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Document 52017DC0022

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014-2017)

COM/2017/022 final

Brüssel, den 20.1.2017

COM(2017) 22 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014-2017)


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union
für den Sport (2014-2017)

A)    EINLEITUNG

Nach Aufnahme des Sports in den Vertrag von Lissabon verstärkten die Europäische Union (EU) und die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Einklang mit Artikel 165 AEUV, um die europäische Dimension des Sports weiter zu vertiefen. Der Fokus der Zusammenarbeit lag auf den Bereichen, in denen die EU einen Mehrwert zu den Aktivitäten der Mitgliedstaaten leisten und diese unterstützen kann. In den letzten zehn Jahren hat sich der Sport zu einem Politikfeld entwickelt, das sich auf die allgemeinen Ziele der EU in Bezug auf Wirtschaftswachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze und eine inklusive Gesellschaft auswirkt, und somit einen Beitrag zur Umsetzung der in der Strategie Europa 2020 1 und der Agenda für Beschäftigung, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel 2 definierten Prioritäten leistet. Darüber hinaus legte die Kommission, zusammen mit den Mitgliedstaaten, erhöhten Wert auf die Bewältigung der Herausforderungen, die sich im Sport in Bezug auf Good Governance, Integrität und soziale Inklusion stellen, sowie darauf, die Vorteile der Teilnahme an sportlichen und körperlichen Aktivitäten herauszustreichen.

Als Weiterführung der erfolgreichen Durchführung des ersten Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2011-2014) 3 verabschiedete der Rat zur Förderung und Entwicklung der Sportpolitik auf europäischer Ebene einen zweiten EU-Arbeitsplan für den Sport (2014-2017) 4 . In diesem Zusammenhang konzentrierten sich die Kommission und der Ratsvorsitz, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, auf Themen wie „Integrität des Sports“, „wirtschaftliche Dimension des Sports“ und „Sport und Gesellschaft“, unter voller Achtung der nationalen und der EU-Kompetenzen. Auch Sportverbände und andere Sportakteure waren an der Durchführung des EU-Arbeitsplans direkt beteiligt.

Der zweite EU-Arbeitsplan für den Sport legt Prioritäten fest und enthält eine Liste mit zu erreichenden Zielvorgaben 5 und den entsprechenden Arbeitsstrukturen, in erster Linie Expertengruppen.

Die Kommission wurde beauftragt, bis November 2016, in der Endphase des Arbeitsplans, einen Bericht über seine Durchführung und Zweckmäßigkeit zu billigen. Dieser soll als Grundlage für die Vorbereitung eines möglichen dritten EU-Arbeitsplans für den Sport während der ersten Jahreshälfte 2017 dienen.

Der Bericht vermittelt, wie die Komission diese Umsetzung beurteilt und die allgemeineren politischen Auswirkungen des Arbeitsplans einschätzt. Dabei finden auch schriftliche Beiträge der Mitgliedstaaten sowie der Experten und Beobachter aus den Expertengruppen Berücksichtigung. Zudem enthält der Bericht Empfehlungen über einen möglichen künftigen EU-Arbeitsplan für den Sport.

B)     EVALUIERUNG

Die Kommission hat ihre Evaluierung der Durchführung des zweiten EU-Arbeitsplans für den Sport auf der Grundlage eines Fragebogens 6 , anhand von Beiträgen aus verschiedenen Sitzungen und Veranstaltungen von Akteuren sowie spontanen Beiträgen durchgeführt. Die Analyse der erhaltenen Informationen zeigte, dass der zweite Arbeitsplan den Erwartungen gerecht wurde. Es wurden aber auch einige verbesserungswürdige Bereiche festgestellt.

1.Arbeitsmethoden und Strukturen

Nach der Verabschiedung des zweiten EU-Arbeitsplans für den Sport richtete die Kommission fünf Expertengruppen 7 ein, die aus den von den Mitgliedstaaten ernannten Vertretern zusammengesetzt sind und sich mit bestimmten Bereichen der Sportpolitik beschäftigen und dabei helfen sollen, die festgelegten Zielvorgaben zu erfüllen. Interessierte Akteure hatten nach Anfrage und Genehmigung durch die Vertreter der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, als Beobachter an den Sitzungen dieser Gruppen teilzunehmen (siehe Anhang 1). Die Rolle der Kommission bestand darin, bei der Durchführung des Arbeitsplans eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und diese dabei zu unterstützen.

Die Expertengruppen nahmen ihre Arbeit in der zweiten Jahreshälfte 2014 auf. Jede Expertengruppe hatte einen eigenen Arbeitsplan, laut dem bestimmte Ergebnisse in Einklang mit dem im Arbeitsplan festgelegten Zeitplan geliefert wurden. Die Zielvorgaben sollten den Weg für mögliche künftige Aktivitäten auf EU-Ebene ebnen und als Vorlage für die nationale Politik dienen.

Neben der Arbeit der fünf Expertengruppen sah der EU-Arbeitsplan auch weitere Strukturen und Arbeitsmethoden vor, einschließlich Konferenzen des Vorsitzes, Treffen von Sportministern und -direktoren, Studien und Konferenzen der Kommission sowie Listen mit Verpflichtungen.

