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Document 52019DC0260

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Mitteilung 2019 zur Erweiterungspolitik der EU

COM/2019/260 final

Brüssel, den 29.5.2019

COM(2019) 260 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Mitteilung 2019 zur Erweiterungspolitik der EU

{SWD(2019) 215 final} - {SWD(2019) 216 final} - {SWD(2019) 217 final} - {SWD(2019) 218 final} - {SWD(2019) 219 final} - {SWD(2019) 220 final}


I.    EINLEITUNG

Im November 2015 legte die Europäische Kommission eine mittelfristige Strategie für die EU-Erweiterungspolitik 1 dar, die die Amtszeit dieser Kommission abdeckt. In der vorliegenden Mitteilung wird eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Erweiterungspolitik bis Ende Februar 2019 gezogen. Neben den Fortschritten wird darin auch auf die ernsthaften Herausforderungen eingegangen, mit denen die beitrittswilligen Länder konfrontiert sind.

Westlicher Balkan

Die im Februar 2018 vorgestellte Strategie der Europäischen Kommission für den westlichen Balkan 2 verlieh der Annäherung der Region an die EU wichtige Impulse. Mit diesem Strategiepapier wurde die Zukunftsperspektive des westlichen Balkans als integraler Bestandteil der EU erneut bestätigt. Darin wurde auch bekräftigt, dass die Aussicht auf Beitritt zur EU auf der Grundlage der Erfüllung fester Kriterien im politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse der Union liegt. Außerdem wurden die bedeutenden Fortschritte gewürdigt, die die Region sowohl bei den Reformen als auch bei der Überwindung der Folgen von Kriegen und Konflikten erzielt hat. Damit die Länder jedoch alle Bedingungen für die Mitgliedschaft, einschließlich der Stärkung ihrer Demokratien, erfüllen könnten, wurde darauf hingewiesen, dass in entscheidenden Bereichen, insbesondere auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, sowie in den Bereichen Wirtschaftspolitik und Wettbewerbsfähigkeit sowie regionale Zusammenarbeit und Aussöhnung überzeugendere umfassende Reformen erforderlich sind. Die Kommission forderte eine wesentliche Verstärkung der politischen, technischen und finanziellen Unterstützung der EU für die Region, unter anderem in Rahmen der sechs Leitinitiativen der Strategie, und stellte dafür aus Mitteln der Heranführungshilfe insgesamt 11,7 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 bereit. Um die Anreizstruktur der Politik zu verbessern, stellte die Kommission ferner fest, dass die derzeitigen Vorreiter in den Beitrittsverhandlungen möglicherweise bis 2025 für eine Mitgliedschaft in der EU bereit sein könnten, vorausgesetzt, dass sie den erforderlichen politischen Willen an den Tag legen, echte und nachhaltige Reformen durchführen und Streitigkeiten mit Nachbarländern endgültig beilegen.

Auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan, das im Mai 2018 in Sofia stattfand, bekräftigten die Staats- und Regierungschefs ihre uneingeschränkte Unterstützung für die europäische Perspektive des Westbalkans, während die Westbalkan-Partner ihrerseits bestätigten, dass sie der europäischen Perspektive als ihrer festen strategischen Entscheidung verpflichtet bleiben. Die Staats- und Regierungschefs der EU einigten sich auf die Erklärung und die Prioritätenagenda von Sofia 3 , in denen neue Maßnahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Region in Schlüsselbereichen wie Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Migration dargelegt wurden.

Im vergangenen Jahr gaben auch die Staats- und Regierungschefs der EU einzelnen Ländern des westlichen Balkans klare Signale. Als Reaktion auf die Empfehlung der Kommission im Jahr 2018, Beitrittsverhandlungen mit der Republik Nordmazedonien und der Republik Albanien zu eröffnen, einigte sich der Rat im Juni darauf, positiv auf die genannten Fortschritte zu reagieren, und gab den Weg für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit beiden Ländern im Juni 2019 vor. In Bezug auf das Kosovo 4* berichtete die Kommission, dass alle Benchmarks für den visumfreien Reiseverkehr in den Schengen-Raum erfüllt wurden, und im März 2019 unterstützte das Europäische Parlament in seiner ersten Lesung den Vorschlag der Kommission für eine Visaliberalisierung.

Das verstärkte Engagement der EU gegenüber der Region im vergangenen Jahr zeitigt bereits konkrete und signifikante Ergebnisse. Nordmazedonien setzte nicht nur seine ambitionierte Reformagenda weiter um, sondern erreichte auch ein historisches Abkommen mit Griechenland, mit dem ein seit 27 Jahren andauernder Namensstreit beigelegt wurde. Dieses Abkommen ist – zusammen mit dem bilateralen Abkommen mit Bulgarien – ein Beispiel dafür, wie gutnachbarliche Beziehungen zugunsten der gesamten Region gestärkt werden können, und zeugt von der Anziehungskraft der europäischen Perspektive. In ähnlicher Weise führt Albanien tiefgreifende Reformen durch. Dazu zählt insbesondere eine umfassende Umstrukturierung des Justizwesens, einschließlich einer bisher beispiellosen Neubewertung der Richter und Staatsanwälte.

Die begrüßenswerten Fortschritte erfordern nun konkretes und schnelles Handeln seitens der Union. Die EU hat die Möglichkeit und auch ein starkes Eigeninteresse daran, eine positive Dynamik dauerhaft in der gesamten Region zu verankern. Die Union muss ihren Zusagen nachkommen die erzielten Leistungen gebührend würdigen. Sollte die EU es versäumen, objektive Fortschritte durch den Übergang zur nächsten Stufe der europäischen Integration zu belohnen, würde sie ihrer Glaubwürdigkeit in der gesamten Region und darüber hinaus schaden. Eine halbherzige Reaktion auf historische Leistungen und substanzielle Reformen würde die Stabilität untergraben, dringend benötigte weitere Reformen erheblich erschweren und die Arbeit an sensiblen bilateralen Fragen wie dem Dialog zwischen Belgrad und Pristina beeinträchtigen. In strategischer Hinsicht würde dies den geopolitischen Konkurrenten der EU dabei helfen, vor den Toren Europas Fuß zu fassen.

Allerdings haben nicht alle Länder die sich aus der Strategie für den westlichen Balkan ergebenden Möglichkeiten genutzt. Bei einigen stagnierten die Bemühungen, insbesondere in den entscheidenden Bereichen der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte. Die Länder, die im Beitrittsprozess am weitesten fortgeschritten sind, laufen Gefahr, hinter ihren erklärten ehrgeizigen Zielen zurückzufallen, wenn sie ihre Bemühungen nicht deutlich verstärken, insbesondere bei grundlegenden Reformen. Alle politischen Entscheidungsträger in der Region müssen den Reformerwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden und keinen Zweifel an ihrer strategischen Ausrichtung und ihrem Engagement für den Beitritt zur EU lassen. Beim Beitritt zur EU handelt es sich um eine grundsätzliche Entscheidung auf der Grundlage von Grundwerten, die sich jedes Land aktiver zu eigen machen muss.

Neben dieser Mitteilung hat die Kommission auch ihre Stellungnahme zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union angenommen. Die Schlussfolgerung dieser Stellungnahme und die entsprechende Empfehlung sind im Anhang dargelegt.

Türkei

Die Türkei ist ein wichtiger Partner der EU und Kandidat für den Beitritt. Der Dialog und die Zusammenarbeit, auch auf höchster Ebene, in wichtigen Bereichen von gemeinsamem Interesse wurden fortgesetzt, unter anderem durch eine wirksame Kooperation bei der Migration und durch starke EU-Unterstützung für Flüchtlinge. Allerdings hat sich die Türkei weiter von der Europäischen Union weg bewegt, vor allem durch Rückschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie durch die Schwächung des Prinzips der Kontrollen und Gegenkontrollen im politischen System infolge von Verfassungsänderungen. Im Juni 2018 stellte der Rat einstimmig fest, dass die Beitrittsverhandlungen praktisch zum Stillstand gekommen sind und es nicht in Betracht gezogen werden kann, weitere Verhandlungskapitel zu eröffnen oder zu schließen. An den dieser Bewertung zugrunde liegenden Fakten hat sich nichts geändert.

Die zügigere Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, auch im Bereich der restriktiven Maßnahmen, ist ein integraler Bestandteil des Erweiterungsprozesses und auch ein wichtiger Beleg dafür, dass die Länder die Grundsätze, Werte und Ziele, die die EU in ihrer Nachbarschaft und darüber hinaus zu fördern versucht, in vollem Umfang teilen. Albanien und Montenegro haben sich konsequent den Standpunkten der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angeschlossen

II.    UMSETZUNG DER ERWEITERUNGSSTRATEGIE 2015

Die aktivere Umsetzung grundlegender Reformen ist die Grundvoraussetzung für die Erfüllung der Kopenhagener und Madrider Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU. Die Anstrengungen in diesen Bereichen sind unteilbar und verstärken sich gegenseitig; sie müssen mit Nachdruck und mit eindeutigem politischem Engagement vorangetrieben werden. 

a) Funktionsfähige demokratische Institutionen

Das ordnungsgemäße Funktionieren demokratischer Institutionen stellt für eine Reihe von Ländern immer noch eine große Herausforderung dar. Die zentrale Rolle der nationalen Parlamente muss fest in der politischen Kultur verankert werden. Der konstruktive parteienübergreifende Dialog muss noch Wurzeln schlagen. Die Oppositionsparteien, die auch eine große Verantwortung bei der Gestaltung der Zukunft ihrer Länder tragen, sollten die Möglichkeit haben, ihre Rolle in vollem Umfang wahrzunehmen und sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Die Stärkung der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament und die Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Exekutive sind von entscheidender Bedeutung.

Im Westbalkan wird insbesondere in den Parlamenten noch kein konstruktiver Dialog geführt, der Akteure des gesamten politischen Spektrums einbezieht. Kontraproduktive Parlamentsboykotts wie in Albanien, Montenegro und Serbien geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Proteste der Bürger, die Reformen verlangen, haben zugenommen. Die Vermittlungs- und Dialogmechanismen, wie vom Europäischen Parlament angeboten, könnten zum Beispiel in Serbien genutzt werden. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass die Opposition die Möglichkeit hat, ihre Rolle innerhalb der bestehenden Rahmen in vollem Umfang wahrzunehmen. Und die Opposition muss sich auf konstruktive Art und Weise am demokratischen Prozess beteiligen.

Die Stärkung der Kontrollfunktion der Parlamente erfordert umfangreiche Anstrengungen.  In Nordmazedonien hat das Parlament seine Kontrollkapazitäten gestärkt, die Kontrollmechanismen wiederhergestellt und den Rückgriff auf verkürzte parlamentarische Verfahren stark eingeschränkt – 2018 lag der Anteil dieser Verfahren bei 20 %. Das Phänomen der Eilverfahren gibt jedoch in der gesamten Region nach wie vor Anlass zur Sorge. In Serbien, wo die parlamentarische Praxis der Regierungskoalition zu einer Verschlechterung der legislativen Debatte und Kontrolle geführt hat, liegt der Anteil der Eilverfahren bei 44 %. In Montenegro hat der vorübergehend eingesetzte parteiübergreifende Ausschuss für die weitere Reform der Wahlgesetze und anderer Rechtsvorschriften noch keine konkreten Ergebnisse erzielt.

Wahlen müssen frei und fair ablaufen und die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen müssen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Seit langem bestehende Defizite im gesamten Wahlzyklus müssen behoben werden. Die Vorschriften über die öffentliche und private Finanzierung politischer Parteien müssen gründlich überarbeitet werden.

In der Türkei hat das neue Präsidialsystem, das nach den Wahlen vom Juni 2018 in Kraft trat, eine erhebliche Einschränkung der Gesetzgebungs- und Kontrollfunktionen des Parlaments zur Folge gehabt. Es gibt weder einen konstruktiven parlamentarischen Dialog noch eine funktionierende Gewaltenteilung. Die seit Langem bestehenden Mängel des Systems der parlamentarischen Immunität wurden nicht behoben. Die Entscheidungen des Obersten Wahlrates, die Wahl in Istanbul zu wiederholen und das Bürgermeisteramt in bestimmten Gemeinden im Südosten den zweitplatzierten Kandidaten zu übertragen, geben Anlass zu großer Sorge, was die Achtung der Rechtmäßigkeit und Integrität des Wahlprozesses und die Unabhängigkeit dieser Institution von politischem Druck betrifft.

b) Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit

Die Rechtsstaatlichkeit ist ein zentraler Aspekt einer gut funktionierenden Demokratie. Sie stützt sich auf freie und faire Wahlen, ein gut funktionierendes Parlament, das in der Lage sein sollte, seine Kernaufgaben in Bezug auf Gesetzgebung und Kontrolle in vollem Umfang wahrzunehmen, sowie auf ein System der Gewaltenteilung mit wirksamen Kontrollen und Gegenkontrollen.

Die Rechtsstaatlichkeit ist fest und deutlich im EU-Beitrittsprozess verankert. Sie ist ein entscheidender Aspekt des demokratischen Wandels und der wichtigste Maßstab, anhand dessen die EU die Fortschritte der Erweiterungsländer auf dem Weg zur Mitgliedschaft bewertet. Dennoch gestaltet sich die Erzielung glaubhafter Fortschritte in diesem Bereich nach wie vor eine große schwierig. Die bestehenden Defizite gehen häufig mit einem Mangel an politischem Willen, Widerstand der Institutionen und einem zunehmend feindlichen Umfeld für die Zivilgesellschaft einher. Darin kommen zum Teil bestimmte Elemente der Vereinnahmung des Staates durch Interessengruppen zum Ausdruck. Folglich gilt der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nach wie vor nicht in vollem Umfang auf allen Ebenen der Staatsgewalt. In der Türkei wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Rückschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu beheben.

Eine gut funktionierende und unabhängige Justiz, deren Entscheidungen wirksam umgesetzt werden, ist von entscheidender Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit. Albanien hat erhebliche Fortschritte bei der Reform seines Justizsystems erzielt. Die Umsetzung der Reform verläuft weiter nach Plan. Mit der Einrichtung der neuen Justizorgane soll die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet werden. Im Zuge der Überprüfung von Richtern wurden weitere sichtbare Ergebnisse erzielt: Insgesamt 140 Entscheidungen wurden gefällt und alle vorrangigen Fälle wurden in erster Instanz abgeschlossen. Ergebnis war, dass 88 der überprüften Richter entweder entlassen wurden oder freiwillig aus dem Dienst ausschieden. In der westlichen Balkanregion werden die Reformen jedoch insgesamt nach wie vor durch den schleppenden Wandel der Rechtskultur beeinträchtigt. In Serbien wurden Verfassungsänderungen, mit denen die Verfassung an europäische Standards für die Justiz angepasst werden sollen, noch nicht verabschiedet. In der Türkei kam es weiterhin neben politischem Druck auch zur angeordneten Versetzung zahlreicher Richter und Staatsanwälte. Dies hat zur weiteren Aushöhlung der Unabhängigkeit der türkischen Justiz beigetragen.

Im Westbalkan und in der Türkei gab es weitere Beispiele für weitverbreitete Korruption. Die Fortschritte bei der erfolgreichen Bekämpfung der Korruption auf hoher und mittlerer Ebene fallen innerhalb der Region unterschiedlich aus. Während einige Länder wie z. B. Nordmazedonien und Albanien Fortschritte erzielt haben, ist die Erfolgsbilanz in den meisten Ländern nach wie vor nicht überzeugend und entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen für die Mitgliedschaft in der EU. Die Korruption auf hoher Ebene und in der Politik muss konsequenter und kohärenter angegangen werden. Greifbare Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung sind auch Voraussetzung für die Schaffung eines stabilen und transparenten Geschäftsumfelds und für die Minderung der realen Gefahren für die demokratischen Strukturen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist weiterhin besonders anfällig für weitverbreitete Korruption. Im gesamten Beschaffungsprozess müssen die Kontrollmechanismen gestärkt und die Transparenz durch robuste und ehrgeizige Maßnahmen deutlich erhöht werden.

Die organisierte Kriminalität stellt nach wie vor ein sehr ernsthaftes Problem im Westbalkan und in der Türkei dar. Wichtige Schmuggelrouten laufen sowohl über die Türkei als auch über den westlichen Balkan. Mächtige kriminelle Netze mit internationaler Reichweite wickeln ihre Geschäfte von diesen Ländern aus oder über sie ab. Die Länder haben sich mit bestimmten Aspekten dieses Phänomens befasst und im Laufe des Jahres 2018 wichtige Festnahmen und die Beschlagnahme erheblicher Mengen an illegalen Drogen gemeldet. Die operative Zusammenarbeit, auch mit EU-Agenturen, wurde verstärkt. Dies gilt insbesondere für Albanien, wo diese Zusammenarbeit zu sichtbaren Ergebnissen vor Ort geführt hat. Insgesamt jedoch ist die Erfolgsbilanz bei rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von organisierter Kriminalität nach wie vor häufig unzureichend. In einigen Ländern kam es in den letzten Jahren nur in einer Handvoll von Fällen zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität oder Geldwäsche, wenn überhaupt. Solch schlechte Ergebnisse zeugen von der Unwirksamkeit der Strafverfahren; sie sind ein starkes Anzeichen für Straflosigkeit und erhöhen die Gefahr der kriminellen Unterwanderung der politischen und wirtschaftlichen Systeme. Die Länder müssen auch die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten sowohl in Fällen von organisierter Kriminalität als auch in Korruptionsfällen erheblich verstärken und entschlossener gegen kriminelle Banden vorgehen.

In den letzten Jahren hat der Westbalkan wichtige Schritte unternommen, um den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Bekämpfung des Terrorismus zu modernisieren. Die operative Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten und -Agenturen hat sich weiter verbessert und intensiviert. Alle Länder des westlichen Balkans beteiligen sich aktiv an der Westbalkan-Initiative zur Terrorismusbekämpfung. Dennoch müssen die meisten Länder noch größere Anstrengungen unternehmen, um das Problem der zurückkehrenden ausländischen Kämpfer anzugehen und Extremismus und Radikalisierung zu verhindern, insbesondere in den Gefängnissen. Die Online-Überwachungs- und Reaktionskapazitäten müssen ausgebaut werden. Das proaktive Aufspüren illegaler Finanzströme sollte in einem stärker strategisch ausgerichteten Konzept zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verankert werden. Die Türkei muss ihre Antiterrorgesetze überarbeiten. Die Türkei hat zwar ein legitimes Recht, gegen Terrorismus vorzugehen, ist jedoch auch dafür verantwortlich, dass dies im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten geschieht. Bei der Terrorismusbekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Es ist dringend erforderlich, die Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit entschlossener und glaubwürdiger umzusetzen. Dies ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass die Länder des Westbalkans auf ihrem jeweiligen Weg in die EU weiter vorankommen können. Dazu zählt auch die Erfüllung der Zwischenkriterien für die Kapitel 23 und 24 der Beitrittsverhandlungen durch Montenegro und Serbien.

Sobald diese Zwischenkriterien erfüllt sind, wird die EU in der Lage sein, Kriterien für die Schließung dieser Verhandlungskapitel aufzustellen und damit die Anforderungen festzulegen, denen die an Beitrittsverhandlungen beteiligten Länder in diesem so wichtigen Bereich letztlich nachkommen müssen, um für die EU-Mitgliedschaft gerüstet zu sein. Montenegro ist das erste an Beitrittsverhandlungen beteiligte Land, das dieses Stadium erreichen könnte, vorausgesetzt, dass das Land die Schwachstellen in den kritischen Bereichen Medienfreiheit und Bekämpfung von Korruption und Menschenhandel beseitigt.

Mit den Zwischenkriterien für die Rechtsstaatlichkeitskapitel soll in erster Linie gewährleistet werden, dass das betreffende Land über das notwendige institutionelle und legislative Gefüge verfügt und eine erste Erfolgsbilanz bei der Umsetzung vorweisen kann. Sobald dies der Fall ist, wird die Kommission den EU-Mitgliedstaaten Kriterien für den Abschluss der Verhandlungen zu diesen Kapiteln vorschlagen. Bei diesen Kriterien wird der Schwerpunkt auf greifbaren Ergebnissen und einer soliden, glaubwürdigen und dauerhaften Erfolgsbilanz bei der Umsetzung liegen. 

c) Grundrechte

Die Grundrechte sind im Westbalkan zwar weitgehend gesetzlich verankert, doch sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Umsetzung und Anwendung der Gesetze zu forcieren. In der Türkei wurden im Berichtszeitraum weitere Verschlechterungen bei zentralen Menschenrechten festgestellt.

Die Entwicklungen im Bereich der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien in der gesamten Region geben zunehmend Anlass zur Sorge. In der Türkei sind gravierende Rückschritte zu verzeichnen. So wurde die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung erheblich behindert, und mehr als 160 Journalisten sind dort weiterhin in Haft – mit die höchste Zahl weltweit.

Im gesamten Westbalkan waren nur sehr begrenzte Anstrengungen zu verzeichnen. Es kam weiterhin zu physischer und verbaler Einschüchterung, und die Ermittlungen und Strafverfahren gehen nach wie vor nur schleppend vonstatten. In allen Ländern der Region sind neben Bemühungen, die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beeinflussen, auch eine intransparente öffentliche und private Finanzierung der Medien sowie verzerrte Werbemärkte festzustellen. Das Geschäftsumfeld der Medien ist auch durch häufige politische Einflussnahme und undurchsichtige Eigentumsverhältnisse gekennzeichnet, die die Nachhaltigkeit der unabhängigen Medien untergraben. Die EU setzt ihre nachdrückliche Unterstützung für lokale zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und unabhängige Medien fort.

Um wirksam gegen Verletzungen von Kinderrechten vorgehen zu können, müssen die Anstrengungen im Westbalkan und in der Türkei verstärkt werden. Darüber hinaus müssen die Regierungen Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen, Minderheiten und anderen sozial schwachen Gruppen ergreifen. Außerdem sind größere Anstrengungen erforderlich, um die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten und Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Bei den Rechten von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen im Westbalkan wurden Fortschritte erzielt. Allerdings sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um Diskriminierung und insbesondere Hassreden und Gewalt zu bekämpfen. Die Roma sind nach wie vor sozialer Ausgrenzung, Marginalisierung und Diskriminierung ausgesetzt. Die Haftbedingungen müssen weiter verbessert werden. In der Türkei bleiben viele der Maßnahmen, die während des Ausnahmezustands ergriffen wurden, trotz Aufhebung des Ausnahmezustands in Kraft, auch diejenigen, die wichtige Verfahrensrechte, wie etwa die Verteidigungsrechte und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, beschneiden.

d) Reform der öffentlichen Verwaltung

Eine Reform der öffentlichen Verwaltung ist von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung des staatlichen Handelns auf allen Ebenen. Dies umfasst Aspekte wie die Qualität und Rechenschaftspflicht der Verwaltung, die Professionalisierung und Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes, ein solides öffentliches Finanzmanagement und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen. In diesem Bereich wurden im Westbalkan moderate Fortschritte erzielt. In der Türkei sind im Bereich des öffentlichen Dienstes gravierende Rückschritte zu verzeichnen, die sich auch auf die Politikplanung und Rechenschaftspflicht ausgewirkt haben und auf eine umfangreiche Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes auf der Grundlage von Präsidialdekreten zurückzuführen waren.

Bei der Verbesserung der Politikplanung sind einige Fortschritte zu verzeichnen, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um eine strenge Qualitätskontrolle durch die Zentralregierungen zu gewährleisten. Politikkonzepte, Rechtsvorschriften und öffentliche Investitionen werden immer noch häufig ohne Folgenabschätzungen und ohne ressortübergreifende und öffentliche Konsultationen vorbereitet. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um eine transparente und wirksame öffentliche Auftragsvergabe zu gewährleisten. Eine frühzeitige Angleichung an den Besitzstand der EU und der Aufbau eines wirksamen Systems der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen sind erforderlich, um Ressourcenverschwendung, Betrug und Korruption zu verringern.

Die Professionalisierung des öffentlichen Dienstes muss noch in den meisten Ländern gewährleistet und eine übermäßige Politisierung verhindert werden. Die Struktur der Staatsverwaltung sollte klare Linien der Verantwortlichkeit gewährleisten. Die meisten Länder haben Anstrengungen unternommen, um die Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen, insbesondere elektronische Dienstleistungen, zu verbessern, doch bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen den verschiedenen Initiativen und der allgemeinen Reform der öffentlichen Verwaltung.

Die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Angleichung an den Besitzstand der EU und der etwaigen späteren Anwendung von EU-Vorschriften muss berücksichtigt werden. Zwischen den zentralen, regionalen und lokalen Verwaltungsebenen muss ein angemessenes Gleichgewicht gefunden werden, das die Durchführung der Reformen und die Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger am wirksamsten unterstützt.

e) Migration    

Die Flüchtlingskrise und die irreguläre Migration haben sowohl die EU als auch den Westbalkan und die Türkei vor große Herausforderungen gestellt. Die Zusammenarbeit entlang der Migrationsrouten (Mittelmeerroute/Westbalkanroute) wurde fortgesetzt. Die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Partnerländer sollten weitere Schritte unternehmen, um eine vollständige Angleichung an die Visapolitik der EU zu gewährleisten.

Durch die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei 5 vom März 2016 wurden weitere konkrete Ergebnisse bei der Verringerung der irregulären und gefährlichen Grenzübertritte und bei der Rettung von Menschenleben in der Ägäis erzielt. Die Zahl der irregulären Einreisen ist gegenüber dem Zeitraum vor Inkraftreten der Erklärung um 97 % gesunken, und auch die Zahl der Todesopfer auf See ist erheblich zurückgegangen. Die türkischen Strafverfolgungsbehörden haben ihre Anstrengungen im Berichtszeitraum intensiviert.

