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Document 52018DC0042

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Auswirkungen internationaler Tierschutzaktivitäten auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tierproduzenten in einer globalisierten Welt

    COM/2018/042 final

    Brüssel, den 26.1.2018

    COM(2018) 42 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    über die Auswirkungen internationaler Tierschutzaktivitäten auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tierproduzenten in einer globalisierten Welt


    1.Einführung

    Die Europäische Union (EU) nimmt seit eh und je eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung eines tragfähigen und wissenschaftlich fundierten Gesetzesmodells im Bereich Tierschutz ein. Und die Kommission ist von Anfang an davon ausgegangen, dass ein solches Modell – um nachhaltig zu sein – auch international verbreitet werden sollte.

    Die Förderung des Tierschutzes und eines fairen Wettbewerbs weltweit stellt auch in Zukunft eine der Prioritäten der Kommission im Bereich Tierschutz dar.

    Hauptziel der internationalen Aktivitäten der Kommission zum Tierschutz ist die Förderung der EU-Werte in Bezug auf Tiere, um das Bewusstsein zu schärfen und global, insbesondere zusammen mit den EU-Handelspartnern, hohe Tierschutznormen zu fördern, die dem EU-Modell und den Grundsätzen der EU entsprechen. Die Verbesserung der Tierschutznormen weltweit trägt außerdem dazu bei, Wettbewerbsgleichheit zwischen der EU und Akteuren außerhalb der EU zu gewährleisten.

    Im Jahr 2012 hat die Kommission im Rahmen ihrer EU-Strategie für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2012-2015 1 beschlossen, ihre internationalen Aktivitäten im Bereich Tierschutz fortzusetzen.

    Die Kommission hat auf die Notwendigkeit verwiesen, Tierschutzvorschriften in bilaterale Handelsvereinbarungen aufzunehmen oder sonstige Kooperationsformen zu etablieren und eine konkrete Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten zu entwickeln.

    Die Kommission will auch künftig im multilateralen Bereich aktiv bleiben, insbesondere bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

    In der EU-Strategie ist die Annahme des vorliegenden Berichts vorgesehen. Er stellt eine wichtige Bestandsaufnahme der internationalen Tierschutzaktivitäten 2 , 3 , 4 in den letzten 15 Jahren dar.

    2.Ziele

    Ziel des vorliegenden Berichts ist es, die bedeutendsten internationalen Aktivitäten zum Schutz der zur Nahrungsmittelerzeugung genutzten Tiere zu bewerten, die die Kommission mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten durchgeführt hat.

    Untersucht werden die Ergebnisse der Förderung der Tierschutznormen weltweit und wie diese zur Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen Akteuren innerhalb und außerhalb der EU beigetragen haben.

    Mit diesem Bericht sollen die Aktivitäten und politischen Instrumente identifiziert werden, die in Bezug auf die Ergebnisse in den Jahren 2004-2016 am effektivsten waren.

    Der Bericht basiert auf der „Study on the impact of animal welfare international activities“ (Studie zu den Auswirkungen internationaler Tierschutzaktivitäten) 5 (im Folgenden „die Studie“). Er berücksichtigt außerdem die Studie „Assessing farmers' cost of compliance with EU legislation in the fields of environment, animal welfare and food safety“ (Bewertung der Kosten der Landwirte für die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Nahrungsmittelsicherheit) 6 . Diese später durchgeführte Studie befasst sich nicht mit dem Tierschutz, enthält jedoch Informationen, die für diesen Bericht relevant sind.

    3.Internationale Aktivitäten

    Die internationalen Aktivitäten der Kommission im Bereich Tierschutz erfolgen sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene.

    Multilaterale Aktivitäten beziehen sich auf Aktivitäten, die im Rahmen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen, die weltweit tätig sind, durchgeführt werden (z. B. OIE, FAO).

    Bilaterale Aktivitäten beziehen sich auf die Kooperation mit einzelnen oder regionalen Gruppen aus Nicht-EU-Staaten, beispielsweise Mercosur. Eine derartige Kooperation kann im Rahmen von Handelsabkommen oder im Rahmen anderer Kooperationsformen erfolgen (siehe Anhang II).

    Die wichtigsten Instrumente zur Schärfung des Bewusstseins für Tierschutz sind Schulungen und Initiativen zum Kapazitätsaufbau, beispielsweise das Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ 7 (BTSF) und das Programm für technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) 8 , sowie EU-Forschungsprogramme 9 und gezielte Projekte.

    3.1.Allgemeine Überlegungen

    Im Jahr 1995 beauftragte der Rat 10 die Kommission mit der Durchführung von Verhandlungen mit dem Ziel, Vereinbarungen mit Nicht-EU-Staaten zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen, auch zum Tierschutz im Handel, zu schließen.

