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Document 52017JC0018

GEMEINSAMER BERICHT AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Umsetzung der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik

JOIN/2017/018 final

Brüssel, den 18.5.2017

JOIN(2017) 18 final

GEMEINSAMER BERICHT AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Umsetzung der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG 3

2. STAND DER BILATERALEN UND DER REGIONALEN ZUSAMMENARBEIT4

Bilaterale Zusammenarbeit4

Regionale Zusammenarbeit9

3. FORTSCHRITTE BEI DEN SCHLÜSSELPRIORITÄTEN 12

Gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte 13

Wirtschaftliche Entwicklung als Mittel zur Stabilisierung 16

Sicherheit22

Migration und Mobilität 26

4. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DER NACHBARSCHAFT 28

Gemeinsame Programmierung und verstärkte Koordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten 29

Verstärkte Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen Finanzinstitutionen, unter anderem im Rahmen der Mischfinanzierung 30

Treuhandfonds 32

Flexibilitätspolster 32

Europäische Investitionsoffensive für Drittländer 33

5. SCHLUSSFOLGERUNG34



Bericht über die Umsetzung der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik

1. EINLEITUNG

Dies ist der erste Bericht nach der Vorlage der Mitteilung über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vom November 2015 1 , in der ein neuer Rahmen für den Aufbau wirksamerer Partnerschaften zwischen der EU und ihren Nachbarn beschrieben und die Förderung der Stabilisierung als oberste Priorität festgelegt wurde. Der Bericht ist an den übergeordneten politischen Prioritäten für das auswärtige Handeln der EU ausgerichtet, die nach der Veröffentlichung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union im Juni 2016 vom Rat vereinbart wurden 2 .

Der ENP-Überprüfung war eine breit angelegte Konsultation von Partnern und EU-Mitgliedstaaten vorausgegangen, deren Beiträge mit eingeflossen sind. Auch wurde ein neuer Ansatz eingeführt, der den unterschiedlichen Bestrebungen der Partner der EU stärker Rechnung trägt, die Bereiche von beiderseitigem Interesse besser berücksichtigt und auf neue Arbeitsmethoden setzt, um eine größere Eigenverantwortung aufseiten der Partner und eine stärkere Beteiligung und Mitverantwortung aufseiten der Mitgliedstaaten zu erreichen. Er sieht zudem mehr Flexibilität beim Einsatz der politischen Strategien und der EU-Mittel zur Förderung der Entwicklung vor. Mit dem vorliegenden Bericht wird die im Rahmen der ENP-Überprüfung gemachte Zusage umgesetzt, die EU-Akteure über die Fortschritte der ENP auf dem Laufenden zu halten. Ferner wird Bilanz gezogen, wie sich die Beziehungen der EU zu ihren Partnern seit der Annahme der überarbeiteten Politik entwickelt haben, und dargelegt, wie die EU den neuen Ansatz umsetzt.

Die Entwicklungen in der Nachbarschaft der EU sowie innerhalb der EU bestätigen die Bedeutung enger und fruchtbarer Arbeitsbeziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarn. Die EU unterstützt die Unabhängigkeit, die Souveränität und die territoriale Integrität aller Partnerländer und folgt damit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen. Die Terroranschläge in der EU und ihrer Nachbarschaft machen die Notwendigkeit deutlich, die Zusammenarbeit weiter auszubauen; dies gilt sowohl für Sicherheitsfragen als auch für die politischen und sozioökonomischen Faktoren, die zur Entstehung von gewaltbereitem Extremismus führen. Der Kampf gegen irreguläre Migration und die Bewältigung des Flüchtlingszustroms stellen für die EU und ihre Nachbarn nach wie vor große Herausforderungen dar. Dies sind Schlüsselbereiche, auf die wir unsere Maßnahmen angesichts der anhaltenden Instabilität konzentrieren sollten, die mit den Konflikten – insbesondere denjenigen in Libyen und Syrien – einhergeht. Die östlichen Nachbarschaftsländer befinden sich immer noch in einem Prozess des gesellschaftlichen Wandels und sind gleichzeitig dem Druck einer immer forscheren russischen Außenpolitik ausgesetzt.

In diesem Bericht wird dargelegt, was die EU und ihre Partner in der östlichen und der südlichen Nachbarschaft unternehmen, um die Stabilisierung und die Resilienz zu fördern. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigungsfähigkeit, die Beschäftigung junger Menschen und das Engagement der EU zur Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und einer guten Regierungsführung, einschließlich einer leistungsfähigen und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Verwaltung und der Teilhabe der Zivilgesellschaft.

2016 erhielten die Beziehungen zu den Ländern in der Nachbarschaft frische Impulse dank neuer Formen maßgeschneiderter Partnerschaften. Dazu gehörte die Ausarbeitung neuer länderspezifischer Rahmen für die bilaterale Zusammenarbeit in Form von Partnerschaftsprioritäten und aktualisierten Assoziierungsagenden. Das Konzept der gemeinsamen Verantwortung hat es ermöglicht, den individuellen Bedürfnissen und Bestrebungen der Partnerländer wie auch den Interessen und Werten der EU besser Rechnung zu tragen.

Die finanzielle Unterstützung wird nun flexibler zur Förderung der neuen Prioritäten der ENP eingesetzt. Die Mitgliedstaaten wurden in vollem Umfang in den Prozess der Festlegung dieser Prioritäten einbezogen, u. a. durch eine bessere Koordinierung der finanziellen Unterstützung und eine gemeinsame Programmierung. Ferner wurde für eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft und anderer Akteure gesorgt.

Die Globale Strategie wird als Richtschnur für das auswärtige Handeln der EU in den kommenden Jahren dienen. Die überprüfte ENP ist ein wichtiges Instrument für die Erreichung ihrer Ziele, insbesondere für die in den Schlussfolgerungen des Rates geforderten Investitionen in die Resilienz der Staaten und Gesellschaften in der östlichen und der südlichen Nachbarschaft der EU 3 . Die überprüfte ENP steht zudem mit der Erklärung von Rom in Einklang, in der für eine entscheidende Rolle Europas in der Welt plädiert wird 4 , sowie mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den darin enthaltenen Zielen für nachhaltige Entwicklung.

In den nachstehenden Abschnitten werden die Entwicklungen in verschiedenen Bereichen dargelegt: bilaterale und regionale Zusammenarbeit der EU mit ihren Partnern, Fortschritte bei den Schlüsselprioritäten, Wirkung der finanziellen Unterstützung und Ausblick auf die Zukunft der ENP.

 

2. STAND DER BILATERALEN UND DER REGIONALEN ZUSAMMENARBEIT

Bilaterale Zusammenarbeit

Die überarbeitete ENP trägt der Tatsache Rechnung, dass die einzelnen Partner im Rahmen ihrer Beziehungen zur EU unterschiedliche Ziele und Interessen verfolgen. 2016 hat sich die EU aktiv bemüht zu erfahren, wie sich die Partner das weitere Vorgehen vorstellen. Mit einigen ENP-Ländern wurden Konsultationen über neue Rahmenvorgaben für die bilaterale Zusammenarbeit eingeleitet und abgeschlossen. Ob auf der Grundlage von Partnerschaftsprioritäten, aktualisierten Assoziierungsagenden oder bestehenden Aktionsplänen – es geht stets darum, die Ambitionen des betreffenden Landes, die es in seinen Beziehungen zur EU verfolgt, widerzuspiegeln. Diese gemeinsamen bilateralen Dokumente, in die die beiderseitigen politischen Prioritäten eingeflossen sind, bilden die Grundlage für die Programmierung der neuen bilateralen Unterstützungsprogramme (einheitliche Unterstützungsrahmen) im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) für den Zeitraum 2017-2020. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit den nationalen Behörden der Partnerländer und allen anderen einschlägigen Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner, lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und privatwirtschaftlicher Organisationen.

Die Prioritäten der Partnerschaft mit Libanon und Jordanien wurden Ende 2016 angenommen. 5 Um den beiden Ländern bei der Bewältigung der Auswirkungen des Flüchtlingszustroms infolge des Syrien-Konflikts zu helfen, wurden „Pakte“ mit prioritären Maßnahmen und gegenseitigen Verpflichtungen vereinbart, die den Partnerschaftsprioritäten als Anhang beigefügt wurden. Bereits zuvor hatten beide Partnerländer EU-Unterstützung zur Bedarfsdeckung und zur Förderung der Resilienz und Eigenständigkeit der Flüchtlinge und der am stärksten betroffenen Aufnahmegemeinschaften gemäß dem LRRD-Ansatz erhalten, der die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung, einschließlich humanitärer Hilfe, vorsieht. Dabei ging es auch darum, langfristige positive Auswirkungen in Bereichen wie öffentliche Gesundheit, Bildung und Beschäftigung zu erzielen.

Die Aushandlung der Partnerschaftsprioritäten bot die Gelegenheit, die Beziehungen zu Algerien und Ägypten auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die Prioritäten der Partnerschaft mit Algerien wurden im März 2017 angenommen. 6 Dialoge über Energie- und über Migrationsfragen wurden geführt, eine Vereinbarung über den Katastrophenschutz wurde unterzeichnet und Kooperationsprogramme für die Bereiche erneuerbare Energien, Diversifizierung der Wirtschaft und Verwaltung der öffentlichen Finanzen wurden angenommen, um den wichtigsten wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Herausforderungen zu begegnen, mit denen Algerien gegenwärtig konfrontiert ist.

Mit Ägypten wurde im Dezember 2016 eine vorläufige Einigung auf den Entwurf der Partnerschaftsprioritäten erzielt. Außenminister Shoukhry wurde zur Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im März eingeladen, auf der erörtert wurde, wie die Prioritäten weiter vorangebracht werden können.

Mit Tunesien wurden 2016 die bestehenden Formen der Zusammenarbeit intensiviert. Im September 2016 wurde eine Gemeinsame Mitteilung 7 angenommen, in der weitere Maßnahmen zur Förderung der langfristigen Stabilität beschrieben werden, u. a. in den Bereichen gute Regierungsführung, Justizreform, sozioökonomische Entwicklung und Sicherheit. Außerdem bildete die Mitteilung die Grundlage für die Einsetzung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Tunesien im September 2016 und für den erheblichen Beitrag der EU zur Investorenkonferenz Tunisia 2020, die im November 2016 stattfand.

Die EU unterstützt die Reformagenda Marokkos in vielerlei Hinsicht: im sozialen Bereich (allgemeine Bildung, Gesundheit, sozialer Schutz, Gleichstellung der Geschlechter, berufliche Aus- und Weiterbildung), im wirtschaftlichen Bereich (Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, umweltverträgliches Wachstum, Landwirtschaft und Verwaltung der öffentlichen Finanzen) und im Justizwesen. Die technische und finanzielle Zusammenarbeit mit Marokko wurde während der gesamten Zeit der Rechtsunsicherheit fortgesetzt, die mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Frage des Landwirtschaftsabkommens zwischen der EU und Marokko beendet wurde.

In Libyen ist die innenpolitische Lage trotz Unterzeichnung des Libyschen politischen Abkommens (LPA) im Dezember 2015 nach wie vor äußerst komplex und unbeständig. Die EU hat ihre Zusammenarbeit an die ganz besonderen Umstände angepasst, unter anderem indem sie Unterstützung direkt über Gemeindebehörden bereitgestellt hat. Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, setzt sich für die uneingeschränkte Umsetzung des LPA ein und hält an ihren Vermittlungsbemühungen fest, die alle libyschen Akteure an einen Tisch bringen sollen. Ziel ist eine Einigung auf ein umfassendes Abkommen, um Recht und Ordnung wiederherzustellen, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Armee und die Sicherheitskräfte unter zivile Kontrolle zu bringen, den finanziellen Zusammenbruch zu verhindern, die Einheit des Landes zu wahren und den Terrorismus und die irreguläre Migration zu bekämpfen.

In der EU-Strategie für Syrien 8 werden die strategischen Zielsetzungen der EU, ihre unmittelbaren Ziele und die Handlungsachsen für die Beilegung des Syrien-Krieges und den Umgang mit dessen unmittelbaren und langfristigen humanitären Auswirkungen genannt. Es wird dargelegt, wie die EU innerhalb des von den Vereinten Nationen vereinbarten Rahmens eine stärkere Rolle bei der Suche nach einer dauerhaften politischen Lösung in Syrien spielen kann. Außerdem wird untersucht, wie die EU ihre Unterstützung für über 13 Millionen Not leidende Menschen in Syrien fortsetzen , zur Stärkung der Resilienz und Wiederherstellung der Stabilität im Land beitragen und nach einer Einigung den Wiederaufbau und die freiwillige, würdevolle und sichere Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen unterstützen kann, sobald ein glaubwürdiger politischer Übergang begonnen hat.

