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Document 52016DC0360

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Neuansiedlung – Dritter Fortschrittsbericht

    COM/2016/0360 final

    Brüssel, den 18.5.2016

    COM(2016) 360 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung – Dritter Fortschrittsbericht


    1Einführung

    Der dritte Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung enthält den aktuellen Sachstand seit dem letzten Bericht vom 12. April  1 und bewertet die vom 12. April bis zum 13. Mai 2016 (dem Berichtszeitraum) von allen maßgeblichen Interessenvertretern ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der Empfehlungen, die im Hinblick auf eine beschleunigte Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen erteilt wurden.

    Seit dem 12. April 2016 sind 2581 Personen 2 in Griechenland angekommen. Das stellt einen deutlichen Rückgang dar (Rückgang um 75 % gegenüber dem vorhergehenden Berichtszeitraum), wobei die Lage auf dem Festland im Wesentlichen unverändert blieb. Durch die Schließung der Grenze zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verbleiben etwa 46 000 Personen auf dem griechischen Festland 3 , von denen laut den Schätzungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) 4 65 % aus einem jener Staaten stammen, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen. In Italien sind seit dem 12. April 10 242 Personen 5 angekommen, damit verläuft die Tendenz ähnlich wie im Vorjahreszeitraum. In den letzten Wochen wurde ein Anstieg der Zahl von Neuankömmlingen aus Eritrea, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, gemeldet.

    Insgesamt sind die Fortschritte, die seit dem zweiten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Umsiedlung bei der Umverteilung erzielt wurden nicht zufriedenstellend. Die Kommission hatte in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung das Ziel vorgegeben, bis Mitte Mai mindestens 20 000 Personen umzusiedeln. Die tatsächlichen Zahlen bleiben weit hinter dieser Zielvorgabe zurück. Im Berichtszeitraum wurden lediglich weitere 355 Personen umgesiedelt, womit die Zahl der bisher umgesiedelten Personen auf insgesamt 1500 (909 aus Griechenland und 591 aus Italien) gestiegen ist. Es sind im Wesentlichen dieselben Mitgliedstaaten wie im vorhergehenden Bericht, die ihre Umsiedlungsbemühungen vor allem in Griechenland weiter verstärkt haben, während die Zahl der aus Italien in andere Mitgliedstaaten umgesiedelten Personen nach wie vor gering ist.

    Was Neuansiedlungen anbelangt, so sind bisher von den im Juli vereinbarten 22 504 Personen 6321 Personen neu angesiedelt worden, die sich vor allem in der Türkei, in Jordanien und im Libanon aufgehalten hatten. Mithilfe der in der Erklärung EU-Türkei vereinbarten Maßnahmen, die erst seit dem 4. April umgesetzt werden, 6 sind 177 Personen im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei in der EU neu angesiedelt worden, 98 davon seit dem letzten Bericht.

    2Umverteilung

    2.1Maßnahmen der Aufnahmemitgliedstaaten

    Vom 12. April bis zum 13. Mai wurden lediglich 355 weitere Personen umgesiedelt, und zwar 294 Personen aus Griechenland (nach Frankreich, in die Niederlande, nach Lettland, Rumänien, Finnland, Bulgarien, Malta, in die Tschechische Republik, nach Estland und Slowenien) 7 sowie 61 Personen aus Italien (nach Finnland, Lettland, Portugal, Rumänien und in die Schweiz). 8 Im gleichen Zeitraum fanden die ersten Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung in die Schweiz und nach Slowenien statt. Bis Ende Mai sind weitere 307 Überstellungen aus Griechenland 9 und 137 aus Italien 10 geplant.

    Maßnahmen, um die noch begrenzte Zahl an Zusagen zu erhöhen: 11 Mitgliedstaaten (Belgien, Kroatien – erste Zusage 11 - Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, die Niederlande und Slowenien) 12 haben 1220 neue Zusagen übermittelt, Personen, die internationalen Schutz beantragen, zügig aufzunehmen („förmliche Zusagen“). Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen der Aufnahmemitgliedstaaten beläuft sich auf 5736 (1658 für Italien und 4078 für Griechenland).

    Österreich, 13 Ungarn und die Slowakei haben bislang noch keine Zusagen übermittelt. Hinzu kommt, dass einige Mitgliedstaaten (Deutschland und Polen) die im Beschluss des Rates vorgesehene Verpflichtung, alle drei Monate die Zahl der Antragsteller anzugeben, die schnell in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt werden können, ignorieren. Abschließend muss festgestellt werden, dass die meisten Mitgliedstaaten bislang keine Zusagen übermitteln, die dem Umfang ihrer Zuweisung für den gesamten Zeitraum, auf den sich die Beschlüsse erstrecken, entsprechen (so haben Kroatien, die Tschechische Republik, Deutschland, die Niederlande, Polen und Spanien Zusagen für höchstens 5 % ihrer Zuweisung gegeben).

    Maßnahmen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Einige Mitgliedstaaten (Finnland, Luxemburg, Malta und Slowenien) unternehmen zusätzliche Anstrengungen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu verkürzen und die vorgegebene Frist von zwei Wochen einzuhalten.

