Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018JC0017

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Elemente für eine EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition "Gefahren abwenden, Bürger schützen"

JOIN/2018/17 final

Brüssel, den 13.6.2018

JOIN(2018) 17 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Elemente für eine EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition
"Gefahren abwenden, Bürger schützen"


1.Einleitung

Unerlaubte Feuerwaffen sowie Kleinwaffen und leichte Waffen (Small Arms and Light Weapons – SALW) tragen nach wie vor zu Instabilität und Gewalt in der Europäischen Union, ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der übrigen Welt bei. Unerlaubte Waffen schüren weltweit Terrorismus und Konflikte und laufen den Bemühungen der EU um Entwicklung, Krisenmanagement, humanitäre Hilfe und Stabilisierung in Teilen ihrer Nachbarschaft und in Afrika zuwider. Innerhalb der EU haben unerlaubte Feuerwaffen klare Auswirkungen auf die Sicherheit, indem sie der organisierten Kriminalität Vorschub leisten und Terroristen Möglichkeiten verschaffen, Anschläge auf europäischem Boden zu verüben.

Im Bericht des VNGeneralsekretärs von 2016 über den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten 1 wurde festgestellt, dass sich die Zahl der Bürgerkriege in der Welt im vergangenen Jahrzehnt verdreifacht hat. Bewaffnete Konflikte, die häufig durch die Verbreitung von unerlaubten SALW geschürt werden, sind einer der Hauptgründe dafür, dass fast 800 Millionen Menschen unter einer unzureichenden Nahrungsmittelversorgung leiden.

Unerlaubte Feuerwaffen erleichtern durch Einschüchterung und Nötigung den Drogen- und den Menschenhandel, fachen Revierkämpfe zwischen städtischen Banden an und verschaffen Terroristen Handlungsmöglichkeiten. Die Terroranschläge in Europa haben die Verbindung zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismus aufgezeigt, insbesondere in Bezug auf den Handel mit Feuerwaffen, und sind ein klarer Indikator dafür, dass eine mehrdimensionale Bedrohung besteht, die sich auf verschiedene Kriminalitätsbereiche erstreckt. In der 2017 von Europol durchgeführten Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität (SOCTA) 2 wurde darauf hingewiesen, dass die jüngsten Terroranschläge innerhalb wie außerhalb der EU, die von dschihadistischen Terroristen mit illegal gehandelten Feuerwaffen verübt wurden, die tödlichen Konsequenzen des unerlaubten Handels belegen.

2005 verabschiedete der Europäische Rat eine EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit 3 ‚ um das am 20. Juli 2001 angenommene Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten 4 zu unterstützen. Die Kommission nannte in ihrer Europäischen Sicherheitsagenda von 2015 5 den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen als eine der Prioritäten im Rahmen des übergeordneten Ziels der Bekämpfung der Tätigkeiten von Terroristen und organisierten schwerkriminellen Vereinigungen. Darauf folgten ein EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung 6 sowie eine Überarbeitung des Rechtsrahmens der Union für den rechtmäßigen Erwerb und Besitz von Feuerwaffen 7 .

Um die Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten auf internationaler Ebene zu verstärken, werden in dieser Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Elemente für eine überarbeitete SALW-Strategie dargelegt, die dem sich verändernden Sicherheitskontext, den Leitprinzipien der Globalen Strategie der EU von 2016 8 , den Entwicklungen bei der Kontrolle konventioneller Waffen (wie dem Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel 9 im Dezember 2014) und den Maßnahmen innerhalb der EU zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda von 2015 Rechnung trägt, damit Fortschritte bei der Verwirklichung einer echten und wirksamen Sicherheitsunion erzielt werden können.

Ziel der überarbeiteten Strategie ist es, Leitlinien für ein integriertes, kollektives und koordiniertes europäisches Vorgehen bei der Verhinderung und Eindämmung des unerlaubten Erwerbs von SALW und zugehöriger Munition durch Terroristen, Kriminelle und andere unbefugte Akteure vorzugeben und die Rechenschaftspflicht und Verantwortung in Bezug auf den legalen Waffenhandel zu fördern.

Während der Handel mit zivilen Feuerwaffen auf EU-Ebene geregelt ist 10 , stimmen die Mitgliedstaaten ihre Standpunkte zur Ausfuhr von SALW, bei denen es sich um Kriegsmaterial handelt, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) aufeinander ab 11 . Die rechtliche Unterscheidung zwischen zivilen und militärisch einsetzbaren Feuerwaffen wird hinfällig, sobald solche Waffen in den illegalen Kreislauf umgelenkt werden. Um dieser Gefahr in umfassender Weise zu begegnen, werden in dieser Mitteilung sowohl zivile als auch militärisch einsetzbare Feuerwaffen erfasst.

Militärische Waffen spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Wahrung von Sicherheit, Freiheit und Frieden, sofern sie entsprechend dem Völkerrecht, einschließlich der Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, eingesetzt werden. Gleichzeitig sind Kriegswaffen per definitionem fähig, Tod und Zerstörung zu verursachen. Diese ambivalente Rolle bedeutet, dass Regierungen, die solche Waffen kontrollieren, einen Handel damit sicherstellen müssen, der den Grundsätzen von Verantwortung und Rechenschaftspflicht unterliegt, und verhindern müssen, dass die Waffen unter Verstoß gegen Waffenembargos und Endnutzer-Vereinbarungen an Terroristen, Straftäter und andere unbefugte Nutzer umgelenkt werden.

Für die Zwecke dieser Mitteilung wird der Ausdruck „SALW“ 12 verwendet, wenn der Schwerpunkt auf militärisch einsetzbaren Waffen liegt, während der Ausdruck „Feuerwaffen“ 13 verwendet wird, wenn zivile Feuerwaffen ausdrücklich eingeschlossen werden sollen.

2.Bekämpfung unerlaubter Feuerwaffen und SALW: Ziele und Maßnahmen

Die wirksame Bekämpfung der Umlenkung und der unerlaubten Herstellung von Feuerwaffen/SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit erfordert die Festlegung, Umsetzung, Durchsetzung und Bekanntmachung von Normen und Vorschriften durch staatliche Stellen sowie nationale, regionale und globale Akteure. Sie erfordert außerdem Maßnahmen in allen Phasen des Lebenszyklus von Feuerwaffen/SALW und zugehöriger Munition: Herstellung, Ausfuhr, Lagerung und Entsorgung.