    Mit Ausnahme der Normen im Bereich Schlachtung 11 gelten die EU-Tierschutznormen nur für die EU-Produktion und nicht für Importprodukte. Beim Export lebender Tiere gelten außerhalb der EU nur bestimmte Anforderungen für den Tiertransport 12 . Bei anderen EU-Tierschutznormen verfügt die Kommission lediglich über begrenzte Möglichkeiten, auf Nicht-EU-Staaten Einfluss zu nehmen. Der Tierschutz wird im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) nicht ausdrücklich als handelsrelevant anerkannt. Folglich beziehen sich Bestimmungen zum Tierschutz in Handelsabkommen meist auf die Kooperation und nicht auf die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen. Die Erfolge der EU auf diesem Gebiet sind von der Kooperationsbereitschaft der Nicht-EU-Staaten abhängig.

    3.2.Multilaterale Aktivitäten

    Diese Aktivitäten zielen darauf ab, die Entwicklung und Annahme internationaler Standards durch die OIE und die Kooperation mit der FAO zu fördern.

    Die wichtigsten Ziele der Aktivitäten mit der OIE:

    1.Gewährleistung, dass die OIE-Tierschutznormen im größtmöglichen Umfang den EU-Grundsätzen und dem EU-Modell entsprechen;

    2.Konsensbildung mit Nicht-EU-Staaten hinsichtlich der Übernahme dieser Normen;

    3.Förderung und Unterstützung der Einführung der OIE-Normen in Nicht-EU-Staaten;

    4.Nutzung der OIE-Normen als Grundlage dafür, eine gemeinsame Haltung zum Tierschutz mit Nicht-EU-Staaten zu erzielen.

    Seit 2002 haben die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten mit der OIE sowohl bei jedem Schritt des Prozesses zur Ausarbeitung von Normen als auch während der Umsetzung durch die OIE-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet.

    Die wichtigsten Beiträge der Kommission:

    1.Beteiligung am Normungsprozess durch Teilnahme an Arbeitsgruppen und Vertretung von auf EU-Ebene abgestimmten Standpunkten;

    2.Bereitstellung finanzieller Unterstützung und Mithilfe bei der Organisation von OIE-Schulungsveranstaltungen, um die Einführung internationaler Normen zu erleichtern;

    3.Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der regionalen Tierschutzstrategien der OIE.

    Alle EU-Mitgliedstaaten sind Mitglieder der OIE, während die Kommission einen Beobachterstatus hat. Im Anfangsstadium des Normungsprozesses leistet die Kommission Beiträge zu wichtigen Expertengruppen der OIE. 13 Sobald die Normen zur Genehmigung vorgelegt werden, leistet die Kommission über den „One-Voice“-EU-Koordinierungsmechanismus einen Beitrag. Die Kommission spielt insofern eine wichtige Rolle, als sie in jeder Konsultationsphase und zum Zeitpunkt der Annahme der Normen durch die OIE die gemeinsamen Standpunkte der EU vorträgt.

    Weiterhin unterstützt die Kommission die Vereinfachung der Annahme von Normen, indem sie Positionen mit den Nicht-EU-Mitgliedstaaten der OIE koordiniert. Die Kommission unterstützt OIE-Mitgliedstaaten bei dem Normungsprozess beispielsweise auch durch die Organisation regionaler Seminare für OIE-Schwerpunktthemen zum Tierschutz. Ferner unterstützten die Kooperationsprojekte der Kommission 14 , die der Stärkung von Veterinärdiensten dienen, sowie die regionale Koordinierung unter afrikanischen Staaten und deren Einbeziehung in den Normungsprozess der OIE.

    Seit 2002 wurden 14 internationale Normen zum Tierschutz sowie Leitgrundsätze verabschiedet (siehe Anhang I). Weiterhin ist es der EU gelungen, eine hohe Angleichung der Tierschutznormen der OIE und der EU auf den meisten Gebieten zu erzielen. 15

    Hinsichtlich der Einführung der Normen hat die Kommission den Qualifikationsaufbau bei den zuständigen Behörden von Nicht-EU-Staaten der OIE unterstützt. Seit 2004 hat die Kommission außerdem finanziell zur Organisation globaler und regionaler OIE-Initiativen beigetragen und sich an den Komitees beteiligt, welche die Ziele und Programme für diese Veranstaltungen ausarbeiten. Die Aktivitäten der Kommission haben die Einführung der OIE-Normen in Nicht-EU-Staaten vereinfacht, insbesondere in den Bereichen Schlachtung und Transport.

