EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.10.2018
COM(2018) 711 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Fortschrittsbericht über die Durchführung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels
{SWD(2018) 452 final}
1. Einleitung
Im Februar 2016 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels“ mit einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität in der Europäischen Union (EU) und zur Stärkung der Rolle der EU im weltweiten Kampf gegen diese illegalen Aktivitäten. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die auf drei Schwerpunkten beruhen: i) Unterbindung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung seiner Ursachen, ii) Durchführung und Durchsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung der organisierten Artenschutzkriminalität und iii) Stärkung der globalen Partnerschaft der Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländer gegen den illegalen Artenhandel.
Am 20. Juni 2016 verabschiedete der Rat der EU Schlussfolgerungen zum Aktionsplan, befürwortete seine drei Schwerpunkte und rief dazu auf, diesen zeitnah umzusetzen. Das Europäische Parlament begrüßte den Aktionsplan ebenfalls in einer Entschließung von November 2016.
Der Aktionsplan hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2016 bis 2020). Sowohl im Aktionsplan als auch in den Schlussfolgerungen des Rates wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission bis Juli 2018 über den Stand der Durchführung des Aktionsplans und über die Angemessenheit und Relevanz seiner Schwerpunkte und Ziele berichten sollte.
Der vorliegende Bericht enthält einen Überblick über die Fortschritte, die alle einschlägigen Akteure bei der Durchführung des Aktionsplan erzielt haben; der Bericht basiert in erster Linie auf den Informationen, die von 25 EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, Europol, Eurojust und europäischen Netzwerken, die auf die Durchsetzung des EU-Umweltrechts spezialisiert sind, übermittelt wurden.
Weitere Informationen über die Maßnahmen, die zur Durchführung des Aktionsplans ergriffen werden, können der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen entnommen werden, die dem vorliegenden Bericht beigefügt ist. Die Beiträge der Mitgliedsaaten wurden auf der Website der Kommission veröffentlicht.
2. Wichtigste Schritte seit der Verabschiedung des Aktionsplans 2016
Dieser Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte, die seit 2016 unternommen werden, um die drei Schwerpunkte des Aktionsplans sowie, soweit relevant, die zusätzlichen zur Verwirklichung seiner Ziele geplanten Maßnahmen zu verfolgen.
Schwerpunkt 1 – Unterbindung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung seiner Ursachen
Der erste Schwerpunkt des Aktionsplans sieht die Bekämpfung der verschiedenen Ursachen des illegalen Artenhandels durch die EU und ihre Mitgliedstaaten vor. Die Bekämpfung des illegalen Artenhandels kann nur erfolgreich sein, wenn seine strukturellen Ursachen in Angriff genommen werden.
Die Verringerung der Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tieren und Pflanzen ist ein entscheidendes Element der EU-Strategie zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels und es wurden bereits viele Initiativen mit diesem Ziel ins Leben gerufen. Die EU und einige Mitgliedstaaten unterstützen Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen in Asien bei ihren Bemühungen, die Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Arten einzudämmen, insbesondere von Nashörnern, Elefanten und Schuppentieren. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der EU ebenfalls um einen wichtigen Markt für Produkte aus wildlebenden Tieren und Pflanzen handelt, werden beispiellose Anstrengungen unternommen, um Unternehmen, Verbraucher und die allgemeine Öffentlichkeit für die Merkmale und das Ausmaß des illegalen Artenhandels in der EU zu sensibilisieren. Viele Mitgliedstaaten haben bereits Informationskampagnen über illegalen Artenhandel durchgeführt, mitunter mit Fokus auf spezifischen Sektoren von besonderer Relevanz (z. B. exotische Haustiere, Musikinstrumente, Lufttransport oder Online-Handel). Ähnliche Anstrengungen werden auch auf EU-Ebene unternommen – durch Workshops über die Rolle des EU-Unternehmenssektors bei der Bekämpfung des illegalen Artenhandels und durch direkte Kontakte mit Unternehmensvertretern.
