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Document 52018BP1330
Resolution (EU) 2018/1330 of the European Parliament of 18 April 2018 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2016, Section VI — European Economic and Social Committee
Entschließung (EU) 2018/1330 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts — und Sozialausschuss, sind
Entschließung (EU) 2018/1330 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts — und Sozialausschuss, sind
ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 134–136
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 248/134 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1330 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 18. April 2018
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts — und Sozialausschuss, sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, |
— |
gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0097/2018), |
A. |
in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen; |
1. |
begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs auf der Grundlage seiner Prüfungen, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind; |
2. |
stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses („der Ausschuss“) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden; |
3. |
weist darauf hin, dass der Ausschuss im Rahmen des geltenden Entlastungsverfahrens die jährlichen Tätigkeitsberichte derzeit im Juni dem Rechnungshof vorlegt, der Rechnungshof seinen Bericht dann im Oktober dem Parlament übermittelt und das Plenum des Parlaments im Mai über die Entlastung abstimmt; weist darauf hin, dass, wenn die Entlastung nicht aufgeschoben wird, vom Jahresabschluss bis zum Abschluss des Entlastungsverfahrens mindestens 17 Monate vergangen sind; weist darauf hin, dass für Rechnungsprüfungen in der Privatwirtschaft viel kürzere Fristen gelten; betont, dass das Entlastungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss; fordert, dass der Ausschuss und der Rechnungshof dem bewährten Beispiel der Privatwirtschaft folgen; schlägt in diesem Sinne vor, den 31. März des auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahres als Frist für die Vorlage der jährlichen Tätigkeitsberichte und den 1. Juli als Frist für die Übermittlung des Berichts des Rechnungshofs festzusetzen; schlägt außerdem vor, den Zeitplan für das Entlastungsverfahren gemäß Anlage IV Artikel 5 der Geschäftsordnung des Parlaments dahingehend zu überprüfen, dass die Abstimmung über die Entlastung während der Plenartagung des Parlaments im November stattfinden würde, womit das Entlastungsverfahren innerhalb des Jahres abgeschlossen würde, das auf das jeweilige Haushaltsjahr folgt; |
4. |
begrüßt die insgesamt umsichtige und wirtschaftliche Haushaltsführung des Ausschusses im Haushaltsjahr 2016; bekundet seine Unterstützung für den erfolgreichen Paradigmenwechsel hin zur ergebnisorientierten Haushaltsplanung im Haushaltsplan der Kommission, der von der Vizepräsidentin der Kommission, Kristalina Georgieva, im Rahmen der Initiative für einen ergebnisorientierten EU-Haushalt im September 2015 eingeführt wurde; fordert den Ausschuss auf, dieses Verfahren bei seiner eigenen Haushaltsplanung anzuwenden; |
5. |
stellt fest, dass sich der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2016 auf 130 586 475 EUR (2015: 129 100 000 EUR) belief und dass die Verwendungsrate 97,55 % betrug; weist darauf hin, dass die Verwendungsrate 2016 im Vergleich zu 2015 anstieg; |
6. |
betont, dass der Haushalt des Ausschusses ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Mitglieder und Personal der Einrichtung und der Rest auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfällt; stellt fest, dass der Ausschuss bestätigte, wie wichtig die Anwendung der Grundsätze der ergebnisorientierten Haushaltsführung bei seiner täglichen Arbeit sei, und über die Aktualisierung der Kerntätigkeits- und Leistungsindikatoren (KAPI) im Jahr 2017 informierte; fordert den Ausschuss auf, diese Grundsätze weiterhin anzuwenden und das Parlament ordnungsgemäß und regelmäßig über die reformierten KAPI zu informieren; |
7. |
nimmt zur Kenntnis, dass Überlegungen zur Modernisierung des Ausschusses eingeleitet wurden; fordert, über diese Initiative und die diesbezüglichen Entwicklungen unterrichtet zu werden; fordert den Ausschuss auf, der Entlastungsbehörde Erläuterungen zu den Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Modernisierung zu übermitteln, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern, und eine Kosten-Nutzen-Analyse zu veröffentlichen; |
8. |
nimmt zur Kenntnis, dass sich die endgültigen Mittel für die Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder auf 19 561 194 EUR beliefen; begrüßt die detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben der Mitglieder in Bezug auf Posten 1004, die der Ausschuss dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments übermittelte, und fordert den Ausschuss auf, diese Aufschlüsselung für das Jahr 2017 in seinen nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht oder in den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement aufzunehmen; fordert den Ausschuss auf, der Entlastungsbehörde eine Kosten-Nutzen-Analyse der Reisen für die Union und die besuchten Länder sowie eine Liste der 2016 besuchten Länder zu übermitteln; regt die Annahme geeigneter Maßnahmen an, um Einsparungen zu erzielen und die Umweltbelastung zu verringern; fordert die Ausschussmitglieder auf, das Potenzial anderer Instrumente zu bewerten, die zu Einsparungen, unter anderem bei Reisekosten, beitragen können; |