    Auf regionaler Ebene hat die Kommission die Entwicklung der regionalen Strategien zum Tierschutz der OIE 16  erleichtert und die Organisation von Veranstaltungen in den fünf OIE-Regionen mitfinanziert. Die Kommission hat die Aktivitäten der OIE-Plattform für den Tierschutz in Europa finanziert, bei der sie eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Prioritäten und der Aktivitäten der Plattform spielt. 17

    Im Jahr 2017 wurde ein Meilenstein erreicht, als die OIE mit Unterstützung der EU ihre erste globale Strategie für den Tierschutz verabschiedet hat. Sie fördert den Tierschutz im Rahmen anderer wichtiger sozialer Werte, wie zum Beispiel der sozioökonomischen Entwicklung und Nachhaltigkeit. Weiterhin basiert die OIE-Strategie auf der Entwicklung und Umsetzung wissenschaftlich basierter Standards, dem Kapazitätsaufbau, der Bildung und dem Dialog mit allen Beteiligten. Dieser Ansatz entspricht der Vorstellung und den Grundsätzen der EU zum Tierschutz.

    Die Kommission hat außerdem mit der FAO bei der Organisation von Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau kooperiert, mit denen der Tierschutz als öffentliches Gut und als Baustein einer nachhaltigen Produktion beworben wurde. In diesem Zusammenhang hat die Kommission zu bedeutenden Veranstaltungen beigetragen, zum Beispiel zum ersten „Expertentreffen zum Kapazitätsaufbau zur Umsetzung guter Tierschutz-Praktiken 18 . Die Kommission hat ferner zur Entwicklung des FAO Gateway to Farm Animal Welfare beigetragen, einer virtuellen Wissensaustausch-Plattform für alle Beteiligten. 19 Das Gateway, in dessen Redaktionsbeirat die Kommission einen Sitz hat, hat zur Schärfung des Bewusstseins für den Tierschutz weltweit und auch für Initiativen der Kommission beigetragen.

    3.3.Bilaterale Aktivitäten

    Hauptziele der bilateralen Kooperation:

    1.Schärfung des Bewusstseins und Entwicklung einer gemeinsamen Haltung gegenüber dem Tierschutz;

    2.Austausch technischer Kenntnisse;

    3.Unterstützung des Partnerlandes bei der Entwicklung und Umsetzung der Rechtsvorschriften und Normen zum Tierschutz auf der Grundlage des Modells und der Grundsätze der EU oder der OIE;

    4.Behandlung von Themen zum Tierschutz mit Folgen für den Handel zwischen den Parteien.

    Die wichtigsten Instrumente der Kommission zur Erreichung dieser Ziele:

    1.Konferenzen und internationale Veranstaltungen;

    2.Schulungsworkshops oder Experteneinsätze;

    3.gemeinsame Forschungsprogramme, die sich auf den lokalen Kontext beziehen;

    4.technische Unterstützung.

    Das erste bilaterale Handelsabkommen mit ausdrücklicher Bezugnahme auf den Tierschutz 20 wurde 2002 mit Chile unterzeichnet. Seitdem wurde die Kooperation zum Thema Tierschutz in die meisten bilateralen Handelsabkommen aufgenommen 21 einschließlich gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Angelegenheiten, und sie wurde konsequent in allen laufenden handelspolitischen Verhandlungen vorgeschlagen.

    Die Kommission kooperiert auch außerhalb der Handelsabkommen (siehe Anhang II).

    Die OIE-Normen werden häufig als Grundlage herangezogen, um ein gemeinsames Verständnis mit Nicht-EU-Staaten zu erzielen. In der Tat bieten diese Normen einen weitgehend anerkannten Rahmen, um eine Kooperation mit Nicht-EU-Staaten einzuleiten und zu entwickeln. 22

    Die Aufnahme des Tierschutzes in bilaterale Handelsabkommen erfolgte stets auf Wunsch der EU. Die bilaterale Kooperation innerhalb und außerhalb von Handelsabkommen hat im Laufe der Jahre konkrete Ergebnisse erzielt. Arbeitsgruppen zwischen der EU und ihren Partnern (z. B. Chile und Neuseeland) werden häufig einberufen, um die jährlichen Arbeitspläne und entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Chile hat eine Reihe nationaler Rechtsvorschriften zum Tierschutz erarbeitet, Neuseeland und Kanada haben gleichwertige Regelungen zum Tierschutz bei Schlachtungen getroffen.

    Auch kurzfristige Projekte haben messbare Ergebnisse erzielt, beispielsweise die Maßnahmen 23 , die seit 2014 gemäß dem EU-Brazil Sectorial Dialogue Instrument im Kontext einer Absichtserklärung zum Tierschutz eingeführt wurden. Insgesamt kann man sagen, dass diese Maßnahmen die Einstellung von Landwirten und der Industrie zum Thema Tierschutz beeinflusst haben, was dazu geführt hat, dass sie in einigen Fällen freiwillige Verpflichtungen im Bereich Tierschutz eingegangen sind, etwa betreffend die Gruppenhaltung von Sauen  24 .

