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Document 52018SC0119

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren

SWD/2018/119 final

Straßburg, den17.4.2018

SWD(2018) 119 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
und zum
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren

{COM(2018) 225 final}

{COM(2018) 226 final}
{SWD(2018) 118 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung für einen Vorschlag
zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen

A. Handlungsbedarf    

Worin besteht das Problem und warum ist ein Tätigwerden auf EU-Ebene erforderlich?

Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln behindern derzeit die wirksame Ermittlung und Verfolgung von Straftaten in der EU. Es mangelt an Effizienz bei der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Behörden, der direkten Zusammenarbeit zwischen Behörden und Diensteanbietern und dem direkten Zugang von Behörden zu elektronischen Beweismitteln. In der Folge kommen Ermittlungen zum Erliegen, Verbrechen bleiben unbestraft, Opfer sind weniger gut geschützt und die EU-Bürger fühlen sich weniger sicher.

Bei der Folgenabschätzung haben sich drei Problembereiche herauskristallisiert:

1.Mit den aktuellen Verfahren bei der justiziellen Zusammenarbeit nimmt der grenzübergreifende Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu viel Zeit in Anspruch, sodass die Wirksamkeit von Ermittlungen und Strafverfolgungen eingeschränkt wird.

2.Ineffizienzen bei der öffentlich-privaten Zusammenarbeit zwischen Diensteanbietern und Behörden behindern wirksame Ermittlungen und Strafverfolgungen.

3.Unzulänglichkeiten bei der Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeitsbereiche können wirksame grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen beeinträchtigen.

Was soll erreicht werden?

Das allgemeine Ziel besteht darin, eine wirksame Ermittlung und Verfolgung von Straftaten in der EU zu gewährleisten, indem der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln durch eine verstärkte justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verbessert wird und die Vorschriften und Verfahren angeglichen werden.

Es gibt drei spezifische Ziele:

1.Verringerung der Verzögerungen beim grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln;

2.Gewährleistung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in den Fällen, in denen dieser derzeit nicht gegeben ist;

3.Verbesserung der Rechtssicherheit‚ des Schutzes der Grundrechte‚ der Transparenz und der Rechenschaftspflicht.

Worin besteht der Mehrwert eines Handelns auf EU-Ebene (Subsidiarität)?

Da diese Initiative grenzüberschreitende Fragen betrifft, können die entsprechenden Probleme nicht von einzelnen EU-Ländern gelöst werden. Angesichts der Vielfalt der rechtlichen Ansätze, der Anzahl der betroffenen Politikbereiche (Sicherheit, Strafrecht, Grundrechte einschließlich Datenschutz, Wirtschaftsfragen) und des breiten Spektrums von Interessenträgern ist die EU-Ebene zudem die Ebene, die sich für die Lösung der festgestellten Probleme am besten eignet.

Auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, insbesondere den USA, wird durch ein Handeln auf EU-Ebene erleichtert. Dies ist insofern wichtig, als die Notwendigkeit, auf elektronische Beweise zuzugreifen, häufig über die EU-Grenzen hinausgeht.

B. Lösungen

Worin bestehen die Optionen zur Verwirklichung der Ziele? Wird eine Option bevorzugt? Wenn nein, warum nicht?

Option A: Nichtlegislative Maßnahme (d. h. praktische Maßnahmen zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen

Behörden und Stärkung der direkten Zusammenarbeit zwischen Behörden und Diensteanbietern)

Option B: Option A + internationale Übereinkommen

Option C: Option B + Rechtsvorschriften zur direkten Zusammenarbeit (Europäische Herausgabeanordnung + Zugang zu Datenbanken)

Option D: Option C + Rechtsvorschriften zum direkten Zugang

Option D wurde als bevorzugte Option befunden, und zwar sowohl in qualitativer Hinsicht als auch in Bezug auf Kosten und Nutzen.

Welche Ansichten vertreten die verschiedenen betroffenen Interessenträger? Wer unterstützt welche Option?

Über einen Zeitraum von mehr als 18 Monaten wurden umfangreiche Konsultationen der Interessenträger durchgeführt. Dabei haben die Behörden in den EU-Ländern die folgenden zentralen Punkte hervorgehoben: Dauer der Bearbeitung einer Anfrage, Fehlen einer zuverlässigen Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern, Mangel an Transparenz sowie Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Zuständigkeit für Ermittlungsmaßnahmen.

Diensteanbieter und einige zivilgesellschaftliche Organisationen erklärten, dass Rechtssicherheit zwingend erforderlich sei, um eine direkte Zusammenarbeit mit den Behörden zu ermöglichen, und dass Gesetzeskollisionen vermieden werden müssen.

Einige zivilgesellschaftliche Organisationen sprachen sich gegen Rechtvorschriften auf EU-Ebene zur direkten Zusammenarbeit aus; vielmehr zogen sie eine Verbesserung der Rechtshilfeverfahren vor.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Welche Vorteile bietet die bevorzugte Option (sofern zutreffend, ansonsten die wichtigsten)?

