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Zusammenfassung |
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Folgenabschätzung zu der Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an das Ökodesign von Haushaltswaschmaschinen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 sowie zu der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 und der Richtlinie 96/60/EG |
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A. Handlungsbedarf |
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Warum? Worum geht es? |
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Waschmaschinen zählen in Haushalten zu den größten Stromverbrauchern und unterliegen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Energieverbrauchskennzeichnung. Für Wasch-Trockenautomaten (im Folgenden „Waschtrockner“) gelten verbindliche Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung. Als Resultat dieser Anforderungen und des technischen Fortschritts fallen die meisten der derzeit auf dem Markt erhältlichen Waschmaschinen in die drei höchsten Energieeffizienzklassen, während die meisten Waschtrockner den zwei obersten Klassen (A+ oder höher) angehören. Dies ist einerseits eine positive Entwicklung, bedeutet andererseits aber auch, dass die Verbraucher nicht in der Lage sind, die Leistung der Geräte auf dem Markt hinreichend zu unterscheiden. Sie könnten so unter Umständen eine Waschmaschine oder einen Waschtrockner der Klasse A+ kaufen, ohne zu wissen‚ dass diese Geräte keinesfalls besonders energieeffizient sind, sondern vielmehr zu denen gehören, die auf dem Markt derzeit am schlechtesten abschneiden. Darüber hinaus spiegeln die zur Prüfung des Waschvorgangs verwendeten Programme nicht die realen Bedingungen wider und werden von den Verbrauchern wegen ihrer langen Laufzeiten häufig nicht genutzt. Der auf dem Etikett angegebene Energieverbrauch kann deshalb in der Praxis möglicherweise nicht erreicht werden. Durch die Aktualisierung der Anforderungen in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung werden in verstärktem Maße kostenwirksame Energieeinsparungen realisiert werden können. Schwerpunkt der geltenden Rechtsvorschriften zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung ist die Energieeffizienz. Sie enthalten somit keine Anforderungen, die zur Kreislaufwirtschaft beitragen, etwa in Bezug auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit. Allerdings besteht bei Waschmaschinen und Waschtrocknern, wie bei vielen anderen Produkten auch, erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf Aspekte der Kreislaufwirtschaft, z. B. Verfügbarkeit und Kosten von Ersatzteilen und deren Bereitstellung, Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie umfassendere Informationen über die Geräteentsorgung, Dieses Potenzial ließe sich durch entsprechende Ökodesign-Maßnahmen schrittweise erschließen. Die Einführung von Anforderungen an die Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit wird deshalb dazu beitragen, den Trend zu einer immer kürzeren durchschnittlichen Lebensdauer von Waschmaschinen umzukehren und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. |
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Was soll mit dieser Initiative erreicht werden? |
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Die Überarbeitung der geltenden Ökodesign-Anforderungen wird dazu führen, dass die Verbraucher weniger für Energie, Wasser und Ersatzgeräte ausgeben müssen und die Hersteller, Einzelhändler und Reparaturdienste höhere Umsätze erzielen. Die Anwendung der Anforderungen auf Waschtrockner wird in diesen Bereichen zu weiteren Vorteilen führen. Die Überarbeitung der Energielabels für Waschmaschinen und Waschtrockner dürfte die Verbraucher in die Lage versetzen, effizientere Geräte zu wählen und damit ihre Ausgaben für Strom und Wasser bei der Nutzung dieser Geräte zu senken. |
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Worin besteht der Mehrwert von Maßnahmen auf EU-Ebene? |
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Vorschriften über Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Energieverbrauchskennzeichnung auf EU-Ebene sind mit einem eindeutigen Mehrwert verbunden. Ohne harmonisierte Anforderungen auf EU-Ebene könnten sich die Mitgliedstaaten veranlasst sehen, im Rahmen ihrer Energie- und Umweltpolitik wieder nationale produktspezifische Mindestanforderungen an die Energieeffizienz einzuführen. Dies würde den freien Warenverkehr beeinträchtigen und den Unternehmen in der EU höhere Kosten für die Einhaltung der Vorschriften verursachen. |
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B. Lösungen |
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Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine davon bevorzugt? Warum? |
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Für Waschmaschinen und den Waschzyklus von Waschtrocknern wurden folgende Politikoptionen (PO) betrachtet: -POWM1: Basisszenario (Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen): keine weiteren Maßnahmen, die derzeit geltenden Verordnungen bleiben unverändert; -POWM2: Kombination aus Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung für eine Mindesttemperatur von 35 Grad; -POWM3: Kombination aus Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung mit zeitlicher Begrenzung des Prüfprogramms für die halbe oder ein Viertel der Füllmenge auf 3 Stunden und auf die volle Füllmenge bezogenen Angaben auf dem Energielabel; -POWM4: Kombination aus Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung mit einer im Verhältnis zum Fassungsvermögen des Geräts stehenden zeitlichen Begrenzung des Prüfprogramms; -POWM5: Kombination von Ökodesign-Anforderungen an die Materialeffizienz im Zusammenhang mit Aspekten, die das Ende der Lebensdauer und die Reparierbarkeit