    3.4.Aktivitäten in den Bereichen Forschung, technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau

    Forschungsaktivitäten

    Die Kommission hat 15 Projekte 25 zum Tierschutz im Rahmen des sechsten und siebten Rahmenprogramms finanziert, an denen Forschungsinstitute aus Nicht-EU-Staaten beteiligt sind. Das Welfare Quality®-Projekt 26 war das erste große EU-Projekt zum Tierschutz, in dessen Folge ein langfristiges, wissenschaftliches Netzwerk zwischen der EU und Nicht-EU-Staaten eingerichtet wurde.

    Des Weiteren hat die EFSA seit 2004 wissenschaftliche Gutachten zum Tierschutz erstellt, welche die Kommission in Nicht-EU-Staaten verbreitet. Die Kommission hat außerdem den Austausch zwischen den Experten der EFSA und Wissenschaftlern aus Partnerländern erleichtert (z. B. Neuseeland, Chile).

    Beide Aktivitäten haben dazu beigetragen, eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung internationaler Tierschutznormen und -richtlinien zu schaffen.

    Aktivitäten in den Bereichen technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau

    Das BTSF-Programm und TAIEX sind die wichtigsten Instrumente für den Kapazitätsaufbau. Zusätzlich wurden Partnerschaftsprojekte im Kontext der Nachbarschaftspolitik genutzt.

    Das BTSF-Programm richtet sich an öffentliche Bedienstete in Nicht-EU-Ländern, die Lebensmittel und Tiere in die EU exportieren. Die geschulten Bediensteten sind dann dafür verantwortlich, die gewonnenen Kenntnisse zu verbreiten und Folgeschulungen durchzuführen.

    Das BTSF-Programm hat den Kapazitätsaufbau in Nicht-EU-Staaten durch Folgendes gefördert:

    1.Maßnahmen im Rahmen von BTSF World, die auf Nicht-EU-Staaten ausgerichtet sind und dort organisiert werden, beispielsweise in Form von regionalen Workshops 27 und langfristigen Schulungsreisen 28 ;

    2.Integration von Bediensteten aus Nicht-EU-Ländern in Schulungen, die für die EU organisiert werden;

    3.E-Learning-Module.

    Die Themen, welche das BTSF abdeckt, reichen von grundlegenden wissenschaftlichen Prinzipien bis hin zu spezifischen EU-Rechtsvorschriften und OIE-Normen zum Tierschutz, insbesondere in den Bereichen Schlachtung und Transport. Zwischen 2004 und 2015 haben die Aktivitäten von BTSF World zum Tierschutz circa 1 000 Teilnehmer aus Nicht-EU-Ländern erreicht.

    TAIEX unterstützt die Verwaltung bei allen Beitrittskandidaten und in Nachbarländern bei der Angleichung an, dem Übergang zu und der Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften 29 .

    Zwischen 2004 und 2015 hat TAIEX mehr als 60 Tierschutzprojekte mit mehr als 40 Workshops und 16 Experteneinsätzen finanziert. Ein erfolgreiches Beispiel dieser Workshops ist der von 2015 im Libanon 30 . Der Workshop, der in Kooperation mit der OIE organisiert wurde, hatte das Ziel, den Tierschutz während des Transports und bei der Schlachtung zu verbessern.

    In dem Prüfzeitraum wurde der Tierschutz in Partnerschaftsprojekte aufgenommen, insbesondere bei Projekten mit den Balkanländern und der Ukraine.

    3.5.AUSWIRKUNGEN AUF DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

    In diesem Abschnitt wird beurteilt, in welchem Maße die internationalen Tierschutzaktivitäten zur Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit zwischen der EU und Nicht-EU-Staaten beigetragen haben.

    Die Studie hat die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sektoren, die mit Tierschutznormen in Berührung kommen, und die Auswirkungen der Einhaltung von Tierschutznormen in Bezug auf die folgenden vier zentralen Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit bewertet:

    1.Wettbewerbsfähigkeit bei Produktivität und Kosten

    2.Marktzugang

    3.Handelsverzerrungen

    4.Innovationsfähigkeit

    Die Analyse der Wettbewerbsfähigkeit basierte auf vier wichtigen Informationsquellen: i) verfügbare Literatur, ii) Interviews mit EU-Wirtschaftsverbänden, iii) Handelsströme, iv) zwei spezielle Untersuchungen zu EU- und Nicht-EU-Akteuren in ausgewählten Nicht-EU-Staaten.

    Ausgehend von den – wenigen – Antworten auf die Umfrage, scheint es so zu sein, dass EU- und Nicht-EU-Akteure die Folgen von Tierschutznormen für die Wettbewerbsfähigkeit sehr unterschiedlich wahrnehmen.

