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Document 52018BP1404

Entschließung (EU) 2018/1404 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2016 sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 289–292 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1404/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/289


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1404 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0101/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren betont, wie wichtig es ist, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („Behörde“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge (1) auf 39 398 106 EUR belief, was gegenüber 2015 eine Erhöhung um 7,11 % bedeutet; in der Erwägung, dass sich die Behörde aus einem Beitrag der Union (10 203 000 EUR), Beiträgen der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten (16 180 250 EUR) und Gebühren (10 550 293 EUR) finanziert;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2016 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass die Anstrengungen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2016 zu einer Vollzugsquote von 99,97 % geführt haben, was gegenüber 2015 einer Zunahme um 0,33 % entspricht, und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 87,29 % betrug, was gegenüber 2015 eine Zunahme um 2,75 % bedeutete;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

2.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass 92,8 % der auf 2016 übertragenen Haushaltsmittel für 2015 innerhalb des Jahres ausgezahlt wurden;

3.

stellt fest, dass die Mittelübertragungsrate relativ niedrig war, mit Ausnahme von Titel III (operative Ausgaben), die bei 38,09 % lag;

4.

fordert die Behörde auf, den Umfang der auf das folgende Jahr übertragenen Mittel so gering wie möglich zu halten;

5.

weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sind, dass die operativen Programme der Behörde auf mehrere Jahre ausgelegt sind und weder unbedingt auf Schwächen bei der Haushaltsplanung und der Ausführung des Haushaltsplans hindeuten noch stets dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Behörde im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Mittelübertragungen

6.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich Umfang und Art der 2016 vorgenommenen Mittelübertragungen dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zufolge im Rahmen der Haushaltsordnung bewegten; stellt fest, dass die Behörde Mittelübertragungen in Höhe von 553 743,41 EUR von Titel III (operative Ausgaben) und 182 131,59 EUR von Titel II (Infrastruktur und Verwaltungsausgaben) vorgenommen hat, um den Bedarf an Haushaltsmitteln von Titel I (Personalausgaben) zu decken;

Personalpolitik

7.

stellt fest, dass die Behörde 2016 204 Mitarbeiter beschäftigte (136 Bedienstete auf Zeit von den gemäß dem Haushaltsplan der Union genehmigten 140 Stellen), während im Vorjahr 186 Mitarbeiter in der Behörde beschäftigt waren; stellt fest, dass die Personalfluktuation 2016 bei 8 % lag, also unter der von der Behörde angestrebten Rate von 10 %;

8.

stellt fest, dass von den 204 Mitarbeitern der Behörde 2016 86,3 (Vollzeitäquivalente) abgeordnete nationale Sachverständige, Vertragsbedienstete, Bedienstete auf Zeit und Berater waren;

9.

stellt hinsichtlich des Geschlechterverhältnisses der Beschäftigten fest, dass in der Behörde insgesamt 46 % der Beschäftigten Frauen und 54 % Männer waren; bedauert jedoch das erhebliche Ungleichgewicht in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, wo die Quote 17 % Frauen bzw. 83 % Männer betrug;

10.

stellt fest, dass sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Mitarbeiter der Behörde 2016 im Durchschnitt auf sechs Tage beliefen; stellt fest, dass die Behörde Teambildungsseminare und „Away Days“ für die Mitarbeiter organisiert hat, bei denen der Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit, aufsichtliche Tätigkeit vor Ort, institutionelles Recht, Burnout-Prävention sowie körperliches und geistiges Wohlbefinden des Personals gelegt wurde, und dass auch Workshops über emotionale Intelligenz, Übungen zu Fitness am Arbeitsplatz, Achtsamkeit („mindfulness“), Einführung in Yoga und spezielle Ernährungsbedürfnisse durchgeführt wurden;

11.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde ein Netz von Vertrauenspersonen eingerichtet und Sensibilisierungssitzungen für das Personal und die Führungskräfte zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung durchgeführt hat;

12.

stellt fest, dass die Exekutivdirektorin der Behörde im März 2015 Ermittler mit der Durchführung einer administrativen Untersuchung beauftragt hat, nachdem ein externer IT-Berater gegen einen Mitarbeiter Vorwürfe wegen Belästigungen erhoben hatte, und dass die Untersuchung im März 2016 abgeschlossen wurde; stellt fest, dass die Vorwürfe der Belästigung durch die erhobenen Beweise nicht gestützt wurden; stellt ferner fest, dass 2016 keine weiteren Fälle von Belästigung gemeldet, untersucht oder vor Gericht gebracht wurden;