9. |
stellt fest, dass der Ausschuss erklärt, dass Spielraum für eine Weiterentwicklung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Parlament bestehe; vertraut darauf, dass die Weiterentwicklung von Synergien positive Ergebnisse für beide Seiten bringt; vermerkt die Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Parlament, namentlich die Kontakte des Präsidenten und des Präsidiums des Ausschusses zu der Konferenz der Ausschussvorsitze des Parlaments; fordert, dass die Kontakte zwischen dem Ausschuss und den Vorsitzenden und Berichterstattern der Ausschüsse des Parlaments weiter gestärkt werden, um eine bessere Weiterbehandlung des Beitrags des Ausschusses zum Gesetzgebungsverfahren der Union sicherzustellen; |
10. |
ist der Auffassung, dass eine gemeinsame Bewertung der aus der Zusammenarbeit von Ausschuss und Parlament resultierenden Haushaltseinsparungen für beide Organe und für die Bürger der Union von Interesse ist; schlägt vor, dass eine solche Bewertung gemeinsam mit dem Parlament als Teil der Strategie zur Stärkung der Kontakte zwischen den beiden Organen durchgeführt wird; ist sich der Tatsache bewusst, dass der Ausschuss Kapazitäten für eine fachspezifische Bewertung aufbaut, um seine Rolle als beratende Einrichtung im Gesetzgebungsverfahren zu stärken; fordert den Ausschuss auf, der Entlastungsbehörde in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht eine detaillierte Analyse der Funktionsweise dieser Tätigkeiten vorzulegen; |
11. |
begrüßt die Wiedereröffnung des direkten Zugangs zwischen den Gebäuden RMD und REM nach dem Beschluss der belgischen Behörden, die Bedrohungsstufe für die europäischen Organe herabzusetzen; ist der Ansicht, dass dies Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Parlament erleichtern wird; fordert beide Organe auf, ihre Mitglieder und Mitarbeiter über die Wiedereröffnung des Durchgangs zu informieren; |
12. |
begrüßt die Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Ausschuss der Regionen, die 2016 in Kraft trat und gemeinsame Direktionen für Logistik und Übersetzung vorsieht; erachtet dies als gute Grundlage für potenzielle Einsparungen in beiden Ausschüssen; vertraut darauf, dass diese Vereinbarung auch die Zusammenarbeit in anderen Bereichen befördert; fordert einen detaillierten Plan und eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten der Ausschüsse in diesen Bereichen; ist der Ansicht, dass diese Vereinbarung darüber hinaus für mehr Effizienz bei der Leistung beider Ausschüsse und für Einsparungen sorgen wird; |
13. |
begrüßt, dass der Ausschuss die in der Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegten Zielvorgaben für einen Personalabbau von 5 % im Zeitraum von fünf Jahren einhält; stellt fest, dass der Ausschuss infolge der Versetzung von Personal zum Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments die Zahl der Planstellen in seinem Stellenplan um 8 % reduziert hat, womit 2016 43 Stellen abgebaut wurden; fordert die Haushaltsbehörden auf, bei der Planung der künftigen Zuweisung der Finanzmittel für das Personal die langfristigen Auswirkungen der Personalkürzungen zu bedenken, insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit des Ausschusses, das geschlechtsspezifische und geografische Gleichgewicht zu verbessern, sowie der Notwendigkeit, sich auf die Kapazität erfahrener Beamter zur Übernahme von Führungspositionen zu stützen; |
14. |
vermerkt einen generellen Anstieg der Fehlzeiten wegen Krankheit im Ausschuss; betont, wie wichtig Maßnahmen sind, um das Wohlergehen am Arbeitsplatz zu verbessern, und fordert eine stärkere Kontrolle der Abwesenheiten; begrüßt die Initiativen des Ausschusses, darunter die Bestellung einer Vertrauensperson zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung und zur Förderung der Achtung der Menschenwürde am Arbeitsplatz; fordert den Ausschuss auf, der Haushaltsbehörde über die 2017 beim Wohlergehen der Mitarbeiter erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten; |
15. |
nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass der Anteil von Frauen in der mittleren Führungsebene im Ausschuss bei über 40 % liegt; fordert den Ausschuss auf, die gleichen Ergebnisse für Positionen der höheren Führungsebene zu erzielen und das Notwendige zu tun, um das geografische Ungleichgewicht weiter zu verringern; |
16. |
ist besorgt, dass bei 9 der 22 Ausschreibungen 2016 die Aufträge ohne Wettbewerb an das einzige Unternehmen vergeben wurden, das an der Ausschreibung teilgenommen hatte; fordert den Ausschuss auf, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um den Wettbewerb zwischen den Bietern sicherzustellen; |
17. |