Die Türkei hat weiterhin bemerkenswerte Anstrengungen unternommen; das Land hat mehr als 3,6 Millionen registrierte Flüchtlinge aus Syrien und rund 370 000 Flüchtlinge aus anderen Ländern aufgenommen. Die EU unterstützte weiterhin das Land bei der Bewältigung dieser Herausforderung. Die mit insgesamt 6 Mrd. EUR ausgestattete EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei 6 wird weiterhin eingesetzt, um den humanitären und entwicklungsbezogenen Bedarf der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften zu decken. Die erste Tranche in Höhe von 3 Mrd. EUR wurde inzwischen vollständig vertraglich vergeben. Dies hat zu konkreten und wirksamen Ergebnissen geführt: Inzwischen erhalten rund 1,6 Millionen Flüchtlinge über das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (Emergency Social Safety Net) monatliche Geldzuweisungen, im Rahmen der medizinischen Grundversorgung wurden 5 Millionen Konsultationen durchgeführt und die Familien von über 494 000 Kindern, die eine Schule besuchen, wurden finanziell unterstützt. Die zweite Tranche von 3 Mrd. EUR wird derzeit umgesetzt. Die Fazilität stellt nach wie vor einen unverzichtbaren Koordinierungsmechanismus dar, der eine rasche, effiziente und wirksame Bereitstellung der EU-Hilfe ermöglicht.

Im Westbalkan führten die von der EU koordinierten Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen Bemühungen im Berichtszeitraum zu einer weiteren Verringerung der irregulären Einreisen über diese Route um 35 %. Damit setzte sich der Abwärtstrend von 2017 fort. Es muss jedoch noch mehr getan werden, um die Länder besser für die Steuerung der Migration zu rüsten. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des Grenzmanagements und zur Verringerung der irregulären Migration. Bosnien und Herzegowina sah sich 2018 mit einem Zustrom von über 20 000 Migranten und Flüchtlingen konfrontiert. Die EU unterstützt weiterhin die Region, indem sie die Kapazitäten der Partner zur Steuerung von Migrationsströmen ausbaut, Asylverfahren und Rückführungsmechanismen einrichtet und Möglichkeiten zum Informationsaustausch schafft. Inzwischen wurden die Verhandlungen mit fünf Ländern der Region über Statusvereinbarungen abgeschlossen, die es ermöglichen werden, dass dort Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit Exekutivbefugnissen in den Gebieten an den EU-Außengrenzen eingesetzt werden, um die nationalen Grenzbehörden zu unterstützen. Das Abkommen mit Albanien ist in Kraft getreten, und die ersten Grenzschutzbeamten wurden entsandt. Die Länder des westlichen Balkans müssen ihre Anstrengungen verstärken, um das Problem der unbegründeten Asylanträge, die von Bürgern aus der Region in den EU-Mitgliedstaaten gestellt werden, anzugehen.

f) Wirtschaft

Die Volkswirtschaften des Westbalkans und der Türkei sind nach wie vor mit großen Herausforderungen konfrontiert, die sie an der vollen Entfaltung ihres Potenzials hindern. Trotz einer gewissen Beschleunigung des Wachstums, der Schaffung neuer Arbeitsplätze und steigender Einkommen in den letzten Jahren sind die Länder bei der Reform ihrer wirtschaftlichen Strukturen und bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit noch immer im Rückstand. Sie haben nach wie vor mit hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen, Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, einer umfangreichen informellen Wirtschaft, einem ungünstigen Geschäftsumfeld und einem niedrigen Innovationsniveau zu kämpfen.

In Bezug auf die türkische Wirtschaft waren weitere gravierende Rückschritte zu verzeichnen, was zu größeren Bedenken hinsichtlich der Funktionsweise der Marktwirtschaft führte. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fielen im Jahr 2018 infolge einer drastischen Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen, die über Jahre hinweg entstandene makroökonomische Anfälligkeiten zutage treten ließ, wesentlich ungünstiger aus. Auch die wirtschaftspolitische Steuerung verschlechterte sich und es kam zu zunehmenden staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft. Die Türkei muss den Rückschritten bei den Marktreformen Einhalt gebieten und diesen Trend umkehren.

Im westlichen Balkan ist das Investitionsklima weitgehend unverändert geblieben und damit nach wie vor durch eine unzureichende Rechtssicherheit, eine mangelhafte Beihilfenkontrolle, eine tief verwurzelte Schattenwirtschaft, einen beschränkten Zugang zu Finanzmitteln und ein geringes Maß an regionaler Integration und Konnektivität gekennzeichnet. In der Region sind weiterhin staatliche Eingriffe in die Wirtschaft zu verzeichnen. Dies führt zur unzulänglichen Verwaltung der öffentlichen Finanzen und zu häufigen Änderungen des Regelungsumfelds und des Steuersystems und erhöht dadurch das Korruptionsrisiko. Es ist dringend erforderlich, die Infrastruktur zu modernisieren. Die entsprechenden Investitionen sollten im Rahmen einzelner Projekt-Pipelines erfolgen und mit den mit der EU vereinbarten Prioritäten im Einklang stehen. Die Entscheidungen über größere Investitionsvorhaben sollten auf Transparenz und einer soliden Sorgfaltspflicht beruhen, wie es bei den aus Mitteln des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan finanzierten Vernetzungsprojekten der Fall ist.

Die regionale Integration ist ein Schlüsselfaktor für die Anhebung des Lebensstandards im westlichen Balkan. Die Errichtung eines regionalen Wirtschaftsraums führt zu mehr Wettbewerb und ermöglicht Größenvorteile und Produktivitätssteigerungen. Ein regionaler Markt wird den intraregionalen Handel ankurbeln und den westlichen Balkan zu einem attraktiveren Investitionsstandort machen. Die Marktintegration auf der Grundlage von EU-Vorschriften und -Standards wird dazu beitragen, Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten zu schaffen und die Attraktivität der Region für ausländische Direktinvestitionen, auch aus der EU, zu erhöhen. Eine stärkere Vernetzung im Bereich Verkehr und Energie wird die Integration der Region in paneuropäische Netze beschleunigen und gleichzeitig dazu beitragen, wettbewerbsorientierte Energiemärkte zu fördern und regionale Wirtschaftskorridore zu entwickeln. Der Vertrag zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft, der inzwischen von allen Parteien ratifiziert wurde, wird die Umsetzung der Agenda unterstützen und verstärken. Die Schaffung eines digitalen Raums und besser integrierter Arbeitsmärkte bietet auch jungen Menschen in der Region neue Möglichkeiten. 

Ein neues regionales Roaming-Abkommen, das im April 2019 unterzeichnet wurde, wird den Bürgern und Unternehmen in der Region erhebliche Vorteile bringen. Das Abkommen wird ab Juli 2019 zu einer schrittweisen Senkung der Roaming-Gebühren (Senkung des Endkundenpreises für Datenübertragung und Anrufe um 25 % und für SMS um 33 %) und ab Juli 2021 zur Abschaffung der Gebühren führen. Mobilfunkteilnehmer aus der Region werden beim Roaming im westlichen Balkan ohne zusätzliche Kosten die Vorteile ihres Inlandspakets in vollem Umfang nutzen können. Das Abkommen ebnet auch den Weg für einen Fahrplan zur Senkung der Roamingkosten zwischen dem westlichen Balkan und der EU, wie in der Digitalen Agenda für den westlichen Balkan dargelegt.

Die EU ist sowohl bei den Einfuhren (73,5 %) als auch bei den Ausfuhren (80,6 %) nach wie vor der bei Weitem wichtigste Handelspartner des westlichen Balkans. EU-Unternehmen sind die größten Investoren in der Region; auf sie entfallen73 % der ausländischen Direktinvestitionen. Damit sind sie die wichtigste Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung in der Region. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Resilienz der Region zu stärken, damit bei jeder aus dem Ausland finanzierten wirtschaftlichen Tätigkeit die uneingeschränkte Einhaltung der Werte, Normen und Standards der EU, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Rechtsstaatlichkeit, öffentliches Auftragswesen, Umwelt, Energie, Infrastruktur und Wettbewerb, gewährleistet ist. Die Geschäfts- und Investitionstätigkeit Chinas im westlichen Balkan hat zugenommen und kann im Prinzip der Region Chancen eröffnen; allerdings werden bei diesen Investitionen sehr häufig die sozioökonomische und finanzielle Nachhaltigkeit und das EU-Regelwerk öffentliche Aufträge vernachlässigt. Damit können sie zu einer hohen Verschuldung und zur Übergabe der Kontrolle über strategische Vermögenswerte und Ressourcen führen. Aus diesen Gründen sollten die Partnerländer die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU vollständig in Wort und Geist umsetzen und den Reformen im Rahmen der entsprechenden Kapitel der Beitrittsverhandlungen Priorität einräumen. Die EU sollte diese Reformen energischer steuern und dies auch in künftigen Verhandlungsrahmen berücksichtigen.

Die EU unterstützt eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung im westlichen Balkan und in der Türkei im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsreformprogramme. Diese Programme sind ein integraler Bestandteil der Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft und das wichtigste Instrument zur Formulierung und Umsetzung makroökonomischer und struktureller Reformen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und Wachstum und Beschäftigung gefördert werden sollen. Sie fördern nachhaltiges Wachstum und langfristige wirtschaftliche Konvergenz, erleichtern die Politikformulierung und unterstützen Fortschritte bei der Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen. Der Schwerpunkt muss noch nachdrücklicher auf die Stärkung der Eigenverantwortung gelegt werden, um die Umsetzung der beschlossenen Reformen zu verbessern. 

Wirtschaftliche Entwicklung und steigende Beschäftigung sind auch von entscheidender Bedeutung, um die demografischen Herausforderungen des westlichen Balkans (hohe Emigration, niedrige Geburtenraten) zu bewältigen. Ohne stärkere Volkswirtschaften und ohne eine demokratische Staatsführung werden diese Phänomene – und die damit verbundenen Risiken wie weitverbreitete Unzufriedenheit, insbesondere bei jungen Menschen, und eine weitere Abwanderung von Fachkräften – fortbestehen.

g) Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen

Die Erweiterungspolitik der EU muss weiterhin dazu dienen, Stabilität zu exportieren. Daher kann und wird die EU bilaterale Streitigkeiten und die Instabilität, die sie mit sich bringen können, nicht importieren. Vor dem Beitritt eines Landes müssen endgültige und verbindliche Lösungen gefunden und umgesetzt werden, die zur Stabilität in der Region beitragen. Das historische Abkommen zwischen Nordmazedonien und Griechenland, mit dem ein 27 Jahre währender Namensstreit gelöst wurde, ist ein Beispiel für die Aussöhnung in der Region und darüber hinaus. Allerdings sind im Westbalkan dringend weitere starke und überzeugende Anstrengungen erforderlich. Die Beziehungen zwischen Priština und Belgrad verschlechterten sich; am sichtbarsten wurde dies nach dem Beschluss des Kosovo, Zölle in Höhe von 100 % auf Einfuhren aus Serbien und Bosnien und Herzegowina zu erheben. Diese Maßnahme war ein Verstoß gegen das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen und die jüngste in einer Reihe von Provokationen auf beiden Seiten. Das Kosovo muss diesen Beschluss umgehend widerrufen, und beide Seiten müssen von weiteren Maßnahmen absehen, die als provokativ angesehen werden könnten. In dem von der EU unterstützten Dialog über die vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo müssen dringend Fortschritte erzielt werden, die zum Abschluss und zur Umsetzung eines umfassenden, rechtsverbindlichen Abkommens über die Normalisierung führen sollten.

Gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit sind wesentliche Elemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und des Erweiterungsprozesses. Auf dem Gipfel von Sofia haben die Teilnehmer ihr Engagement für die Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, die Stärkung der regionalen Stabilität und die Intensivierung der Zusammenarbeit bekräftigt. Die regelmäßigen Kontakte auf Regierungsebene und der technische Dialog und die Zusammenarbeit auf bilateraler und regionaler Ebene wurden fortgesetzt. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere in den sensibelsten Bereichen. Insbesondere in der Frage der Kriegsverbrechen sollte die regionale Zusammenarbeit verstärkt werden, unter anderem durch Aussöhnungsinitiativen wie die Einrichtung einer regionalen Wahrheitskommission. Weitere Anstrengungen sind auch im Hinblick auf vermisste Personen erforderlich. Hier war die Annahme des regionalen Rahmenaktionsplans ein wichtiger Schritt nach vorne. Stellungnahmen oder Handlungen, die sich negativ auf die gutnachbarlichen Beziehungen auswirken, sollten vermieden werden. In der EU gibt es keinen Platz für Hetzreden oder für die Verherrlichung von Kriegsverbrechern, egal auf welcher Seite.

Die regionale Zusammenarbeit wurde fortgesetzt, wobei die Konnektivitätsagenda der EU eine wichtige Rolle spielt. Im Mittelpunkt standen neben dem Aktionsplan für einen regionalen Wirtschaftsraum, der Ausbau der Verkehrs- und Energienetze, die Umsetzung der digitalen Agenda und die Durchführung von Projekten zur Förderung der Mobilität junger Menschen mit Unterstützung des Regionales Amts für Jugendzusammenarbeit. Das Programm Erasmus+ hat den interkulturellen Dialog im Bereich der Hochschulbildung und zwischen jungen Menschen weiter gefördert. Der Südosteuropäische Kooperationsprozess und andere regionale Initiativen haben ebenfalls zur Förderung von Stabilität und Zusammenarbeit beigetragen. Einige Fortschritte wurden bei der Durchführung von Konnektivitätsprojekten vor Ort erzielt. Es sind jedoch noch weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die noch ausstehenden Verpflichtungen aus regionalen Übereinkünften zu erfüllen und diese Übereinkünfte umzusetzen. Dazu gehört auch die Durchführung der 2015 vereinbarten Reformmaßnahmen im Bereich der Konnektivität. Die Verwirklichung der prioritären Ziele in Bezug auf Konnektivität und Umweltschutz wird insbesondere starke Synergien mit den benachbarten Mitgliedstaaten erfordern, unter anderem im Rahmen der EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer. Die uneingeschränkte und inklusive Beteiligung aller Partner im westlichen Balkan an Initiativen und Veranstaltungen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit sollte nicht behindert werden. Die regionale Zusammenarbeit lässt sich nicht von außen aufzwingen, sondern muss von den Ländern der Region selber aktiver vorangetrieben werden. Die Region muss die volle Eigenverantwortung für die Bemühungen um Stabilität, Aussöhnung und bessere wirtschaftliche Chancen übernehmen.

Auf der Grundlage der Erklärung, die auf der Ministertagung über die Umstellung auf saubere Energie im Februar 2019 unterzeichnet wurde, besteht für die Länder des westlichen Balkans erheblicher Spielraum, um eine „Grüne Agenda“ für die Region in die Wege zu leiten und damit wichtige Umweltfragen von der Abfallentsorgung und der Luftverschmutzung bis hin zu umfassenderen Themen wie dem Klimawandel anzugehen. Dies würde nicht nur unmittelbar der Gesundheit und dem Wohlergehen ihrer Bürger zugutekommen, sondern die Region auch für Investoren und Touristen attraktiv machen und dazu beitragen, das beträchtliche wirtschaftliche Potenzial des grünen Wachstums und der Kreislaufwirtschaft zu erschließen. Es ist wichtig, die bisher erzielten Fortschritte in den von den Vereinten Nationen geleiteten Gesprächen über die Zypernfrage zu bewahren und die Vorbereitungen auf eine gerechte, umfassende und tragfähige Lösung, die auch den externen Aspekten Rechnung trägt, fortzusetzen. Ein kontinuierliches Engagement der Türkei und konkrete Beiträge des Landes zu den Verhandlungen über eine gerechte, umfassende und tragfähige Lösung der Zypernfrage im Rahmen der Vereinten Nationen sind von größter Bedeutung. Die Türkei muss ihrer Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EU-Türkei dringend nachkommen und bei der Normalisierung der Beziehungen zur Republik Zypern weiter vorankommen. Die Kommission ruft die Türkei zur Vermeidung jeglicher Drohung, Irritation oder provokativen Handlung auf, die die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Streitbeilegung beeinträchtigen könnten. Die Kommission weist nachdrücklich auf sämtliche Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten hin, zu denen u. a. unter anderem das Recht auf den Abschluss bilateraler Abkommen sowie die Exploration und Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht, u. a. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht, gehören.

h) Finanzielle Heranführungshilfe im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens

Der Vorschlag der Kommission bezüglich des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) 7 im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 sieht einen soliden politikorientierten Ansatz vor, der auf eine verstärkt strategische und dynamische Bereitstellung der Hilfe ausgerichtet ist und bei dem die grundlegenden Anforderungen für die EU-Mitgliedschaft im Mittelpunkt stehen. Durch eine stärkere Fokussierung der finanziellen Unterstützung der EU auf zentrale Prioritäten wird IPA III eine noch größere Hebelwirkung bei der Unterstützung von Reformen schaffen und die weitere Annäherung der Partner an die Werte und Standards der Union fördern. Das neue Instrument soll leistungsbezogene Anreize für die Partner bieten, die Fortschritte erzielen, und gleichzeitig in ausgewogener Weise dafür sorgen, dass alle Partner ihren gerechten Anteil an der Unterstützung erhalten, um ihre Reformbemühungen vorantreiben zu können.  

In diesem Jahr feiert der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF) sein zehnjähriges Bestehen. Diese erfolgreiche, von der Kommission verwaltete Kooperations- und Koordinierungsplattform dient dazu, internationale und nationale Finanzinstitutionen sowie bilaterale Geber und Begünstigte zusammenzuführen. Im Laufe der Jahre hat sie eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung und Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte im westlichen Balkan gespielt, nicht nur im Zusammenhang mit der Konnektivität, sondern auch im Umwelt- und Sozialbereich. Die EU hat insgesamt 925 Mio. EUR aus den Mitteln für die Heranführungshilfe für den WBIF bereitgestellt. Damit konnten durch Hebelwirkung bisher Darlehen im Gesamtwert von 5,4 Mrd. EUR gewährt und Investitionen in Höhe von mehr als 18 Mrd. EUR getätigt werden. Im Einklang mit der Strategie für den westlichen Balkan wird der WBIF in strategischer und finanzieller Hinsicht weiter ausgebaut werden.

III.    SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Der EU-Beitrittsprozess beruht nach wie vor auf festen Kriterien, einer fairen und strikten Konditionalität sowie auf dem Grundsatz der Beurteilung nach den eigenen Leistungen. Voraussetzung für den Beitritt zur EU ist die Umsetzung komplexer Reformen in einem schwierigen Umfeld, ein Ziel, das sich nur langfristig verwirklichen lässt.

Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse und der Bewertungen in den im Anhang beigefügten Zusammenfassungen für die einzelnen Länder gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen und gibt folgende Empfehlungen ab:

I

1.Eine glaubwürdige Erweiterungspolitik stellt eine geostrategische Investition in Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa dar. Sie ist auch ein fester Bestandteil der umfassenderen Strategie zur Stärkung der Union bis 2025. Die EU und ihre Partner, die eine Mitgliedschaft anstreben, sehen sich gemeinsamen Chancen gegenüber, stehen aber auch vor Herausforderungen wie Migration, organisierter Kriminalität und Terrorismus. Die Vorbereitung der betreffenden Länder auf die Erfüllung aller Beitrittsanforderungen zählt nach wie vor zu den zentralen politischen Prioritäten der EU. 

2.Die Türkei ist in mehreren Bereichen von gemeinsamem Interesse nach wie vor ein wichtiger Partner der Europäischen Union. Die Strategie der Kommission für den westlichen Balkan vom Februar 2018 erzeugte eine neue Dynamik in der gesamten Region und führte zu einem verstärkten Engagement seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die einzelnen Länder nutzen diese historische Chance jedoch in unterschiedlichem Maße. Albanien und Nordmazedonien haben die Chance ergriffen und insbesondere in den Bereichen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2018 einstimmig festgelegt wurden, Reformen durchgeführt. Montenegro und Serbien müssen noch entschlossener handeln und ihre Anstrengungen in wichtigen Bereichen verstärken. Bosnien und Herzegowina steht vor zahlreichen strukturellen Herausforderungen. Die Stellungnahme der Kommission zum Antrag des Landes auf Mitgliedschaft in der EU enthält einen umfassenden Fahrplan für Reformen, der der Integration des Landes in die EU neue Impulse verleiht. Das Kosovo sollte den Schwerpunkt seiner Politik wieder auf Fortschritte auf seinem europäischen Weg legen.

3.Damit der Prozess voranschreiten kann, müssen die Beitrittskandidaten vorrangig dafür sorgen, dass sie nach dem Grundsatz „Wesentliches zuerst“ noch zügiger echte und nachhaltige Ergebnisse in den folgenden entscheidenden Bereichen erzielen: Rechtsstaatlichkeit, Justizreform, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Sicherheit, Grundrechte, Funktionieren der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung sowie wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem muss der westliche Balkan nach dem Vorbild des historischen Abkommens zwischen Nordmazedonien und Griechenland dringend Fortschritte bei der Aussöhnung, den gutnachbarlichen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit erzielen.

4.Die EU unterstützt seit langem die europäische Perspektive der gesamten Region des westlichen Balkans, wie im vergangenen Jahr bestätigt wurde. Wie die Kommission in ihrer Strategie für den westlichen Balkan bereits festgestellt hat, erfüllt keines der Länder derzeit die Beitrittskriterien. Dazu bedarf es noch jahrelanger verstärkter Anstrengungen und greifbarer Ergebnisse. Außerdem muss die Union selber stärker und solider werden, bevor sie größer werden kann 8 . Dennoch ist eine feste und glaubwürdige Perspektive für alle Länder nach wie vor unerlässlich, um diesen Wandel voranzutreiben, die Aussöhnung zu unterstützen, Stabilität in die Region zu exportieren und die Werte, Normen und Standards der EU zu fördern. Die EU muss an ihren Zusagen festhalten und eindeutig und positiv auf die von den Ländern objektiv erzielten Fortschritte bei der Erfüllung der von ihr gestellten Bedingungen reagieren. Dies stellt nicht nur eine strategische Investition in die Zukunft der Region dar, sondern liegt vor allem im eigenen politischen und wirtschaftlichen Interesse der EU.

5.Die EU ist nach wie vor die wichtigste Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung im westlichen Balkan. Für den Erfolg des westlichen Balkans ist es unerlässlich, dass bei jedweder ausländischer Wirtschaftstätigkeit in der Region die Werte, Normen und Standards der EU, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen, Umwelt, Energie und Infrastruktur, geachtet werden. Die zunehmende Geschäfts- und Investitionstätigkeit Chinas in der Region kann im Prinzip Chancen bieten; allerdings wird bei diesen Investitionen sehr häufig die sozioökonomische und finanzielle Nachhaltigkeit vernachlässigt. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Partnerländer die spezifischen Bestimmungen der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU in den oben genannten Bereichen in Geist und Wort in vollem Umfang umsetzen und den einschlägigen Reformen im Beitrittsprozess Vorrang einräumen.

II

6.Die Türkei ist nach wie vor ein wichtiger Partner der Europäischen Union in Bereichen von gemeinsamem Interesse, von der Migration über die Terrorismusbekämpfung bis hin zu Energie, Verkehr und Handel. Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) stellte in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2018 fest, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei unter den gegebenen Umständen praktisch zum Stillstand gekommen sind und dass nicht in Betracht gezogen werden kann, weitere Verhandlungskapitel zu eröffnen oder zu schließen. An den dieser Bewertung zugrunde liegenden Fakten hat sich nichts geändert. Auf das wiederholte Bekenntnis der türkischen Regierung zum Ziel des EU-Beitritts folgten keine entsprechenden Maßnahmen oder Reformen, und den ernsten Sorgen der EU über die anhaltend negativen Entwicklungen bei Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Justiz wurde nicht Rechnung getragen.

Nach der Aufhebung des Ausnahmezustands im Juli 2018 hat die Türkei viele seiner restriktiveren Elemente ins geltende türkische Recht übernommen. Mit dem neuen Präsidialsystem wurden viele Komponenten der zuvor bestehenden Gewaltenteilung abgeschafft. Dies hat zu einer weiteren Politisierung der öffentlichen Verwaltung und der Justiz geführt.

Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 und den Kommunalwahlen im März 2019 war die Wahlbeteiligung hoch. Die Wähler hatten echte Wahlmöglichkeiten, obwohl die Bedingungen für einen gleichberechtigten und fairen Wettbewerb der Kandidaten offensichtlich nicht gegeben waren. Die Regierungspartei war deutlich im Vorteil, was sich auch in der übermäßigen Berichterstattung in den regierungsnahen öffentlichen und privaten Medien widerspiegelte. Nach den Kommunalwahlen erklärte der Oberste Wahlrat, dass vier gewählte Bürgermeister und mehrere Mitglieder von Gemeinderäten im Südosten der Türkei die Voraussetzungen für die Amtsausübung nicht erfüllten, obwohl ihre Bewerbungen vor den Wahlen genehmigt worden waren. Er annullierte zudem die Oberbürgermeisterwahl in Istanbul und ordnete für den 23. Juni deren Wiederholung an. Die Entscheidungen des Obersten Wahlrates, die Wahl in Istanbul zu wiederholen und in bestimmten Gemeinden im Südosten des Landes das Bürgermeisteramt den zweitplatzierten Kandidaten zu übertragen, geben Anlass zu großer Sorge, was die Achtung der Rechtmäßigkeit und Integrität des Wahlprozesses und die Unabhängigkeit dieses Gremiums von politischem Druck betrifft. Sie stehen im Widerspruch zum Kernprinzip des demokratischen Wahlprozesses, nämlich dass der Wille des Volkes maßgeblich ist.

