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Document 52019DC0641

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jährlicher Bericht über die Durchführung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen 2018

    COM/2019/641 final

    Brüssel, den 17.12.2019

    COM(2019) 641 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Jährlicher Bericht über die Durchführung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen 2018

    {SWD(2019) 442 final}


    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Jährlicher Bericht über die Durchführung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen 2018

    EINLEITUNG

    Seit 2017 verwaltet die Europäische Kommission das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP), ein spezielles, mit 222,8 Mio. EUR ausgestattetes Programm 1 , mit dem die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Durchführung von institutionellen, administrativen und wachstumsfördernden strukturellen Reformen unterstützt werden sollen.

    Strukturreformen sind naturgemäß komplexe Prozesse, deren Konzeption und Durchführung in jedem Stadium hochspezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern. In einigen Mitgliedstaaten reichen die Kapazitäten zur Einleitung und Durchführung von Strukturreformen häufig nicht aus, um die damit verbundenen administrativen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen.

    Das Ziel des SRSP besteht darin, den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu helfen und ihre Kapazitäten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Strukturreformen zu stärken, und zwar durch einen Beitrag zur Stärkung öffentlicher Institutionen und Verwaltungen sowie durch Verbesserung der Steuerungsprozesse und der Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und der Gesellschaft allgemein. Dadurch sollen Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen gefördert und verbessert werden.

    Der vorliegende Bericht enthält einen Überblick über die in der SRSP-Runde 2018 geförderten Unterstützungsmaßnahmen. Er beschreibt das Verfahren der Auswahl und Durchführung der Projekte sowie die Ergebnisse, die bislang mit den Projekten der Jahre 2017 und 2018 erzielt wurden. Beschrieben wird auch das Verfahren der Auswahl und Durchführung der Unterstützungsmaßnahmen, die mittels freiwilliger Übertragungen auf das SRSP durch Griechenland und Bulgarien finanziert werden 2 .

    UMSETZUNG DES SRSP IM JAHR 2018

    2018 war das zweite Jahr der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des SRSP. Wie im ersten Jahr zeigte sich auch im zweiten Jahr, dass die Nachfrage der Mitgliedstaaten hoch ist – 24 Mitgliedstaaten reichten 444 Unterstützungsanträge ein und beantragten schätzungsweise das Fünffache der im Jahr 2018 für das SRSP bereitgestellten Mittel.

    Bei der Prüfung der Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem SRSP 2018 bewertete die Kommission sie anhand der in der SRSP-Verordnung festgelegten Grundsätzemund Kriterien. So wurden 146 Anträge aus 24 Mitgliedstaaten ausgewählt.

    Diese ausgewählten Anträge verteilen sich wie folgt auf die wichtigsten Politikbereiche:

    ·24 % Finanzverwaltung und öffentliches Finanzmanagement;

    ·23 % Wachstum und Rahmenbedingungen für Unternehmen (einschließlich Klima und Umwelt);

    ·21 % Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit und Sozialpolitik;

    ·21 % Governance und öffentliche Verwaltung und

    ·11 % Finanzdienstleistungen und Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten.

    Gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wurde denjenigen Anträgen Priorität eingeräumt, die eine zügige Bereitstellung der Unterstützung und eine rasche Umsetzung der Reformen vor Ort ermöglichten, sowie Anträgen, die auf festgelegte Ziele ausgerichtet waren und solide Ergebnisse vor Ort erwarten ließen.

    93 % der Anträge, die 2018 für eine SRSP-Förderung ausgewählt wurden, betreffen direkt strategische Prioritäten der EU:

    ·55 % betrafen die Durchführung von Reformen als Reaktion auf die im Rahmen des Europäischen Semesters (länderspezifische Empfehlungen, Länderberichte) ermittelten Herausforderungen;

    ·29 % betrafen die Umsetzung strategischer Prioritäten der Union (Kapitalmarktunion, digitaler Binnenmarkt, Energieunion und Klimaschutz usw.);

    ·6 % betrafen die Umsetzung des Unionsrechts und

    ·3 % die Durchführung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme der EU.