Zwar wurden in vielen einschlägigen Sektoren bereits gute Fortschritte erzielt, die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen jedoch mehr tun. Ein besonderer Fokus sollte auf den Online-Handel und Kurierdienste gelegt werden, angesichts des beträchtlichen Volumens an Produkten aus wildlebenden Tieren und Pflanzen (sowohl legal als auch illegal), die über Websites gehandelt und durch Kurier- oder Versanddienste transportiert werden. Die Kommission wird außerdem auf der gegenwärtigen Zusammenarbeit mit Akteuren wie Handelsverbänden für Zierfische und exotische Haustiere aufbauen, um Zusagen zu bestätigen und konkrete Ergebnisse im Kampf gegen den illegalen Artenhandel zu erzielen und eine nachhaltige Beschaffung von Produkten aus wildlebenden Tieren und Pflanzen zu fördern.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind sehr bemüht sicherzustellen, dass der innereuropäische Handel und die Ausfuhr von Elfenbeingegenständen nicht zu Elefantenwilderei und illegalem Elfenbeinhandel beitragen. Im Einklang mit Maßnahme 2 des Aktionsplans verabschiedete die Kommission im Mai 2017 einen Leitfaden
mit der Empfehlung, dass die EU-Mitgliedstaaten ab 1. Juli 2017 die Ausstellung von Ausfuhrdokumenten für Rohelfenbein einstellen sollten. Praktisch bedeutet dies, dass die EU-Mitgliedstaaten kein Rohelfenbein mehr exportieren, außer in ganz bestimmten Situationen, wie z. B. zu Wissenschafts-, Vollzugs- oder Bildungszwecken.
Darüber hinaus organisierte die Kommission vom 15. September bis 8. Dezember 2017 eine öffentliche Konsultation, um Informationen und Ansichten über das Ausmaß, die Struktur und die Hauptmerkmale der legalen und illegalen Ein- und Ausfuhr von Elfenbein in bzw. aus der EU sowie über die Prioritäten einzuholen, die von der EU bei ihrem Ansatz zur Bekämpfung des illegalen Elfenbeinhandels verfolgt werden sollten.
Die Ergebnisse dieser Konsultation zeigen viel Unterstützung von den nahezu 90 000 Teilnehmern für eine Verschärfung der derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften über Elfenbeinhandel. Eine große Mehrheit der Teilnehmer sieht dies als einen notwendigen Schritt an, um zu verhindern, dass Elfenbeingegenstände von legaler und illegaler Herkunft vermischt werden, um zu unterbinden, dass Elfenbeingegenstände in der EU gekauft und anschließend in Drittländer transportiert werden, wo sie die Nachfrage nach illegalen Elfenbeingegenständen ankurbeln würden, und um die Arbeit der Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung des illegalen Elfenbeinhandels zu unterstützen. Andere Befragte sprachen sich gegen eine weitere Beschränkung der Ein- und Ausfuhr von Elefantenelfenbein in bzw. aus der EU aus, insbesondere im Fall von Antiquitäten.
Der EU-Markt sollte nicht die Nachfrage nach Arten ankurbeln, die illegal oder auf nicht nachhaltige Weise entnommen werden. Aus diesem Grund spielt die EU, in enger Zusammenarbeit mit Arealstaaten, eine proaktive Rolle bei der Ausweitung des Geltungsbereichs des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) auf neue Arten, die durch internationalen Handel bedroht sind, um sie so international zu schützen. Dies ist besonders für exotische Haustiere, für die die EU einen wichtigen Markt darstellt, sowie für Tropenhölzer und gefährdete Meereslebewesen der Fall. Die EU spielte diesbezüglich eine zentrale Rolle auf der 17. Konferenz der Vertragsparteien (CoP17) des CITES im Jahr 2016 und arbeitet derzeit aktiv an der Vorbereitung der CoP18 im Jahr 2019.
Die Förderung der Rolle lokaler Gemeinschaften für den Schutz wildlebender Arten stellt ebenfalls eine Priorität der EU und ihrer Mitgliedstaaten dar. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Komponente der EU-finanzierten Programme für den Schutz der biologischen Vielfalt und für die Bekämpfung des illegalen Artenhandels (siehe Schwerpunkt 3).
