|
In dieser Folgenabschätzung wird eine Reihe von Politikoptionen geprüft, die hauptsächlich, aber nicht ausschließlich von den Problemfeldern „überholte und starre Rechtsvorschriften“ und „Governance-Mechanismen“ ausgehen. Hinzu kommen zwei Querschnittsthemen, mit denen den Problemen begegnet werden soll, die sich aus dem raschen Wandel des Marktes ergeben.
OPTION 0: BASISSZENARIO: Beibehaltung des derzeitigen „.eu“-Rechtsrahmens.
OPTION 1: KOMMERZIALISIERUNG: Vereinfachung des Rechtsrahmens und Auslagerung des Betriebs und der Verwaltung des Registers an einen externen Dienstleister mit Gewinnerzielungsabsicht.
OPTION 2: MODERNISIERUNG DES RECHTSRAHMENS: Ablösung des derzeitigen Rechtsrahmens durch ein auf Grundsätzen beruhendes Rechtsinstrument. Dabei würde die externe Verwaltung der TLD „.eu“ auf der Grundlage eines Vertrags beibehalten.
OPTION 3: GETRENNTE GOVERNANCE: Verbindung der Option 2 mit der Einsetzung eines Multi-Stakeholder-Gremiums mit beratender Funktion. Dieses Gremium wäre vom „.eu“-Register unabhängig.
OPTION 4: INSTITUTIONALISIERUNG: Verwaltung und Betrieb des Registers durch a) eine Dienststelle der Europäischen Kommission oder b) eine EU-Agentur (b1: EUIPO, b2: ENISA).
Die Optionen 1, 4a und 4b2 wurden frühzeitig verworfen, da sie nicht den politischen Zielen entsprechen.
Was die beiden getrennt behandelten Querschnittsthemen angeht, werden in der Folgenabschätzung sowohl die Möglichkeit des „.eu“-Registers, angesichts veränderter Marktbedingungen Registranten die direkte Registrierung anzubieten, als auch etwaige Änderungen der Voraussetzungen für den Erhalt einer TLD „.eu“ analysiert.
Bevorzugte Option: OPTION 3 in Verbindung mit der Aufhebung der strengen Anforderungen für die direkte Registrierung, einem Staatsangehörigkeitskriterium für natürliche Personen und einem Ansässigkeitskriterium für Organisationen und Unternehmen.
|