    Andererseits lehnen die Tschechische Republik, Bulgarien und Estland auch weiterhin Umsiedlungsersuchen entweder ohne Angabe von triftigen Gründen oder aus anderen als den in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates aufgeführten Gründen ab. Hinzu kommt, dass Polen noch immer an der De-facto-Aussetzung des Umsiedlungsverfahrens festhält. 14

    Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Jüngsten Angaben von Eurostat zufolge beantragten im Jahr 2015 fast 90 000 unbegleitete Minderjährige in der EU Asyl. Bei den drei wichtigsten Nationalitäten der unbegleiteten Minderjährigen, die 2015 in der EU um Asyl nachsuchten, handelte es sich um Afghanen (51 % aller unbegleiteten Minderjährigen), Syrer (16 %) und Eritreer (6 %). 15 Diese Tendenz setzte sich 2016 fort. Zwischen dem 1. und dem 30. April trafen in Italien 1824 unbegleitete Minderjährige ein. 16 Für Griechenland können zwar keine genauen Angaben zur Zahl der Neuankömmlinge, die im gleichen Zeitraum eingetroffen sind, gemacht werden, doch wurden nach Angaben des Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität (EKKA) seit Anfang 2016 1609 unbegleitete Minderjährige zur Unterbringung an das EKKA verwiesen. Nach den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates sind die Mitgliedstaaten gehalten, der Umsiedlung von in der EU ankommenden unbegleiteten Minderjährigen Vorrang einzuräumen. Seit dem 12. April wurden keine unbegleiteten Minderjährigen umgesiedelt. Allerdings wird in den nächsten Wochen die Umsiedlung von acht unbegleiteten Minderjährigen von Griechenland nach Finnland, von einem unbegleiteten Minderjährigen nach Portugal und von zwei unbegleiteten Minderjährigen nach Luxemburg erwartet. 17 Im Berichtszeitraum leisteten Malta und Belgien dem Aufruf der Kommission zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen für unbegleitete Minderjährige Folge. Im Rahmen seiner neuen Zusage an Griechenland und Italien hat Malta zwölf Plätze für diese Kategorie schutzbedürftiger Antragsteller angeboten (sechs für Italien und sechs für Griechenland). Im Rahmen seiner neuen Zusage an Griechenland hat Belgien zehn Plätze für diese Kategorie schutzbedürftiger Antragsteller angeboten.

    Maßnahmen, um die Akzeptanz bei Migranten und ihr Vertrauen in die Umsiedlungsregelung zu stärken und Rückzieher zu vermeiden: Ausgehend von dem vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) entwickelten Muster und dem Leitfaden – in denen die wichtigsten Elemente aufgeführt sind, die von den Mitgliedstaaten in die vor der Abreise bereitzustellenden Informationen aufzunehmen sind – stellt Rumänien als erstes Land Informationen vor der Abreise bereit, denen das Muster zugrunde liegt.

    Maßnahmen, um die Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands zu vergrößern: In seinem jüngsten Aufruf zur Abstellung von Experten für Italien forderte das EASO dazu auf, für den Zeitraum vom 15. April 2016 bis zum 17. Juni 2016 42 Experten abzustellen. Bisher wurden lediglich 27 Experten (aus Österreich, Bulgarien, Estland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Lettland, Malta, den Niederlanden, Norwegen, der Slowakei, der Schweiz, Schweden, Rumänien und dem Vereinigten Königreich) angeboten (zusätzlich zur erwarteten Abstellung von sechs weiteren Experten). Es werden weitere Experten benötigt, um den aktuellen operativen Bedarf in Italien zu decken, zumal angesichts des sich im Sommer voraussichtlich verstärkenden Zustroms mit einer Zunahme des Bedarfs gerechnet werden muss.

    Am 21. April startete das EASO seinen fünften Aufruf zur Abstellung von Experten für die Unterstützung der Umsiedlungsregelung in Griechenland und forderte mindestens 62 Experten an. Bisher wurden von den Mitgliedstaaten (Finnland, Frankreich, Litauen, Niederlande, Rumänien und Schweden) lediglich 26 Experten für diesen Zweck benannt. Das EASO bereitet derzeit eine deutliche Aufstockung der Unterstützung bei der Registrierung vor, damit Griechenland das von ihm geplante großangelegte Vorabregistrierungsverfahren, an dem auch Experten aus den Mitgliedstaaten mitwirken sollen, durchführen kann.

    2.2Maßnahmen Griechenlands und Italiens, einschließlich der in den Fahrplänen hervorgehobenen Punkte

    Griechenland

    Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft der Registrierungszentren zu gewährleisten: Mit Ausnahme von Kos sind derzeit alle Registrierungszentren einsatzbereit.

    Maßnahmen, um die Registrierung von Migranten zu beschleunigen: In enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem EASO plant der griechische Asyldienst in den nächsten Monaten eine großangelegte und aus drei Abschnitten bestehende Vorabregistrierung, wobei zunächst etwa 35 000 Personen registriert werden sollen, die sich in offiziellen Aufnahmezentren auf dem griechischem Festland aufhalten. Mit dieser Maßnahme sollen die Bemühungen des griechischen Asyldienstes um eine Verbesserung der Identifizierung der Mehrzahl irregulärer Migranten auf den griechischem Festland unterstützt werden, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen (einschließlich der Erfassung von Angaben zur Nationalität, zum Alter und zur Gefährdung). Diese Maßnahme dürfte die vollständige Registrierung von Anträgen auf internationalen Schutz erleichtern und beschleunigen.