Die EU und ihre Mitgliedstaaten spielen eine ausschlaggebende Rolle dabei, sicherzustellen, dass Korruption auf internationaler Ebene als wichtige Triebkraft des illegalen Artenhandels anerkannt wird. Auf der CoP17 wurde auf der Grundlage eines Vorschlags der EU eine CITES-Entschließung zu diesem Thema verabschiedet. Auf Initiative Deutschlands wurden von den G20 im Juli 2017 außerdem Hochrangige Grundsätze zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit illegalem Artenhandel empfohlen. Seitdem fordert die EU insbesondere durch ihre Delegationen in Drittländern konkrete Maßnahmen gegen Korruption im Zusammenhang mit illegalem Artenhandel.
Schwerpunkt 2 – Effizientere Durchführung und Durchsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung der organisierten Artenschutzkriminalität
Der zweite Schwerpunkt des Aktionsplans sieht eine wirksamere Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten vor.
Im Mai 2017 erklärte der Rat die Umweltkriminalität zu einer Priorität des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität für den Zeitraum 2018-2021. Der Rat hat es sich zur Priorität gesetzt, kriminelle Organisationen, die an Umweltkriminalität und insbesondere illegalem Artenhandel und illegalem Handel mit Abfällen beteiligt sind, zu zerschlagen. Im Rahmen des EU-Politikzyklus für den Zeitraum 2018-2021 wurde im September 2017 ein mehrjähriger strategischer Plan zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, auf den sich die Kommission und die Mitgliedstaaten verständigt haben, verabschiedet. In diesem strategischen Plan werden das Ausmaß des Problems beschrieben, die gegenwärtigen Aktivitäten und Strategien im Bereich der Umweltkriminalität aufgelistet sowie vorhandene und potenzielle Schwachstellen ermittelt. Es werden darin außerdem sieben strategische Ziele gesetzt und darunter jeweils die Akteure, die Arten von Maßnahmen und die Vorteile dieser Maßnahmen angeführt. Diese Ziele lauten:
-Ausarbeitung eines Informationsbildes,
-operative Tätigkeiten,
-Prävention und Kapazitätsaufbau,
-Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Partnern,
-Bekämpfung von Dokumentenbetrug,
-Finanzermittlungen und
-Online-Handel mit (il-)legalen Waren und Dienstleistungen.
Der mehrjährige strategische Plan wird durch jährliche operative Aktionspläne umgesetzt. Diese Anerkennung dürfte die Mobilisierung und operativen Kapazitäten von Europol und den Vollzugsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Umweltkriminalität und insbesondere des illegalen Artenhandels erhöhen. Die Kommission verabschiedete außerdem im Januar 2018 eine Mitteilung mit dem Titel „Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik“. Dieser Aktionsplan sieht unter anderem die Ausarbeitung eines Verfahrensleitfadens zur Bekämpfung von Umweltverbrechen mit besonderem Schwerpunkt auf Abfall- und Artenschutzkriminalität vor. Maßnahmen, die sich auf die Ausbildung und die bessere Nutzung von Fachwissen über die Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts beziehen, gehören auch dazu.
Es wurden strategische Durchsetzungsprioritäten auf EU-Ebene festgelegt; diese werden sowohl durch nationale als durch grenzüberschreitende gemeinsame Maßnahmen umgesetzt, insbesondere zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Elfenbein, Aalen, Reptilien und Vögeln. In der gesamten EU wurden große grenzüberschreitende Ermittlungen und Beschlagnahmen durchgeführt – unter aktiver Beteiligung von Europol, Eurojust und vielen Strafverfolgungsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten (siehe Kasten 1). In einigen Mitgliedstaaten findet eine deutlich stärkere Mobilisierung von Vollzugsbehörden zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels statt. Die Sicherstellung gleicher Rahmenbedingungen in der gesamten EU und einem starken Vollzug in allen Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels sollte von nun an eine Priorität darstellen. Zu den berichteten Fällen erfolgreicher strafrechtlicher Verfolgungen und Sanktionen im Zusammenhang mit dem illegalen Artenhandel zählen Dokumentenbetrug, Geldwäsche bzw. organisierte Kriminalität sowie Abschöpfung illegalen Vermögens. Es muss jedoch das Bewusstsein der Justiz für den illegalen Artenhandel weiter geschärft werden, da die Informationen über strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen in diesem Bereich nach wie vor begrenzt sind. Es wurden bislang nur wenige Fortschritte bei Geldwäsche-Ermittlungen im Zusammenhang mit illegalem Artenhandel verzeichnet. Viele Mitgliedstaaten und Interessenträger haben festgestellt, dass der Bereich des illegalen Online-Artenhandels größere Aufmerksamkeit verdient.
