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Document 52018SC0121

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe „.eu“ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

SWD/2018/121 final - 2018/0110 (COD)

Brüssel, den 27.4.2018

SWD(2018) 121 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe „.eu“ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

{COM(2018) 231 final}
{SEC(2018) 205 final}
{SWD(2018) 120 final}
{SWD(2018) 122 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung zur REFIT-Evaluierung der Verordnung EG Nr. 733/2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es?

Die marktlichen und politischen Rahmenbedingungen des Domänennamensystems (DNS) haben sich seit dem Inkrafttreten der „.eu“-Verordnungen weiterentwickelt. Der Rechtsrahmen wurde zwar geringfügig geändert, die „.eu“-Verordnungen wurden jedoch nie einer vollständigen Überprüfung unterzogen, um zu gewährleisten, dass sie weiterhin ihren vorgesehenen Zweck ohne beträchtliche Schwierigkeiten und Kosten bei Verwaltung und Durchführung erfüllen und im Hinblick auf die Förderung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten und der EU-Identität im Internet den angestrebten Nutzen bringen. Die vorliegende Evaluierung zeigt, dass der gegenwärtige Regelungsrahmen die Stabilität und Nachhaltigkeit der Domäne oberster Stufe (TLD – top-level domain) „.eu“ nur unzureichend fördert und ihr Potenzial im digitalen Binnenmarkt der EU nicht vollständig ausschöpft. Folgende miteinander verknüpfte Probleme wurden ermittelt: Überholte, starre Rechtsvorschriften; Mängel bei Governance und Rechenschaftspflicht; der rasche Wandel des Marktes.

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

Diese Initiative soll die Stabilität und Nachhaltigkeit der Domäne „.eu“ gewährleisten, damit sie ihre Ziele – Förderung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten und der EU-Identität im Internet – besser verwirklichen kann. Die Politikoptionen (PO) sind die folgenden: (PO1) Aufhebung überholter rechtlicher/administrativer Anforderungen; (PO2) Gewährleistung, dass die Vorschriften zukunftsfähig sind, damit die Domäne „.eu“ an den raschen Wandel des TLD-Marktes und an das dynamische digitale Umfeld angepasst und gleichzeitig zur Förderung der Prioritäten der Union in der Online-Welt genutzt werden kann; (PO3) Gewährleistung einer Governance-Struktur, die sowohl in technischer Hinsicht als auch auf der Ebene der Governance die bewährten Verfahren widerspiegelt und dem öffentlichen Interesse der EU dient; (PO4) Förderung der Attraktivität der Domäne „.eu“.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene? 

Die TLD „.eu“ hat per Definition eine grenzüberschreitende Dimension. Sie ist die TLD der Europäischen Union und das Symbol einer europäischen Online-Identität. Die Existenz einer besonderen Internetdomäne der Europäischen Union mit einem eindeutigen und leicht zuzuordnenden gemeinsamen Kürzel ist ein wichtiger und wertvoller Baustein für die europäische Identität im Internet.

Mit Regulierungsmaßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten könnten die der Einrichtung und Verwaltung eines vertrauenswürdigen und innovativen Namenraums für die EU zugrunde liegenden Ziele nicht verwirklicht werden. Die TLD „.eu“ wurde als Länderdomäne (ccTLD – country code TLD) und nicht als allgemeine TLD („.com“, „.berlin“) geschaffen. Die politische Verantwortung für die TLD „.eu“ liegt bei der Europäischen Union.

B. Lösungen

Welche Rechtsetzungs- und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum? 

In dieser Folgenabschätzung wird eine Reihe von Politikoptionen geprüft, die hauptsächlich, aber nicht ausschließlich von den Problemfeldern „überholte und starre Rechtsvorschriften“ und „Governance-Mechanismen“ ausgehen. Hinzu kommen zwei Querschnittsthemen, mit denen den Problemen begegnet werden soll, die sich aus dem raschen Wandel des Marktes ergeben.

OPTION 0: BASISSZENARIO: Beibehaltung des derzeitigen „.eu“-Rechtsrahmens.

OPTION 1: KOMMERZIALISIERUNG: Vereinfachung des Rechtsrahmens und Auslagerung des Betriebs und der Verwaltung des Registers an einen externen Dienstleister mit Gewinnerzielungsabsicht.

OPTION 2: MODERNISIERUNG DES RECHTSRAHMENS: Ablösung des derzeitigen Rechtsrahmens durch ein auf Grundsätzen beruhendes Rechtsinstrument. Dabei würde die externe Verwaltung der TLD „.eu“ auf der Grundlage eines Vertrags beibehalten.

OPTION 3: GETRENNTE GOVERNANCE: Verbindung der Option 2 mit der Einsetzung eines Multi-Stakeholder-Gremiums mit beratender Funktion. Dieses Gremium wäre vom „.eu“-Register unabhängig.

OPTION 4: INSTITUTIONALISIERUNG: Verwaltung und Betrieb des Registers durch a) eine Dienststelle der Europäischen Kommission oder b) eine EU-Agentur (b1: EUIPO, b2: ENISA).

Die Optionen 1, 4a und 4b2 wurden frühzeitig verworfen, da sie nicht den politischen Zielen entsprechen.

Was die beiden getrennt behandelten Querschnittsthemen angeht, werden in der Folgenabschätzung sowohl die Möglichkeit des „.eu“-Registers, angesichts veränderter Marktbedingungen Registranten die direkte Registrierung anzubieten, als auch etwaige Änderungen der Voraussetzungen für den Erhalt einer TLD „.eu“ analysiert.

