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Document 52018M8806

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8806 — Richemont/Yoox Net-a-Porter Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 77 vom 1.3.2018, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 77/6


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8806 — Richemont/Yoox Net-a-Porter Group)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2018/C 77/05)

    1.

    Am 23. Februar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen (1).

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Compagnie financière Richemont SA („Richemont“, Schweiz),

    RLG Italia Holding SpA („Bidco“, Italien), kontrolliert von Richemont, und

    Yoox Net-a-Porter Group SpA („YNAP“, Italien).

    Richemont übernimmt (über Bidco) im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von YNAP.

    Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 22. Januar 2018 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Richemont ist eine auf bestimmte Luxuskonsumgüter und -unternehmen spezialisierte Holdinggesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Über seine verschiedenen Maisons ist Richemont im Design, in der Fertigung und im Vertrieb von Luxusgütern tätig.

    YNAP ist ein auf Luxuskonsumgüter spezialisierter Online-Händler mit Sitz in Italien, der am „Mercato telematico azionario“ der Mailänder Börse „Borsa Italiana SpA“ notiert.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.8806 — Richemont/Yoox Net-a-Porter Group

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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