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Kasten 1 – Beschlagnahme von Produkten aus wildlebenden Tieren und Pflanzen in der EU im Jahr 2016
Im Jahr 2016 meldeten die zuständigen Behörden von 24 EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission insgesamt 2268 bedeutende Beschlagnahmen von Waren aus wildlebenden Arten, 63 % davon an den EU-Außengrenzen. Zu den an den EU-Grenzen beschlagnahmten Warengruppen zählten in erster Linie Heilmittel (42 %), Elfenbein (14 %), Korallen (10 %), Reptilienteile und -erzeugnisse (7 %), lebende Reptilien (5 %), Kaviar (4 %) und Pflanzen. Die bei der Einfuhr beschlagnahmten Waren kamen überwiegend aus China, den USA, der Schweiz und Thailand, während die meisten der bei der Ausfuhr beschlagnahmten Waren nach China (u. a. die Sonderverwaltungsregion Hongkong), in die USA und nach Vietnam gelangen sollten. Die meisten der Beschlagnahmen fanden an Flughäfen statt, wobei im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren ein größerer Anteil der beschlagnahmten Waren mit Post- oder Expressversanddiensten transportiert wurden.
Im Jahr 2016 wurden mehr als zwei Tonnen Elfenbein beschlagnahmt. Der Großteil dieses Elfenbeins war nicht für den EU-Markt bestimmt und bestand aus Gegenständen, die sich entweder im Transit durch europäische Flughäfen oder Versandzentren von Afrika nach Asien befanden, oder ohne die erforderlichen Dokumente wieder nach Asien ausgeführt werden sollten (hauptsächlich antike Elfenbeingegenstände).
Der illegale Handel mit Aal stellt derzeit eine der größten Herausforderungen für die EU und ihre Mitgliedstaaten im Kampf gegen den illegalen Artenhandel dar. In der Fangsaison 2016-2017 wurden 48 Personen verhaftet und 4000 kg an lebenden Jungaalen (Glasaale) beschlagnahmt; die Aale wurden bei ihrer Ausfuhr nach Asien abgefangen und ihr Gesamtwert wurde auf rund 4 Mio. EUR geschätzt. Ermittlungen von Europol und einigen EU-Mitgliedstaaten weisen darauf hin, dass transnationale organisierte kriminelle Netze am Schmuggel von Aalen aus Europa beteiligt sind.
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Die meisten Mitgliedstaaten berichteten, dass ihre Behörden auf nationaler Ebene Ausbildungskurse durchführen, wobei eine zunehmende Anzahl der Kurse gemeinsam mit verschiedenen Behörden (Zoll-, Polizei-, Kontroll-, CITES-Verwaltungsbehörden usw.) organisiert werden. Es werden auch viele Ausbildungsaktivitäten auf EU-Ebene veranstaltet, und zwar unter der Aufsicht von CEPOL oder den Fachkräftenetzwerken für Umweltkriminalität. EU-finanzierte Umwelt- und Polizeikooperationsprogramme werden ebenfalls genutzt, um die Ausbildung von Vollzugsbeamten zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität zu fördern (siehe Kasten 2).
