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Document 52019XG0122(02)

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates und der Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen unterliegen

ABl. C 27 vom 22.1.2019, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/2


Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates und der Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen unterliegen

(2019/C 27/02)

Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf Folgendes hingewiesen:

Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss (GASP) 2018/1544 (2), geändert durch den Beschluss (GASP) 2019/86 des Rates (3), und die Verordnung (EU) 2018/1542 (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/84 des Rates (5).

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist der Rat der Europäischen Union, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion RELEX (Auswärtige Angelegenheiten, Erweiterung und Katastrophenschutz) des Generalsekretariats des Rates, und die mit der Verarbeitung betraute Stelle ist das Referat RELEX.1.C, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1.C

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss (GASP) 2018/1544, geändert durch den Beschluss (GASP) 2019/86, und der Verordnung (EU) 2018/1542, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/84, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss (GASP) 2018/1544 und der Verordnung (EU) 2018/1542 erfüllen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.

Die erhobenen personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.

Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie dem Recht auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.

Die personenbezogenen Daten werden fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Streichung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer von eventuell begonnenen Gerichtsverfahren gespeichert.

Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einlegen.


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 25.

(3)  ABl. L 18 I vom 21.1.2019, S. 10.

(4)  ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 12.

(5)  ABl. L 18 I vom 21.1.2019, S. 1.


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