Die bilateralen Programme mit der syrischen Regierung sind seit 2011 ausgesetzt, doch unterstützt die EU die syrische Bevölkerung durch lebensrettende humanitäre Hilfe und resilienzfördernde Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen. Im Mittelpunkt der Unterstützung der EU stehen Fragen wie die Resilienz der lokalen Gemeinschaften, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und die Verwaltung auf lokaler Ebene, Menschenrechte und Rechenschaftspflicht, die Friedenskonsolidierung sowie geschlechtsspezifische Aspekte und Minderheitenfragen, um zivilgesellschaftliche Organisationen besser in die Lage zu versetzen, sich am Übergang und an der Stabilisierung des Landes zu beteiligen. Im Jahr 2016 hat die EU ihre nicht humanitäre Hilfe erheblich aufgestockt, wobei sie grenzüberschreitende Hilfe mit von Syrien aus geleisteter Unterstützung kombiniert hat, um auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen zu können und die Resilienz auf lokaler Ebene zu stärken. Die EU leistet außerdem erhebliche Unterstützung für die fünf Millionen in Nachbarländer geflohene Syrer und ihre Aufnahmegemeinschaften, indem sie humanitäre Hilfe und resilienzfördernde Maßnahmen bereitstellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bildung, dem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und auf Maßnahmen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts der Flüchtlinge beitragen sollen, um deren Resilienz und Eigenständigkeit zu fördern. Die EU war zusammen mit ihren Mitgliedstaaten der größte Geber auf der Londoner Syrien-Konferenz im Februar 2016. Sie setzt eine ganze Reihe von Instrumenten ein, um Ländern zu helfen, die von den sozioökonomischen und ökologischen Folgen der Syrien-Krise betroffen sind. Auf der von der EU ausgerichteten internationalen Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region, die im April 2017 in Brüssel stattfand, wurde die volle Unterstützung und das uneingeschränkte Engagement für die unter Vermittlung der Vereinten Nationen geführten innersyrischen Gespräche in Genf als einziges Forum für die Aushandlung einer politischen Lösung bekräftigt. Besonderer Wert wurde auf die Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Prozess gelegt. Die Teilnehmer der Konferenz einigten sich auf einen Gesamtbetrag von 5,6 Mrd. EUR für 2017, davon 3,7 Mrd. EUR von der EU und den Mitgliedstaaten, einschließlich 1,2 Mrd. EUR von der EU für humanitäre Hilfe und resilienzfördernde Maßnahmen. Damit wurde an die auf der Londoner Konferenz eingegangenen Verpflichtungen angeknüpft. Die Europäische Union hat für 2018 auch zusätzliche 560 Mio. EUR für Jordanien, Libanon und Syrien zugesagt.

Was Israel und Palästina betrifft 9 , so setzt sich die EU weiterhin entschieden für eine Zwei-Staaten-Lösung ein, die für den Frieden, die Stabilität und die langfristige Entwicklung der Region von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat ganz erheblich in die Stärkung der Kapazitäten der Palästinensischen Behörde investiert, vor allem für die Umsetzung wichtiger Reformen in Bereichen wie Haushaltskonsolidierung, Regulierung und Integration des öffentlichen Dienstes. Ein anderer Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung der EU waren Investitionen, die zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen, vor allem im Gazastreifen, beitragen können.

In der östlichen Nachbarschaft wurden ebenfalls konzertierte Anstrengungen unternommen, um die Beziehungen in einer Weise weiterzuentwickeln, die den Besonderheiten der Partner besser Rechnung trägt.

Die politische Assoziierung und die wirtschaftliche Integration mit der Ukraine sind der EU ein wichtiges Anliegen. So werden Teile des Assoziierungsabkommens seit 2014 und die vertiefte und umfassende Freihandelszone seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt. In den letzten beiden Jahren wurden mit politischer, technischer und finanzieller Unterstützung der EU erhebliche Anstrengungen zur Stabilisierung und Modernisierung des Landes unternommen. Die ukrainische Regierung hat umfassende Reformen auf den Weg gebracht, vor allem in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Unabhängigkeit der Justiz und öffentliche Verwaltung. Die politische und wirtschaftliche Stabilisierung der Ukraine wird durch Makrofinanzhilfen und Sondermaßnahmen unterstützt.

Die EU hält an der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration mit Georgien fest und hat ihre Beziehungen zu dem Land weiter intensiviert. Meilensteine sind das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien im Juli 2016 (das seit 2014 vorläufig angewandt wurde), die derzeitige Überprüfung der Assoziierungsagenda zwischen der EU und Georgien für den Zeitraum 2017-2020 10 und der Beitritt Georgiens zum Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft im Oktober 2016. Der Dialog über die Visaliberalisierung 11 zwischen der EU und Georgien hat erfolgreich dazu beigetragen, umfassende Reformen voranzubringen, und den Weg dafür geebnet, dass Ende März 2017 eine Regelung für visumfreie Kurzaufenthalte in Kraft treten konnte.

Die Beziehungen zur Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) werden auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Moldau, das im Juli 2016 in Kraft trat (und seit 2014 vorläufig angewandt wurde), fortgesetzt. Eine Überprüfung der Assoziierungsagenda für den Zeitraum 2017-2020 ist noch im Gange.

Konsultationen über die Partnerschaftsprioritäten wurden mit Armenien, Aserbaidschan und Belarus eingeleitet.

Die Verhandlungen mit Armenien über ein neues umfassendes und verstärktes Partnerschaftsabkommen wurden im Februar 2017 abgeschlossen. Die Zusammenarbeit der EU mit Armenien konzentriert sich auf Wirtschafts- und Governance-Reformen zur Förderung der Resilienz des Landes und einer inklusiven wirtschaftlichen Entwicklung. Mit Aserbaidschan wurden im Februar 2017 Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen aufgenommen, das an die Stelle des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (das seit 1999 in Kraft ist) treten soll. Die EU ist weiterhin zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit Aserbaidschan entschlossen, u. a. in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, Konnektivität und Unterstützung der Zivilgesellschaft.

Eine informelle Koordinierungsgruppe aus hochrangigen Vertretern der EU und von Belarus wurde Anfang 2016 eingesetzt, um dem Stand der bilateralen Beziehungen besser gerecht zu werden. Konkrete Schritte seitens Belarus zur Achtung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte (auch in Bezug auf die Todesstrafe) werden für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.

Fünf der sechs östlichen Partnerländer sind von Konflikten betroffen. Die EU unterstützt die diplomatischen Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ostukraine durch vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und setzt sich weiterhin für eine friedliche Lösung der Konflikte in den abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien sowie für eine friedliche Beilegung des Konflikts in Transnistrien mit einem Sonderstatus für Transnistrien ein. Ferner tritt die EU weiterhin für eine friedliche Beilegung des Konflikts in Berg-Karabach ein, wo der Status quo nicht tragbar ist. Der Konflikt lässt sich militärisch nicht lösen, sondern muss möglichst rasch auf politischem Wege im Einklang mit dem Völkerrecht beigelegt werden. Nach wie vor unterstützt die EU voll und ganz die Vermittlungsbemühungen und Vorschläge der Kovorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE.

Regionale Zusammenarbeit

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft arbeiten die EU und die sechs östlichen Nachbarschaftsländer in Fragen von gemeinsamem Interesse zusammen. Maßgeblich sind die vier Prioritäten, die 2015 auf dem Gipfeltreffen in Riga 12 festgelegt wurden: wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen, Stärkung der Institutionen und gute Regierungsführung, Vernetzung, Energieeffizienz, Umwelt und Klimawandel sowie Mobilität und direkte persönliche Kontakte.

Auf der Grundlage dieser Prioritäten wird seit 2016 in Bezug auf die Östliche Partnerschaft ein stärker ergebnisorientierter Ansatz angewandt, wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Resilienz von Staat und Gesellschaft liegt. Ein neues strategisches Arbeitsprogramm, das sowohl für die bilaterale als auch für die regionale Zusammenarbeit gilt, dient als Richtschnur für die Arbeit der EU und der sechs Länder zwischen den Gipfeltreffen. Es nennt 20 Ergebnisse, die bis 2020 erreicht werden sollen. Für jedes Ergebnis wurden Umsetzungsinstrumente mit Etappenzielen, die bis zum nächsten Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 erreicht werden sollen, und Zielvorgaben für das Jahr 2020 festgelegt. Parallel dazu wurde die Arbeit im Rahmen der Schwarzmeersynergie 13 fortgesetzt.

Die Östliche Partnerschaft bindet die Gesellschaft und die Institutionen der Partner ein, einschließlich der Gesetzgeber im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST 14 und der kommunalen und lokalen Regierungsebene im Rahmen der CORLEAP 15 . Das Forum der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft und die nationalen Plattformen der Zivilgesellschaft haben zum Politikdialog auf allen Ebenen beigetragen, angefangen bei den Assoziationsausschüssen bis hin zur Arbeit verschiedener Gremien und Plattformen, einschließlich Ministertreffen. Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fand eine Reihe von Ministertreffen zu Themen wie Gesundheit, Justiz und Inneres, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Umwelt und Klimawandel, digitale Wirtschaft, Forschung und Innovation statt.

Die EU-Politik wurde in der Region dank der neuen EU-Taskforce Ost für strategische Kommunikation (East StratCom Task Force) und durch die Verbesserung der Sichtbarkeit der EU-Kooperationsprogramme öffentlichkeitswirksamer präsentiert. In Armenien und Moldau wurden Kampagnen zur Korruptionsbekämpfung und zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit konzipiert. Andere Kommunikationsmaßnahmen dienten der Sensibilisierung der Menschen in Georgien für die konkreten Vorteile der EU-Unterstützung, die ihnen etwa die Visaliberalisierung und das Assoziierungsabkommen bringen. In der Ukraine trug die Kampagne „Stronger Together“ (Gemeinsam sind wir stark) dazu bei, ein klares, stimmiges Bild der EU-Unterstützung für die Ukraine zu vermitteln.

Die territoriale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Ländern der Östlichen Partnerschaft über die EU-Außengrenzen hinweg wurde mit der Annahme von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit für den Zeitraum 2014-2020 16 (Land- und Seegrenzen, Meeresbeckenprogramme) fortgesetzt. Fortschritte wurden bei der Stärkung der effektiven Beteiligung Moldaus und der Ukraine an der makroregionalen Strategie der EU für den Donauraum 17 gemacht.

In der Union für den Mittelmeerraum (UfM) sind die EU-Mitgliedstaaten, die südlichen Nachbarschaftsländer und andere Länder des Mittelmeerraums zusammengeschlossen. Im Rahmen der ENP-Überprüfung wurde angekündigt, dass der Union für den Mittelmeerraum bei der regionalen Zusammenarbeit in der südlichen Nachbarschaft Vorrang eingeräumt werden soll. Seit 2012 führt Jordanien den Kovorsitz der Union für den Mittelmeerraum, was die gemeinsame Verantwortung für dieses wichtige Forum verdeutlicht. Auf Initiative der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin wurden Außenministertreffen abgehalten, zuletzt im Januar 2017. Die Union für den Mittelmeerraum hat das einzigartige Potenzial, alle betroffenen Partner der Region zusammenzubringen und der Region direkte Vorteile zu bringen, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung junger Menschen, Unternehmertum, Umwelt, Wasser und Infrastruktur. Ein gutes Beispiel hierfür sind die UfM-Ministertreffen, bei denen sich die Minister auf gemeinsame Prioritäten in wichtigen Bereichen wie „blaue Wirtschaft“ (November 2015) 18 , Beschäftigung und Arbeit (September 2016) 19 und Energie (Dezember 2016) 20 geeinigt haben. Das erste UfM-Ministertreffen zum Thema regionale Zusammenarbeit und Planung (Juni 2016) hatte ein dezidierteres Engagement der Partnerländer für eine systematische regionale Zusammenarbeit zum Ergebnis, wobei der Schwerpunkt auf konkreten Initiativen und Projekten lag. Im April 2017 fand ein UfM-Ministertreffen zum Thema Wasser statt, auf dem die Ausarbeitung einer UfM-Wasseragenda für die Region 21 genehmigt wurde. Ein Fahrplan 22 mit konkreten Vorschlägen für die Überarbeitung der bestehenden Prioritäten und die Steigerung der Synergieeffekte wurde von den UfM-Außenministern am 23. Januar 2017 in Barcelona gebilligt. Die EU hat sich weiterhin für die Abhaltung eines UfM-Handelsministertreffens eingesetzt. Eine Expertengruppe für die digitale Wirtschaft wurde eingerichtet, die sich auf regionaler Ebene mit Fragen der digitalen Wirtschaft befassen soll.

Die EU hat auch ihre Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) ausgebaut. Im Rahmen des Strategischen Dialogs zwischen der EU und der LAS, der im November 2015 in Brüssel ins Leben gerufen wurde, wurden zusätzlich zu den bereits bestehenden Arbeitsgruppen, die sich mit den Themen Terrorismusbekämpfung, Massenvernichtungswaffen, Krisenmanagement, Frühwarnung und Krisenreaktion sowie humanitäre Hilfe befassen, zwei neue Arbeitsgruppen zu den Themen Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und internationale Migration eingesetzt. Im Mittelpunkt der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen standen bisher der Politikdialog und der Austausch bewährter Verfahren. Auf dem EU-LAS-Ministertreffen, das im Dezember 2016 in Kairo stattfand, wurde das gemeinsame Arbeitsprogramm bestätigt, dessen Schwerpunkt auf Aktivitäten in den Bereichen Krisenmanagement, Zivilgesellschaft, Menschenrechte, Diplomatie, Wahlbeobachtung und stärkerer Beteiligung von Frauen an der wirtschaftlichen Entwicklung liegt. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin nahm im März 2017 am jährlichen Gipfeltreffen der Liga der Arabischen Staaten in Jordanien teil.