Bevorzugte Option: OPTION 3 in Verbindung mit der Aufhebung der strengen Anforderungen für die direkte Registrierung, einem Staatsangehörigkeitskriterium für natürliche Personen und einem Ansässigkeitskriterium für Organisationen und Unternehmen.

Wer unterstützt welche Option? 

Die überwiegende Mehrheit der an den Konsultationen beteiligten Interessenträger begrüßt die bevorzugte Option, da ein vereinfachter Rechtsrahmen mit einer gewissen Lockerung der gegenwärtigen Registrierungsvoraussetzungen erwünscht ist. Die Meinungen zum Governance-Modell gehen weiter auseinander.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen? 

Mit der bevorzugten Option würde ein schlanker, auf Grundsätzen beruhender Rechtsrahmen geschaffen. Damit erhielte die TLD „.eu“ die nötige Flexibilität zur Anpassung an die raschen technischen Verbesserungen des Domänennamensystems, auch im Hinblick auf Sicherheitsmerkmale. Den Endnutzern kämen die Vorteile der technischen Verbesserungen zugute, ohne dass sie lange darauf warten müssten, dass die Verordnungen geändert werden. Die bevorzugte Option würde zudem die Funktionsweise der TLD „.eu“ verbessern und die Innovation im „.eu“-Ökosystem fördern, und zwar sowohl auf der Ebene des Registers als auch auf den nachgelagerten Märkten der Registrierstellen und Registranten. Damit stünde für die europäischen Bürger und Unternehmen ein besseres Produkt bereit.

Die TLD „.eu“ würde auf dem TLD-Markt an Attraktivität gewinnen und damit den Wettbewerb zwischen den Registrierstellen stärken. Dies wiederum dürfte a) potenziell die Preise für die Endnutzer senken, b) die Domäne „.eu“ leichter zugänglich machen und sicherstellen, dass sie für die europäische Gesellschaft von Nutzen ist, sowie c) zu mehr Registrierungen führen und damit verhindern, dass die Verlängerungsrate unter eine Schwelle fällt, unter der die finanzielle Nachhaltigkeit der Domäne bedroht wäre.

Bei der bevorzugten Option würde die Governance-Struktur geändert, mit einem separaten Beratungsgremium für strategische Entscheidungen über die Funktionsweise der TLD „.eu“ und die Aufsicht über das Register. Mit diesen Änderungen würden die Beiträge zu einer verantwortungsvollen Führung des „.eu“-Registers gestärkt und auf eine breitere Basis gestellt, sodass Transparenz und Rechenschaftspflicht gesteigert und die potenziellen Risiken von Missmanagement beim Betrieb der TLD „.eu“ verringert werden dürften.

Überdies kämen bei Einführung des Staatsangehörigkeitskriteriums die Vorteile der TLD „.eu“ auch Bürgern der EU zugute, die in Drittländern leben, während bei Aufhebung der strengen Anforderungen für die direkte Registrierung die Förderung der TLD „.eu“ – z. B. in anderen als lateinischen Schriftzeichen – erleichtert würde.

Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen? 

Für das Register dürften die Kosten der Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der bevorzugten Option sinken. Zwar müsste die TLD „.eu“ auch bei einem weniger aufwendigen Rechtsrahmen weiter ordnungsgemäß organisiert und verwaltet werden, einige Kosten für das Register würden jedoch wegfallen. Derzeit werden die Governance-Kosten unter den allgemeinen Kosten verbucht; für 2018 werden sie auf 296 000 EUR veranschlagt.

Was die Europäische Kommission angeht, würde sich der Arbeitsaufwand für die Aufsicht über die TLD „.eu“ verringern, da a) das neu zu schaffende Gremium einige der Aufgaben, die derzeit der Kommission obliegen, übernehmen würde und b) der schlankere, zukunftsfähige Rechtsrahmen ohne legislatorisch aufwendige Änderungsverfahren an den sich wandelnden Markt angepasst werden könnte.

Das Multi-Stakeholder-Gremium müsste mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden. Es würde von der Kommission finanziell unterstützt.

Endnutzer und Registrierstellen dürften nicht betroffen sein (was den für eine TLD „.eu“ zu zahlenden Preis betrifft).

Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen?

Die bevorzugte Option würde sich auf die europäischen Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen positiv auswirken, da sie zu mehr Produktinnovation und sinkenden Preisen führen und die TLD „.eu“ sichtbarer und leichter zugänglich machen würde.

Wird es nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden geben?

Derartige Auswirkungen dürfte es nicht geben.

Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben? 

Die Initiative dürfte sich auf das Register und die nachgelagerten Märkte der Registrierstellen und Registranten, einschließlich der Unternehmen und Bürger, positiv auswirken, denn sie würde mehr Flexibilität und Innovation ermöglichen, für sinkende Preise sorgen und die TLD „.eu“ leichter zugänglich machen.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft? 

Bei der bevorzugten Option hätte der neue Rechtsrahmen die nötige Flexibilität zur Anpassung an den sich wandelnden Markt, ohne dass die Rechtsvorschriften überarbeitet werden müssten. Es würde somit ein zukunftsfähiger Rechtsrahmen geschaffen.

Trotzdem würde die Kommission die Anwendung des neuen Rechtsrahmens überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens fünf Jahre nach dem Wirksamwerden des neuen Rechtsrahmens einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit vorlegen.

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