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Document 52018M8688

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8688 — Northrop Grumman/Orbital ATK) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 27 vom 25.1.2018, p. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8688 — Northrop Grumman/Orbital ATK)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 27/11)

1.

Am 18. Januar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Northrop Grumman Corporation („Northrop Grumman“, Vereinigte Staaten von Amerika),

Orbital ATK, Inc („Orbital ATK“, Vereinigte Staaten von Amerika).

Northrop Grumman übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Orbital ATK.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Northrop Grumman: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Systemen, einschließlich autonomer Systeme, Raumfahrzeug- und Kommando-, Kontroll- und Kommunikationssysteme sowie Computer, ISR (Überwachungs- und Aufklärungsysteme) und damit in Verbindung stehender Dienstleistungs- und Logistiksysteme;

—   Orbital ATK: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Luft- und Raumfahrtverteidigungssystemen weltweit, einschließlich Trägerfahrzeugen, Antriebssystemen, Satelliten und Bauteilen, taktischen Kampfstoffen, Verteidigungselektronik, Präzisionswaffen, Waffen und Munition.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8688 — Northrop Grumman/Orbital ATK

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail-Adresse:

COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax

+32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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