    Die übrigen 7 % dienten der Umsetzung eigener Reformen der Mitgliedstaaten.

    Am 30. November 2019 waren 30 % der im Rahmen des SRSP 2018 durchgeführten Projekte zur Unterstützung von Reformen (ohne die freiwilligen Übertragungen gemäß Artikel 11 der SRSP-Verordnung) bereits abgeschlossen; bei 70 % lief die Umsetzung vor Ort noch.

    Die meisten Unterstützungsmaßnahmen dienen

    ·der Verbesserung der Verfahren von Steuerbehörden und der besseren Einhaltung der Steuervorschriften (13 %);

    ·der Stärkung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (9 %);

    ·der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (8 %);

    ·der Förderung der Effizienz und Wirksamkeit des öffentlichen Sektors (8 %);

    ·der Verbesserung der Zugänglichkeit, Wirksamkeit und Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme (7 %);

    ·der Förderung der Entwicklung nationaler und grenzüberschreitender Kapitalmärkte (5 %).



    FORTSCHRITTE IN BEZUG AUF DIE PROGRAMMZIELE

    Allgemein zeigt das zweite Jahr der Durchführung des SRSP, dass das Programm einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Überwindung bestimmter strukturelle Schwächen zu unterstützen, die die Konzeption und Durchführung von Reformen behindern.

    So hat das Programm beispielsweise zur Überarbeitung der derzeitigen Gesetzgebungsverfahren (z. B. durch Erlass eines neuen Gesetzes über die Führung staatseigener Unternehmen) und zur Ermittlung von Schwachstellen und zur Ausarbeitung von Empfehlungen für Verbesserungen (z. B. Empfehlungen für die Festlegung objektiver Kriterien für die Einstellung, Beurteilung und Beförderung von Richtern) beigetragen. Auch wurde mit dem Programm ein Beitrag zur Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Festlegung effizienterer Verfahren und Methoden (z. B. durch Entwicklung einer Qualitätsbewertung der Lehrerausbildung) und/oder zur Erzielung von Fortschritten auf dem Weg zu einer wirksameren Personalverwaltung (z. B. durch Bereitstellung konkreter Übergangsinitiativen in den Bereichen Talentmanagement, strategische Personalplanung und Aufbau einer stärkeren Innovationskultur im öffentlichen Dienst) geleistet.

    Die im Rahmen der SRSP-Runde 2018 ausgewählten Maßnahmen sollen auch einen europäischen Mehrwert sicherstellen. Dies geschieht durch Komplementarität und Synergien mit anderen Programmen und Maßnahmen auf nationaler, Unions- und internationaler Ebene, und/oder durch ihren Beitrag zur Förderung des gegenseitigen Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen den begünstigten Mitgliedstaaten und der Kommission. Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die nationale Herausforderungen betreffen, sich aber auch positiv auf grenzübergreifende oder unionsweite Herausforderungen auswirken. Als Beispiel können die folgenden Unterstützungsmaßnahmen dienen:

    ·Unterstützungsmaßnahmen, die zur Ermittlung von Engpässen bei der Umsetzung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beitragen;

    ·Unterstützungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des Umweltrechts der EU;

    ·Austausch von vorbildlichen Verfahren mit Mitgliedstaaten, die mit Erfolg Ausgabenüberprüfungen in denselben Politikbereichen durchgeführt haben wie der beantragende Mitgliedstaat;

    ·Unterstützung von drei verschiedenen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen ihres Gesundheitssystems mit dem Ziel der Ausdehnung der Reichweite und der Wirksamkeit von Darmkrebsvorsorgeprogrammen, damit weniger Menschen an Krebs erkranken.

    Zwar ist es nicht Sinn und Zweck des vorliegenden Berichts, im Einzelnen zu beschreiben, wie sich die Reformen letztlich ausgewirkt haben 3 , die von einem Mitgliedstaat mithilfe der Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des SRSP umgesetzt wurden, doch können wir feststellen, dass das SRSP hinsichtlich der Erreichung seiner allgemeinen Programmziele auf einem guten Weg ist.