Die Zusammenarbeit der EU mit der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) erhielt durch die erfolgreiche gemeinsame Veranstaltung eines hochrangigen Forums zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hass gegen Muslime im Januar 2016 in New York neue Impulse.

Das Forum der Zivilgesellschaft der südlichen Nachbarschaft, das seit 2014 jedes Jahr in Brüssel tagt, war von Anfang an eine zentrale Komponente des laufenden Konsultationsprozesses mit der Zivilgesellschaft im Rahmen einer Initiative, deren Ziel es ist, die Mechanismen für den Dialog zwischen der Zivilgesellschaft, der EU und den Behörden in der südlichen Nachbarschaft zu stärken. Im Jahr 2016 konzentrierten sich die wesentlichen Beratungen des Forums auf Migration und Mobilität, die Verringerung von Ungleichheiten und den abnehmenden Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft. Die Anna-Lindh-Stiftung mit ihren 42 Mitgliedstaaten und ihrem UfM-weiten Netzwerk aus 5 000 zivilgesellschaftlichen Organisationen bleibt für die EU wichtigster Gesprächspartner in Fragen des interkulturellen Dialogs und der Förderung des gegenseitigen Verständnisses.

Die EU hat die Einrichtung des Forschungs- und Technologiezentrums SESAME 23 in Jordanien unterstützt, einer einzigartigen internationalen Initiative zur Förderung des Grundsatzes „Wissenschaft für Frieden“ durch Wissenschaftsdiplomatie. Es handelt sich um das erste große internationale Forschungszentrum im Nahen Osten. Beteiligt sind daran auch Länder, die nicht zur Nachbarschaftsregion gehören (Bahrain, Iran, Pakistan und die Türkei).

Beträchtliche Fortschritte wurden zudem bei der Einrichtung der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) gemacht, deren Ziel es ist, neue Lösungen für die nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Nahrungsmittelerzeugung zu entwickeln.

Der EU ist auch daran gelegen, sich an anderen Formen der regionalen Zusammenarbeit zu beteiligen und sie zu fördern, insbesondere in der südlichen Nachbarschaft, wo auf regionaler Ebene kaum zusammengearbeitet wird. In diesem Zusammenhang nimmt die EU am 5+5-Dialog 24 in verschiedenen Formaten teil und tritt nachdrücklich für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Maghreb-Staaten ein.

Darüber hinaus arbeitet die EU mit allen afrikanischen Staaten, einschließlich der nordafrikanischen Länder, im Rahmen der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU 25 und ihrer Kooperation mit der Afrikanischen Union zusammen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin haben kürzlich eine Gemeinsame Mitteilung 26 angenommen, um der strategischen Partnerschaft mit Afrika neue Impulse zu verleihen.

Insgesamt arbeitet die EU an der Verbesserung der strategischen Kommunikation und der Entwicklung von Strategien, die auf die jeweiligen Zielgruppen im Osten und im Süden zugeschnitten sind. Insbesondere das Programm OPEN 27 trägt zu einer gezielteren Kommunikation mithilfe regelmäßiger Meinungsumfragen und zur Verbreitung von Informationen in den ENP-Ländern durch Kampagnen in den sozialen Medien, persönliche Kontakte und Medientraining bei. Auch die Nutzung von Kultur als Public-Diplomacy-Instrument wird dazu beitragen, die EU sichtbarer und zu einem stärkeren globalen Akteur in der Nachbarschaft zu machen.

3. FORTSCHRITTE BEI DEN SCHLÜSSELPRIORITÄTEN

Oberziel der überprüften ENP ist die Unterstützung der Stabilisierung der Nachbarschaft Europas und ihrer Resilienz. Hierzu werden gezielte Maßnahmen zu den in der Überprüfung genannten prioritären Interessenbereichen der EU durchgeführt, d. h. in den Bereichen gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung als Mittel zur Stabilisierung, Sicherheit sowie Migration und Mobilität.

Es besteht Einigkeit mit den Partnern, dass Reformen zur Stärkung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen und der Resilienz von Gesellschaften und Gemeinschaften im Zuge der Anpassung an sich rasch wandelnde Gegebenheiten und Druck von außen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Durch diese Reformen kann die EU zudem den Bürgerinnen und Bürgern greifbare Vorteile bieten, beispielsweise durch die Liberalisierung der Visabestimmungen, durch Unterstützung für die Schaffung von Chancen und Arbeitsplätzen für junge Menschen und mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der einzelnen Länder mit der EU.

Gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte

Die Stabilität der EU beruht auf guter Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Daher ist die Förderung von Reformen in diesen Bereichen von entscheidender Bedeutung für das im Rahmen der ENP verfolgte Ziel der Stabilisierung. Die EU unterstützt Bemühungen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Werte, wie etwa Justizreformen und die Förderung der Unabhängigkeit der Justiz, die Korruptionsbekämpfung, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und den Dialog mit der Zivilgesellschaft. Diese Themen spielen eine wichtige Rolle in den Diskussionen über die Partnerschaftsprioritäten und die Überarbeitung der Assoziierungsagenden. Im Rahmen des politischen Dialogs hält die EU die Partner weiterhin zur Förderung der Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte an.

Die Wahlen, die in einigen ENP-Ländern stattgefunden haben, entsprachen überwiegend den einschlägigen internationalen Standards für demokratische und transparente Wahlen. In Ägypten wurden die im Zeitplan für den Übergang vorgesehenen institutionellen Maßnahmen mit der Abhaltung von Parlamentswahlen Ende 2015 abgeschlossen. Die Parlamentswahlen in Jordanien wurden von der EU-Wahlbeobachtungsmission 28 als „transparent und gut organisiert“ bewertet. Die EU hat die Entwicklung des Wahlsystems in Jordanien kontinuierlich unterstützt und im Februar 2017 15 Mio. EUR für ein neues Programm 29 zur weiteren Stärkung der demokratischen Staatsführung bewilligt. Die Parlamentswahlen in Marokko vom Oktober 2016 wurden von einer Expertenmission der EU begleitet und als weiterer Fortschritt bei der Konsolidierung des 2011 von Marokko eingeleiteten Reformprogramms 30 bewertet. Die Parlamentswahlen in Georgien wurden von der Wahlbeobachtungsmission der OSZE/BDIMR (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa/Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte) positiv bewertet; demnach waren diese Wahlen von Parteienwettbewerb geprägt, gut durchgeführt und die Grundfreiheiten wurden generell geachtet. 31 Die Internationale Wahlbeobachtungsmission für die Parlamentswahlen vom September 2016 in Belarus nahm zur Kenntnis, dass Belarus Bereitschaft zur Reform des Wahlsystems gezeigt und erste Maßnahmen ergriffen hat, um bestimmte seit langer Zeit bestehende Probleme anzugehen. Allerdings ist Belarus einigen wichtigen Empfehlungen der OSZE/BDIMR und der Venedig-Kommission noch nicht nachgekommen. Dies zeigt, dass eine umfassende Reform des Wahlsystems im Rahmen des Prozesses einer weitreichenden Demokratisierung notwendig ist.

In vielen Nachbarschaftsländern bestehen weiterhin Defizite hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Korruption und Verwaltungen, die durch unzureichende Kapazitäten und mangelnde Rechenschaftspflicht geprägt sind, was die wirtschaftliche und politische Entwicklung sowohl in der östlichen als auch der südlichen Nachbarschaft behindert.

2016 hat die Kommission in enger Zusammenarbeit mit der OECD/SIGMA die Grundsätze der öffentlichen Verwaltung entwickelt, die als Bezugsrahmen für all jene ENP-Länder dienen sollen, die bestrebt sind, ihre Verwaltungen im Einklang mit den international anerkannten Grundsätzen und Praktiken der guten Regierungsführung zu reformieren.

Mit Unterstützung der EU haben Tunesien, Georgien und die Ukraine gestützt auf diese Grundsätze umfangreiche Reformen in den Bereichen Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung durchgeführt. Tunesien hat in seinem Fünfjahres-Entwicklungsplan (2016-2020) weitere Verbesserungen bei der Regierungsführung angekündigt (insbesondere im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung und der Korruptionsbekämpfung). Georgien hat die Bemühungen zur Bekämpfung der Kleinkorruption mit einem Paket von Justizreformen verstärkt. In der Ukraine wurden mithilfe der Unterstützungsgruppe für die Ukraine und der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors umfassende Programme zur Förderung der Dezentralisierung, der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Korruptionsbekämpfung und der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt. In Moldau wurden 2016 mehrere Gesetze zur Reformierung des Justizwesens und der öffentlichen Verwaltung sowie zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet, deren Umsetzung allerdings noch nicht abgeschlossen ist. In Armenien wurde 2017 ein von der Regierung vorgelegtes Programm für die Reform der öffentlichen Verwaltung ratifiziert, während Aserbaidschan seine Maßnahmen zur Förderung der Grundsätze der öffentlichen Verwaltung verstärkt hat. Algerien, Marokko und Tunesien nehmen die Modernisierung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen in Angriff. In Libanon wurde eine längere Phase des politische Stillstands mit der Wahl eines Präsidenten und der Bildung einer Regierung überwunden, jedoch bestehen weiterhin Schwachstellen in Bezug auf die Transparenz und Effizienz der staatlichen Institutionen, insbesondere was die Korruption anbelangt. Im Mai 2016 wurden erfolgreich Kommunalwahlen abgehalten, die Parlamentswahlen hingegen stehen noch aus. Die EU hat ihre intensive Zusammenarbeit mit Israel in einem breiten Spektrum von Bereichen fortgesetzt. Die volle Entfaltung des Potenzials der Beziehungen ist jedoch von den Fortschritten beim Nahost-Friedensprozess abhängig. Die EU hat erhebliche Mittel für die Palästinensische Behörde bereitgestellt, um wichtige Reformen insbesondere in den Bereichen Regierungsführung, Haushaltskonsolidierung und rechtliche Rahmenbedingungen zu fördern. Die anhaltende Besatzung und die Teilung zwischen Westjordanland und Gazastreifen behindern jedoch nach wie vor den Aufbau eines palästinensischen Staates.

In den letzten beiden Jahren hat sich die Menschenrechtslage infolge der bewaffneten Konflikte in Libyen, in Syrien und in der Ostukraine, der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland sowie infolge von Terroranschlägen erheblich verschlechtert. In einigen Ländern haben antidemokratischen Tendenzen zu Einschränkungen der Grundfreiheiten, zur Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und zur Schwächung der demokratischen Institutionen geführt. Die EU verfolgt diese Entwicklungen, die eine wichtige Rolle im politischen Dialog auf bilateraler Ebene und in multilateralen Gremien spielten, weiterhin sehr aufmerksam und unterhält regelmäßige Kontakte zu Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern. Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist nach wie vor auch in den schwierigsten Situationen ein unverzichtbares Instrument für die kontinuierliche Unterstützung für einzelne Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Menschenrechte und die Demokratisierung engagieren. Die finanzielle Unterstützung der EU für den Europäischen Demokratiefonds wurde ebenfalls fortgesetzt, um die Advocacy-Arbeit von Organisationen und Einzelpersonen in Ländern, in denen sich die Förderung der Menschenrechte schwierig gestaltet, zu unterstützen.

2016 bewilligte die EU erstmals ENI-Finanzhilfen auf der Grundlage eines rechtebasierten, alle Menschenrechte einschließenden Ansatzes. Die Ausrichtung an diesem Grundsatz bietet die Möglichkeit, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten systematischer und wirksamer zu berücksichtigen.

Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen ist ein wesentliches Element der Beziehungen der EU zu allen ENP-Ländern. Die EU hat in der gesamten Nachbarschaft weiterhin den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft gegen Einschränkungen verteidigt. Sie hat sich in diesem Zusammenhang nachdrücklich für die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit eingesetzt, um ein dynamisches und robustes zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern. Bei der Umsetzung ihrer Politik, auch kleinere und neuere Organisationen außerhalb der Hauptstädte einzubinden, und der Umsetzung der Fahrpläne für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft 32 ist die EU vorangekommen. Die Fellowship-Initiativen im Bereich der Zivilgesellschaft werden nun in Form vollwertige Programme sowohl in der südlichen als auch in der östlichen Nachbarschaft verwirklicht; Zielgruppen sind Jugendorganisationen und politische Gruppierungen. Die dynamische tunesische Zivilgesellschaft wird regelmäßig im Vorfeld offizieller Sitzungen und Verhandlungsgespräche zum vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen, zur Mobilitätspartnerschaft und zu sonstigen Fragen konsultiert. In Georgien, Jordanien, Libanon und Marokko hat die EU ihre Zusammenarbeit auf ein noch breiteres Spektrum von politischen, sozialen, kulturellen und Menschenrechtsakteuren ausgedehnt. In Ägypten bildet die Unterstützung der Zivilgesellschaft einen Schwerpunkt der bilateralen Hilfe der EU, da unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Stabilität und Sicherheit leisten können. Die EU arbeitet gut und sehr eng mit der vielfältigen Zivilgesellschaft in der Ukraine zusammen. Zu den spezifischen Zielen in Bezug auf die Zivilgesellschaft gehört, dass diese in die Lage versetzt werden soll, am politischen Dialog mit den nationalen Regierungen und der EU teilzunehmen. Außerdem soll die Qualität des strukturierten Dialogs mit dem Forum der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft und seinen nationalen Plattformen verbessert werden.