    Wettbewerbsfähigkeit bei Produktivität und Kosten

    Die Ergebnisse der Umfrage legen nahe, dass die Einhaltung der Rechtsvorschriften/Normen zum Tierschutz für die Akteure unabhängig von ihrem geografischen Standort höhere Produktionskosten impliziert.

    Was die Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Markt und auf internationalen Märkten anbelangt, werden in der Studie erhebliche Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Akteuren in ihrer Wahrnehmung von Wettbewerbsfaktoren hervorgehoben. EU-Akteure empfinden die Rechtsvorschriften zum Tierschutz als erheblichen Nachteil in Bezug auf Kosten und Marktanteil innerhalb und außerhalb der EU. Nicht-EU-Akteure hingegen sehen die Unterschiede bei Tierschutznormen nicht als einen Vorteil für sie an. Tatsächlich zeigt die Studie, dass in den meisten Fällen die Kosten für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften im Vergleich zu anderen Produktionskosten (etwa den Futter- und Lohnkosten) relativ gering sind. Für Eier- und Eierprodukte hat die Studie Belege gefunden, dass unterschiedliche Tierschutznormen zu Handelsverzerrungen und Produktverlagerungen führen könnten. Dies hat sich jedoch aufgrund der parallel bestehenden Anforderungen zum Gesundheits- und Pflanzenschutz bisher kaum auf Importe in die EU ausgewirkt.

    In der Literatur 31 , 32 , 33 wird darauf verwiesen, dass Kostenvorteile in einigen Nicht-EU-Staaten hauptsächlich auf Futter- und Lohnkosten sowie auf die Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen zurückzuführen sind. Unterschiede bei den Tierschutznormen scheinen viel geringere Auswirkungen zu haben. 34 Beispielsweise zeigt die Literatur zur Broilerproduktion, dass in Ländern wie Brasilien und Thailand Wettbewerbsvorteile vorrangig aus niedrigeren Futter- und Lohnkosten und günstigen klimatischen Bedingungen resultieren. 35 Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Nicht-EU-Akteure in den meisten Fällen wettbewerbsfähiger bleiben, auch wenn Tierschutznormen angewandt werden, und zwar aufgrund der günstigeren strukturellen Bedingungen.

    Trotz der Tatsache, dass der Geflügelfleisch- und der Schweinefleischsektor der EU umfassenden Rechtsvorschriften unterliegen, bleiben sie in zahlreichen Marktsegmenten dennoch Nettoexporteure. Im Berichtszeitraum hat die EU ihre Position als führender Exporteur für Schweinefleisch auf Weltniveau ausgebaut. 36 Die EU gehört im Übrigen zu den führenden Exporteuren von Geflügelfleisch weltweit, ist jedoch auch ein großer Importeur von Geflügelfleischerzeugnissen. Die EU ist ebenfalls einer der größten Exporteure von Eiern und Eiprodukten, mit circa 25 % des gesamten Handels in den Jahren 2013-2015 37 . Die EU ist mittlerweile ein kleiner Akteur in Bereichen, die nicht durch artspezifische EU-Rechtsvorschriften reguliert sind, und sie ist vor allem ein Nettoimporteur von Rind- und Schaffleisch. Anzumerken ist, dass in Neuseeland, einem der weltweit führenden Exporteurländer für Schaffleisch, strenge Tierschutznormen gelten.

    Tierschutznormen sind folglich kein ausschlaggebender Wettbewerbsfaktor auf dem Weltmarkt; andere Faktoren beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit stärker (zum Beispiel die Nähe der Absatzmärkte, sonstige Produktionsfaktoren, die Art der Marktsegmente oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Handelsabkommen).

    Dessen ungeachtet kann das wachsende Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der nachhaltigen Produktionsmethoden in der EU – einschließlich hoher Tierschutznormen – die Marktposition der EU-Produkte verbessern, und dies geschieht auch tatsächlich.

    Insgesamt sieht es so aus, dass EU- und Nicht-EU-Akteure auch eine unterschiedliche Wahrnehmung in Bezug auf die Auswirkungen der Tierschutzstandards auf die Produktivität haben. Nicht-EU-Akteure melden eine höhere Produktivität aufgrund der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Tierschutz, während EU-Akteure vom Gegenteil berichten. Beide sind der Auffassung, dass die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Tierschutz positive Auswirkungen auf die Produktqualität hat.

    Marktzugang

    Die Mehrheit sowohl der EU- als auch der Nicht-EU-Akteure haben darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen im Bereich Tierschutz die Erschließung neuer Absatzmärkte gefördert haben.

    Anders sieht es aus beim Zugang zu Nicht-EU-Märkten aufgrund von Faktoren im Zusammenhang mit dem Tierschutz. Während mehr als die Hälfte der Befragten aus Nicht-EU-Ländern einen verbesserten Zugang zu internationalen Märkten meldeten, bestritten EU-Befragte diesen verbesserten Zugang.

