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Document 52018AR3890

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Kreatives Europa und „Eine neue europäische Agenda für Kultur“

    COR 2018/03890

    ABl. C 168 vom 16.5.2019, p. 37–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.5.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 168/37


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Kreatives Europa und „Eine neue europäische Agenda für Kultur“

    (2019/C 168/07)

    Berichterstatter:

    János Ádám KARÁCSONY (HU/EPP), Local councillor, Tahitótfalu village

    Referenzdokumente:

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

    COM(2018) 366 final

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine neue europäische Agenda für Kultur“

    COM(2018) 267 final

    I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

    Änderung 1

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021–2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 Präambel, Erwägungsgrund 6

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Das Programm sollte der Doppelnatur des Kultur- und Kreativsektors Rechnung tragen und somit zum einen den Eigenwert und künstlerischen Wert von Kultur und zum anderen den wirtschaftlichen Wert des Sektors — einschließlich seines umfassenderen gesellschaftlichen Beitrags zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovation — anerkennen. Dafür ist ein starker europäischer Kultur- und Kreativsektor erforderlich und insbesondere eine dynamische europäische audiovisuelle Industrie, da diese über das Potenzial verfügt, eine große Zuhörerschaft zu erreichen, und von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist, auch für andere Bereiche des Kreativsektors und den Kulturtourismus.

    Das Programm sollte der Doppelnatur des Kultur- und Kreativsektors Rechnung tragen und somit zum einen den Eigenwert und künstlerischen Wert von Kultur und zum anderen den wirtschaftlichen Wert des Sektors und seinen umfassenderen gesellschaftlichen Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union sowie zu Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovation anerkennen. Dafür ist ein starker europäischer Kultur- und Kreativsektor erforderlich und insbesondere eine dynamische europäische audiovisuelle Industrie, da diese über das Potenzial verfügt, eine große Zuhörerschaft zu erreichen, und von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist, auch für andere Bereiche des Kreativsektors, die territoriale Entwicklung und ihre Verbindung mit der Strategie für intelligente Spezialisierung sowie den Kulturtourismus.

    Begründung

    Die regionale und die europäische territoriale Zusammenarbeit schaffen Wachstum und Arbeitsplätze und fördern Europa als Reiseziel, unter anderem über makroregionale Kulturrouten. Auf diesen Erfahrungen lässt sich aufbauen, um so die von der Kultur für das jeweilige Gebiet ausgehenden Impulse, die mit den Grundsätzen von Artikel 174 AEUV in Einklang stehen, zu fördern und die Rolle der Kultur bei der innovationsgesteuerten territorialen Entwicklung zu stärken. Die Kommission bekundet in der „Blaupause“für eine neue europäische Agenda für Kultur ihre Absicht, die Regionen bei der Umsetzung von kulturorientierten Strategien für intelligente Spezialisierung bzw. makroregionalen Strategien weiter zu unterstützen und den nachhaltigen Kulturtourismus zu fördern.

    Änderung 2

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021–2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 Präambel, Erwägungsgrund 20

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Angesichts der Notwendigkeit, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und im Einklang mit den Zusagen der Union das Pariser Übereinkommen und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen, wird das Programm zu den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erreichen des allgemeinen Ziels beitragen, dass 25 % der Unionsausgaben zur Verwirklichung von Klimazielen verwendet werden. Entsprechende Maßnahmen werden bei der Vorbereitung und Umsetzung des Programms ermittelt und im Zuge der entsprechenden Evaluierungen und Überprüfungsverfahren erneut bewertet.

    Angesichts der Notwendigkeit, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und im Einklang mit den Zusagen der Union das Pariser Übereinkommen und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung als Vorreiter umzusetzen, wird das Programm zu den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erreichen des allgemeinen Ziels beitragen, dass 30 % der Unionsausgaben zur Verwirklichung von Klimazielen verwendet und die Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Politikbereichen der Union durchgängig berücksichtigt werden. Entsprechende Maßnahmen werden bei der Vorbereitung und Umsetzung des Programms ermittelt und im Zuge der entsprechenden Evaluierungen und Überprüfungsverfahren erneut bewertet.

    Begründung

    Mit der Änderung soll die Bedeutung der Ziele für nachhaltige Entwicklung hervorgehoben werden, daneben spiegelt sie den Standpunkt des AdR in Bezug auf ihre Finanzierung wider.

    Änderung 3

    Präambel, Erwägungsgrund 22

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Die Europäische Filmakademie hat seit ihrer Gründung einzigartige Fachkenntnisse gesammelt und ist in der einzigartigen Lage, eine europaweite Gemeinschaft von Filmschaffenden und anderen Wirtschaftsteilnehmern der Filmbranche aufbauen zu können, indem sie europäische Filme über nationale Grenzen hinaus fördert und verbreitet und so ein echtes europäisches Publikum entwickelt. Daher sollte es für eine direkte Unterstützung durch die Union in Betracht kommen.

     

    Begründung

    Diese Bestimmungen gleichen einer unangemessenen positiven Diskriminierung dieser Einrichtung. Für die Notwendigkeit, diese Einrichtung seitens der Union direkt zu unterstützen, ist keine ausreichende Begründung vorhanden. Jedwede direkte Unterstützung wäre intransparent.