Im Einklang mit der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union 14 und ihren Grundsätzen sowie mit der Europäischen Sicherheitsagenda will die EU ein friedliches und sicheres Umfeld für ihre Bürger bewahren und schützen und die Sicherheit und die Entwicklung in ihrer Nachbarschaft und der übrigen Welt fördern. Zu diesem Zweck stützt sich diese Strategie auf folgende Grundsätze:

·Einheitlichkeit – gemeinsamer und koordinierter Ansatz der Mitgliedstaaten und der EU in allen externen Politikbereichen bei gleichzeitiger Abstimmung zwischen interner und externer Politik,

·Förderung von Zusammenarbeit und Partnerschaft auf allen Ebenen,

·Übernahme von Verantwortung in Bezug auf vorrangige Regionen, insbesondere diejenigen, die für die Sicherheit der EU eine Bedrohung darstellen und von Maßnahmen der EU am ehesten profitieren könnten,

·Förderung eines globalen, regelgestützten Rahmens für die Zusammenarbeit, bei dem der Multilateralismus das Kernprinzip darstellt und die Vereinten Nationen im Mittelpunkt stehen, basierend auf der Achtung des Völkerrechts, einschließlich der Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, im Hinblick auf die Schaffung einer friedlichen und nachhaltigen Welt und

·Einbeziehung von Gleichstellungs- und Diversitätsaspekten in die Projekte und Maßnahmen für die Kontrolle von SALW.

2.1    Stärkung des normativen Rahmens für die Eindämmung unerlaubter Feuerwaffen und SALW

2.1.1.    Aktionsprogramm der Vereinten Nationen betreffend SALW und Internationales Rückverfolgungsinstrument

Das VN-Aktionsprogramm betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) 15 bietet weiterhin ein umfassendes Instrument und den einzigen universellen Rahmen zur Bewältigung der Bedrohung durch unerlaubte SALW. Das Internationale Rückverfolgungsinstrument (International Tracing Instrument – ITI) 16 ist ein politisch bindendes Instrument, das die Anforderungen und den globalen Standard für die Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung von SALW festlegt. Hauptziel der überarbeiteten EU-Strategie ist nach wie vor die vollständige und wirksame Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des ITI auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. In dieser Mitteilung werden daher Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms auf nationaler und regionaler Ebene in der EU sowie eine Zusammenarbeit und Unterstützung mit Blick auf andere Regionen der Welt und die internationale Ebene vorgeschlagen.

·Maßnahme:

·Die EU wird weiterhin die Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms mit Schwerpunkt auf der regionalen Zusammenarbeit fördern und sich an der Koordinierung mit anderen Gebern beteiligen und diese unterstützen. Diese Unterstützung betrifft Folgendes: die Sammlung und Vernichtung von überschüssigen SALW und zugehöriger Munition, die physische Sicherheit und die Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition, den Aufbau von Kapazitäten für die Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung von Waffen, den Aufbau von Kapazitäten für Waffenausfuhrkontrollen und für die Strafverfolgung im Kontext der Bekämpfung des unerlaubten Handels, die Überwachung von Embargos und die Rückverfolgung von umgelenkten Waffen.

·Nächste Schritte:

·Im Rahmen des VN-Aktionsprogramms wird bei neuen Projekten eine von der Hohen Vertreterin vorgenommene Analyse und umfassende Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit der zwischen 2005 und 2017 im Rahmen der SALW-Strategie von 2005 durchgeführten Projekte zur Kontrolle von SALW berücksichtigt.

2.1.2    Vertrag über den Waffenhandel

Mit dem Vertrag über den Waffenhandel 17 wurden möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regelung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen (einschließlich SALW) bzw. zur Verbesserung einer solchen Regelung eingeführt, um den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung dieser Waffen zu verhindern.

·Maßnahme:

·Der Rat wird ersucht, die Universalisierung und Umsetzung des Vertrags über den Waffenhandel weiterhin zu unterstützen.

2.1.3    VN-Feuerwaffenprotokoll

Ziel des VN-Feuerwaffenprotokolls 18 ist es, die Zusammenarbeit zu erleichtern und zu verstärken, um die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen und den unerlaubten Handel damit zu verhüten, zu bekämpfen und zu beseitigen. Die Kommission hat das Protokoll im Namen der EU im Jahr 2002 ausgehandelt und unterzeichnet. Nach Annahme strengerer Vorschriften für die Verbringung ziviler Feuerwaffen innerhalb und außerhalb der Union konnte die EU das Protokoll 2014 ratifizieren 19 .

·Maßnahme:

·Die EU wird auch weiterhin die Umsetzung des VN-Feuerwaffenprotokolls und dessen Überprüfungsmechanismus unterstützen und die Kapazitäten der Partnerländer und Subregionen für dem Protokoll entsprechende wirksame Feuerwaffenkontrollen stärken. Insbesondere fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre Empfehlung vom 17. April 2018 über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei der Ausfuhr, der Einfuhr und der Durchfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen und wesentlichen Komponenten und Munition 20 in vollem Umfang umzusetzen.

2.1.4    Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Die unerlaubte und unkontrollierte Verbreitung von SALW droht, bewaffnete Konflikte und bewaffnete Gewalt zu schüren und zu verlängern, was sich nachteilig auf die gute Regierungsführung, auf Recht und Ordnung sowie auf den Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge, Justiz und anderen Bürgerrechten auswirken kann. Die Verbindungen zwischen bewaffneter Gewalt, Konflikten und unzulänglicher Entwicklung sind erwiesen. Mit der Zielvorgabe 16.4 der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG)  21 haben sich die Staaten verpflichtet, bis 2030 die illegalen Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte zu verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität zu bekämpfen. Daher sollte die Strategie darauf abzielen, negative Auswirkungen des unerlaubten Handels mit SALW und zugehöriger Munition auf die nachhaltige Entwicklung zu mildern und zu verhindern.

·Maßnahme:

·Die EU wird zu den Bemühungen um die Verwirklichung der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Zielvorgabe 16.4 (deutliche Verringerung der illegalen Waffenströme bis 2030), beitragen, indem sie die Staaten und Regionen bei der Formulierung und Anwendung nationaler und regionaler Indikatoren unterstützt.

2.1.5    Strengere EU-Normen

Der Rat wird ersucht, neben den geltenden EU-Normen einen neuen Beschluss zu prüfen, der unter anderem die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von SALW, die Verbesserung der Unterlagen über die Endverwendung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Ausfuhr von SALW sowie den Austausch von Informationen über die Umlenkung derartiger Waffen gewährleisten soll. Die EU wird außerdem in ihren Partnerschafts- und Handelsabkommen mit anderen Ländern weiterhin eine Standardklausel über die Kontrolle von SALW vorschlagen. Die Klausel könnte entsprechend der neuen Strategie aktualisiert werden.

·Maßnahme:

·Die EU wird in ihre Partnerschafts und Handelsabkommen mit anderen Ländern auch künftig eine Standardklausel über die Kontrolle von SALW aufnehmen.

·Nächste Schritte:

·Der Rat wird ersucht, einen Beschluss über die Kennzeichnung aller SALW in Betracht zu ziehen, um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern.

