltung“) des mehrjährigen Finanzrahmens als Rubrik mit geringem Risiko gilt; fordert, dass der Schwerpunkt der Prüfungsarbeit in Bezug auf das Kapitel zur Verwaltung stärker auf Themen gelegt wird, die für die Bürgerbeauftragte von großer oder sogar entscheidender Bedeutung sind;

    4.   

    stellt fest, dass 2019 für die Bürgerbeauftragte ein Übergangsjahr war, da das Ende ihrer ersten Amtszeit und ihre Wiederwahl für die Wahlperiode 2019-2024 auf dieses Jahr fiel; unterstützt uneingeschränkt die Ziele, die die Bürgerbeauftragte für ihre Strategie bis zum Jahr 2024, die ihre zweite Amtszeit abdeckt, festgelegt hat;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    5.

    stellt fest, dass der Haushalt der Bürgerbeauftragten hauptsächlich ein Verwaltungshaushalt ist und ein Großteil der Ausgaben auf Personal, Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfällt; stellt fest, dass sich der Haushalt der Bürgerbeauftragten im Jahr 2019 auf 11 496 261 EUR belief (gegenüber 10 837 545 EUR im Jahr 2018 und 10 905 441 EUR im Jahr 2017);

    6.

    stellt fest, dass sich die Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen (einschließlich aus dem Jahr 2019 ins Jahr 2020 übertragenen Mitteln) auf 92,3 % beläuft (gegenüber 95,3 % im Jahr 2018 und 93,91 % im Jahr 2017) und dass 89,5 % der Mittelausstattung im Jahr 2019 ausgezahlt wurden (gegenüber 91,3 % im Jahr 2018 und 86,2 % im Jahr 2017);

    7.

    begrüßt die Verbesserungen bei den Mittelübertragungen, wie etwa den Umstand, dass sich der Betrag der aus dem Jahr 2019 auf das Jahr 2020 übertragenen Mittel auf 323 410 EUR belief, was 2,8 % des Haushalts 2019 entsprach (gegenüber 433 866 EUR, die aus dem Jahr 2018 auf das Jahr 2019 übertragen wurden, was 4 % des Haushalts 2018 entsprach); stellt ferner fest, dass 90,36 % der aus dem Jahr 2018 auf das Jahr 2019 übertragenen Mittel verwendet wurden (gegenüber 82,64 % im Jahr 2017);

    8.

    würdigt die wirtschaftliche Haushaltsführung der Bürgerbeauftragten, die sich beispielsweise darin zeigt, dass die Bürgerbeauftragte im Falle einer offenbar systembedingten Nichtausschöpfung bestimmter Haushaltslinien die betreffenden Mittelansätze für die Folgejahre verringert, wie z. B. die Haushaltslinie für Veröffentlichungen, die proaktiv und schrittweise von 219 000 EUR für das Jahr 2017 auf 123 000 EUR im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 verringert wurde;

    9.

    weist darauf hin, dass die Europäische Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union befugt ist, „Beschwerden (…) über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen“; stellt fest, dass Bürgerbeauftragte „von sich aus oder aufgrund von Beschwerden“ (Artikel 3 Absatz 1 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten) oder „aufgrund von Beschwerden, die [ihr] […] über ein Mitglied des Europäischen Parlaments zugehen“ (Artikel 228 Absatz 1 AEUV) Untersuchungen durchführen kann; begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte ihre Pflichten im Einklang mit den Verträgen und ihrem Mandat wahrnimmt;

    Interinstitutionelle Zusammenarbeit

    10.

    ist sich der ständig steigenden Arbeitsbelastung bewusst und unterstützt die Strategie, wo immer möglich auf interinstitutionelle Lösungen zurückzugreifen, z. B. bei der Zusammenarbeit in Verwaltungsangelegenheiten mit der Kommission und dem Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO — Paymaster Office), um Personalkapazität für die Bearbeitung von Beschwerden freizusetzen; stellt fest, dass die Zahl der Mitarbeiter zum 31. Dezember 2019 geringer war als zum 31. Dezember 2018, mit 74 Stellen gegenüber 78 Stellen; stellt fest, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass einige freie Planstellen zum Stichtag unbesetzt waren und die Zahl der Vertragsbediensteten zurückging;