    Änderung 4

    Präambel, Erwägungsgrund 23

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Das Jugendorchester der Europäischen Union hat seit seiner Gründung eine einzigartige Erfahrung bei der Förderung des interkulturellen Dialogs, der gegenseitigen Achtung und des Verständnisses durch Kultur gesammelt. Die Besonderheit des Jugendorchesters der Europäischen Union liegt darin, dass es ein europäisches Orchester ist, das kulturelle Grenzen überwindet und aus jungen Musikern besteht, die jedes Jahr in allen Mitgliedstaaten anhand strenger künstlerischer Kriterien im Rahmen eines anspruchsvollen Vorspiel-Verfahrens ausgewählt werden. Daher sollte es für eine direkte Unterstützung durch die Union in Betracht kommen.

    Das Jugendorchester der Europäischen Union hat seit seiner Gründung eine einzigartige Erfahrung bei der Förderung des interkulturellen Dialogs, der gegenseitigen Achtung und des Verständnisses durch Kultur gesammelt. Die Besonderheit des Jugendorchesters der Europäischen Union liegt darin, dass es ein europäisches Orchester ist, das kulturelle Grenzen überwindet und aus jungen Musikern besteht, die jedes Jahr in allen Mitgliedstaaten anhand strenger künstlerischer Kriterien im Rahmen eines anspruchsvollen Vorspiel-Verfahrens ausgewählt werden. Daher sollte es für eine direkte Unterstützung durch die Union in Betracht kommen, sofern alle Beteiligten die Vorschriften dieser Verordnung uneingeschränkt einhalten .

    Begründung

    Aus den genannten Gründen, die auch im Kommissionsdokument dargelegt werden, sollte das Jugendorchester für eine direkte Unterstützung durch die Union und das Programm „Kreatives Europa“(2021–2027) in Betracht kommen, sofern alle Regeln für die Finanzierung eingehalten werden.

    Änderung 5

    Präambel, Erwägungsgrund 25

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Um eine effiziente Verteilung der Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union zu gewährleisten, ist es erforderlich, den europäischen Mehrwert aller mit dem Programm durchgeführten Maßnahmen und Tätigkeiten und ihre Komplementarität mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten und sich um Kohärenz, Komplementarität und Synergien mit Finanzierungsprogrammen in verwandten Politikbereichen und mit horizontalen Maßnahmen wie der Wettbewerbspolitik der Union zu bemühen.

    Um eine effiziente Verteilung der Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union zu gewährleisten, ist es erforderlich, den europäischen Mehrwert aller mit dem Programm durchgeführten Maßnahmen und Tätigkeiten und ihre Komplementarität mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Regionen zu gewährleisten und sich um Kohärenz, Komplementarität und Synergien mit Finanzierungsprogrammen in verwandten Politikbereichen und mit horizontalen Maßnahmen wie der Wettbewerbspolitik der Union zu bemühen.

    Begründung

    Es sollte auch die Komplementarität mit den Maßnahmen der Regionen berücksichtigt werden, da auf dieser Ebene spezifische Maßnahmen im Hinblick auf die Besonderheiten der Regionen — vor allem der Gebiete in äußerster Randlage — ergriffen werden.

    Änderung 6

    Präambel, neuer Erwägungsgrund nach Erwägungsgrund 34

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

     

    Gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollte das Programm die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage (in Bezug auf ihre strukturbedingte soziale und wirtschaftliche Lage) berücksichtigen. In allen Aktionsbereichen des Programms sind Maßnahmen vorgesehen, um die Beteiligung dieser Gebiete zu verbessern und den kulturellen Austausch zwischen ihnen und der übrigen EU und der Welt zu erleichtern. Zudem werden die entsprechenden Maßnahmen überwacht und evaluiert.

    Begründung

    In dem Programm sollte auf die besondere Situation dieser Gebiete verwiesen werden, da sie trotz der großen Entfernung zu bestimmten EU-Mitgliedstaaten gehören. Da sie die europäische Kultur bereichern, sollten ihre kulturellen Beziehungen zur EU gestärkt werden, auch wenn sie im laufenden Programm nicht besonders berücksichtigt werden.

    Änderung 7

    Artikel 3 Absatz 2

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    a)

    Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und externen Dimension der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas weiterzuentwickeln und zu fördern und um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors sowie die internationalen Kulturbeziehungen zu stärken;

    (a)

    enhancing the economic, social and external dimension of European level cooperation to develop and promote European cultural diversity and Europe’s cultural heritage and strengthening the competitiveness of the European cultural and creative sectors, with special attention to small and medium-sized enterprises (SMEs) and reinforcing international cultural relations;

    Begründung

    Die spezifischen Ziele des Programms sollten weiter gefasst sein und unter die Ebene des Kultur- und Kreativsektors gehen und auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Fokus nehmen, um die Realität der im Kultur- und Kreativsektor Tätigen angemessen wiederzugeben.

    Änderung 8

    Artikel 4

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Im Einklang mit den in Artikel 3 genannten allgemeinen Zielen ist der Aktionsbereich KULTUR auf folgende Prioritäten ausgerichtet:

    a)

    Verstärkung der grenzübergreifenden Dimension sowie der Mobilität von Akteuren des Kultur- und Kreativsektors bzw. der Verbreitung ihrer Werke;

    b)

    Stärkung der Teilhabe an der Kultur in ganz Europa;

    c)

    Förderung der Resilienz der Gesellschaft und der sozialen Inklusion durch Kultur und Kulturerbe;

    d)

    Ausbau der Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors, sodass er zur Schaffung von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wachstum beiträgt;

    e)

    Stärkung der europäischen Identität und der europäischen Werte durch Schärfung des Kulturbewusstseins, Kunsterziehung und kulturbasierte Kreativität in der Bildung;

    g)

    Beitragen zur globalen Strategie der Union für internationale Beziehungen durch Kulturdiplomatie.