Die Sportdirektoren hatten die besondere Aufgabe, bewährte Verfahren auszutauschen und Peer-Learning im Sport sicherzustellen.

Es fand ein strukturierter Dialog mit Sportverbänden in Form von Sitzungen und diverser Veranstaltungen statt. Dazu gehörten das jährliche EU-Sportforum und die Sitzungen, die am Rande der einzelnen Ratstagungen stattfanden.

Zwischen 2014 und 2016 fanden zwei informelle Treffen der Sportminister, neun Veranstaltungen und Konferenzen des Vorsitzes und fünf Treffen der Sportdirektoren statt. Darüber hinaus wurden acht Studien der Kommission veröffentlicht, die die Durchführung des Arbeitsplans unterstützen und vorantreiben sollten. Zudem wurden auch Vorbereitungsarbeiten für eine Liste mit Verpflichtungen durchgeführt.

2.Ergebnisse

Im Anhang I des zweiten EU-Arbeitsplans für den Sport werden 16 Zielvorgaben in Kernbereichen festgelegt, die bis zu einem bestimmten Liefertermin erreicht sein müssen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Arbeitsstrukturen festgelegt. Die Zielvorgaben decken alle Dimensionen (sozial, wirtschaftlich, organisatorisch) des Sports ab. Alle Zielvorgaben wurden entweder erfüllt oder werden noch bis Ende 2016 oder im Frühjahr 2017 erreicht. In der Tabelle im Anhang zu diesem Bericht wird der Stand jedes einzelnen Ziels angezeigt (siehe Anhang 2).

Es sei auf einige Bereiche hingewiesen, in welchen besonders gute Fortschritte erzielt wurden:

Zur Vermeidung und Bekämpfung von Spielabsprachen brachte die zuständige Expertengruppe alle interessierten Parteien zusammen. Dies bot die Möglichkeit, Informationen über Entwicklungen in Bezug auf das Abkommen von Magglingen zeitnah auszutauschen 8 , welches bereits vor dem Start des Arbeitsplans verabschiedet worden war.

In Bezug auf Good Governance im Sport erläuterte die zuständige Expertengruppe, inwieweit die EU-Grundsätze umgesetzt wurden, und zeigte Wege in Richtung einer möglichen Liste mit Verpflichtungen auf, was in die kürzlich erfolgte Einführung einer Liste im Bereich Good Governance durch die Kommission mündete.

In Bezug auf gesundheitsfördernde körperliche Aktivität stellte die zuständige Expertengruppe bewährte Verfahren zur Förderung körperlicher Aktivität in den Mitgliedstaaten zusammen und tauschte diese aus. So trug sie zur Definition und Umsetzung von Strategien und Maßnahmenplänen auf nationaler Ebene bei. Über den mit der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität eingerichteten Überwachungsrahmen, meldeten die Mitgliedstaaten die Verabschiedung 37 neuer Strategien und Maßnahmenpläne seit 2013 in allen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität relevanten Bereichen (bei einer Gesamtzahl von 152 Strategien und Maßnahmenplänen), und hoben den Nutzen und die Aktualität des Austausches bewährter Verfahren hervor.

Die Expertengruppe, die sich mit der wirtschaftlichen Dimension des Sports beschäftigte, legte einen besonderen Fokus auf die wirtschaftlichen Vorteile des Sports, den bleibenden Nutzen von Sportgroßveranstaltungen und die nachhaltige Finanzierung des Sports. Um die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors zu messen und zu veranschaulichen, wurden die Bemühungen im Bereich der Sport-Satellitenkonten weiterhin intensiviert. Bisher verfügen acht Mitgliedstaaten (Österreich, Zypern, Deutschland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, das Vereinigte Königreich) 9 und die Schweiz über nationale Sport-Satellitenkonten. Luxemburg und Rumänien sind dabei, ihre nationalen Sport-Satellitenkonten zu finalisieren, während einige andere Mitgliedstaaten erst damit begonnen haben, sich Gedanken darüber zu machen und Verhandlungen mit ihren nationalen statistischen Ämtern aufzunehmen.

Die Expertengruppe zur Entwicklung von Humanressourcen im Sport trug zu einem vereinfachten Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten bei. Darüber hinaus wurden hier nationale Strategien für duale Karrieren von Athleten diskutiert und Beiträge zur Vorbereitung der branchenbezogenen Qualifikationsrahmen in Bezug auf sowohl die nationalen als auch den europäischen Qualifikationsrahmen geleistet. Zudem wurde die Bedeutung des Sports auf politischer Ebene als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und sozialen Inklusion junger Menschen anerkannt.

3.Bewertung

Der erste EU-Arbeitsplan für den Sport wurde von den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Mehrzahl der Akteure allgemein als erfolgreich eingstuft. Der anschließende zweite EU-Arbeitsplan war in weiten Teilen eine Fortführung des ersten Arbeitsplans, wobei die Prioritäten angepasst und die Anzahl der Expertengruppen leicht verringert wurde (von sechs auf fünf). Die Bewertung des zweiten EU-Arbeitsplans zeigt, dass diese Kontinuität der richtige Ansatz war, auch wenn künftig einige Neuausrichtungen in Betracht gezogen werden sollten.