·Die Kommission wird gemäß der Richtlinie 91/477/EWG einen delegierten Rechtsakt über den elektronischen Austausch von Informationen über Genehmigungen für die Verbringung von zivilen Feuerwaffen in andere Mitgliedstaaten erlassen 22 und ein elektronisches System einrichten, über das die Mitgliedstaaten diese Informationen austauschen können.

2.2    Umsetzung von Normen in den verschiedenen Phasen des Lebenszyklus von Feuerwaffen/SALW

2.2.1     Kontrolle der Herstellung von Feuerwaffen und SALW

In der EU ist die Herstellung von Feuerwaffen und SALW, deren Teilen, Zubehör und Munition ausreichend geregelt und die Vorschriften über die Lagerung von SALW und zugehöriger Munition sind so konzipiert, dass das Risiko einer Umlenkung von Waffen möglichst gering bleibt.

Die Entwicklungen bei der Bauweise von Feuerwaffen und SALW, wie die verstärkte Verwendung von Polymerrahmen und Modulbauweisen, drohen, das Internationale Rückverfolgungsinstrument (ITI) zu unterminieren, das den globalen Standard für die Kennzeichnung von SALW darstellt. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um das ITI vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen zu aktualisieren.

Die EU fördert und unterstützt die Erforschung und Entwicklung von Technologien und Bauweisen, die darauf abzielen, das Risiko der Umlenkung und unerlaubten Verwendung von Feuerwaffen, SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit einzudämmen. Sie fördert im Bereich der SALW den Einsatz neuer Technologien zur Verbesserung der Wirksamkeit der Lagerbestandsverwaltung, der Kontrolle der Verwendung, der Kennzeichnung, der Markierung, der Registrierung und der Rückverfolgung.

·Maßnahmen:

·Die EU wird weiterhin gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen und Munition vorgehen. Die Methoden zur unerlaubten Herstellung entwickeln sich ständig weiter und können durch die Verwendung von 3-D-gedruckten Teilen erleichtert werden. Zu diesen Methoden zählen die unerlaubte Reaktivierung deaktivierter Feuerwaffen, die handwerkliche Eigenfertigung und die unerlaubte Umwandlung von für unscharfe Munition bestimmten Schreckschuss- und Signalwaffen oder Flobert-Waffen, die unerlaubte Umwandlung von Munition und die unerlaubte Verwendung von Nachladevorrichtungen. Die Kommission wird die Umsetzung ihres künftigen Durchführungsrechtsakts mit technischen Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen zur Anwendung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen 23 genau verfolgen.

·Da die Kennzeichnung und sorgfältige Registrierung für eine erfolgreiche Rückverfolgung unabdingbar sind, wird die EU die uneingeschränkte Anwendung des ITI weiterhin unterstützen.

·Nächste Schritte:

·Um die Effizienz des ITI zu wahren und zu steigern, werden die EU und ihre Mitgliedstaaten auf globaler Ebene vorschlagen, dass geprüft wird, ob das ITI angesichts der Entwicklungen bei der Bauweise von SALW (wie der Verwendung von Modulbauweisen und Polymerrahmen) um einen Anhang ergänzt werden sollte.

·Die EU wird die einschlägigen Instrumente einsetzen, um die Erforschung und Entwicklung zuverlässiger und kostenwirksamer Technologien zur Sicherung von SALW und zugehöriger Munition und zur Verringerung des Umlenkungsrisikos zu unterstützen.

·

2.2.2    Kontrollen der Ausfuhr von SALW und zugehöriger Munition

Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen die Umsetzung und Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel. Aufbauend auf der Umsetzung des Vertrags über den Waffenhandel begegnet die EU der Umlenkung von Waffen durch die Unterstützung von Kapazitäten für die Ermittlung von Umlenkungsorten mithilfe der Rückverfolgung, die bessere Nutzung von Informationsaustauschsystemen und die Verringerung des Risikos einer weiteren Umlenkung, indem im Rahmen der Waffenausfuhrkontrollen Lieferungen an Akteure verhindert werden, die erwiesenermaßen bereits Waffen umgelenkt haben.

Unregulierte Waffenvermittlungstätigkeiten bilden nach wie vor eine Quelle der Umlenkung von SALW. Der grenzüberschreitende Charakter der Vermittlungstätigkeiten erfordert eine internationale Zusammenarbeit.

·Maßnahmen:

·Die EU wird weiterhin eine verantwortungsvolle und wirksame Waffenausfuhrkontrolle in der Nachbarschaft der EU im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/CFSP (militärisch einsetzbare Waffen) und der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 (zivile Feuerwaffen) fördern.

·Die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten werden die ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/468/GASP über Waffenvermittlungstätigkeiten sicherstellen.

·Nächste Schritte:

·Die Kommission überwacht weiterhin das EU-System und den möglichen Bedarf an Verbesserungen der Ausfuhrgenehmigungen sowie der Einfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für zivile Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition, wie in dem von ihr am 12. Dezember 2017 angenommenen Bericht 24 dargelegt.

·Der Rat wird ersucht, unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Arbeiten der OSZE einen Beschluss über Endverbleibsbescheinigungen für SALW-Ausfuhren in Betracht zu ziehen.

·Im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten wird der EAD die Kapazitäten des Online-Systems COARM 25 für den Austausch von Informationen zwischen den Ausfuhrkontrollbehörden der Mitgliedstaaten, welche für die Bewertung von Umlenkungsrisiken im Zusammenhang mit Ausfuhrgenehmigungen benötigt werden, ausbauen, wobei das Sicherheitsniveau des Systems und der Informationen berücksichtigt wird.

·Angesichts des begrenzten Anwendungsbereichs der Empfehlung der Kommission vom 17. April 2018 26 werden die Mitgliedstaaten im Rahmen der Risikobewertung vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für SALW und zugehörige Munition berücksichtigen, inwieweit die vorgesehenen Empfänger und zwischengeschalteten Stellen eine Vorgeschichte bezüglich der Umlenkung haben.

·Angesichts des begrenzten Anwendungsbereichs der Empfehlung der Kommission vom 17. April 2018 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) und das künftige System ECRIS-TCN (in das auch Drittstaatsangehörige einbezogen werden) zu nutzen, um zu gewährleisten, dass Strafregisterinformationen über Organisationen/Personen, die wegen Waffenhandel verurteilt wurden, den Waffenausfuhrkontrollbehörden zur Verfügung stehen, damit sie bei der Bewertung des Risikos von Genehmigungsanträgen betreffend Militärtechnologie und -ausrüstung darauf zurückgreifen können.

·

2.2.3    Sichere Verwaltung von Lagerbeständen von SALW und zugehöriger Munition

Die sichere Verwaltung nationaler Lagerbestände von Kleinwaffen und zugehöriger Munition ist eine wesentliche Voraussetzung für die Eindämmung der unerlaubten Verbreitung von Waffen. Eine unzureichende Sicherheit der Lagerbestände ist ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte. Besonders prekär ist die Sicherheit der Lagerbestände in Staaten, die von gewaltsamen Konflikten oder unzulänglicher Regierungsführung betroffen sind.