    Im Einklang mit den in Artikel 3 genannten allgemeinen Zielen ist der Aktionsbereich KULTUR auf folgende Prioritäten ausgerichtet:

    a)

    Verstärkung der grenzübergreifenden Dimension sowie der Mobilität von Akteuren des Kultur- und Kreativsektors bzw. der Verbreitung ihrer Werke, wobei Regionen mit geografisch bedingten Nachteilen, wie die Gebiete in äußerster Randlage, besonders zu berücksichtigen sind ;

    b)

    Stärkung der Teilhabe an der Kultur in ganz Europa;

    c)

    Förderung der Resilienz der Gesellschaft, der sozialen Inklusion und der Innovation durch Kultur und Kulturerbe;

    d)

    Ausbau der Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors, sodass er zur Schaffung von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wachstum sowie zur lokalen und regionalen Entwicklung beiträgt;

    e)

    Stärkung der europäischen Identität und der europäischen Werte durch Schärfung des Kulturbewusstseins, Förderung des Kulturaustauschs , Kunsterziehung und kulturbasierte Kreativität in der Bildung;

    g)

    Beitrag zur globalen Strategie der Union für internationale Beziehungen durch Kulturdiplomatie unter Einbeziehung der Regionen in äußerster Randlage als entscheidende Akteure .

    Begründung

    Abgelegenen Gebieten mit geografischen Nachteilen gebührt besondere Aufmerksamkeit, und diese besondere Situation der Regionen in äußerster Randlage wird in Artikel 349 AEUV anerkannt.

    Änderung 9

    Artikel 6

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    d)

    Einrichtung und Unterstützung von Kontaktstellen für das Programm, um in den Ländern für das Programm zu werben und die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kultur- und Kreativsektor zu stimulieren.

    d)

    Einrichtung und Unterstützung von Kontaktstellen (und ihrer Vernetzung) für das Programm, um in den Ländern auf der nationalen, regionalen und lokalen Ebene für das Programm zu werben und die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kultur- und Kreativsektor zu stimulieren.

    Begründung

    Wie in dem Bericht über die Halbzeitbewertung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) hervorgehoben wurde, erreicht das Programm die Bürgerinnen und Bürger über die geförderten Arbeiten und Tätigkeiten und bereichert ihre europäischen Identitäten. Der Gesamterfolg hängt davon ab, wie wirkungsvoll Informationen verbreitet und auf die Chancen und Herausforderungen auf Bürgerebene aufmerksam gemacht wird. Die Kontaktstellen für Kreatives Europa sollten dazu angeregt werden, ihre Rolle auszubauen, indem sie Erfolgsgeschichten nicht nur aus ihrem eigenen Land, sondern vielmehr EU-weit sowie in ihrem jeweiligen lokalen und regionalen Umfeld austauschen.

    Änderung 10

    Artikel 7 Absatz 1

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms für den Zeitraum 2021-2027 beträgt 1 850 000 000  EUR zu jeweiligen Preisen.

    Für die Durchführung des Programms gilt die folgende vorläufige Mittelaufteilung:

    höchstens 609 000 000  EUR für das in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a genannte Ziel (Aktionsbereich KULTUR);

    höchstens 1 081 000 000  EUR für das in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b genannte Ziel (Aktionsbereich MEDIA);

    höchstens 160 000 000  EUR für das in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c genannte Ziel (SEKTORÜBERGREIFENDER Aktionsbereich).

    Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms für den Zeitraum 2021-2027 beträgt 2 000 000 000  EUR zu jeweiligen Preisen.

    Für die Durchführung des Programms gilt die folgende vorläufige Mittelaufteilung:

    höchstens 759 000 000  EUR für das in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a genannte Ziel (Aktionsbereich KULTUR);

    höchstens 1 081 000 000  EUR für das in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b genannte Ziel (Aktionsbereich MEDIA);

    höchstens 160 000 000  EUR für das in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c genannte Ziel (SEKTORÜBERGREIFENDER Aktionsbereich).

    Begründung

    Kultur und Kulturerbe sollten sowohl durch ihre durchgängige Berücksichtigung als auch durch eine Zielvorgabe für die Mittelausstattung des Programms Kreatives Europa in Höhe von mehr als 2 Mrd. EUR besser in die Prioritäten des nächsten MFR integriert werden. Für den Aktionsbereich MEDIA werden fast 78 % mehr Mittel als für den Aktionsbereich KULTUR eingeplant, obwohl der Aktionsbereich KULTUR mehr Kunstbereiche abdeckt. Deshalb regen wir an, die vorgeschlagene Erhöhung von 150 000 000 EUR dem Aktionsbereich KULTUR zuzuweisen.

    Änderung 11

    Artikel 7 Absatz 4

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Stellen Mitgliedstaaten einen entsprechenden Antrag, so können Mittel, die ihnen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugeteilt wurden, auf das Programm übertragen werden. Die Kommission verwendet diese Mittel direkt im Einklang mit [Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a] der Haushaltsordnung bzw. indirekt im Einklang mit [Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c] der Haushaltsordnung. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt möglichst zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats.

    Stellen Mitgliedstaaten einen entsprechenden Antrag, so können Mittel, die ihnen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugeteilt wurden, auf das Programm übertragen werden. Die Kommission verwendet diese Mittel direkt im Einklang mit [Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a] der Haushaltsordnung bzw. indirekt im Einklang mit [Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c] der Haushaltsordnung. Diese Mittel werden zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet .

    Begründung

    Artikel 7 Absatz 4 des Vorschlags ist in Bezug auf die Übertragung eines Teils seiner gemeinsam verwalteten Mittel auf das Programm Kreatives Europa durch einen Mitgliedstaat ein wenig bedenklich. In diesem Fall erhält der Mitgliedstaat keine ausreichenden Garantien dafür, dass diese Mittel zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet werden. Deshalb sollte der Vorschlag so formuliert werden, dass sicher ist, dass diese Mittel zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet werden.

    Änderung 12

    Artikel 13 (neu)

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

     

    Ausschussverfahren

    1.

    Die Kommission wird von einem Ausschuss (dem Ausschuss „Kreatives Europa“) unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

    2.

    Der Ausschuss „Kreatives Europa“kann in spezifischen Zusammensetzungen tagen, um konkrete Fragen in Bezug auf die Unterprogramme und den sektorübergreifenden Aktionsbereich zu behandeln.

    2.

    Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

    2.

    Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

    Begründung

    Den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit wird nur dann vollständig entsprochen werden, wenn das „Ausschussverfahren“wieder in den Vorschlag aufgenommen wird, um eine geeignete Kontrolle der Verwaltung des Programms durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

    Änderung 13

    Artikel 15

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sorgt die Kommission für die Kohärenz und Komplementarität des Programms mit den einschlägigen Strategien und Programmen, insbesondere in den Bereichen Geschlechtergleichstellung, Bildung, Jugend und Solidarität, Beschäftigung und soziale Inklusion, Forschung und Innovation, Industrie und Unternehmen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Kohäsion, Regionalpolitik und Stadtentwicklung, staatliche Beihilfen sowie internationale Zusammenarbeit und Entwicklung.

    In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sorgt die Kommission für die Kohärenz und Komplementarität des Programms mit den einschlägigen Strategien und Programmen, insbesondere in den Bereichen Geschlechtergleichstellung, Bildung, Jugend und Solidarität, Minderheitenschutz, vor allem die Wahrung des Erbes der autochthonen nationalen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten , Beschäftigung und soziale Inklusion, Forschung und Innovation, nachhaltiger Tourismus , Industrie und Unternehmen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Kohäsion, Regionalpolitik und Stadtentwicklung, staatliche Beihilfen sowie internationale Zusammenarbeit und Entwicklung.

    Begründung

    Der Kulturerbe-Tourismus ist ein wichtiger Bestandteil und Faktor für die Attraktivität Europas, seiner Regionen, Städte und ländlichen Gebiete in Bezug auf ausländische Investitionen des privaten Sektors, die Entwicklung von Kultur- und Kreativvierteln und seine Attraktivität für talentierte Menschen und ungebundene Unternehmen — so werden die regionale und nationale Wettbewerbsfähigkeit sowohl in Europa als auch weltweit gestärkt. Darüber hinaus besitzen viele Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (rund 50 Mio. Menschen) eine Staatsangehörigkeit, die nicht ihrer Muttersprache und Nationalität entspricht, sodass ihre Interessen auch bei der EU-Rechtsetzung berücksichtigt werden müssen.

    Änderung 14

    Artikel 18 Absatz 2

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Die Zwischenevaluierung des Programms erfolgt, sobald ausreichend Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber vier Jahre nach Beginn der Programmdurchführung.

    Die Zwischenevaluierung des Programms erfolgt, sobald ausreichend Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, der Bericht über die Zwischenevaluierung wird aber spätestens vier Jahre nach Beginn der Programmdurchführung vorgelegt .

    Begründung

    Der Bericht über die Zwischenevaluierung ist wichtig für die Aufstellung des nächsten Rahmenprogramms, daher muss er rechtzeitig für den nächsten Planungszeitraum vorliegen.

    Änderung 15

    Anhang I — Aktionsbereich KULTUR

    Vorschlag der Kommission

    Änderung des AdR

    Sektorspezifische Maßnahmen:

    a)

    Unterstützung des Musiksektors: Förderung von Vielfalt, Kreativität und Innovation im Musikbereich, insbesondere in Bezug auf die Verbreitung musikalischer Repertoires in Europa und anderen Teilen der Welt, Schulungsmaßnahmen und Publikumsentwicklung für europäische Musik sowie Unterstützung der Datenerhebung und -analyse;

    b)

    Unterstützung des Buch- und Verlagssektors: gezielte Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt, Kreativität und Innovation, insbesondere der Übersetzung und grenzüberschreitenden Bekanntmachung europäischer Literatur in Europa und anderen Teilen der Welt, Schulungen und Austauschmaßnahmen für Fachleute des Sektors, Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, länderübergreifende Projekte zur Förderung von Kooperation, Innovation und Entwicklung im Sektor;

    c)

    Unterstützung des Architektur- und Kulturerbesektors: zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung der Mobilität der Akteure, Kapazitätsaufbau, Publikumsentwicklung und Internationalisierung der Sektoren Kulturerbe und Architektur, Förderung der „Baukultur“, Unterstützung der Bewahrung, Erhaltung und Aufwertung des Kulturerbes und seiner Werte durch Sensibilisierung, Vernetzung und Peer-Learning-Aktivitäten;

    d)

    Unterstützung anderer Sektoren: zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung kreativer Aspekte der Sektoren Design und Mode sowie des Kulturtourismus; Bewerbung und Repräsentation dieser Sektoren außerhalb der Europäischen Union.