Die als Antworten auf den Fragebogen eingereichten schriftlichen Beiträge zeigten, dass die aufgrund dieses Arbeitsplans durchgeführten Aktivitäten insgesamt zu guten Ergebnissen in den festgelegten Kernbereichen führten. Die große Mehrheit stimmte zu, dass sich der Arbeitsplan auf die richtigen Prioritäten konzentrierte (91 %), die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Sportsektor intensivierte (69 %) und die politische Koordination im Bereich Sport auf EU-Ebene stärkte (69 %). Unter den Befragten stimmten 70 % der Aussage zu, dass mit dem Arbeitsplan angemessene Strukturen und Arbeitsmethoden eingeführt worden seien, 26 % verneinten dies. Der Aussage, dass der Arbeitsplan zu fruchtbaren Ergebnissen beim politischen Entscheidungsprozess geführt habe, stimmten 61 % zu, während dies 29 % verneinten. 46 % der Befragten stimmten zu, dass der Arbeitsplan die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem Sportsektor auf nationaler Ebene gestärkt habe, während 38 % nicht zustimmten.

In Bezug auf die Arbeit der Expertengruppen war die große Mehrheit der Ansicht, dass die Expertengruppen eine Schlüsselrolle bei der Durchführung des Arbeitsplans spielten (85 %). Man war sich weitgehend einig, dass die Kommission die Arbeit dieser Expertengruppen unterstützt habe, indem sie geeignete Fachkenntnisse (84 %) und angemessene logistische und verwaltungstechnische Hilfe (90 %) zur Verfügung stellte. In Bezug auf die Ergebnisse der Expertengruppen stimmten 56 % zu, dass diese sich auf den Sportsektor ausgewirkt hätten, während 32 % der Meinung waren, dass die Ergebnisse keinerlei Auswirkungen gezeigt hätten.

Die Mehrheit der Teilnehmer gab an, dass der EU-Arbeitsplan für den Sport positive Auswirkungen auf den Sportsektor (80 %) gehabt habe und dass er für die Entwicklung der Sportpolitik auf EU-Ebene von großer Bedeutung sei (93 %). Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Entwicklung des Sports auf nationaler Ebene, waren 64 % der Meinung, dass der Arbeitsplan zweckmäßig gewesen sei, während 26 % dem nicht zustimmten. Bei der Frage, ob der Arbeitsplan Auswirkungen auf die Sportpolitik außerhalb der EU gehabt habe, waren die Meinungen geteilt (34 % gegen 33 %).

Unter Berücksichtigung der schriftlichen Kommentare der Mitgliedstaaten lässt sich Folgendes festhalten:

In Bezug auf die Dauer des EU-Arbeitsplans für den Sport hielten die meisten Teilnehmer die aktuelle Dauer von drei Jahren für angemessen. Einige Antworten legten jedoch nahe, dass eine längere Laufzeit von bis zu vier Jahren ebenfalls geeignet wäre. Nur wenige gaben an, dass sie die Dauer von drei Jahren für zu lange halten.

Den Regelungen in Bezug auf die Expertengruppen wurde ein gutes Zeugnis ausgestellt. Mehrere Befragte fanden, dass ein zukünftiger Arbeitsplan für den Sport von einem fokussierterer Ansatz mit weniger abzuarbeitenden Themen, weniger Expertengruppen und weniger Sitzungen profitieren würde.

In vielen Antworten wurde die Mitwirkung von Beobachtern an der Arbeit der Expertengruppen kritisch gesehen. Sehr häufig wurde darauf hingewiesen, dass einige Beobachter die Tendenz zeigten, eher die Ansichten ihres eigenen Verbandes zu vertreten als eine neutrale Haltung einzunehmen.

Die von den Expertengruppen eingeforderten Ergebnisse waren oft zu zahlreich und insbesondere für einige Arbeitgruppen waren die zu bearbeitenden Themen zu weit gefasst. In mehreren Kommentaren wurde vorgeschlagen, den Umfang der Arbeit der Expertengruppen stärker zu fokussieren und weniger Zielvorgaben zu machen.

Die aktuelle Form des strukturierten Dialogs der EU mit Sportverbänden könnte verbessert werden. Die Mehrheit bestätigte das jährliche EU-Sportforum als die zentrale und wertvollste Veranstaltung in diesem Kontext. Teilweise wurden Zweifel am tatsächlichen Mehrwert der Sitzung zum strukturierten Dialog in seiner gegenwärtigen Form als Veranstaltung am Rande der Ratstagung geäußert.

Die Bewertung der Kommission bestätigt in vielerlei Hinsicht die wichtigsten Anmerkungen, die im Zuge des Konsultationsprozesses gemacht wurden. Die Kommission ist vor allem der Ansicht, dass dieser zweite EU-Arbeitsplan für den Sport in dem Sinn erfolgreich war, dass alle geforderten Ergebnisse in guter Qualität geliefert wurden. Die Arbeitsmethoden haben sich bei der Entwicklung eines dauerhaften Dialogs mit Akteuren und Mitgliedstaaten zu zentralen europäischen Fragestellungen in Sachen Sport als effizient erwiesen. Die Expertengruppen waren ein beliebter Ort, um sich zu vernetzen. Sie boten Mitgliedstaaten und Sportverbänden die Möglichkeit, enger zusammenzuarbeiten. Verschiedene Politikfelder, wie gesundheitsfördernde körperliche Aktivitäten oder Good Governance, konnten direkten Nutzen aus der Arbeit der Expertengruppen ziehen.

