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Document 52018BP1347

Entschließung (EU) 2018/1347 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 173–176 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1347/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/173


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1347 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0106/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2016 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 50 576 283 EUR belief, was gegenüber 2015 eine Aufstockung um 2,0 % bedeutet;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2015

1.

bedauert zutiefst, dass das Zentrum gemäß der Bemerkung des Rechnungshofs noch keinen Notfallplan („business continuity plan“) angenommen hat und somit die Norm für die interne Kontrolle Nr. 10 nicht einhält; fordert das Zentrum nachdrücklich auf, der Entlastungsbehörde über weitere Maßnahmen Bericht zu erstatten;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

weist darauf hin, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zu einer Vollzugsquote von 89,37 % geführt haben, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 1,21 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen 82,19 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 3,66 % entspricht;

3.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs für 2016, dass die vom Zentrum gehaltenen Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen von 38 300 000 EUR Ende 2015 auf 34 200 000 EUR und die Reserven von 34 000 000 EUR Ende 2015 auf 31 100 000 EUR gesunken sind; weist darauf hin, dass dieser Rückgang das Ergebnis eines Haushaltsansatzes ist, mit dem der Abbau des in Vorjahren kumulierten Überschusses angestrebt wird; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum nach eigenen Angaben vorhat, die Reduzierung der Haushaltsüberschüsse 2017 durch die Umsetzung der neuen Preisstruktur, durch die der von den Kunden des Zentrums zu zahlende durchschnittliche Preis für Übersetzungen verringert wird, weiter zu beschleunigen;

Mittelbindungen und Übertragungen

4.

weist darauf hin, dass das Zentrum den Gesamtumfang der auf das folgende Jahr übertragenen Mittelbindungen leicht reduziert hat, und zwar von 9,63 % im Jahr 2015 auf 7,56 % im Jahr 2016, was einer Kürzung um 2,07 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die hohe Vollzugsquote bei den Ausgaben überwiegend auf die Ausgaben in Titel I zurückzuführen ist, bei dem 97,80 % der Haushaltsmittel ausgeschöpft wurden;

5.

weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von dem Zentrum im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden; weist jedoch auch darauf hin, dass die hohe Quote der annullierten Mittelübertragungen (10 %) als Zeichen für eine schlechte Haushaltsplanung gesehen werden könnte;

Personalpolitik

6.

entnimmt dem Stellenplan, dass im Jahr 2016 wie bereits im Jahr 2015 195 der im Haushaltsplan der Union bewilligten 197 Stellen besetzt waren; weist mit Besorgnis darauf hin, dass ausgehend von der Zahl der am 31. Dezember 2016 besetzten Stellen 61,64 % der Stellen mit Frauen und 38,36 % der Stellen mit Männern besetzt waren, was einem unausgewogenen Verhältnis von nahezu 2:1 entspricht; empfiehlt, dieses Ungleichgewicht so bald wie möglich anzugehen und auszutarieren;

7.

stellt fest, dass das Zentrum das Ziel eines Personalabbaus um 5 % (zusätzlich zu den 5 %, die ihm als „voll arbeitsfähiger“ Agentur auferlegt wurden) im Zeitraum von 2014 bis 2018 bislang erfüllt hat; weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass das Zentrum über die notwendigen Ressourcen verfügen muss, um erstklassige Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen erbringen zu können; spricht sich daher gegen künftige Einschnitte beim Haushalts- und Stellenplan des Zentrums aus;

8.

betont, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Bestandteil der Personalpolitik des Zentrums sein sollte; weist darauf hin, dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf 13 754 EUR beliefen; stellt fest, dass sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten 2016 im Durchschnitt auf 13,04 Tage je Mitarbeiter beliefen;

9.

weist darauf hin, dass das Zentrum 2009 einen Beschluss zu Mobbing und sexueller Belästigung angenommen hat; unterstützt die zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für Mobbing und sexuelle Belästigung organisierten Schulungen und Informationsveranstaltungen;

10.

nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass das Zentrum 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder -entlassungen verzeichnete;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

11.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat des Zentrums im Oktober 2016 eine Strategie für die Betrugsbekämpfung annahm, und dass das Zentrum in seinen Jahresbericht 2017 ein Kapitel zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität aufnehmen wird;

12.

weist mit Besorgnis darauf hin, dass sich das Zentrum entschied, die Interessenerklärungen ohne die Lebensläufe zu veröffentlichen, da es aufgrund der Größe des Verwaltungsrats (annähernd 130 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder) zu Verwaltungsproblemen kam; nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenerklärung und der Lebenslauf der Direktorin auf der Website des Zentrums eingesehen werden können;

13.

nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass das Zentrum 2016 keine Interessenkonflikte verzeichnete;