    Maßnahmen, um die Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldienstes zu verbessern: Dank der aus Registrierungsbeamten des griechischen Asyldienstes und Registrierungsexperten des EASO bestehenden gemischten Teams in Athen, Thessaloniki, und Alexandroupoli konnten die Kapazitäten des griechischen Asyldienstes für die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen im letzten Monat deutlich erhöht werden. Diese Kapazitäten werden in den nächsten Wochen voraussichtlich weiter ansteigen. Der griechische Asyldienst stellte kürzlich weitere 21 Beamte für die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen ein. Analog dazu wird auch das EASO die gleiche Anzahl zusätzlicher Experten abstellen. Das EASO beschaffte einen neuen Server und stellte ihn der Dublin-Einheit des Asyldienstes bereit, was die Übermittlung von Umsiedlungsersuchen an die Mitgliedstaaten erheblich beschleunigen dürfte, da der neue Server mehr Benutzer gleichzeitig unterstützen kann.

    Wie aus der Abbildung hervorgeht, ist die Kapazität des griechischen Asyldienstes in Bezug auf die Registrierung und Weiterleitung von Umsiedlungsersuchen insgesamt kontinuierlich gestiegen. Während sich die Zahl der Zusagen im Wesentlichen analog zur Zahl der Registrierungen erhöht hat, steigt die Kapazität zur Übermittlung von Umsiedlungsersuchen deutlich schneller als das Tempo, in dem die Antworten der Aufnahmemitgliedstaaten eingehen. Das dadurch entstehende Gefälle kann im Nachgang zur großangelegten Vorabregistrierung zu einem erheblichen Engpass führen.

    Maßnahmen, um die Koordinierung zu verbessern und die Reaktion auf Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Die für die Registrierungszentren geltenden Standardverfahren müssen noch unter Berücksichtigung der Erklärung EU-Türkei angenommen werden. Die Kommission, der griechische Asyldienst, das UNHCR, das EASO und die IOM erarbeiteten gemeinsam ein Protokoll für die Umsiedlung, mit dem eine zügige und reibungslose Durchführung des Umsiedlungsverfahrens gewährleistet werden soll. In dem Protokoll werden die Aufgaben aller Beteiligten beschrieben und die Fristen für jeden Schritt des Umsiedlungsablaufs festgelegt, einschließlich der Zeit, in der die Antworten der Aufnahmemitgliedstaaten eingehen müssen, um die Umverteilung zu beschleunigen. Das Protokoll wurde am 26. April in Athen mit den Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten erörtert. Es sollte schnellstmöglich gebilligt werden, und zwar spätestens auf dem Treffen der Verbindungsbeamten Anfang Juni in Athen.

    Maßnahmen, um die Aufnahmekapazitäten in Griechenland zu erhöhen: Zum 13. Mai beläuft sich die Aufnahmekapazität in Griechenland auf insgesamt 47 400 Plätze. Von den 20 000 Plätzen, die im Rahmen des Mietprogramms des UNHCR im Dezember 2015 zugesagt worden waren, standen zum 11. Mai 5368 Plätze zur Verfügung, darunter 2514 Plätze in Hotels/vollständige Gebäude, 1789 Plätze in Wohnungen, 875 Plätze im Zentrum Lagadikia, 120 Plätze in Gastfamilien und 70 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige. Das UNHCR plant, im Rahmen dieses Programms insgesamt 6000 Plätze in Umsiedlungszentren bereitzustellen, die alle vollständig registrierten Umsiedlungsbewerber aufnehmen sollen. Zum 13. Mai standen im Zentrum Lagadikia bereits 875 Plätze zur Verfügung, und 723 Migranten konnten bereits untergebracht werden. Gespräche zwischen dem UNHCR und den griechischen Behörden im Hinblick darauf, insbesondere in der Region Attika weitere Grundstücke für den Bau spezieller Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, sind im Gange.

    Das UNHCR hat zugesagt, den Transport aller Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und deren Umsiedlungsantrag von Aufnahmemitgliedstaaten angenommen wurde, zu Einrichtungen sicherzustellen, die mit Unterstützung des UNHCR in Athen für die Zeit vor der Abreise unterhalten werden. Diese Entwicklungen dürften zu einem deutlich effizienteren Umsiedlungsablauf beitragen.

    Italien

    Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft der Registrierungszentren zu gewährleisten: Derzeit sind die Zentren auf Lampedusa sowie in Pozzallo, Trapani und Taranto einsatzbereit. In Pozzallo sind zusätzliche Arbeiten erforderlich, um die Funktionalität und die Arbeitsbedingungen des Registrierungszentrums weiter zu verbessern. In Taranto sollten die Umzäunung der Einrichtung erhöht und Klimaanlagen installiert werden, um eine geordnete Steuerung der Migrationsströme in der Einrichtung zu gewährleisten. Angesichts der in den letzten Tagen zu verzeichnenden Ankunftswellen wurde deutlich, dass die verfügbare Kapazität der einsatzbereiten Registrierungszentren in den Sommermonaten nicht ausreichen wird. Ausgehend davon bestimmte Italien weitere Standorte für Registrierungszentren, die im Verlauf des Sommers die Arbeit aufnehmen sollen.

    Da viele Personen in Gebieten ankommen, in denen es noch keine Registrierungszentren gibt, sollten die italienischen Behörden die Einrichtung mobiler Registrierungsstellen beschleunigen. Zu diesem Zweck stellen die italienischen Behörden derzeit mobile Registrierungsstellen fertig, die bis zum Sommer einsatzbereit sein sollen. Die italienischen Behörden führen derzeit Gespräche mit Frontex über die Beschaffung entsprechender Anlagen und deren Einsatz in den betreffenden Häfen. Darüber hinaus wurden die für die Registrierungsstellen geltenden Standardverfahren fertiggestellt und sollen demnächst an die jeweiligen lokalen Behörden und Interessenträger verteilt werden.

