EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den25.4.2018
SWD(2018) 129 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
ZUSAMMENFASSUNG DER BEWERTUNG
Begleitunterlage zum
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
{COM(2018) 234 final}
{SWD(2018) 145 final}
Die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) verfolgt das Ziel, die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (auf Englisch Public Sector Information, PSI) in der gesamten EU durch die Harmonisierung grundlegender Bedingungen für die Bereitstellung solcher Informationen für Weiterverwender zu erleichtern. Zu den Zielen der Richtlinie zählen insbesondere:
·Verbesserung der Entwicklung EU-weiter Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage von Informationen des öffentlichen Sektors;
·Anregung einer grenzübergreifenden Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und
·Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten mit Bezug zu Informationen des öffentlichen Sektors.
Die PSI-Richtlinie wurde im Juli 2013 durch die Richtlinie 2013/37/EU geändert, um gegen eine Reihe von Hemmnissen angehen zu können, die eine vollständige Ausschöpfung der Vorteile einer Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verhinderten. Hierzu bediente man sich (i) einer Erweiterung des Anwendungsbereich auf den kulturellen Sektor; (ii) der Festlegung des Grundsatzes, dass höchstens die Grenzkosten der Verbreitung in Rechnung gestellt werden, und (iii) der Aufnahme einer Empfehlung, dass öffentliche Stellen PSI möglichst weitgehend in offenen, maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung stellen sollten.
Diese REFIT-Bewertung wurde zum Zweck der Erfüllung der in Artikel 13 Absatz 1 der PSI-Richtlinie enthaltenen Überprüfungsverpflichtung durchgeführt; in diesem Artikel wird Folgendes festgelegt: „Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Richtlinie vor dem 18. Juli 2018“. Zugleich werden mit der Richtlinie die Ziele der Strategie des digitalen Binnenmarkts auf dem Gebiet der Datenwirtschaft und ihre Erfüllung unterstützt. In der im Mai 2017 erfolgten Halbzeitüberprüfung der Strategie des digitalen Binnenmarkts gab die Kommission bekannt, dass sie „im Frühjahr 2018 – aufgrund einer Bewertung der bestehenden Rechtsvorschriften und nach einer Folgenabschätzung – eine Initiative zur Zugänglichkeit und Weiterverwendung öffentlicher und öffentlich finanzierter Daten vorbereiten sowie die Frage der in privater Hand befindlichen Daten, die von öffentlichem Interesse sind, weiter untersuchen“ werde.
Im Rahmen dieser Verpflichtung wurde die Bewertung zeitgleich mit der Folgenabschätzung zu den politischen Optionen für die Zukunft der PSI-Richtlinie durchgeführt. Die Schlussfolgerungen aus dieser Bewertung flossen – soweit relevant – in die Folgenabschätzung ein.
Bei der Durchführung dieser Bewertung nutzte man eine breite Palette an Datenquellen, unter anderem eine zur Unterstützung der Überprüfung der PSI-Richtlinie in Auftrag gegebene Studie und die Feststellungen des vom europäischen Datenportal erstellten Berichts zum Entwicklungsstand bei offenen Daten in Europa aus dem Jahr 2017. Auch bei den Mitgliedstaaten wurden Beiträge gesammelt; darüber hinaus wurden breit angelegte Konsultationen mit Interessenträgern durchgeführt, die auch eine öffentliche Online-Konsultation, zahlreiche Workshops und eine öffentliche Anhörung umfassten.
Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung wurde die PSI-Richtlinie einer allgemeinen Beurteilung sowie einem spezielleren Bewertungsverfahren anhand der folgenden fünf Kriterien unterzogen: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert. Gegenstand der Bewertung war die Funktionsweise der Richtlinie insgesamt, mit besonderem Schwerpunkt auf den 2013 eingeführten Änderungen.