2017 wurde das Programm „Young Arab Voices“ zur Initiative „Young Mediterranean Voices“ ausgeweitet, die sich auch auf EU-Mitgliedstaaten sowie Länder der südlichen Nachbarschaft erstreckt. Unter der Schirmherrschaft der Anna-Lindh-Stiftung bringt dieses Netzwerk junge Lehrer, Journalisten, soziale Unternehmer sowie Friedens- und Demokratieaktivisten zusammen. Das Programm zielt darauf ab, Nachwuchskräfte in Argumentation und Interessenvertretung zu schulen, um sie darauf vorzubereiten, sich aktiv an der Politikgestaltung und am politischen Leben zu beteiligen.

Die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung hat bis zu einem gewissen Grad zur Stärkung der Zivilgesellschaft in der südlichen Nachbarschaft der EU beigetragen, wobei die Gleichstellung der Geschlechter und die Integration nationaler Minderheiten einen Schwerpunkt bildeten.

Durch die Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung 2016-2020 33 müssen nun alle Projektvorschläge stets auch einer geschlechterspezifische Analyse unterzogen und Gleichstellungsfragen in alle Partnerschaftsprioritäten, Assoziierungsagenden und Länderberichte systematisch integriert werden. In dem Dokument „Östliche Partnerschaft: 20 Ergebnisse für 2020“ werden Gleichstellungsfragen durchgängig berücksichtigt.

Der anreizbasierte Mechanismus 34 des ENI („Rahmenprogramm“) belohnt das besondere Engagement für politische Reformen. Die Mittelzuweisungen 2016 beruhten auf einer Bewertung der Fortschritte, die 14 Länder 35 jeweils beim Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie erzielt haben. Im Haushaltsjahr 2016 erhielten Georgien, Tunesien und die Ukraine zusätzliche Mittel, die für die Unterstützung vorrangiger Maßnahmen eingesetzt wurden, u. a. für die Reform der öffentlichen Verwaltung, die Korruptionsbekämpfung, die Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der Zivilgesellschaft.

Wirtschaftliche Entwicklung als Mittel zur Stabilisierung

Die wirtschaftliche Entwicklung ist ein Schlüsselfaktor für die Stabilisierung und die Stärkung der Fähigkeit der Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik, einige der Herausforderungen anzugehen, die auch für die EU relevant sind – wie Migrationsströme, Radikalisierung, soziale Instabilität und die dringend nötige Schaffung positiver Perspektiven für die rasch wachsende und überwiegend junge Bevölkerung der Nachbarschaftsländer. Ziele der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind die Förderung des Unternehmertums und die Schaffung eines attraktiven Geschäftsumfelds insbesondere für KMU, die Entwicklung des Humankapitals durch allgemeine und berufliche Bildung, die Gewährleistung transparenter Marktbedingungen, die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und angemessene Infrastrukturen – allesamt Aspekte, die von entscheidender Bedeutung für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind.

Was die Rahmenbedingungen für Unternehmen anbelangt, hat die EU im Oktober 2016 zusammen mit der OECD ein Investitionsförderprogramm für den Mittelmeerraum 36 gestartet, das den Politikdialog und Initiativen zur Unterstützung der Partnerregierungen bei der Verbesserung des Investitionsklima und des Geschäftsumfelds fördert. Zu den erwarteten Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger gehören ein handelsgestütztes Wirtschaftswachstum, ein größeres Angebot an hochwertigeren Produkten und Dienstleistungen bei gleichzeitig niedrigeren Kosten für Unternehmen und Verbraucher. Dies wird nicht nur zu einer Zunahme der Einfuhren führen, sondern auch die Entwicklung der heimischen Märkte und die Exportchancen fördern. Die Verbesserung der Handelsgerichtsbarkeit und der alternativen Streitbeilegung, die Vertiefung des sozialen Dialogs und die Stärkung der Dienstleistungskapazitäten der öffentlichen Verwaltung werden ebenfalls zu einem besseren Geschäftsumfeld beitragen.

Die Errichtung vertiefter und umfassender Freihandelszonen (DCFTA) mit Georgien, Moldau und der Ukraine eröffnet neue Möglichkeiten für Handel und Investitionen und schafft stabilere Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Unternehmen aus der EU und der Region. Die EU ist der wichtigste Handelspartner aller drei DCFTA-Partner. Der Anteil der EU am jeweiligen Gesamtvolumen des Handels der drei DCFTA-Partner ist in den letzten Jahren gestiegen und belief sich im Jahr 2016 auf 55 % im Falle Moldaus, auf 41 % für die Ukraine und auf 30 % für Georgien. Darüber hinaus ist die EU der wichtigste Handelspartner Aserbaidschans (Anteil von 47 %) und Armeniens (Anteil von 26 %). Für Belarus ist die EU der zweitwichtigste Handelspartner (Anteil von 25 %). 37

Im April 2016 gewährte die EU ein zusätzliches zollfreies Kontingent für Olivenöleinfuhren aus Tunesien in den Jahren 2016 und 2017. 38 Diese autonome Handelsmaßnahme waren eine unmittelbare Reaktion der Union, um Tunesien nach den Terroranschlägen des Jahres 2015 wirtschaftlich zu unterstützen, den Migrationsdruck zu verringern und soziale Unruhen zu verhindern. Die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Tunesien sind noch im Gange. EU-Unterstützung zur Stärkung des Agrarsektors wurde auch Georgien, Moldau und Armenien gewährt. Im September 2016 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Einführung befristeter autonomer Handelsmaßnahmen für die Ukraine an. 39

Der Ansatz der EU für die einzelnen ENP-Partner spiegelt das jeweilige Niveau des Engagements für die erneuerte Partnerschaft mit der EU wider.

Im Juli 2016 einigte sich die EU auf vereinfachte Ursprungsregeln 40 für Ausfuhren aus Jordanien. Sie gelten für eine breite Palette von Produkten für einen Zeitraum von zehn Jahren – vorgesehen ist eine Halbzeitüberprüfung – und sollen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl für jordanische Arbeitskräfte als auch für syrische Flüchtlinge beitragen.

Eine Reihe von Initiativen zur wirtschaftlichen Modernisierung sowie von Strategien zur Förderung des Unternehmertums haben die Förderung von KMU zum Ziel; sie werden in der südlichen Nachbarschaft im Rahmen der EU-Initiative für die finanzielle Inklusion und in der östlichen Nachbarschaft im Rahmen der EU4Business-Initiative durchgeführt. Zudem wurden neue regionale Maßnahmen ergriffen, um die Beziehungen zwischen der EU und Wirtschaftsförderungseinrichtungen in der östlichen und südlichen Nachbarschaft zu stärken und das soziale Unternehmertum als Faktor für die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für junge Menschen zu fördern. Im Osten wie im Süden hat die EU umfangreiche Möglichkeiten für eine Reihe von KMU und Midcap-Unternehmen geschaffen. Diese Unterstützung wird im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) bereitgestellt und über internationale Finanzinstitutionen (IFI) und Entwicklungsagenturen der Mitgliedstaaten abgewickelt. Die EU hat in Zusammenarbeit mit Finanzinstitutionen ausgearbeitete umfangreiche KMU-Förderprogramme für Georgien, die Ukraine, Moldau, Tunesien und Marokko angenommen. Sie sollen den KMU dabei helfen, die mit der engeren handelspolitischen Zusammenarbeit verbundenen Herausforderungen in den Bereichen technisches Vorbereitungsniveau, Wettbewerbsfähigkeit und Integration der Wertschöpfungsketten zu bewältigen, einschließlich in wichtigen Sektoren der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft. In Marokko ergänzen diese Finanzierungsmöglichkeiten das Programm für umweltfreundliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, bei dem die KMU-Förderung und die Verbesserung des Geschäftsumfelds ebenfalls zu den Schwerpunkten gehören. Für Ägypten richtete die EU im Jahr 2016 das neue Programm „EU-Fazilität für inklusives Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen“ 41 ein, das über die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) abgewickelt wird. In Libyen wurden in Zusammenarbeit mit dem nationalen KMU-Förderzentrum Online-Lernmöglichkeiten geschaffen, die die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen verbessern.

In allen Ländern der Östlichen Partnerschaft wurden verstärkte Bemühungen unternommen, die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen besser miteinander zu verknüpfen. Das vor Kurzem beschlossene Programm „EU4Youth“ widmet sich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und benachteiligten jungen Menschen in der östlichen Nachbarschaft. Es zielt auf die Förderung der aktiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe junger Menschen, indem sie besser für den Arbeitsmarkt qualifiziert und dabei unterstützt werden, Führungspositionen zu übernehmen und Unternehmen aufzubauen. In Aserbaidschan unterstützt die EU die Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET) und deren bessere Anpassung an den Bedarf des Arbeitsmarkts. In Georgien, Moldau und Armenien fördert die EU weiterhin die ländliche Entwicklung und eine nachhaltige Landwirtschaft im Rahmen der dritten Phase des Europäischen Nachbarschaftsprogramms für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (ENPARD). In Bezug auf die Entwicklung der digitalen Wirtschaft 42 haben die Länder der Östlichen Partnerschaft 2016 vereinbart, den Schwerpunkt ihrer digitalen Zusammenarbeit auf sechs prioritäre Themenbereiche zu legen: rechtlicher Rahmen für den Telekommunikations- bzw. Kommunikationssektor, Vertrauen und Cybersicherheit, Förderung digitaler Kompetenzen, Innovationen und Unternehmensgründungen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, elektronischer Handel, einschließlich Online-Handel, elektronische Zollabfertigung und elektronische Logistik und elektronische Gesundheitsdienste. Für jeden dieser Themenbereiche wurden regionale Netzwerke der Länder der Östlichen Partnerschaft eingerichtet und Aktionspläne für den Zeitraum 2017-2020 erstellt.

Die Arbeiten zur Umsetzung der Politik für regionale Entwicklung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft wurden fortgesetzt. So hat beispielsweise Moldau 2016 eine neue Mehrjahresstrategie für regionale Entwicklung 2016-2020 43 und Armenien eine solche Strategie für den Zeitraum 2016-2025 44 verabschiedet. In Tunesien gehören Dezentralisierung und Regionalisierung zu den Schlüsselelementen des Übergangsprozesses. Zu den wichtigen Entwicklungen des Jahres 2016 zählen auf diesem Gebiet die Schaffung eines Ministeriums für kommunale Fragen und Umwelt 45 sowie die Verabschiedung eines neuen territorialen Entwicklungsplans für 2016. 46

Angesichts des hohen Anteils junger Menschen an der Gesamtbevölkerung kommt dem Bildungssektor in den Ländern der südlichen Partnerschaft vorrangige Bedeutung zu. Berufliche Aus- und Weiterbildungsprogramme werden in Jordanien, Marokko, Algerien, Ägypten und Tunesien unterstützt. Im Dezember 2016 wurde die „Partnerschaft EU-Tunesien zur Förderung der Jugend“ auf den Weg gebracht, deren besondere Schwerpunkte Bildung, Berufsbildung, Beschäftigung und Mobilität sind. In Palästina werden die Primar- und die Sekundarschulbildung über den PEGASE-Mechanismus 47 und den EU-Beitrag für das UNRWA 48 gefördert.

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Jugend wird über das Programm Erasmus + unterstützt. Allein mit den Projekten des Jahres 2016 wird 4 900 Studierenden und akademischen Mitarbeitern aus dem südlichen Mittelmeerraum und 4 100 Studierenden und akademischen Mitarbeitern aus Ländern der Östlichen Partnerschaft ermöglicht, in Europa zu studieren, zu unterrichten oder an Schulungen teilzunehmen (während 2 400 bzw. 1 900 Europäer im Gegenzug solche Aufenthalte in den entsprechenden Nachbarländern absolvieren). Insgesamt 57 neue Projekte zum Aufbau von Kapazitäten haben die weitere Modernisierung der Hochschulbildungssysteme und der Universitäten in den Nachbarländern zum Ziel.

Im Jahr 2016 haben ca. 8 900 junge Menschen und Jugendbetreuer aus den Nachbarländern an informellen Bildungsprojekten wie Austauschmaßnahmen, Schulungen und Freiwilligentätigkeit teilgenommen (6 700 aus Ländern der Östlichen Partnerschaft und 2 200 aus Ländern des südlichen Mittelmeerraums).

Im Rahmen von EU4Youth wurde ein „Jugendfenster der Östlichen Partnerschaft“ eingerichtet, das auf Erasmus + beruht und den Aufbau von Kapazitäten von Jugendorganisationen in den Bereichen zivilgesellschaftliches Engagement und Unternehmertum fördert. Ein ähnliches „Jugendfenster“ wurde auch für Tunesien lanciert.

