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Document 52018BP1392

    Entschließung (EU) 2018/1392 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2016 sind

    ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 267–269 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1392/oj

    3.10.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 248/267


    ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 18. April 2018

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2016 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2016,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0081/2018),

    A.

    in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

    B.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 15 421 357 EUR belief, was gegenüber 2015 einem Rückgang um 16,73 % entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Beobachtungsstelle hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

    C.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2016 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Folgemaßnahmen zur Entlastung 2015

    1.

    weist darauf hin, dass die Beobachtungsstelle dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Jahr 2012 einen Rahmenvertrag mit einem Höchstbetrag von 250 000 EUR unterzeichnete, um Einzelaufträge unterzeichnen zu können; weist mit Besorgnis darauf hin, dass dieser Höchstbetrag in der Auftragsbekanntmachung angegeben war, von der Beobachtungsstelle jedoch nicht eingehalten wurde; weist ferner darauf hin, dass sich die im Rahmen dieses Vertrags getätigten Zahlungen Ende 2015 insgesamt auf 382 181 EUR beliefen, d. h. die Obergrenze um 50 % überschritten wurde; weist darauf hin, dass die über die Obergrenze hinaus getätigten Zahlungen ein Hinweis darauf sind, dass das Verfahren der Beobachtungsstelle zur Überwachung von Rahmenverträgen verbessert werden sollte; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Korrekturmaßnahmen, der derzeit mit dem Hinweis „im Gange“ versehen ist, und über die künftigen Verbesserungen der Überwachung von Rahmenverträgen Bericht zu erstatten;

    Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

    2.

    weist darauf hin, dass ein Bediensteter der Beobachtungsstelle dem Bericht des Rechnungshofs zufolge bei zwei Rahmenverträgen mit einem Höchstwert von 135 000 EUR bzw. 650 000 EUR bei der Einsetzung des Bewertungsausschusses, den Entscheidungen über Zuschläge und der Unterzeichnung der Verträge als bevollmächtigter Anweisungsbefugter handelte; weist jedoch darauf hin, dass die vom Anweisungsbefugten gewährte Befugnisübertragung auf 130 000 EUR begrenzt war und Rahmenverträge darin nicht ausdrücklich erwähnt wurden; weist darauf hin, dass die Höchstwerte der beiden Rahmenverträge der Antwort der Beobachtungsstelle zufolge gemäß den einschlägigen Vorschriften den Gesamtbetrag der wahrscheinlich für deren Ausführung abzuschließenden Einzelverträge angaben; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle ihren Beschluss über die dem Anweisungsbefugten gewährte Befugnisübertragung anpassen wird, um die von dieser Befugnisübertragung abgedeckten Handlungen expliziter festzulegen;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    3.

    weist darauf hin, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2016 zu einer Vollzugsquote von 99,95 % geführt haben, was gegenüber 2015 einem Anstieg um 0,12 % entspricht, und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 95,64 % betrug, was gegenüber 2015 einen Rückgang um 1,71 % bedeutet; nimmt mit Genugtuung die insgesamt hohe Mittelbindungsrate zur Kenntnis, die darauf hindeutet, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen;

    Mittelbindungen und Übertragungen

    4.

    weist darauf hin, dass sich der Umfang der auf 2016 übertragenen Mittelbindungen auf 671 266 EUR (4,36 %) beläuft;

    5.

    weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, dass sie daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

    Auftragsvergabe

    6.

    nimmt die Einführung eines neuen Vergabeplans durch die Beobachtungsstelle zur Kenntnis, der in enger Zusammenarbeit mit allen Abteilungen erfolgreich durchgeführt wurde; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Plans Bericht zu erstatten;

    7.

    weist darauf hin, dass die Beobachtungsstelle am Treffen des Netzwerks der Anweisungsbefugten im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge der Agenturen teilnahm, um Erfahrungen im Hinblick auf die weitere Umsetzung von Maßnahmen zur Rationalisierung und Optimierung von Vergabeverfahren und anderen Finanzabläufen auszutauschen;

    Personalpolitik

    8.

    weist darauf hin, dass das Screening des Personals der Beobachtungsstelle ergab, dass im Jahr 2016 69,75 % der Bediensteten der Beobachtungsstelle operationelle Aufgaben erfüllten, 20,17 % in der administrativen Unterstützung und Koordinierung tätig waren und 10,08 % mit Aufgaben betraut waren, die als neutral angesehen wurden;

    9.

    entnimmt dem Stellenplan, dass 73 (von 79 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen) am 31. Dezember 2016 besetzt waren, während es 2015 noch 74 Stellen waren; begrüßt, dass bei Betrachtung aller am 31. Dezember 2016 besetzten Stellen festzustellen ist, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht, da 53,47 % Frauen und 46,53 % Männer beschäftigt sind;