Wirksamkeit: Im Allgemeinen hat sich die PSI-Richtlinie bei der Erreichung ihrer Ziele als wirksam erwiesen, nämlich bei der (i) Sicherstellung eines ausgewogeneren Wettbewerbs im digitalen Binnenmarkt, (ii) der Ermöglichung neuer Arbeitsplätze und Dienstleistungen und (iii) in geringerem Umfang bei der Steigerung einer effektiven, grenzübergreifenden Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch Geschäftsbetriebe. Die 2013 eingeführten Änderungen waren ebenfalls wirksam, insbesondere in Bezug auf die Gebührenerhebung und die Datenformate. Die Richtlinie hat jedoch noch nicht ihr volles Potenzial erreicht und es bestehen einige (mitunter auch neue) Herausforderungen wie das Lock-in von Daten des öffentlichen Sektors, das eine Folge von neuen Arten der Partnerschaften zwischen öffentlichen Stellen und Privatunternehmen ist.
Effizienz: Insgesamt ist zwischen den Kosten und den (quantitativen und qualitativen) Vorteilen der PSI-Richtlinie eine positive Bilanz zu ziehen. Für Schlussfolgerungen zur Effizienz der 2013 vorgenommenen Erweiterung auf kulturelle Einrichtungen ist es noch zu früh.
Relevanz: Die PSI-Richtlinie hat ihre Relevanz für die Bedürfnisse der Interessenträger beibehalten. Allerdings könnten neu auftretende Trends wie die wachsende Bedeutung dynamischer Daten und die auf eine Erhöhung der Verfügbarkeit von Daten in neuen, in der Richtlinie nicht erfassten Bereichen (beispielsweise Daten öffentlicher Unternehmen im Versorgungsbereich) abzielenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Relevanz der Richtlinie für die Zukunft beeinflussen.
Kohärenz: Im Allgemeinen ist die PSI-Richtlinien mit anderen relevanten Rechtsvorschriften der EU kohärent. Nichtsdestotrotz könnte eine technische Aktualisierung, mit der insbesondere das Verhältnis zur Datenbankrichtlinie und zur INSPIRE-Richtlinie klargestellt wird, hilfreich sein.
EU-Mehrwert: Der allgemeine EU-Mehrwert des Rechtsinstruments ist eindeutig, ist aber bei bestimmten Aspekten der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Gebührenerhebung) stärker als bei anderen (kulturelle Daten und Formate).
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Gesamtbewertung der PSI-Richtlinie unter Einschluss der 2013 eingeführten Änderungen zeigte, dass die Richtlinie nach wie vor ein wirksames, effizientes, relevantes Instrument ist, das erfolgreich zur Erreichung seiner Hauptziele beiträgt. Obgleich die PSI-Richtlinie eine gewisse Zahl an Verpflichtungen für öffentliche Stellen schafft, belastet sie diese nicht unverhältnismäßig. Auf der anderen Seite profitierten die Weiterverwender von der erheblichen Vereinfachung der Verfahren zur Erlangung eines Zugangs zu Informationen des öffentlichen Sektors, die Zeit- und Geldersparnisse mit sich bringt.
Die Bewertung hat jedoch auch gezeigt, dass es verschiedene Herausforderungen gibt, die es anzugehen gilt, damit das Potenzial von Informationen des öffentlichen Sektors für die Wirtschaft und die Gesellschaft der EU voll ausgeschöpft werden kann. Zu diesen Herausforderungen zählen (i) die Erleichterung der Weiterverwendung dynamischer Daten; (ii) die Aufhebung von Sperren für hochwertige öffentliche Daten, die derzeit noch nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (wissenschaftliche Daten, Daten öffentlicher Unternehmen im Versorgungsbereich); (iii) Auseinandersetzung mit dem Lock-in von Informationen öffentlicher Stellen; (iv) Begrenzung der Geltendmachung von Ausnahmen, die öffentlichen Stellen erlauben, die Grenzkosten übersteigende Gebühren zu erheben; (v) Klärung verschiedener Aspekte des Zusammenspiels zwischen der PSI-Richtlinie und der Datenbank- bzw. der INSPIRE-Richtlinie.