·Maßnahmen:

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden andere Länder weiterhin dabei unterstützen, die Verwaltung und die Sicherheit ihrer staatlichen Lagerbestände zu verbessern, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Kennzeichnung und Registrierung liegt.

·Die EU wird die Standards und bewährten Verfahren für den Umgang mit Kleinwaffen (Internationale Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen – ISACS) und Munition (Internationale technische Leitlinien für Munition – IATG) fördern und umsetzen.

2.2.4    Verantwortungsvolle Entsorgung von SALW und zugehöriger Munition

Überschüsse an SALW und zugehöriger Munition entstehen, wenn die Bestände den unmittelbaren und den voraussichtlichen Bedarf übersteigen. Auch unerlaubte Waffen, die im Rahmen einer freiwilligen Abgabe oder von Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungskampagnen beschlagnahmt oder eingesammelt werden, enden häufig in Lagern. Die einzige Möglichkeit, das Risiko einer Umlenkung dieser Überschüsse auszuschalten, besteht in einer verantwortungsvollen Entsorgung, vorzugsweise durch Vernichtung, da eine Deaktivierung umkehrbar sein kann, wenn sie nicht nach angemessenen Standards durchgeführt wird. Bevor beschlagnahmte und eingesammelte Feuerwaffen vernichtet werden, muss ihre Kennzeichnung erfasst werden, um eine Rückverfolgung oder andere Untersuchungen ihrer Herkunft zu ermöglichen. Die Kommission hat gemeinsame Leitlinien für Deaktivierungsstandards und -techniken 27 festgelegt‚ die als nützliche allgemeine Vorlage für eine sichere und unumkehrbare Deaktivierung von Feuerwaffen dienen können.

·Maßnahmen:

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten fördern und unterstützen die verantwortungsvolle Entsorgung von überschüssigen, beschlagnahmten und anderweitig eingezogenen SALW und zugehöriger Munition, vorzugsweise durch Vernichtung.

·Um sicherzustellen, dass deaktivierte Feuerwaffen endgültig unbrauchbar gemacht werden, wird die Kommission zusammen mit der Hohen Vertreterin und den Mitgliedstaaten die EU-Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen im Ausland fördern, auch durch ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten.

2.2.5    Querschnittsthemen

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, die Koordinierung ihrer Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu verbessern, um Synergien zu nutzen‚ die Interoperabilität zwischen den einschlägigen Datenbanken und anderen Informationssystemen zu verbessern und Doppelarbeit zu vermeiden.

Die Verbesserung des Informationsaustauschs, der Forschung, der Datenerhebung und der Analyse der verschiedenen Aspekte des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und der Waffenkriminalität sind von wesentlicher Bedeutung, um ein zweckdienliches Lagebild zu erstellen und dem sich wandelnden Sicherheitsbedarf Rechnung zu tragen. Es ist erforderlich, die Nutzung vorhandener Instrumente zu verbessern sowie mögliche Synergien und eine mögliche Interoperabilität zwischen bestehenden EU- und internationalen Strafverfolgungsdatenbanken auszuloten, um den unerlaubten Handel mit SALW zu überwachen, unter anderem durch Erhebung, Analyse und Weitergabe einschlägiger Informationen. Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCGA) können in diesem Bereich eine Rolle spielen, und die Nutzung des iARMS-Systems sollte ebenfalls gefördert werden.

·Maßnahmen:

·Die EU wird die weitere Nutzung des iARMS-Systems fördern.

·Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit Europol, Interpol und den Mitgliedstaaten fortsetzen‚ um die Synergien und Interaktionen zwischen dem Schengener Informationssystem (SIS) 28 und der Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) 29 zu verstärken und damit Folgemaßnahmen zum EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung 30 zu treffen.

·Die Kommission wird Forschungsarbeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und der damit verbundenen Kriminalität weiterhin durch die verfügbaren Finanzierungsinstrumente 31 unterstützen und fördern.

2.3    Überwachung und Strafverfolgung

Die EU ist in einer idealen Position, um zur Zerschlagung krimineller Märkte beizutragen, und zwar durch ihre legislative und operative Arbeit, einschließlich der Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden und der entsprechenden Finanzierungen, sowie durch die Zusammenarbeit und das gemeinsame Engagement mit anderen Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Strafverfolgung 32 . Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCGA) können in diesem Bereich eine Rolle spielen.

Die operative Zusammenarbeit ist eine der Säulen für EU-Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda. Der mehrjährige Politikzyklus von Europol zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität umfasst seit dem Zyklus 2014-2017 die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen als einen der vorrangigen Kriminalitätsbereiche, in denen die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung intensiviert werden soll 33 . Im neuen Politikzyklus 2018-2021 zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität wurde diese Priorität beibehalten 34 . Im Jahr 2017 erhielt das Europol-Analyseprojekt für Waffen und Sprengstoffe wesentlich mehr Beiträge als 2016, wodurch die Untersuchungen proaktiv unterstützt wurden.

Informationen über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen/SALW werden auch in Berichten des EU-Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse (EU INTCEN) ausgetauscht.

·Maßnahmen:

·Das EU INTCEN wird ersucht, Berichte über den unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition zu erstellen, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit der Kommission, Europol und der EBCGA.

·Die EU-Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung sollte weiterhin Schulungen für Strafverfolgungsbeamte zum unerlaubten Handel mit Feuerwaffen/SALW organisieren.

·Die EU wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden verbessern, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Zollbehörden, dazu anhalten, nationale Kontaktstellen für Feuerwaffen einzurichten, eine bessere Analyse aller verfügbaren Informationen im Bereich der unerlaubten Feuerwaffen zu erstellen und die uneingeschränkte Beteiligung am Informationsaustausch mit Europol im Bereich des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu gewährleisten.

·Alle Mitgliedstaaten sollten die Zusammenarbeit im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität sicherstellen. Dies sollte auch für diejenigen Informationen gelten, die im Kontext der von der EBCGA koordinierten Vorhaben erfasst und ihr übermittelt werden.

2.4    Internationale Zusammenarbeit und Unterstützung

2.4.1    Auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene unterstützt die EU die wirksame grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Justiz und Strafverfolgungsbehörden, um die uneingeschränkte Beteiligung der Behörden am Informationsaustausch mit Europol im Bereich des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu gewährleisten. Ziel ist es, Doppelarbeit zu vermeiden, die Koordinierung mit anderen bilateralen, regionalen und multilateralen Initiativen zu gewährleisten und die Zusammenarbeit bei der Untersuchung von grenzüberschreitenden Straftaten zu verbessern. Auf der Grundlage von Beschlüssen des Rates und durch gezielte Unterstützung mithilfe des Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (IcSP) 35 , sowie anderer Instrumente ist die EU bei der Zusammenarbeit und Unterstützung auf dem Gebiet der SALW-Kontrollen als führender Geber für andere Länder und regionale Organisationen tätig. Die EU unterstützt die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW, des Vertrags über den Waffenhandel und des Feuerwaffenprotokolls. Auch wenn geschlechtsbezogene Gewalt, die mit Feuerwaffen und SALW ausgeübt wird, in jedem Fall eine Verletzung der Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts darstellt, enthält der Vertrag über den Waffenhandel ausdrückliche Bestimmungen, um gegen das Risiko einer solchen Nutzung von Feuerwaffen anzugehen. In einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats 36 wird ausdrücklich die Stärkung der Rolle der Frauen bei den Bemühungen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Transfers, der destabilisierenden Anhäufung und des Missbrauchs von SALW gefordert.