    11.

    bekräftigt seine Unterstützung für die von der Bürgerbeauftragten geforderte Personalaufstockung, um der zunehmenden Arbeitsbelastung Rechnung zu tragen;

    12.

    begrüßt, dass Dienstleistungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind, beispielsweise zur Einführung des interinstitutionellen Instruments zur Verwaltung der Personalakten (Personalaktenmodul SYSPER) sowie zur Übertragung der Verwaltung der individuellen Ansprüche der Mitarbeiter an das PMO, da auf diese Weise insbesondere bei kleineren Einrichtungen erhebliche Effizienzsteigerungen im Verwaltungsbereich erzielt werden können; stellt fest, dass der IT-Sektor im Hinblick auf die Integration und Wartung sämtlicher interinstitutionellen Tools der Union eng mit dem Parlament und der Kommission zusammenarbeitet und auf interinstitutionelle IT-Rahmenverträge zurückgreift;

    13.

    legt der Bürgerbeauftragten nahe, Kontakte mit Stellen auf Unionsebene und auf mitgliedstaatlicher Ebene zu pflegen und zu intensivieren, sodass zu allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten und IT-Angelegenheiten sowie zu den Themenkreisen Ethik, Transparenz und Integrität im öffentlichen Leben Informationen und bewährte Verfahren ausgetauscht und nach Möglichkeit gemeinsame Ansätze (wie z. B. die vom Interinstitutionellen Ausschuss für Online-Kommunikation ausgearbeiteten Leitlinien) festgelegt werden können; begrüßt, dass ein intensiver Austausch mit den Dienststellen der nationalen Bürgerbeauftragten stattfindet und Treffen unter den Dienststellen der nationalen Bürgerbeauftragten abgehalten werden, um zu ermitteln, zu welchen Themenbereichen parallele Untersuchungen durchgeführt werden könnten;

    14.

    fordert die Bürgerbeauftragte erneut dazu auf, enger mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments zusammenzuarbeiten, indem sie den Ausschuss in knapper Form und zeitnah über relevante Fehler — d. h. Missstände in der Verwaltungstätigkeit und/oder unzureichende Reaktionen auf von der Bürgerbeauftragten abgegebene Empfehlungen — in Kenntnis setzt; begrüßt jedoch, dass die Bürgerbeauftragte in ihrem Jahresbericht „Putting it Right“ (Für Abhilfe sorgen) über die Reaktionen der Organe und Einrichtungen der Union auf die von der Bürgerbeauftragten abgegebenen Empfehlungen detaillierte Darstellungen liefert und dass die Bürgerbeauftragte zugesagt hat, dass sie ihre Empfehlungen in einzelnen Fällen dem zuständigen Ausschuss direkt zukommen lassen wird;

    Personal

    15.

    weist erneut darauf hin, dass auf allen hierarchischen Ebenen ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern sichergestellt werden muss; stellt in dieser Hinsicht fest, dass die Bürgerbeauftragte einen proaktiven Ansatz verfolgt, um bei Neueinstellungen ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu wahren, und dass sie über hochgradig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt und in den Führungspositionen ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern besteht;

    16.

    ist sich darüber im Klaren, dass es für eine kleine Einrichtung schwierig ist, die geografische Ausgewogenheit im Personalbereich sicherzustellen, nimmt jedoch zur Kenntnis, dass im Jahr 2019 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 20 der 27 Mitgliedstaaten bei der Bürgerbeauftragten beschäftigt waren; stellt fest, dass das Führungspersonal im Jahr 2019 sieben Personen aus fünf verschiedenen Mitgliedstaaten (Deutschland, Irland, Italien, Polen und Schweden) umfasste, während das Führungspersonal im Jahr 2018 aus sechs verschiedenen Mitgliedstaaten kam; nimmt die Pläne für eine Umstrukturierung im Jahr 2020 zur Kenntnis, mit denen darauf abgezielt wurde, die Tätigkeit der Dienststelle der Europäischen Bürgerbeauftragten effizienter zu gestalten, indem das Führungspersonal verringert und zugleich — soweit möglich — der geografischen Ausgewogenheit Rechnung getragen wird;