betreffen, einschließlich Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Für den kombinierten Betriebszyklus „Waschen und Trocknen“ von Waschtrocknern wurden folgende Optionen betrachtet: -POWD1: Basisszenario (Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen): keine weiteren Maßnahmen, die derzeit geltende Richtlinie bleibt unverändert; -POWD2: Kombination aus neuen, niedrigen Ökodesign-Anforderungen und einer Novellierung der Energieverbrauchskennzeichnung; -POWD3: Kombination aus neuen, moderaten Ökodesign-Anforderungen und einer Novellierung der Energieverbrauchskennzeichnung; -POWD4: Kombination von Ökodesign-Anforderungen an die Materialeffizienz‚ die mit POWM5 übereinstimmen. Mit Ausnahme des Szenarios mit unveränderten Rahmenbedingungen liegen dem Energielabel von A–G die neue Prüfmethode und die neue Skala zugrunde. Die bevorzugte Option für Waschmaschinen und den Waschzyklus von Waschtrocknern ist POWM4 mit zwei Energieeffizienzstufen in Kombination mit den Materialeffizienzanforderungen der POWM5. Für die kombinierte Funktion „Waschen und Trocknen“ von Waschtrocknern wird POWD3 mit zwei Energieeffizienzstufen in Kombination mit POWD4 bevorzugt. Beide Optionen bieten die höchsten Gesamteinsparungen bei Energie und Ressourcen, während gleichzeitig ein wesentlicher, aber realistischer Beitrag zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft geleistet wird. |
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Wer unterstützt welche Option? |
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Die Interessenträger äußerten sich zwar nicht zu sämtlichen Maßnahmenkombinationen der verschiedenen Szenarien, brachten aber Präferenzen für bestimmte Optionen zum Ausdruck. Die Interessenträger aus der Industrie lehnten eine zeitliche Begrenzung des Prüfprogramms ab, einige von ihnen gaben einer Mindesttemperaturvorgabe den Vorzug. Die Mitgliedstaaten befürworteten generell eine zeitliche Begrenzung, während die Verbraucherverbände und Umwelt-NRO beide Anforderungen unterstützten. Die Industrie und einige Mitgliedstaaten äußerten Bedenken hinsichtlich der Durchsetzbarkeit der Materialeffizienzanforderungen‚ unterstützten zugleich aber auch deren Einführung, die mit dem verfolgten gemäßigten Ansatz erleichtert werden dürfte. |
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C. Auswirkungen der bevorzugten Option |
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Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen? |
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Es wird erwartet, dass sich aus den bevorzugten Optionen für Waschmaschinen und Waschtrockner bis 2030 folgende Gesamtauswirkungen ergeben: ·Stromeinsparungen in Höhe von 2,48 TWh/Jahr, Wassereinsparungen von 711 Mio. m³/Jahr; ·Verringerung der Treibhausgasemissionen um 0,84 Mio. t CO2-Äq/Jahr; ·jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von 7,15 Mrd. EUR für die Verbraucher; ·Umsatzsteigerungen für die Unternehmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR/Jahr und in der Folge 3110 zusätzliche Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe in der EU und 27 940 Stellen im Einzelhandel; ·Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie und führende Rolle als Hersteller qualitativ hochwertiger Produkte; ·Förderung der Innovation im Hinblick auf effizientere Waschmaschinen und Waschtrockner; ·höhere Umsätze und Erträge für unabhängige Unternehmen (z. B. KMU), die im Bereich der Reparatur und Aufarbeitung von Produkten tätig sind. |
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Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen? |
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Den Herstellern entstehen Kosten in Höhe von 2,7 Mio. EUR für zwei Stufen von Energielabeln (eines nach den geltenden Vorschriften und ein weiteres, dem die neuen Maßnahmen zugrunde liegen), die sich während eines Übergangszeitraums von 6 Monaten überschneiden. Für die Händler werden einmalige Kosten in Höhe von 0,45 Mio. EUR für die erforderliche Neukennzeichnung der ausgestellten Produkte veranschlagt. Zusätzlich werden für die Datenbank Kosten von 0,49 Mio. EUR pro Jahr zulasten der Hersteller und des EU-Haushalts veranschlagt – einmalige Kosten in Höhe von 0,49 Mio. EUR sowie jährliche Kosten von 49 420 EUR für die Datenbankpflege. |
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Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen? |
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Siehe vorgenannte Kosten und Vorteile. Zudem handelt es sich bei vielen unabhängigen Reparaturbetrieben um KMU oder Kleinstunternehmen, die von den Anforderungen an die Reparierbarkeit besonders profitieren dürften. |
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Wird es spürbare Auswirkungen auf nationale Haushalte und Behörden geben? |
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Nein, die Kosten für die Marktaufsichtsbehörden dürften sich kaum verändern. Die Kosten für die Durchsetzung der Verordnungen sind nur schwer abschätzbar, doch wird erwartet‚ dass sich dank der Produktdatenbank der Verwaltungsaufwand verringern wird. |
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Wird es andere spürbare Auswirkungen geben? |
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Ja, die bevorzugte Option dürfte sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der EU auswirken und gleichzeitig die Entwicklung eines unabhängigen Reparaturmarktes ermöglichen‚ wodurch wiederum Ressourcen eingespart werden. |
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D. Folgemaßnahmen |
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Wann werden die Maßnahmen überprüft? |
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Eine Überprüfung findet spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten statt. |