Die Kommission kommt jedoch auch zu dem Schluss, dass die Auswirkungen der Ergebnisse nicht immer von Bedeutung waren. Einige Ergebnisse, wie beispielsweise in Bezug auf Sportgroßveranstaltungen und den Sportunterricht an Schulen, flossen in den politischen Entscheidungsprozess mit ein, speziell in Form von Schlussfolgerungen des Rates 10 . Einige wurden auch im Rahmen von Konferenzen, Seminaren oder bei Sensibilisierungsveranstaltungen verwendet. Andere wiederum wurden nach ihrer Übermittlung an den Rat, nicht wirklich verwertet. Darüber hinaus gibt es bis jetzt nur begrenzte Informationen darüber, inwieweit die Ergebnisse die nationalen politischen Entscheidungsprozesse beeinflusst haben bzw. dabei zum Tragen kamen.

Darüber hinaus erwies sich die Organisation der großen Anzahl von Sitzungen der Expertengruppen aus logistischer Sicht als anspruchsvoll. Ähnlich anspruchsvoll war es für die Mitgliedstaaten und die Kommission, die Teilnahme an diesen Expertengruppen sicherzustellen. Nicht alle Mitgliedstaaten konnten regelmäßig bei den Sitzungen vertreten werden.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass es einen Widerspruch zwischen dem ambitionierten Ansatz einiger Expertengruppen und dem Bedarf an Fachwissen in bestimmten Bereichen gab. Der Umfang des Mandats, das einigen Gruppen (Good Governance, Humanressourcen) übertragen wurde, führte, auf das Fachwissen bezogen, zu heterogenen Gruppen. De facto waren die Mitgliedstaaten aufgrund der umfangreichen Mandate der Expertengruppen nicht immer in der Lage, Repräsentanten mit dem nötigen Fachwissen zu ernennen. Andererseits ist die Kommission der Ansicht, dass die Beobachter meist einen Mehrwert in Form von spezifischen Kenntnissen bedeuteten.

Die Kommission ist zudem der Meinung, dass eine Diversifizierung der Arbeitsmethoden über die Expertengruppen hinaus zu einer besseren Umsetzung des EU-Arbeitsplans für den Sport geführt hätte.

C)    EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT

Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Reihe von Verbesserungen für einen zukünftigen EU-Arbeitsplan für den Sport notwendig sind, um diesen zweckmäßiger und wirkungsvoller zu gestalten. Die Empfehlungen der Kommission beziehen sich auf allgemeine Grundsätze, Prioritäten und Arbeitsmethoden.

1) Allgemeine Grundsätze

Erstens sollte für den nächsten EU-Arbeitsplan für den Sport ein klar begrenzter Zeitraum festgelegt werden. Auch wenn die Dauer des ersten bzw. zweiten Arbeitsplans nicht explizit festgelegt war, umfassten sie in der Praxis einen Zeitraum von drei Jahren. Berücksichtigt man jedoch die Vorbereitungsphase von einigen Monaten und den Bewertungsprozess sowie den Verhandlungszeitraum von mehr als sechs Monaten für den jeweils nächsten EU-Arbeitsplan für den Sport, bleiben für die tatsächliche, aktive Arbeit de facto zwei bis zweieinhalb Jahre.

Dementsprechend war auch die zum Erreichen der Zielvorgaben verfügbare Zeit begrenzt. Dies führte bei einer Reihe von Zielvorgaben zu gewissem Zeitdruck und verhinderte die Anpassung an neue Rahmenbedingungen und sich abzeichnende Herausforderungen. Aus diesem Grund sollte für einen möglichen zukünftigen EU-Arbeitsplan eventuell eine längere Dauer in Betracht gezogen werden,, um möglichst großen Nutzen zu erzielen und die Arbeitsergebnisse noch weiter zu verbessern. Der Mehrwert einer längeren Laufzeit liegt auch darin, dass der Arbeitsplan auf die auf EU-Ebene definierten Prioritäten sowie den mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) abgestimmt werden kann.

In der Zwischenzeit empfiehlt die Kommission – auch aufgrund der Tatsache, dass 2020 in vielerlei Hinsicht ein Etappenzieljahr darstellt –, dass ein dritter EU-Arbeitsplan für den Sport bis Ende 2020 dauern sollte und somit zeitgleich mit dem aktuellen MFR auslaufen würde. Die Möglichkeit einer längeren Dauer sollte für die Zukunft offen gehalten werden.