·Maßnahmen:

·Die EU wird sich proaktiv an dem weltweiten Feuerwaffenprogramm des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) für die internationale Datenerhebung und -analyse zum unerlaubten Handel mit Feuerwaffen beteiligen und die Kapazitäten der Partnerländer und Subregionen zur Durchführung wirksamer Kontrollen von Feuerwaffen im Einklang mit dem Feuerwaffenprotokoll stärken.

·Die EU wird die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) weiter unterstützen.

·Die EU wird die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch fördern, insbesondere zwischen Ländern, die an den zentralen in die und aus der EU führenden Routen für den Menschenhandel liegen.

·Die EU wird mit der Weltzollorganisation (WZO) zusammenarbeiten, um ihre SALW-Strategie umzusetzen.

·Die Hohe Vertreterin wird die Projekte zur Kontrolle von SALW in Nicht-EU-Ländern, die die EU zwischen 2005 und 2018 im Rahmen der Umsetzung der SALW-Strategie von 2005 unterstützt hat, bewerten und analysieren.

·Die EU wird Gleichstellungsaspekte und den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich systematisch in die Konzipierung neuer Projekte für die Bekämpfung von Waffengewalt und die Kontrolle von SALW einbeziehen.

·Die EU wird die Standards und bewährten Verfahren für den Umgang mit Kleinwaffen (ISACS) fördern und umsetzen.

·Die Mitgliedstaaten werden ihre Zusammenarbeit mit Europol in Bezug auf den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die Verwendung von Feuerwaffen in Nicht-EU-Ländern verbessern und die weitere Beteiligung der Behörden an der operativen Zusammenarbeit, dem Informationsaustausch und der gemeinsamen Strafverfolgung fördern.

Die EU unterstützt bereits die Überwachung unerlaubter SALW-Verbringungen in Konfliktgebiete, um zu ermitteln, wie die Lieferungen am wirksamsten verhindert werden können. Die durch die Identifizierung und Rückverfolgung unerlaubter SALW und zugehöriger Munition gewonnenen Daten tragen dazu bei, die Waffenausfuhrkontrolle zu verbessern, unter anderem durch eine Verbesserung der Risikobewertung, der Endverbleibsbescheinigungen und der Überwachung der Endverwendung.

·Maßnahmen:

·Der Rat wird ersucht, die Modalitäten für eine bessere Überwachung und Durchsetzung der Waffenembargos der EU zu prüfen.

·Die EU wird die Arbeit der VN-Gremien, die Waffenembargos überwachen, unterstützen und Wege prüfen‚ wie der Zugang zu deren Erkenntnissen über die Umlenkung von Waffen sowie über unerlaubte Feuerwaffen und SALW zum Zweck der Waffenausfuhrkontrollen verbessert werden kann.

·Der Rat wird ersucht, Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) – soweit relevant und im Rahmen ihres Mandats sowie unter Berücksichtigung der lokalen Beteiligung und der verfügbaren Ressourcen – eine Rolle bei der Unterstützung der Sensibilisierung für die SALW-Problematik und der Organisation von Schulungen zu SALW-Kontrollen, bei der Unterstützung einer ordnungsgemäßen Lagerbestandsverwaltung oder bei der Überwachung der Verbringung unerlaubter SALW und zugehöriger Munition (einschließlich des grenzüberschreitenden Handels) zuzuweisen. Auf Anweisung der Mitgliedstaaten könnten GSVP-Missionen und Operationen gegebenenfalls auch die Registrierung, Rückverfolgung und Entsorgung von beschlagnahmten unerlaubten SALW unterstützen. Der Rat könnte sich auf Erkenntnisse aus GSVP-Tätigkeiten stützen, bei denen die Mandate Maßnahmen im Zusammenhang mit SALW umfassen (wie z. B. bei EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina).

·Die EU wird auch weiterhin Forschungsarbeiten finanzieren, die die Herkunft unerlaubter SALW in Konfliktgebieten betreffen, wie das Projekt „iTrace“ der Organisation Conflict Armament Research. Sie wird weitere Forschungsmaßnahmen, Analysen und Studien zu diesem Thema fördern und sich dabei auf vorhandene Kapazitäten stützen, wie das EU-Konsortium für Nichtverbreitung und Abrüstung.

·Die EU wird in Konfliktgebieten nationale Kapazitäten für die Aufspürung und Rückverfolgung der Herkunft unerlaubter SALW und Munition unterstützen und dabei auch auf den Erfahrungen des Projekts „iTrace“ aufbauen.

2.4.2     Auf regionaler Ebene

Auf regionaler Ebene werden die EU und ihre Mitgliedstaaten die Strafverfolgungskapazitäten stärken, um illegale Handelsnetze zu ermitteln, zu zerschlagen und zu verbieten und zu verhindern, dass Feuerwaffen über den illegalen Markt an Terroristen und Straftäter gelangen, unter anderem durch Verhinderung der unerlaubten Finanzierung und Beförderung von Waffen und durch Stärkung der Rolle der Grenzpolizei, der Zollbehörden und der Hafenbehörden bei der Bekämpfung unerlaubter Waffenströme im Seeverkehr. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters des Waffenhandels ist es besonders wichtig, die Nachbarländer einzubeziehen, auch wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind.

Die EU wird die Beziehungen zwischen den mit dem unerlaubten Waffenhandel befassten Strafverfolgungsakteuren und den für Waffenhandel und Ausfuhrkontrollen zuständigen Behörden fördern, um sicherzustellen, dass Informationen über die wichtigsten nach Europa führenden Routen für unerlaubte Waffenströme ausgetauscht werden, damit Vorbeugungs- oder Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Durch die Maßnahmen wird – innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens – Folgendes gefördert: der Informationsaustausch und die direkte Kommunikation zwischen den Untersuchungsbehörden, gemeinsam geplante Untersuchungen und die zügige Aufnahme der Zusammenarbeit im Fall von Kooperationsersuchen. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der südlichen und der östlichen Nachbarschaft liegen.