Die Initiative dürfte zu wirksameren und effizienteren Ermittlungen und Strafverfolgungen führen, Transparenz und Rechenschaftspflicht erhöhen, die Achtung der Grundrechte gewährleisten und das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt stärken, indem die Sicherheit erhöht und dem Eindruck von Straflosigkeit entgegengewirkt wird, wenn es um Straftaten auf vernetzten Geräten oder mittels solcher Geräte geht.

Welche Kosten verursacht die bevorzugte Option (sofern zutreffend, ansonsten die wichtigsten)?

Bei den Kosten handelt es sich um Verwaltungskosten‚ die sich aus der Umsetzung und Durchsetzung der bevorzugten Option durch die EU-Länder sowie aus deren Befolgung durch die Diensteanbieter ergeben:

·Die einmaligen Kosten werden für EU-Länder auf 3,3 Mio. EUR und für Diensteanbieter auf 1,7 Mio. EUR geschätzt.

·Die bevorzugte Option verursacht keine laufenden Kosten. Vielmehr hat sie jährlich wiederkehrende Kosteneinsparungen zur Folge, die für die Mitgliedstaaten auf über 7,1 Mio. EUR und für Diensteanbieter auf über 4,3 Mio. EUR geschätzt werden.

Welche Auswirkungen hat die Initiative auf KMU und die Wettbewerbsfähigkeit?

Rechtssicherheit und eine Standardisierung von Verfahren würden den Verwaltungsaufwand verringern sowie den Wettbewerb in Schwung bringen und dürften sich daher positiv auf kleine und mittlere Unternehmen auswirken.

Wird es spürbare Auswirkungen auf nationale Haushalte und Behörden geben?

Durch die bevorzugte Option würden anfangs voraussichtlich Umsetzungskosten entstehen, die aber langfristig durch Einsparungen bei den wiederkehrenden Kosten aufgewogen werden dürften. Mitarbeiter nationaler Behörden müssten sich auf neue Verfahren einstellen und Schulungen besuchen. Langfristig jedoch dürften die Straffung und Zentralisierung‚ zusätzliche Schulungen sowie ein klarer Rechtsrahmen zur Regelung von Ersuchen auf Datenzugang den Behörden zugutekommen und zu einem Effizienzgewinn führen. Ebenso dürfte es zu einem Rückgang der Ersuchen kommen, die Länder bearbeiten müssen, da mit der bevorzugten Option die Kanäle der justiziellen Zusammenarbeit entlastet würden.

Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben?

Diensteanbieter müssten sich auf einen neuen Rechtsrahmen einstellen, indem sie neue Verfahren einführen, ihre Mitarbeiter schulen und gegebenenfalls einen Vertreter benennen. Die Umsetzung praktischer Maßnahmen ist zwar nicht obligatorisch, würde aber gewisse Kosten verursachen. Diensteanbieter müssen unter Umständen mehr Anfragen bearbeiten, was zu höheren Befolgungskosten führen würde. Umgekehrt könnte ein harmonisierter Rahmen zu einer Verringerung der Belastung für jene Anbieter führen, die derzeit Ersuchen um Nichtinhaltsdaten bearbeiten und diese auf der Grundlage der Rechtsvorschriften aller Mitgliedstaaten prüfen müssen.

Die sich durch den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln wirksamer gestaltenden Ermittlungen hätten positive soziale Auswirkungen‚ einschließlich eines möglichen Kriminalitätsrückgangs aufgrund einer verstärkten Abschreckungswirkung.

Die bevorzugte Option umfasst ausreichende Schutzvorkehrungen, die sicherstellen, dass die in dieser Option vorgesehenen Maßnahmen in vollem Umfang mit den Grundrechten vereinbar sind.

Es wurden keine nennenswerten ökologischen Auswirkungen festgestellt.

Verhältnismäßigkeit

Mit der bevorzugten Option würden Vorschriften und Verfahren zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln für nationale Justizbehörden eingeführt, die explizite Garantien auf der Grundlage von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit enthalten.

Dem Privatsektor (einschließlich KMU) oder Einzelpersonen würden mit der Option keine unverhältnismäßigen Verpflichtungen auferlegt. Vielmehr würde eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die erhebliche materielle und immaterielle Vorteile mit sich bringen dürften.

Die bevorzugte Option geht nicht über das zur Lösung des ursprünglichen Problems und zur Verwirklichung der festgelegten Ziele der EU-Maßnahmen notwendige Maß hinaus.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

Die Kommission sollte die Umsetzung der Initiative überprüfen, um zu bestimmen, ob die politischen Ziele erreicht wurden. Diese Bewertung sollte 5 Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist des Rechtsakts stattfinden, da eine fundierte Bewertung der Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten ausreichend Zeit bedarf.

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