In den Bereichen Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit gab es erhebliche Rückschritte. Die Türkei muss den wirksamen Schutz der Grundrechte verbessern und eine umfassende und glaubwürdige Reform der Justiz, mit der deren Unabhängigkeit wiederhergestellt wird, beschließen und umsetzen.

Auch in der türkischen Wirtschaft waren weitere gravierende Rückschritte zu verzeichnen, was zu größeren Bedenken hinsichtlich der Funktionsweise der Marktwirtschaft führte. Angesichts des starken Drucks auf die nationale Währung haben die türkischen Behörden eine Reihe politischer Maßnahmen ergriffen, die das Funktionieren der Märkte negativ beeinflusst haben. Dagegen wurden positive Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Trotzdem wurden Investoren weiterhin durch die Bedenken hinsichtlich der Rechtstaatlichkeit abgeschreckt.

Die Erklärung EU-Türkei vom März 2016 bringt weiterhin greifbare Ergebnisse hervor, da beide Parteien sich für ihre Umsetzung einsetzen. Der rückläufige Trend bei den irregulären Grenzübertritten von der Türkei in die EU seit dem Inkrafttreten der Erklärung wurde durch verstärkte Bemühungen der Türkei unterstützt. Die Türkei unternahm weiterhin herausragende Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung für mehr als 3,6 Millionen syrische Flüchtlinge und etwa 370 000 Flüchtlinge aus anderen Ländern zu leisten. Die Türkei und die EU haben weiter auf der fruchtbaren Zusammenarbeit im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei aufgebaut. Bis Mai 2019 wurden mit den 6 Mrd. EUR, die von der EU bereitgestellt wurden, mehr als 80 Projekte auf den Weg gebracht.

Die Türkei hat die erneuten Bemühungen der Vereinten Nationen begrüßt, im Hinblick auf eine mögliche Wiederaufnahme der Verhandlungen über Zypern die Interessenträger zu konsultieren. Es ist wichtig, die bisher erzielten Fortschritte in den von den Vereinten Nationen geleiteten Gesprächen über die Zypernfrage zu bewahren und die Vorbereitungen auf eine umfassende, faire und tragfähige Lösung, die auch den externen Aspekten Rechnung trägt, fortzusetzen. Das anhaltende Engagement der Türkei und ihr Beitrag zu diesen Verhandlungen werden von großer Bedeutung sein.

Die Spannungen in der Region wegen der Kohlenwasserstoffexploration vor der Küste Zyperns nahmen zu. Dies war auf Maßnahmen und Äußerungen der Türkei zurückzuführen, mit denen das Land das Recht der Republik Zypern infrage stellte, Kohlenwasserstoffvorkommen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns zu nutzen. Im Mai 2019 brachte die Türkei eine Bohrplattform unter Beteiligung der Marine in die ausschließliche Wirtschaftszone der Republik Zypern, wodurch die Spannungen weiter eskalierten. Die Kommission erinnerte an die Erklärung des Europäischen Rates vom März 2018, in der das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der Türkei im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis scharf verurteilt wurde. Ferner verwies sie auf die Verpflichtung der Türkei, das Völkerrecht und die gutnachbarlichen Beziehungen zu achten, und forderte die Türkei auf, das Hoheitsrecht Zyperns, im Einklang mit dem Recht der EU und dem Völkerrecht seine natürlichen Ressourcen zu erforschen und auszubeuten, zu achten. Im März 2019 forderte die EU die Türkei auf, von derartigen widerrechtlichen Handlungen, auf die die EU angemessen und in vollständiger Solidarität mit Zypern reagieren würde, abzusehen.

Die Türkei muss dringend ihre Verpflichtung, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig und ohne Diskriminierung umzusetzen, erfüllen und auch die Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, vollständig beseitigen. Bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern gab es keine Fortschritte.

Die operative Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich der Migration wurde fortgesetzt. Allerdings unterminierten die Spannungen in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer die regionale Stabilität und Sicherheit. Die Türkei verletzte wiederholt und in zunehmendem Maße die Hoheitsgewässer und den Luftraum von Griechenland und Zypern. Die bilateralen Beziehungen zu mehreren EU-Mitgliedstaaten verbesserten sich, insbesondere zu Deutschland, den Niederlanden und Österreich.

7.Montenegro hat im Jahr 2018 zwei weitere Verhandlungskapitel eröffnet. Damit steigt die Zahl der inzwischen eröffneten Verhandlungskapitel auf 32, wovon drei bereits vorläufig geschlossen wurden. Das allgemeine prioritäre Ziel und zugleich der nächste Meilenstein im Beitrittsprozess ist die Erfüllung der im Rahmen der Kapitel 23 und 24 festgelegten Zwischenkriterien im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Nach mehr als fünf Jahren Arbeit hat Montenegro seinen rechtlichen und institutionellen Rahmen in diesem Bereich erheblich reformiert und in den meisten Teilbereichen auch erste Ergebnisse erzielt. Sobald diese Zwischenkriterien erfüllt sind, wird die EU in der Lage sein, Kriterien für die Schließung dieser Verhandlungskapitel aufzustellen und damit die Anforderungen deutlich festzulegen, welchen Montenegro im Bereich der Rechtsstaatlichkeit nachkommen muss, bevor die entsprechenden Verhandlungskapitel geschlossen werden können. Montenegro wird in der Lage sein, dieses neue Stadium im Beitrittsprozess zu erreichen, sobald das Land die Schwachstellen insbesondere in den kritischen Bereichen Medienfreiheit und Bekämpfung von Korruption und Menschenhandel in Angriff nimmt. Die Fortschritte bei den Rechtstaatlichkeitskapiteln werden weiterhin das Tempo der Beitrittsverhandlungen insgesamt bestimmen.

Die politische Landschaft Montenegros ist nach wie vor polarisiert, und die Opposition hat seit den letzten Wahlen im Herbst 2016 ihren parlamentarischen Boykott weitgehend fortgesetzt. Mutmaßliche Korruption und illegale Parteienfinanzierung lösten Anfang 2019 friedliche Proteste der Bürger aus. Alle Parteien sind für die Rückkehr zu einer politischen Debatte im Parlament verantwortlich. Der vorübergehend eingesetzte parlamentarische Ausschuss für die weitere Reform der Wahlgesetze und anderer Rechtsvorschriften hat noch keine konkreten Ergebnisse auf der Grundlage eines parteiübergreifenden Dialogs erzielt. Im Hinblick auf Politikplanung, leistungsorientierte Einstellungsverfahren und Straffung der staatlichen Verwaltung wurden gute Fortschritte erzielt. Allerding stellt die Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung, auch auf lokaler Ebene, nach wie vor eine besondere Herausforderung dar. Das Land hat seinen Rechtsrahmen im Bereich Migration und Asyl gestärkt. Die Wirtschaft Montenegros verzeichnete weiterhin ein solides Wachstum. Allerdings stieg der öffentliche Schuldenstand auf Rekordniveau. Die Entwicklung des Privatsektors wurde nach wie vor durch Schwachstellen im Unternehmensumfeld und in der Justiz sowie durch die umfangreiche Schattenwirtschaft beeinträchtigt. Dies war auf die mangelnde Leistungsfähigkeit der wichtigsten für die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz des Wettbewerbs zuständigen Behörden zurückzuführen.

8.Serbien hat im Jahr 2018 vier Verhandlungskapitel eröffnet. Damit steigt die Zahl der inzwischen eröffneten Verhandlungskapitel auf 16, wovon zwei bereits vorläufig geschlossen wurden. Es müssen Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit und der Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo erzielt werden, die weiterhin von wesentlicher Bedeutung und für das Tempo der Beitrittsverhandlungen insgesamt maßgeblich sind. Serbien muss die Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit vorantreiben, insbesondere was die Unabhängigkeit der Justiz, die Bekämpfung der Korruption, die Medienfreiheit, den innerstaatlichen Umgang mit Kriegsverbrechen und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft, um beim Fortgang der Verhandlungen für Ausgewogenheit zwischen den Kapiteln insgesamt zu sorgen.

Die politische Landschaft Serbiens ist zunehmend durch Polarisierung und schwindenden Freiraum für unterschiedliche politische Meinungen gekennzeichnet. Es müssen dringend mehr Möglichkeiten für eine echte parteiübergreifende Debatte geschaffen werden, um einen breiten proeuropäischen Konsens zu erreichen, der für Fortschritte des Landes auf seinem Weg in die EU unverzichtbar ist. Im März 2019 haben mehrere Oppositionsparteien mit einem Boykott des Parlaments begonnen. Die parlamentarische Praxis der Regierungskoalition führte zu einer Verschlechterung der legislativen Debatte und Kontrolle und beeinträchtigte ebenfalls die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament. Nach einem Angriff auf den Vorsitzenden einer Oppositionspartei haben im Dezember 2018 wöchentliche Demonstrationen gegen die Regierung begonnen. Trotz fehlender Fortschritte in Bezug auf die Meinungsfreiheit insgesamt, wurde in transparenter und inklusiver Weise eine neue Medienstrategie ausgearbeitet. Sie muss nun angesichts der großen Herausforderungen in diesem Bereich dringend angenommen und umgesetzt werden. Im Bereich der Dienstleistungserbringung für die Bürger wurden einige Fortschritte erzielt, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die öffentliche Verwaltung stärker zu professionalisieren und zu entpolitisieren. Von entscheidender Bedeutung ist die Fähigkeit Serbiens, qualifiziertes Personal für die Verwaltung zu gewinnen und zu halten. Der laufende Verfassungsreformprozess auf der Grundlage des von der Regierung geförderten Entwurfs vom Oktober 2018 zielt insbesondere darauf ab, im Einklang mit den europäischen Standards die Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Die wirtschaftlichen Reformen haben weitere Ergebnisse erbracht, vor allem hinsichtlich der makroökonomischen Stabilisierung. Der Preisdruck blieb gedämpft und die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich verbessert. Allerdings wurden wichtige Strukturreformen der öffentlichen Verwaltung, der Steuerbehörde und der staatseigenen Unternehmen nur schleppend umgesetzt. Der private Sektor wird nach wie vor durch Unzulänglichkeiten bei der Rechtsstaatlichkeit und der Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs behindert. Serbien hat weiterhin einen erheblichen Beitrag zur Steuerung gemischter Migrationsströme in Richtung EU geleistet.

Was den von der EU geförderten Dialog mit Pristina betrifft, so hat sich Serbien trotz der Einführung von Zolltarifen durch das Kosovo weiterhin daran beteiligt. Serbien muss jedoch insbesondere im Rahmen seiner internationalen Beziehungen erhebliche Anstrengungen zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den Abschluss eines rechtsverbindlichen Abkommens mit dem Kosovo unternehmen und dazu seinen Beitrag leisten. Ein solches Abkommen ist dringend erforderlich und ausschlaggebend dafür, dass Serbien und das Kosovo auf ihrem jeweiligen Weg in Richtung Europa weiter voranschreiten können.

9.Nordmazedonien hat große Fortschritte auf dem Weg zu seinem strategischen Ziel - der Integration in die EU und die NATO  - gemacht. Das Land hat seine Entschlossenheit bewiesen, die EU-Reformagenda voranzubringen, und kann greifbare und nachhaltige Ergebnisse vorweisen, auch bei den in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2018 genannten Voraussetzungen für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen. Die Regierung und nach und nach auch die Opposition haben im Berichtszeitraum konsequent den politischen Willen bewiesen, Fortschritte zu erzielen, und trotz der politischen Herausforderungen einen positiven Wandel der Denkmuster gezeigt.  Die Gewährleistung der Nachhaltigkeit dieser Strukturreformen ist ein langfristiger Prozess und erfordert ein kontinuierliches Engagement. Die einschlägigen Gesetzesänderungen in diesen Bereichen wurden überwiegend in inklusiver und transparenter Weise unter Beteiligung der Opposition, der Zivilgesellschaft und internationaler Partner durchgeführt. Erste konkrete Ergebnisse wurden bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgung und rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität - auch auf hoher Ebene - erzielt. Diese Anstrengungen müssen unvermindert und in transparenter Weise fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Justiz professionell und unparteiisch funktionieren kann. Die Staatliche Kommission für Korruptionsprävention hat wichtige Schritte unternommen, um die Korruption proaktiv zu bekämpfen und hochrangige Beamte über das gesamte politische Spektrum hinweg einzubinden. Im Bereich der Nachrichten- und Sicherheitsdienste wurden in Zusammenarbeit mit der NATO und strategischen Partnern Vorkehrungen getroffen, um ein erneutes Auftreten der schwerwiegenden Probleme der Vergangenheit zu verhindern. Es wurden Anstrengungen unternommen, um die Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, und die staatliche Kommission hat Maßnahmen gegen mutmaßliche politisch beeinflusste Ernennungen ergriffen. Insgesamt wurden die Kontrollen und Gegenkontrollen wiederhergestellt und so Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Land gefestigt. Die Präsidentschaftswahlen vom 21. April und 5. Mai 2019 wurden in ruhiger, friedlicher und transparenter Weise durchgeführt. Das historische Abkommen mit Griechenland beendete einen langjährigen Streit und ist ein Beispiel der Aussöhnung für die Region und Europa insgesamt. Die Kommission sieht der weiteren Umsetzung des Freundschaftsvertrags mit Bulgarien erwartungsvoll entgegen. Nach Jahren der Stagnation nahm das Wirtschaftswachstum 2018 wieder um 2,7 % zu; die Arbeitslosigkeit ging zwar weiter zurück, ist aber nach wie vor hoch. Die Regierung hat Einkommensteuer- und Rentenreformen beschlossen und weitere Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Qualifikationsdefizite, strukturelle Herausforderungen in Bezug auf das Unternehmensumfeld und Investitionslücken bei der Infrastruktur behindern jedoch die Wettbewerbsfähigkeit und inländischer Unternehmen und deren Integration in globale Wertschöpfungsketten.

Angesichts der erheblichen Fortschritte, die das Land erzielt hat, und der vom Rat im Juni 2018 einstimmig festgelegten Bedingungen empfiehlt die Kommission dem Rat, nunmehr die Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien aufzunehmen. Um die anhaltende Reformdynamik zu unterstützen, würde die Kommission für die Verhandlungskapitel über Justiz und Grundrechte sowie Recht, Freiheit und Sicherheit einen verstärkten Ansatz für dieses Land anwenden.

10.Albanien hat weiterhin gute Fortschritte erzielt und sich entschlossen dafür eingesetzt, die EU-Agenda voranzubringen. Es hat in einer stark polarisierten politischen Atmosphäre konkrete und nachhaltige Ergebnisse erzielt, insbesondere bei den Voraussetzungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2018 für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen festgelegt sind. Die Oppositionsparteien, von denen die meisten ihre parlamentarischen Mandate im Februar 2019 aufgegeben haben, sollten wieder konstruktiv in den demokratischen Institutionen mitwirken und sich zu einem breiten europäischen Konsens verpflichten. Die Umsetzung der Justizreform wurde kontinuierlich fortgeführt und hat insgesamt gute Fortschritte erzielt; damit wurden die Grundlagen für eine wesentliche Stärkung des Sektors und die Konsolidierung der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Professionalität und der Rechenschaftspflicht der Justiz geschaffen. Bei der Neubewertung aller Richter und Staatsanwälte („Überprüfung“) wurden konkrete Ergebnisse erzielt. Auch die institutionelle Umstrukturierung der Justiz wurde fortgesetzt. Es wurden neue Instanzen für die unabhängige Selbstverwaltung der Justiz geschaffen, die die Einrichtung spezialisierter Justiz- und Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption auf den Weg brachten. Es wurden weitere entschlossene Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, einschließlich des Drogenhandels und -anbaus, unternommen, was zu einer soliden Erfolgsbilanz in Bezug auf proaktive Ermittlungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen beitrug. In den vergangenen Jahren hat Albanien sich entschieden für die Bekämpfung der Cannabisproduktion und des Handels mit Cannabis eingesetzt. Ferner wurde die internationale polizeiliche Zusammenarbeit, insbesondere mit den EU-Mitgliedstaaten intensiviert, sodass eine Reihe groß angelegter Strafverfolgungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt und Anführer organisierter krimineller Netze verhaftet und strafrechtlich verfolgt werden konnten. Die Schaffung einer soliden Erfolgsbilanz bei proaktiven Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei der Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist nach wie vor eine langfristige Herausforderung, die weitere verstärkte und konsequente Anstrengungen Albaniens erfordert, auch in operativer Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus wurde die Reform der öffentlichen Verwaltung fortgesetzt, mit dem übergeordneten Ziel, die Professionalität und Transparenz bei den Einstellungsverfahren für den öffentlichen Dienst zu verbessern und die Politikgestaltung durch die Konsolidierung der Strukturen für die sektorale Koordinierung und durch die Festlegung des Rechtsrahmens für die Folgenabschätzung zu stärken. Die Maßnahmen zur Stärkung des wirksamen Schutzes der Menschenrechte, auch der Rechte von Angehörigen von Minderheiten und von Roma, sowie die Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung wurden fortgeführt. Das Wirtschaftswachstum stieg weiter von 3,8 % im Jahr 2017 auf 4,2 % im Jahr 2018, die Arbeitslosigkeit und das Haushaltsdefizit gingen zurück, blieben aber nach wie vor auf einem hohen Stand. Fehlendes praxisorientiertes Know-how, ein zu niedriges Bildungsniveau und zu geringe Technologietransfers beeinträchtigen seine Wettbewerbsfähigkeit und Integration in internationale Wertschöpfungsketten.

Angesichts der erheblichen Fortschritte, die das Land erzielt hat, und der vom Rat im Juni 2018 einstimmig festgelegten Bedingungen empfiehlt die Kommission dem Rat, nunmehr die Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufzunehmen. Um die anhaltende Reformdynamik zu unterstützen, würde die Kommission für die Verhandlungskapitel über Justiz und Grundrechte sowie Recht, Freiheit und Sicherheit einen verstärkten Ansatz für dieses Land anwenden. Albanien muss bei der Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen und im Kampf gegen die organisierte Kriminalität weiter eine solide Erfolgsbilanz aufbauen. Auch die Schaffung eines verstärkten nationalen Konsens über die übergeordnete Priorität der EU-Integration, der es ermöglicht, die derzeitige Polarisierung zu überwinden und einen politischen Willen über die Parteiengrenzen hinweg an den Tag zu legen, ist erforderlich, um die Fortschritte des Landes aufrechtzuerhalten und zu konsolidieren.

11.Im Kosovo erwies sich die politische Lage insgesamt als schwierig. Die Fortschritte bei bestimmten wichtigen EU-bezogenen Reformen wurden durch die Entscheidung der Regierung, einen Zollsatz in Höhe von 100 % auf die Einfuhren aus Serbien und Bosnien und Herzegowina zu verhängen und damit gegen das CEFTA und den Geist des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zu verstoßen, überschattet. Das Kosovo sollte diese Maßnahme unverzüglich aufheben und sich darauf konzentrieren, die Umsetzung des SAA voranzubringen, wozu ein starker parteiübergreifender Konsens erforderlich ist. Das Kosovo sollte die kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Verwaltung wirksam durchführen und die Umsetzung der Europäischen Reformagenda abschließen. Es müssen ernsthafte Anstrengungen unternommen werden, um eine politische Einflussnahme auf die Einstellung von hohen Beamten zu unterbinden, und mehr konzertierte Anstrengungen auf die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gerichtet werden. Die Besetzung von öffentlichen Ämtern mit Personen, die wegen Kriegsverbrechen oder Korruption/organisierter Kriminalität verurteilt sind, steht im Widerspruch zu den europäischen Werten. Korruption und organisierte Kriminalität auf hoher Ebene müssen - auch im Norden des Kosovo - entschlossen angegangen werden. Was die Wirtschaft betrifft, so zeigten sich aufgrund des nachhaltigen Wachstums und der Verbesserungen im Unternehmensumfeld einige Fortschritte. Es sollten jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um die Wirtschaftstätigkeit und die Beschäftigung zu steigern, sicherzustellen, dass der Haushalt den geltenden Haushaltsregeln entspricht, und um gegen die informelle Wirtschaft vorzugehen.

Im Juli 2018 bestätigte die Kommission, dass das Kosovo alle vom Rat gebilligten Benchmarks für die Visaliberalisierung erfüllt hat. Im März 2019 unterstützte das Europäische Parlament in seiner ersten Lesung den Vorschlag der Kommission für eine Visaliberalisierung. Über den im Rat anhängigen Vorschlag für eine Visaliberalisierung sollte dringend entschieden werden. Das Kosovo sollte seine Anstrengungen zur Einhaltung aller Kriterien fortsetzen, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Migration.

Insgesamt hat sich das Kosovo weiterhin an dem von der EU unterstützten Dialog mit Belgrad beteiligt. Das Kosovo muss weitere erhebliche Anstrengungen unternehmen und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den Abschluss eines rechtsverbindlichen Abkommens mit Serbien beitragen. Ein solches Abkommen ist dringend erforderlich und entscheidend dafür, dass Serbien und das Kosovo auf ihrem jeweiligen Weg in Richtung Europa weitere Fortschritte erzielen können. Die Regierung des Kosovo muss jedoch die Zölle auf Einfuhren aus Serbien und aus Bosnien und Herzegowina aufheben.

IV. ANHÄNGE

1.Stellungnahme der Kommission zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union – Schlussfolgerung und Empfehlung

2.Zusammenfassung der Feststellungen in den Berichten

3.Umsetzung der Strategie für den Westbalkan und der Prioritätenagenda von Sofia – verstärktes Engagement der EU der EU

4.Statistischer Anhang

ANHANG 1 – Stellungnahme der Kommission zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union – Schlussfolgerung und Empfehlung

Bosnien und Herzegowina erfüllt derzeit noch nicht in hinreichendem Maße die vom Europäischen Rat 1993 in Kopenhagen aufgestellten Kriterien hinsichtlich der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten. Um diese Kriterien hinreichend zu erfüllen, muss das Land erhebliche Anstrengungen unternehmen und seine Institutionen stärken, sodass die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten garantiert sind. Bosnien und Herzegowina muss seinen konstitutionellen Rahmen mit europäischen Standards in Einklang bringen und die Funktionsfähigkeit seiner Institutionen sicherstellen, damit es EU-Verpflichtungen übernehmen kann. Ein dezentral strukturierter Staat ist durchaus mit der EU-Mitgliedschaft vereinbar, doch muss Bosnien und Herzegowina seine Institutionen reformieren, um wirksam an der EU-Beschlussfassung teilnehmen und den EU-Besitzstand vollständig um- und durchsetzen zu können.

Bosnien und Herzegowina muss sein Wahlsystem und die Arbeitsweise der Justiz verbessern. Darüber hinaus sollte das Land die Prävention und Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, einschließlich Geldwäsche und Terrorismus, stärken und ein wirksames Funktionieren der Systeme für Grenzmanagement, Migration und Asyl gewährleisten. Es muss den Schutz der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger verstärken, unter anderem durch die Gewährleistung eines günstigen Umfelds für die Zivilgesellschaft und für Aussöhnung sowie des Schutzes und der Inklusion schutzbedürftiger Gruppen. Außerdem muss das Land wesentliche Schritte der Reform der öffentlichen Verwaltung abschließen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so hat Bosnien und Herzegowina ein gewisses Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht. Um jedoch zu einer funktionierenden Marktwirtschaft zu werden – eines der Kriterien des Europäischen Gipfels von 1993 in Kopenhagen – muss Bosnien und Herzegowina besonders daran arbeiten, seine Beschlussfassungsverfahren zu beschleunigen und das Unternehmensumfeld sowie die Effizienz und Transparenz des öffentlichen Sektors, insbesondere der öffentlichen Unternehmen, zu verbessern. Das Land sollte die Faktoren beseitigen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Marktmechanismen verhindern, wie eine schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit, hoher bürokratischer Aufwand, Korruption, langwierige, komplizierte Verwaltungsverfahren und eine starke Fragmentierung des Inlandsmarkts. Um mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, muss Bosnien und Herzegowina besonderes Augenmerk auf die geringe Qualität der Bildung und deren unzureichende Ausrichtung auf den Bedarf des Arbeitsmarktes, die Qualität seines Sachkapitals (z. B. unzureichender Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur) und die schleppende Anpassung der Wirtschaftsstruktur des Landes richten.

Bosnien und Herzegowina muss seine Bilanz bei der Wahrnehmung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens verbessern, insbesondere im Hinblick auf die parlamentarische Dimension des Abkommens und durch die Annahme eines nationalen Plans für die Übernahme des EU-Besitzstands.

Bosnien und Herzegowina befindet sich hinsichtlich des Stands seiner Vorbereitungen für die Wahrnehmung der mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen insgesamt in einem frühen Stadium und muss den Prozess erheblich beschleunigen, um sich an den EU-Besitzstand anzupassen und die entsprechenden Rechtsvorschriften um- und durchzusetzen, Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Bereiche freier Warenverkehr, Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr, Informationsgesellschaft und Medien, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei, Verkehrspolitik, Energie, Wirtschafts- und Währungspolitik, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Unternehmens- und Industriepolitik, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente, Bildung und Kultur, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie Finanzkontrolle gerichtet werden.