    Sektorspezifische Maßnahmen:

    a)

    Unterstützung des Musiksektors: Förderung von Vielfalt, Kreativität und Innovation im Musikbereich, insbesondere in Bezug auf die Verbreitung musikalischer Repertoires in Europa und anderen Teilen der Welt, Schulungsmaßnahmen und Publikumsentwicklung für europäische Musik sowie Unterstützung der Datenerhebung und -analyse;

    b)

    Unterstützung des Buch- und Verlagssektors: gezielte Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt, Kreativität und Innovation, insbesondere der Übersetzung und grenzüberschreitenden Bekanntmachung europäischer Literatur in Europa und anderen Teilen der Welt, Schulungen und Austauschmaßnahmen für Fachleute des Sektors, Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, länderübergreifende Projekte zur Förderung von Kooperation, Innovation und Entwicklung im Sektor;

    c)

    Unterstützung des Architektur- und Kulturerbesektors: zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung der Mobilität der Akteure, Kapazitätsaufbau, Publikumsentwicklung und Internationalisierung der Sektoren Kulturerbe und Architektur, Förderung der „Baukultur“, Unterstützung der Bewahrung, Erhaltung und Aufwertung des Kulturerbes, einschließlich der traditionellen Volkskultur , und seiner Werte durch Sensibilisierung, Vernetzung und Peer-Learning-Aktivitäten;

    d)

    Unterstützung anderer Sektoren: zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung kreativer Aspekte der Sektoren Design und Mode sowie des Kulturtourismus; Bewerbung und Repräsentation dieser Sektoren außerhalb der Europäischen Union.

    Begründung

    Die traditionelle Volkskultur in all ihren Ausprägungen (Handwerk, Musik, Tanz usw.) ist insbesondere für die ländlichen Gebiete eine wichtige Quelle der Vitalität, die für städtische und ländliche Entwicklung und den kulturellen Austausch in Europa sorgt. Sie stärkt außerdem die europäische kulturelle Identität und dient dem Grundsatz „Einheit in Vielfalt“.

    II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Kreatives Europa

    1.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Fortführung des derzeitigen Programms „Kreatives Europa“als eigenständiges Programm, das allen Akteuren des Kultursektors zugutekommt. Ein eigener Finanzrahmen ist der beste Weg für die Sicherung der Errungenschaften des Zeitraums 2014-2020 sowie für eine glaubwürdige Bewertung mit Blick auf die Zukunft;

    2.

    weist darauf hin, dass das Programm „Kreatives Europa“Teil eines umfassenderen Vorschlags für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (veröffentlicht am 2. Mai 2018) ist, weshalb das Ergebnis der Verhandlungen über den Vorschlag für den Finanzrahmen erheblichen Einfluss auf die endgültige Form und den Inhalt des Programms haben wird. Das Programm „Kreatives Europa“ist für die Entwicklung des Kultursektors und seine Internationalisierung von großer Bedeutung. Daher wird die Aufstockung der Programmmittel begrüßt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Anteil des Programms am Gesamthaushalt der EU nicht gesenkt wird, insbesondere wegen der Herausforderungen für die europäische Zusammenarbeit;

    3.

    macht auf die Erweiterung des Politikbereichs Kultur aufmerksam: Die Zahl der sektorübergreifenden (Kultur-)Projekte in Bereichen wie Stadterneuerung, Emanzipation junger Menschen, Gesundheit, Wohlergehen und soziale Inklusion nimmt zu. Der AdR begrüßt, dass dies in dem Vorschlag seinen Widerhall findet;

    4.

    betont hinsichtlich der Rolle, die Kunst und Kultur bei der Identitätsbildung und beim Zusammenhalt spielen, die Bedeutung der künstlerischen Freiheit und der freien Meinungsäußerung, die unter Wahrung der universellen Werte Menschenwürde, Gleichheit und Solidarität sowie der Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden müssen;

    5.

    hält es zudem für die Entwicklung der Identität bzw. des Zugehörigkeitsgefühls als Unionsbürger für grundlegend, Maßnahmen und Mittel dafür einzusetzen, gemeinsame, von allen Europäern geteilte Elemente in Bereichen wie Geschichte, Kultur und Kulturerbe bekannt zu machen. Insofern sind ein erweitertes Programm „Kreatives Europa“und die europäische Agenda für Kultur von besonderer Bedeutung;

    6.

    ist erfreut, dass der Vorschlag die soziale, wirtschaftliche und außenpolitische Dimension sowie das Kulturerbe und die digitale Komponente als die beiden bereichsübergreifenden Maßnahmen der neuen europäischen Agenda für Kultur widerspiegelt, indem einschlägige Maßnahmen vorgesehen werden;

    7.

    begrüßt die gestärkte internationale Dimension des Vorschlags, verweist aber auf die Herausforderungen, die mit der Abstimmung von Prioritäten innerhalb und außerhalb der EU verbunden sind;

    8.

    begrüßt die häufige Bezugnahme auf Synergien, u. a. diejenigen mit Maßnahmen zur Regionalentwicklung und zur Entwicklung des städtischen und ländlichen Raums, die „maßgeblich zur Restaurierung des kulturellen Erbes und zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft“ (1) beitragen;

    9.

    regt an, die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung und Verbreitung des Kunst- und Kulturlebens ihrer jeweiligen Gemeinschaften stärker hervorzuheben, und fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker in das Programm eingebunden werden; betont in diesem Zusammenhang, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen für umfassende Großprojekte aufgewendeten Mitteln auf der einen und der Finanzierung von Maßnahmen und Aktivitäten auf lokaler und regionaler Ebene (einschließlich KMU) auf der anderen Seite gefunden werden muss;

    10.

