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Document 52015XR0074

Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015

ABl. C 140 vom 28.4.2015, pp. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/1


Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015

(2015/C 140/01)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

unter Hinweis auf die Mitteilung der Europäischen Kommission zu ihrem Arbeitsprogramm für 2015 und das Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Regionen (AdR) und der Europäischen Kommission;

1.

begrüßt die Absicht der Kommission, einen Schritt in Richtung der Bürgerinnen und Bürger zu tun, um deren Vertrauen in die EU zu stärken, und hebt die Rolle hervor, die den europäischen Städten und Regionen in diesem Zusammenhang zukommt;

2.

begrüßt, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit große Bedeutung beimisst, und weist darauf hin, dass der AdR die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips überwacht, um sicherzustellen, dass der Mehrwert der Rechtsetzungstätigkeit der EU u. a. durch bereichsübergreifendes Handeln einen stärker integrierten Politikansatz fördert; fordert außerdem, dass die Auswirkungen aller neuen EU-Initiativen, darunter auch REFIT, auf die Gebietskörperschaften im Voraus systematisch geprüft werden;

3.

bekräftigt seinen Wunsch, in allen Bereichen, in denen er aufgrund seiner Zuständigkeiten einen Beitrag leisten kann, in den gesamten Gesetzgebungsprozess eingebunden zu werden, und fordert die Kommission auf, ihn zu Vorschlägen zu konsultieren, die im Zuge des Rechtsetzungsverfahrens maßgeblich geändert werden;

4.

fordert einen interinstitutionellen Schulterschluss zur Verbesserung und Vervollständigung der Infrastruktur in der Europäischen Union und hebt dabei die große Bedeutung der Beseitigung der Engpässe und der Entwicklung der fehlenden Verbindungen zwischen Knotenpunkten und Netzen sowie den grenzübergreifenden Abschnitten hervor, da die Vernetzung und Zugänglichkeit aller Regionen in puncto Verkehr, Energie, Telekommunikation sowie digitale Infrastruktur und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung für die territoriale Entwicklung und die Solidarität in Europa sind;

5.

fordert die Kommission auf, die nach wie vor bestehenden Lücken auf dem EU-Binnenmarkt zu schließen und den Grenzregionen besonderes Augenmerk zu widmen; ruft die Kommission in diesem Zusammenhang auf, gemeinsame Initiativen zu erarbeiten und diese mit Unterstützung ihrer Plattform für Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) umzusetzen. Auch die Regionen, die unter schweren und dauerhaften demografischen Nachteilen leiden, verdienen, wie im AEUV festgelegt, besondere Aufmerksamkeit;

6.

ersucht insofern die Europäische Kommission, bei ihren Initiativen die besondere Lage der Regionen in äußerster Randlage zu berücksichtigen, deren besondere Merkmale und Bedarf an einer angepassten Regelung in Artikel 349 AEUV mit dem Ziel ihrer uneingeschränkten Teilnahme am europäischen Binnenmarkt genau definiert sind;

7.

begrüßt die Absicht der Kommission, den Standpunkt der Mitgesetzgeber einzuholen, bevor sie die in Anhang II zu ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Legislativvorschläge zurückzieht, und fordert die Kommission auf, auch ihm die Möglichkeit einzuräumen, sich hierzu zu äußern; ersucht die Kommission, den Vorschlag zur Kreislaufwirtschaft nicht zurückzuziehen; hält eine möglichst rasche Überarbeitung der geltenden abfallrechtlichen Vorschriften für erforderlich;

8.

unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Verwaltungslasten zu verringern, um Investitionen, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, solange dies nicht zu einer Verwässerung des hohen Schutzniveaus in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Umwelt führt und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher dadurch nicht eingeschränkt werden; wünscht überdies, zur Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften eingeladen zu werden, da diese in vielen Fällen von den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften umgesetzt werden;

9.

bedauert, dass in dem Arbeitsprogramm Verweise auf spezifische Initiativen in den Bereichen Kohäsionspolitik, ländliche Entwicklung, Tourismusindustrie und Umwelt sowie insbesondere neue Initiativen zur Städteagenda, zu den makroregionalen Strategien, zum territorialen Zusammenhalt und zu den demografischen Herausforderungen fehlen, und fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Erarbeitung solcher Initiativen mit dem AdR zusammenzuarbeiten;

Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

10.

nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) in den kommenden drei Jahren zusätzlich 315 Milliarden Euro für Investitionen in strategische Bereiche aufgebracht werden sollen;

11.

hebt hervor, dass die Investitionsoffensive für Europa und der EFSI die Kohäsionspolitik ergänzen und es darauf ankommt, umfassende Synergien zwischen dem neuen EFSI und den operationellen Programmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) zu gewährleisten, um die Investitionsprojekte auf die regionalen und lokalen Entwicklungsstrategien abzustimmen; empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl in das Projektauswahlverfahren als auch in die Organisation dezentraler Investitionsforen einzubeziehen;

12.