Der Beitritt Bosnien und Herzegowinas würde sich nur gering auf die Politik der Europäischen Union insgesamt auswirken und die Fähigkeit der Union, ihre eigene Entwicklung fortzusetzen und zu vertiefen, nicht beeinträchtigen. Die festgestellten Funktionsdefizite innerhalb Bosnien und Herzegowinas, die insbesondere mit dem internen Beschlussfassungsprozess, aber auch damit zusammenhängen, dass bei mehreren Zuständigkeitsbereichen Unsicherheiten bzw. Überschneidungen zwischen den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen des Landes bestehen, könnten allerdings den Beschlussfassungsprozess auf EU-Ebene beeinträchtigen, insbesondere in Angelegenheiten, in denen die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschließen müssen. Bosnien und Herzegowina sollte daher einen Prozess einleiten, mit dem es die Funktionsdefizite beseitigt, um den Anforderungen einer EU-Mitgliedschaft zu genügen und die damit verbundenen Verpflichtungen wahrnehmen zu können.

Nach Auffassung der Kommission sollten die Verhandlungen über den Beitritt zur Europäischen Union mit Bosnien und Herzegowina eröffnet werden, sobald das Land die Beitrittskriterien und insbesondere die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien hinsichtlich der institutionellen Stabilität als Garantie vor allem der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in dem erforderlichen Maß erfüllt hat. Bosnien und Herzegowina muss seinen legislativen und institutionellen Rahmen grundlegend verbessern, damit es die folgenden Schlüsselprioritäten erfüllen kann:

Demokratie /Funktionalität

1.Gewährleistung der Durchführung von Wahlen im Einklang mit europäischen Standards durch die Umsetzung der Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Venedig-Kommission, um die Transparenz der Parteienfinanzierung und die Durchführung von Kommunalwahlen in Mostar sicherzustellen.

2.Gewährleistung einer Erfolgsbilanz beim Einsatz des Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten auf allen Ebenen, auch durch die Ausarbeitung und Annahme eines nationalen Programms für die Übernahme des EU-Besitzstands.

3.Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziierungsausschusses.

4.Grundlegende Verbesserung des institutionellen Rahmens, auch auf Verfassungsebene, um

a)Rechtssicherheit in Bezug auf die Aufteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Regierungsebenen zu gewährleisten;

b)eine Substitutionsklausel aufzunehmen, die es dem Staat zum Zeitpunkt des Beitritts ermöglicht, vorübergehend Befugnisse anderer Regierungsebenen auszuüben, um Verstöße gegen das EU-Recht zu verhindern und zu beheben;

c)die Unabhängigkeit der Justiz, einschließlich ihrer Selbstverwaltung, zu gewährleisten;

d)die Reform des Verfassungsgerichts anzugehen, wobei auch die Frage der internationalen Richter und der Durchsetzung ihrer Entscheidungen geklärt werden muss;

e)Rechtssicherheit zu gewährleisten, unter anderem durch die Einrichtung einer Rechtsinstanz, die mit der einheitlichen Auslegung des Rechts in ganz Bosnien und Herzegowina betraut ist;

f)die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Bürger zu gewährleisten, insbesondere im Einklang mit der Rechtssache Sejdić-Finci des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR);

g)zu gewährleisten, dass sich alle mit der Umsetzung des Besitzstands betrauten Verwaltungsstellen im Einklang mit dem Besitzstand nur auf Professionalität stützen und Vetorechte bei ihrer Beschlussfassung auszuschließen.

5.Ergreifung konkreter Schritte, um ein Umfeld zu fördern, das der Aussöhnung förderlich ist, um die Nachwirkungen des Krieges zu überwinden.

Rechtsstaatlichkeit

6.Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz im Einklang mit den europäischen Standards durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften für den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft sowie der Gerichte von Bosnien und Herzegowina.

7.Stärkung der Prävention und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, einschließlich Geldwäsche und Terrorismus, insbesondere durch

a)die Annahme und Umsetzung von Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte und den Schutz von Hinweisgebern;

b)die Gewährleistung einer wirksamen Arbeitsweise und Koordinierung der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen;

c)die Angleichung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Kapazitäten für das öffentliche Auftragswesen;

d)die Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und mit der Staatsanwaltschaft;

e)den Nachweis von Fortschritten bei der Erzielung einer Erfolgsbilanz proaktiver Ermittlungen, bestätigter Anklagen, Anklageerhebungen und rechtskräftiger Verurteilungen gegen organisierte Kriminalität und Korruption, auch auf hoher Ebene;

f)die Entpolitisierung und Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen und Gewährleistung der Transparenz bei Privatisierungsprozessen.

8.Gewährleistung einer wirksamen Koordinierung der Kapazitäten für Grenzmanagement und Migrationssteuerung auf allen Ebenen sowie eines funktionierenden Asylsystems.

Grundrechte

9.Stärkung des Schutzes der Rechte aller Bürger, insbesondere durch die Gewährleistung der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Nichtdiskriminierung und die Gleichstellung der Geschlechter.

10.Gewährleistung des Rechts auf Leben und Verbot der Folter, insbesondere durch a) die Abschaffung der Bestimmung zur Todesstrafe in der Verfassung der Entität Republika Srpska und b) einen nationalen Mechanismus zur Verhinderung von Folter und Misshandlung.

11.Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft, insbesondere durch die Einhaltung der europäischen Standards für die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

12.Gewährleistung der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien sowie des Schutzes von Journalisten, insbesondere durch die Sicherstellung a) angemessener Ermittlungen und Gerichtsverfahren in Fällen von Drohungen und Gewalt gegen Journalisten und Medienschaffende sowie b) der finanziellen Tragfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

13.Verbesserung des Schutzes und der Inklusion schutzbedürftiger Gruppen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, Kindern, LGBTI-Personen, Angehörigen der Roma-Gemeinschaft, Häftlingen, Migranten und Asylsuchenden sowie Vertriebenen und Flüchtlingen im Einklang mit dem Ziel, Anhang VII des Friedensabkommens von Dayton abzuschließen.

Reform der öffentlichen Verwaltung

14.Abschluss wesentlicher Schritte zur Reform der öffentlichen Verwaltung, um ihre allgemeine Funktionsweise durch Gewährleistung eines professionellen und entpolitisierten öffentlichen Dienstes und eines koordinierten landesweiten Konzepts für die Politikgestaltung zu verbessern.

Die Kommission fordert Bosnien und Herzegowina auf, auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen sozioökonomische Reformmaßnahmen zu vereinbaren und umzusetzen, die mit den WRP-Leitlinien im Einklang stehen.

Darüber hinaus ruft die Kommission Bosnien und Herzegowina auf, die regionale Zusammenarbeit fortzusetzen und die bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern unter anderem durch den Abschluss von Grenzabkommen und das Streben nach einer dauerhaften Aussöhnung im Westbalkan zu stärken.

Die Kommission empfiehlt dem Rat, diese Stellungnahme und die Folgemaßnahmen zu diesen Schlüsselprioritäten nach der Regierungsbildung in Bosnien und Herzegowina zu erörtern.

Die Kommission wird die Fortschritte Bosnien und Herzegowinas im institutionellen Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens überwachen und das Land weiterhin im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe finanziell unterstützen.

Als Teil des Erweiterungspakets 2020 wird die Kommission einen Bericht über Bosnien und Herzegowina vorlegen, in dem sie die Umsetzung der vorstehend genannten Schlüsselprioritäten mit Blick auf die nächsten Schritte des Landes zum EU-Beitritt überprüfen wird.

ANHANG 2 – Zusammenfassung der Feststellungen in den Berichten

Türkei

Der am 15. Juli 2016 nach dem Putschversuch verhängte Ausnahmezustand endete am 18. Juli 2018, als seine letzte Verlängerung auslief. Jedoch verabschiedete unmittelbar darauf das türkische Parlament ein Gesetz, mit dem viele Elemente der Notstandsregelung für weitere drei Jahre beibehalten wurden. Das Gesetz beschränkt bestimmte Grundfreiheiten und ermöglicht insbesondere die Entlassung von Staatsbediensteten (einschließlich Richtern) und die Verlängerung der Dauer des Polizeigewahrsams, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit sowie die Ausweitung der Befugnisse der von der Regierung ernannten Provinzgouverneure.

Die EU, die den Putschversuch umgehend auf das Schärfste verurteilt hatte, bekräftigte ihre volle Unterstützung für die demokratischen Institutionen des Landes und erkannte die legitime Notwendigkeit an, dass die Türkei angesichts einer solch ernsthaften Bedrohung rasch verhältnismäßige Maßnahmen ergreift. Das Ausmaß und der kollektive Charakter der seit dem Putschversuch im Rahmen des Ausnahmezustands ergriffenen Maßnahmen, wie die umfangreichen Entlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen, gaben jedoch weiterhin Anlass zu sehr ernster Besorgnis.

Während des Ausnahmezustands wurden 36 Dekrete erlassen, mit denen bestimmte bürgerliche und politische Rechte und der Anspruch auf rechtliches Gehör eingeschränkt, die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft ausgeweitet und mehr als 152 000 öffentliche Bedienstete, darunter Wissenschaftler, Lehrer und Beamte, entlassen wurden.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Dekreten, die auf der Grundlage rechtlicher Befugnisse im Rahmen des Ausnahmezustands erlassen wurden, nicht in seine Zuständigkeit fällt. Das Parlament hat 32 dieser Dekrete überprüft. Im Mai 2017 richteten die türkischen Behörden eine Untersuchungskommission zu den Notstandsmaßnahmen ein, die alle Beschwerden individuell prüfen soll.

Bis Mai 2019 wurden 126 600 Anträge gestellt. Davon hat die Untersuchungskommission 70 406 Anträge geprüft. In nur 5 250 Fällen führte dies zu einer Wiedereinstellung, während 65 156 Beschwerden abgelehnt wurden. 55 714 Anträge sind noch anhängig. Das Tempo der Bearbeitung der Anträge wirft die Frage auf, ob wirklich jeder Fall individuell geprüft wird. Da es keine Anhörungen gibt, bestehen für die Antragsteller grundsätzlich keine ausreichenden Verfahrensgarantien und die Entscheidungen werden auf der Grundlage der Schriftstücke zur ursprünglichen Entlassung getroffen. Daher ist fraglich, inwieweit die Anrufung der Untersuchungskommission ein wirksamer Rechtsbehelf ist.

Mit der Beendigung des Ausnahmezustands hat die Türkei auch die Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) zurückgenommen. Das umfassende Monitoring-Verfahren, das die Parlamentarische Versammlung des Europarats im April 2017 wieder aufgenommen hat, läuft jedoch weiter.

Abgesehen von der Untersuchungskommission zu den Notstandsmaßnahmen wurde die Fähigkeit der Türkei zur Gewährleistung eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiter ausgehöhlt. Mehrere für prominente Angeklagte, darunter Menschenrechtsaktivisten, günstige Gerichtsurteile wurden rasch durch andere Gerichte oder sogar dasselbe Gericht rückgängig gemacht, in einigen Fällen auf Dränger der Exekutive.

Viele Menschenrechtler, Aktivisten der Zivilgesellschaft, Medien, Wissenschaftler, Politiker, Ärzte, Rechtsanwälte, Richter sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgenderpersonen und Intersexuelle (LGBTI) befinden sich immer noch in Haft – zum Teil ohne Anklageschrift – und werden von Medien und führenden Politikern durch Hetzkampagnen verunglimpft. Der Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Grundrechte und Grundfreiheiten einsetzen, ist weiter geschrumpft, unter anderem durch die Einführung weiterer administrativer Hindernisse. Die Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, deren Büros während des Ausnahmezustands geschlossen worden waren, erhielten nicht die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs im Zusammenhang mit Beschlagnahmen. Seit Oktober 2018 sind Organisationen der Zivilgesellschaft infolge der Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments von den Gesetzgebungsberatungen in den parlamentarischen Ausschüssen ausgeschlossen. Inklusive Mechanismen für eine möglichst breite Konsultation der Gesellschaft sind nicht vorhanden.

Wichtige Empfehlungen des Europarats und seiner Gremien müssen von der Türkei noch umgesetzt werden. Vorwürfen wegen Fehlverhaltens muss in transparenten Verfahren auf Einzelfallbasis nachgegangen werden. Die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit kann nur unter uneingeschränkter Achtung der Gewaltenteilung, der vollständigen Unabhängigkeit der Justiz und des Rechts des Einzelnen auf ein faires Verfahren beurteilt werden.

Das neue Präsidialsystem hat die Macht in den Händen der Exekutive konzentriert und die Legislativ- und Kontrollfunktionen des Parlaments erheblich beschnitten. Seit Juli 2018 hat das Parlament 17 Rechtsakte angenommen, darunter umstrittene Änderungen seiner Geschäftsordnung. Die Minister können von den Abgeordneten nicht mehr angehört werden, sondern diese dürfen nur noch schriftliche Fragen stellen.

Die zunehmende politische Polarisierung, insbesondere im Vorfeld der Kommunalwahlen im März 2019, verhindert weiterhin einen konstruktiven parlamentarischen Dialog. Die Marginalisierung der Opposition, insbesondere der Demokratischen Partei der Völker (HDP), setzt sich fort und viele HDP-Abgeordnete befinden sich in Haft. Die seit Langem bestehenden Mängel des Systems der parlamentarischen Immunität wurden nicht behoben.

Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 und den Kommunalwahlen im März 2019 war die Wahlbeteiligung hoch. Die Wähler hatten echte Wahlmöglichkeiten, obwohl die Bedingungen für einen gleichberechtigten Wettbewerb der Kandidaten nicht gegeben waren. Die Regierungspartei war deutlich im Vorteil, was sich auch in der ausführlichen Berichterstattung in den regierungsnahen öffentlichen und privaten Medien widerspiegelte. Nach den Kommunalwahlen erklärte der Oberste Wahlrat, dass vier gewählte Bürgermeister und mehrere Mitglieder von Gemeinderäten im Südosten der Türkei die Voraussetzungen für die Amtsausübung nicht erfüllten, obwohl ihre Bewerbungen vor den Wahlen genehmigt worden waren. Er annullierte zudem die Oberbürgermeisterwahl in Istanbul und ordnete für den 23. Juni deren Wiederholung an. Die Entscheidungen des Obersten Wahlrates, die Wahl in Istanbul zu wiederholen und in bestimmten Gemeinden im Südosten des Landes das Bürgermeisteramt den zweitplatzierten Kandidaten zu übertragen, geben Anlass zu großer Sorge, was die Achtung der Rechtmäßigkeit und Integrität des Wahlprozesses und die Unabhängigkeit dieses Gremiums von politischem Druck betrifft. Sie stehen im Widerspruch zum Kernziel des demokratischen Wahlprozesses, nämlich zu gewährleisten, dass der Wille des Volkes maßgeblich ist. Die Annullierung der Oberbürgermeisterwahl in Istanbul und deren Wiederholung wurden von den Oppositionsparteien vehement angefochten.

Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Präsidialsystems ging die Umgestaltung der Exekutive und der staatlichen Verwaltung einher. Die Einrichtung eines Präsidialsystems, einschließlich der Abschaffung des Amtes des Ministerpräsidenten und anderer Ämter wie der Staatssekretäre in den Ministerien, hat zu einer stärkeren Politisierung der öffentlichen Verwaltung geführt. Der Präsident ist nun befugt, die Leiter fast aller staatlichen Regulierungsbehörden zu ernennen.

Die fortgesetzten Verhaftungen und Entlassungen von Lokalpolitikern vor den Kommunalwahlen im März 2019, die Bestellung von Treuhändern und die dabei herrschende Willkür beraubten die Wähler ihres Rechts auf politische Vertretung auf lokaler Ebene und drohten ernsthaft, der lokalen Demokratie zu schaden.

Die Regierung hat den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen Militär und Zivilsektor überarbeitet und die Befugnisse der Exekutive gegenüber dem Militär erheblich ausgeweitet, wodurch die zivile Kontrolle gestärkt wurde. Im Rahmen der Verfassungsänderungen wurden die hohen Militärgerichte abgeschafft. Jedoch ist die Rechenschaftspflicht der Streitkräfte und Nachrichtendienste gegenüber dem Parlament nach wie vor unzureichend und das Sicherheitspersonal genießt weiterhin einen weitreichenden rechtlichen Schutz. Die parlamentarische Kommission für die Überwachung der Strafverfolgung blieb ineffektiv. Der Rechtsrahmen für die Kontrolle der Militärausgaben wurde noch nicht verbessert.

Die Lage im Südosten stellte trotz eines verbesserten Sicherheitsumfelds nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Regierung setzte die Sicherheitsoperationen vor dem Hintergrund der wiederholten Gewalttaten der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) fort, die nach wie vor auf der EU-Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Vereinigungen und Organisationen steht. Die Regierung hat zwar ein legitimes Recht, gegen Terrorismus vorzugehen, ist jedoch auch dafür verantwortlich, dass dies im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten geschieht. Bei der Terrorismusbekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Zwar wurden gewisse Wiederaufbaumaßnahmen durchgeführt, doch haben nur wenige Binnenvertriebene eine Entschädigung erhalten. Es gab keine erkennbaren Entwicklungen bei der Rückkehr zu einem glaubwürdigen politischen Prozess, um eine friedliche und nachhaltige Lösung zu erreichen.

Im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung sind die Vorbereitungen der Türkei auf einem etwa mittleren Stand. Im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Personalverwaltung sind gravierende Rückschritte zu verzeichnen, was sich auch auf die politischen Entwicklungen und die Rechenschaftspflicht ausgewirkt hat. Die Änderungen beim öffentlichen Dienst haben die Politisierung der Verwaltung noch weiter verstärkt. Eine Besetzung höherer Führungspositionen auf der Grundlage von Leistungs- und Wettbewerbskriterien bleibt die Ausnahme. Angesichts der schwerwiegenden Verfahrensmängel stellt sich die Frage, inwieweit die Untersuchungskommission zu den Notfallmaßnahmen als wirksamer Rechtsbehelf für entlassene Beamte angesehen werden kann.

Beim Justizsystem befindet sich die Türkei in einem frühen Vorbereitungsstadium. Es gab weitere gravierende Rückschritte in diesem Bereich und die Empfehlungen aus den vorherigen Berichten wurden nicht akzeptiert bzw. nicht umgesetzt. Der politische Druck auf Richter und Staatsanwälte blieb bestehen und nach wie vor wurden zahlreiche Richter und Staatsanwälte gegen ihren Willen versetzt. Dies wirkt sich weiterhin negativ auf die Unabhängigkeit und die allgemeine Qualität und Effizienz der Justiz aus. Die massiven Einstellungen neuer Richter und Staatsanwälte im derzeitigen System sind besorgniserregend, da nichts zur Einführung objektiver, leistungsbezogener, einheitlicher und vorab festgelegter Kriterien für die Einstellung und Beförderung dieser Richter und Staatsanwälte unternommen wurde. Die Justizakademie der Türkei wurde per Präsidialdekret wieder eröffnet, nachdem sie während des Ausnahmezustands geschlossen worden war. Nach wie vor haben Entlassungen und Zwangsversetzungen von Richtern und Staatsanwälten eine abschreckende Wirkung und bergen die Gefahr einer weitverbreiteten Selbstzensur. Nichts wurde unternommen, um die rechtlichen Garantien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Judikative von der Exekutive wiederherzustellen oder die Unabhängigkeit des Rates der Richter und Staatsanwälte zu stärken. Im August 2018 wurde eine Strategie für die Justizreform für 2019-2023 angekündigt, die jedoch noch nicht verabschiedet wurde. Die Türkei hat den Europarat und die Kommission zum Entwurf der Strategie konsultiert.

Das Land befindet sich in einem frühen Stadium der Korruptionsbekämpfung. Rückschritte sind insofern zu verzeichnen, als die aufgelösten Präventionsstellen nicht durch eine unabhängige Instanz ersetzt wurden, wie es gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, zu dessen Vertragsparteien die Türkei gehört, erforderlich wäre. Sowohl der rechtliche als auch der institutionelle Rahmen ermöglichten weiterhin eine ungebührliche Einflussnahme der Exekutive auf Ermittlungen und Anklageerhebungen in prominenten Korruptionsfällen. Die in früheren Strategien zur Korruptionsbekämpfung anvisierten Gesetzesänderungen wurden nicht vorgenommen. Die Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen waren weiterhin mit dem Besitzstand der EU nicht vereinbar und die Ausnahmeregelungen zum Gesetz über das öffentliche Auftragswesen wurden weiter ausgeweitet. Dass es weder eine tragfähige Strategie zur Korruptionsbekämpfung noch einen entsprechenden Aktionsplan gibt, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der politische Wille fehlt, entschlossen gegen die Korruption vorzugehen. Es fehlt eine ständige, funktional unabhängige Instanz für die Korruptionsbekämpfung ebenso wie eine auf Ermittlungen im Zusammenhang mit Korruption spezialisierte Staatsanwaltschaft; auch sind nur wenige Gerichte sind auf diese Problematik spezialisiert. Insgesamt ist die Korruption weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen der Türkei einen gewissen Stand erreicht, doch sind die Fortschritte insgesamt begrenzt. Das Land muss seine Rechtsvorschriften über die Cyberkriminalität, die Einziehung von Vermögenswerten und den Zeugenschutz verbessern. Der türkische Datenschutz steht nach wie vor nicht im Einklang mit den europäischen Standards und wird überarbeitet werden müssen, um die Umsetzung des operativen Abkommens mit Europol, über das derzeit verhandelt wird, zu gewährleisten. Die Türkei sollte einen umfassenderen und kohärenteren Rechtsrahmen für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten entwickeln und umsetzen und ihre Kapazitäten zur Verwaltung eingefrorener Vermögenswerte verbessern.

Die Türkei hat gute Fortschritte im Bereich der Migrations- und Asylpolitik erzielt und die Erklärung EU-Türkei vom März 2016 weiter entschlossen umgesetzt. Der rückläufige Trend bei den irregulären Grenzübertritten von der Türkei auf die ägäischen Inseln seit dem Inkrafttreten der Erklärung wurde durch verstärkte Bemühungen der türkischen Strafverfolgungsbehörden unterstützt. Die Türkei unternahm weiterhin herausragende Anstrengungen, um massive und beispiellose humanitäre Hilfe und Unterstützung für mehr als 3,6 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge und etwa 370 000 registrierte Flüchtlinge aus anderen Ländern zu leisten. Damit hat sie die größte Flüchtlingsgemeinschaft der Welt aufgenommen. Die Türkei hat sieben Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit den technischen Aspekten der noch zu erfüllenden Vorgaben des Dialogs über die Visaliberalisierung befassen. Bei der Harmonisierung der türkischen Visumpolitik mit der gemeinsamen Visumpolitik der EU wurden jedoch keine Fortschritte erzielt.

In Bezug auf die Menschen- und Grundrechte sind weiterhin gravierende Rückschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen umfasst zwar allgemeine Garantien für die Achtung der Menschen- und Grundrechte, doch muss er noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Einklang gebracht werden. In den Bereichen Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Verfahrens- und Eigentumsrechte waren gravierende Rückschritte zu verzeichnen. Die unmittelbar nach der Aufhebung des Ausnahmezustands eingeführten Rechtsvorschriften, mit denen wesentliche Bestimmungen zum Schutz von Aktivisten der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, Wissenschaftlern und anderen Personen vor Übergriffen abgeschafft wurden, wurden nicht geändert. Die Durchsetzung von Rechten wird durch die Zersplitterung und die eingeschränkte Unabhängigkeit der für den Schutz jener Rechte und Freiheiten zuständigen Behörden sowie durch das Fehlen einer unabhängigen Justiz behindert. Die Gewerkschaftsrechte stehen weiterhin unter großem Druck. Es wurden keine Schritte unternommen, um diejenigen strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen, die in schwere Menschenrechtsverletzungen während des Ausnahmezustands verwickelt waren. In der Gesellschaft herrschte ein Klima der Einschüchterung, da der Ausnahmezustand genutzt wurde, um den Raum für abweichende oder alternative Ansichten einzuschränken. Im Dezember 2018 waren insgesamt 57 000 Personen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert und machten über 20 % der Gefängnisinsassen aus. Die Gefängnisse sind überfüllt und die Haftbedingungen verschlechtern sich. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb stark eingeschränkt und die Verfolgung von Schriftstellern, Nutzern sozialer Medien und anderen Mitgliedern der Öffentlichkeit, sogar Kindern, wegen Beleidigung des Präsidenten nahm drastisch zu. Die mangelnde Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Mediensektor wirft weiterhin Zweifel an der redaktionellen Unabhängigkeit auf. Roma 9 leben weiterhin in sehr schlechten Wohnverhältnissen, oft ohne grundlegende öffentliche Dienstleistungen und angewiesen auf Sozialleistungen. Von den Stadterneuerungsprojekten sind immer noch in erster Linie ihre Siedlungsgebiete betroffen, sodass ganze Familien zum Wegzug gezwungen werden. Die Rechte der schutzbedürftigsten Gruppen und der Angehörigen von Minderheiten müssen besser geschützt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung, Hetze gegen Minderheiten, Hasskriminalität und Verletzungen der Menschenrechte von LGBTI-Personen geben nach wie vor Anlass zu ernster Sorge.