14.

begrüßt, dass das Zentrum interne Vorschriften für die Meldung von Missständen angenommen und 2014 geändert hat; weist darauf hin, dass dem Zentrum 2016 keine Missstände gemeldet wurden;

15.

vertritt die Auffassung, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung eingerichtet werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über etwaige Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit gewahrt werden muss und die erforderliche Unterstützung und Beratung sichergestellt werden müssen;

16.

bedauert, dass das Zentrum die Protokolle der Sitzungen seines Verwaltungsrats nicht veröffentlicht; fordert das Zentrum auf, dieses Vorgehen zu ändern;

17.

nimmt die Gründe des Zentrums für die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten zur Kenntnis; erwartet von dem Zentrum, die Möglichkeit, den Zugang zu Dokumenten zu verweigern, auf äußerst rechtmäßige und ordnungsgemäße Weise anzuwenden, wobei vertrauliche oder personenbezogene Daten zu schützen sind;

Wichtigste Erfolge

18.

würdigt die drei wichtigsten Erfolge des Zentrums im Jahr 2016, in dem es ihm gelang,

seine Strategie für den Zeitraum 2016–2020 zu entwickeln, die von seinem Verwaltungsrat angenommen wurde,

sein neues System für die Verwaltung der Arbeitsabläufe (eCdT) erfolgreich bei seinen Kunden einzuführen,

eine neue Preisstruktur für die Übersetzung von Dokumenten zu entwickeln, durch die die Kosten für die Kunden gesenkt werden konnten, da Inhalte, die in den Übersetzungsspeichern des Zentrums gespeichert wurden, wiederverwertet werden konnten;

19.

bedauert jedoch zutiefst, dass das Zentrum für seine Programmplanungsdokumente weder Wirkungs- oder Ergebnis- noch Inputindikatoren verwendet; weist darauf hin, dass das Zentrum keine systematischen Ex-ante-Bewertungen für die Planung und die Kontrollen durchführt, und fordert darüber hinaus das Zentrum auf, zur Messung seiner Leistung systematische Ex-post-Bewertungen heranzuziehen;

Interne Prüfung

20.

entnimmt den Angaben des Zentrums, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission eine Folgeprüfung des Betriebskontinuitätsmanagements des Zentrums und der Verwaltung der Arbeitsabläufe für die Übersetzung von Dokumenten durchgeführt hat; stellt fest, dass bis auf drei Empfehlungen, die 2017 in Angriff genommen wurden, alle Empfehlungen angemessen und wirksam umgesetzt wurden; weist auf die erheblichen Fortschritte hin, die bei der Erstellung der Notfallpläne erzielt wurden und die die ermittelten Risiken teilweise verringern, sodass die Empfehlung nun nicht mehr als „sehr wichtig“, sondern nur noch als „wichtig“ eingestuft wird; weist ferner darauf hin, dass der IAS die laufende Weiterentwicklung des neuen Systems für die Verwaltung der Arbeitsabläufe für die Übersetzung (eCdT) zur Kenntnis nahm, jedoch der Ansicht war, dass nach wie vor mehrere Elemente abschließend geklärt werden müssten, bevor die als „wichtig“ eingestufte Empfehlung als vollständig umgesetzt angesehen werden könne; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung der Empfehlungen des IAS Bericht zu erstatten;

Leistung

21.

nimmt die Überprüfung des Systems für die Messung der Kundenzufriedenheit zur Kenntnis, die dem Zweck dient, ein wirksameres Verfahren für den Umgang mit Kunden zu entwickeln; begrüßt den neuen Ansatz, der im September 2016 sechs Kunden vorgestellt wurde, und zwar dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der Europäischen Chemikalienagentur, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; sieht der gestrafften Lösung, deren Feinabstimmung und Einführung im Rahmen des eCdT im Laufe des Jahres 2017 erfolgen wird, erwartungsvoll entgegen;

22.

begrüßt, dass das Zentrum 2016 neue Vereinbarungen mit drei Einrichtungen unterzeichnet hat, wodurch die Zahl seiner Kunden auf 64 anwuchs; fordert die Agenturen und Einrichtungen der Union auf, Redundanzen bei den Übersetzungsdiensten soweit möglich zu vermeiden, indem sie verstärkt auf die Dienste des Zentrums zurückgreifen;

23.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass die Gesamtdurchführung des geänderten Arbeitsprogramms des Zentrums für 2016 — auf der Grundlage der von seiner Verwaltung durchgeführten Jahresabschlussprüfung und unter Anwendung einiger Gewichtungsfaktoren — ausgehend vom ursprünglichen Haushaltsplan bei 79,2 % und ausgehend vom Berichtigungshaushaltsplan bei 85 % lag;