Deutlich vorangebracht wurden Forschung und Innovation 2016 durch den Start der Initiative EU4Innovation, die alle EU-Maßnahmen, die zur Stärkung der Innovationskapazitäten in den Ländern der Östlichen Partnerschaft beitragen, in einem einzigen, klar definierten Rahmen zusammenfasst. Im Rahmen des Programms InnovFin der Europäischen Investitionsbank wurden zwei Vereinbarungen im Wert von jeweils 50 Mio. EUR mit Banken in der Ukraine und in Georgien unterzeichnet, über die Darlehensgarantien für innovative Unternehmen bereitgestellt werden.

Zusätzlich zu „Erasmus +“, eröffnet auch die Teilnahme an den Programmen „Kreatives Europa“ - für Georgien, Moldau und die Ukraine - COSME 49 und Horizont 2020, einschließlich der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit für Verwaltungen, Unternehmen, Hochschulen, kulturelle und audiovisuelle Akteure, Fachkräfte, Jugendliche, Studenten und Forscher. Die Initiative „Connect“ der Östlichen Partnerschaft bietet Forschern und Studenten in den Ländern der Östlichen Partnerschaft die Möglichkeit zur virtuellen Zusammenarbeit mit ihren Partnern in mehr als 10 000 Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Europa. Das Programm zur Förderung der Kultur- und Kreativbranche im Rahmen der Östlichen Partnerschaft leistet wichtige Unterstützung bei dem Aufbau von Kapazitäten für die Entwicklung und Professionalisierung des Kultursektors in diesen Ländern. 2016 wurden Tunesien, Georgien und Armenien mit „Horizont 2020“ assoziiert (wie zuvor bereits Moldau, die Ukraine und Israel). Armenien ist im Januar 2016 dem EU-Programm COSME beigetreten. Die Ukraine hat im Februar 2017 das Abkommen über die Teilnahme an diesem Programm ratifiziert und wurde außerdem mit dem Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung assoziiert.

Die Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten für die intelligente Spezialisierung, die 2016 von der Kommission mit Tunesien, Moldau und der Ukraine auf den Weg gebracht wurden, bieten erhebliches Potenzial zur Förderung einer innovationsgesteuerten wirtschaftlichen Entwicklung in den ENP-Partnerländern und werden 2017 fortgesetzt.

Eine sichere Energieversorgung ist von entscheidender Bedeutung für die politische und gesellschaftliche Stabilität in der Nachbarschaft, und die EU setzt sich daher insbesondere für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Verbesserung der Energieeffizienz ein. Die EU stärkt die Koordinierung mit den IFI durch gezielte Maßnahmen, auch im Bereich der Energieeffizienz, in einer Reihe von Pilotländern (Tunesien, Georgien und Ukraine), in denen die finanzielle Unterstützung von einer Reform des ordnungspolitischen Rahmens begleitet wird. Die EU hat sich weiterhin für die Entwicklung einer strategischen Energiepartnerschaft mit Algerien eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurde 2016 mit Erfolg ein Wirtschaftsforum EU-Algerien über Energiefragen in Algier abgehalten und ein neues Kooperationsprojekt zur Unterstützung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz auf den Weg gebracht 50 . Die EU hat sich auch an der Finanzierung des weltweit größten Windparks in Ägypten und des weltgrößten Solarkraftwerks in Marokko beteiligt. In Jordanien finanzierte die EU zwei Pilotanlagen – eine Windkraftanlage und einen Solarpark.

Interkonnektivität und Energieeffizienz ist einer der vier auf dem Gipfeltreffen in Riga vereinbarten Schwerpunktbereiche, dem 38 % der Mittel für regionale Projekte zugewiesen wurden. Die EU unterzeichnete im November 2016 eine Vereinbarung über eine strategische Energiepartnerschaft mit der Ukraine, die eine Ausweitung der Zusammenarbeit in allen prioritären Bereichen der Energieunion vorsieht und den ukrainischen Energiemarkt enger an den europäischen Energiemarkt anbinden soll. Mit der Unterzeichnung von Darlehensverträgen für den Bau der Gasverbindungsleitung zwischen Ungheni und Chishinau und dem Abschluss der Durchführbarkeitsstudie zum Stromverbund konnten auch Fortschritte bei der Verbesserung der Energieverbundnetze zwischen Moldau und Rumänien erzielt werden. In Georgien und Aserbaidschan wird der Ausbau der Südkaukasus-Gaspipeline, dem ersten Abschnitt des Südlichen Gaskorridors für die Erdgasbeförderung in die EU, fortgesetzt.

Im Juni 2016 wurde das neue Programm EU4Energy mit den Schwerpunkten Energieversorgungssicherheit, nachhaltige Energie und Marktentwicklung aufgelegt, in das Länder der östlichen Nachbarschaft und Zentralasiens einbezogen sind. Die Partnerschaft für Energieeffizienz und Umweltschutz in Osteuropa (E5P) wurde geographisch über die Ukraine und die Republik Moldau hinaus auf Armenien, Georgien und unlängst auch auf Belarus ausgeweitet.

Im Dezember 2016 haben die Energieminister der Union für den Mittelmeerraum eine Erklärung 51 angenommen, in der sie für die Förderung der Integration erneuerbarer Energieträger, die Einführung und Weiterentwicklung von Energieeffizienzlösungen, die Stärkung der Energieversorgungssicherheit, die Förderung von Energieverbundnetzen, Investitionen und Kapazitätsausbau im Rahmen von drei thematischen Plattformen für die vorrangigen Politikbereiche Erdgas, Integration der Strommärkte und erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz eintreten.

Diese Zusammenarbeit im Energiebereich ist eng mit der Arbeit im Bereich Klimawandel verknüpft. Die Umweltschutzmaßnahmen werden auf der Grundlage eines Politikdialogs fortgesetzt und durch laufende bilaterale Projekte (vor allem durch technische Hilfe, Twinning, TAIEX und NIF) und regionale Programme unterstützt. Die meisten ENP-Länder haben das Pariser Klimaschutzübereinkommen unterzeichnet und viele haben es 2016 bzw. Anfang 2017 ratifiziert. Trotz einiger Initiativen in diesem Bereich sind die Reformen nach wie vor unvollständig und auf höchster Ebene fehlt ausreichender politischer Wille für die Gewährleistung der Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Die EU und Marokko haben bei den Vorbereitungen für die 22. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 22) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die im November 2016 in Marrakesch stattfand, eng zusammengearbeitet.

Im Bereich Verkehr und Konnektivität haben die Minister der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft im Juni 2016 eine hochrangige Vereinbarung über die Übersichtskarten für die Ausweitung des TEN-V-Kernnetzes auf die östlichen Partnerländer geschlossen und die entsprechenden Verfahren sind angelaufen. Damit sollen die notwendige Koordinierung, Standardisierung und Priorisierung der wichtigsten Investitionen in das Kernverkehrsnetz, auch für kleinere Projekte zur Beseitigung von Engpässen, sichergestellt werden. Ein weiterer Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit ist die Straßenverkehrssicherheit in der ENP-Region. In einer Erklärung im Juni 2016 52 begrüßten die Minister der EU und der Mittelmeerpartnerländer die technischen Arbeiten, die im Hinblick auf die Übersichtskarten zur Ausweitung des TEN-V auf die Mittelmeerregion durchgeführt werden.

Derzeit werden in den östlichen Partnerländern von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Projekte für technische Hilfe im Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr durchgeführt. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit leistet Unterstützung im Bereich der Zivilluftfahrt in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr. Die Türkei, Iran und bestimmte zentralasiatische Länder nehmen ebenfalls an diesen Projekten teil. Die EU hat Luftverkehrsabkommen mit Moldau und mit Georgien geschlossen. In der südlichen Nachbarschaft werden derzeit regionale Projekte für technische Hilfe in den Bereichen Seeverkehrs- und Luftverkehrssicherheit, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Nahverkehr und Logistik durchgeführt. Die umfassenden Luftverkehrsabkommen, die die EU bereits mit Marokko, Israel und Jordanien geschlossen hat und die Gegenstand entsprechender Gespräche mit Tunesien sind, leisten einen Beitrag zur nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung und Konnektivität.

Die EU setzt sich gemeinsam mit den ENP-Partnerländern für gesundheitspolitische Reformen, die Stärkung der Gesundheitssysteme und eine allgemeine Gesundheitsversorgung ein und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Wirtschaftswachstums.

Sicherheit

Die östlichen und südlichen Regionen leiden unter den Folgen aktiver und inzwischen festgefahrener Konflikte, die nicht nur unzählige Opfer fordern, sondern auch zu massiver Flucht und Vertreibung führen und erhebliche wirtschaftliche und politische Unsicherheit verursachen. Terrorismus, gewalttätiger Extremismus und verschiedene Formen der organisierten Kriminalität wirken sich sowohl auf die EU als auch auf ihre Nachbarschaft aus. Aus diesen Gründen ist die Erhöhung der Sicherheit ein gemeinsames, für alle ENP-Länder relevantes Ziel.

Im Bereich Krisenbewältigung und -reaktion wurden mehrere zivile GSVP-Missionen und Missionen zur Unterstützung des Grenzschutzes in die Ukraine und nach Georgien, Moldau, Palästina und Libyen entsandt, die von den Mitgliedstaaten oder aus Mitteln von GSVP-Treuhandfonds finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Sonderbeobachtermission in der Ukraine stellt die EU (einschließlich der Beiträge einzelner Mitgliedstaaten) rund zwei Drittel des Budgets und der Beobachter bereit. Die Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) leistet strategische Beratung für die Ukraine beim Aufbau leistungsfähiger, nachhaltiger und rechenschaftspflichtiger Sicherheitsdienste als Beitrag zur Stärkung von Resilienz und Rechtsstaatlichkeit. Die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) hat das sichtbare Engagement der EU bei der Unterstützung der Sicherheitskräfte der Palästinensischen Behörde (PA) weiter verstärkt und auch zur Förderung des Dialogs und der Vertrauensbildung zwischen der Palästinensischen Behörde und den israelischen Sicherheitsbehörden in Sicherheitsfragen beigetragen. Seit der ENP-Überprüfung haben mehr als 2 000 Beamte aus den östlichen und südlichen Partnerländern an allgemeinen und speziellen Ausbildungsmaßnahmen des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs in den Bereichen GSVP, Sicherheitssektorreform, Friedenskonsolidierung und Schutz der Zivilbevölkerung teilgenommen. Die Ukraine, Georgien und Moldau beteiligen sich an EU-Missionen und -Operationen im Rahmen der GSVP mit finanzieller Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten. In ihrer gemeinsamen Erklärung von 2016 53 haben sich EU und NATO dazu verpflichtet, ihre Zusammenarbeit und Koordinierung zu intensivieren und in diesem Sinne eine Reihe konkreter Maßnahmen zu ergreifen, um die Partner in der östlichen und der südlichen Nachbarschaft beim Ausbau ihrer Kapazitäten und bei der Stärkung ihrer Resilienz zu unterstützen. Die EU hat ihre Zusammenarbeit mit den ENP-Partnern im Bereich hybride Bedrohungen verstärkt und Unterstützung bei deren Eindämmung geleistet. Algerien hat eine Verwaltungsvereinbarung mit der EU im Bereich des Katastrophenschutzes unterzeichnet, um die Zusammenarbeit bei der Katastrophenvorsorge zu verbessern. Im Rahmen des strategischen Dialogs zwischen der EU und der Liga der Arabischen Staaten haben die Arbeiten zum Thema humanitäre Hilfe begonnen.

Die EU unterstützt die laufenden Gespräche über die Konflikte in der Ukraine, Georgien, Moldau, Armenien und Aserbaidschan mit dem Ziel, friedliche und nachhaltige Lösungen zu finden. Im Falle Georgiens führt die EU den Ko-Vorsitz bei den Internationalen Gesprächen von Genf zur Lösung des Konflikts und setzt sich für weitere direkte Kontakte zwischen den Menschen im gesamten Hoheitsgebiet Georgiens ein. Als aktiver Beobachter im Rahmen der „5+2“-Gespräche 54 unterstützte die EU die 2016 vom deutschen OSZE-Vorsitz unternommenen Anstrengungen zur Beilegung des Konflikts in Transnistrien und zwar durch Unterbreitung von Vorschlägen für die Lösung konkreter Probleme, die von der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM) ausgearbeitet worden waren, und durch vertrauensbildende Maßnahmen. Diese Anstrengungen führten zur Wiederaufnahme der Vermittlungsgespräche im Juni 2016 in Berlin und zur Annahme eines Protokolls zwischen den beiden Seiten zu den wichtigsten Fragen, die gelöst werden müssen, um die Beilegung diesen Konflikts zu ermöglichen, unter dessen Folgen Moldau seit 25 Jahres leidet. Seit dem 1. Januar 2016 werden die Bestimmungen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und Moldau 55 auch auf Transnistrien angewendet. Damit profitieren auch Wirtschaftsteilnehmer aus dieser Region von den Vorteilen des präferenziellen Handels mit der EU. 2016 kam es zu einer schweren Eskalation des Konfliktes in der Region Berg-Karabach. Die EU fordert weiterhin beide Seiten auf, die Waffenruhe einzuhalten, ihre Rhetorik zu mäßigen und an substanziellen Friedensgesprächen unter der Schirmherrschaft der Minsk-Gruppe der OSZE teilzunehmen. Durch regelmäßige Besuche vor Ort unterstützt der EU-Sonderbeauftragte für diese Region sowohl die Bemühungen des gemeinsamen Vorsitzes der Minsk-Gruppe als auch die laufenden Bemühungen um Friedenskonsolidierung. Diese Besuche sind ein Beleg für das Interesse der EU an der friedlichen Beilegung dieses bereits lang andauernden Konflikts. 