Die Türkei hat die erneuten Bemühungen der Vereinten Nationen begrüßt, im Hinblick auf eine mögliche Wiederaufnahme der Verhandlungen über Zypern die Interessenträger zu konsultieren. Die Spannungen in der Region wegen der Kohlenwasserstoffexploration vor der Küste Zyperns nahmen zu. Grund dafür waren die Maßnahmen und Äußerungen der Türkei, die das Recht der Republik Zypern infrage stellte, Kohlenwasserstoffvorkommen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns zu nutzen. Im Mai 2019 brachte die Türkei eine Bohrplattform in Begleitung der Marine in die ausschließliche Wirtschaftszone der Republik Zypern, wodurch die Spannungen weiter eskalierten. Die Kommission erinnerte an die Erklärung des Europäischen Rates vom März 2018, in der das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der Türkei im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis scharf verurteilt wurde. Ferner verwies sie auf die Verpflichtung der Türkei, das Völkerrecht und die gutnachbarlichen Beziehungen zu achten, und forderte die Türkei auf, das hoheitliche Recht Zyperns zu achten, im Einklang mit dem Recht der EU und dem Völkerrecht seine natürlichen Ressourcen zu erforschen und auszubeuten. Im März 2019 forderte die EU die Türkei auf, von derartigen widerrechtlichen Handlungen, auf die die EU angemessen und in vollständiger Solidarität mit Zypern reagieren würde, abzusehen.

Die EU hat wiederholt nachdrücklich auf die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten hingewiesen, einschließlich des Rechts auf den Abschluss bilateraler Abkommen sowie auf Exploration und Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht, u. a. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht. Die Türkei hat ihre Verpflichtung, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei vollständig und ohne Diskriminierung umzusetzen, noch nicht erfüllt und auch die Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, nicht vollständig beseitigt. Bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern gab es keine Fortschritte.

Die operative Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Migration wurde fortgesetzt. Allerdings waren die Spannungen in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer für gutnachbarliche Beziehungen nicht förderlich und unterminierten die regionale Stabilität und Sicherheit. Die bilateralen Beziehungen zu mehreren EU-Mitgliedstaaten verbesserten sich, insbesondere zu Deutschland, den Niederlanden und Österreich. Die Niederlande und die Türkei normalisierten ihre Beziehungen. Die Türkei verletzte wiederholt und in zunehmendem Maße die Hoheitsgewässer und den Luftraum von Griechenland und Zypern. Anlass zur Besorgnis gab außerdem die sechsmonatige Inhaftierung von zwei griechischen Soldaten, die an der griechisch-türkischen Landgrenze patrouilliert hatten, doch mit ihrer Freilassung im August 2018 und dem Besuch des griechischen Ministerpräsidenten in der Türkei im Februar verbesserten sich die Beziehungen erheblich.

In dieser Hinsicht zeigte sich die EU erneut äußerst besorgt und forderte die Türkei auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen sowie alle Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen, zu unterlassen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so sind weitere gravierende Rückschritte der türkischen Wirtschaft zu verzeichnen, die Anlass zu stärkeren Bedenken im Hinblick auf das Funktionieren der Marktwirtschaft in der Türkei geben. Im Jahr 2018 ließ eine drastische Verschlechterung der Außenfinanzierungsbedingungen Schwachstellen zutage treten, die über die Jahre hinweg entstanden waren. Daraufhin ergriff die Türkei eine Reihe von Maßnahmen, die das Funktionieren der Märkte negativ beeinflussten, vor allem Eingriffe in die Preisbildung und Devisenverkehrsbeschränkungen. Die Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der wichtigsten Wirtschaftsinstitutionen haben sich verschärft. Das Leistungsbilanzdefizit erreichte in der ersten Jahreshälfte 2018 einen Höchststand, doch wurde dann angesichts der schwächelnden Wirtschaft und des Verfalls der Lira eine starke Korrektur vorgenommen. Infolge der Währungskrise und nach Jahren des kräftigen Kreditwachstums, der starken Zunahme der Geldmenge und der niedrigen Realzinssätze schnellte die Inflationsrate weit über den oberen Rand des Zielkorridors hinaus. Keine Fortschritte waren bei der Verbesserung der Transparenz staatlicher Beihilfen zu verzeichnen.

Die Türkei hat einige Fortschritte erzielt und einen guten Vorbereitungsstand in Bezug auf die Fähigkeit erreicht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Was Handel und Investitionen angeht, so ist die Türkei gut in den EU-Markt integriert. Im Energiesektor wurden Verbesserungen erzielt und es sind einige Fortschritte bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Bildung und Sachkapital zu verzeichnen. Allerdings bestehen weiterhin Probleme in Bezug auf die Qualität der Bildung und die Gleichstellung der Geschlechter.

In Bezug auf ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen hat die Türkei die Angleichung an den Besitzstand fortgesetzt, allerdings mit mäßigem Tempo. Bei einigen wichtigen Aspekten in den Bereichen freier Kapitalverkehr, öffentliches Auftragswesen, Wettbewerb, Informationsgesellschaft, Wirtschafts- und Währungspolitik sowie auswärtige Beziehungen kam es zu weiteren Rückschritten. In den Bereichen Gesellschaftsrecht, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung sind die Vorbereitungen der Türkei weit fortgeschritten und in den Bereichen freier Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums, Finanzdienstleistungen, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Zollunion und Finanzkontrolle sind sie auf einem guten Stand. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind die Vorbereitungen der Türkei auf einem etwa mittleren Stand, denn die Angleichung ist noch sehr lückenhaft. Auch in den Bereichen freier Kapitalverkehr, Statistik, Energie, Steuern, Wirtschafts- und Währungsunion, Regionalpolitik, Bildung und Kultur, GASP sowie Verkehrspolitik hat die Türkei einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht, doch sind durchweg weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. In den Bereichen Wettbewerb, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Umwelt- und Klimaschutz sind die Vorbereitungen der Türkei nur auf einem gewissen Stand; hier müssen noch ehrgeizigere und besser abgestimmte Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. In allen Bereichen muss der Rechtsdurchsetzung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In vielen Bereichen sind zur vollständigen Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden und zum Aufbau von Verwaltungskapazitäten erhebliche weitere Fortschritte erforderlich.

Montenegro

Was die politischen Kriterien anbelangt, war der Berichtszeitraum weiterhin durch das geringe Vertrauen in das Wahlsystem gekennzeichnet, das umfassend und unter Beteiligung aller relevanten Akteure überarbeitet werden muss. Im Herbst 2018 wurde unter anderem zu diesem Zweck ein nichtständiger parlamentarischer Ausschuss für die Reform des Wahlgesetzes und anderer Rechtsvorschriften eingesetzt. Der Ausschuss muss allerdings seiner anspruchsvollen Aufgabenstellung noch gerecht werden. Im Berichtszeitraum fanden eine Präsidentschaftswahl und Kommunalwahlen in 11 ländlichen Gemeinden und einer Stadtgemeinde statt. Die Kommunalwahlen fanden weiterhin auf fortlaufender Basis statt, was ihre internationale Beobachtung erschwerte und zahlreiche Möglichkeiten für Beschwerden über Unregelmäßigkeiten eröffnete, die nicht unabhängig bewertet werden konnten.

Die politische Landschaft ist nach wie vor fragmentiert, polarisiert und durch den Mangel an echtem politischen Dialog gekennzeichnet. Was die Wiederherstellung des politischen Dialogs im Parlament betrifft, so brachten die vorübergehende und teilweise Rückkehr der Mehrheit der Oppositionsparteien ins Parlament und die Einsetzung des nichtständigen parlamentarischen Ausschusses im Jahr 2018 begrenzte Fortschritte. Nachdem ein Oppositionsabgeordneter Ende 2018 festgenommen und Anfang 2019 Vorwürfe wegen Korruption und illegaler Parteienfinanzierung (die „Umschlagaffäre“) laut geworden waren, nahmen die Opposition allerdings größtenteils ihr Parlamentsboykott wieder auf. Diese Vorwürfe waren auch der Auslöser für regelmäßige Straßenproteste, Bemühungen um einen außerparlamentarischen politischen Dialog und für Forderungen der Opposition nach Bildung einer technischen Regierung.

Alle politischen Akteure sind für die Rückkehr zu einer politischen Debatte im Parlament verantwortlich. Es bedarf der aktiven und konstruktiven Beteiligung aller Parteien, um die parlamentarische Rechenschaftspflicht, die Kontrolle der Exekutive, die demokratische Kontrolle und die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern. Es gab keine neuen Entwicklungen bei der politischen und justiziellen Aufarbeitung des mutmaßlichen Missbrauchs öffentlicher Mittel für parteipolitische Zwecke im Jahr 2012. Was die jüngsten Vorwürfe anbelangt, so leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in Bezug auf einige der Vorwürfe ein, und die Antikorruptionsbehörde verhängte eine Geldbuße gegen die politische Partei, die illegale Geldspenden empfangen hat. Diese Vorwürfe erfordern eine glaubwürdige, unabhängige und wirksame institutionelle Reaktion.

Was die Regierungsführung betrifft, so ist es notwendig, die Transparenz, die Beteiligung der Interessenträger und die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung von Reformen zu stärken. Der neue Rechtsrahmen und die neue Methodik für die strategische Planung dürften zu einer besseren strategischen Planung und einer besseren Überwachung und Durchführung führen. Die rechtlichen, institutionellen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen haben sich insgesamt verbessert. Die tatsächliche Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in den politischen Entscheidungsprozess muss jedoch noch in der Praxis sichergestellt werden.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Montenegros einen etwa mittleren Stand erreicht. Insgesamt wurden einige Fortschritte erzielt. Gute Fortschritte gab es insbesondere im Hinblick auf den mittelfristigen Rahmen für die Politikplanung, leistungsorientierte Einstellungsverfahren und die Rationalisierung der Organisation der staatlichen Verwaltung. Ein starker politischer Wille ist jedoch nach wie vor erforderlich, um die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes und die Optimierung der staatlichen Verwaltung, die inklusive und faktengestützte Politikgestaltung, die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen und die Stärkung der Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen wirksam anzugehen.

In Bezug auf das Justizsystem Montenegros haben die Vorbereitungen einen etwa mittleren Stand erreicht und es wurden einige Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen, der zur Stärkung der Unabhängigkeit und Professionalität der Justiz führen soll, muss noch vollständig umgesetzt werden. Die institutionellen Kapazitäten wurden ausgebaut.

Bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand. Im Berichtszeitraum waren einige begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Dennoch ist Korruption in vielen Bereichen noch weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Die operative Leistungsfähigkeit der Institutionen hat sich zwar verbessert, doch sollten alle Institutionen eine proaktivere Haltung einnehmen. Die Herausforderungen in Bezug auf die Glaubwürdigkeit, die Unabhängigkeit und die Prioritätensetzung der Korruptionsbekämpfungsbehörde müssen noch angegangen werden. Die Finanzermittlungen und die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten müssen noch verbessert werden. In Fällen von Korruption auf hoher Ebene wurde zwar eine erste Erfolgsbilanz in Bezug auf Ermittlung, Strafverfolgung und rechtskräftige Verurteilung erzielt, doch die Justiz geht weiterhin nur in begrenztem Maße gegen Korruption auf hoher Ebene vor. Weitere Verbesserungen in diesem Bereich werden nur in einem Umfeld möglich sein, in dem unabhängige Einrichtungen vor jeglicher ungebührlicher Einflussnahme geschützt und zur uneingeschränkten Nutzung ihrer Befugnisse ermutigt werden.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind die Vorbereitungen Montenegros nach wie vor auf einem mittleren Stand. Bei der justiziellen Zusammenarbeit und in einzelnen Bereichen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt. Bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und bei den Finanzermittlungen und der vorübergehenden Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten wurde eine erste Erfolgsbilanz erzielt. Die verstärkte internationale polizeiliche Zusammenarbeit zeitigt Ergebnisse, wie eine Reihe groß angelegter internationaler Operationen zeigt, die zu Festnahmen und Drogenbeschlagnahmungen führten. Weitere Ergebnisse sind jedoch erforderlich, um eine überzeugende Erfolgsbilanz in Bezug auf die komplexeren Arten der organisierten Kriminalität, bei denen lokale Besitzstände auf dem Spiel stehen, wie z. B. bei Geldwäsche, Menschenhandel und Tabakschmuggel, sowie im Hinblick auf die Einziehung von Erträgen aus Straftaten aufzubauen.

Im Bereich der Grundrechte hat Montenegro seine Rechtsvorschriften weiter an die EU-Standards angeglichen. Insbesondere die Arbeit des Bürgerbeauftragten wurde verbessert, doch es bedarf noch weiterer Anstrengungen bei der Stärkung des institutionellen Rahmens sowie beim wirksamen Schutz der Menschenrechte. Montenegro muss jetzt dafür sorgen, dass geeignete institutionelle Mechanismen geschaffen werden, um gefährdete Gruppen vor Diskriminierung zu schützen. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften ist weiterhin unzureichend und die institutionellen Kapazitäten im Bereich der Menschenrechte müssen gestärkt werden. Die Minderheit der Roma und Ägypter bleibt die am stärkstem gefährdete und diskriminierte Gemeinschaft. Die geschlechtsbezogene Gewalt und die Gewalt gegen Kinder geben nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis.

Im Bereich der Meinungsfreiheit sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand, wenngleich im Berichtszeitraum keine Fortschritte erzielt wurden. Bei der Untersuchung älterer Fälle von Gewalt gegen Journalisten waren die Fortschritte sehr begrenzt. Die jüngste politische Einmischung in die Arbeit des Rates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Agentur für elektronische Medien gibt Anlass zu großer Sorge. Der Medienbereich ist nach wie vor stark polarisiert und das Verständnis der Rolle freier Medien stellt immer noch eine Herausforderung dar. Die Selbstregulierungsmechanismen sind nach wie vor unzureichend.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Montenegro im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt und einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Die Wirtschaft expandierte weiter in stabilem Tempo. Damit verbesserte sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt, auch wenn die Arbeitslosenquote nach wie vor hoch war. Trotz der positiven Exportdynamik blieb das Leistungsbilanzdefizit infolge der starken Inlandsnachfrage nach wie vor sehr groß und wurde nur zum Teil durch Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen finanziert. Die Solvabilitäts- und Liquiditätsquoten des Finanzsektors haben sich verbessert, doch der Zugang kleiner Unternehmen zu Finanzmitteln wird nach wie vor durch strenge Kreditvergabebedingungen erschwert. Die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurden zwar im gesamten Jahr 2018 fortgesetzt, doch das Defizitziel wurde verfehlt und der öffentliche Schuldenstand erreichte Rekordhöhe, was zum Teil auf den Finanzierungsbedarf für ein großes, durch ein chinesisches Darlehen finanziertes Autobahnprojekt zurückzuführen war. Die Entwicklung des Privatsektors wurde nach wie vor durch Schwachstellen im Unternehmensumfeld und in der Justiz sowie durch die umfangreiche Schattenwirtschaft beeinträchtigt. Dies war auf die mangelnde Leistungsfähigkeit der wichtigsten für die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz des Wettbewerbs zuständigen Behörden zurückzuführen.

Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, hat Montenegro einige Fortschritte erzielt und einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Durch den Ausbau der Infrastruktur in einer Reihe von Bereichen entstehen nach und nach die Voraussetzungen für eine verbesserte wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Entwicklung des Humankapitals zu verbessern und das Missverhältnis zwischen den Bildungsergebnissen und dem Bedarf des Arbeitsmarktes zu verringern. Lokale Unternehmen müssen wachsen und ihre Anstrengungen zur Steigerung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit verstärken.

Im Bereich gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit setzte sich Montenegro insgesamt weiterhin konstruktiv für die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten ein und beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit.

In Bezug auf Montenegros Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen wurden in den meisten Bereichen wichtige Arbeiten zur Angleichung an den Besitzstand und Vorbereitung auf seine Umsetzung durchgeführt. Das Land hat einen guten Vorbereitungsstand in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Rechte des geistigen Eigentums, Energie sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik erreicht. Bei vielen Kapiteln wie freiem Warenverkehr, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik hat Montenegro einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. In den Bereichen Umwelt und Klimawandel sowie Sozialpolitik und Beschäftigung sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand. Gute Fortschritte wurden in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik erzielt. Mit Blick auf die Zukunft sollte Montenegro den Schwerpunkt insbesondere auf die Bereiche Wettbewerbspolitik, Umweltschutz und Klimawandel sowie öffentliches Auftragswesen legen. Die Stärkung der für die Anwendung des Besitzstands nötigen Verwaltungskapazitäten stellt nach wie vor eine wichtige Herausforderung für Montenegro dar. Das Land hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angeschlossen.

Im Bereich der Migration war Montenegro von einer starken Zunahme der irregulären Migration betroffen, die auf die teilweise Verlagerung der regionalen Migrationsströme auf die sogenannte „Küstenroute“ durch Albanien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina zurückzuführen war. Die montenegrinischen Behörden griffen 4 753 irreguläre Migranten (Zunahme von 460 % gegenüber 2017) auf, wodurch die Aufnahme- und Verwaltungskapazitäten des Landes stark unter Druck gerieten. Der Rechtsrahmen wurde durch das Inkrafttreten eines wichtigen Legislativpakets zu Migration und Asyl weiter gestärkt. Außerdem wurden Maßnahmen ergriffen, um die Aufnahme- und operativen Kapazitäten zu erhöhen. Es wurden wichtige Abkommen über die Grenzzusammenarbeit mit Nachbarländern unterzeichnet und die Statusvereinbarung mit der EU über die Durchführung von Aktionen der Europäischen Grenz- und Küstenwache wurde paraphiert. Im nächsten Berichtszeitraum sollte Montenegro die Kapazitäten zur Bewältigung gemischter Migrationsströme und zur Integration von Flüchtlingen weiter ausbauen und die personellen und materiellen Ressourcen, die für das Grenzmanagement und das Registrierungssystem für Migranten bereitgestellt werden, weiter aufstocken.

Serbien

Was die politischen Kriterien betrifft, so muss dringend Raum für eine echte parteiübergreifende Debatte geschaffen werden, um einen breiten pro-europäischen Konsens zu erzielen, der für Fortschritte des Landes auf dem Weg in die EU ausschlaggebend ist. Anfang 2019 haben mehrere Oppositionsparteien mit einem Boykott des Parlaments begonnen. Die parlamentarische Praxis der Regierungskoalition führte zu einer Verschlechterung der legislativen Debatte und Kontrolle und beeinträchtigte auch die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament.

Im Dezember 2018 haben in Belgrad wöchentliche Demonstrationen gegen die Regierung begonnen, die durch den Angriff auf den Vorsitzenden einer Oppositionspartei ausgelöst wurden. Diese insgesamt friedlichen Proteste, mit denen die Gewährleistung der Medienfreiheit und freier und fairer Wahlen gefordert wurde, weiteten sich nach und nach aus. Mehrere Oppositionsparteien haben ihre Absicht angekündigt, die Parlamentswahlen zu boykottieren, sofern den Forderungen nach freien und fairen Wahlen nicht entsprochen wird. Serbien muss nun prioritär alle Empfehlungen zu den Wahlen vollständig umsetzen, die von internationalen Beobachtern abgegeben wurden.

Die Vorbereitungen der Reform der öffentlichen Verwaltung haben in Serbien einen etwa mittleren Stand erreicht. Bei der Erbringung von Dienstleistungen sowie durch die Verabschiedung mehrerer neuer Gesetze wurden einige Fortschritte erzielt. Die politische Einflussnahme auf die Besetzung von Posten auf der Führungsebene gibt nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis, insbesondere in Anbetracht der übermäßig großen Anzahl kommissarisch besetzter Positionen. Von entscheidender Bedeutung ist die Fähigkeit Serbiens, qualifiziertes Personal für die Verwaltung zu gewinnen und zu halten. Es muss noch ein koordinierter Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus für die Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung und das Reformprogramm für die öffentliche Finanzverwaltung geschaffen werden.

Das Justizsystem Serbiens hat einen gewissen Vorbereitungsstand erreicht. Während des Berichtszeitraums wurden einige Fortschritte erzielt. Die Empfehlungen des letzten Jahres wurden nur teilweise umgesetzt. Einige Fortschritte wurden beim Abbau des Rückstands alter Vollstreckungsverfahren und durch die weitere Durchführung von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Gerichtspraxis erzielt. Der Reformprozess, mit dem die Verfassung an die europäischen Standards für die Justiz angepasst werden soll, wird fortgesetzt. Nach der Annahme der Verfassungsänderungen muss das System für die Ernennung und Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten überarbeitet und so die Einführung ausschließlich leistungsbezogener Einstellungs- und Beförderungsverfahren ermöglicht werden. Derzeit geben die Möglichkeiten für eine politische Einflussnahme nach wie vor Anlass zur Besorgnis.

Bei der Korruptionsbekämpfung haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Hier konnten begrenzte Fortschritte erzielt werden. Die Reformen im Bereich der Korruptionsprävention zeigten keine messbaren Auswirkungen. Das überarbeitete Gesetz über Korruptionsprävention (auch bekannt als Gesetz über die Korruptionsbekämpfungsbehörde) wurde im Mai 2019 verabschiedet. Was die Bekämpfung der Korruption betrifft, so wird das im März 2018 in Kraft getretene Gesetz über die Organisation und Zuständigkeit der nationalen Behörden zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und Korruption umgesetzt, doch für eine Bewertung der Wirkung ist es noch zu früh. Die Strafverfolgungs- und Justizbehörden müssen noch eine glaubwürdige Erfolgsbilanz in Bezug auf die unabhängige Strafverfolgung und den Abschluss von Korruptionsfällen auf hoher Ebene vorweisen. Insgesamt ist die Korruption in vielen Bereichen noch weit verbreitet und gibt weiterhin Anlass zu Besorgnis.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Während des Berichtszeitraums wurden einige Fortschritte erzielt. Serbien hat die Umsetzung des neuen Wirtschaftskapitels des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Organisation und Zuständigkeit der staatlichen Behörden bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und Korruption in Angriff genommen und eine Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität für den Zeitraum 20192023 verabschiedet. Allerdings wurden bei der Umsetzung der mit dem vorangegangenen Bericht vorgelegten Empfehlungen keine Fortschritte erzielt. Serbien muss noch eine überzeugende Erfolgsbilanz bei der wirksamen Ermittlung, Strafverfolgung und rechtskräftigen Verurteilung in Fällen von organisierter Kriminalität erreichen; dies schließt auch Finanzermittlungen ein, die zum Einfrieren oder zur Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten führen. Die Zahl der Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität (insbesondere bei der Bekämpfung von Menschenhandel) ist nach wie vor gering.

Der legislative und institutionelle Rahmen für die Wahrung der Grundrechte ist weitgehend vorhanden. Es wurden Änderungen zur Verbesserung des Rechtsrahmens für nationale Minderheiten angenommen. Die konsequente und effiziente Umsetzung entsprechender Rechtsvorschriften und Maßnahmen muss sichergestellt werden. Obwohl die Vorbereitungen Serbiens im Bereich der Meinungsfreiheit einen gewissen Stand erreicht haben, wurden keine Fortschritte erzielt. Die fehlenden Fortschritte geben nun Anlass zu ernster Besorgnis. Die neue, unter Wahrung von Transparenz und Inklusivität ausgearbeitete Medienstrategie muss nun noch angenommen und umgesetzt werden. Serbien muss verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Menschen ergreifen, die von Diskriminierung betroffen sind, wie LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit HIV/AIDS und andere schutzbedürftige Personen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Serbien einige Fortschritte erzielt und bei der Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte nehmen zu, weisen jedoch weiterhin eine solide Finanzierung auf. Der Preisdruck blieb gedämpft und die Inflation hielt sich in Grenzen. Durch größere Haushaltsanpassungen in den vergangenen Jahren hat sich die Schuldentragfähigkeit erheblich verbessert. Die Stabilität des Finanzsektors wurde gewahrt und die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich verbessert, mit Ausnahme der Erwerbsquote von jungen Menschen, die zurückgegangen ist. Die großen Strukturreformen der öffentlichen Verwaltung, der Steuerbehörde und der staatlichen Unternehmen sind nur langsam vorangekommen, so dass langjährige Ineffizienzen fortbestehen. Die Behörden kommen bei der Behebung der Schwächen des Haushaltsrahmens und der haushaltspolitischen Steuerung nur schleppend voran. Der Staat hat nach wie vor einen starken Einfluss auf die Wirtschaft; der Privatsektor ist unterentwickelt und wird durch rechtsstaatliche Defizite und die mangelnde Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs behindert.

Im Hinblick auf die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, hat Serbien einige Fortschritte erzielt, und die diesbezüglichen Vorbereitungen sind auf einem etwa mittleren Stand. Die Wirtschaftsstruktur hat sich weiter verbessert, und die wirtschaftliche Integration in die EU ist nach wie vor hoch. Trotz einiger Fortschritte entsprechen Qualität, Chancengleichheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht in vollem Umfang den Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die Investitionen sind gestiegen, reichen jedoch nach Jahren des Investitionsdefizits weiterhin nicht aus, um Infrastrukturlücken zu schließen. Obwohl für kleine und mittlere Unternehmen die Kosten der Kreditaufnahme in jüngster Zeit zurückgegangen sind, stehen sie weiterhin einer Reihe von Herausforderungen gegenüber, u. a. durch ein unsicheres Geschäftsumfeld und unlauteren Wettbewerb.

Serbien setzte sich insgesamt weiter für die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten ein und beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit. Nachdem der Sitz des mit dem Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingesetzten Sekretariats an Serbien vergeben wurde, sollte das Land nun weitere Unterstützung leisten, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für eine rasche Aufnahme der Sekretariatstätigkeit erfüllt sind.

Was die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo betrifft, so hat sich Serbien weiterhin am Dialog beteiligt und bei seiner Reaktion auf die Einführung der Zolltarife Zurückhaltung gezeigt. Serbien muss jedoch insbesondere im Rahmen seiner internationalen Beziehungen erhebliche Anstrengungen unternehmen, um günstige Rahmenbedingungen für den Abschluss eines rechtsverbindlichen Abkommens mit dem Kosovo zu schaffen. Ein solches Abkommen ist dringend erforderlich und ausschlaggebend dafür, dass Serbien und das Kosovo auf ihrem jeweiligen Weg in Richtung Europa weitere Fortschritte erzielen können.

Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so hat Serbien die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand in allen Bereichen fortgesetzt. Für das Reformtempo werden angemessene finanzielle und personelle Ressourcen und solide strategische Vorgaben von entscheidender Bedeutung sein. Die Vorbereitungen Serbiens haben in einigen Bereichen wie Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum, Verkehrspolitik, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur und Zoll einen guten Stand erreicht. Serbien hat seine Investitionsplanung enger mit dem Haushaltsvollzug verknüpft, muss jedoch im Einklang mit dem Regierungsprogramm für die Reform der öffentlichen Finanzverwaltung noch einen einheitlichen Mechanismus zur Prioritätensetzung für alle Investitionen, unabhängig von ihrer Quelle, entwickeln. In Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Statistik, Außenbeziehungen, Sozialpolitik und Beschäftigung, Geldpolitik und Finanzdienstleistungen haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. Serbien hat bei der Landwirtschaft und bei der Angleichung an den EU-Besitzstand im Verkehrsbereich weiterhin gute Fortschritte erzielt, während im Bereich Energie nur begrenzte Fortschritte verzeichnet wurden. Den Politikbereichen Umwelt und Klimawandel muss noch mehr Beachtung gewidmet werden.

Serbien muss insbesondere Probleme der Nichteinhaltung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens angehen, darunter die Beschränkungen des Kapitalverkehrs, die Kontrolle staatlicher Beihilfen, die steuerliche Diskriminierung eingeführter Spirituosen und die Beschränkung des Wettbewerbs beim kartengebundenen Zahlungssystem. In der Zeit bis zum Beitritt muss Serbien seine Außen- und Sicherheitspolitik an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union angleichen.

Serbien hat sich weiter mit den Auswirkungen gemischter Migrationsströme in die EU befasst, die sich im Laufe des Jahres 2018 stabilisiert haben. Bei der Umsetzung der Strategie für das integrierte Grenzmanagement wurden einige Fortschritte erzielt. Das Abkommen mit der EU über die Statusvereinbarung für die Grenz- und Küstenwache wurde paraphiert. Die Strategie und der Aktionsplan zur Bekämpfung der irregulären Migration wurden angenommen. Serbien muss die Verpflichtung zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen im Rahmen des zwischen der EU und Serbien geschlossenen Rückübernahmeabkommens einhalten. Serbien sollte von einer weiteren Abweichung von der Visumpolitik der EU absehen.

Nordmazedonien

Was die politischen Kriterien betrifft, so hat Nordmazedonien die Umsetzung der EU-Reformen im Berichtszeitraum kontinuierlich vorangetrieben. Die Regierung hat Schritte zur Wiederherstellung der Gewaltenteilung und zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unternommen. Das Land hat sich in einer von Inklusivität und Offenheit geprägten politischen Atmosphäre weiterhin grundlegend verändert. Das Land hat weiterhin greifbare Ergebnisse in den vom Rat in seinen Schlussfolgerungen genannten Schlüsselbereichen, u. a. Justiz, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Reform der Nachrichtendienste und öffentliche Verwaltung, erzielt. Durch die Anstrengungen der Regierung, alle Interessenträger, einschließlich der Opposition und der Zivilgesellschaft, auf inklusive und transparente Weise miteinzubeziehen, hat sich die Kompromisskultur in der politischen Landschaft verbessert. Nach der Unterzeichnung der historischen Vereinbarung mit Griechenland im Juni 2018 (auch bekannt als „Prespa-Abkommen“) fand im September 2018 ein konsultatives Referendum statt, bei dem die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer eine EU- und NATO-Mitgliedschaft befürwortet haben, indem sie der Prespa-Vereinbarung zustimmten. Die Präsidentschaftswahlen waren gut organisiert und die Grundfreiheiten wurden geachtet, so dass die Bürger fundierte Entscheidungen zwischen den Kandidaten treffen konnten. Das Parlament ist seiner Rolle als Forum für einen konstruktiven politischen Dialog besser gerecht geworden und hat seine Aufsichts- und Legislativfunktionen verstärkt, unter anderem durch die Einschränkung der Anwendung von Eilverfahren.

Die Beziehungen zwischen den Volksgruppen blieben trotz gelegentlicher Spannungen insgesamt ruhig. Die Regierung hat sich weiterhin für die Stärkung des Vertrauens zwischen den Gemeinschaften eingesetzt. Das Rahmenabkommen von Ohrid, mit dem der Konflikt von 2001 beendet wurde und das den Rahmen für die Wahrung des multiethnischen Charakters der Gesellschaft bildet, wurde in die Präambel der Verfassung aufgenommen und wird weiterhin umgesetzt.

Das Klima, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen tätig sind, hat sich weiter verbessert. Die Zivilgesellschaft spielte weiterhin eine konstruktive Rolle bei der Unterstützung demokratischer Prozesse. Es wurden Strategiepapiere angenommen, die Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Zivilgesellschaft enthalten. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure sollten einen sinnvollen Konsultationsprozess anstreben.

In Bezug auf die Reform der Nachrichtendienste hat Nordmazedonien gute Fortschritte erzielt. Nach der Reform des Systems zur Überwachung des Kommunikationsverkehrs ist die neue Operative Technische Agentur vollständig einsatzbereit Das Land hat auch die Reform seiner Nachrichtendienste in Zusammenarbeit mit der NATO und anderen Partnern in Angriff genommen. Es wurde ein Modell dafür gewählt, und der Rechtsrahmen für die Einrichtung einer neuen nationalen Sicherheitsbehörde angenommen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Nordmazedoniens einen etwa mittleren Stand erreicht. Dabei wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Umsetzung des strategischen Rahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung, verbesserte öffentliche Konsultationen und mehr Transparenz bei der Politikgestaltung und bei der Entwicklung und Koordinierung politischer Maßnahmen. Es wurden auch Schritte unternommen, um gegen die behauptete politische Einflussnahme auf Ernennungen vorzugehen. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Rechenschaftspflicht der Verwaltung zu verbessern und ihrer weiteren Politisierung vorzubeugen. Die Achtung der Grundsätze der Transparenz, Leistung und ausgewogenen Vertretung ist nach wie vor von wesentlicher Bedeutung.

Das Justizsystem des Landes hat einen gewissen Vorbereitungsstand erreicht / hat einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht, und gute Fortschritte wurden bei der Umsetzung der „Dringenden Reformprioritäten“ sowie der Empfehlungen der Venedig-Kommission und der hochrangigen Sachverständigengruppe zu systemischen Problemen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit erzielt. Das Land hat sich weiterhin entschlossen dafür eingesetzt, das Justizsystem zu verbessern, und durch die Umsetzung des neuen Rechtsrahmens eine solide Grundlage für weitere Fortschritte geschaffen. Zur Integration des Sonderstaatsanwalts in das Strafverfolgungssystem wurde ein neues Gesetz über die Staatsanwaltschaft vorbereitet. Die Gerichte haben Urteile in einer Reihe prominenter Fälle abgegeben, die von der Sonderstaatsanwaltschaft eingereicht wurden. Abgesehen von Änderungen ihrer Rechtsvorschriften müssen alle Justizorgane auch ihre Vorbildfunktion deutlich machen und durch zusätzliche Anstrengungen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zurückgewinnen.

Bei der Korruptionsbekämpfung hat Nordmazedonien einen gewissen Vorbereitungsstand erreicht. Gute Fortschritte wurden in diesem Bereich durch die weitere Konsolidierung der Erfolgsbilanz in Bezug auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftige Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene und durch Änderungen des Rechtsrahmens erzielt. So wurde der neue Rechtsrahmen zur Prävention von Korruption verbessert, und die Ernennung der neuen Mitglieder der staatlichen Kommission für Korruptionsprävention ist weitaus transparenter als in den Vorjahren. Die Kommission hat wichtige Schritte unternommen, um die Korruption proaktiv zu bekämpfen und hochrangige Beamte über das gesamte politische Spektrum hinweg einzubinden. Die Sonderstaatsanwaltschaft konnte ihrer führenden Rolle bei der Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene Nachdruck verleihen. Die Behörden müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um zu beweisen, dass die Korruptionsbekämpfung eine nationale Priorität auf allen Ebenen ist. Dennoch ist Korruption in vielen Bereichen noch weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind die Vorbereitungen des Landes auf einem gewissen Stand. Der Rechtsrahmen steht weitgehend mit den europäischen Standards im Einklang, und die Anstrengungen zur Umsetzung von Strategien zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur aktiven Messung ihrer Wirkung müssen fortgesetzt werden. Einige Fortschritte wurden auch bei den Empfehlungen der vergangenen Jahre zur Verbesserung der Erfolgsbilanz, zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und zur umfassenden Verbesserung der operativen Kapazitäten für die Bekämpfung des Menschenhandels erzielt. Weitere Fortschritte wurden auf operativer Ebene erzielt, indem die Wirksamkeit des Nationalen Koordinierungszentrums für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Beteiligung an gemeinsamen Aktionen mit EU-Mitgliedstaaten und Nachbarländern verbessert wurden.

Der Rechtsrahmen zum Schutz der Grundrechte steht weitgehend im Einklang mit europäischen Standards und das Land hat in dieser Hinsicht gute Fortschritte erzielt. Der Schutz vor Hassverbrechen und Diskriminierung wurde durch Änderungen des Strafgesetzbuchs und die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Verhinderung von und zum Schutz vor Diskriminierung gestärkt. Darüber hinaus hat das Land eine ehrgeizige Strategie zur Deinstitutionalisierung angenommen und ihre Ziele im Hinblick auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul übernommen. Allerdings ist der externe Aufsichtsmechanismus der Polizei noch nicht voll einsatzfähig, und das Land muss die Anwendung alternativer Sanktionen und Bewährungsstrafen weiterentwickeln. Das Land muss auch zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Empfehlungen der europäischen und internationalen Menschenrechtsgremien insbesondere in Bezug auf den Umgang mit inhaftierten Personen, Frauen und Menschen mit Behinderungen, konsequent zu verbreiten und zu berücksichtigen. Im Bereich der Meinungsfreiheit hat das Land einen gewissen / etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht und im vergangenen Jahr gute Fortschritte erzielt. Das Klima für Medienfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung hat sich weiter verbessert. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass Politiker und öffentliche Bedienstete ein höheres Maß an Toleranz gegenüber Kritik zeigen und damit das Recht auf freie Meinungsäußerung wahren. Das Land muss nachdrückliche Anstrengungen unternehmen, um die Unabhängigkeit und beruflichen Standards der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt sowie deren finanzielle Tragfähigkeit zu verbessern. Die Änderungen des Gesetzes über audiovisuelle Mediendienste wurden angenommen, und ihre Umsetzung wird ein starkes politisches Engagement erfordern, um die Professionalität und die Achtung der Grundsätze der Transparenz, der leistungsorientierten Ernennung und der ausgewogenen Vertretung zu gewährleisten.

Was die regionale Zusammenarbeit betrifft, so pflegte das Land weiterhin gute Beziehungen zu den anderen Erweiterungsländern und beteiligte sich aktiv an regionalen Initiativen. Es wurden historische Schritte unternommen, um die gutnachbarlichen Beziehungen zu verbessern, unter anderem mit dem Inkrafttreten und der Umsetzung des Prespa-Abkommens, das einer der ältesten Streitigkeiten in der Region ein Ende setzte. Die Kommission sieht der weiteren Umsetzung des Freundschaftsvertrags mit Bulgarien erwartungsvoll entgegen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Nordmazedonien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt und einen guten Vorbereitungsstand erreicht. Nach einem Jahr der Stagnation setzte sich das Wirtschaftswachstum wieder fort, wobei die Investitionen weiterhin verhalten blieben. Die Regierung ergriff Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung und der Transparenz. Sie verabschiedete Reformen der Einkommensteuer und des Rentensystems. Die Zusammensetzung der Ausgaben hat sich allerdings verschlechtert, und die Haushaltskonsolidierung muss ehrgeiziger vorangetrieben werden, um die öffentlichen Finanzen auf einen nachhaltigen Pfad zu lenken. Das Funktionieren des Arbeitsmarkts wird durch anhaltende Strukturprobleme beeinträchtigt. Die Vertragsdurchsetzung und die umfangreiche informelle Wirtschaft stellen nach wie vor Probleme für das Unternehmensumfeld dar.

Nordmazedonien hat im Bereich der Wirtschaft einige Fortschritte verzeichnet und die Vorbereitungen hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten, haben einen etwa mittleren Stand erreicht. Die Integration mit der EU wurde im Hinblick auf Handel und Investitionen weiter vertieft. Die Ausfuhren und die Produktion im verarbeitenden Gewerbe wurden stärker diversifiziert, hin zu höherwertigen Erzeugnissen. Qualifikationsdefizite und der Mangel an dem Bedarf von Unternehmen entsprechenden Qualifikationen spiegeln die Unzulänglichkeit der Lehrpläne wider und beeinträchtigen die Arbeitsproduktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Bei der öffentlichen Infrastruktur bestehen nach wie vor erhebliche Investitionslücken.

Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so haben die Vorbereitungen des Landes in den meisten Bereichen, darunter Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen. Verkehr und Energie einen etwa mittleren Stand erreicht. Das Land ist in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Zollunion, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung gut vorbereitet. Es sind durchweg weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere in den wenigen Bereichen, in denen sich das Land erst in einer frühen Phase der Vorbereitung befindet, wie etwa Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie Finanz- und Haushaltsbestimmungen. Mehr Gewicht muss auch auf den Aufbau von Verwaltungskapazitäten und eine effiziente Umsetzung gelegt werden. Das Land hat seine Angleichung an die Erklärungen der EU und die Beschlüsse des Rates zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weiter verbessert.

Nordmazedonien spielt weiterhin eine aktive und konstruktive Rolle bei der Steuerung gemischter Migrationsströme und arbeitet effektiv mit den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern zusammen. Es wurden weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen, um für alle Migranten, die sich im Land aufhalten, die Grundversorgung und Bereitstellung von Basisdiensten zu gewährleisten. Hinsichtlich des Umfangs und der Struktur der Migrationsströme bestehen nach wie vor Unsicherheiten. Die inkohärente Vorgehensweise bei der Registrierung von irregulären Migranten, die aufgegriffen wurden, verhindert eine systematische und angemessene schutzbedarfsgerechte Profilerstellung sowie die Verweisung an nationale Schutzmechanismen. An der südlichen Grenze wurde eine wirksame Grenzkontrolle sichergestellt, unter anderem durch den Einsatz von abgestellten Beamten aus den EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen mit der EU über die Statusvereinbarung für die Grenz- und Küstenwache wurde paraphiert. Allerdings muss das Problem der systematischen Schleuseraktivitäten an der nördlichen Grenze noch nachdrücklicher angegangen werden. Das Land steht aufgrund seiner geografischen Lage weiterhin stark unter Druck.

Albanien

Was die politischen Kriterien anbelangt, so hat Albanien im Berichtszeitraum weiterhin Fortschritte bei der Umsetzung seiner Reformagenda erzielt. In der politischen Landschaft war weiterhin eine starke Polarisierung zu beobachten Die Arbeiten des Parlaments waren von einem anhaltenden Boykott der Oppositionsparteien betroffen, die dann zudem im Februar 2019 ihre parlamentarischen Mandate geschlossen niederlegten. Mehr als die Hälfte der niedergelegten parlamentarischen Mandate wurden von der zentralen Wahlkommission nun neu zugewiesen, und das Quorum für die volle Funktionsfähigkeit des Parlaments wird gewahrt. Die wichtigsten Oppositionsparteien beschlossen, bei den Kommunalwahlen, die für den 30. Juni 2019 anberaumt sind, nicht anzutreten. Der Rückzug der wichtigsten Oppositionsparteien hat sich negativ auf die Bemühungen um eine parteiübergreifende Wahlreform ausgewirkt, obwohl sich die Mehrheitspartei weiterhin dafür einsetzte. Die Oppositionsparteien sollten wieder konstruktiv in den demokratischen Institutionen mitwirken.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Albaniens einen etwa mittleren Stand erreicht. Die Anstrengungen in mehreren damit zusammenhängenden Bereichen wurden fortgesetzt und führten zu einigen Fortschritten in Bezug auf die Effizienz und die Transparenz der öffentlichen Dienstleistungen, der Verbesserung des Rechtsrahmens für die Folgenabschätzung politischer Maßnahmen, der Transparenz der Einstellungsverfahren und der allgemeinen Stärkung der Fähigkeit der Verwaltung zur Bereitstellung leistungsorientierter öffentlicher Dienste. Diese Erfolge sollten weiter konsolidiert werden, um die Effizienz, die Professionalität und die Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung zu stärken.

Albaniens Vorbereitungen im Justizbereich haben einen gewissen Stand erreicht. Die Umsetzung einer umfassenden und grundlegenden Justizreform wurde konsequent fortgesetzt und führte insgesamt zu guten Fortschritten. Die Einrichtung der neuen Institutionen für die Selbstverwaltung der Justiz - der Hohe Justizrat, der Hohe Staatsanwaltschaftsrat und der Rat für Ernennungen in der Justiz - war ein entscheidender Schritt zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit und der Rechenschaftspflicht. Die vorläufige Neubewertung aller Richter und Staatsanwälte („Überprüfung“) ist stetig vorangekommen und hat konkrete Ergebnisse erbracht. Unter der Ägide der Europäischen Kommission hat die internationale Beobachtungsmission das Verfahren weiterhin überwacht. Mehr als 140 Dossiers wurden bearbeitet, was in 88 Fällen zur Amtsenthebung/zum Rücktritt der betroffenen Richter bzw. Staatsanwälte führte, während 53 in ihrem Amt bestätigt wurden. Die meisten Amtsenthebungen erfolgten aufgrund von Fragen im Zusammenhang mit unrechtmäßig erlangtem Vermögen. Diese konkreten und glaubwürdigen Ergebnisse haben zu einer deutlichen Stärkung des Sektors und zur Festigung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Professionalität und Rechenschaftspflicht der Justiz beigetragen.

Bei der Bekämpfung der Korruption haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand erreicht. Insbesondere dank der Annahme des neuen Aktionsplans 2018-2020 für die Umsetzung der sektorübergreifenden Strategie gegen Korruption, der Änderungen des Gesetzes über die Erklärung und Prüfung von Vermögenswerten, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die Annahme des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Parlaments wurden gute Fortschritte erzielt. Durch die Einsetzung einer Task Force zur Korruptionsbekämpfung wurde der proaktive Ansatz bei der Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen verstärkt. Der direkte Zugang von Staatsanwälten und der Polizei zu Datenbanken wurde weiter verbessert. Es wurden weitere gute Fortschritte bei der Stärkung einer soliden Erfolgsbilanz in Bezug auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene erzielt. Konkrete Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung wurden mit dem Überprüfungsverfahren erzielt, das zur Amtsenthebung einer Reihe hochrangiger Richter, unter anderem auf Ebene des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs führte. Durch die Einsetzung des Hohen Staatsanwaltschaftsrats konnte die Schaffung spezialisierter Korruptionsbekämpfungsstellen in Angriff genommen werden (d.h. die spezielle Struktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität und das Nationale Ermittlungsbüro). Sobald die Überprüfung der Bewerber abgeschlossen ist, werden diese Stellen ihre Arbeit aufnahmen, was die Kapazität zur Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen insgesamt erheblich stärken wird. Dennoch ist Korruption insgesamt in vielen Bereichen noch weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand erreicht. Die Polizeieinsätze zur Zerschlagung krimineller Organisationen wurden intensiviert. Bei mehreren Polizeieinsätzen kam es zu zahlreichen Festnahmen, und daraufhin zu mehreren wichtigen Anklageerhebungen und Verurteilungen. Bekannte Anführer organisierter krimineller Gruppen wurden bei diesen Einsätzen verhaftet und strafrechtlich verfolgt. Zudem wurde auch die internationale polizeiliche Zusammenarbeit, insbesondere mit den EU-Mitgliedstaaten intensiviert, was zu einer Reihe erfolgreicher groß angelegter Strafverfolgungsmaßnahmen geführt hat. In den vergangenen Jahren hat Albanien sich konsequent für die Bekämpfung der Cannabisproduktion und des Handels mit Cannabis eingesetzt. Albanien lässt den Einsatz eines invasiven Überwachungsmechanismus durch einen EU-Mitgliedstaat (von der EU kofinanzierte Luftbilderhebungen der italienischen Guardia di Finanza) zu. In den letzten beiden Anbauperioden wurde durch Luftüberwachung bestätigt, dass in Albanien fast kein Cannabis mehr angebaut wurde. Diese Schritte stellen konkrete Fortschritte bei der Umsetzung der in den letzten Jahren formulierten Empfehlungen zur Verbesserung der Erfolgsbilanz dar. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, insbesondere durch die Bekämpfung der Geldwäsche und durch Einziehung von Erträgen aus Straftaten und anderem unrechtmäßig erworbenen Vermögen ergeben.

Im Bereich der Grundrechte erfüllt Albanien weitgehend die Vorschriften internationaler Menschenrechtsinstrumente, und es hat seinen Rechtsrahmen nach europäischen Standards weiterentwickelt. Während des Berichtszeitraums hat Albanien Anstrengungen unternommen, um seinen sich aus internationalen Rechtsinstrumenten ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. Insgesamt muss die Umsetzung dieser Instrumente jedoch noch verstärkt werden. Der Rechtsrahmen in den Bereichen Kinderrechte und häusliche Gewalt wurde verbessert. Im Mai 2018 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz über den sozialen Wohnungsbau, mit dem der Schutz des Rechts auf Wohnraum für die schutzbedürftigsten Mitglieder der Minderheiten der Roma und Ägypter gestärkt werden soll. Im Hinblick auf die Festigung der Eigentumsrechte sind weitere Anstrengungen erforderlich. Was das Recht auf freie Meinungsäußerung angeht, so ermöglicht das rechtliche Umfeld die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die Umsetzung bedarf jedoch weiterer Anstrengungen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Albanien beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt und einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Das Wirtschaftswachstum ist weiter gestiegen und die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, befindet sich aber immer noch auf einem hohen Niveau. Die Ausfuhren haben deutlich zugenommen und das Leistungsbilanzdefizit hat sich verringert. Die hohe öffentliche Schuldenquote ging weiter zurück, doch die Haushaltskonsolidierung schreitet nur langsam voran. Die Banken haben die Zahl der notleidenden Kredite und die Verwendung von Fremdwährungen weiter reduziert. Der Bankensektor ist stabil geblieben, allerdings hat das Kreditwachstum nicht angezogen. Es wurden Schritte zur Entwicklung des Finanzmarkts unternommen. Beim Unternehmensumfeld sind Verbesserungen nur bei einigen Aspekten zu verzeichnen. Fortschritte bei der Umsetzung einer umfassenden Justizreform dürften dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu stärken und Anreize für Investitionen zu schaffen. Einige Fortschritte wurden bei der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und der Qualität und Wirksamkeit der Arbeitsmarktinstitutionen und -dienste erzielt, dennoch sind die Beschäftigungsquote und die Erwerbsbeteiligung nach wie vor auf einem niedrigen Stand, und weiterhin sind in erheblichem Maße Arbeitsplätze in der informellen Wirtschaft angesiedelt.

Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten, so hat Albanien einige Fortschritte erzielt und bei den Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Albanien hat einige Fortschritte bei der Infrastrukturentwicklung in den Bereichen Energie, Verkehr und digitalen Infrastruktur erzielt, aber die Wettbewerbsfähigkeit Albaniens und die Integration des Landes in internationale Wertschöpfungsketten werden durch mangelndes produktionsbezogene Know-how, einen niedrigen Bildungsstand und unzureichenden Technologietransfer behindert. In den Bereichen Exporte und regionale Integration wird das vorhandene Potenzial nicht voll ausgeschöpft. Durch die Anstrengungen zur Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung wurden einige Ergebnisse erzielt, doch müssen die Reformen fortgesetzt werden, insbesondere um die Versorgung in ländlichen Gebieten und den Bedarf benachteiligter Gruppen besser zu decken. Die Kapazitäten Albaniens in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sind nach wie vor gering.

Was die gutnachbarlichen Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit betrifft, so hat Albanien weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit teilgenommen und die gutnachbarlichen Beziehungen gepflegt. Entscheidende Schritte wurden unternommen, um die bilateralen Fragen mit Griechenland zu klären.

Albanien hat die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Anforderungen der EU in einer Reihe von Bereichen fortgesetzt und damit seine Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen gestärkt. In vielen Bereichen haben die Vorbereitungen des Landes einen etwa mittleren Stand (z. B. Finanzkontrolle, Bildung und Kultur und Statistik) oder einen gewissen Stand (z. B. öffentliches Auftragswesen und transeuropäische Netze) erreicht. Was die allgemeinen Vorbereitungen auf die Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands anbelangt, wird Albanien weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen. Die Verabschiedung einer umfassenden Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und die Koordinierung ihrer Umsetzung mit der laufenden Reform der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Finanzverwaltung sind für die Schaffung eines funktionierenden Systems der internen Kontrolle im öffentlichen Sektor nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Albanien sollte die Arbeiten am Ausbau des Verkehrs- und des Energienetzes und den damit verbunden Vernetzungsreformmaßnahmen fortsetzen, auch mit Blick auf eine verbesserte Vernetzung in der gesamten Region.