Zweitens braucht es mehr Flexibilität, um den EU-Arbeitsplan für den Sport während seiner Durchführung anpassen zu können. Es wäre wichtig, Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um die laufende Arbeit im Rahmen des EU-Arbeitsplans für den Sport an neue Entwicklungen anpassen zu können, wie etwa die beispiellose Flüchtlingskrise in Europa, oder die großen Herausforderungen im Zusammenhang mit Radikalisierung und Gewaltbereitschaft. Zudem würde ein weniger starrer Ansatz in Bezug auf die zu behandelnden Themen die Möglichkeit bieten, bei Bedarf auf Entwicklungen im Bereich des Sports zu reagieren. Die Flexibilität eines solchen Ansatzes würde den Mehrwert der Arbeit im Bereich Sport auf EU-Ebene gewährleisten.

Drittens sollte in einem künftigen EU-Arbeitsplan für den Sport die Notwendigkeit verstärkter Interaktion mit anderen Politikfeldern berücksichtigt werden, die großen Einfluss auf den Sport haben (z. B. Wettbewerb, Freizügigkeit, Beschäftigung, Datenschutz, allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit). Die Kommission und die Mitgliedstaaten könnten die sektorübergreifende Zusammenarbeit weiterentwickeln und dafür sorgen, dass andere EU-Politikbereiche bei spezifischen Sportthemen enger eingebunden werden. Es wäre hilfreich, in der europäischen Sportpolitik einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und Sport als Querschnittsaufgabe auch in andere Politikbereiche einzubeziehen, um einen dauerhaften Mehrwert der Sportpolitik auf EU-Ebene zu gewährleisten. Sportpolitik kann nicht isoliert betrieben werden. Zusammenarbeit und Komplementarität mit anderen relevanten Politikfeldern sind unverzichtbar.

Viertens könnten Synergien mit dem Sportprogramm von Erasmus+ gestärkt werden, unter anderem in Form eines Beitrags zur Festlegung sportspezifischer Prioritäten für das jährliche Arbeitsprogramm von Erasmus+ und dadurch, dass der EU-Arbeitsplan und die Projektauswahl enger miteinander verknüpft werden. Gleichzeitig könnten die Ergebnisse der ausgewählten Erasmus+-Projekte in die Prioritäten der Sportpolitik einfließen („Bottom-up-Ansatz“). Zudem könnten weitere Synergien mit anderen EU-Finanzierungsinstrumenten in Betracht gezogen werden.

2) Prioritäten

Die Kompetenzen im Bereich Sport liegen bei den Mitgliedstaaten. Deshalb sollte ausschließlich der Mehrwert, den ein Thema für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bedeutet, dessen Aufnahme in den EU-Arbeitsplan rechtfertigen. Die Rolle, die die EU bei der Bewältigung bestehender Herausforderungen im Sport spielen kann, sollte ein zentrales Kriterium für die Entscheidung über die Aufnahme eines Themas in den zukünftigen EU-Arbeitsplan sein. Dies wird voraussichtlich zu einer geringeren Anzahl an Prioritäten führen.

Die Kommission empfiehlt eine bessere Verknüpfung der Prioritäten des zukünftigen EU-Arbeitsplans mit den von der Europäischen Union festgelegten politischen Prioritäten wie Wachstum und Beschäftigung, einschließlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, sozialer Inklusion und Integration von Flüchtlingen, Klimawandel, der Agenda für Kompetenzen usw., um die politischen Auswirkungen des EU-Arbeitsplans zu erweitern. Instrumente der Kohäsionspolitik können bei der Unterstützung von Projekten für den Sport ebenfalls eine Rolle spielen, wenn es darum geht, soziale Inklusion zu fördern und Armut zu bekämpfen – insbesondere im Hinblick auf marginalisierte Gemeinschaften.

Im Rahmen des zukünftigen EU-Arbeitsplans sollte auf Kontinuität der zuvor definierten Prioritäten geachtet werden, um auf bereits geleisteter Arbeit aufbauen zu können. Zusätzlich wird dringend empfohlen, den Fokus stärker auf die Implementierung der unter den ersten beiden EU-Arbeitsplänen erreichten praktischen Ergebnisse und bestehenden Resultate (z. B. EU-Leitlinien, Politikempfehlungen, Listen mit Verpflichtungen) zu richten, einschließlich eines grobmaschigen Monitorings der diesbezüglichen Fortschritte. Gleichzeitig sollte stärker nach Anknüpfungspunkten zu aktuellen Problemen in der Sportwelt (z. B. Datenschutz, Menschenrechte, Sportgroßveranstaltungen, Doping, Korruption usw.) gesucht werden, z. B. Möglichkeiten, sich bei diesen topaktuellen Themen den Bemühungen auf EU-Ebene anzuschließen.

Mögliche Prioritäten, die in den zukünftigen EU-Arbeitsplan für den Sport aufgenommen werden sollten, wären u. a.der Einsatz von Sport in den Außenbeziehungen der EU, Good Governance, die Förderung des Breitensports sowie dem engen Zusammenhang zwischen körperlicher Betätigung und Gesundheit bzw. der Prävention von Krankheiten. Außerdem empfiehlt die Kommission, den zukünftigen EU-Arbeitsplan für den Sport dazu zu nutzen, sich mit der wirtschaftlichen Dimension des Sports zu befassen und die Evidenzbasis zum Sport 11 zu verbessern, u. a.um dem Beitrag, den diese Branche zur Wirtschaft 12 leistet, und den positiven Auswirkungen des Sports auf die Gesellschaft zu größerer Anerkennung zu verhelfen.