13.

weist darauf hin, dass die Behörde keine Dienstfahrzeuge nutzt;

Transparenz und Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

14.

stellt fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrates auf der Website der Behörde veröffentlicht werden;

15.

begrüßt, dass die Behörde im Laufe des Jahres 2016 damit begonnen hat, ein Register der Sitzungen von Mitarbeitern mit externen Interessenträgern zu veröffentlichen;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschriften für die Meldung von Missständen nach Aussagen der Behörde wie geplant im ersten Halbjahr 2017 erfolgreich umgesetzt wurden;

17.

ist der Ansicht, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung geschaffen werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit gewahrt wird und ihnen die notwendige Unterstützung und Beratung angeboten wird;

18.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2016 sechs Anträge auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) erhalten hat, zu denen die Behörde in vier Fällen uneingeschränkten Zugang gewährt hat, während sie in zwei Fällen beschloss, aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen sowie des Schutzes von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten nur einen teilweisen Zugang zu den Dokumenten zu gewähren; fordert die Behörde auf, alle derartigen Anträge im Geiste der Transparenz und Rechenschaftspflicht mit größtmöglicher Offenheit zu behandeln;

19.

fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über mutmaßliche und tatsächliche Verstöße gegen die Ethikvorschriften Bericht zu erstatten und darzulegen, wie sie mit derartigen Verstößen umgegangen ist und welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um derartige Verstöße künftig zu vermeiden;

Wichtigste Erfolge

20.

begrüßt die drei wichtigsten Leistungen und Erfolge der Behörde 2016, nämlich dass sie

zu einem besseren Anlegerschutz beigetragen hat, indem sie eine Reihe von Aktivitäten der nationalen Regulierungsbehörden im Zusammenhang mit spekulativen Produkten mit hohem Risikoprofil koordinierte, die Kleinanlegern in der gesamten Union angeboten werden;

einen Beitrag zur Kapitalmarktunion geleistet hat, indem sie die Arbeiten über verkappte Indexfonds („closet indexing“) veröffentlichte und eine Stellungnahme an das Parlament und den Rat zu den wichtigsten Grundsätzen für einen europäischen Rahmen für die Kreditvergabe durch Fonds vorlegte;

zur Finanzstabilität beigetragen hat, indem sie den weltweit ersten EU-weiten Stresstest für zentrale Gegenparteien durchführte;

Interne Prüfung

21.

nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde als Reaktion auf die Prüfung des Internen Auditdienstes (IAS) zum Thema „Umgang mit Interessenträgern und externe Kommunikation“ einen Aktionsplan umgesetzt hat; stellt fest, dass die Behörde 2016 damit begonnen hat, ein integriertes Konzept für die Planung, Verwaltung und Durchführung der Kommunikationsmaßnahmen der Behörde gegenüber ihren internen und externen Interessenträgern zu entwickeln und umzusetzen, was zu einer Reihe von Synergien führen wird, einschließlich einer stärkeren Koordinierung der Aktivitäten der Interessenträger über alle Kommunikationskanäle hinweg;

22.

entnimmt den Angaben der Behörde, dass allen als kritisch oder sehr wichtig eingestuften Empfehlungen des IAS aus früheren Jahren nachgekommen wurde;

Leistung

23.

begrüßt, dass die Behörde zusammen mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Teil des Gemischten Ausschusses ist, der sich für sektorübergreifende Kohärenz und gemeinsame Standpunkte im Bereich der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten und zu anderen sektorübergreifenden Fragen einsetzt; stellt ferner fest, dass die Behörde auch daran gearbeitet hat, ihre Zusammenarbeit mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der Europäischen Zentralbank in Bereichen von wechselseitigem Interesse, wie Marktinfrastrukturen und Finanzstabilität, auszubauen;

24.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Beaufsichtigung von Ratingagenturen in der Behörde durchgeführt und seinen Abschlussbericht im Februar 2016 veröffentlicht hat; stellt fest, dass die Behörde im Anschluss an die Prüfung einen Aktionsplan erstellt hat, um den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen; stellt fest, dass sieben der acht Empfehlungen des Rechnungshofs bereits nachgekommen wurde und dass die achte Empfehlung derzeit behandelt wird;

