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Document 52017M7724
Opinion of the Advisory Committee on mergers given at its meeting of 4 July 2016 regarding a draft decision relating to Case M.7724 — ASL/Arianespace — Rapporteur: Lithuania
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 4. Juli 2016 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache M.7724 — ASL/Arianespace — Berichterstatter: Litauen
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 4. Juli 2016 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache M.7724 — ASL/Arianespace — Berichterstatter: Litauen
ABl. C 438 vom 19.12.2017, pp. 27–28
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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19.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 438/27 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus seiner Sitzung vom 4. Juli 2016 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache M.7724 — ASL/Arianespace
Berichterstatter: Litauen
(2017/C 438/07)
Verfahren
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1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das Rechtsgeschäft einen Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung darstellt. |
Unionsweite Bedeutung
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2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der Zusammenschluss nach Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung unionsweite Bedeutung hat. |
Sachlich und räumlich relevanter Markt
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3. |
Der Beratende Ausschuss stimmt den Schlussfolgerungen der Kommission in Bezug auf die folgenden sachlich relevanten Märkte zu:
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4. |
Der Beratende Ausschuss stimmt den Schlussfolgerungen der Kommission in Bezug auf die folgenden räumlich relevanten Märkte zu:
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Wettbewerbsrechtliche Würdigung
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5. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das angemeldete Vorhaben den wirksamen Wettbewerb auf den Märkten i) für Startdienste und ii) für Satelliten im Hinblick auf die Weitergabe sensibler Informationen von i) Arianespace an Airbus über andere Satellitenhersteller und ii) von Airbus an Arianespace über andere Anbieter von Startdienstleistungen erheblich beeinträchtigen dürfte. |
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6. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission mit den vom Anmelder am 20. Mai 2016 vorgelegten endgültigen Verpflichtungen ausgeräumt werden. |
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7. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Beziehungen zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen auf den nachstehenden Märkten nicht dazu führen dürften, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigt:
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8. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Binnenmarkt noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen dürfte, sofern die von den beteiligten Unternehmen am 20. Mai 2016 eingegangenen endgültigen Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden. |
Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt
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9. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der Zusammenschluss daher nach Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung sowie nach Artikel 57 des EWR-Abkommens für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden sollte. |