    Maßnahmen für eine bessere Koordinierung: Die neuen Büros der Regionalen Taskforce der EU (EURTF) in Catania haben am 27. April 2016 den Betrieb aufgenommen. In Zusammenarbeit mit dem italienischen Innenministerium bereitet das EASO derzeit eine kapazitätsbildende Maßnahme zum Thema Umverteilung für Akteure auf lokaler Ebene (Questure und Prefetture) vor, die zur effizienten Bearbeitung von Umsiedlungsanträgen und zu einem einheitlichen Vorgehen beitragen soll. Des Weiteren wird empfohlen, für jedes Registrierungszentrum eine Kontaktstelle einzurichten, die für die beteiligten Agenturen als Ansprechpartner fungiert, und Notfallpläne für jedes Registrierungszentrum aufzustellen, damit der Zustrom von Migranten in den Sommermonaten mit zusätzlichen Schichten und Kapazitäten bewältigt werden kann.

    Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme- und Bearbeitungskapazitäten in Italien: Im Rahmen seiner Bemühungen um eine Straffung der Umverteilung und die Bereitstellung zusätzlicher Plätze an speziellen regionalen Drehkreuzen sorgt das Innenministerium dafür, dass Migranten in anderen Zentren untergebracht und zusätzliche Einrichtungen renoviert werden. Die Anschlussunterbringung sowohl von Umsiedlungsbewerbern als auch von normalen Asylbewerbern könnte sich in den Sommermonaten problematisch gestalten und das reibungslose Funktionieren der Registrierungszentren beeinträchtigen. Die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung von Flügen, mit denen Migranten ab ihrem Ankunftsort auf italienischem Hoheitsgebiet befördert werden sollen, ist schnellstmöglich abzuschließen.

    Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Mit dem Innenministerium werden weitere Gespräche über Verfahren zur Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen geführt, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. In den nächsten Wochen sollten spezielle Pilotprojekte anlaufen, mit denen in ausgewählten Registrierungszentren die zuverlässige Altersbestimmung sichergestellt werden soll. Ferner wird empfohlen, zusätzliche Kapazitäten zur Behandlung von Opfern von Folter und Menschenhandel zu schaffen, um eine angemessene Unterbringung für diese Menschen zu gewährleisten.

    Maßnahmen, um die Akzeptanz bei Migranten und ihr Vertrauen in die Umsiedlungsregelung zu stärken und Rückzieher zu vermeiden: Um Rückziehern vorzubeugen und den Zielgruppen ein positives Bild der Umsiedlung zu vermitteln, sammelt das EASO auf Ersuchen der italienischen Behörden und in Zusammenarbeit mit den Aufnahmemitgliedstaaten Aussagen von Menschen, die erfolgreich aus Italien umgesiedelt wurden, um anderen Umsiedlungsbewerbern von deren guten Erfahrungen zu berichten. Erstes Videomaterial aus Lettland und Rumänien liegt bereits vor und wird in die vor der Abreise bereitgestellten Informationen einfließen. Verschiedene Interessenträger bestätigten, dass sie bei ihren jüngsten Besuchen vor Ort bei Migranten, die anspruchsberechtigen Nationalitäten angehören, eine aufgeschlossenere Einstellung gegenüber der Umsiedlung feststellen konnten.

    2.3Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen 

    Europäische Kommission

    Die Kommission setzt ihre Unterstützung für Italien und Griechenland vor Ort fort. Dazu zählen die Unterstützung Griechenlands bei der Erarbeitung des Protokolls für die Umsiedlung und die Organisation von Treffen für Verbindungsbeamte in beiden Ländern. Die Kommission plant Treffen, die speziell der Überwindung von Engpässen bei der Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen gewidmet sind.

    Die Kommission bemüht sich ferner in Zusammenarbeit mit dem niederländischen Ratsvorsitz und unter Einbeziehung der italienischen und der griechischen Behörden darum, die Umsetzung der Empfehlungen aus dem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung sowie den zwei Dokumenten des Vorsitzes 18 zu erleichtern und in diesem Zusammenhang einen Fragebogen zu erarbeiten, um Sicherheitsbedenken der Mitgliedstaaten zu ermitteln und nach geeigneten Lösungen zu suchen.

    Um die griechischen Behörden sowie in Griechenland tätige internationale Organisationen und NRO bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu unterstützen, stellte die Kommission im Berichtszeitraum über 56 Mio. EUR an Soforthilfe bereit. Damit erhöht sich die seit Anfang 2015 für Griechenland bereitgestellte Soforthilfe auf insgesamt 237 Mio. EUR.

    Die Kommission hat im Rahmen ihrer Überwachung der Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates gegenüber all jenen Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen bislang nicht nachgekommen sind, ihre Besorgnis geäußert und wird dies auch künftig zur Sprache bringen.

    Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

    Maßnahmen, um den Umsiedlungsablauf zu beschleunigen und die Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldienstes zu erhöhen: Das EASO setzt derzeit 33 Experten, acht Dolmetscher und drei EASO-Mitarbeiter zur Unterstützung des Umsiedlungsverfahrens in Griechenland ein. Das EASO führt in Griechenland ein Pilotprojekt zur Registrierung durch. Das Pilotprojekt ist erfolgreich und trug bei einigen der regionalen Büros des griechischen Asyldienstes zur Verdopplung der Registrierungskapazitäten bei (so konnte in Thessaloniki die Registrierungskapazität von täglich 25 Personen auf 50 Personen gesteigert werden).

    Im Rahmen des EASO-Pilotprojekts gewonnene Erkenntnisse

    1.Durch eine Neuordnung der Aufgaben beim Registrierungsprozess kann die Effizienz signifikant gesteigert werden.

    2.Gemischte Teams (Beamte des griechischen Asyldienstes, EASO-Experten und Dolmetscher) bewirken eine größere Effizienz des Prozesses. Zur Gewährleistung stabiler Teams und maximalen Nutzung der Ressourcen muss der Einsatz der EASO-Experten und Dolmetscher mindestens sechs Wochen dauern (Verringerung des Schulungsaufwands).

    3.Koordinatoren des EASO und des griechischen Asyldienstes erleichtern die Verteilung/Organisation der Aufgaben.

    4.Für die Nachverfolgung hoch sensibler Fälle ist die Unterstützung entsprechend qualifizierter EASO-Mitarbeiter erforderlich.

    Das EASO wird durch die Abstellung von vier Experten für jedes Team die großangelegte Vorabregistrierung in Griechenland unterstützten und sich im Vorfeld der Vorabregistrierung an einer umfangreichen Informationskampagne beteiligen. Nach Abschluss der Vorabregistrierung wird das EASO seine Unterstützung für die Registrierungsmaßnahmen des griechischen Asyldienstes weiter aufstocken und bis zu 70 Experten abstellen. Die Kapazitäten für die nachfolgenden Abschnitte des Umsiedlungsverfahrens müssen in ähnlicher Weise ausgebaut werden, um die Entstehung von Engpässen im weiteren Verlauf zu vermeiden.

    In Italien praktizieren die EASO-Teams zur Unterstützung in Asylfragen mit ihren mobilen Teams, die an den verschiedenen Ankunftsorten eingesetzt werden können, auch künftig einen flexiblen Ansatz. Zudem können andere Einsätze rasch den sich ständig ändernden Erfordernissen angepasst werden. Seit Anfang Mai sind ein EASO-Experte und ein kultureller Mediator am neuen Registrierungsdrehkreuz in Crotone im Einsatz, um die zügige Registrierung von Neuankömmlingen, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, sicherzustellen. Gleichzeitig wurden Einsätze in Mailand aufgrund des veränderten Bedarfs beendet.

    3Neuansiedlung

    Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind im Zeitraum bis 13. Mai 2016 im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 6321 Personen in 16 Staaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Schweiz und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Die Mehrzahl der teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, Libanon und der Türkei aufhalten.

    Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei nimmt in dem Maß weiter zu, in dem die Mitgliedstaaten die Bewertung der ihnen von der Türkei über das UNHCR zugestellten Unterlagen abschließen. Seit dem 4. April 2016 wurden 177 Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der 1:1-Regelung neu angesiedelt. Schweden hat die meisten Syrer aufgenommen (55), gefolgt von Deutschland (54), den Niederlanden (52), Finnland (11) und Litauen (5). Für weitere 723 Personen liegt eine entsprechende Bestätigung bereits vor, so dass sie demnächst in 7 verschiedene Mitgliedstaaten überführt werden können.

    Insgesamt wurde von 19 Mitgliedstaaten und einem assoziierten Staat mitgeteilt, dass sie aktuell fast 12 200 Plätze für Neuansiedlungen aus der Türkei vorgesehen haben. Derzeit wird davon ausgegangen, dass zwischen Mai und Juli 2016 in Abhängigkeit von der Zahl der von Griechenland rückgeführten Syrer davon annähernd 1900 Plätze in Anspruch genommen werden.

    Parallel dazu hat die Kommission Gespräche zwischen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten, der Türkei, dem UNHCR und dem EASO angeregt, um die beschleunigten Standardverfahren fertigzustellen, in denen die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Akteuren festgelegt ist. Die Standardverfahren wurden am 12. Mai 2016 schließlich durch einen Briefwechsel zwischen den EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und der Türkei gebilligt.

    In Ankara, Brüssel und Genf werden zudem die engen Konsultationen darüber fortgesetzt, wie Maßnahmen besser koordiniert, Verfahren gestrafft und Ressourcen optimiert werden können, um für einen ausreichend zügigen und effizienten Neuansiedlungsprozess zu sorgen, der die Anforderungen der 1:1-Regelung erfüllt und gleichzeitig den Erfordernissen der einzelnen Kandidaten Rechnung trägt. Die Kommission bildete zu diesem Zweck bei der EU-Delegation in Ankara ein EU-Neuansiedlungsteam. Es werden wöchentliche Treffen mit den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten organisiert. Ferner wurde vereinbart, auf fachlicher Ebene wöchentliche Treffen zwischen dem EU-Neuansiedlungsteam und der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung durchzuführen. Auf diese Weise können Informationen zusammengetragen und Ansichten zu speziellen Problemen ausgetauscht werden. Außerdem können auf diese Weise gezielt Mitgliedstaaten unterstützt werden, die bei der Neuansiedlung über wenig oder keine Erfahrung verfügen. Ferner wird die Abstimmung mit Vertretern des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sichergestellt. Insbesondere wird weiter an einer Einigung gearbeitet, die die einheitlichen Informationen zu Neuansiedlungskandidaten betrifft, welche einzelnen Mitgliedstaaten vom UNHCR zu übermitteln sind, ferner bestimmte standardisierte Neuansiedlungsdienste, die von der IOM angeboten werden, sowie Möglichkeiten für gemeinsame Einrichtungen, die die Mitgliedstaaten bei ihren Auswahlmissionen in Ankara nutzen können (Befragungsräume usw.).