Die Verwaltungskapazitäten und professionellen Standards der für die Anwendung des Besitzstands zuständigen Stellen müssen gestärkt und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gesichert werden. Die Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht ist weiterhin von entscheidender Bedeutung, insbesondere um eine wirksame, effiziente und transparente öffentliche Auftragsvergabe und öffentliche Finanzverwaltung sicherzustellen. Albanien hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig angeschlossen.

Im Bereich Migration wurden einige Fortschritte bei der Verbesserung der institutionellen Kapazitäten in den Bereichen Grenzmanagement und Asyl erzielt. Albanien hat im Oktober 2018 eine Statusvereinbarung mit der EU über die Europäische Grenz- und Küstenwache unterzeichnet. Die Kapazität zur Bewältigung gemischter Migrationsströme wurde weiter ausgebaut. Die Anzahl der unbegründeten Asylanträge seitens albanischer Staatsbürger in der EU ist zurückgegangen, ist aber immer noch hoch, sodass es kontinuierlicher und nachdrücklicher Anstrengungen bedarf, Zudem muss das Problem der unbegleiteten Minderjährigen angegangen werden.

Das Kosovo

Was die politischen Kriterien betrifft, so erzielte das Kosovo Fortschritte bei der Umsetzung bestimmter wichtiger EU-bezogener Reformen, insbesondere durch die Verbesserung des Rechtsrahmens in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Verwaltung. Eine Reihe von Maßnahmen und Ad-hoc-Entscheidungen standen jedoch nicht mit den erklärten Reformzielen der Regierung im Einklang. Die übermäßig große Zahl der Regierungsmitglieder, einschließlich der Aufstockung der Zahl stellvertretender Minister, hat Glaubwürdigkeit und Effizienz der Regierung weiter beeinträchtigt.

Bei einigen für das Kosovo zentralen strategischen Fragen konnten im Parlament Mehrheiten erreicht werden, wie die Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro und die Annahme wichtiger EU-bezogener Gesetzesreformen zeigen. Das Parlament arbeitete jedoch weiterhin in einem stark polarisierten politischen Umfeld, wobei die allgemeine Funktionsweise nach wie vor Mängel aufweist, so dass häufig das für Beschlüsse erforderliche Quorum nicht erreicht und die Gesetzgebungstätigkeit verzögert wurde.

Bei der Umsetzung der Feststellungen und Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission bezüglich der Parlaments- und Kommunalwahlen von 2017 wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt.

Die Lage im Norden des Kosovo bringt nach wie vor besondere Herausforderungen mit sich.

Die Vorbereitungen für die Reform der öffentlichen Verwaltung haben einen gewissen Stand erreicht. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt einige Fortschritte erzielt, doch es sind ernsthafte Anstrengungen erforderlich, um das Problem der politischen Einflussnahme auf die Einstellung von hohen Beamten anzugehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets über die Arbeitsweise und Organisation der öffentlichen Verwaltung, über öffentliche Bedienstete und über Gehälter wurden gute Fortschritte erzielt. Weitere Erfolge wurden mit der Annahme von Leitlinien für die strategische Planung und der Inangriffnahme der Umsetzung des Aktionsplans zur Rationalisierung der Agenturen verzeichnet. Der überarbeitete Rechtsrahmen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen und professionellen öffentlichen Dienst und einer verbesserten Rechenschaftspflicht. Das Gesetz über Gehälter sieht zwar ein transparenteres und gleichberechtigteres Vergütungssystem für Beamte vor, wirft jedoch Bedenken hinsichtlich der mittelfristigen Auswirkungen auf den Haushalt auf.

In Bezug auf das Justizsystem befindet sich das Kosovo noch in einem frühen Stadium. Einige Fortschritte konnten mit dem Erlass des Gesetzes über die disziplinarische Verantwortung von Richtern und Staatsanwälten und des Mediationsgesetzes erzielt werden und die Einführung eines elektronischen Fallverwaltungssystems ist weiter vorangekommen. Die Zahl der Justizbediensteten in den Staatsanwaltschaften und Gerichten, auch in der Sonderstaatsanwaltschaft, wurde 2018 aufgestockt. Während die Integration der serbischen Richter, Staatsanwälte und ihres Unterstützungspersonals in das Justizsystem im Jahr 2017 offiziell abgeschlossen wurde, sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten; dies gilt insbesondere für das Berufungsgericht. Die Justiz ist nach wie vor anfällig für ungebührliche politische Einflussnahme. Die Justizverwaltung ist noch immer langsam und ineffizient, und es bedarf nachhaltiger Anstrengungen der rechtsstaatlichen Institutionen, um ihre Kapazitäten auszubauen.

Bei der Korruptionsbekämpfung befinden sich die Vorbereitungen des Kosovo in einem frühen Stadium / haben die Vorbereitungen des Kosovo einen gewissen Stand erreicht. Durch wichtige Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und bei Strafverfolgungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene hat das Kosovo einige Fortschritte erzielt. Fortschritte wurden auch bei der vorläufigen Einziehung von Vermögenswerten verzeichnet, wobei die Anzahl endgültiger Einziehungen allerdings nach wie vor niedrig ist. Korruption ist weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befindet sich das Kosovo noch in einem frühen Stadium. Einige Fortschritte wurden insbesondere durch bedeutende legislative Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sowie bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene und beim vorläufigen Einfrieren von Vermögenswerten erzielt. Allerdings wurden bei der endgültigen Einziehung von Vermögenswerten nur geringe Fortschritte erzielt, und die Anzahl der Finanzermittlungen und rechtskräftigen Verurteilungen ist nach wie vor niedrig. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um konsequent sicherzustellen, dass keine politische Einflussnahme bei operativen Tätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden und der Staatsanwaltschaft erfolgt. Die Lage im Norden des Kosovo hinsichtlich der organisierten Kriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden weiterhin vor besondere Herausforderungen.

Bei der Bekämpfung des Terrorismus wurden Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung besserer Bedingungen für die Rehabilitation und Wiedereingliederung ausländischer terroristischer Kämpfer und ihrer Familien. Die Behörden des Kosovo müssen sich wirksamer um die Bekämpfung der Geldwäsche bemühen, und die einschlägigen Rechtsvorschriften sollten mit dem Besitzstand der EU und den internationalen Standards in Einklang gebracht werden.

Der Rechtsrahmen garantiert weitgehend den Schutz der Menschen- und Grundrechte im Einklang mit europäischen Standards. Die Umsetzung der Menschenrechtsvorschriften und -strategien wird häufig durch unzureichende finanzielle und sonstige Ressourcen – vor allem auf lokaler Ebene – sowie durch begrenzte politische Prioritätensetzung und mangelnde Koordinierung behindert. Die bestehenden Koordinierungs- und Umsetzungsmechanismen im Bereich der Menschenrechte sind ineffizient. Die große Abhängigkeit von ausländischen Gebern bleibt bestehen. Es muss mehr getan werden, um die Rechte der Angehörigen von Minderheiten, einschließlich Roma, Aschkali und Vertriebener, zu gewährleisten, die Gleichstellung der Geschlechter in der Praxis sicherzustellen, ein integriertes Kinderschutzsystem einzuführen und den Schutz des kulturellen Erbes zu fördern. Was die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit anbelangt, so sind die Vorbereitungen des Kosovo auf einem gewissen Stand. Im Kosovo besteht eine pluralistische und lebendige Medienlandschaft. Die rechtsstaatlichen Institutionen gehen entschiedener gegen Drohungen und Angriffe vor, denen Journalisten ausgesetzt sind, und die Zahl der Zwischenfälle ist zurückgegangen. Für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt muss noch eine dauerhefte Lösung gefunden werden. Der Fernsehveranstalter ist weiterhin politischem Druck und Einflussnahme ausgesetzt.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so befindet sich das Kosovo in einem frühen Stadium und hat bei der Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt. Das Wirtschaftswachstum war robust, aber die sehr schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt stellt weiterhin ein Problem dar. Die Regierung hat die Haushaltsvorschriften eingehalten, doch die Belastung durch Ausgaben im Zusammenhang mit Sozialleistungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen und Löhnen im öffentlichen Dienst stellt ein Risiko für die öffentlichen Finanzen dar und behindert die Entwicklung des Privatsektors. Das Geschäftsumfeld hat sich etwas verbessert, nach wie vor bestehen jedoch Probleme, wie die weitverbreitete Schattenwirtschaft, eine langsame und ineffiziente Justiz, die weitverbreitete Korruption und insgesamt schwache rechtsstaatliche Institutionen. Trotz eines starken Wachstums der Dienstleistungsexporte ist die wirtschaftliche Diversifizierung nur langsam vorangekommen.

In Bezug auf seine Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten befindet sich das Kosovo noch in einem frühen Stadium und hat einige Fortschritte erzielt. Bei der Verbesserung der Straßeninfrastruktur erzielte das Kosovo einige Fortschritte, doch im Schienenverkehr und im Energiesektor bestehen noch große Infrastrukturlücken. Geringe Fortschritte wurden bei der Sicherung einer stabilen Energieversorgung erzielt, und die Verluste im Stromsektor sind nach wie vor sehr hoch. Das Kosovo hat einige Fortschritte bei der Digitalisierung der Wirtschaft verzeichnet. Bei der Verbesserung der Qualität der Bildung und der Beseitigung der Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Strukturelle Veränderungen schreiten nur langsam voran und die Wirtschaft ist nach wie vor in hohem Maße von der Binnenwirtschaft abhängig. Das Exportwachstum ist vor allem auf die Ausfuhr von Dienstleistungen in die Diaspora zurückzuführen, während bei der Warenausfuhr aufgrund der mangelnden Produktdiversifizierung kein Anstieg zu verzeichnen ist.

Im Bereich gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit nahm das Kosovo weiterhin an den meisten regionalen Foren teil. Die Entscheidung des Kosovo, einen Zollsatz in Höhe von 100 % auf die Einfuhren aus Serbien und Bosnien und Herzegowina zu erheben, hat die Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit untergraben.

Was die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien betrifft, so setzte sich das Kosovo weiterhin für den Dialog ein. Die Regierung des Kosovo muss jedoch die Zölle auf Einfuhren aus Serbien und aus Bosnien und Herzegowina aufheben. Das Kosovo muss weitere erhebliche Anstrengungen unternehmen, um günstige Rahmenbedingungen für den Abschluss eines rechtsverbindlichen Abkommens mit Serbien zu schaffen. Ein solches Abkommen ist dringend erforderlich und entscheidend dafür, dass Serbien und das Kosovo auf ihrem jeweiligen Weg in Richtung Europa weitere Fortschritte erzielen können.

Was die Angleichung an europäische Standards anbelangt, so haben die Vorbereitungen des Kosovo einen gewissen Stand erreicht. In einigen Bereichen wurde die Rechtsangleichung fortgesetzt, die Umsetzung ist jedoch noch unzureichend. In den Bereichen freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie Finanzdienstleistungen, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb wurden einige Fortschritte erzielt. Gute Fortschritte wurden in den Bereichen Statistik und Finanzkontrolle erzielt. Im Bereich Steuern und Zoll wurden einige Fortschritte bei der Erhebung von Steuereinnahmen, der Verringerung der Schattenwirtschaft oder der Durchsetzung von Zollmaßnahmen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums erzielt; das Kosovo sollte jedoch die Bekämpfung der Schattenwirtschaft und der Steuerhinterziehung verstärken. Bei der Behandlung von Umweltfragen wurden zwar einige Fortschritte erzielt, doch die Umsetzung verzögert sich. Der Energiesektor steht trotz einiger Fortschritte, insbesondere bei der Energieeffizienz, weiterhin vor großen Herausforderungen. Insgesamt muss das Kosovo seine Verwaltungskapazitäten und die Koordinierung in allen Sektoren verbessern, um eine wirksame Umsetzung des Besitzstands sicherzustellen.

Die Behörden haben Fortschritte bei der Bewältigung der regulären und der irregulären Migration erzielt. Diese Anstrengungen sollten fortgesetzt und ausgebaut werden. Das Kosovo muss einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, der im Einklang mit den Standards und Vorgehensweisen der EU steht. 

Anhang 3 – Umsetzung der Strategie für den Westbalkan und der Prioritätenagenda von Sofia: verstärktes Engagement der EU

Die am 6. Februar 2018 angenommene Strategie für den Westbalkan hat den Beziehungen zwischen der EU und dem Westbalkan neue Impulse verliehen. Die Strategie konzentriert sich auf Bereiche, in denen weitere Reformen und Anstrengungen seitens der Partner des Westbalkans erforderlich sind, sowie auf die verstärkte Unterstützung der EU für die Region. Diese Unterstützung umfasst 57 spezifische Verpflichtungen, die in sechs Leitinitiativen zusammengefasst sind. Ein erheblicher Teil dieser Maßnahmen wurde in der Folge von den EU-Mitgliedstaaten und den Partnern des Westbalkans mit der Annahme der Prioritätenagenda auf dem Gipfeltreffen von Sofia am 17. Mai 2018 gebilligt.

Seit der Annahme der Strategie hat sich die Kommission darauf konzentriert, ihren Verpflichtungen durch verstärktes politisches Engagement nachzukommen, die Verbindungen zwischen dem Westbalkan und der EU und ihren Einrichtungen zu stärken, einen breiteren Zugang zu Finanzmitteln und technischer Hilfe zu gewähren und die finanzielle Unterstützung der EU im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) neu auszurichten, die allein 2018 eine jährliche Mittelzuweisung für den Westbalkan in Höhe von mehr als 1,1 Mrd. EUR vorsah.

Im ersten Jahr der Umsetzung der Strategie wurden bei allen sechs Leitinitiativen Fortschritte erzielt. Die Region hat große politische Beachtung erhalten. Im Mai 2018 fand in Sofia das erste Gipfeltreffen EU-Westbalkan seit dem Gipfel von Thessaloniki im Jahr 2003 statt. Es gab Besuche der Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission in der Region sowie eine Reihe von Ministertreffen und Treffen auf hoher Ebene. Alle diese Veranstaltungen zielten darauf ab, den politischen Willen, der auf eine neue Dynamik in den Reformprozessen und eine engere regionale Zusammenarbeit abzielt, zu stärken.

Leitinitiative 1 – Stärkung der Rechtsstaatlichkeit konzentriert sich auf drei Schwerpunkte: bessere Überwachung der Justizreformen, gezieltere technische Hilfe bei der Strafverfolgung und Verbesserung der Unterstützung für Zivilgesellschaft, Demokratiebewegungen und unabhängige Medien. Das Forum der Justiz- und Innenminister der EU und des Westbalkans im Oktober 2018 in Tirana war von entscheidender Bedeutung für weitere Fortschritte in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres und die Entwicklung geeigneter Indikatoren für die Justizsysteme.

Was die Überwachung der Justizreformen anbelangt, so hat die Kommission ihren Ansatz auf gleichzeitige Missionen zu bestimmten Anliegen in allen sechs Partnerbehörden verlagert, bei denen hochrangige Strafverfolgungsbeamte der EU mit ihren Amtskollegen zusammentreffen („Peer Reviews“). Eine Reihe von Überprüfungen der Durchsetzung zivil- und handelsrechtlicher Urteile wurde 2018 abgeschlossen; derzeit finden weitere Überprüfungen des öffentlichen Auftragswesens statt, und für einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 ist noch eine Überprüfung im Bereich der organisierten Kriminalität geplant. Darüber hinaus entwickelt die Kommission neue Wege für die Sammlung stärker harmonisierter Daten aus den Justizsystemen der Partner. Ein wichtiger Beitrag dazu wird ein regionales gemeinsam mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) durchgeführtes Projekt zur Überwachung von Gerichtsverfahren in den Bereichen Korruption und organisierte Kriminalität sein. Die Weltbank wurde beauftragt, eine Reihe von Erhebungen über die regionale Justiz durchzuführen, und wird von der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) bei der Sammlung harmonisierter Daten aus der Region unterstützt.

Die Kommission hat auch eine stärker auf die Bedürfnisse zugeschnittene technische Hilfe vorgesehen, vorrangig durch Beratungsmissionen, deren Schwerpunkt auf Justizreformen und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption liegt. Derzeit werden zwei solcher Missionen in Montenegro und Albanien durchgeführt, zwei weitere sollen 2019 im Kosovo* und in Bosnien und Herzegowina anlaufen. Außerdem ist noch eine Mission in Nordmazedonien und möglicherweise auch in Serbien vorgesehen.

Darüber hinaus arbeitet die Kommission eng mit dem Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) zusammen, um unabhängige Medienplattformen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Demokratieaktivisten zu unterstützen. Durch zusätzliche EU-Unterstützung in Höhe von 6 Mio. EUR konnte der Fonds 2018 seine Tätigkeit auf den Westbalkan ausweiten und in diesem Bereich 14 neue Finanzhilfen gewähren

Leitinitiative 2 – Stärkung des Engagements für Sicherheit und Migration betrifft die Zusammenarbeit mit der Region, um auf gemeinsame Sicherheitsbedrohungen, wie Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Radikalisierung, organisierte Kriminalität, Menschenhandel und illegalen Handel mit Feuerwaffen und hybride Bedrohungen zu reagieren, und um die Kapazitäten der Partner zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit zu stärken. Dieser Tätigkeitsbereich wurde auf den Ministertagungen im Juli 2018 in London und im Oktober 2018 in Tirana unterstützt, auf denen eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Waffenlager und gemeinsame Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung maßgeblich vorangetrieben wurde.

Die Kommission und die sechs Partner im Westbalkan haben auf dem Forum der Innen- und Justizminister in Tirana einen gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung vereinbart. Die Kommission unterstützt nun die Ausarbeitung länderspezifischer Aktionspläne, die auf die regionalen Prioritäten abgestimmt sind. Darüber hinaus hat die Kommission ein regionales Netz nationaler Koordinatoren zur Verhütung von gewaltbereitem Extremismus eingerichtet, die 2018 zwei Sitzungen und eine weitere im März 2019 abgehalten haben.

Die Kommission steht kurz vor dem Abschluss der Überprüfung ihres Aktionsplans für den Handel mit Feuerwaffen (2015-2019) zwischen der EU und Südosteuropa. Die EU hat dafür vorgesehene Mittel aus der GASP-Haushaltslinie zugewiesen, um die Umsetzung des regionalen Fahrplans für Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) zu unterstützen, der im Juli 2018 auf der Tagung der Innenminister in London verabschiedet wurde.

Die EU hat an die Partner im Westbalkan appelliert, sich an dem EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und an der Vorbereitung und Umsetzung der entsprechenden jährlichen Aktionspläne zu beteiligen. Der EAD hat seinerseits häufigere Treffen im Rahmen des Dialogs über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Westbalkan vorgesehen, um eine weitere Angleichung der Region an die gemeinsamen Standpunkte der EU zu fördern. Der EAD hat an alle Partner des westlichen Balkans appelliert, sich an den Erhebungen über hybride Risiken zu beteiligen, um deren Anfälligkeit zu bewerten und die Hilfe der EU gezielter einzusetzen. Bisher wurden die Erhebungen mit vier Partnern durchgeführt.

Im Bereich der Migration verfolgt die Kommission in Zusammenarbeit mit den einschlägigen EU-Agenturen und internationalen Organisationen weiterhin ehrgeizige Projekte im Bereich der Migrationssteuerung, indem sie die Kapazitäten der Partner für die Steuerung gemischter Migrationsströme stärkt und die Einrichtung von Asylverfahren, Rückführungsmechanismen und eines Informationsaustausches unterstützt. Die Kommission hat auch Initiativen ergriffen, um die Arbeit der in die Region entsandten Verbindungsbeamten für Migration besser zu koordinieren und den Austausch operativer Informationen zu verbessern.

Um bessere Synergien im Bereich Sicherheit und Migration zu erzielen, hat sich die Kommission für eine stärkere Beteiligung der JI-Agenturen im Westbalkan eingesetzt. Dies betraf u. a. die Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens zwischen Eurojust und Albanien (nach den bereits bestehenden Abkommen mit Montenegro und Nordmazedonien) und den Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen über den Status der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit den fünf Ländern der Region, die eine Grenze zur EU haben. Das Abkommen mit Albanien ist in Kraft getreten, und die ersten Grenzschutzbeamten wurden entsandt. Um die Koordinierung der Zusammenarbeit der in diesem Bereich tätigen Agenturen zu verbessern, hat die Kommission eine Task Force der JI-Agenturen der EU zur Unterstützung der Arbeit im Westbalkan eingerichtet.

Die Gesamtmittelausstattung für Maßnahmen im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Migration belief sich im Jahr 2018 auf über 145 Mio. EUR.

Leitinitiative 3 – Unterstützung der sozioökonomischen Entwicklung konzentriert sich auf die Förderung von Fortschritten bei der Umsetzung des regionalen Wirtschaftsraums, die Anpassung des bestehenden Investitionsrahmens zur Förderung von Investitionen in der Region, die stärker strategisch ausgerichtete Nutzung der Wirtschaftsreformprogramme und die Unterstützung der Bildungs- und Sozialreformen. Die Treffen der Wirtschaftsminister in Wien im Juli und der Bildungsminister in Brüssel im Juni 2018 waren wichtige Katalysatoren für Fortschritte bei dieser Leitinitiative, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des regionalen Wirtschaftsraums und verschiedene Initiativen in den Bereichen berufliche Bildung, Mobilität von Studierenden und Anerkennung von Qualifikationen. Für 2019 hat die EU außerdem regelmäßige Treffen mit den Arbeitsministern des Westbalkans in die Wege geleitet.

Die Kommission hat zusammen mit dem Regionalen Kooperationsrat weiterhin die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans zur Entwicklung eines Regionalen Wirtschaftsraums (Regional Economic Area - REA) gefördert. Zu den wichtigsten Erfolgen in diesem Bereich gehören das Inkrafttreten des CEFTA-Zusatzprotokoll 5 über Handelserleichterungen im April 2018, die Billigung der regionalen Agenda für die Reform der Investitionen und die Einleitung eines regionalen Programms für die Diversifizierung und Integration der Finanzmärkte. Die Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen wurden abgeschlossen und Verhandlungen über die Mobilität von Fachkräften in der Region aufgenommen.

Die Ausweitung des Investitionsrahmens für den Westbalkan (WBIF), sowohl in strategischer als auch in finanzieller Hinsicht, wurde in Angriff genommen. Die dafür durchgeführte Halbzeitprüfung wurde 2018 abgeschlossen, und die Agence francaise de developpement (AFD) hat als internationale Finanzinstitution im Dezember 2018 und die Weltbankgruppe im April 2019 die Teilnahme am WBIF zugesagt. Die Einführung einer Garantie für den Westbalkan, mit der private Investitionen in der Region angeregt werden sollen, kommt durch die 2018 abgeschlossene Ex-ante-Bewertung und den eingeleiteten Dialog mit den IFI weiter voran.

Die Kommission hat auch ihre Unterstützung für die Entwicklung des privaten Sektors verstärkt, wobei der Schwerpunkt auf Unternehmensgründungen und dem Zugang junger Unternehmer zu Finanzmitteln liegt. Mit einer neuen regionalen Jugendgarantie in Höhe von 10 Mio. EUR, die die unternehmerischen Fähigkeiten junger Menschen stärken und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen soll, sollten Finanzmittel von bis zu 80 Mio. EUR bereitgestellt werden. In Serbien hat die Kommission ein vergleichbares Garantieprogramm in Höhe von 20 Mio. EUR aufgelegt, das neue Darlehen für serbische Start-up-Unternehmen und innovative Unternehmen in Höhe von bis zu 180 Mio. EUR mobilisieren soll. Die Kommission trifft auch Vorkehrungen, um ihre Unterstützung für die Entwicklung von Strategien für intelligente Spezialisierung, die derzeit nur den Mitgliedstaaten angeboten wird, auch auf den Westbalkan auszuweiten

Die EU hat Schritte unternommen, um die strategische Ausrichtung der Wirtschaftsreformprogramme (ERP) der Partner zu fördern und die Vorbereitung der ERP mit dem Europäischen Semester in Einklang zu bringen. Die Überwachung der Beschäftigungs- und Sozialreformen wurde durch die ERP gestärkt, aber auch durch die Einführung einer jährlichen Ministertagung EU-Westbalkan, die im Juni 2019 stattfinden wird. Darüber hinaus wurde die finanzielle Unterstützung der EU für Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und Gesundheit durch eine Reihe neuer bilateraler Hilfsprogramme sowie ein Mobilitätsprogramm für die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Region gestärkt. Die EU stockt ihre Unterstützung im Rahmen von Erasmus+ schrittweise auf, mit dem Ziel, sie bis 2020 zu verdoppeln.

Die IPA-Mittelzuweisung für Maßnahmen im Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Bildung belief sich 2018 auf insgesamt 260 Mio. EUR.

Leitinitiative 4 – Verbesserung der Konnektivität konzentriert sich auf den Ausbau von Verbindungen im Verkehrs- und Energiesektor in der Region, um den Handel zu erleichtern und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Vorgesehen sind im Rahmen dieser Leitinitiative Infrastrukturplanung und -investitionen sowie die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für die regionale Marktintegration.

Von entscheidender Bedeutung waren die Tagungen der Verkehrsminister in Ljubljana und in Brüssel im April bzw. im Dezember 2018, auf denen eine Reihe von Erklärungen zur Verkehrsreform angenommen wurde. Eine weitere Erklärung über eine zukunftsweisende Energiewende wurde auf der Tagung der Minister für Energie und Umwelt in Podgorica verabschiedet.

Im Energiebereich unterstützt die Kommission die Ausweitung der EU-Energieunion auf den Westbalkan und die Schaffung eines einheitlichen Regulierungsraumes im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft. Weitere Fortschritte in diesem Bereich setzen eine Intensivierung des eines entsprechenden Dialogs zwischen Belgrad und Pristina voraus.