Die Kommission ist der Meinung, dass ein zukünftiger EU-Arbeitsplan für den Sport auch als Instrument dienen sollte, um die positiven Werte des Sports, einschließlich seiner gesundheitsfördernden Wirkung, zu fördern, und eine Konzentration ausschließlich auf negative Aspekte sportlicher Betätigung vermieden werden sollte. Zudem empfiehlt die Kommission, einen zukünftigen EU-Arbeitsplan zu nutzen, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, innovative Antworten auf komplexe Phänomene wie Marginalisierung, Ausgrenzung und mangelnde Beteiligung zu finden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass bei der Festlegung der zu behandelnden Prioritäten eines zukünftigen EU-Arbeitsplans, ein Dialog zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und relevanten Sportakteuren sowie relevanten Sozialpartnern von Nutzen sein könnte. Das Europäische Parlament sollte enger in die Durchführung des zukünftigen EU-Arbeitsplans für den Sport eingebunden werden, beispielsweise durch eine regelmäßige Berichterstattung, die Weitergabe von Informationen an die entsprechenden Strukturen des Parlaments sowie die Teilnahme des Parlaments an ausgewählten Sitzungen und Veranstaltungen.

Und schließlich würde es die Nützlichkeit der Ergebnisse unserer Arbeit verbessern, wenn die im Rahmen des EU-Arbeitsplans für den Sport und die vom jeweiligen EU-Ratsvorsitz durchgeführten Arbeiten besser koordiniert und eindeutiger verknüpft würden.
Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Ergebnisse des EU-Arbeitsplans eine engere Verbindung zu den Prioritäten des jeweiligen Mitgliedstaats aufweisen, der den EU-Ratsvorsitz während der Umsetzung des EU-Arbeitsplans für den Sport innehat.

3) Arbeitsmethoden

Um auf den positiven Erfahrungen der ersten beiden EU-Arbeitspläne für den Sport aufzubauen und gleichzeitig die festgestellten Probleme in den Griffzu bekommen, schlägt die Kommission überarbeitete Arbeitsmethoden vor, die es den relevanten Akteuren erlauben würden, wirksam zusammenzuarbeiten und gleichzeitig die in einen neuen EU-Arbeitsplan für den Sport aufgenommenen Prioritäten abzudecken.

Erstens: Der EU-Arbeitsplan sollte neben den herkömmlichen Expertengruppen, die in einigen Fällen nach wie vor als die effizienteste Form der Zusammenarbeit gelten könnten, auch die Möglichkeit anderer Arbeitsmethoden vorsehen. Mögliche zusätzliche Arbeitsmethoden könnten Konferenzen, Plattformen, Seminare, Studien, Expertengruppen der Kommission, Peer-Learning und der Austausch von bewährten Verfahren sein. Klarere Zielvorgaben auf Experten- und politischer Ebene werden bei der Wahl der jeweils am besten geeigneten Arbeitsmethode den Ausschlag geben.

Zweitens: Die Erstellung eines schriftlichen Dokuments sollte nicht unbedingt als einziges wertvolles Ergebnis erachtet werden. Manchmal kann auch der Prozess an sich als das gewünschte Ergebnis angesehen werden. Der Wert der Erstellung eines schriftlichen Dokuments leitet sich vom antizipierten Bedarf und der antizipierten Verwendung des Dokuments durch die Sportgemeinschaft insgesamt bzw. aus einem klar festgelegten Bedarf des Rates ab. Mit anderen Worten: Es sollte ausdrücklich dargelegt werden, warum die Erstellung eines schriftlichen Dokuments notwendig. Generell wird dringend empfohlen, die Anzahl der erforderlichen schriftlichen Dokumente im Vergleich zu den ersten beiden EU-Arbeitsplänen deutlich zu verringern.

Drittens: Die Leitung von Expertengruppen im Rahmen der EU-Arbeitspläne für den Sport brachte durchaus wichtige Vorteile mit sich; trotzdem ist die Kommission der Ansicht, dass die Zusammenarbeit auf EU-Ebene vom Einsatz einer größeren Vielfalt an Arbeitsmethoden profitieren würde, besonders um die Berücksichtigung des Sports als Querschnittsaufgabe in relevanten EU-Politikbereichen und EU-Finanzierungsprogrammen zu erleichtern und zu überwachen.

Viertens: Es könnte ein Mechanismus erwogen werden, der auch auf die eine oder andere Weise die Behandlung aktueller Themen zulässt. Ein derartiger Mechanismus könnte die Form jährlicher Treffen von Akteuren, von Plattformen oder Seminaren haben, in die die Mitgliedstaaten und die Akteure der Sportbewegung eingebunden sind und die regelmäß die den erzielten Fortschritt messen könnten.