Die Zusammenarbeit mit den südlichen Partnern bei der Bekämpfung des Terrorismus und bei der Prävention der zu gewaltsamem Extremismus führenden Radikalisierung wurde intensiviert. Verstärkte Dialoge über Sicherheitsfragen und Terrorismusbekämpfung sowie hochrangige Besuche in der Region, insbesondere in Tunesien, Libanon, Jordanien, Israel und Ägypten, haben zu konkreten Ergebnissen geführt. Mit direkter Unterstützung durch die Mitgliedstaaten wurden Experten für Terrorismusbekämpfung/Sicherheit in die EU-Delegationen in Algerien, Jordanien, Libyen, Marokko, Tunesien und Libanon entsandt, um zur verbesserten Lageerfassung im lokalen Kontext sowie zur Ausarbeitung von Projekten für den gezielten, faktengestützten Kapazitätsaufbau beizutragen. Diese Experten fungieren auch als Kontaktpersonen für lokale und internationale Partner in Fragen der Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus, beispielsweise im Rahmen der Geberkoordinierungsplattform in Tunesien oder bei Treffen.

Die Sicherheitssektorreform (SSR) ist der Schlüssel zur langfristigen Stabilisierung der Nachbarschaft. Sie dient als Mittel zum Aufbau rechenschaftspflichtiger Institutionen und ist auch Teil des Friedensprozesses und der Vertrauensbildung. Den Rahmen für die EU-Unterstützung für Drittländer bei der Reform des Sicherheitssektors bildet das kürzlich angenommene SSR-Konzept 56 . Ende 2016 führte die EU eine thematische Bewertung der Unterstützung der EU für die Reform des Sicherheitssektors in den Nachbarschafts- und Erweiterungsländern durch 57 . Moldau war das erste Land, in dem die EU einen SSR-Berater einsetzte, um Orientierungshilfen bei der Umsetzung der nationalen Sicherheitsstrategie und beim Aufbau nationaler Strukturen und Kapazitäten in Bezug auf die GSVP zu geben und die Teilnahme Moldaus an Missionen und Operationen zu erleichtern.

Ziel der Unterstützung der Sicherheitssektorreform in Tunesien ist es, den Sicherheitssektor zu modernisieren, die Kapazitäten im Bereich Grenzschutz und integriertes Grenzmanagement zu stärken, die Nachrichtendienste zu modernisieren und gleichzeitig das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen. In Libanon wurde ein Programm im Bereich integriertes Grenzmanagement durchgeführt, um die nationalen Grenzbehörden durch Aufbau eines neuen Datenmanagementsystems und Einrichtung eines Ausbildungszentrums zu unterstützen. Darüber hinaus unterstützt die EU durch technische Hilfe, die Bereitstellung von Ausrüstungen, Schulungen und Studienbesuche in Europa auch die Organisationsentwicklung sämtlicher nationaler Sicherheitsbehörden des Landes.

Im Osten leistet die EU auch einen wichtigen Beitrag zur Einführung des integrierten Grenzmanagements, insbesondere an der Grenze zwischen Moldau und der Ukraine, unter anderem durch Fortsetzung der Finanzierung der EUBAM. In beiden Ländern wurde der Rechtsrahmen für Grenzkontrollen mit den einschlägigen Standards und bewährten Verfahren der EU in Einklang gebracht. Die in Moldau und der Ukraine geltenden Vorschriften über die Grenzüberwachung wurde an den Schengener Grenzkodex angeglichen.  Auch in Georgien entspricht das integrierte Grenzmanagement den europäischen Standards. Im Jahr 2016 leistete die EU über die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) und die Weltzollorganisation sowie durch verschiedene Programme und Initiativen weiterhin Unterstützung bei der Stärkung der Kapazitäten der Zoll- und Grenzbehörden in den Ländern der Östlichen Partnerschaft 58 . Die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellt ein prioritäres Ziel im Hinblick auf die innere Sicherheit der EU dar. Im Jahr 2016 stellte die EU gezielt Finanzmittel bereit, um die ENP-Länder bei der Nutzung der IT-Systeme und Datenbanken von Interpol zu unterstützen. EU-Agenturen wie die EBCG, Europol, CEPOL (Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung), EBDD (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) und Eurojust beteiligen sich immer stärker an den Bemühungen, die Partnerländer beim Kapazitätsaufbau zu unterstützen und den Austausch strategischer und operativer Informationen mit den ENP-Partnerländern mit dem Ziel zu intensivieren, die organisierte Kriminalität, den Terrorismus, die Schleusung von Migranten, den Menschenhandel sowie den Handel mit Kleinwaffen und illegalen Drogen – sowohl in der EU als auch in der betreffenden Region – zu bekämpfen. Auch die Länder Süd- und Zentralasiens und Ostafrikas werden (im Rahmen des Programms EU-Act 59 ) einbezogen, um transregionale Herausforderungen besser angehen zu können. 

Das transregionale EU-Programm zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde auf die südlichen ENP-Länder ausgeweitet, um diese Länder bei der Umsetzung der Empfehlungen 60 der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – des wichtigsten internationalen Normgebers in diesem Bereich – zu unterstützen.

Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (SATCEN) hat durch Analysearbeit 61 intensiv zur Deckung des Informationsbedarfs der Länder Osteuropas und des Mittelmeerraums im Hinblick auf Bedrohungen wie Terrorismus, irreguläre Migration, Piraterie und organisierte Kriminalität beigetragen. SATCEN hat sich besonders intensiv an der Unterstützung der EBCG und der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Bereich Grenzkontrollen und Migration beteiligt und der Sonderbeobachtermission der OSZE in der Ukraine umfangreiche Analysen für die Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarungen von Minsk bereitgestellt.

Die EU unterstützt alle ENP-Länder bei der Angleichung an das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Übereinkommen von Budapest) 62 und bei der weiteren Förderung des Übereinkommens. Hinsichtlich der Zusammenarbeit und der Kontakte mit Jordanien, Libanon, Israel und Marokko waren gute Fortschritte zu verzeichnen. In der Ukraine hat die EU damit begonnen, die Bemühungen der Regierung im Bereich der Cybersicherheit in enger Abstimmung mit den bilateralen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu unterstützen. 

Die Angleichung an andere Instrumente des Europarats im Bereich des materiellen Strafrechts wird im Rahmen des von der EU finanzierten und vom Europarat durchgeführten Programms „Süd“ und des Programms „Euromed Justiz IV“ unterstützt. Ziel dabei ist die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den ENP-Ländern und den EU-Mitgliedstaaten.

Die Tätigkeit der Exzellenzzentren im Bereich der Eindämmung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken (CBRN-Risiken) wurde ausgeweitet und verstärkt. Sie erstreckt sich nunmehr auf 56 Länder weltweit, darunter einige in der Region MENA 63 und umfasst neue Initiativen zur Terrorismusbekämpfung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Zu den Zielen für 2017 64 gehört die Durchführung von Notfall- und Planübungen in Bezug auf die CBRN-Folgenbewältigung im Nahen Osten. Die EU finanziert die Einrichtung eines regionalen Schulungszentrums in Jordanien.

Migration und Mobilität

Irreguläre Migration und Flucht und Vertreibung sind wichtige Probleme, die vielschichtige Lösungsansätze erfordern. Die EU hat ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der Migration entwickelt, das Maßnahmen mit folgenden Zielsetzungen bündelt: Eindämmung der irregulären Migration, Förderung der legalen Migration und Mobilität, Optimierung des Beitrags der Migration zur Entwicklung, Bekämpfung der Grundursachen von Migration sowie effektives Grenzmanagement bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts der EU-Bürger auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Dieses Konzept findet seinen Niederschlag in der Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda 65 sowie in der Mitteilung der Kommission zu Flucht und Entwicklung 66 und den entsprechenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2016 67 . Ziel dabei ist es, die Zusammenarbeit im Bereich Migration zu intensivieren und einen neuen Ansatz zur Stärkung der Resilienz und Eigenständigkeit der Flüchtlinge und Vertriebenen und ihrer Aufnahmegemeinschaften festzulegen.

Die äußerst besorgniserregende Lage entlang der Migrationsroute im zentralen Mittelmeerraum (schätzungsweise 700 000 bis 1 Million Migranten sitzen in Libyen fest; 2016 wurden mehr als 180 000 irreguläre Ausreisen aus Libyen in Richtung Italien und fast 5 000 Todesfälle auf See verzeichnet) veranlasste die Kommission und die Hohe Vertreterin zur Annahme der Gemeinsamen Mitteilung „Migration über die zentrale Mittelmeerroute – Ströme steuern, Leben retten“ im Januar 2017 68 . Ziel dabei ist es, die Zahl der Todesfälle auf See zu verringern, die Tätigkeit der Schleuser und Menschenhändler verstärkt zu bekämpfen, die Rechte der Migranten, vor allem der Kinder und anderer schutzbedürftiger Gruppen, zu schützen, die Aufnahmegemeinschaften zu unterstützen und die freiwillige Rückkehr durch eine Reihe von Maßnahmen zu fördern, für die 2017 insgesamt 200 Mio. EUR aus Mitteln des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika bereitgestellt werden. Bei ihrer Unterstützung legt die EU den Schwerpunkt einerseits auf Libyen, vor allem auf die südlichen Grenzen des Landes, und andererseits auf die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Ägypten, Tunesien und Algerien, auch im Rahmen regionaler Initiativen wie das „Seahorse-Netz Mittelmeer“.

Die EU hat mit den am Khartum- und am Rabat-Prozess teilnehmenden Ländern 69 (dazu zählen sowohl Nachbarschaftsländer als auch andere regionale Partner) eng zusammengearbeitet, um die beim Migrationsgipfel in Valletta (November 2015) vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. Die EU bemüht sich verstärkt darum, durch Ausbau des politischen Dialogs und der technischen und finanziellen Zusammenarbeit die Kooperation zur Frage der Migration in den Ländern Nordafrikas zu intensivieren. Auch mit Algerien und Ägypten fanden Beratungen zu Vorschlägen für die Aufnahme von Migrationsdialogen statt.

Die Regelung für visumfreies Reisen, die die EU Moldau im Jahr 2014 gewährte und die bisher 850 000 moldauischen Bürger die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum ermöglicht hat, funktioniert reibungslos – die Einreise wurde nur wenigen Personen verwehrt. Im März und April 2016 veröffentliche die Europäische Kommission Legislativvorschläge für die Abschaffung der Visumpflicht für Bürger aus Georgien bzw. der Ukraine. Bei Georgien erfolgte die Visaliberalisierung am 28. März 2017; bei der Ukraine wurden die Rechtvorschriften über die Visumfreiheit am 11. Mai 2017 erlassen. 

Im Juni 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Blaue Karte 70 mit dem Ziel vor, eine einheitliche EU-weite Regelung einzuführen, die mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand verspricht.

Darüber hinaus bieten Mobilitätspartnerschaften einen umfassenden Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Hinblick auf Fragen der Mobilität, gegebenenfalls einschließlich Visumfragen, und die Notwendigkeit zur Erleichterung der Rückkehr und Rückübernahme irregulärer Migranten. Mit einer Reihe von Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und der Ukraine) hat die EU – parallel zu Visaerleichterungsabkommen – auch Rückübernahmeabkommen geschlossen, die klare Verpflichtungen und Verfahren für die Behörden der Partnerländer und der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich des Zeitpunkts und der Methode der Rückübernahme von Personen enthalten, die sich irregulär im betreffenden Hoheitsgebiet aufhalten. Die bisherigen Ergebnisse der Umsetzung der 2008 errichteten Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Moldau sowie der Zusammenarbeit mit Moldau im Bereich der Rückübernahme und Rückkehr (im Rahmen des Rückübernahmeabkommens) sind positiv. Die EU hat weiterhin erhebliche Finanzmittel zur Unterstützung der Umsetzung sowohl der Mobilitätspartnerschaft mit Marokko als auch der neuen Migrationspolitik des Landes, die u. a. zur Regularisierung von 25 000 irregulären Migranten in Marokko geführt hat. Im Oktober 2016 unterzeichneten die EU und sieben EU-Mitgliedstaaten eine Mobilitätspartnerschaft mit Belarus mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement zu intensivieren. Die Mobilitätspartnerschaft mit Aserbaidschan wird durch eine Reihe von EU-Projekten unterstützt. Auch die Mobilitätspartnerschaft mit Armenien wird weiter umgesetzt, u. a. im Rahmen eines laufenden Projekts zur Unterstützung der Migrationssteuerung und des Grenzmanagements, das aus ENI-Mitteln finanziert wird. Die EU führt derzeit Verhandlungen über eine Mobilitätspartnerschaft mit Libanon. Im Rahmen der Mobilitätspartnerschaften mit Marokko, Tunesien, Jordanien und Belarus führt sie auch Verhandlungen über neue Visaliberalisierungs- und Rückübernahmeabkommen.