    17.

    stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte ihre Diversitätsstrategie aktualisiert hat, in der auf Menschen mit Behinderungen und auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern eingegangen wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Leitlinien für die Umsetzung der Strategie gegen Belästigung und Mobbing im Jahr 2019 fertiggestellt wurden; stellt fest, dass im Jahr 2019 darüber hinaus eine Reihe weiterer Strategien und Beschlüsse für den Personalbereich — zu Themen wie „Back to School“ (Zurück in die Schule), Erstattung von Umzugskosten, Teilzeitarbeit, Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit — fertiggestellt wurden, während andere Strategien, beispielsweise über Nebentätigkeiten, noch in Arbeit sind;

    18.

    fordert die Bürgerbeauftragte auf, personalbezogene Probleme anzugehen und Möglichkeiten zu prüfen, die Einstellungsverfahren zu verbessern, sodass freie Stellen nicht übermäßig lange unbesetzt bleiben, was sich unmittelbar nachteilig auf die Verteilung des Arbeitsvolumens auswirkt und, zusammen mit der Reduzierung der Anzahl von Vertragsbediensteten, die Effizienz der Einrichtung beeinträchtigen könnte;

    19.

    weist darauf hin, dass den Bediensteten flexible Arbeitsmodalitäten (Gleitzeit, Telearbeit und Teilzeitarbeit) sowie Schulungen zum Zusammenhalt der Teams angeboten werden; legt der Bürgerbeauftragten nahe, das Wohlbefinden der Bediensteten weiter zu verbessern und Zufriedenheitsumfragen durchzuführen, um eventuelle Verbesserungsvorschläge ausfindig zu machen und die Vorkehrungen für flexible Arbeitsbedingungen durch eine Vorkehrung zum Schutz des Rechts der Bediensteten auf Nichterreichbarkeit zu vervollständigen;

    20.

    fordert die Bürgerbeauftragte auf, über die konkreten Erfolge der aktualisierten Diversitätsstrategie und die Ergebnisse der Maßnahmen Bericht zu erstatten, die ergriffen wurden, um die Vielfalt zu stärken und die Dienststelle der Bürgerbeauftragten zu einem inklusiveren Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen zu machen;

    Interessenkonflikte, Mobbing und Belästigung, Meldung von Missständen

    21.

    ruft in Erinnerung, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2018 die strategische Initiative SI/2/2018/AMF über die Würde am Arbeitsplatz in den Organen und Einrichtungen der Union vorgelegt hat, die ein Beispiel für ein bewährtes Verfahren zur Prävention von Mobbing und Belästigung ist; stellt fest, dass die Sensibilisierung der Bediensteten im Hinblick auf Mobbing und Belästigung zu einem vorrangigen Anliegen der Bürgerbeauftragten geworden ist, was sich auch darin zeigt, dass für alle Bediensteten verpflichtende Schulungen zum Thema „Würde und Respekt am Arbeitsplatz“ angeboten werden; stellt fest, dass Schulungen für die Ethikbeauftragten und die Vermittlungsausschussmitglieder eingerichtet worden sind, um sie auf die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der von der Bürgerbeauftragten festgelegten Strategie gegen Mobbing und Belästigung vorzubereiten; begrüßt, dass Informationsveranstaltungen zum Thema Ethik, in denen auf Aspekte wie ethische Grundhaltung und ethisches Handeln, Mobbing und Belästigung, Meldung von Missständen, Interessenkonflikte und Nebentätigkeiten eingegangen wird, als integraler Bestandteil in die Einführungsschulungen sowohl für neue Mitarbeiter als auch für Praktikanten aufgenommen worden sind;

    22.

    beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihrer benutzerfreundlichen Website, die über die zahlreichen Informationen zur Kerntätigkeit der Bürgerbeauftragten hinaus auch einen Abschnitt zum Thema ethisches Verhalten umfasst; begrüßt die detaillierte Aufstellung über die im Jahr 2019 unternommenen Dienstreisen der Bürgerbeauftragten, die aus Gründen der Transparenz auf der Website der Bürgerbeauftragten veröffentlicht wurde und Angaben über die Zielorte, Gründe und Kosten der Reisen enthält, und stellt fest, dass die genannten Informationen auch im jährlichen Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten enthalten sind;

    23.

    stellt fest, dass ein komplexer Ansatz erforderlich ist, um die Websites der Organe und Einrichtungen der EU für Menschen mit Behinderungen aller Art zugänglich zu machen und dabei unter anderem für die Verfügbarkeit von Inhalten in den nationalen Gebärdensprachen zu sorgen; schlägt vor, Behindertenverbände in diesen Prozess einzubeziehen;

    24.

    begrüßt die Arbeit der Bürgerbeauftragten im Hinblick auf Interessenkonflikte, insbesondere ihre Zusammenarbeit mit der französischen Hohen Behörde für Transparenz im öffentlichen Leben (HATVP) und ihre Teilnahme an Veranstaltungen zu diesem wichtigen Thema im Parlament und in der Europäischen Zentralbank;

    Internes Management, Leistung, interne Kontrolle

    25.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Bürgerbeauftragte auf eine Reihe klar formulierter wesentlicher Leistungsindikatoren zurückgreift; begrüßt die gemeldeten Effizienzsteigerungen, wie etwa bei den Prozessen für die Fallbehandlung, bei denen weitere Verbesserungen gegenüber den Vorjahresergebnissen zu verzeichnen sind, beispielsweise „Entscheidung über die Zulässigkeit innerhalb von einem Monat getroffen“ in 91 % der Fälle (gegenüber 90 % im Jahr 2018), „Untersuchung innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen“ in 63 % der Fälle (gegenüber 57 % im Jahr 2018) sowie „Untersuchung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen“ in 90 % der Fälle (gegenüber 88 % im Jahr 2018);

    26.

    fordert die Bürgerbeauftragte dazu auf, zu prüfen, wie gemessen werden kann, wie sich die Untersuchungen und die damit zusammenhängenden Empfehlungen der Bürgerbeauftragen auf längere Sicht und allgemein auf die Organe und Einrichtungen der Union auswirken; ist sich durchaus darüber im Klaren, dass die Befolgung von Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wird, sodass langsamere Veränderungen, die oftmals das Ergebnis von breiter angelegten Untersuchungen sind, nicht erfasst werden; stellt fest, dass sich die Befolgungsquote im Jahr 2019 auf insgesamt 77 % belief (gegenüber 81 % im Jahr 2018); fordert schließlich, dass relevante Daten in Form von spezifischen wesentlichen Leistungsindikatoren vorgelegt werden;

    27.

    begrüßt, dass die Organe und Einrichtungen der Union auf 90 der 117 von der Bürgerbeauftragten abgegebenen Empfehlungen für Verbesserungen positiv reagiert haben; stellt fest, dass in 69 Fällen Empfehlungen abgegeben wurden, was in 52 dieser Fälle dazu führte, dass die Organe und Einrichtungen der Union Schritte zur Verbesserung ihrer Arbeitsweise ergriffen; begrüßt, dass elf Organe und Einrichtungen der Union die von der Bürgerbeauftragten abgegeben Empfehlungen für Verbesserungen zu 100 % befolgten, während bei der Kommission — auf die sich der Großteil der Fälle bezog — immerhin eine Befolgungsquote von 70,9 % zu verzeichnen war;

    28.