Europol wird besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Bemühungen der Polizei- und Zollbehörden der Mitgliedstaaten sowie von Unionseinrichtungen, Nicht-EU-Staaten und internationalen Organisationen um Verhütung und Bekämpfung der Kriminalitätsformen richten, die unter sein Mandat im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten von kriminellen Vereinigungen und Personen fallen, die am unerlaubten Besitz von SALW, einschließlich deren Munition, Teilen und Komponenten, und am unerlaubten Handel damit beteiligt sind.

Die EU wird ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen, die sich mit der SALW-Kontrolle befassen, verbessern, indem sie ihre Tätigkeiten auf die regionalen Strategien und Aktionspläne abstimmt.

Westlicher Balkan

Im Einklang mit den strategischen Zielen der Mitteilung der Kommission „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“ (Leitinitiative 2 zu Sicherheit und Migration) 37 wird die EU die UNDP-Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) weiter unterstützen, die Zusammenarbeit mit einschlägigen regionalen Organisationen im Bereich der SALW-Kontrolle fortsetzen und regionale Initiativen wie den Fahrplan zur Bekämpfung unerlaubter SALW im westlichen Balkan berücksichtigen. Generell wird sie mithilfe einer breiten Palette von Instrumenten und Politikkonzepten weiterhin in die Prävention und Beilegung regionaler Konflikte investieren. Diese Strategie konzentriert sich auf die Kontrolle konventioneller Waffen, die einen wesentlichen Bestandteil der umfassenderen Politik im Bereich der Konfliktprävention und der Terrorismusbekämpfung darstellt.

Zwar wurden in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere in Südosteuropa, doch aufgrund des Ausmaßes der Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition, der unzulänglichen Bedingungen für ihre Lagerung, eines weit verbreiteten unerlaubten Waffenbesitzes und der lückenhaften Umsetzung ist die Wirksamkeit der Kontrollen von Feuerwaffen/SALW in Teilen des westlichen Balkans nach wie vor begrenzt. Um wirksamer gegen Lieferungen von unerlaubten Feuerwaffen und die umfangreichen Waffenbestände vorzugehen, wird der Vorrang der Vernichtung überschüssiger Lagerbestände, der Dokumentierung und Rückverfolgung unerlaubter SALW, dem Informationsaustausch durch die Nutzung der entsprechenden europäischen, regionalen und globalen Kanäle (z. B. Europol, Interpol) sowie der Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen eingeräumt.

·Maßnahmen:

·Die EU wird Bemühungen um Folgendes unterstützen: Verringerung überschüssiger Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition, Eindämmung des unerlaubten Waffenbesitzes, Bekämpfung der Umlenkung und des unerlaubten Waffenhandels, Verstärkung der Grenzkontrollen, Verbesserung der Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung von SALW, Ausbau der Entsorgungskapazitäten sowie Sensibilisierung und Unterstützung der Strafverfolgungskapazitäten unter Berücksichtigung der langjährigen Unterstützung der EU für die SEESAC; darüber hinaus wird sie die Unterstützung für die nationalen Kontrollsysteme fortsetzen und einschlägige regionale Initiativen – wie den obengenannten Fahrplan – zur Bekämpfung unerlaubter SALW und zugehöriger Munition berücksichtigen.

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden eine kohärente Zusammenarbeit zwischen der Union und den westlichen Balkanländern gewährleisten, indem sie Initiativen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen umsetzen, wie im Politikzyklus 2018-2021 zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität mit spezifischen operativen Maßnahmen (EMPACT Feuerwaffen) 38 und im Aktionsplan EU-Westbalkan im Rahmen der integrativen Governance im Bereich innere Sicherheit im Westbalkan vorgesehen.

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die EU-Maßnahmen mit anderen bilateralen, regionalen oder multilateralen Initiativen koordinieren, um – im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2016 39 – das Risiko von Überschneidungen zu verringern und die Effizienz der Zusammenarbeit bei der Untersuchung grenzüberschreitender Straftaten zu verbessern.

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Synergien zwischen den in die westlichen Balkanländer zu entsendenden Europol-Verbindungsbeamten, der SEESAC 40 und der regionalen Programmplanung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zur „Bekämpfung der schweren Kriminalität im westlichen Balkan“ 41 und zur „Messung und Bewertung der organisierten Kriminalität im westlichen Balkan – Förderung einer faktengestützten Politikgestaltung“ 42 in vollem Umfang nutzen und neue Synergien schaffen. 

·Nächste Schritte:

·Der Aktionsplan 2015-2019 zum unerlaubten Handel mit Feuerwaffen wird evaluiert, um seine Wirksamkeit beim Vorgehen gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und die umfangreichen Waffenbestände zu beurteilen.

·Der EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird, soweit möglich, ausgeweitet, um die westlichen Balkanländer in die operativen Tätigkeiten einzubeziehen. Die westlichen Balkanländer werden zur Teilnahme an spezifischen Projekten der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen und an den Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich innere Sicherheit aufgefordert, einschließlich der Sitzungen, die gemeinsam mit dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee ad hoc zur Erörterung der Projekte abgehalten werden.

Östliche Nachbarschaft

Die derzeitige Instabilität in Osteuropa hat das Ausmaß des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in verschiedenen Ländern der Region wie der Ukraine wachsen lassen. Dies stellt langfristig eine erhebliche Sicherheitsbedrohung sowohl für die Ukraine als auch für die EU dar. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in dieser Frage ist somit im beiderseitigen Interesse. Die EU setzt ihre bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine und anderen Ländern der Region fort und behandelt die Frage der Bekämpfung unerlaubter SALW systematisch im Rahmen eines jeden Dialogs über Sicherheitsfragen mit den Partnerländern der Nachbarschaft.

·Maßnahmen:

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen/SALW im Rahmen des Dialogs über Sicherheitsfragen mit Partnerländern der Nachbarschaft wie der Ukraine behandeln.

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden Kanäle für die Kommunikation zwischen Experten der EU und der Ukraine einrichten, eine Kontaktstelle benennen, die für eine reibungslose Zusammenarbeit sorgt, Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, bewährte Verfahren und Fachwissen austauschen und den Bedarf an Schulungs- und anderen Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Ukraine in diesem Bereich ermitteln.

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden weiterhin im Rahmen des ständigen Runden Tisches mit der Ukraine zusammenarbeiten, um das drängende Problem des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und der damit verbundenen Risiken, wenn diese Waffen in die Hände von Terroristen und organisierten kriminellen Gruppen gelangen, anzugehen.

Südliche Nachbarschaft

Die anhaltenden bewaffneten Konflikte mit weitreichenden regionalen Auswirkungen im Nahen Osten und in Nordafrika (MENA) werden weiterhin durch die Umlenkung von SALW und den unerlaubten Handel damit geschürt. Unerlaubte SALW in dieser Region stammen aus zahlreichen Quellen, u. a. aus schlecht gesicherten Lagerbeständen oder aus der legalen Herstellung und der genehmigten Ausfuhr aus den EU-Mitgliedstaaten mit anschließender Umlenkung an unbefugte Endnutzer.