    möchte erneut darauf hinweisen, dass die Kultur- und Kreativbranche überwiegend aus Kleinstunternehmen, KMU und selbstständig Erwerbstätigen besteht, die Initiativen und Organisation auf lokaler Ebene brauchen. Dieser lokale Ansatz ist für die Regionen positiv, zum einen weil er der lokalen Wirtschaft Impulse gibt, und zum anderen weil er dazu beiträgt, Talente zu binden und die damit verknüpften Arbeitsplätze vor Ort zu erhalten. Daher ist die besondere Situation der Kulturschaffenden und Kulturunternehmer zu beachten — einschließlich jener, die in mit ständigen und strukturellen Beeinträchtigungen konfrontierten Regionen tätig sind; (2)

    11.

    ist beunruhigt, weil das Jugendorchester der Europäischen Union in der Präambel des Vorschlags ausdrücklich als Einrichtung genannt wird, die „für eine direkte Unterstützung durch die Union in Betracht kommen“sollte, wohingegen es in der von den Mitgliedstaaten vereinbarten Änderung der geltenden Verordnung eindeutig heißt: „Dem Jugendorchester der Europäischen Union sollten ausnahmsweise bis zum Ablauf des Programms Kreatives Europa am 31. Dezember 2020 Finanzmittel gewährt werden.“Diesbezüglich würde sich der Europäische Ausschuss der Regionen die verbindliche Zusage wünschen, dass sich alle beteiligten Akteure an die geltende Verordnung in der durch die Verordnung (EU) 2018/596 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 geänderten Fassung halten;

    12.

    betont angesichts der besonderen Situation der Kulturschaffenden und Unternehmer im Kulturbereich, wie wichtig es ist, im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“über die im vorangegangenen Programmzeitraum geschaffene Garantiefazilität zu informieren und ihre Anwendung zu fördern, auch wenn die Garantiefazilität an anderer Stelle angesiedelt ist;

    Aktionsbereich KULTUR

    13.

    hegt Bedenken in Bezug auf die Ausgewogenheit des Verhältnisses zwischen horizontalen und den neuen sektorspezifischen Maßnahmen, da mit einem leicht aufgestockten Haushalt nicht automatisch sehr viel mehr Prioritäten verwirklicht werden können;

    14.

    Zu den sektorspezifischen Maßnahmen:

    weist darauf hin, dass die Hervorhebung der Architektur im Zusammenhang mit dem Kulturerbe die Erfolge des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 beeinträchtigen könnte, dessen Ziel darin besteht, das europäische Kulturerbe zu erfahren und zu entdecken, indem der Horizont der Menschen über das architektonische Erbe hinaus erweitert wird; insofern wäre es angemessen, eine spezifischen Haushaltslinie im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“einzurichten, um die Verbreitung des europäischen Kulturerbes über das Jahr 2018 hinaus zu fördern;

    macht darauf aufmerksam, dass die unter Buchstabe (d) genannten Bereiche — Design, Mode und Kulturtourismus — sektorübergreifend sind, weswegen ihre Unterstützung ein gewisses Maß an Abstimmung mit anderen Politikbereichen erfordert;

    hegt Bedenken in Bezug auf die Ausgewogenheit des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Künsten in den horizontalen und den neuen sektorspezifischen Maßnahmen;

    15.

    empfiehlt eine engere Verknüpfung mit Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) in dem Abschnitt, der im Aktionsbereich KULTUR der europäischen Identität und den europäischen Werten gewidmet ist, um sicherzustellen, dass das Ziel erreicht und das Programm nicht missverstanden wird;

    16.

    fordert alle kulturellen und audiovisuellen Sektoren — wie den Musiksektor — auf, ihre digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten weiterzugeben, um Beziehungen zu fördern und auch auf lokaler und regionaler Ebene innovative Kooperationen zu schaffen;

    Sektorübergreifender Aktionsbereich

    17.

    begrüßt die neuen Prioritäten und die Stärkung dieses Aktionsbereichs, was Synergien innerhalb des Programms sicherstellt; weist gleichzeitig darauf hin, dass im Vergleich zu diesem Vorschlag im Programm „Kreatives Europa“für den Zeitraum 2014–2020 in diesem Aktionsbereich der Erhebung von Daten und Statistiken mehr Aufmerksamkeit zukommt, was auch in das künftige Programm aufgenommen werden sollte;

    Aktionsbereich MEDIA

    18.

    ist sich bewusst, dass der digitale Wandel einen Paradigmenwechsel mit sich gebracht und massive Auswirkungen auf die Art gehabt hat, wie Kulturgüter geschaffen, verwaltet, verbreitet, genutzt und finanziell verwertet werden und wie auf sie zugegriffen wird. Die Digitalisierung bietet auch für die Regionen in Europa neue Möglichkeiten zur Vernetzung durch den Austausch audiovisueller Werke und die Sondierung neuer Wege zur Schaffung von Verbindungen und zum Austausch von Inhalten. Dieser Übergang hilft ihnen ferner, neues Publikum zu gewinnen, alternative Inhalte zu nutzen, neue Dienstleistungen anzubieten und Inhalten aus verschiedenen Regionen größere Resonanz zu verleihen. (3) Der digitale Wandel macht es möglich, dass die Kulturvermittler dank der neuen multidirektionalen und über mehrere Kanäle verfügenden digitalen Kommunikationsmittel als Innovationsakteure fungieren. Sie schaffen damit enge Bindungen auf lokaler Ebene und werden selbst zu Akteuren einer nachhaltigen und intelligenten kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung;