24.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Zentrum einen neuen Aktionsplan für die Qualitätssicherung von Übersetzungen (Translation Quality Assurance Action Plan — TQAAP) für den Zeitraum 2015/2016 angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die angestrebte Erfolgsquote für den TQAAP im geänderten Arbeitsprogramm des Zentrums für 2016 auf 100 % festgelegt wurde, und dass der Plan Ende 2016 zu 98,2 % umgesetzt worden war; nimmt zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt auf die Anwendung eines neuen Tools für die Verwaltung von Korpora und die Automatisierung des Informationsflusses bei miteinander zusammenhängenden Übersetzungsaufträgen mithilfe des neuen Tools für Arbeitsabläufe (eCdT) gelegt wurde; begrüßt, dass bei den mit den eigenen automatischen Übersetzungsprogrammen des Zentrums durchgeführten Testläufen weitere Fortschritte erzielt wurden;

25.

begrüßt, dass sich das Zentrum klar zu Qualität bekennt, was sich etwa darin zeigt, dass das Zentrum eine harte Linie gegenüber externen Auftragnehmern fährt, die wiederholt nicht zufriedenstellende Übersetzungen abliefern; befürwortet das Konzept des Zentrums, laufend thematische Schulungen sowohl für hauseigene Übersetzer als auch externe Auftragnehmer anzubieten, da dies der Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsstandards dient;

Sonstige Bemerkungen

26.

bekräftigt sein unerschütterliches Bekenntnis zur Mehrsprachigkeit in der Union als Schlüsselaspekt für die Einbindung der Bürger, die eine grundlegende Voraussetzung für den Erfolg des demokratischen Systems der Union ist; fordert das Europäische Parlament in diesem Zusammenhang auf, es dem Rat und dem Ausschuss der Regionen gleichzutun und die Übersetzung und Verdolmetschung in die Sprachen zu gestatten, die auf nationaler Ebene in der Verfassung des jeweiligen Staates anerkannt sind (2); hebt die Bedeutung des Zentrums hervor, das mit seinen hochwertigen Übersetzungs- und Sprachdiensten die Arbeit der Agenturen und Einrichtungen der EU erleichtert;

27.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass es Aufgabe des Zentrums ist, für die Agenturen und Einrichtungen der EU Übersetzungsdienstleistungen zu erbringen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen, und dass es diese Aufgabe auch gegenüber den Organen der EU wahrnimmt, welche die Dienste des Zentrums nutzen können; weist ferner darauf hin, dass in den Gründungsverordnungen der meisten Agenturen und Einrichtungen vorgesehen ist, dass sie die Übersetzungsleistungen des Zentrums in Anspruch nehmen; weist jedoch darauf hin, dass einige Agenturen und Einrichtungen (auf die mehr als die Hälfte der Einnahmen des Zentrums entfällt) zunehmend auf hausinterne Möglichkeiten oder andere Alternativen zurückgreifen, was bedeutet, dass die Kapazität des Zentrums nicht maximal genutzt wird und es bei der Entwicklung von Systemen und den laufenden Kosten auf EU-Ebene zu Überschneidungen kommt und dass das Geschäftsmodell und die Geschäftsfortführung des Zentrums in Gefahr sein könnten;

28.

fordert das Zentrum nachdrücklich auf, weiterhin nach innovativen Sprachtechnologien zu forschen, die es bei seiner Kerntätigkeit unterstützen können; vertritt die Auffassung, dass das Zentrum durch die Entwicklung mehrsprachiger terminologischer Hilfsmittel wie der Datenbank IATE dazu beiträgt, dass alle Amtssprachen der Union mit dem Aufkommen neuer Begriffe Schritt halten können;

29.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 443 vom 29.11.2016, S. 10.

(2)  Der Rat und der Ausschuss der Regionen haben mit den Regierungen Spaniens und des Vereinigten Königreichs ein Verwaltungsabkommen geschlossen, wonach die Sprachen, die auf nationaler Ebene in der jeweiligen Verfassung dieser Mitgliedstaaten anerkannt sind — etwa Katalanisch, Galizisch, Baskisch, Walisisch und Schottisch-Gälisch — zu verschiedenen Zwecken, unter anderem zu Zwecken der Übersetzung und Verdolmetschung, verwendet werden könnten. In der Tat hat dieses Abkommen keine Auswirkungen auf den Haushalt der Unionsorgane, da alle Kosten, die durch seine Umsetzung entstehen, von den jeweiligen Staaten getragen werden. Bislang haben weder der Rat noch der Ausschuss der Regionen von Problemen bei der Umsetzung des Abkommens berichtet.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0133 (siehe Seite 393 dieses Amtsblatts.


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