zeigt sich erfreut darüber, dass die Kommission in ihrer Mitteilung bezüglich der Anwendung der im Wachstums- und Stabilitätspakt vorgesehenen Spielräume die Forderung des AdR aufgreift, die nationale Ko-Finanzierung von EFSI- und ESIF-Projekten von den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auszunehmen; ist davon überzeugt, dass ein vermehrter Rückgriff auf die „Investitionsklausel“ eindeutig dazu beitragen wird, die Hürden zu beseitigen, die einer Ankurbelung wachstumsfördernder Investitionen entgegenstehen;

13.

zeigt sich besorgt über die anhaltende Zahlungskrise im EU-Haushalt und die stetig steigende Zahl unbezahlter Rechnungen und erwartet daher von der Europäischen Kommission, dass sie rasch einen Plan zur Abarbeitung der Zahlungsrückstände vorlegt, wozu sie sich im Rahmen der interinstitutionellen Vereinbarung zum Haushaltsverfahren 2014 verpflichtet hat. Die Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens sollte in einer zweiten Phase als Möglichkeit für eine strukturelle Lösung genutzt werden, damit die Zahlungsrückstände nicht zu einem strukturellen Defizit der EU werden. Im Zuge der Überprüfung sollte auch das Eigenmittelsystem der EU reformiert werden, um den EU-Haushalt weniger anfällig gegenüber Streitigkeiten auf nationaler Ebene zu machen und an der Halbzeitüberprüfung der Europa-2020-Strategie auszurichten;

14.

schlägt im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 vor, einen Indikator zur Investitionsquote in den makroökonomischen Anzeiger (Scoreboard) aufzunehmen;

15.

fordert die Kommission zudem auf, die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) auf die Investitionskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu prüfen;

16.

begrüßt den Schwerpunkt, den die Kommission auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit legt, und betont die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen unter enger Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer Verbände in diesem Bereich; beglückwünscht die Europäische Kommission zu ihrem am 4. Februar 2015 vorgelegten Vorschlag, 2015 eine Milliarde Euro bereitzustellen, um die Vorfinanzierung für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative deutlich zu erhöhen, und lädt die Kommission ein, einen strukturierten Dialog mit dem AdR und den Territorialverbänden zu führen und gemeinsam zu prüfen, wie die Europäische Jugendgarantie vor Ort besser umgesetzt werden kann;

17.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die überarbeitete Europa-2020-Strategie um eine territoriale Dimension zu ergänzen und das Europäische Semester an den langfristigen Zielen dieser Strategie auszurichten; fordert die Kommission des Weiteren auf, die Einbindung der nachgeordneten Regierungsebenen in die Überprüfung des wirtschaftlichen Steuerungsprozesses einschließlich des Europäischen Semesters zu gewährleisten; vertritt die Auffassung, dass Ressourceneffizienz eines der Schlüsselelemente zur Schaffung des mit der Europa-2020-Strategie angestrebten nachhaltigen Wachstums ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ein Kernziel für Ressourcenproduktivität einzuführen;

18.

bedauert, dass sich die für Februar 2015 angekündigte Veröffentlichung der Halbzeitüberprüfung der Europa-2020-Strategie durch die Europäische Kommission verzögert, und fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge zur Überprüfung der Strategie so rasch wie möglich vorzulegen;

Digitaler Binnenmarkt

19.

hebt die Bedeutung hervor, die der Vollendung des digitalen Binnenmarkts im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen auch durch Investitionsanreize im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien zukommt, und betont, dass die digitale Kluft, die zwischen den städtischen und den ländlichen Gebieten in Europa klafft, dringlich geschlossen, neue verlässliche und für alle zugängliche öffentliche digitale Dienste und elektronische Behördendienste geschaffen und Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden müssen, Initiativen, die für die notwendigen Instrumente sorgen, um zur Lösung der durch die demografische Entwicklung hervorgerufenen Probleme in einigen europäischen Regionen beizutragen; schlägt überdies vor, die Umsetzung der Digitalen Agenda durch eine Stärkung der territorialen Dimension des jährlichen Digitalen Forums zu optimieren;

Energieunion, Klimaschutz- und Umweltschutzpolitik

20.

begrüßt den vorgeschlagenen strategischen Rahmen für die Energieunion und fordert, die neue Strategie nach realistischen lokalen und regionalen Lösungsansätzen in den Bereichen Energie, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an dessen Auswirkungen sowie nachhaltige Entwicklung auszurichten; fordert die Kommission auf, den AdR mit Blick auf die zentralen Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf den Gebieten Energieversorgungssicherheit, erneuerbare Energien, Energiebinnenmarkt und Reduzierung der Treibhausgasemissionen, insbesondere hinsichtlich Endkundenmärkte für Energie und erschwinglicher Energie, sowie dezentrale Energieerzeugung, neue Energiegovernance und Stärkung der Position der Bürgerinnen und Bürger als Energieverbraucher und -erzeuger stärker einzubinden; fordert die Kommission zudem auf, den AdR in das Bürgerforum Energie und die Maßnahmen des Programms „Intelligente Städte“ einzubeziehen;