Der EU-Politikzyklus 2018-2021 zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität sieht spezifische operative Maßnahmen in diesen Regionen vor, um die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu verbessern. Eine vertiefte bilaterale Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung, damit in der gesamten Region wirksamer gegen die transnationale Dimension des illegalen Handels mit Feuerwaffen vorgegangen werden kann. Daher sollte die Koordinierung zwischen der EU und der MENA-Region in diesem Bereich gefördert werden, wobei zu beachten ist, dass Doppelarbeit zu vermeiden ist und die Kohärenz und die Koordinierung mit bestehenden Initiativen, die von der EU unterstützt oder finanziert werden, gewährleistet sein müssen.

·Maßnahmen im Nahen Osten und in Nordafrika:

·Die EU wird sich im Rahmen des Sicherheitsdialogs um eine engere Zusammenarbeit mit Algerien bei der Kontrolle der Verbringung von Feuerwaffen und der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen bemühen.

·Die EU wird Tunesien auch weiterhin bei der Reform des Sicherheitssektors und dem Grenzmanagement unterstützen‚ insbesondere durch ein spezifisches Förderprogramm mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Kontrolle des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen.

·Die EU wird die Durchführung aller Initiativen zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit Marokko bei der Kontrolle der Ausfuhr von Feuerwaffen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck fördern‚ wie es im Aktionsplan EU-Marokko zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status 43 vorgesehen ist.

·Die EU wird Libanon und Jordanien weiterhin bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (u. a. durch Unterstützung bei der Reform des Sicherheitssektors und dem integrierten Grenzmanagement) und bei der Kontrolle des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen unterstützen. 

·Die EU wird die Zusammenarbeit zwischen der EU und der MENA-Region bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen weiter stärken, unter anderem durch die Euromed-Polizei IV 44 . Ziel dieses Regionalprogramms ist die Stärkung der operativen und strategischen polizeilichen Zusammenarbeit in der MENA-Region zwischen den nationalen Behörden in den südlichen Partnerländern sowie mit den EU-Mitgliedstaaten (und EU-Agenturen).

· Die EU wird weiterhin die Überwachung der Umlenkung an nicht zugelassene Akteure in der Region, die erkenntnisgestützte Risikobewertung und die Verhinderung der Umlenkung unterstützen und dabei die positiven Ergebnisse des Projekts „iTrace“ 45 berücksichtigen.

·Die EU wird weiterhin den Aufbau von Kapazitäten der lokalen Strafverfolgungs- und Sicherheitskräfte im Hinblick auf die physische Sicherheit und die Verwaltung von Lagerbeständen, die Vernichtung überschüssiger Bestände und die Dokumentierung und Rückverfolgung unerlaubter SALW unterstützen. 



Maßnahmen in Afrika (Sahel-Region):

·Die EU wird eine erkenntnisgestützte Verfolgung des illegalen Handels über Netzwerke – auch über die Sahelzone hinaus – unterstützen, um dem Risiko besser zu begegnen, das für die regionale Stabilität aufgrund des massiven Abflusses staatlicher Bestände während der politischen Krisen in Mali und Libyen nach wie vor besteht.

·Die EU wird den Aufbau von Verwaltungs- und Registrierungskapazitäten in Mali und Libyen unterstützen‚ um die Systeme zur Sicherung und Verwaltung von SALW, darunter die Lagerbestandsverwaltung, die Vernichtung überschüssiger Bestände und umfassende Registrierungs- und Waffenbuchführungssysteme, zu verbessern.

·Die EU wird Kapazitäten für die Rückverfolgung und den regionalen Informationsaustausch unterstützen, u. a. durch regionale Mechanismen wie die Clearing-House-Bestimmungen des SALW-Übereinkommens der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), die G5-Sahel-Gruppe 46 ‚ die Afrikanische Union und globale Kanäle wie die Datenbank iARMS.

·Die EU wird auch weiterhin die justizielle Zusammenarbeit und gemeinsame Grenzsicherungsinitiativen fördern.

·Die EU wird die Fähigkeit relevanter Akteure unterstützen, unerlaubte SALW rückzuverfolgen, zu melden, zu bekämpfen und zu entsorgen, und den GSVP-Missionen in der Region eine wichtigere Rolle bei der Überwachung unerlaubter SALW, der Organisation von Schulungen im Bereich der Kontrolle von SALW, der Unterstützung der physischen Sicherung und der Verwaltung von Lagerbeständen, der Vernichtung überschüssiger Bestände und der Rückverfolgung und Grenzkontrolle zuweisen.

·Die EU wird sich um Synergien mit der Initiative der Afrikanischen Union „Die Waffen zum Schweigen bringen“ 47 , der Erklärung von Bamako zu unerlaubten SALS 48 , die im Jahr 2000 vom Ministerrat der Afrikanischen Union angenommen wurde, und der 2011 in Lomé verabschiedeten Strategie der Afrikanischen Union gegen unerlaubte SALW 49 bemühen.

·Die EU wird ihre Kapazitäten für die Koordinierung mit anderen Gebern im Zusammenhang mit der Kontrolle von SALW in der Region verbessern.

Nord- und Südamerika

Maßnahme in Nord- und Südamerika:

·Die EU wird sich um Synergien mit den einschlägigen amerikanischen Staaten und Regionalorganisationen bemühen, um die unerlaubte Verbreitung von SALW und den unerlaubten Handel damit im Hinblick auf die Eindämmung von bewaffneter Gewalt und Kriminalität einzuschränken 50 .



3.Folgemaßnahmen und Schlussfolgerung

Diese Gemeinsame Mitteilung enthält Elemente für ein gemeinsames Verständnis und ein gemeinsames Vorgehen der EU bei der Bekämpfung der Bedrohung durch unerlaubte Feuerwaffen und SALW und zugehörige Munition, eine Reihe von Maßnahmen, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten innerhalb der Grenzen der EU zu ergreifen sind, sowie Vorschläge für die Zusammenarbeit und die Unterstützung bei der Kontrolle von SALW in der Nachbarschaft der EU und der restlichen Welt.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ersuchen den Rat, eine EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen und SALW sowie zugehörige Munition anzunehmen, die sowohl zivile als auch militärisch einsetzbare Feuerwaffen abdeckt, um auf der Grundlage der in dieser Gemeinsamen Mitteilung dargelegten Elemente umfassend gegen die Bedrohung vorzugehen.

Der EAD und die Kommission werden jährliche Fortschrittsberichte über die Umsetzung der Strategie vorlegen.