Sonstige Bemerkungen

25.

betont, dass die Behörde zwar sicherstellen muss, dass alle sich aus dem vom Parlament und vom Rat festgelegten Regelungsrahmen ergebenden Aufgaben vollständig und fristgerecht ausgeführt werden, sich dabei aber sorgfältig auf die Aufträge beschränken, das ihr vom Parlament und vom Rat übertragene Mandat nicht überschreiten und besonders auf die Wahrung des Grundsatzes des Verhältnismäßigkeit achten sollte, um den Ressourceneinsatz zu optimieren und die ihr vom Parlament und vom Rat aufgetragenen Ziele zu erreichen;

26.

weist auf die zentrale Rolle hin, die der Behörde zukommt, wenn es darum geht, eine bessere Aufsicht des Finanzsystems der Union zu gewährleisten und somit für Finanzstabilität, die notwendige Transparenz und mehr Sicherheit für den Finanzmarkt der Union zu sorgen, indem insbesondere die Aufsicht zwischen den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden koordiniert, bei Bedarf mit Institutionen mit Zuständigkeit im Bereich der internationalen Finanzaufsicht zusammengearbeitet und die kohärente Anwendung des Unionsrechts überwacht wird; betont, dass diese Zusammenarbeit auf einem Klima des Vertrauens beruhen sollte; unterstreicht die Rolle, die der Behörde zukommt, wenn es darum geht, im Bereich des Verbraucherschutzes zu einheitlichen Aufsichtsverfahren auf hoher Ebene beizutragen und diese zu fördern; unterstreicht ferner, dass bei der Ausarbeitung von Level-2- und Level-3-Maßnahmen auf die Besonderheiten der verschiedenen nationalen Märkte geachtet werden sollte und dass die betroffenen Marktteilnehmer frühzeitig in den Prozess ihrer Anwendung sowie in die einzelnen Entwurfs- und Umsetzungsphasen eingebunden werden sollten; weist darauf hin, dass die Tätigkeit der Behörde regelmäßig ordnungsgemäß geprüft werden muss, damit die Zuweisung und die Inanspruchnahme ihrer Mittel wirksamer, transparenter und glaubwürdiger erfolgen;

27.

stellt fest, dass die Finanz- und Personalausstattung der Behörde intern umgeschichtet werden sollte, weil sich ihre Tätigkeit zunehmend weg von Regulierungsaufgaben und hin zur Durchsetzung und Anwendung des Unionsrechts verlagert; erachtet es als wesentlich, dass die Behörde über ausreichende Ressourcen verfügt, um ihre Aufgaben vollständig zu erfüllen sowie jede durch deren Ausübung entstehende zusätzliche Arbeitsbelastung zu bewältigen, wobei zugleich für ein angemessenes Maß an Priorisierung bei der Zuweisung der Mittel und für Haushaltseffizienz gesorgt werden muss; weist ferner darauf hin, dass jeder zusätzlichen Arbeitsbelastung der Behörde intern durch die Umschichtung ihrer Finanz- oder Personalausstattung begegnet werden kann, sofern diese Umschichtung die Behörde nicht an der uneingeschränkten Ausübung ihres Mandats hindert und die Unabhängigkeit der Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben gewährleistet bleibt;

28.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde im Jahr 2016 an der EMAS-Zertifizierung (System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung) für verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung beteiligt war;

29.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union auf die Tätigkeiten der Behörde auswirken könnte, da zahlreiche wichtige beaufsichtigte Einrichtungen derzeit dort ihren Sitz haben; stellt fest, dass die Einnahmen der Behörde infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die Union zu verlassen, in Zukunft möglicherweise niedriger ausfallen werden;

30.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde aktiv mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeitet, um die Auswirkungen des Rückzugs des Vereinigten Königreichs aus der Union auf die Finanzmarktaufsicht sowie auf die Behörde zu begreifen; stellt ferner fest, dass die Behörde in dieser Frage mit der Kommission in Kontakt steht und sich mit ihr darüber austauscht;

31.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 84 vom 17.3.2017, S. 192.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43)

(3)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133 (siehe Seite 393 dieses Amtsblatts).


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