    19.

    verweist in diesem Zusammenhang auf die große Zahl von Künstlern, deren Werke und Entwicklungen zwar nicht digital, aber trotzdem genauso wichtig sind, sowie auf die Einrichtungen wie Bibliotheken mit ihrem Angebot an Bildungsmöglichkeiten und -instrumenten für die breite Öffentlichkeit;

    20.

    fordert alle kulturellen und audiovisuellen Sektoren — wie den Musiksektor — auf, ihre digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten weiterzugeben, um Beziehungen zu fördern und auch auf lokaler und regionaler Ebene innovative Kooperationen zu schaffen;

    21.

    macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass auch weiterhin nichtdigitale Kunstwerke geschaffen werden und sich das nichtdigitale künstlerische Schaffen weiterentwickelt, weswegen ihm eine würdige Stellung in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zukommen sollte;

    Haushalt

    22.

    hegt aus folgenden Gründen Bedenken in Bezug auf die vorgeschlagene Mittelausstattung für das neue Programm:

    verweist die Kommission angesichts dessen, dass die Inflation im Kommissionsvorschlag nicht berücksichtigt zu werden scheint, darauf, dass bei der Aufstellung des Vorschlags für das Vorgängerprogramm im Gespräch war, das Budget für den Kultur- und Kreativsektor auf bis zu 1,801 Mrd. EUR zu erhöhen; (4)

    im Vergleich zum aktuellen Zeitraum wird die vorgeschlagene Mittelausstattung in Höhe von 1,85 Mrd. EUR auf eine deutlich höhere Anzahl an Prioritäten verteilt, die sich aus den neuen sektorspezifischen Maßnahmen im Aktionsbereich Kultur ergeben;

    kann die Absicht der Kommission, durch die Zentralisierung der Vielzahl der derzeit verfügbaren EU-Finanzinstrumente zur Förderung von Investitionen in der EU Effizienz zu schaffen, zwar nachvollziehen, gibt aber zu bedenken, dass die bisherigen Errungenschaften der Bürgschaftsfazilität geschwächt werden könnten, da den für dieses Instrument im Kultursektor Verantwortlichen nicht derselbe Einblick gewährt würde wie im laufenden Zeitraum;

    23.

    schlägt in diesem Zusammenhang ein Haushaltsziel von mehr als 2 Mrd. EUR vor und betont, dass die Kultur und das Kulturerbe besser in die Prioritäten des nächsten MFR integriert werden müssen, sowohl durch eine durchgängige Berücksichtigung als auch durch Synergien mit anderen Programmen und Politikbereichen;

    24.

    unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Konzipierung, Umsetzung und Verwaltung der Maßnahmen zur EU-weiten Finanzierung des Kultur- und Kreativsektors systematisch konsultiert werden sollten, wobei eine weitreichende geografische Abdeckung angestrebt werden sollte;

    25.

    bringt hinsichtlich des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die EU und das Vereinigte Königreich aufbauend auf den bisherigen gemeinsamen Errungenschaften und kulturellen Erfahrungen auch weiterhin in der Lage sein werden, für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen im kulturellen Bereich zu pflegen und auszubauen;

    26.

    ist der Ansicht, dass den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nur dann vollständig entsprochen werden wird, wenn das „Ausschussverfahren“wieder in den Vorschlag aufgenommen wird, um eine geeignete Kontrolle der Verwaltung des Programms durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen; parallel dazu sollten die lokale und regionale Ebene regelmäßig zur Ausrichtung und zu den jährlichen Arbeitsprogrammen konsultiert werden;

    Eine neue europäische Agenda für Kultur

    27.

    begrüßt die neue europäische Agenda für Kultur als beachtliche und umfassende politische Grundlage zur Stärkung der europäischen Identität durch die Anerkennung der Vielfalt der europäischen Kulturen, zur Förderung des europäischen Kultur- und Kreativsektors und seiner Beziehungen zu Partnern außerhalb Europas sowie zur besseren Verknüpfung von Kultur, Bildung und anderen Politikbereichen;

    28.

    begrüßt, dass in der neuen europäischen Agenda durch die Einführung des Begriffs der „kulturellen Verwirklichungschancen“den Herausforderungen in Bezug auf sich ändernde Erwartungen des Publikums Rechnung getragen wird, was eine stärkere Einbindung der Menschen vor Ort in die Gestaltung von Kulturprogrammen erfordert, angefangen beim Aufgreifen ihrer Ideen bis hin zu ihrer Beteiligung an deren Umsetzung;

    29.

    ist erfreut, dass die Städte und Regionen in der Mitteilung ausdrücklich als eines der drei Ökosysteme genannt werden, auf die sich die Konzentration richten soll; weist gleichzeitig darauf hin, dass die entscheidende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der praktischen Umsetzung der Prioritäten berücksichtigt werden muss;

    30.

    erinnert zudem daran, dass der AdR bereits früher die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstrichen hat, die dank ihrer Bürgernähe strategisch am besten geeignet sind, auf die Bedürfnisse und besonderen Anliegen der einzelnen Kulturgruppen in der EU einzugehen, was auch ein hohes Maß an Verantwortung mit sich bringt; (5)

    31.

    begrüßt die Tatsache, dass in der neuen Agenda das Erfordernis einer neuen Schwerpunktsetzung durch die Ergänzung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, engl. STEM) durch die Künste (engl. STEAM) erkannt wird; ebenso begrüßt er, dass kreatives und kritisches Denken auf alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgeweitet und die klare Trennung zwischen Natur- und Geisteswissenschaften aufgehoben werden sollen. Kunst ist die Fähigkeit zur Konzipierung neuer und nützlicher Ideen. Durch die Aufnahme von Kunst und Kreativität werden die Lehrpläne von MINT-Fächern noch attraktiver, kreativer und innovativer. Musische Fächer unterstützen die Entwicklung von Talenten und Kultur, weshalb sie mit Technologie verbunden werden müssen.