    Auf der Ebene der Ständigen Vertreter billigte der Rat den von der Kommission am 21. März 2016 vorgelegten Vorschlag, um durch Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September zur Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, aus Italien und Griechenland weitere Plätze für die Neuansiedlung oder andere Formen der legalen Aufnahme aus der Türkei zur Verfügung zu stellen. 19 Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Beschluss steht noch aus.

    4Ausblick

    Griechenland steht vor einer humanitären Krise, die eine rasche und vollständige Erfüllung der von den Mitgliedstaaten in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates übernommenen Verpflichtungen erfordert. Was Italien betrifft, so ist bei der Anzahl der für eine Neuansiedlung in Betracht kommenden Personen zwar noch kein schneller Anstieg zu verzeichnen, doch die üblichen saisonalen Migrationsmuster deuten darauf hin, dass mit einer Verstärkung des Zustroms gerechnet werden muss.

    Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen 20 die Dringlichkeit der Lage erkannt und eine Beschleunigung der Umverteilung gefordert. Die Forderungen der Staats- und Regierungschefs müssen mit einem entschlossenen Vorgehen der zuständigen nationalen Dienste vor Ort einhergehen.

    Die bisher erzielten Ergebnisse bleiben hinter diesen Forderungen zurück. Die Kommission stellte in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung fest, dass bis 16. April mindestens 6000 und bis zum 16. Mai 20 000 Umsiedlungen abgeschlossen sein sollten. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass diese Umsiedlungsquote schnell erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten und insbesondere die Aufnahmemitgliedstaaten bereit sind, sich für ein Gelingen der Umsiedlungspolitik einzusetzen, und zügig zusammenarbeiten.

    Es wurden Schritte eingeleitet, um diesen Prozess zu beschleunigen. Italien ist dabei, Maßnahmen zu ergreifen, um die für die Bewältigung der wahrscheinlichen Zunahme des Zustroms erforderlichen Kapazitäten aufzustocken. Griechenland plant eine großangelegte Vorabregistrierung, die zur Beschleunigung der Identifizierung und vollständigen Registrierung von Umsiedlungsbewerbern beitragen wird. Nach dieser großangelegten Vorabregistrierung kann bereits innerhalb weniger Monate mit der Umsiedlung einer großen Zahl von Asylsuchenden begonnen werden. Alle Partner vor Ort, einschließlich IOM, EASO, UNHCR und der Kommission, intensivieren ihre Bemühungen und erhöhen ihre finanzielle Unterstützung, um den Erfolg der Vorabregistrierung und von deren Folgemaßnahmen zu sichern.

    Die Mitgliedstaaten sollten ihr Vorgehen entsprechend planen und durch mehr Zusagen und eine Beschleunigung der Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen (einschließlich der Beschränkung zusätzlicher Sicherheitsüberprüfungen auf spezifische und ordnungsgemäß begründete Fälle) angemessen reagieren. Griechenland und Italien sind ebenfalls auf zusätzliche Unterstützung durch die Mitgliedstaaten in Form von EASO-Experten angewiesen, um ihre Registrierungskapazitäten in den kommenden Monaten zu erhöhen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates übernommenen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, und ruft insbesondere die Mitgliedstaaten mit hohen Zuweisungen auf, sich aktiver an der Umverteilung zu beteiligen und die Zahl ihrer Zusagen auf die Zahl der ihnen zugewiesenen Plätze abzustimmen.

    Griechenland sollte seinerseits alles für eine erfolgreiche Durchführung der Vorabregistrierung tun und dafür sorgen, dass alle Umsiedlungszentren aufnahme- und einsatzbereit sind. Bisher ist nur das Umsiedlungszentrum in Lagadikia unweit von Thessaloniki aufnahmebereit. Die beiden verbleibenden Umsiedlungszentren, vor allem für Athen, sollten schnellstmöglich und spätestens bis zum im nächsten Monat erscheinenden Bericht fertiggestellt werden.

    Italien sollte weiter an der Aufstockung der Kapazitäten seiner Registrierungszentren arbeiten, um für den in den Sommermonaten zu erwartenden Ansturm gewappnet zu sein. Außerdem sollte Italien spezifische Verfahren vorsehen, die eine Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen ermöglichen.

    Generell sollten zudem von allen Beteiligten zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen zu beschleunigen, um insbesondere kindgemäße Informationen über das Umsiedlungsverfahren bereitzustellen und in den offiziellen Zusagen zusätzliche Plätze für unbegleitete Minderjährige vorzusehen.

    Im Rahmen ihrer monatlichen Berichterstattung wird die Kommission die Umsetzung der Empfehlungen und Zielvorgaben aus dem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung weiterhin kontrollieren, und sie behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen nicht einhalten.

    Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nachkommen, und zwar auch im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EUTürkei. Im Juni wird die Kommission über die Umsetzung der Erklärung, einschließlich der in ihrem Rahmen durchgeführten Neuansiedlungsbemühungen, Bericht erstatten.

