EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2019
COM(2019) 248 final
ANHANG
der
Empfehlung
für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und eines Protokolls mit der Islamischen Republik Mauretanien aufzunehmen
{SWD(2019) 195 final} - {SWD(2019) 196 final}
ANHANG
Verhandlungsrichtlinien
–Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und des zugehörigen Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. März 2012 zu der Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2011 über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik.
–In dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei sollten daher der allgemeine Rahmen, die allgemeinen Grundsätze und die Ziele für diese Partnerschaft mit der Islamischen Republik Mauretanien festgelegt werden. Es sollte eine Klausel enthalten, die das derzeitige partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien aufhebt.
–Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern und gleichzeitig durch dieses neue Abkommen Vorteile sowohl für die EU als auch für die Islamische Republik Mauretanien zu gewährleisten, zielen die Verhandlungen der Kommission auf Folgendes ab:
·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone der Islamischen Republik Mauretanien und der erforderlichen Genehmigungen zur Fischerei in dieser Zone für Schiffe der EU-Flotte, wodurch unter anderem das Netz der für EU-Wirtschaftsteilnehmer verfügbaren partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei in Westafrika ausgebaut wird;
·Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der einschlägigen von den regionalen Fischereiorganisationen festgelegten Bewirtschaftungspläne, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten und die Meerespolitik auf internationaler Ebene zu fördern. Die Fischereitätigkeiten sollten ausschließlich auf verfügbare Ressourcen ausgerichtet werden, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotten Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk auf das ausgeprägte Wanderverhalten der betroffenen Bestände zu legen ist.
·Anstreben eines angemessenen, mit den Interessen der EU-Flotten umfassend übereinstimmenden Anteils an den überschüssigen Fischereiressourcen, wenn andere ausländische Flotten ebenfalls an diesen Beständen interessiert sind, sowie Anwendung derselben technischen Bedingungen auf alle ausländischen Flotten;
·Gewährleistung, dass der Zugang zu den Fischereiressourcen auf der Grundlage der historischen und der erwarteten künftigen Fischereitätigkeit der EU-Flotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten sowie den Interessen der Regionen in äußerster Randlage der EU Rechnung zu tragen ist;
·Einrichtung eines Dialogs zur Verstärkung der sektorbezogenen Politik, um die Verwirklichung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen des Landes voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Fischereipolitik, der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei, der Kontrolle und Überwachung von Fischereitätigkeiten sowie der Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten; Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit, um so unter anderem zur Bekämpfung der Ursachen der irregulären Ausreisen aus Mauretanien beizutragen;
·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit der maritimen Wirtschaft beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind.
·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie.
–In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:
·die den Schiffen der Europäischen Union einzuräumenden Fangmöglichkeiten nach Kategorien;
·die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung und
·die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.
–Für den Fall, dass die Verhandlungen über ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei und ein Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet, und um eine lange Unterbrechung der Fischereitätigkeiten zu vermeiden, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, mit der Islamischen Republik Mauretanien eine Verlängerung des geltenden Abkommens und des Protokolls um höchstens ein Jahr zu vereinbaren und gleichzeitig weiterhin zu versuchen, eine Einigung über ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei und ein neues Protokoll im Einklang mit den oben genannten Zielen zu erzielen.