    Die Einhaltung der Tierschutzanforderungen der EU bei der Schlachtung hat zur Angleichung der Bedingungen beim Zugang zum EU-Markt und zur Verringerung der Lücke zwischen den exportierenden Ländern und der EU beigetragen. Überdies sind Nicht-EU-Akteure der Meinung, dass diese Einhaltung der Vorschriften positive Auswirkungen in Bezug auf den Zugang zu Premium-Exportmärkten außerhalb der EU hat. Dies zeigt, dass die globale Ausbreitung der EU-Normen im Bereich Tierschutz eine Möglichkeit darstellt, den Marktwert der nach diesen Normen produzierten Produkte aufzuwerten. Dies ist auch eines der Ziele der EU-Plattform für den Tierschutz. 38

    Handelsverzerrungen

    Die Studie ermittelte zwei potenzielle Fälle von Handelsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Anwendung von Tierschutzvorschriften in EU- und in Nicht-EU-Staaten. Dies betrifft den Export von Eiern, Eiprodukten und lebenden Rindern.

    Was Eier und Eiprodukte anbelangt, zeigt die Studie 39 , dass die verzögerte Einführung der EU-Anforderungen für Legehennen in Nachbarländern, insbesondere in der Ukraine, Kostennachteile für die EU-Akteure verursacht haben könnte. Aufgrund bestehender Hygienevorschriften (z. B. gleichwertige Salmonellenkontrollsysteme), die einen Export in die EU nicht erlaubten, haben diese jedoch nicht zu Handelsverzerrungen auf dem Markt für Konsumeier geführt. Verzerrungen auf dem Markt für Eiprodukte blieben aufgrund der verzögerten Umsetzung von Quoten begrenzt.

    Was die Ausfuhr lebender Rinder in Nicht-EU-Länder betrifft 40 , sind EU-Akteure der Auffassung, dass die Tierschutznormen den Handel wegen des langen Transports (insbesondere auf See) verzerren könnten. Die Studie hat jedoch keinen schlüssigen Nachweis dafür gefunden, dass unterschiedliche Normen im Bereich Tierschutz auf See Auswirkungen auf Handelsströme hatten oder die Wettbewerbsposition der EU in den analysierten Fällen beeinträchtigt hätten.

    Innovationsfähigkeit

    Die Studie zeigt die Schwierigkeit der Quantifizierung der wirtschaftlichen Bedeutung des Markts für tierschutzgerechte Produkte. Daten standen häufig nicht zur Verfügung, und sowohl bei der Vermarktung der Produkte als auch in der Wahrnehmung der Verbraucher wurden andere Komponenten (z. B. Umweltverträglichkeit) mit dem Tierschutz kombiniert.

    4.Schlussfolgerungen

    1.Die Kommission verfolgt einen kooperativen Ansatz bei der Förderung des Tierschutzes auf internationaler Ebene.

    2. Internationale Aktivitäten zum Tierschutz sind eine langfristige Investition, die auf drei aufeinander folgenden Schritten basiert: Bewusstseinsbildung, Kapazitätsaufbau und Finanzierung. In den letzten Jahren hat die Kommission diesen Initiativen erhebliche Ressourcen zugewiesen.

    3.Zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission eine führende und entscheidende Rolle bei der weltweiten Sensibilisierung im Bereich Tierschutz gespielt und bedeutende Erfolge erzielt.

    4.Wie in der „Trade for All“-Strategie 41 hervorgehoben wird, bekennt sich die Kommission zu einem internationalen, wertebasierten Handel. Sie erkennt an, dass es wichtig ist, den Tierschutz zu fördern.

    5.Die EU-Normen im Bereich Tierschutz hatten einen Leuchtturm-Effekt und waren häufig Inspirationsquelle für freiwillige Tierschutzinitiativen der Industrie.

    6.Der Kommission ist es gelungen, einen Dialog zum Thema Tierschutz in vielen EU-Staaten einzuleiten.

    7.Auf multilateraler Ebene haben die Aktivitäten, die zusammen mit internationalen Organisationen durchgeführt wurden, das EU-Modell zum Tierschutz bei einer Vielzahl von Nicht-EU-Staaten bekannt gemacht.

    8.Die EU hat eine Vorreiterrolle bei der Förderung und Unterstützung der OIE-Aktivitäten eingenommen. Insbesondere hat die EU in erheblichem Maße zum Prozess der Erarbeitung von OIE-Normen beigetragen und die aktive Beteiligung durch mehrere Nicht-EU-Staaten aktiv gefördert.

    9.Die Kommission hat eine wichtige Rolle bei der Einführung von OIE-Normen in Nicht-EU-Staaten gespielt, insbesondere der Normen für den Tierschutz bei der Schlachtung und während des Transports.