    (1)

    COM(2016) 222 final.

    (2)

    Irreguläre Einreisen - Frontex (wie von Griechenland im Rahmen des täglichen Westbalkanberichts gemeldet).

    (3)

    Quelle: Griechische Behörden und UNHCR.

    (4)

      http://data.unhcr.org/mediterranean/country.php?id=83

    (5)

    Zahl der irregulär über die Seegrenzen in Italien ankommenden Personen laut der Anwendung für Berichte über gemeinsame Aktionen (Joint Operations Reporting Application – JORA) und der Erhebung im Rahmen der gemeinsamen Operation Triton 2016. Die Daten zu den zwischen dem 1. Mai und dem 13. Mai irregulär eingereisten Personen (3550 Personen) können sich nach der Validierung noch ändern.

    (6)

    SN 38/16, 18.3.2016.

    (7)

    120 nach Frankreich, 94 in die Niederlande, 15 nach Lettland, 14 nach Rumänien, 34 nach Finnland, 2 nach Bulgarien, 5 nach Malta, 4 in die Tschechische Republik, 12 nach Estland und 28 nach Slowenien.

    (8)

    13 nach Finnland, 2 nach Lettland, 30 nach Portugal, 6 nach Rumänien und 10 in die Schweiz.

    (9)

    38 nach Finnland (geplant für den 16. Mai), 166 nach Portugal (einschließlich von 26 am 17. Mai), 6 nach Malta, 77 nach Luxemburg und 20 nach Belgien.

    (10)

    8 nach Zypern, 10 nach Slowenien, 34 nach Portugal, 24 nach Spanien, 32 nach Finnland, 5 nach Belgien und 24 in die Schweiz.

    (11)

    Kroatien erklärte im Berichtszeitraum seine Bereitschaft, im Juli mit der Umsiedlung von 20 Personen zu beginnen (10 aus Italien und 10 aus Griechenland). Obwohl es sich um eine offizielle Zusage handelt, wird sie daher erst ab Juli in Kraft sein.

    (12)

    Estland übernimmt 20 Personen aus Griechenland, Finnland 270 aus Griechenland und 30 aus Italien, Frankreich 400 aus Griechenland, Irland 40 aus Griechenland, Lettland 15 aus Griechenland, Litauen 140 aus Griechenland, die Niederlande 100 aus Griechenland und 25 aus Italien und Slowenien 30 aus Griechenland.

    (13)

    Für Österreich gilt eine zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von bis zu 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses 2015/1601 des Rates zugewiesen wurden. Folglich ist die Umsiedlung von 1065 Personen nach Österreich ein Jahr lang ausgesetzt. Dennoch gelten für Österreich die üblichen gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Umsiedlung der übrigen zugewiesenen Personen, und folglich werden trotzdem Zusagen und die Aufnahme von Personen erwartet.

    (14)

     Anfang April setzte Polen die Bearbeitung von 73 Umsiedlungsersuchen aus, die dem Land vom griechischen Asyldienst auf der Grundlage der polnischen Zusage vom 16. Dezember 2015 zugegangen waren, und brachte damit das Umsiedlungsverfahren dreieinhalb Monate nach Übermittlung der Zusage de facto zum Erliegen. Das Gleiche trifft auf die Ersuchen aus Italien zu.

    (15)

      http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-press-releases/-/3-02052016-AP  

    (16)

    Quelle: Italienischer Innenminister.

    (17)

    Insgesamt wurden bislang 21 unbegleitete Minderjährige aus Griechenland und keiner aus Italien umgesiedelt (20 nach Finnland und einer in die Niederlande).

    (18)

     Der niederländische Ratsvorsitz hat zwei Empfehlungspapiere erarbeitet, um die Mitgliedstaaten bei der Intensivierung ihrer Umverteilungsbemühungen zu unterstützen, von denen das eine Registrierungszentren und die Umverteilung betrifft und das andere Sicherheitskontrollen. Die Empfehlungen entsprechen im Wesentlichen denen, die die Kommission in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung gegeben hat.

    (19)

    COM(2016) 171 final.

    (20)

    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. März 2016. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/07-eu-turkey-meeting-statement/.

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    Brüssel, den 18.5.2016

    COM(2016) 360 final

    ANHANG

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    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung - Dritter Fortschrittsbericht


    Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland, Stand 13. Mai 2016

    Mitgliedstaat

    Förmlich zugesagt 1

    Tatsächlich umgesiedelt

    Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

    Österreich 2

    1 491

    Belgien

    200

    2 415

    Bulgarien

    160

    4

    831

    Kroatien

    10

    594

    Zypern

    65

    6

    181

    Tschechische Republik

    30

    4

    1 655

    Estland

    58

    19

    204

    Finnland

    440

    111

    1 299

    Frankreich

    1 370

    362

    12 599

    Deutschland

    40

    37

    17 209

    Ungarn

    988

    Island

    Irland

    80

    10

    240

    Lettland

    71

    21

    295

    Liechtenstein

    Litauen

    220

    6

    420

    Luxemburg

    70

    30

    309

    Malta

    24

    11

    78

    Niederlande

    250

    142

    3 797

    Norwegen

    Polen

    65

    4 321

    Portugal

    330

    89

    1 778

    Rumänien

    385

    29

    2 572

    Slowakei

    652

    Slowenien

    60

    28

    349

    Spanien

    150

    6 647

    Schweden  3

    2 378

    Schweiz

    INSGESAMT

    4 078

    909

    63 302

    (1)

