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Document 52016XC0615(02)

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

C/2016/3666

ABl. C 214 vom 15.6.2016, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 214/22


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2016/C 214/05)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Auf Seite 94 wird nach dem Wortlaut der Position 2103„Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“ der folgende Wortlaut eingefügt:

„Zu dieser Position gehören auch als süße Soßen angebotene Waren verschiedener Geschmacksrichtungen (z. B. Karamellsoßen), sofern sie nicht in einer anderen Position genauer erfasst sind (z. B. kakaohaltige Soßen der Position 1806 oder aromatisierte oder gefärbte Zuckersirupe der Position 2106). Sie können unter anderem als Dessertsoßen oder Garnierungen (z. B. für Speiseeis oder Puddings) verwendet werden.“


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 76 vom 4.3.2015, S. 1.


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