    stellt fest, dass im Jahr 2019 insgesamt 2 171 Beschwerden an die Bürgerbeauftragte gerichtet wurden (gegenüber 2 160 im Jahr 2018), dass die Zahl der bearbeiteten neuen Fälle sich auf 2 201 belief (gegenüber 2 180 im Jahr 2018) und dass die Zahl der unter das Mandat der Bürgerbeauftragten fallenden Fälle 871 betrug (gegenüber 880 im Jahr 2018); stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte auf der Grundlage von Beschwerden 456 neue Untersuchungen eröffnete (gegenüber 482 im Jahr 2018) und 552 auf Beschwerden basierende Untersuchungen abschloss — was eine Rekordanzahl darstellt — (gegenüber 534 im Jahr 2018); stellt ferner fest, dass — dank zügiger Fallbearbeitung — nur 117 Untersuchungen ins Jahr 2020 übertragen wurden (gegenüber 222 Untersuchungen, die ins Jahr 2019 übertragen wurden);

    29.

    stellt fest, dass insbesondere zu den folgenden Themen vermehrt Beschwerden eingegangen sind: Achtung der Grundrechte, ordnungsgemäße Ermessensausübung (auch in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren), Dienstleistungskultur, Transparenz und Einhaltung von Verfahrensrechten; fordert die Bürgerbeauftragte auf, dem Parlament über die in diesem Zusammenhang gegenüber den Organen und Einrichtungen der Union abgegebenen Empfehlungen weiterhin Bericht zu erstatten;

    30.

    hält fest, dass die von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2019 abgeschlossenen Untersuchungen folgende Ergebnisse lieferten: in 56 % der Fälle wurden keine Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt; in 33 % der Fälle wurde Abhilfe durch das betreffende Organ bzw. die betreffende Einrichtung der Union bzw. eine Lösung erzielt oder teilweise erzielt; in 5 % der Fälle bestand kein Anlass zu weiteren Untersuchungen; in weiteren 5 % der Fälle wurden Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt und die Empfehlung akzeptiert oder teilweise akzeptiert; in 0,9 % der Fälle wurden „sonstige Ergebnisse“ erzielt;

    31.

    stellt fest, dass laut dem im Jahresbericht des Internen Prüfers für 2018 gezogenen Fazit — unter dem Vorbehalt, dass die noch ausstehenden Schritte getätigt werden, um die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit des Amts der Bürgerbeauftragten im Krisenfall sicherzustellen — das Risikomanagement sowie die Kontroll- und Verwaltungssysteme wirksam und effizient waren und angemessene Gewähr dafür boten, dass die Kontrollvorgaben durchgängig erreicht werden; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte Synergieeffekte mit der Kommission im Hinblick auf die Nutzung interinstitutioneller Tools bzw. Dienste für die Personalverwaltung, für Finanzmanagement und Rechnungslegung, für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Verwaltung von Dienstreisen und Einstellungsverfahren geschaffen hat; fordert die Bürgerbeauftragte dazu auf, das Parlament über etwaige Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit den übertragenen Maßnahmen im Bereich Betriebskontinuitätsmanagement zu unterrichten;

    32.

    stellt fest, dass im Bericht der Bürgerbeauftragten über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 auf das Verfahren zur Überarbeitung des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten Bezug genommen wird; stellt ferner fest, dass die Bürgerbeauftragte — sobald eine neue Verordnung über die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten verabschiedet worden ist — ihre Durchführungsvorschriften entsprechend überarbeiten und auf etwaige diesbezügliche Entwicklungen in ihren künftigen jährlichen Tätigkeitsberichten eingehen wird;

    Transparenz

    33.

    hebt die auf einer Beschwerde beruhende Untersuchung hervor, als deren Ergebnis die Bürgerbeauftragte das Generalsekretariat des Rates aufforderte, alle Treffen zwischen Lobbyisten und dem Präsidenten des Europäischen Rates und/oder Mitgliedern seines Kabinetts umfassend zu dokumentieren; schließt sich der Auffassung der Bürgerbeauftragten an, dass Mitglieder des Kabinetts des Präsidenten des Europäischen Rates sich nur dann mit Interessenvertretern treffen oder an von diesen organisierten Veranstaltungen nur teilnehmen sollten, wenn die betreffenden Interessenvertreter im Transparenz-Register eingetragen sind;

    34.