    10.

    hebt hervor, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Teil der Personalpolitik der Beobachtungsstelle sein sollte, und dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf ca. 100 EUR pro Mitarbeiter belaufen, was einem Tag entspricht; stellt fest, dass pro Mitarbeiter durchschnittlich 8,54 Tage Abwesenheit infolge von Krankheit anfielen;

    11.

    würdigt, dass die Beobachtungsstelle bereits eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Belästigung angenommen hat; ersucht die Beobachtungsstelle, Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter zu organisieren;

    12.

    nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder -entlassungen verzeichnete;

    Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    13.

    weist darauf hin, dass die Interessenerklärung des Direktors der Beobachtungsstelle auf deren Website einsehbar ist; fordert die Beobachtungsstelle auf, mehr Interessenerklärungen auf ihrer Website zu veröffentlichen;

    14.

    weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat die Strategie der Beobachtungsstelle zur Betrugsbekämpfung angenommen hat, die sich der vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) entwickelten Methode für dezentrale Agenturen bedient und die von der Beobachtungsstelle bereits ergriffenen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung ergänzt, insbesondere die Vorschriften des OLAF für interne Untersuchungen, die Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Berufsethik, die Vorschriften für die Annahme von Geschenken von Dritten und für Zuwendungen durch Dritte und die Leitlinien für Fälle von schwerwiegendem Fehlverhalten und für das Tätigwerden von Hinweisgebern;

    15.

    vertritt die Auffassung, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung eingerichtet werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über etwaige Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit gewahrt werden muss und die erforderliche Unterstützung und Beratung sichergestellt werden müssen;

    Wichtigste Erfolge

    16.

    würdigt die drei wichtigsten Leistungen und Erfolge, die die Beobachtungsstelle im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

    Annahme ihres ersten langfristigen Plans, der Strategie 2025 der EMCDDA,

    Einführung angemessener Verfahren, die es der Organisation ermöglichen, Übergangsphasen erfolgreich zu überstehen und zugleich weitere Fortschritte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu erzielen,

    Herausgabe dreier wichtiger Veröffentlichungen, des Informationspakets „Europäischer Drogenbericht 2016“, des von der EMCDDA und Europol gemeinsam herausgegebenen „EU-Drogenmarktberichts 2016“ und des Berichts aus dem Jahr 2015 im Rahmen des europäischen Schülerbefragungsprojekts zu Alkohol und anderen Drogen;

    Interne Prüfung

    17.

    weist mit Besorgnis darauf hin, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission dem Bericht des Rechnungshofs zufolge in seinem Prüfungsbericht von Januar 2016 hervorhob, dass die Beobachtungsstelle die Verwaltung von IT-Projekten unbedingt verbessern muss; nimmt ferner mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der IAS insbesondere zu dem Schluss gelangte, dass es an einer langfristigen strategischen Gesamtvision für die IT-Systeme, die die zentralen operativen Abläufe der Beobachtungsstelle unterstützen, fehlt, dass die IT-Projektmanagementmethodik der Beobachtungsstelle nur teilweise an ihren Bedarf angepasst war, und dass das Verfahren zur Verwaltung von Systemanforderungen unzulänglich ist; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Beobachtungsstelle und der IAS auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen einigten; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

    18.

    weist darauf hin, dass der IAS im Einklang mit seinem Strategieplan für interne Prüfungen für den Zeitraum 2016-2018 das Kontinuitätsmanagement der EMCDDA im September 2016 einer begrenzten Überprüfung unterzogen hat; weist darauf hin, dass in dem entsprechenden Entwurf eines Berichts drei Empfehlungen ausgesprochen wurden, die der Interne Prüfer als „wichtig“ eingestuft hat und die sich auf Fragen der Business-Impact-Analyse, Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und das Verzeichnis kritischer Aufzeichnungen bezogen; weist darauf hin, dass nach Erhalt des endgültigen Berichts über das Kontinuitätsmanagement der Beobachtungsstelle ein Aktionsplan zur Weiterverfolgung der drei Empfehlungen ausgearbeitet wird; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

    19.

    bestärkt die Beobachtungsstelle in ihrem Vorhaben, beteiligten Dritten einen besseren Zugang zu ihren Daten zu gewähren, da eines ihrer wichtigsten Ziele in der Verbreitung von Daten und Informationen über den Stand des Drogenproblems und von Daten zu einschlägigen neuen Trends besteht; erwartet, dass dieses Vorhaben wirksame entsprechende Maßnahmen nach sich zieht;

    20.

    verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (2) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 12 vom 13.1.2017, S. 6.

    (2)  Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2018)0133 (siehe Seite 393 dieses Amtsblatts).


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