Die Mobilitätspartnerschaftsfazilität wurde im Januar 2016 eingerichtet, um die Ausarbeitung und Umsetzung von Mobilitätspartnerschaften und gemeinsamen Agenden für Migration und Mobilität durch gezielte, flexible und maßgeschneiderte Hilfe zu unterstützen.

Ein weiterer Schritt der EU zum Ausbau ihrer Kapazitäten für die Koordinierung mit den Partnerländern im Migrationsbereich im Jahr 2016 war die Schaffung von 15 Posten für „europäische Verbindungsbeamte für Migration“. Diese von den EU-Mitgliedstaaten abgestellten Beamten werden inzwischen in einer Reihe von EU-Delegationen, darunter in Tunesien, Jordanien und Libanon, eingesetzt.

4. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DER NACHBARSCHAFT

Im Jahr 2016 wurden für die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) mehr als 2,3 Mrd. EUR gebunden. Diese finanzielle Unterstützung leistet einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der erneuerten ENP, wobei auch die Notwendigkeit einer wirksameren Umsetzung und einer größerer Flexibilität bei der Nutzung der Finanzierungsinstrumente der EU deutlich hervorgehoben wird.

Seit der Überprüfung der ENP hat die EU verschiedene Instrumente miteinander kombiniert, um die Koordinierung und Kohärenz der einzelnen Hilfemodalitäten zu verbessern. So wurden die Zuschussprogramme durch andere Maßnahmen ergänzt, die von Partnereinrichtungen konzipiert und federführend durchgeführt wurden und die eine stärker strategisch ausgerichtete Verwendung von Mischfinanzierungen, TAIEX und Twinning vorsahen. Insbesondere TAIEX und Twinning wurden neu ausgerichtet, um größere Synergien zwischen der Politikformulierung einerseits und der Programmierung der finanziellen Unterstützung andererseits zu schaffen.

Im Rahmen der Makrofinanzhilfe (MFA) unterstützt die EU weiterhin aktiv die Nachbarländer, die vor außergewöhnlichen Außenfinanzierungsengpässen stehen. So zahlte die Kommission im April 2017 600 Mio. EUR an die Ukraine und im Mai 2017 eine letzte Tranche in Höhe von 23 Mio. EUR an Georgien aus. Eine neue Makrofinanzhilfe für Moldau in Höhe von 100 Mio. EUR muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Im Jahr 2016 stellte die EU durch Folgemaßnahmen zu bereits geleisteten Makrofinanzhilfen 500 Mio. EUR für Tunesien und 200 Mio. EUR für Jordanien bereit, um die Volkswirtschaften dieser von Sicherheitsproblemen und regionalen Konflikten betroffenen Länder zu unterstützen. Darüber hinaus schlug die Kommission vor, die jährliche Darlehenskapazität im Rahmen der MFA auf 2 Mrd. EUR zu erhöhen und damit die EU besser in die Lage zu versetzen, auf die Bedürfnisse der Nachbarschaftsländer zu reagieren. Über die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) werden EU-Zuschüsse gewährt, um die Darlehensvergabe durch die europäischen Finanzinstitutionen zu ermöglichen bzw. wesentlich zu verstärken. Die Fazilität, deren Mittelausstattung seit ihrer Einrichtung erheblich aufgestockt wurde, wird immer häufiger eingesetzt.

Die Zusammenarbeit auf subregionaler und regionaler Ebene und in der gesamten Europäischen Nachbarschaft sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurden im Rahmen von ENI-Programmen verstärkt.

Gemeinsame Programmierung und verstärkte Koordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten

Im Einklang mit der ENI-Verordnung 71 , den Ergebnissen der ENP-Überprüfung 72 und den Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der gemeinsamen Programmierung vom 12. Mai 2016 73 geht die EU im ENP-Bereich immer mehr zur gemeinsamen Programmierung über. Der zweite Programmierungszeitraum (2017/2018-2020) für die ENI-Länder bietet eine Gelegenheit, in diesem Bereich weitere Fortschritte zu erzielen. Die gemeinsame Programmierung ist ein wirksames Instrument zur Verbesserung der EU-Koordinierung auf Länder- und Sektorebene und zur Ermittlung und Weiterentwicklung gemeinsamer Prioritäten. Sie trägt zur verstärkten Koordinierung des politischen Dialogs und zur Verbesserung des Informationsaustausches und der gemeinsamen Analyse, Durchführung, Überwachung und Evaluierung bei. Am weitesten fortgeschritten ist die gemeinsame Programmierung bei Palästina: Hier liegt bereits ein gemeinsames Programmierungsdokument vor, dem die Ergebnisse von Diskussionen mit europäischen Entwicklungspartnern, palästinensischen Ministerien, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, den Vereinten Nationen und anderen wichtigen Akteuren zugrunde liegen. Im Falle Moldaus und Marokkos haben die EU-Delegationen und die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Analyse 74 der sozioökonomischen Herausforderungen in diesen beiden Ländern durchgeführt. Aufgrund der Krise in der Ukraine wurde bei diesem Land die jährliche Programmierung für den Zeitraum 2014-2017 durch eine Reihe von Sondermaßnahmen ersetzt, bei deren Durchführung die Kommission und die Hohe Vertreterin eine sehr enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten gewährleisten haben, deren Entwicklungsagenturen eine zunehmend aktive Rolle als Durchführungspartner übernehmen.

Auch die Programmierungsmissionen in Tunesien im Oktober 2016, in Jordanien und Libanon im November 2016 sowie in Ägypten im März 2017 umfassten Elemente der gemeinsamen Programmierung. In Armenien haben die EU-Delegation und die Botschaften der Mitgliedstaaten eine umfassende gemeinsame Analyse durchgeführt; in Aserbaidschan liegt der Schwerpunkt der gemeinsamen Programmierung mit den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und Norwegen auf der beruflichen Bildung, und die EU- Missionsleiter haben sich im Dezember 2016 auf einen gemeinsamen Fahrplan geeinigt.

Verstärkte Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen Finanzinstitutionen, unter anderem im Rahmen der Mischfinanzierung

In Anerkennung der wichtigen Rolle der internationalen Finanzinstitutionen hat die Kommission 2015 eine Initiative zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den wichtigsten in der Region aktiven Finanzinstitutionen lanciert. Die Initiative diente zur effizienteren und wirksameren Förderung der gemeinsamen Ziele dieser Institutionen in der Europäischen Nachbarschaft wie z. B. Ankurbelung des Wachstums, Unterstützung des wirtschaftlichen Übergangs und Förderung einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung und der politischen Stabilität. Gemeinsame Teams arbeiten in den Schwerpunktbereichen der Kooperation zusammen. Diese gemeinsame Arbeit gipfelt in ein jährlich auf hoher Ebene stattfindendes multilaterales Treffen, bei dem die Fortschritte bewertet und neue Ziele für das kommende Jahr festgelegt werden.

Um die Zusammenarbeit mit der Weltbank (WB) in den südlichen Nachbarschaftsländern zu verstärkten, veranstaltete die EU 2016 die erste EU-WB-Konferenz zur MENA-Region, an der neben den Leitern der WB-Länderteams auch die Fachbereichsleiter „Zusammenarbeit“ der EU-Delegationen in der Region teilnahmen. Als Beitrag zur Intensivierung des Dialogs und der Koordinierung und Kooperation in der östlichen Nachbarschaftsregion veranstaltete die Kommission regionale Koordinierungssitzungen mit Vertretern der Weltbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Europäischen Investitionsbank (EIB). Aufgrund des starken Engagements der EIB, der EBWE und der Weltbank in der Ukraine organisiert die Kommission in regelmäßigen Abständen Konferenzen mit ihnen zu landesspezifischen Themen. Die Kommission hat außerdem vorgeschlagen, das Mandat der EIB für die Darlehenstätigkeit in Drittländern zu erweitern, um die EIB-Initiative zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit zu unterstützen.

Die EU hat die Mischfinanzierung im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) fortgesetzt. Sie hat die Zusammenarbeit mit der EBWE, der EIB, der Weltbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Agence Française de Développement im Jahr 2016 durch Einrichtung der „EU-Initiative für finanzielle Inklusion“ 75 verstärkt, die die Mobilisierung von Finanzierungen für KMU in der südlichen Nachbarschaft zum Ziel hat. Im Zusammenhang mit den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen (DCFTA) zwischen der EU und Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine hat die EU gemeinsam mit der EBWE, der EIB und der KfW eine DCFTA-Fazilität für KMU eingerichtet, die seit 2016 voll einsatzfähig ist. Zu den wichtigsten Zielen der Fazilität zählt neben der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und der Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln die Unterstützung von KMU bei der Nutzung neuer Handelsmöglichkeiten, der Einhaltung der technischen Normen und der Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards der EU und bei der Durchführung der im Rahmen der Umsetzung der DCFTA notwendigen Umweltschutzmaßnahmen.

Im Jahr 2016 wurden neue EU-Mittelbindungen in Höhe von 6,7 Mrd. EUR im Rahmen der von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam finanzierten Initiative für die Koordinierung der Investitionen im südlichen Mittelmeerraum (AMICI) koordiniert. Dies entspricht einer Steigerung um 25 % gegenüber 2015 (5,2 Mrd. EUR) und ermöglichte die Annahme neuer Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 14 Mrd. EUR (+ 27 %). Die EU-Hilfe wird größtenteils in Form von Darlehen und Beteiligungskapital (76 %) geleistet.

Zusätzlich zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen Finanzinstitutionen hat die EU die Koordinierung mit Gebern außerhalb der EU verstärkt. Ziel dabei ist es, durch eine engere Zusammenarbeit mit arabischen, islamischen und regionalen Partnern Doppelarbeit zu vermeiden und auf potenziellen Komplementaritäten aufzubauen. Im Jahr 2016 wurde diese Initiative durch die Organisation eine Koordinierungssitzung auf hoher Ebene zwischen der EU und den wichtigsten arabischen und islamischen Finanzinstitutionen am Rande der Frühjahrstagungen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds weiter ausgebaut. Die EU führt den Vorsitz bei regelmäßigen Gebertreffen zur Koordinierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Syrienkrise. Was die Ukraine betrifft, so organisiert die Unterstützungsgruppe für die Ukraine regelmäßige vorgeschaltete Koordinierungssitzungen in Brüssel, die die intensive Koordinierung im Land selber ergänzen.

Treuhandfonds

Treuhandfonds bieten ein wichtiges Instrument, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen Gebern rasche Hilfe in der betreffenden Region zu leisten. Die Projekte im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise 76 (im Dezember 2014 eingerichtet) leisten einen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse der Binnenvertriebenen, der syrischen Flüchtlinge und der sie aufnehmenden Gemeinschaften (mitsamt Behörden) in Jordanien, Libanon, der Türkei und Irak in Bezug auf längerfristige Resilienz und kurzfristige Erholung (wirtschaftliche Unterstützung, Bildung, soziale und psychosoziale Betreuung, Sanitär- und Gesundheitsversorgung sowie weitere Grundversorgungsleistungen). Dieser Fonds ermöglicht eine kohärentere und besser integrierte Reaktion der EU auf diese Krise und zählt heute zu den wichtigsten Instrumenten zur Umsetzung der neuen Migrationspakte der EU mit Jordanien und Libanon.

Zwei Jahre nach seiner Einrichtung verfügt der Fonds über ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 932 Mio. EUR, das bis zum Sommer 2017 auf 1,3 Mrd. EUR steigen wird. Davon stammen 815,2 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt, 92,6 Mio. EUR aus 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 24,6 Mio. EUR aus der Türkei. Der Vorstand des Treuhandfonds, der sich aus Vertretern aus 15 EU-Mitgliedstaaten und der Türkei (aufgrund ihrer Kofinanzierungsrolle) zusammensetzt, hat bereits Programme mit einem Gesamtvolumen von 767 Mio. EUR genehmigt. Ein Betrag von 437 Mio. EUR (einschließlich Kofinanzierung) wurde inzwischen für Projekte in den Bereichen Grund- und Hochschulbildung, psychosoziale Betreuung, Resilienz und Existenzsicherung, Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgung sowie Schulbau vertraglich vergeben. 

Der im Rahmen des Aktionsplans von Valletta eingerichtete Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika 77 wurde 2016 eingesetzt, um sechs Programme in Nordafrika zu unterstützen, bei denen der Schwerpunkt in erster Linie auf der Verbesserung der Migrationssteuerung, der Deckung des Schutzbedarfs und der Bekämpfung der Grundursachen der irregulären Migration lag. Im Januar 2017 wurden im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Mitteilung zur Migration über die zentrale Mittelmeerroute zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Mio. EUR angekündigt.