    10.Die bilaterale Kooperation hat die Tierschutzbedingungen von Nutztieren in einigen Nicht-EU-Staaten verbessert. Sie hat die Umsetzung von EU-Einfuhrvorschriften betreffend den Tierschutz bei der Schlachtung erleichtert.

    11.Die Aktivitäten der Kommission im Bereich Forschung, Schulung und Kapazitätsaufbau habe tausende Experten erreicht. Dies hat in erheblichem Maße die Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Tierschutz verbessert und die Einführung von Tierschutzrichtlinien und -normen in Empfängerstaaten unterstützt.

    12.Normen im Bereich Tierschutz haben insgesamt nur begrenzte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Erzeuger auf Weltmärkten.

    13.Die Gesamtkosten der Einhaltung von Normen im Bereich Tierschutz sind sehr gering im Vergleich zu anderen Produktionskosten, die Einfluss auf die globale Wettbewerbsfähigkeit und auf globale Handelsströme haben.

    14.Die weltweite Förderung der EU-Normen im Bereich Tierschutz trägt zu dem langfristigen Ziel bei, den Tierschutz in der Welt zu verbessern und unfaire Handelspraktiken zu verringern. Dies ist auch eine Möglichkeit, den Mehrwert der Produkte, die nach solchen Normen produziert wurden, zu nutzen.

    (1)    KOM(2012) 6 endgültig/2.
    (2)    KOM(2002) 626 endg.
    (3)    KOM(2006) 13 endg.
    (4)    Evaluation of the EU Policy on Animal Welfare and Possible Policy Options for the future (Bewertung der EU-Richtlinien zum Tierschutz und möglicher Richtlinienoptionen für die Zukunft), https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_arch_122010_full_ev_report_en.pdf
    (5)     https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/dc039353-ca9c-11e7-8e69-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-49926262
    (6)     https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/external-studies/2014/farmer-costs/fulltext_en.pdf
    (7)    https://ec.europa.eu/food/safety/btsf_en
    (8)    https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/tenders/taiex_en
    (9)    http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=sitemap
    (10)    Richtlinien zur Aushandlung von Vereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittländern zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen.
    (11)    Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.
    (12)    Urteil des EU-Gerichtshofs in den Rechtssachen C-424/13 und C-383/16.
    (13)    Ein Vertreter der Kommission war Mitglied der OIE-Arbeitsgruppe zum Tierschutz.
    (14)    Zum Beispiel das Projekt der Organisationen für Gesundheits- und Pflanzenschutznormen (PANSPO), Studie S. 42.
    (15)    OIE-Normen für Schweine und Legehennen werden derzeit ausgearbeitet.
    (16)    Ein Vertreter der Kommission war Beobachter bei den Sitzungen der Koordinierungsgruppe für die regionale Tierschutz-Strategie für Asien, den Fernen Osten und Ozeanien.
    (17)    Die OIE-Plattform für den Tierschutz in Europa konzentriert sich auf OIE-Normen für den Transport und die Schlachtung sowie auf die Populationskontrolle streunender Hunde.
    (18)    FAO Hauptgeschäftssitz, Rom, Sep. - Okt. 2008, http://www.fao.org/ag/againfo/themes/animal-welfare/
    (19)    http://www.fao.org/ag/againfo/themes/animal-welfare/en/
    (20)    Im Kapitel über den Gesundheits- und Pflanzenschutz des Assoziierungsabkommens mit der EU.
    (21)    Das Veterinärabkommen zwischen der EU und Mexiko wird derzeit neu verhandelt.
    (22)    Beispielsweise beruht die formale Kooperation mit Argentinien und Brasilien auf OIE-Normen. Die Arbeiten auf bilateraler Basis basierten schon immer auf OIE-Normen.
    (23)    Studie S. 48-50.
    (24)    Studie S. 48 und http://sectordialogues.org/ .
    (25)    Studie S. 29.
    (26)    Der EU-Beitrag zu diesem Projekt belief sich auf 14,6 Mio. EUR.
    (27)    Kanada, China, Chile, Südkorea, Thailand, Brasilien, Costa Rica, Sri Lanka.
    (28)    Thailand, Malawi, Lesotho, Chile, Brasilien.
    (29)    Studie S. 36.
    (30)    Workshop für mehrere Empfänger über den Tierschutz zum Zeitpunkt der Schlachtung, 9.-10. März 2015, an dem der Libanon, die Türkei, Jordanien, Palästina, Ägypten und Algerien teilgenommen haben.
    (31)    Fußnote 6.
    (32)    Study on the stunning/killing practices in slaughterhouses and their economic, social and environmental consequences (Studie zu Betäubungs-/Tötungspraktiken in Schlachthöfen und deren wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Auswirkungen), https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_arch_report_parti_en.pdf
    (33)    Study on various methods of stunning for poultry (Studie zu verschiedenen Betäubungsmethoden für Geflügel),  https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_practice_slaughter_study_stunning_poultry_en.pdf
    (34)    Studie S. 143.
    (35)    Studie S. 118.
    (36)    Studie S. 134.
    (37)    Studie S. 137.
    (38)    Beschluss der Kommission C/2017/280 (ABl. C 31 vom 31.1.2017, S. 61).
    (39)    Studie S. 87, 93, 154.
    (40)    Studie S. 92, 93, 154, 167.
    (41)    COM(2015) 497.
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    Brüssel, den 26.1.2018