    beglückwünscht die Bürgerbeauftragte dazu, dass sie 2017 eine Untersuchung (OI/2/2017) zur Transparenz der legislativen Arbeiten des Rates einleitete, mit der darauf abgezielt wurde, das Gesetzgebungsverfahren für die Unionsbürgerinnen und -bürger besser nachvollziehbar zu machen; schließt sich der positiven Bewertung an, die die Bürgerbeauftragte kürzlich hinsichtlich der Schritte geäußert hat, die der Rat im Hinblick auf mehr Transparenz ergriffen hat, beispielsweise, dass der Rat nun proaktiv Fortschrittsberichte zu Verhandlungen über Gesetzgebungsvorhaben veröffentlicht, was im Einklang mit den Empfehlungen steht, die die Bürgerbeauftragte als Ergebnis ihrer Untersuchungen abgegeben hat; verweist jedoch auf den Standpunkt der Bürgerbeauftragten, wonach der Rat seine Bemühungen um Transparenz verstärken und hierzu unter anderem die Standpunkte der Mitgliedstaaten, seine legislativen Dokumente, einschließlich der Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgruppen, der Trilog-Dokumente sowie sonstiger wichtiger Arbeitsdokumente, zugänglich machen sollte; begrüßt die Vorschläge der Bürgerbeauftragten, mit denen sichergestellt werden soll, dass beim Umgang mit ehemaligen Bediensteten, die in die Privatwirtschaft wechseln, bzw. mit Bediensteten, die von der Privatwirtschaft zur Kommission wechseln, ein systematischerer und wirksamerer Ansatz verfolgt wird;

    35.

    hebt als weiteres gutes Beispiel den Bericht über das beschleunigte Verfahren für Fälle im Zusammenhang mit dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten sowie die Umsetzung dieses Berichts hervor; begrüßt, dass zum beschleunigten Verfahren eine Bewertung durchgeführt wurde, aus der hervorgeht, dass dieses Verfahren bei der Bearbeitung von Fällen, die den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten betreffen, eine Beschleunigung um den Faktor drei bewirkt hat;

    36.

    begrüßt, dass die Dienststelle der Bürgerbeauftragten ein benutzerfreundliches Handbuch für die Fallbearbeitung fertiggestellt hat, in dem sämtliche Verfahrensschritte der Fallbearbeitung in einer dynamischen, knappen und doch umfassenden Weise zusammengestellt sind;

    37.

    begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte Untersuchungen automatisch auf der Website der Dienststelle veröffentlicht, sofern der betreffende Beschwerdeführer nicht ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten hat und der betreffende Fall keine personenbezogenen Daten enthält;

    Digitalisierung, Cybersicherheit, Datenschutz

    38.

    fordert die Bürgerbeauftragte dazu auf, im Zuge der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie die Interaktion zwischen der Website und dem Fallbearbeitungssystem weiterzuentwickeln, sodass ein automatischer Import von Informationen von der Website ins Fallbearbeitungssystem erfolgt und es den Beschwerdeführern ermöglicht wird, zu einer online eingereichten Beschwerde weitere Schriftstücke hinzuzufügen; fordert ferner, dass die Kommunikation mit den Beschwerdeführern während des gesamten Verfahrens über das Online-Nutzerkonto erfolgt;

    39.

    begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte für den Datenschutz eintritt und ihn als wichtiges Anliegen betrachtet; begrüßt ferner, dass die Bürgerbeauftragte sich engagiert, um die Nutzer in noch stärkerem Maße dafür zu sensibilisieren, wie wichtig der Datenschutz im Internet ist; beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihrem 2018 erstellten Aktionsplan zur EU-Datenschutzverordnung, der darauf abzielt, die Organe und Einrichtungen in die Lage zu versetzen, sich an die neuen Rechtsvorschriften anzupassen, sowie zu den Fortschritten, die im Laufe des Jahres 2019 bei der Umsetzung der 24 in dem Plan festgelegten Maßnahmen erzielt wurden; begrüßt die Schaffung des Registers der Aufzeichnungen über Verarbeitungsvorgänge der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament;