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Kasten 2 – Finanzielle Unterstützung für den Kampf gegen Artenschutzkriminalität in der EU
Die EU finanziert viele spezifische Projekte und Initiativen zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität, vorwiegend im Rahmen des Programms LIFE. LIFE stellt 1,1 Mio. EUR für das Projekt „LIFE for Danube Sturgeons“ (2016-2020) bereit, das zum Ziel hat, die Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen zur Bekämpfung von Störwilderei und illegalem Kaviarhandel in Bulgarien, Rumänien, Serbien und der Ukraine zu verbessern. LIFE fördert außerdem Aktivitäten unter der Leitung des Europäischen Netzes der in Umweltsachen tätigen Staatsanwälte (ENPE), darunter die Entwicklung neuer Ausbildungstools im Bereich Umweltkriminalität für Staatsanwälte und Richter sowie die Einrichtung einer Datenbank für bewährte Verfahren (645 000 EUR für den Zeitraum 2015-2020). Des Weiteren unterstützt LIFE Projekte zur Bekämpfung der illegalen Tötung von Vögeln in der gesamten EU, vorwiegend um die Umsetzung des EU-Fahrplans zur Beendigung des illegalen Tötens und Fangs von Vögeln und des Handels mit diesen Tieren zu fördern. Die kürzlich veröffentlichte Broschüre „LIFE & Wildlife Crime“ enthält umfassende Informationen über die Initiativen, die im Rahmen des LIFE-Programms zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität unterstützt werden.
Im November 2017 wurde im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit – Polizei der EU mit einem Gesamtbudget von 2,5 Mio. EUR die erste gezielte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte veröffentlicht, die darauf abzielen, die operativen Aktivitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Umweltkriminalität zu fördern, und zwar u. a. durch Ausbildungs- und Kapazitätsaufbauaktivitäten für zuständige Behörden. Die Bekämpfung des illegalen Artenhandels wird in dieser Aufforderung ausdrücklich als eine der Prioritäten genannt.
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Viele Mitgliedstaaten haben Plattformen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit oder Task Forces zum Thema illegaler Artenhandel eingerichtet. Spanien hat einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels verabschiedet, der sich am EU-Aktionsplan orientiert und in dem eine umfassende Strategie zur Lösung des Problems dargelegt ist. Die Tschechische Republik plant ebenfalls, bis Ende 2018 einen ähnlichen nationalen Aktionsplan zu verabschieden. Trotz einiger Fortschritte stellen die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen zwischen Vollzugsbehörden in einigen Mitgliedstaaten jedoch nach wie vor eine Herausforderung dar. Außerdem tauschen nicht alle Mitgliedstaaten Informationen mit anderen Mitgliedstaaten oder über Europol aus. Viele Mitgliedstaaten halten EU-TWIX (siehe Kasten 3) für ein praktisches und effizientes Tool für den EU-weiten Austausch von Informationen über den illegalen Artenhandel (personenbezogene Daten ausgenommen). Die Nutzung der Plattform SIENA für den Austausch von Nachrichten über illegalen Artenhandel durch die Mitgliedstaaten variiert hingegen stark, je nach den betreffenden Behörden. Dies behindert die wirksame Zusammenarbeit; zudem werden Europol dadurch wertvolle Informationen vorenthalten, die erforderlich wären, um ein umfassendes Informationsbild des illegalen Artenhandels in der EU zeichnen zu können.
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Kasten 3 – EU-TWIX: ein erfolgreiches Tool für die Zusammenarbeit im Bereich der Durchsetzung in der EU
EU-TWIX ist ein europäisches System zur Unterstützung des Vollzugs, das den Informationsaustausch und die internationale Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbeamten im Bereich Artenschutz erleichtern soll. Es wurde im Jahr 2005 auf Initiative der belgischen Behörden und TRAFFIC eingerichtet und vernetzt inzwischen mehr als 1000 Beamte (z. B. von CITES-Verwaltungs-, Zoll-, Umweltkontroll-, Polizei- und Justizbehörden) von 37 europäischen Ländern und 10 internationalen/regionalen Organisationen miteinander – mit finanzieller Unterstützung von der Europäischen Kommission und vielen Mitgliedstaaten.
Die Kommunikation über die EU-TWIX-Mailingliste hat bereits zu mehreren grenzüberschreitenden Ermittlungen geführt, darunter eine breit angelegte Untersuchung eines Falls betreffend den illegalen Handel mit Vögeln in den Niederlanden mit Verbindungen zu mehreren anderen europäischen und nicht europäischen Ländern. Rund 500 Exemplare von Vögeln wurden beschlagnahmt sowie Geld und Eigentum. Drei Personen erhielten Haftstrafen.
Die EU-TWIX-Datenbank umfasst derzeit über 55 000 Einträge betreffend artenschutzrechtliche Beschlagnahmen in den 28 EU-Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2000. Dies stellt eine einzigartige Möglichkeit zur Überwachung der Trends bezüglich des illegalen Artenhandels auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU dar.