Fünftens: Der strukturierte Dialog der EU mit Sportorganisationen sollte ausgebaut werden. Die zentrale Stellung des EU-Sportforums sollte beibehalten und gestärkt werden. Generell sollten die Stellung und die Rolle der Sportorganisationen im zukünftigen EU-Arbeitsplan für den Sport gestärkt werden. Die Abhaltung des strukturierten Dialogs am Rande der Ratstagung sollte überdacht werden, um Mitgliedstaaten und Organisationen die Möglichkeit zu geben, sich stärker daran zu beteiligen. Um den Breitensport in Europa weiter zu fördern, könnte die Organisation bestimmter Cluster-Treffen zu verschiedenen Politikbereichen erwogen werden, in die unter anderem ausgewählte Erasmus+-Projekte, Experten und andere Akteure aus dem Bereich Sport eingebunden sind.

Abschließend: Selbst wenn klar ist, dass einige der vorgesehenen Arbeitsmethoden den Meinungsaustausch ausschließlich zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen sollten, sollte bei der Vorbereitung und Durchführung des EU-Arbeitsplans für den Sport auch die Repräsentativität der Sportbewegung in großem und kohärentem Umfang gewährleistet sein, wo dies angemessen ist. Obwohl sich nach Ansicht der Kommission die Teilnahme von Beobachtern an den Expertengruppen als Mehrwert erwiesen hat, sollte auch zur Kenntnis genommen werden, dass die Zahl der teilnehmenden Organisationen stärker auf diejenigen eingeschränkt werden sollte, die eine eindeutige Verbindung zu dem jeweiligen Thema haben. Für die teilnehmenden Organisationen sollte ein Auswahlverfahren eingerichtet werden, das sich an den Aktivitäten und der Repräsentativität innerhalb der Sportbewegung orientiert. Ebenso würden klarer fokussierte Themen für zukünftige Expertengruppen zu einer angemessenen Vertretung sowohl auf Mitgliedstaaten- als auch auf Beobachterebene beitragen und so auch dem jeweiligen Themenbereich entsprechendes Fachwissen gewährleisten.

(1)  KOM(2010) 2020 vom 3. März 2010.
(2)  Die vom Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, am 15. Juli 2014 festgelegten politischen Leitlinien.
(3)  ABl. C 162 vom 1.6.2011.
(4)  ABl. C 183 vom 14.6.2014.
(5) Anhang I des EU-Arbeitsplans für den Sport
(6)

     Der Fragebogen wurde an die Mitgliedstaaten und die Experten der Mitgliedstaaten sowie an die Beobachter der Expertengruppen übermittelt. Er enthielt Fragen zur Durchführung, zu Arbeitsmethoden, Funktionalität und Ergebnissen des EU-Arbeitsplans sowie Anregungen für die Zukunft. Es gingen 105 Antworten ein. Diese wurden mit Informationen ergänzt, die während den Sitzungen und bei Konferenzen (wie beispielsweise bei dem EU-Sportforum, Den Haag, 9. bis 10. März 2016) gesammelt wurden. Zudem gingen auch spontane schriftliche Beiträge verschiedener Akteure ein.

(7)  Expertengruppe zu Spielabsprachen; Expertengruppe zur Good Governance, Expertengruppe zur wirtschaftlichen Dimension des Sports, Expertengruppe zur gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität, Expertengruppe zur Entwicklung der Humanressourcen im Sport.
(8)

     Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben;

        https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/215  

(9)   http://bookshop.europa.eu/de/sport-satellite-accounts-pbNC0213236/
(10) Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Mai 2016 zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen;Schlussfolgerungen des Rates vom 24. November 2015 zur Förderung der motorischen Fähigkeiten sowie der körperlichen und sportlichen Aktivitäten von Kindern.
(11)  Dies wäre eine weitere Ergänzung der Arbeit im Bereich der Sportstatistik, die Eurostat im Bereich Beschäftigung, internationaler Handel und Teilhabe durchführt.
(12)  Dazu hat die Kommission bereits eine vom Programm COSME finanzierte Studie in Auftrag gegeben, die eine derartige Priorität unterstützen soll. Diese Studie hat zum Ziel, die wirtschaftliche und politische Expertise der sportbezogenen Branchen zu erhöhen und Empfehlungen zu formulieren, wie die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und die relevante Gesetzgebung angepasst werden kann.
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Brüssel, den 20.1.2017

COM(2017) 22 final

ANHÄNGE

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans der Europäischen Union
für den Sport (2014-2017)


Anhang 1

Zusammensetzung der Expertengruppen und Anzahl der Sitzungen während der Durchführung des zweiten EU-Arbeitsplans für den Sport (2014-2017)

Expertengruppe

Mitgliedstaaten

Beobachter

Anzahl der Sitzungen

Spielabsprachen

24

24

5

Good Governance

24

26

7

Wirtschaftliche Dimension

25

24

4

Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität

28

17

5

Entwicklung der Humanressourcen im Sport

26

15

7

Anhang 2

Status der im Rahmen des zweiten EU-Arbeitsplans für den Sport (2014-2017) gelieferten Ergebnisse

(Oktober 2016)

Ergebnis

Zuständige Arbeitsstruk-tur

Liefer-termin

Status

Übergabe an die Gruppe „Sport“

1

Austausch bewährter Verfahren und Peer-Learning auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertengruppe zur Vorbeugung von Doping im Freizeitsport (Ergebnis, das im Rahmen des ersten Arbeitsplans für den Sport erbracht wurde)