    40.

    begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte bei der externen und internen Kommunikation auf freie und quelloffene Software zurückgreift; begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte den Mehrwert quelloffener Software im Hinblick auf die Verbesserung der Transparenz anerkennt;

    41.

    fordert die Bürgerbeauftragte auf, der Empfehlung des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Neuverhandlung der interinstitutionellen Lizenzvereinbarung und des Durchführungsvertrags, die 2018 zwischen den Organen der Union und Microsoft unterzeichnet wurden, nachzukommen, um digitale Souveränität zu erreichen, eine Bindung an einen Anbieter und mangelnde Kontrolle zu vermeiden und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen;

    Kommunikation

    42.

    begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte die Zielvorgaben für die Präsenz in den sozialen Medien im Jahr 2019 übertroffen hat; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte auf Twitter 36 717 Mal genannt wurde (Zielvorgabe: 20 000) und dass die Anzahl der Personen, die der Bürgerbeauftragten auf Twitter folgen, von 22 600 am Ende des Jahres 2018 auf 26 300 im Dezember 2019 stieg, was eine Zunahme um 16 % darstellt; stellt fest, dass der Kanal, auf dem das schnellste Wachstum zu verzeichnen war, Instagram ist, wo das Publikum im Laufe des Jahres 2019 um 47 % zunahm, gefolgt von LinkedIn mit einer Follower-Zunahme um 21 %;

    43.

    beglückwünscht die Bürgerbeauftragte dazu, dass das neue Intranet (SISTEO) im Dezember 2019 online geschaltet wurde, womit ein im Jahr 2018 gestartetes Projekt zur Überarbeitung des Intranets zum Abschluss gelangte, mit dem darauf abgezielt wurde, die Weitergabe von Informationen sowie den Zugang zu internen Prozessen und Instrumenten und zu interinstitutionellen Anwendungen und Plattformen zu erleichtern; begrüßt ferner, dass das Extranet-Projekt des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten (ENO — European Network of Ombudsmen), im Dezember 2019 zum Abschluss gebracht wurde;

    44.

    hebt hervor, wie wichtig eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den ENO-Mitgliedern ist, da das Unionsrecht sowie die politischen Strategien und Maßnahmen der Union von immer größerer Bedeutung für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten sind;

    45.

    begrüßt, dass zum zweiten Mal die von der Bürgerbeauftragten ins Leben gerufene Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis vergeben wurde, bei der 54 inspirierende Projekte in die engere Auswahl kamen, die von den wichtigsten Organen und Einrichtungen der Union sowie zahlreichen Agenturen und anderen Stellen vorgeschlagen wurden, woraus ersichtlich ist, dass diese Auszeichnung auf reges Interesse stößt; stellt fest, dass der Hauptpreis an die Teams der Kommission ging, die an der Initiative der Union zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Kunststoffe und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit mitgewirkt haben;

    Ökologische Dimension

    46.

    begrüßt das Engagement der Dienststelle der Bürgerbeauftragten zur Verringerung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt, beispielsweise durch die umfangreiche Nutzung von Videokonferenzen für interne und interinstitutionelle Besprechungen, wodurch die Zahl der Dienstreisen verringert werden konnte; nimmt zur Kenntnis, dass eine Telearbeitsstrategie verfolgt wird, die von zahlreichen Mitarbeitern (während der COVID-19-Krise von allen Mitarbeitern) in Anspruch genommen wird, wodurch ein Beitrag zur Verringerung des Individualverkehrs geleistet wird; fordert die Bürgerbeauftragte auf, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, und besonders auf den von der Einrichtung genutzten Energiemix und hier wiederum in erster Linie darauf zu achten, saubere und erneuerbare Quellen zu fördern;

    47.

    begrüßt, dass die Dienststelle der Bürgerbeauftragten Initiativen ergriffen hat, um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern, indem der Erwerb von Jahreskarten finanziell unterstützt und die Verfügbarkeit von Parkplätzen beschränkt wird.

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