EU-TWIX hat außerdem bereits mehrere ähnliche Systeme weltweit inspiriert; siehe den Anhang zu diesem Bericht für weitere Einzelheiten diesbezüglich.
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Schwerpunkt 3 – Stärkung der globalen Partnerschaft der Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländer gegen den illegalen Artenhandel
Seit der Verabschiedung des Aktionsplans behaupten die EU und ihre Mitgliedstaaten ihren Status als größter Hilfeleistender im Kampf gegen den illegalen Artenhandel (wichtigster Geldgeber). Viele Projekte haben zum Ziel, den Aktionsplan durch Angehen der Hauptursachen und entscheidenden Faktoren des illegalen Handels umzusetzen, insbesondere in Bereichen wie Umweltkriminalität, Korruption und Rechtsstaatlichkeit, Unsicherheit aufgrund bewaffneter Konflikte, Ökosystemleistungen und Existenzsicherung in Schutzgebieten, Management natürlicher Ressourcen und Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften.
Die EU und viele Mitgliedstaaten haben langfristige Partnerschaften mit Drittländern gebildet, um die biologische Vielfalt zu erhalten und den illegalen Artenhandel zu bekämpfen, und zwar angesichts des Zusammenhangs, der zwischen der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen und den destabilisierenden Aktivitäten bewaffneter Gruppen, insbesondere in Zentralafrika, besteht. Der Aktionsplan hat in diesem Bereich für einen deutlichen Auftrieb gesorgt. Neben der bereits vorhandenen finanziellen Unterstützung und den laufenden Aktivitäten wurden 2016 und 2017 im Rahmen der EU-Entwicklungs- und Kooperationspolitik weitere beträchtliche zusätzliche EU-Mittel (rund 340 Mio. EUR in Afrika, Asien und dem Pazifischen Raum sowie Südamerika und der Karibik) mobilisiert
Dies umfasst regionale Programme zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität in Zentral- und Ostafrika sowie Unterstützung für den Artenschutz in Ländern Afrikas, des Karibischen und Pazifischen Raums (AKP) und bestimmten anderen Ländern (z. B. Guinea). Im Rahmen des Partnerschaftsprogramms BIOPAMA (Biodiversity and Protected Areas Management) umfassten die regionalen Prioritäten in AKP-Ländern auch den Kapazitätsaufbau zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität.
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Kasten 4 – Ein neues globales EU-Programm zur Bekämpfung der Artenschutz- und Forstkriminalität
Die EU-Maßnahme „Strafverfolgung und Bekämpfung der Artenschutz- und Forstkriminalität“, die 2017 verabschiedet wurde, wird 43,5 Mio. EUR für Folgendes mobilisieren:
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Förderung der operativen Kapazitäten des Internationalen Konsortiums zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität (ICCWC), um die Strafverfolgung im Bereich des Artenschutz- und Forstrechts in bestimmten Ländern zu verbessern und die internationale Koordinierung zu unterstützen (13,5 Mio. EUR);
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Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und lokaler Gemeinschaften bei der Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Artenhandels in Asien, Afrika und Lateinamerika.
Dies ergänzt vorhandene regionale Programme mit ICCWC-Mitgliedern, insbesondere in Zentralafrika (UNODC), Ost-/Südafrika (UNODC, CITES), Asien (UNODC) und durch das globale Programm MIKE (CITES), die sich insgesamt auf über 40 Mio. EUR belaufen.
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Einige Mitgliedstaaten (insbesondere Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich) stellen im Rahmen ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit für nationale und regionale Programme zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels ebenfalls erhebliche finanzielle Mittel bereit. Belgien, Frankreich, Deutschland, die Niederlande und die EU tragen zum „African Elephant Fund“ bei.
