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Document 52020XG1007(01)

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke — Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ mit Vorschlägen zur Änderung der Anlagen der Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2020 2020/C 331/03

ABl. C 331 vom 7.10.2020, p. 3–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/3


EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke — Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ mit Vorschlägen zur Änderung der Anlagen der Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2020

(2020/C 331/03)

Mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erhalten die Anlagen I und II der Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2020 (ABl. C 64 vom 27.2.2020, S. 8) zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke folgende Fassung:

„ANLAGE I

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

1.   Amerikanisch-Samoa

Amerikanisch-Samoa wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, auch nicht durch das Land, von dem es abhängig ist, wendet die BEPS-Mindeststandards nicht an und hat sich nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen.

2.   Anguilla

Anguilla ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating ‚Largely Compliant‘ zugewiesen worden und es hat diese Frage noch nicht gelöst.

3.   Barbados

Barbados ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating ‚Largely Compliant‘ zugewiesen worden und es hat diese Frage noch nicht gelöst.

4.   Fidschi

Fidschi ist nicht Mitglied beim Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken (‚Globales Forum‘), hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, hat schädliche Steuervergünstigungsregelungen, ist weder Mitglied beim inklusiven Rahmen betreffend BEPS geworden, noch hat es die OECD-Mindeststandards zur BEPS-Bekämpfung umgesetzt, und es hat diese Fragen noch nicht gelöst.

5.   Guam

Guam wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, auch nicht durch das Land, von dem es abhängig ist, wendet die BEPS-Mindeststandards nicht an und hat sich nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen.

6.   Palau

Palau wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert und hat diese Fragen noch nicht gelöst.

7.   Panama

Panama ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating ‚Largely Compliant‘ zugewiesen worden und es hat diese Frage noch nicht gelöst.

8.   Samoa

Samoa hat schädliche Steuervergünstigungsregelungen und hat diese Frage noch nicht gelöst.

Ferner hat sich Samoa zwar verpflichtet, bis Ende 2018 das Kriterium 3.1 zu erfüllen, hat diese Frage aber noch nicht gelöst.

9.   Seychellen

Die Seychellen haben schädliche Steuervergünstigungsregelungen und haben diese Frage noch nicht gelöst.

Ferner ist den Seychellen in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating ‚Largely Compliant‘ zugewiesen worden und sie haben diese Frage noch nicht gelöst.

10.   Trinidad und Tobago

Trinidad und Tobago wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, hat in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken das Rating ‚Non-Compliant‘ erhalten, hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, hat schädliche Steuervergünstigungsregelungen und hat diese Fragen noch nicht gelöst.

11.   Amerikanische Jungferninseln

Die Amerikanischen Jungferninseln wenden keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an, haben das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung weder unterzeichnet noch ratifiziert, auch nicht durch das Land, von dem sie abhängig sind, wenden die BEPS-Mindeststandards nicht an und haben sich nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen.

12.   Vanuatu

Vanuatu ist in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken nicht mindestens das Rating ‚Largely Compliant‘ zugewiesen worden, es begünstigt Offshore-Strukturen und Regelungen, die Gewinne ohne reale wirtschaftliche Substanz anziehen, und hat diese Fragen noch nicht gelöst.

ANLAGE II

Stand der Zusammenarbeit mit der EU in Bezug auf die zur Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich von kooperativen Ländern und Gebieten eingegangenen Verpflichtungen

1.   Transparenz

1.1.   Verpflichtung zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs, entweder durch Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens zwischen den zuständigen Behörden oder durch bilaterale Abkommen

Das folgende Land, von dem erwartet wird, dass es konkrete Fortschritte bei der wirksamen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs mit allen EU-Mitgliedstaaten machen wird, erhält dafür bis zum 31. Dezember 2020 Zeit:

Türkei

1.2.   Mitgliedschaft beim Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken (‚Globales Forum‘) und zufriedenstellendes Rating in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage

Bei folgenden Ländern und Gebieten, die sich verpflichtet haben, bis Ende 2018 ein ausreichendes Rating aufzuweisen, steht eine ergänzende Überprüfung durch das Globale Forum noch aus:

Türkei

Bei dem folgenden Entwicklungsland ohne ein Finanzzentrum, das sich verpflichtet hat, bis Ende 2019 ein ausreichendes Rating aufzuweisen, steht eine ergänzende Überprüfung durch das Globale Forum noch aus:

Botsuana

1.3.   Unterzeichnung und Ratifizierung des multilateralen OECD-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen oder Schaffung eines Netzes von Übereinkünften, das alle EU-Mitgliedstaaten erfasst

Den folgenden Entwicklungsländern ohne ein Finanzzentrum, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedeutende Fortschritte erzielt haben, wurde Zeit bis 31. Dezember 2020 für die Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens bzw. bis 31. Dezember 2021 für dessen Ratifizierung gegeben:

Botsuana, Eswatini, Jordanien, Malediven, Namibia, Thailand

2.   Steuergerechtigkeit

2.1.   Vorhandensein schädlicher Steuerregelungen

Das folgende Land, das sich verpflichtet hat, seine Regelungen für die Freistellung ausländischer Einkünfte bis Ende 2019 zu ändern oder abzuschaffen, hat ausreichende Änderungen im Einklang mit seinen Verpflichtungen angenommen und sich verpflichtet, bis 31. Dezember 2020 auf die übrigen Fragen einzugehen:

Santa Lucia

Den folgenden Ländern, die sich verpflichtet haben, ihre schädlichen Steuerregelungen bis Ende 2019 zu ändern oder abzuschaffen, die aber aufgrund verfahrenstechnischer Verzögerungen seitens des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken dazu nicht in der Lage waren, wurde bis Ende 2020 Zeit für die Anpassung ihrer Rechtsvorschriften gegeben:

Australien, Marokko

Dem folgenden Land, das sich verpflichtet hat, seine schädlichen Steuerregelungen für Produktionstätigkeiten und ähnliche nicht hochmobile Tätigkeiten bis Ende 2019 zu ändern oder abzuschaffen, und das bei der Einleitung der betreffenden Reformen im Jahr 2019 konkrete Fortschritte vorzeigen konnte, wurde bis zum 31. Dezember 2020 Zeit für die Anpassung seiner Rechtsvorschriften gegeben:

Namibia

Das folgende Land hat sich verpflichtet, bis Ende 2020 die schädlichen Steuerregelungen zu ändern oder abzuschaffen:

Jordanien

“.

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