(1)       https://s3.amazonaws.com/unoda-web/wp-content/uploads/2016/10/english.pdf
(2)       https://www.europol.europa.eu/socta/2017/  
(3)      Ratsdokument 5319/06 http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&f=ST%205319%202006%20INIT
(4)      A/CONF.192/15.
(5)      Die Europäische Sicherheitsagenda, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2015) 185 final vom 28.4.2015).
(6)      Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda: EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM (2015) 624 final vom 2.12.2015 ).
(7)       Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13.9.1991, S. 51) und Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. 94 vom 30.3.2012, S. 1) .
(8)       https://europa.eu/globalstrategy/en/global-strategy-foreign-and-security-policy-european-union  
(9)      http://treaties.un.org/doc/Treaties/2013/04/20130410%2012-01%20PM/Ch_XXVI_08.pdf#page=21
(10)      Siehe Fußnote 7.
(11) Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Für den Intra-EU-Transfer von Militärtechnologie und Militärgütern gilt die Richtlinie 2009/43/EG.
(12) Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und die zugehörige Munition sind militärisch einsetzbare Waffen; darunter fallen: a)    Kleinwaffen: Sturmgewehre, militärisch einsetzbare halbautomatische Gewehre und Karabiner, militärisch einsetzbare Revolver und Selbstladepistolen, leichte Maschinengewehre, Maschinenpistolen, einschließlich vollautomatischer Pistolen,b)    leichte Waffen: schwere Maschinengewehre, Kanonen, Haubitzen und Mörser mit einem Kaliber von weniger als 100 mm, Granatwerfer, rückstoßfreie Geschütze, Schulterwaffen und andere Panzer- und Flugabwehrsysteme, die Projektile abfeuern, einschließlich MANPADS, sofern sie von einer Person oder von Mannschaften getragen werden können,c)    Teile von SALW,d)    SALW-Zubehör (z. B. Nachtsichtzielfernrohre, Schallunterdrücker usw.) unde)    SALW-Munition.Diese Definition greift einer künftigen international vereinbarten Definition der SALW nicht vor.
(13)      Der Ausdruck „Feuerwaffen“ ist weiter gefasst und deckt sowohl zivile als auch militärisch einsetzbare Feuerwaffen ab. Nach der Definition im Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen sind Feuerwaffen tragbare Waffen, mit Ausnahme antiker Feuerwaffen oder deren Nachbildungen, die Schrot, eine Kugel oder ein anderes Geschoss mittels Treibladung durch einen Lauf verschießen, die für diesen Zweck gebaut sind oder die für diesen Zweck umgebaut werden können. Es sei darauf hingewiesen, dass einige leichte Waffen, wie z. B. Raketenwerfer, keine Feuerwaffen sind. Folglich sind durch den Ausdruck „Feuerwaffen“ nicht alle SALW abgedeckt.
(14)       https://europa.eu/globalstrategy/sites/globalstrategy/files/pages/files/eugs_review_web_13.pdf
(15)       http://www.un.org/events/smallarms2006/pdf/192.15%20 (E).pdf  
(16)      http://www.poa-iss.org/InternationalTracing/InternationalTracing.aspx
(17)     https://www.un.org/disarmament/att/
(18)      Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität;    
http://www.unodc.org/unodc/en/firearms-protocol/the-firearms-protocol.html  
(19)      ABl. L 89 vom 25.3.2014, S. 7.
(20)      COM(2018) 2197 final.
(21)       https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/  
(22)       Nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 91/477/EWG muss dieser Durchführungsrechtsakt bis zum 14. September 2018 angenommen werden.
(23)      Zu erlassen bis 14. September 2018 gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 137 vom 24.5.2017, S. 22).
(24)    COM(2017) 737 final vom 12.12.2017.
(25)      Online-Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Ausfuhrkontrollbehörden der Mitgliedstaaten, eingerichtet im Rahmen der Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ des Rates (COARM). Die Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ befasst sich mit Fragen, die die Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen betreffen. Sie fungiert ferner als Forum für Kommunikation und Informationsaustausch der Mitgliedstaaten über ihre Politik für die Ausfuhren in Nicht-EU-Länder und über die auf nationaler Ebene abgelehnten Anträge auf Genehmigung von Ausfuhren in Nicht-EU-Länder.
(26)   C(2018) 2197 final vom 17.4.2018.
(27)      Durchführungsverordnung (EU) 2018/337 der Kommission vom 5. März 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 62).
(28)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit (COM(2016) 205 final vom 6.4.2016).
(29)       https://www.interpol.int/Crime-areas/Firearms-trafficking/INTERPOL-Illicit-Arms-Records-and-tracing-Management-System-iARMS  
(30) EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung vom 2. Dezember 2015, COM(2015) 624 final.
(31)      https://ec.europa.eu/home-affairs/financing/fundings/security-and-safeguarding-liberties/internal-security-fund-police_en
(32)      Für die Zwecke dieser Strategie bezieht sich der Ausdruck „Strafverfolgung“ auf die Tätigkeiten der Polizei, der Grenz- und Küstenwache sowie des Zolls.
(33)      Schlussfolgerungen des Rates zur Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität (Dok. 15358/10 COSI 69 ENFOPOL 298 CRIMORG 185 ENFOCUSTOM 94 vom 10.6.2011).
(34)      Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung eines EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität (2014-2017) (Dok. 12095/13 vom 7.6.2013).
(35)      Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014.
(36)      Resolution 1325 (2000) und nachfolgende Resolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit, darunter die Resolution 2242 (2015).
(37)      COM(2018) 65 final vom 6.2.2018, einschließlich des Anhangs.
(38)      EMPACT – Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen.
(39)    In diesen Schlussfolgerungen unterstrich der Rat „die Notwendigkeit einer wirksamen und intensiven regionalen und internationalen Zusammenarbeit, auch mit EUROPOL und EUROJUST, unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten zum Status.“
(40)    Im Rahmen der GSVP finanziertes Programm, 2017-2019, 6 508 136 EUR.
(41)      IPA 2017-2019, 13 Mio. EUR: Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit ( GIZ).
(42)      IPA 2015-2019, 2 Mio. EUR: UNODC.
(43)      Gemeinsamer Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status (JOIN/2013/06 final - 2013/0107 (NLE)).
(44)      https://www.euromed-police.eu/
(45)      https://www.conflictarm.com/itrace
(46)      http://www.g5sahel.org/
(47)      https://issafrica.org/pscreport/uploads/AU%20Roadmap%20Silencing%20Guns%202020%20pdf%20en.pdf
(48)      http://www.un.org/en/africa/osaa/pdf/au/cap_smallarms_2000.pdf
(49)      https://www.unrec.org/docs/Strategy%20Final.pdf
(50)      Nach einer UNODC-Studie aus dem Jahr 2013 kamen im Jahr 2012 weltweit fast eine halbe Million Menschen (437 000) durch vorsätzliche Tötungsdelikte ums Leben. Davon entfiel über ein Drittel (36 %) auf Amerika. Fast die Hälfte aller Getöteten waren zwischen 15 und 29 Jahren alt. Feuerwaffen sind in der Region besonders verbreitet: Zwei Drittel (66 %) der Tötungsdelikte werden mit Schusswaffen begangen.
Top