Neben der Bereitstellung von finanzieller Unterstützung engagiert sich die EU aktiv für die bilateralen Dialoge über illegalen Artenhandel mit einigen wichtigen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern. EU-Delegationen fördern aktiv die Umsetzung von CITES und der EU-Verordnungen über den Artenhandel in Drittländern und bieten technische Unterstützung an. Die EU nutzt ihre handelspolitischen Instrumente außerdem, um Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels zu fordern, z. B. durch die Aufnahme spezifischer Bestimmungen in künftige Freihandelsabkommen (insbesondere mit Vietnam) oder über die Regelung APS+. Die EU fördert ferner den Dialog mit regionalen Organisationen, wie z. B. mit ASEAN und der Afrikanischen Union, um den illegalen Artenhandel besser zu bekämpfen.
Eine Reihe von Mitgliedstaaten mobilisiert ihre diplomatischen Netzwerke zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels und das Vereinigte Königreich plant eine hochrangige Konferenz über illegalen Artenhandel im Oktober 2018.
Die EU ist geht auch auf multilateraler Ebene proaktiv vor, insbesondere im Zusammenhang mit dem Übereinkommen CITES, das das wichtigste multilaterale Instrument zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels darstellt und von der EU auch finanziell unterstützt wird. Auf der CoP17 und der Sitzung des Ständigen Ausschusses 2017 setzte sich die EU nachdrücklich für gezielte Empfehlungen und Sanktionen ein, um zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Elfenbein, Nashornhörnern, Palisander und Tigern beizutragen.
Ebenso spielen die EU und eine Reihe von Mitgliedstaaten eine aktive Rolle bei den Gesprächen über das Töten und den Fang von Vögeln und den Handel mit diesen Tieren, z. B. als Teil der speziellen Expertengruppe, die im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) eingerichtet wurde. Sie fördern außerdem die Aufnahme des illegalen Artenhandels in die Tagesordnungen der Vereinten Nationen, der G20, der G7 und anderer internationaler Gremien. Es sind weitere Fortschritte erforderlich, um den illegalen Artenhandel auf die Tagesordnung anderer einschlägiger internationaler Gremien und Foren zu setzen, wie z. B. das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF).
3. Fazit
Der Aktionsplan hat erhebliche politische Aufmerksamkeit und Unterstützung auf EU-Ebene generiert. Einer seiner ersten positiven Effekte besteht darin, dass der illegale Artenhandel von vielen politischen Entscheidungsträgern, Strafverfolgungsbehörden und Interessenträgern in der EU verstärkt als prioritär zu behandelndes Thema wahrgenommen wird. Dies hat bereits zur Verabschiedung zahlreicher Initiativen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten geführt, um die Ziele des Aktionsplans zu verwirklichen. Außerdem wurden zahlreiche weitere positive Ergebnisse erzielt: eine höhere Anzahl von Vollzugsmaßnahmen in der EU; Zusagen von Akteuren im Privatsektor, zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels beizutragen; ein Verbot der Ausfuhr von Rohelfenbein; maßgebliche Initiativen der EU für die Bekämpfung des illegalen Artenhandels in multilateralen Foren (insbesondere im Rahmen von CITES); erhöhte EU-Mittel für den Kapazitätsaufbau und internationale Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels; und die Mobilisierung von diplomatischen Netzwerken der EU und der Mitgliedstaaten in vielen Drittländern zur Bekämpfung dieses Problems.
Insgesamt wurden bei den meisten der 32 Maßnahmen des Aktionsplans gute Fortschritte erzielt. Letztendlich sind die besten Indikatoren zur Beurteilung ihrer Wirkung das Ausmaß der Wilderei und des illegalen Handels. Trotz einiger ermutigender Zeichen (insbesondere ein Rückgang der Elefanten- und Nashornwilderei in den letzten Jahren) floriert der illegale Artenhandel weiterhin und stellt eine ernsthafte Gefahr für die biologische Vielfalt, die Rechtsstaatlichkeit und die nachhaltige Entwicklung dar. Es besteht daher kein Zweifel, dass die im Aktionsplan dargelegten Schwerpunkte und Ziele nach wie vor angemessen und relevant sind.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen weiter intensivieren, um die Ziele des Aktionsplans bis 2020, wenn der Bedarf an weiteren Maßnahmen beurteilt wird, zu erreichen. Dies ist auch von Bedeutung für die Erreichung der Zielvorgabe 15.7 des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 15; demzufolge müssen „dringend Maßnahmen ergriffen werden, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen“.