Für Sport zuständige Generaldirek-toren

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 9.4.2015 vorgelegt

2

Austausch bewährter Verfahren bei der Bekämpfung von Spielabsprachen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Empfehlung der Kommission zu bewährten Verfahren bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Ergebnisabsprachen im Zusammenhang mit Wetten, gefolgt von einem Sachstandsbericht

Experten-gruppe zu Spielab-sprachen

1. Jahres-hälfte 2016

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 5.12.2016 vorgelegt

3

Ausarbeitung von Empfehlungen der Expertengruppe zum Schutz junger Athleten und zum Schutz von Kinderrechten im Sport

Experten-gruppe zu Good Governance

1. Jahres-hälfte 2016

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 2.9.2016 vorgelegt

4

Ausarbeitung von Leitprinzipien zu Demokratie, Menschenrechten und Arbeitsrechten, insbesondere im Zusammenhang mit den Verfahren zur Vergabe von Sportgroßveranstaltungen, gegebenenfalls gefolgt von einer Liste mit Verpflichtungen

Experten-gruppe zu „Good Governance“

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 15.1.2016 vorgelegt

5

Förderung bestehender Grundsätze der Good Governance, gegebenenfalls gefolgt von einer Liste mit Verpflichtungen

Experten-gruppe zu „Good Governance“

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 2.9.2016 vorgelegt

6

Ausarbeitung von Empfehlungen oder Leitlinien der Expertengruppe zur Gleichstellung der Geschlechter im Sport, gegebenenfalls gefolgt von einer Liste mit Verpflichtungen

Experten-gruppe zu „Good Governance“

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 15.2.2016 vorgelegt

7

Ausarbeitung von Empfehlungen der Expertengruppe zur Messung des wirtschaftlichen Nutzens des Sports in der EU auf der Grundlage der laufenden Arbeiten zur Förderung der Einrichtung von Sport-Satellitenkonten in den Mitgliedstaaten

Experten-gruppe zur wirtschaftlichen Dimension

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 25.4.2016 vorgelegt

8

Ausarbeitung von Empfehlungen der Expertengruppe zu Sportgroßveranstaltungen, insbesondere zu Aspekten des damit verbundenen bleibenden Nutzens, mit besonderem Augenmerk auf die soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Nachhaltigkeit

Experten-gruppe zur wirtschaftlichen Dimension

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 15.1.2016 vorgelegt

9

Ausarbeitung von praktischen Orientierungshilfen zu den Möglichkeiten der Förderung transparenter, langfristiger Investitionen im Sport, u. a. mit EU-Mitteln, auf der Grundlage der 2012 erstellten Empfehlungen zur nachhaltigen Finanzierung des Sports, u. a. durch staatliche Beihilfen

Experten-gruppe zur wirtschaft-lichen Dimension

1. Jahres-hälfte 2016

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 24.10.2016 vorgelegt

10

Ausarbeitung von Empfehlungen der Expertengruppe zur Förderung des Sportunterrichts an Schulen, einschließlich der motorischen Fähigkeiten in der frühen Kindheit, und zur Schaffung nützlicher Wechselwirkungen zwischen Sportsektor, lokalen Behörden und Privatsektor

Experten-gruppe zur gesundheits-fördernden körperlichen Aktivität

1. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 6.7.2015 vorgelegt

11

Koordinierung der Umsetzung der Empfehlungen des Rates zur gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität

Experten-gruppe zur gesundheits-fördernden körperlichen Aktivität

2. Jahres-hälfte 2016

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 24.10.2016 vorgelegt

12

Ausarbeitung von Empfehlungen der Expertengruppe zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport, einschließlich bewährter Verfahren bei rechtlichen und steuerlichen Mechanismen

Experten-gruppe zum Management der Human-ressourcen im Sport

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 4.11.2016 vorgelegt

13

Austausch bewährter Verfahren und Bericht über den Sachstand bei der Einbeziehung der sportbezogenen Qualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen mit Bezugnahme auf den Europäischen Qualifikationsrahmen

Experten-gruppe zum Management der Human-ressourcen im Sport

2. Jahres-hälfte 2016

im Gange

Der Gruppe „Sport“ noch vorzulegen

14

Ausarbeitung von Empfehlungen der Expertengruppe zum Beitrag des Sports zur Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, einschließlich junger Sportler(innen), und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Sport und neuer Beschäftigungsangebote auf dem sportbezogenen Arbeitsmarkt

Experten-gruppe zum Management der Human-ressourcen im Sport

2. Jahres-hälfte 2016

im Gange

Der Gruppe „Sport“ noch vorzulegen

15

Ausarbeitung von praktischen Orientierungshilfen zur Vereinbarkeit nationaler Qualifikationen mit den weltweiten Qualifizierungsstandards internationaler Sportverbände

Experten-gruppe zum Management der Human-ressourcen im Sport

2. Jahres-hälfte 2015

Abge-schlossen

Der Gruppe „Sport“ am 5.12.2016 vorgelegt

16

Ausarbeitung eines Berichts über den Sachstand bei der Umsetzung der EU-Leitlinien für duale Karrieren

Experten-gruppe zum Management der Human-ressourcen im Sport

1. Jahres-hälfte 2017

im Gange

Der Gruppe „Sport“ noch vorzulegen

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