    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

    (2)

         Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

    (3)

         Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

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    Brüssel, den 18.5.2016

    COM(2016) 360 final

    ANHANG

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    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung - Dritter Fortschrittsbericht


    Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien, Stand 13. Mai 2016

    Mitgliedstaat

    Förmlich zugesagt 1

    Tatsächlich umgesiedelt

    Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

    Österreich 2

    462

    Belgien

    30

    24

    1 397

    Bulgarien

    90

    471

    Kroatien

    10

    374

    Zypern

    15

    139

    Tschechische Republik

    20

    1 036

    Estland

    8

    125

    Finnland

    180

    148

    779

    Frankreich

    200

    137

    7 115

    Deutschland

    10

    20

    10 327

    Ungarn

    306

    Island

    Irland

    20

    360

    Lettland

    30

    2

    186

    Liechtenstein

    Litauen

    30

    251

    Luxemburg

    30

    248

    Malta

    17

    15

    53

    Niederlande

    75

    50

    2 150

    Norwegen

    Polen

    35

    1 861

    Portugal

    388

    122

    1 173

    Rumänien

    330

    6

    1 608

    Slowakei

    250

    Slowenien

    10

    218

    Spanien

    50

    18

    2 676

    Schweden 3

    50

    39

    1 388

    Schweiz

    30

    10

    INSGESAMT

    1 658

    591

    34 953

    (1)

    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

    (2)

         Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

    (3)

         Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

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    Brüssel, den 18.5.2016

    COM(2016) 360 final

    ANHANG

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    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung – Dritter Fortschrittsbericht


    Anhang 3: Neuansiedlung – Stand zum 13. Mai 2016 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)

    Mitgliedstaat/ Assoziierter Staat

    Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

    Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen

    Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

    Österreich

    1 900

    1 443 1

    Libanon: 827; Jordanien: 442; Türkei: 173; Irak: 1

    Belgien

    1 100

    321

    Libanon: 313; Jordanien: 4; Türkei: 4

    Bulgarien

    50

    0

    Kroatien

    150

    0

    Zypern

    69

    0

    Tschechische Republik

    400

    52

    Libanon: 32; Jordanien: 20

    Dänemark

    1 000

    481

    Libanon, Uganda

    Estland

    20

    0

    Finnland

    293 2

    139 3

    Libanon; Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (nationales System)

    Frankreich

    2 375 4

    221 5

    65 Jordanien, 156 Libanon

    Deutschland

    1 600

    54

    Türkei: 54 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

    Griechenland

    354

    0

    Ungarn

    0

    0

    Island

    50

    48

    Libanon

    Irland

    520

    263

    Libanon

    Italien

    1 989

    266

    Libanon

    Lettland

    50

    0

    Liechtenstein

    20

    20

    Türkei

    Litauen

    70

    5

    Türkei: 5 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

    Luxemburg

    30

    0 6

    Malta

    14

    0

    Niederlande

    1 000

    353

    Libanon: 216; Jordanien: 2; Türkei: 57 (davon 52 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Marokko: 1; Äthiopien: 8; Kenia 69

    Norwegen

    3 500

    323

    Jordanien, Libanon, Türkei

    Polen

    900

    0

    Portugal

    191

    0 7

    Rumänien

    80

    0

    Slowakei

    100 8

    0

    Slowenien

    20

    0

    Spanien

    1 449

    0

    Schweden

    491

    55 9

    Türkei: 55 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

    Schweiz

    519

    413

    Libanon: 349

    Syrien: 64

    Vereinigtes Königreich

    2 200

    1 864 10

    Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder im Zusammenhang mit humanitären Gründen.

    INSGESAMT

    22 504

    6 321

     

    Insgesamt wurden 177 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 166 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015.

    (1)

         Diese Zahl schließt Familienzusammenführungen und Neuansiedlungen im Rahmen des österreichischen Humanitären Aufnahmeprogramms mit ein.

    (2)

      Diese Zahl ist Teil der finnischen nationalen Quote für 2016, die 750 neu anzusiedelnde Personen vorsieht. 

    (3)

         In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 11 Syrer enthalten, die über das finnische nationale System aufgenommen wurden.

    (4)

         Diese Zahl kommt zum nationalen Kontingent und früheren Zusagen Frankreichs hinzu.

    (5)

         Diese Zahl kommt zur Zahl der Personen hinzu, die im Rahmen der vorherigen nationalen Neuansiedlungsregelungen und Zusagen Frankreichs im selben Zeitraum neuangesiedelt wurden. Zudem erteilte Frankreich im April 2016 im Rahmen der nationalen Visum- und Asylregelung 81 schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen in der Türkei Visa.

    (6)

    Zwar fanden noch keine Neuansiedlungen im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 statt, doch wurden im Jahr 2015 46 Syrer aus der Türkei im Rahmen des nationalen Neuansiedlungsprogramms in Luxemburg neu angesiedelt.

    (7)

         Portugal hat im Jahr 2015 im Rahmen des nationalen Programms 27 Syrer aus Ägypten neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli).

    (8)

         Die Slowakei hat außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 149 Assyrer neu angesiedelt.

    (9)

         Schweden hat im Jahr 2015 1900 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli).

    (10)

         Im Rahmen bestehender nationaler Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Jahr 2015.

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