    32.

    Die Kultur der einheimischen (autochthonen) nationalen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten ist ein bedeutender Bestandteil des Kulturerbes der Europäischen Union. Die lokale und regionale Ebene ist zuständig für den Erhalt und die Förderung dieser Kultur sowie für die Gewährleistung des Zugangs aller zu diesen spezifischen Kulturen. Darüber hinaus stellt die EU finanzielle Unterstützung hierfür bereit, einschließlich gezielter Mittel für die Wahrnehmung der Aufgaben der regionalen Ebene zum Schutz des kulturellen Hintergrunds von Minderheiten. Besonderes Augenmerk sollte dem Einsatz innovativer virtueller Instrumente sowie der Bekanntmachung der unterschiedlichen Minderheitenkulturen in der EU gelten;

    33.

    fordert die politischen Entscheidungsträger auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten auf, die Innovation des Kultur- und Kreativsektors als Motor für die ganzheitliche lokale und regionale Entwicklung anzuerkennen;

    34.

    erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Entwicklungsstrategien den Kultur- und Kreativsektor erfolgreich in viele Bereiche eingebunden haben, was zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zur Verhinderung der Bevölkerungsabwanderung beigetragen hat; (6)

    35.

    weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass die Integration der Strategien für intelligente Spezialisierung (S3) in die regionalen Entwicklungsstrategien nach wie vor eine Herausforderung bedeutet, weswegen die Regionen die verstärkte Unterstützung der EU-Institutionen für die Verwirklichung einer intelligenten Spezialisierung benötigen, die als regionalpolitischer Rahmen für innovationsgesteuertes Wachstum gilt;

    36.

    hebt hervor, dass das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 zu einer massiven Mobilisierung vor Ort geführt hat, mit Tausenden von Aktivitäten in ganz Europa, was die gemeinsame Nutzung und Aufwertung des Kulturerbes Europas als gemeinsame Ressource gefördert, das Bewusstsein für die gemeinsame europäische Geschichte und die gemeinsamen europäischen Werte geschärft und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen europäischen Raum gestärkt hat;

    37.

    fordert dazu auf, die Auswirkungen und den positiven Nachklang des Europäischen Jahres weiter aufzuwerten, zu unterstützen und darauf aufzubauen und die Partnerschaften und Netze, die durch das Europäische Jahr entstanden sind, im Rahmen der kulturellen Zusammenarbeit weiterzuführen; begrüßt daher den im Dezember 2018 vorgelegten Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe, der Maßnahmen in fünf Themenbereichen umfasst, die die Art und Weise, wie wir das europäische Kulturerbe erfahren, schützen und fördern, spürbar ändern sollen;

    38.

    billigt die gewählte Rechtsgrundlage, nämlich Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, erkennt die Relevanz der Artikel 173 und 208 AEUV und unterstützt die drei strategischen Ziele (eine soziale, eine wirtschaftliche und eine außenpolitische Dimension) sowie die beiden bereichsübergreifenden Maßnahmen (Kulturerbe und die digitale Komponente);

    39.

    empfiehlt, bei der sozialen Dimension unter dem Punkt „Schutz und Förderung des kulturellen Erbes Europas als gemeinsamer Ressource, um das Bewusstsein für unsere gemeinsame Geschichte und unsere gemeinsamen Werte zu schärfen und das Gefühl einer gemeinsamen europäischen Identität zu stärken“den Schutz und die Achtung des religiösen Erbes Europas sowie die Förderung typischer Werte, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegt sind, zu unterstützen;

    40.

    in Bezug auf die dritte (außenpolitische) Dimension: „betont, dass eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene notwendig ist, wenn es um die Strategien geht, die zur Unterstützung der internationalen Kulturbeziehungen und -maßnahmen erarbeitet und konzipiert werden“ (7); sieht in der Städtediplomatie einen möglichen Weg, um die europäische kulturelle Identität weltweit bekannt zu machen;

    41.

    ist der Ansicht, dass die Mobilität von Kulturschaffenden besser zu den bereichsübergreifenden Maßnahmen gepasst hätte, da sie einen erheblichen Mehrwert für alle drei Dimensionen darstellt;

    42.

    weist erneut auf die Notwendigkeit hin, die Erhebung von Daten und Statistiken zur Kultur zu verbessern, da dies eine Voraussetzung für die Entwicklung einer künftigen glaubwürdigen und evidenzbasierten Politik ist, und fordert einen strategischen Forschungsansatz zur Erleichterung des Wissenstransfers über derzeit verstreute Einzelinitiativen, der die Abdeckung aller Sektoren in Zusammenarbeit mit kulturellen Akteuren gewährleistet.

    Brüssel, den 6. Februar 2019.

    Der Präsident

    des Europäischen Ausschusses der

    Karl-Heinz LAMBERTZ


    (1)  COM(2018) 366 final.

    (2)  CdR 401/2011 fin.

    (3)  CdR 293/2010 fin.

    (4)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011AR0401&from=DE.

    (5)  CdR 44/2006 fin.

    (6)  CdR 181/2010 fin.

    (7)  COR-2016-05110-00-00-AC-TRA.


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