Ein weiterer wichtiger Erfolg war die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung der Minister für Energie und Umwelt des Westbalkans zur Energiewende auf ihrer Tagung im Februar 2019 in Podgorica. Die Kommission hat zusätzlich zu den 50 Mio. EUR, die im Rahmen der Regionalen Energieeffizienz-Fazilität bereits zur Verfügung stehen, Finanzhilfen in Höhe von 30 Mio. EUR zur Förderung der Energieeffizienz bereitgestellt. Die Kommission unterstützte 2018 die Unterzeichnung des Abkommens über die Gasverbindungsleitung zwischen Bulgarien und Serbien, die zum Teil aus IPA-Mitteln und aus dem EFRE finanziert wird. Im Bereich Verkehr hat die Kommission weiterhin die Umsetzung des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft und die Arbeit ihres Sekretariats unterstützt. So wurden insbesondere die Organe der Gemeinschaft (Regionaler Lenkungsausschuss und Ministerrat) eingesetzt, das Abkommen über den Sitz der Gemeinschaft mit Serbien unterzeichnet und Anfang 2019 ein geschäftsführender Direktor ernannt.

Die Kommission hat sich auch für eine Ministererklärung zur Beseitigung von Hindernissen an den Grenzen durch die Einrichtung integrierter Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge eingesetzt. Die Erklärung stützt sich auf eine von der EU finanzierte Studie, mit der 32 vorrangige Grenzübergänge in der Region ermittelt wurden, die sich für eine solche Integration von Straßen- und Schienenverkehr eignen. Für jeden der Grenzübergänge werden nun bilaterale Abkommen zwischen den betroffenen Ländern unterzeichnet.

Nach der Annahme der einschlägigen Erklärungen auf den TEN-V-Ministertagung in Ljubljana und dem Gipfel in Sofia unterstützt die Kommission auch die Ausarbeitung einer neuen regionalen Eisenbahnstrategie und eines Aktionsplans für Straßenverkehrssicherheit, der insbesondere darauf abzielt, die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten zu verringern. Im Jahr 2018 finanzierte die Kommission 24 Inspektionen dieser Problempunkte durch Connecta-Experten.

Was die Infrastrukturinvestitionen betrifft, so wurde 2018 die Konnektivitätsagenda weiter über den Investitionsrahmen für den Westbalkan unterstützt. Auf dem Gipfeltreffen von Sofia kündigte die Kommission EU-Finanzhilfen für elf neue Verkehrsprojekte mit einem Gesamtwert von 192,7 Mio. EUR an. Seit der Einführung des WBIF hat die Kommission über dieses Instrument Zuschüsse in Höhe von 700 Mio. EUR für 31 vorrangige Vorhaben bereitgestellt, durch die wiederum über 2,4 Mrd. EUR an externen Investitionen mobilisiert wurden.

Leitinitiative 5 – Digitale Agenda für den westlichen Balkan zielt vorrangig auf den Aufbau der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft in der Region. Die Agenda wurde auf der Grundlage eines Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen, in dem die wichtigsten Initiativen dargelegt sind, erstellt und im Juni 2018 auf der jährlichen Digitalen Versammlung der EU auf den Weg gebracht. Des Weiteren hat die Kommission mit den Partnern des Westbalkans Dialoge über Informations- und Kommunikationstechnologien aufgenommen, u.a. im Rahmen von Besuchen des Kommissars für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft in den meisten Hauptstädten der Region.

Die Kommission hat außerdem die Verhandlungen über ein neues regionales Roaming-Abkommen intensiv unterstützt, das die Abschaffung der intraregionalen Roaming-Gebühren im Westbalkan vorsieht. Dieses Abkommen wurde auf der Tagung der für Digitalisierung zuständigen Minister im April 2019 angenommen und wird im Juli 2019 in Kraft treten.

Die Kommission hat im Rahmen des WBIF 30 Mio. EUR für technische Hilfe bei Investitionen zur Förderung der Breitbandkonnektivität und weitere 8 Mio. EUR für eine regionale Initiative für Cybersicherheit vorgesehen.

Die EU setzt sich auch dafür ein, den Partnern im Westbalkan Zugang zu verschiedenen europäischen Foren und Gruppen zu gewähren. So wurden die Partner als Beobachter in die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) und die Hochrangige Gruppe für den digitalen Binnenmarkt (DSM HG) aufgenommen. Außerdem wurden sie eingeladen, ebenfalls als Beobachter am Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) teilzunehmen.

Schließlich beteiligt die Kommission sie an verschiedenen Gemeinschaftsinitiativen in den Bereichen digitale Kompetenzen, elektronische Behördendienste und elektronische Gesundheitsdienste. Dazu gehören u. a. das Breitband-Kompetenzbüro, das Praktikumsprogramm „Digitale Chance“, das ISA2 Programm der „EU-Code Week“, das Programm „eHealth network“, die europäische Allianz für künstliche Intelligenz und das „EU Blockchain Observatory & Forum“.

Die IPA-Mittelzuweisung für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konnektivität in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales belief sich im Jahr 2018 auf 450 Mio. EUR.

Leitinitiative 6 – Förderung der Aussöhnung und gutnachbarlicher Beziehungen konzentriert sich auf die Förderung eines nachhaltigen und dauerhaften Friedens in der Region durch Maßnahmen zu folgenden drei Schwerpunktthemen: Vergangenheitsbewältigung, Wiederherstellung persönlicher Kontakte zwischen den Gemeinschaften und Stärkung der Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse. Diese Themen stehen systematisch auf den Tagesordnungen der Tagungen der Außenminister des Westbalkans sowie einer Reihe hochrangiger Treffen zu bilateralen Fragen, die 2018 auf Initiative des österreichische Ratsvorsitzes stattfanden.

Die Kommission unterstützt weiterhin den Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe und die kosovarischen Sondertribunale. Die Kommission unterstützt gemeinsam mit der Internationalen Kommission für vermisste Personen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz die Anstrengungen, um die verbleibenden Fälle vermisster Personen zu lösen und den Bedürfnissen ihrer Familien gerecht zu werden. Die Kommission hat auch ihre Unterstützung für die Einrichtung einer regionalen Wahrheitskommission verstärkt.

Die EU stellt finanzielle Unterstützung für das regionale Büro für Jugendzusammenarbeit bereit, das als wichtiges Instrument zur Förderung der Mobilität und der Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen fungiert. Das Jugendlabor für den Westbalkan wurde geschaffen, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, an der Politikgestaltung mitzuwirken. Im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ wurde die Zusammenarbeit zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft gestärkt.

Neben verschiedenen Mehrländermaßnahmen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit ermöglicht das Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit (CBC) konkrete gemeinsame Gemeinschaftsprojekte in Bereichen wie Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Tourismus und Kultur. Insgesamt trägt die EU-Unterstützung für institutionelle und sozioökonomische Reformen dazu bei, das Vertrauen der Bürger und der Gemeinschaften wiederherzustellen und auf diese Weise ein Umfeld zu schaffen, das der Aussöhnung förderlich ist.

Die IPA-Mittelzuweisung für die Förderung gutnachbarlicher Beziehungen und der Aussöhnung belief sich 2018 insgesamt auf fast 80 Mio. EUR.

Die Kommission wird in den kommenden Jahren weiterhin auf diesen mit den sechs Leitinitiativen erzielten Erfolgen aufbauen, um den in der Westbalkan-Strategie eingegangenen Verpflichtungen vollständig gerecht zu werden. Wir werden die Partner und die beteiligten Mitgliedstaaten weiterhin durch den politischen Dialog, regelmäßige Bestandsaufnahmen und spezielle Sitzungen auf Arbeitsebene auf dem Laufenden halten. Von dem fortgesetzten Engagement und der konstruktiven regionalen Zusammenarbeit der Westbalkanpartner wird es maßgeblich abhängen, ob die ehrgeizigen Ziele der Strategie und ihres Aktionsplans erreicht werden.

ANHANG 4 – Wichtige Statistiken

Statistische DATEN (Stand 29.4.2019)

Demografie

 Anmerkung

Montenegro

Nordmazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Gesamtbevölkerung (in Tausend)

622,2

622,4

2071,3

2 073,7

2 875,6

2 876,6

7 076,4

7 040,3

78 741

79 815

3 516,0

3 509,7

1 771,6

1 785,5

510 182p

511 373bp

Anteil der 15-64jährigen an der Gesamtbevölkerung (in %)

67,6

67,4

 

70,2

68,7

68,7

66,6

66,3

67,8

68

:

:

65,6p

66,8

65,3

65,0b

Bruttoziffer der natürlichen Bevölkerungsänderung (pro 1 000 EW)

1,8

1,5

1,2

0,7

3,6

3,0

-5,1

-5,5

11,2

10,8

-1,8p

-2,0

8,4p

8,2

0,0p

-0,4bp

Lebenserwartung bei Geburt, männlich (Jahre)

74,1

73,9

73,4

74,1

77,1

77,1

73,2

73,1

75,4

75,7

:

:

75,9p

:

78,2

78,3b

Lebenserwartung bei Geburt, weiblich (Jahre)

78,9

79,2

77,5

77,9

80,1

80,1

78,3

78,1

81

81,3

:

:

81,6p

:

83,6

83,5b

Arbeitsmarkt

Anmerkung

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Erwerbstätigenquote für die 20-64 Jährigen: Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

1)

69,1

69,3

69,6

70,3

73,3e

73,9

70,0

71,2

60,9

61,9

58,8

58,4

44,0

49,0

77,6

78,0

Erwerbsquote für 20-64-jährige Männer: Anteil der Erwerbspersonen an der männlichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

1)

76,7

77,0

83,8

84,4

82,5e

84,3

78,0

78,8

83,3

83,7

72,0

71,3

66,8

75,1

83,7

84,1

Erwerbsquote für 20-64-jährige Frauen: Anteil der Erwerbspersonen an der weiblichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

1)

61,6

61,7

54,9

55,7

64,2e

63,5

62,0

63,6

38,5

40,0

45,3

45,6

20,9

22,6

71,4

72,0

Erwerbstätigenquoten für die 20-64-Jährigen (in % der Bevölkerung)

Insgesamt

57,1

58,2

53,3

54,8

62,1e

63,9

59,1

61,5

54,3

55,3

44,2

46,6

32,3

34,4

71,1

72,2

Männer

63,0

65,2

63,7

65,6

69,4e

72,1

66,3

68,5

75,5

76,1

56,4

58,1

49,9

54,0

76,9

78,0

Frauen

51,3

51,4

42,5

43,7

55e

55,6

51,9

54,5

33,2

34,4

32,0

35,1

14,6

14,6

65,3

66,5

Arbeitsmarkt, Forts.

 Anmerkung

Montenegro

Nordmazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

15-24-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)

18,4

16,7

24,3

24,9

26,9e

25,9

17,7

17,2

24,0

24,2

26,4

24,3

30,1

27,4

11,6

10,9

15-29-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)

22,3

21,4

31,3

31,1

30e

29,7

22,3

21,7

27,8

27,5

31,4

28,8

37,3

35,0

14,2

13,4

Beschäftigung nach Hauptwirtschaftssektoren

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)

7,7

7,9

16,6

16,2

40,2e

38,2e

18,6

17,2

19,5

19,4

18,0

18,9

4,2

4,4

4,3

4,2

Industrie (%)

9,8

9,5

23,1

22,5

12,8e

12,5e

20,2

21,2

19,5

19,1

22,7

22,2

18,0

17,4

17,3

17,3

Baugewerbe (%)

7,7

7,6

7,2

7,2

6,5e

6,9e

4,3

4,1

7,3

7,4

8,6

7,3

11,5

12,9

6,7

6,8

Dienstleistungen (%)

74,8

75,0

53,1

54,1

40,5e

42,4e

57,0

57,5

53,7

54,1

50,8

51,6

66,3

65,3

71,7

71,7

Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)

2)

31,2

32,6

:

:

15,6e

16,4e

28,3

27,8

13,8

13,3

17,8

18,4

30,8

28,4

:

:

Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)

2)

47,0

45,5

:

:

84,4e

83,6e

71,7

72,2

86,2

86,7

82,2

81,6

69,2

71,6

:

:

Arbeitslosenquoten in % der Erwerbsbevölkerung

Insgesamt

1)

17,8

16,1

23,7

22,4

15,2e

13,7e

15,4

13,6

10,9

10,9

25,5

20,7

27,5

30,3

8,6

7,6

Männer

1)

18,3

15,4

24,4

22,7

15,9e

14,6e

14,8

13,0

9,6

9,4

22,6

19,0

26,2

28,5

8,4

7,4

Frauen

1)

17,1

16,9

22,7

21,8

14,4e

12,6e

16,2

14,4

13,6

13,9

30,2

23,3

31,7

36,4

8,8

7,9

Jugendliche von 15–24 Jahren

1)

35,9

31,7

48,2

46,7

36,5e

31,9e

34,9

31,9

19,5

20,5

54,3

45,8

52,4

52,7

18,7

16,8

Langzeitarbeitslose (> 12 Monate)

1)

13,4

12,4

19,2

17,4

10,1e

8,9e

10,0

8,2

2,2

2,4

21,7

17,0

18,0

21,7

4,0

3,4

Mittlere nominale Monatslöhne und -gehälter (EUR)

3)

499

510

363

372

397

446

516

544

607

555

429

435

:

:

:

:

Ausbildung

 Anmerkung

Montenegro

Nordmazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

*Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger: Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 18-24 Jahren mit höchstens unterer Sekundarbildung und ohne weiterführende Bildung (%)

5,5

5,4

9,9

8,5

19,6e

19,6

7,0

6,2

34,3

32,5

4,9

5,1

12,7

12,2

10,7

10,6

Öffentliche Bildungsausgaben, in % des BIP

:

:

:

:

3,1p

3,1p

3,6

3,7

4,7

4,2

:

:

4,6

4,4

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, insgesamt

6,8

4,9

12,0

9,3

:

:

7,8

6,8

43,9

42,8

5,8u

6,1u

14,6

13,8

16,8

16,6

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Männer

5,8

4,9

10,9

8,8

:

:

8,6

7,3

44,2

42,9

5,5u

6,1u

12,5

12,8

19,1

19,1

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Frauen

7,9

4,9

13,1

9,8

:

:

7,0

6,3

43,7

42,7

6,3u

6,2u

17,0

14,9

14,4

14,1

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, insgesamt

82,2

86,9

77,2

80,3

:

:

84,9

85,0

35,7

36,1

86,6

86,9

70,5

70,8

65,3

65,1

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Männer

86,9

90,6

82,5

83,7

:

:

86,3

86,3

38,3

39,4

89,0

89,4

74,5

74,2

66,1

65,8

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Frauen

77,2

82,9

71,8

76,7

:

:

83,3

83,5

33,3

32,9

83,7

84,0

66,0

66,9

64,4

64,4

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, insgesamt

33,9

34,0

29,1

30,5

20,9e

23,5e

29,9

31,4

26,5

27,3

23,1

23,8

19,1

21,8

39,0

39,8

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Männer

31,8

30,0

24,5

24,6

18,0e

21,1e

24,7

25,4

28,3

28,6

16,6u

19,4

18,9

22,4

34,3

34,8

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Frauen

35,9

37,7

33,8

36,8

23,9e

26,0e

35,3

37,6

24,6

26,0

29,4

28,4

19,4

21,2

43,8

44,8



Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

 Anmerkung

Montenegro

Nordmazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Bruttoinlandsprodukt

In jeweiligen Preisen (Mrd. EUR)

4,0

4,3

9,7p

10,0p

10,7

11,6p

36,7

39,2

780,2

753,9

15,3

:

6,1

6,4

14 958,3

15 382,6

pro Kopf (EUR)

6 400

6 900

4 700e

4 800p

3 700

4 000p

5 200

5 600

9 800

9 400

4 400

4 700

3 400

3 600

29 300

30 000

In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf

13 000

13 700

10 800e

10 800p

8 600

9 100p

11 400

11 600

19 200

19 900

9 000

9 500

:

:

29 300

30 000

In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf, im Verhältnis zum EU-Durchschnitt (EU-28 = 100)

44

46

37e

36p

30

30p

39

39

65

66

31

32

:

:

-

-

Reale jährliche Änderungsrate (Volumen) im Vergleich zum Vorjahr (%)

2,9

4,7

2,8

0,2p

3,3

3,8p

3,3

2,0

3,2

7,4

3,1

:

4,1

4,2

2,0

2,4

Bruttowertschöpfung nach Hauptsektoren

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)

9,0

8,4

10,6

9,1p

22,6

21,8p

8,2

7,3

7,0

6,9

7,5

:

13,0

11,4

1,6

1,7

Industrie (%)

12,2

11,2

19,7

20,6p

14,0

12,8p

26,3

26,5

22,3

23,2

22,6

:

21,5

21,8

19,5

19,7

Baugewerbe (%)

6,7

8,2

8,0

7,2p

10,2

10,5p

4,7

5,0

9,7

9,7

4,6

:

8,1

9,9

5,3

5,4

Dienstleistungen (%)

72,1

72,2

61,7

63,1p

53,2

54,9p

60,8

61,2

61,0

60,2

65,3

:

57,4

56,9

73,6

73,2

Zahlungsbilanz

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (Mio. EUR)

371,6

484,3

316,9

180,0

936,5

993,8

1 899,2

2 418,1

9 211,3

7 277,2

256,8

330,1

177,2

212,0

30 664,7

-72 791,5

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in % des BIP)

9,4

11,3

3,3

1,8p

8,7p

8,6

5,2

6,2

1,2

1,0

1,7

:

2,9

3,3

0,2

-0,5

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (Mio. EUR)

-25,6

174,1

199,1

100,2

274,7

:

1 304,4

1 756,7

3 166,7

1 786,0

214,9

217,0

15,6

107,3

-

-

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (% des BIP)

-0,6

4,0

2,1

1,0p

2,6

:

3,6

4,5

0,4

0,2

1,4

:

0,3

1,7

-

-

Heimatüberweisungen in % des BIP

4,8

4,7

2,0

1,9p

5,7p

5,5

7,3

7,6

0,1

0,0

8,2

:

11,4

11,8

0,1

0,1



Außenhandel (Waren)

 Anmerkung

Montenegro

Nordmazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Anteil der Exporte in EU-28-Staaten am Wert der Gesamtexporte (%)

37,4

34,8

80,0

81,1

77,9

77,2

67,6

67,6

47,9

47,0

71,3

71,2

22,6

24,9

-

-

Anteil der Importe aus EU-28-Staaten am Wert der Gesamtimporte (%)

48,2

47,4

61,9

62,9

63,1

61,7

58,7

58,9

39,0

36,4

61,9

60,9

43,1

43,1

-

-

Handelsbilanzsaldo (Mio. EUR)

-1 736

-1 932

-1 786

-1 818

-2 399

-2 622

-2 483

-3 194

-50 676

-67 771

-3 448

-3 646

-2 480

-2 669

37 238

21 099

Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr, im Verhältnis zum BIP

Importe (in % des BIP)

63,1

64,5

65,5

69,2p

45,8

46,6p

53,4

57,1

24,9

29,3

52,3

:

50,9

52,5

40,4

42,0

Exporte (in % des BIP)

40,6

41,1

50,7

55,4p

29,0

31,6p

48,6

50,5

22,0

24,8

35,4

:

23,7

26,7

43,9

45,7

Öffentliche Finanzen

Anmerkung

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

**Überschuss (+)/Defizit (–) des Sektors Staat (%)

-2,8

-5,6

-2,7

-2,7

-1,8

-2,0

-1,2

1,1

-1,1

-2,8

1,2

2,6

:

:

-1,7

-1,0

Gesamtstaatlicher Schuldenstand (in % des BIP)

64,4

64,2

39,9

39,5

68,6

66,8

68,8

58,7

28,3

28,3

40,5

36,1

14,6e

16,6e

83,4

81,7

Finanzindikatoren

Anmerkung

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Jahresänderungsrate der Verbraucherpreise (%)

4)

0,1

2,8

0,2

2,1

1,5

3,3

1,3

3,3

7,7

11,1

-1,1

1,2

0,3

1,5

0,2

1,7

** Privatverschuldung, konsolidiert, in % des BIP

5)

:

:

:

:

:

:

:

:

84,8

85,1

84,5

83,3

:

:

141,9

140,3

Auslandsverschuldung insgesamt, in % des BIP

:

:

74,7

73,6p

73,4p

68,7

72,1

65,3

47,4

53,4

:

:

33,2

32,6

:

:

Gesamtverschuldung in Fremdwährung, in % des BIP

6)

:

:

:

:

73,5

68,7

:

:

:

:

:

:

:

:

:

:

Kreditzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)

7)

7,45

6,81

4,25

3,75

5,89

5,98

5,50

5,00

15,79

18,12

4,97

3,88

7,47

6,83

:

:

Einlagenzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)

8)

0,93

0,69

0,25

0,25

0,80

0,75

2,50

2,00

10,33

13,53

0,09

0,06

1,01

1,04

:

:

Wert der Währungsreserven (einschließlich Gold) (Mio. EUR)

803,0

897,7

2 613,4

2 336,3

2 945,0

2 995,9

10 204,6

9 961,6

95 863,2

95 361,6

4 873,2

5 397,5

605,1

683,4

:

:

Währungsreserven - in monatlichen Importen

3,9

3,9

4,9

4,0

7,2

6,7

6,2

5,4

6,0

5,2

7,3

7,2

2,3

2,4

:

:



Wirtschaft

 Anmerkung

Montenegro

Nordmazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Index der Industrieproduktion (2010 = 100)

84,4s

81,8s

122,0

122,2

143,8

142,9

111,7

115,8

126,3

134,3

112,0

115,5

:

:

105,6

109,1s

Infrastruktur

Anmerkung

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Dichte des Eisenbahnnetzes (in Betrieb befindliche Strecken pro 1000 km²)

9)

18,4

18,4

27,4

27,4

12,2

12,2

48,6

48,5

13,2

13,3

20,0

20,0

30,9

30,9

:

:

Autobahnlänge (km)

0

0

259

259

:

:

741

963

2542

2657

163

172

98

108

:

:

Energie

Anmerkung

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Nettoenergieimporte im Verhältnis zum BIP

3,4

4,9

5,2

5,9

1,3

2,5

3,4

4,3

1,0

1,5

4,3

:

4,1

5,4

1,3

1,5

: = nicht verfügbar

b = Zeitreihenbruch

e = geschätzter Wert

p = vorläufig

S = Eurostat-Schätzung/Berechnung

U = geringe Zuverlässigkeit

- = entfällt

* = Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

** = Die Angaben zum Haushaltsdefizit und zur Staatsverschuldung der Erweiterungsländer werden ungeprüft und ohne Gewähr ihrer Qualität und Konformität mit den ESVG-Vorschriften wiedergegeben.

Fußnoten

1)

Türkei: Arbeitslosigkeit auf der Grundlage des 4-Wochen-Kriteriums + ausschließlich aktive Arbeitssuche.

2)

Bosnien und Herzegowina: der öffentliche Sektor umfasst die Abschnitte O, P und Q der NACE Rev. 2, während der Privatsektor andere NACE-Abschnitte umfasst. Montenegro: ohne NRO; die Angaben beziehen sich auf die Zahl der Beschäftigten (im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft) als Anteil an der Erwerbsbevölkerung insgesamt

3)

Albanien: öffentlicher Sektor. Bosnien und Herzegowina: Nettoeinkünfte. Serbien an die Beschäftigten von juristischen Personen und von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gezahlte Löhne und Gehälter.

4)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex mit Ausnahme von Bosnien und Herzegowina.

5)

Bosnien und Herzegowina: Daten für monetäre Finanzinstitute.

6)

Albanien: Auslandsverschuldung (einschließlich ADI).

7)

Albanien: gewichteter Durchschnittszinssatz für neue Anleihen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Nordmazedonien: Jahresende (31. Dezember). Bosnien und Herzegowina: kurzfristige Zinsen der Kreditaufnahme nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften in nationaler Währung (gewichtetes Mittel).

8)

Albanien: Der Einlagenzinssatz entspricht dem gewichteten Durchschnittszinssatz für neue Einlagen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Nordmazedonien: Jahresende (31. Dezember). Türkei: Tagesgeldfazilität. Bosnien und Herzegowina: Einlagenzinssätze auf Sichteinlagen der Haushalte in nationaler Währung (gewichtetes Mittel).

9)

Serbien bezogen auf die Gesamtfläche statt auf die Landfläche.

(1)

COM(2018) 450 final

(2)

 „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“, COM(2018) 65 final

(3)

  https://www.consilium.europa.eu/media/34776/sofia-declaration_en.pdf

(4)

*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(5)

  https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/

(6)

  Beschluss C(2015) 9500 final der Kommission vom 24. November 2015 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus – die Flüchtlingsfazilität für die Türkei, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 vom 10. Februar 2016. 

(7)

 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III), COM (2018) 465 final

 

(8)

 Aus diesem Grund hat die Kommission im Einklang mit ihrem Fahrplan für eine geeintere, stärkere und demokratischere Union eine Reihe von Initiativen zur Verbesserung des demokratischen, institutionellen und politischen Rahmens der Union bis zum Jahr 2025 auf der Grundlage der geltenden Verträge vorgelegt.

(9)

Der Terminologie der europäischen Institutionen entsprechend wird der Begriff „Roma“ hier für eine Reihe verschiedener Gruppen verwendet. Die Besonderheiten dieser Gruppen werden anerkannt.

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