    COM(2018) 42 final

    ANHÄNGE

    des

    BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    über die Auswirkungen internationaler Tierschutzaktivitäten auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tierproduzenten in einer globalisierten Welt


    ANHANG I

    Liste der internationalen OIE-Tierschutznormen

    Landtiere

    Abschnitt 7 Tierschutz von Landtieren des Gesundheitskodex für Landtiere der OIE

    ·Einführung zu den Empfehlungen für den Tierschutz (Definition und Leitgrundsätze)

    ·Seetransport von Tieren

    ·Landtransport von Tieren

    ·Lufttransport von Tieren

    ·Schlachtung von Tieren

    ·Tötung von Tieren zum Zweck der Seuchenbekämpfung

    ·Kontrolle der Population streunender Hunde

    ·Nutzung von Tieren in Forschung und Ausbildung

    ·Tierschutz und Schlachtrind-Produktionssysteme

    ·Tierschutz und Masthähnchen-Produktionssysteme

    ·Tierschutz und Milchvieh-Produktionssysteme

    ·Tierwohl von Arbeitsequiden

    Wassertiere

    Abschnitt 7 Tierschutz von Zuchtfischen des Gesundheitskodex für Wassertiere der OIE

    ·Einführung zu den Empfehlungen für den Tierschutz von Zuchtfischen

    ·Tierschutz von Zuchtfischen während des Transports

    ·Tierschutzaspekte bei der Betäubung und Tötung von Zuchtfischen für den menschlichen Verzehr

    ·Tötung von Zuchtfischen zum Zweck der Seuchenbekämpfung

    Sonstige OIE-Dokumente

    ·Leitlinien zum Katastrophenmanagement und zur Risikoreduzierung auf den Gebieten Tiergesundheit, Tierschutz und Veterinärwesen

    ANHANG II

    Bilaterale Vereinbarungen mit Nicht-EU-Staaten, einschließlich Tierschutz und sonstiger Formen der technischen Kooperation im Bereich Tierschutz

    Bereits unterzeichnete bilaterale Handelsabkommen

    ·EU–Chile: Assozierungsabkommen (AA)

    ·EU–Kanada: Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) 1

    ·EU–Schweizerische Eidenossenschaft: Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen 2

    ·EU–Südkorea: Freihandelsabkommen (FHA)

    ·EU–Zentralamerika: AA; fortlaufende Gespräche mit Zentralamerika zur Einrichtung einer regionalen Arbeitsgruppe zum Thema Tierschutz und zur Erstellung eines Aktionsplans gemäß dem unterzeichneten Abkommen

    ·EU–Kasachstan: Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

    ·EU–Peru/Kolumbien: FHA

    ·EU–Ukraine: AA

    ·EU–Georgien: AA

    ·EU–Republik Moldau: AA

    Sonstige Formen der technischen Kooperation im Bereich Tierschutz außerhalb von Handelsabkommen

    ·EU-Kommission–Neuseeland: Kooperationsforum im Bereich Tierschutz

    ·EU-Kommission–Australien: Kooperationsforum im Bereich Tierschutz

    ·EU-Kommission–Brasilien: Absichtserklärung zum Thema Tierschutz

    ·EU-Kommission–Argentinien: Verwaltungsvereinbarung über technische Kooperation im Bereich Tierschutz

    Bilaterale Handelsabkommen in der Phase der Unterzeichnung

    ·EU-Singapur: FHA

    ·EU-Vietnam: FHA

    ·EU-Japan: FHA

    ·EU-Armenien: Neuer Rahmenvertrag

    (1)

       Vor CETA erfolgte die Kooperation im Bereich Tierschutz auf der Grundlage des Veterinärabkommens zwischen der EU und Kanada. Auch wenn der Tierschutz in dem Veterinärabkommen nicht ausdrücklich erwähnt war, haben die Parteien durch Austausch förmlicher Schreiben im Jahr 2004 vereinbart, den Tierschutz in das Abkommen aufzunehmen und im Rahmen des Gemeinsamen Verwaltungsausschusses zu kooperieren.

    (2)

       Die Kooperation mit der Schweiz im Bereich Tierschutz wurde nicht formalisiert, doch findet ein jährlicher Austausch statt.

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