Flexibilitätspolster

In ihrer im September 2016 angenommenen Mitteilung über die Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 78 schlug die Kommission vor, bei den Finanzierungsinstrumenten im Bereich der EU-Außenbeziehungen ein „Flexibilitätspolster“ einzurichten, damit die EU besser auf neue Krisen und unvorhergesehene Bedürfnisse reagieren kann. Als Flexibilitätspolster würde bei jedem geographisch ausgerichteten Instrument des auswärtigen Handelns zu Jahresbeginn eine nicht zugewiesene Reserve von 10 % einbehalten, wobei die Möglichkeit bestünde, in dem jeweiligen Jahr nicht genutzte Reservebeträge auf das nachfolgende Jahr zu übertragen Die Einführung eines Flexibilitätspolsters ist Teil der vorgeschlagenen Überarbeitung der Haushaltsordnung.

Europäische Investitionsoffensive für Drittländer

Im September 2016 schlug die Europäische Kommission eine ehrgeizige europäische Investitionsoffensive für Drittländer 79 zur Förderung von Investitionen in den Partnerländern in Afrika und der Europäischen Nachbarschaft vor. Ziel dabei ist es, die Partnerschaften zu stärken, ein neues Modell für die Beteiligung des Privatsektors an der Finanzierung großer Investitionen von öffentlichem Interesse in der Region zu fördern und einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und damit zur Bekämpfung der Grundursachen der irregulären Migration zu leisten. Der Plan stützt sich auf drei sich ergänzende Säulen: i) Mobilisierung von Investitionen durch Kombination bestehender Investitionsfazilitäten mit einer neuen Garantie im Rahmen des neuen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD; ii) Bereitstellung technischer Hilfe bei der Verbesserung des Regelungsumfelds für Behörden und Unternehmen in den Partnerländern; (iii) Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas in den Partnerländern durch Förderung guter Regierungsführung, Korruptionsbekämpfung sowie Beseitigung von Investitionshemmnissen und Marktverzerrungen. Die Verordnung über die Garantie für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, die Teil der ersten Säule ist, durchläuft derzeit ein Genehmigungsverfahren.

Dieser innovative Ansatz zielt darauf ab, den Partnerländern beträchtliche zusätzliche Mittel in Form von Investitionen internationaler Finanzinstitutionen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es außerdem, eine Reihe spezifischer thematischer, nationaler und regionaler Programme der EU-Entwicklungszusammenarbeit anzubieten und mit einem strukturierten politischen Dialog zu verbinden, der auf die Verbesserung des Investitionsklimas und der allgemeinen politischen Rahmenbedingungen in den betreffenden Ländern ausgerichtet ist.

Der bis 2020 mit EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 3,35 Mrd. EUR ausgestattete EFSD soll bis zu 44 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisieren. Sollten die einzelne Mitgliedstaaten Beiträge in gleicher Höhe leisten, so könnten mehr als 88 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisiert werden.

5. SCHLUSSFOLGERUNG

Die Durchführung der ENP-Überprüfung war Ausdruck einer neuen Entschlossenheit, die Relevanz dieser Politik für die Interessen sowohl der Partner als auch der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und einen Beitrag zum Aufbau von Beziehungen zu leisten, die – in Übereinstimmung mit der Globalen Strategie der Hohen Vertreterin – uns besser dafür wappnen, die dringenden Herausforderung zu bewältigen, vor denen wir stehen.

Während die Nachbarschaftsregion weiterhin vor immensen Problemen steht, handelt die EU mit größerer Flexibilität und Sensibilität gegenüber ihren Partnern und setzt ihre begrenzten Ressourcen mit größerer Wirkung ein. Die wichtigsten Grundsätze der ENP – Differenzierung und Eigenverantwortung – bleiben auch in den kommenden Jahren Richtschnur für die Umsetzung dieser Politik durch diplomatisches Handeln, Handels- und Investitionsbeziehungen, finanzielle Unterstützung und langfristig angelegte regionale Rahmen.

Durch einen kontinuierlichen Dialog mit den EU-Bürgern und den Bürgern in den Partnerländern wird sich die EU auch weiterhin um eine größere Sichtbarkeit der ENP bemühen, indem sie insbesondere die kurz-, mittel- und langfristigen Vorteile der Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn hervorhebt. 

Dieser Bericht bestätigt die umfassende Beteiligung aller relevanten Akteure an der Umsetzung der Überprüfungsergebnisse, auch auf der Grundlage der Vorschläge, die während der umfassenden Konsultation im Jahr 2015 unterbreitet wurden. Er zeigt auch deutlich, dass seit der Annahme der Überprüfungsergebnisse wesentliche Schritte zur Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen unternommen worden sind.

(1)

Gemeinsame Mitteilung JOIN(2015) 50 final vom 18. November 2015 und Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015.

(2)

Schlussfolgerungen des Rates zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (Dok. 13202/16 vom 17. Oktober 2016): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13202-2016-INIT/de/pdf).

(3)

Schlussfolgerungen des Rates zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (Dok. 13202/16 vom 17. Oktober 2016): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13202-2016-INIT/de/pdf).

(4)

Erklärung von Rom, 25. März 2017 (http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2017/3/47244656633_de.pdf).

(5)

Beschluss Nr. 1/2016 des Assoziationsrates EU-Libanon vom 11. November 2016 über die Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon ( http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/11/15-eu-lebanon-partnership/ ) sowie Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien und beigefügter Pakt vom 20. September 2016 (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12384-2016-ADD-1/de/pdf).

(6)

Dok. UE-AL 3101/17 ADD1 vom 7. März 2017 – Priorités communes de Partenariat entre la République Algérienne Démocratique et Populaire (Algérie) et l'Union européenne (UE) au titre de la Politique européenne de voisinage révisée (http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/03/13-eu-algeria/).

(7)

Ausbau der EU-Unterstützung für Tunesien (JOIN(2016) 47 final).

(8)

 Gemeinsame Mitteilung „Elemente einer EU-Strategie für Syrien“ (JOIN(2017) 11 final vom 14. März 2017) und Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu einer EU-Strategie für Syrien vom 3. April 2017 (http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/04/03-fac-conclusions-syria/).

(9)

Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.

(10)

https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/associationagenda_2014_en.pdf

(11)

http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-17-363_en.htm

(12)

http://eeas.europa.eu/archives/docs/eastern/docs/riga-declaration-220515-final_en.pdf

(13)

Mitteilung „Die Schwarzmeersynergie – eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit“ (KOM(2007) 160 endgültig vom 11. April 2007) und Gemeinsame Erklärung der Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Länder des Schwarzmeerraums (Kiew, 14. Februar 2008).

(14)

Vertreter des Europäischen Parlaments und der Parlamente der osteuropäischen Partnerländer.

(15)

Conference of the Regional and Local Authorities for the Eastern Partnership – Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft.

(16)

http://eeas.europa.eu/archives/docs/enp/pdf/financing-the-enp/cbc_2014-2020_programming_document_en.pdf

(17)

http://ec.europa.eu/regional_policy/en/policy/cooperation/macro-regional-strategies/danube/

(18)

https://webgate.ec.europa.eu/maritimeforum/sites/maritimeforum/files/2015-11-17-declaration-on-blue-economy_en_0.pdf

(19)

http://ufmsecretariat.org/wp-content/uploads/2016/09/UfM-Ministerial-Declaration-Employment-and-Labour.pdf

(20)

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15224-2016-INIT/en/pdf

(21)

 www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2017/04/st08307_en17_pdf/

(22)

http://ufmsecretariat.org/wp-content/uploads/2017/01/UfM-Roadmap-23-JAN-2017.pdf

(23)

 Synchrotron-light for Experimental Science and Applications in the Middle East.

(24)

Fünf Länder des nördlichen Mittelmeerraums (Spanien, Frankreich, Italien, Malta und Portugal) und fünf Länder im Süden (Algerien, Libyen, Marokko, Mauretanien und Tunesien).

(25)

http://www.africa-eu-partnership.org/sites/default/files/documents/eas2007_joint_strategy_en.pdf

(26)

JOIN(2017) 17 final vom 4. Mai 2017.

(27)

Das Programm „OPEN Neighbourhood“ wurde im November 2015 auf den Weg gebracht.

(28)

 https://eeas.europa.eu/election-observation-missions/eom-jordan-2016_en/16317/European%20Union%20Election%20Observation%20Mission%20to%20Jordan%20presents%20its%20final%20report%20including%20recommendations%20for%20further%20improvement%20of%20elections

(29)

https://eeas.europa.eu/delegations/jordan/20411/european-union-supports-jordan-political-and-environmental-reforms-eu115-million_en

(30)

https://www.ecoi.net/file_upload/1226_1481615902_morocco-elections.pdf

(31)

http://www.osce.org/odihr/elections/georgia/273226

(32)

https://europa.eu/capacity4dev/public-governance-civilsociety/minisite/eu-country-roadmaps-engagement-civil-society-introduction

(33)

https://europa.eu/capacity4dev/public-gender/minisite/eu-gender-action-plan-2016-2020

(34)

Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments.

(35)

Syrien war nicht in die Bewertung 2016 einbezogen und Israel nimmt nicht am Rahmenprogramm teil.

(36)

https://www.oecd.org/investment/Promoting-Investment-in-the-Mediterranean-EN.pdf

(37)

2016 ComTrade data.

(38)

http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/EN/1-2015-460-EN-F1-1.PDF

(39)

 COM(2016) 631 final vom 29. September 2016.

(40)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:22016D1436&from=EN

(41)

https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/c_2016_6633_egypt_aap_2016_part_2_aap_2017_part_1_annex_1.pdf

(42)

 https://europa.eu/capacity4dev/file/30742/download?token=r01Vw6AD

(43)

http://particip.gov.md/public/files/Moldova_2020_ENG1.pdf

(44)

https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/armenia_development_strategy_for_2014-2025.pdf

(45)

Ministre des affaires locales et de l’environnement.

(46)

http://www.tunisia2020.com/plan-2016-2020/

(47)

Mécanisme Palestino-Européen de Gestion de l'Aide Socio-Economique (Palästinensisch-europäischer Mechanismus zur Verwaltung der sozio-ökonomischen Unterstützung):

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-94_de.htm

(48)

 Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten.

(49)

EU-Programm für kleine und mittlere Unternehmen,

(50)

http://portail.cder.dz/IMG/article_PDF/article_a5786.pdf

(51)

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15224-2016-INIT/en/pdf

(52)

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10226-2016-INIT/en/pdf

(53)

http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/07/08-eu-nato-joint-declaration/

(54)

Transnistrien, Moldau, Ukraine, Russland und die OSZE, mit der EU und den USA als externe Beobachter.

(55)

http://eeas.europa.eu/archives/delegations/moldova/documents/eu_moldova/argumentaire_en.pdf

(56)

JOIN(2016) 31 final vom 5. Juli 2016.

(57)

 http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/plan_2016_282_evaluation_ssr_en.pdf

(58)

Ein Fortschrittsbericht, der im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates über die Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern auf dem Gebiet des Zollwesens vorgelegt wurde, bietet einen aktualisierten Überblick über die Beziehungen zu den östlichen Partnern im Zollbereich. COM(2016) 375 final vom 14. Juni 2016.

(59)

Bessere Koordinierung der Behandlung von Patienten mit chronischen Krankheiten und Programm zur Förderung des Einsatzes der Telemedizin „TeleHealth“: https://www.act-programme.eu/about

(60)

http://www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/fatf-recommendations.html

(61)

 Introduction to Geospatial Intelligence

(62)

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/libe/dv/7_conv_budapest_/7_conv_budapest_en.pdf

(63)

Die Region MENA (Mittelmeer/Nordafrika) erstreckt sich von Marokko bis Iran und umfasst sämtliche Maschrik- und Maghreb-Länder.

(64)

Anhang IV des Durchführungsbeschlusses der Kommission (C(2016) 4773 final vom 27. Juli 2016) über das Jahresaktionsprogramm 2016 gemäß Artikel 5 des Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, zulasten des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union.

(65)

Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda, COM(2016) 385 final vom 7.6.2016.

(66)

COM(2016) 234 final vom 26. April 2016.

(67)

JOIN(2017) 4 final vom 25. Januar 2017.

(68)

Europäische Kommission: Factsheet über die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Afrika zu Migrationsfragen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4832_en.htm

(69)

SWD(2016) 194 final vom 7. Juni 2016.

(70)

 Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments.

(71)

JOIN(2015) 50 final vom 18. November 2015.

(72)

http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/05/12-conclusions-on-stepping-up-joint-programming/

(73)

https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/joint_analysis_0.pdf

(74)

https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/neighbourhood/pdf/key-documents/nif/20160601-introductory-note-on-the-eu-initiative-for-financial-inclusion.pdf

(75)

https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/neighbourhood/countries/syria/madad_en

(76)

Beschluss C(2015) 7293 final der Kommission vom 20. Oktober 2015.

(77)

COM(2016) 603 final vom 14. September 2016.

(78)

COM(2016) 581 final vom 14. September 2016.

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