    Die in den ersten beiden SRSP-Runden (2017 und 2018) durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen tragen zur Konzeption und Durchführung von institutionellen, administrativen und wachstumsfördernden Reformen bei.

    Von den in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführten Projekten haben 123 bereits zur Erzielung konkreter Ergebnisse beigetragen wie etwa:

    ·eine neue Strategie für die Innenrevision in öffentlichen Einrichtungen;

    ·Empfehlungen für die Festlegung objektiver Kriterien für die Einstellung, Beurteilung und Beförderung von Richtern;

    ·webbasierte, nutzerfreundliche Instrumente für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in einem Mitgliedstaat, die den KMU dabei helfen, den Rechtsrahmen besser zu verstehen und sich daran zu halten;

    ·ein umfassender Informationsrahmen für die nationale Wasserregulierungsbehörde;

    ·Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Einsatz von Instrumenten zur Förderung der Qualität, Zugänglichkeit und langfristigen finanziellen Tragfähigkeit der Gesundheits- und Pflegesysteme;

    ·Durchführung von Bildungsreformen auf der Grundlage von Mentoring, Fortbildung und hochwertigem audiovisuellem Material;

    ·Empfehlungen zur Erleichterung der Durchführung einer Überprüfung der öffentlichen Ausgaben für Arzneimittel, die ambulanten Patienten verschrieben werden;

    ·Umsetzung einer mittelfristigen Steuerstrategie und

    ·Entwicklung einer mittelfristigen Strategie für eine Entwicklungsbank.

    SCHLUSSFOLGERUNG

    Im zweiten Jahr der Durchführung des SRSP zeigte sich ein Anstieg der Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Mitteln aus dem Programm: 24 Mitgliedstaaten reichten 444 Anträge auf Unterstützung ein (in der SRSP-Runde 2017 hatten nur 16 Mitgliedstaaten 271 Anträge auf Unterstützung eingereicht).

    Insgesamt haben die ersten beiden Jahre der Durchführung des SRSP gezeigt, dass das Programm den nationalen Behörden die Ermittlung und Behebung struktureller Schwächen und Engpässe bei der Konzeption und Durchführung von Reformen erleichtern kann. Dies lässt sich anhand einer Reihe von konkreten Beispielen für Ergebnisse und Folgemaßnahmen der Regierungen nachweisen.

    Wenngleich die Unterstützungsmaßnahmen einen Beitrag zum Reformprozess leisten sollen, sind für die wirksame Weiterverfolgung solcher Maßnahmen im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung der Reformen jedoch weiterhin die begünstigten Mitgliedstaaten zuständig.

    Die Kommission wird die Inanspruchnahme der Unterstützungsmaßnahmen sowie die Umsetzung institutioneller, administrativer und wachstumsfördernder Reformen in den kommenden Jahren weiter überwachen.

    (1)  Die Mittelausstattung wurde im Zuge der Änderung der ursprünglichen SRSP-Verordnung (EU) 2017/825 (ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 1–16) durch die Verordnung (EU) 2018/1671 erhöht (ABl. L 284 vom 12.11.2018, S. 3–5). 
    (2)  Ergänzend zur Mittelausstattung des SRSP sehen Artikel 11 der SRSP-Verordnung und Artikel 25 und 59 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen die Möglichkeit vor, das Programm durch zusätzliche freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten aus Mitteln zu finanzieren, die im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten vorgesehen sind. Im Jahr 2018 haben zwei Mitgliedstaaten (Griechenland und Bulgarien) freiwillige Übertragungen auf das SRSP vorgenommen (C(2018) 3748 final und C(2018) 5435 final).
    (3)  Gemäß Artikel 16 der SRSP-Verordnung legt die Kommission einen unabhängigen Halbzeitbewertungsbericht vor, in dem auf die Umsetzung der Programmziele, die Effizienz des Ressourceneinsatzes und den europäischen Mehrwert des Programms sowie auf die Frage eingegangen wird, ob alle Ziele und Maßnahmen weiterhin relevant sind.
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