begrüßt, dass die Medienberichterstattung über den Ausschuss 2016 um ca. 30 % zunahm; stellt fest, dass der Ausschuss inzwischen in den sozialen Medien präsent ist, und sieht Berichten über seine Leistungen erwartungsvoll entgegen; |
18. |
vermerkt den Anstieg der nicht in Anspruch genommenen Dolmetschleistungen von 3,5 % im Jahr 2015 auf 4 % im Jahr 2016 und fordert eine aufmerksamere Überwachung der tatsächlichen Erbringung dieser Dienstleistungen; |
19. |
vermerkt den anhaltenden Anstieg der an externe Auftragnehmer vergebenen Übersetzungen (von 9,74 % im Jahr 2015 auf 16,61 % im Jahr 2016), wie in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Ausschuss der Regionen vorgesehen, die auf die höhere Produktivität der Übersetzung und den Abbau des Personalbestands in der Direktion zurückzuführen ist (im Vergleich zu 2015 um mehr als 9 %); nimmt zur Kenntnis, dass 2016 eine interne Prüfung der externen Übersetzungsleistungen und ihrer praktischen Umsetzung und Beschränkungen erfolgte, und erwartet Informationen über die Empfehlungen des internen Prüfers im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses; |
20. |
vermerkt das Engagement des Ausschusses in Bezug auf EMAS und seine Ergebnisse im Umweltbereich, wonach der Verbrauch von Gas, Wasser, Strom, Papier und Reinigungsprodukten und die Abfallerzeugung zurückgingen; fordert den Ausschuss auf, seine Leistung in diesem Bereich weiter zu verbessern; |
21. |
bedauert, dass der Ausschuss erst jetzt Leitlinienentwürfe zur Prävention von Interessenkonflikten im Kontext des sozialen Dialogs ausarbeitet; stellt fest, dass die Leitlinienentwürfe derzeit im Wege eines Dialogs mit Berufsverbänden fertiggestellt werden; fordert den Ausschuss auf, die Fertigstellung zu beschleunigen, die Leitlinien zeitnah anzunehmen, darin das Erfordernis einer Auflistung von Mitgliedschaften in anderen Organisationen aufzunehmen und die Leitlinien auf seiner Website zu veröffentlichen; |
22. |
kritisiert, dass weder der Präsident noch die Vizepräsidenten oder das Generalsekretariat des Ausschusses Interessenerklärungen auf dessen Website veröffentlicht haben; fordert den Ausschuss auf, solche Erklärungen bis Ende Juni 2018 unter Auflistung der Mitgliedschaften in anderen Organisationen zu veröffentlichen; kritisiert, dass die Interessenerklärungen der Mitglieder in verschiedenen Sprachen und unterschiedlichen Formaten veröffentlicht werden, was die Transparenz einschränkt; fordert den Ausschuss auf, sie bis Ende Juni 2018 in einem einheitlichen Format und in einer der drei am meisten verwendeten Amtssprachen der Union zu veröffentlichen; |
23. |
ist besorgt, dass gemäß Artikel 11 des Statuts jeder neue Mitarbeiter verpflichtet ist, eine Erklärung vorzulegen, dass kein Interessenkonflikt besteht, statt eine Erklärung der Interessenkonflikte; betont, dass es nicht Aufgabe einer Person sein kann, zu erklären, dass in ihrem Fall kein Interessenkonflikt besteht; bekräftigt, dass ein neutrales Gremium die Existenz von Interessenkonflikten beurteilen sollte; fordert den Ausschuss daher auf, ein einheitliches und vollständiges Formular für eine Erklärung der Interessenkonflikte vorzulegen, um die Erklärung, dass kein Interessenkonflikt besteht, zu ersetzen; |
24. |
begrüßt die Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Ausschuss und dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), um den Austausch von Informationen zu erleichtern; |
25. |
begrüßt die ergänzenden Beschlüsse des Ausschusses für interne Vorschriften über die Meldung von Missständen und betont, wie wichtig es ist, diese Initiative zu verbessern; |
26. |
weist darauf hin, dass eine für die Offenlegung, Beratung und Befassung zuständige, mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattete unabhängige Stelle eingerichtet werden muss, damit Hinweisgeber Unterstützung erhalten, wenn es um die Wahl der richtigen Kanäle für die Offenlegung ihrer Informationen zu etwaigen die finanziellen Interessen der Union betreffenden Unregelmäßigkeiten geht, die Vertraulichkeit gewahrt ist und die notwendige Unterstützung und Beratung angeboten wird; |
27. |
verweist auf den Fall im Zusammenhang mit Mobbing im Ausschuss, der Kosten in Höhe von 55 772 EUR verursachte; bedauert, dass dieser Fall auftrat, begrüßt jedoch, dass er ordnungsgemäß weiterverfolgt wurde; stellt fest, dass 20 weitere Mitarbeiter sich in mutmaßlichen Fällen von Mobbing an das Netzwerk von Vertrauenspersonen des Ausschusses wandten; fordert den Ausschuss auf, seine Politik auf diesem Gebiet zu verbessern, um jede Form von Mobbing oder sexueller Belästigung künftig zu verhindern; fordert den Ausschuss auf, der Entlastungsbehörde über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die er zur Regelung solcher Fälle plant; |
28. |
bedauert die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten; weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognosen zu den finanziellen, administrativen, personellen und sonstigen Folgen im Zusammenhang mit dem Austritt abgegeben werden können, und fordert den Ausschuss und den Rechnungshof auf, Folgeabschätzungen durchzuführen und das Europäische Parlament bis Ende 2018 über die Ergebnisse zu informieren. |