21.

streicht den wichtigen Beitrag der Städte und Regionen zu Fragen der Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit, zur Zukunft der Energiepolitik und zur Rolle der Energieunion heraus und schlägt eine strategische Partnerschaft zwischen der Kommission, der EIB und dem AdR zur Erarbeitung konkreter Aktionspläne vor;

22.

fordert die Kommission auf, den AdR in die Erarbeitung der Legislativvorschläge zur Umsetzung des Klima- und Energiepakets 2030 einzubinden;

23.

betont, wie wichtig die Einbindung des regionalen Systems für eine wirksamere Steuerung der Energie- und Klimapolitik ist;

24.

ruft die Kommission auf, den Bürgermeisterkonvent zu stärken, mit der Initiative „Mayors Adapt“ zu verknüpfen und diese Initiativen über 2020 hinaus fortzuführen, um die notwendige Koordinierung energie- und klimaschutzpolitischer Maßnahmen zu gewährleisten; betont die Schlüsselrolle, die ihm bei der Mobilisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zukommt, und wünscht, eng in die Weiterentwicklung dieser Instrumente eingebunden zu werden;

25.

will einen Beitrag zur Erarbeitung des Standpunkts der EU im Hinblick auf die 21. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) in Paris leisten und fordert die Kommission auf, den AdR umfassend in alle diesbezüglichen Verhandlungen und Aktivitäten einzubeziehen;

26.

ist der Ansicht, dass die Kommission 2015 eine Mitteilung zur Nutzung von Grund und Boden als Ressource vorlegen, eine gründliche Halbzeitüberprüfung der EU Biodiversitätsstrategie vornehmen und einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie zum Zugang zu Rechtsmitteln in Umweltfragen sowie einen Legislativvorschlag zu Umweltprüfungen und zur Durchsetzung von Umweltvorschriften erarbeiten soll, wobei neue Legislativvorschläge bzw. darin enthaltene Regelungen sorgfältig auf die Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind;

27.

begrüßt den Schwerpunkt, den die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2015 auf eine engere Partnerschaft mit den Regionen und Städten im Hinblick auf eine bessere Umsetzung von Umweltvorschriften legt, und erwartet sich daher eine Intensivierung der Tätigkeit der Technischen Plattform des AdR und der Europäischen Kommission für die Zusammenarbeit im Umweltbereich, wie dies im 7. Umweltaktionsprogramm 2014-2020 der EU angekündigt wurde;

28.

bekräftigt seine Forderung nach Vorschlägen der Kommission für Maßnahmen zur Gewährleistung der Stabilität des Milchmarkts nach Auslaufen der Milchquoten am 31. März 2015, um negative soziale und wirtschaftliche Konsequenzen und Risiken für langfristige Investitionen in dieser Branche zu vermeiden;

Binnenmarkt

29.

weist darauf hin, dass es darauf ankommt, Investitionen in Innovation zu fördern und die europäische Industrie zu stärken, wenn sich die EU weiterhin ihren Wettbewerbsvorteil in der globalen Wirtschaft sichern will;

30.

fordert Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch zur möglichen Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (1);

31.

begrüßt den Schwerpunkt auf KMU und hebt deren Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung auf der regionalen und lokalen Ebene in der EU hervor; bekräftigt seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Schaffung eines Netzes regionaler KMU-Botschafter und erwartet neue Vorschläge zur Kapitalmarktunion, um den Zugang von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern;

32.

begrüßt die Absicht der Kommission, ein Paket zur Arbeitskräftemobilität vorzulegen, das einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten sollte, und fordert die Kommission auf, die Frage der Ansprüche auf Sozialleistungen und andere Vergütungen für Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit nutzen, eindeutiger zu regeln; fordert die Kommission des Weiteren nachdrücklich auf, auch die negativen Auswirkungen der Arbeitskräftemobilität wie Abwanderung der besten Köpfe und Entstehung von Qualifikationslücken zu berücksichtigen;

33.

fordert die Kommission im Hinblick auf die Stärkung der Sozialwirtschaft und des sozialen Unternehmertums in der EU auf, Vorschläge für ein europäisches Statut für Gegenseitigkeitsgesellschaften und Verbände sowie einen überarbeiteten Vorschlag für ein Statut für Europäische Genossenschaften vorzulegen und ihren Vorschlag für eine Satzung für Europäische Stiftungen aufrecht zu erhalten;

34.

fordert die Kommission außerdem auf, sich weiterhin darum zu bemühen, den Finanzsektor sowohl sicherer zu machen als auch dessen Fähigkeit zu stärken, seine Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft zu erfüllen, und erwartet insbesondere den Vorschlag zur Abwicklung von Finanzinstitutionen, die keine Banken sind;

Wirtschafts- und Währungsunion

35.

begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Wirtschafts- und Währungsunion einschließlich ihrer sozialen Dimension zu überprüfen, und fordert sie auf, im Hinblick auf die Vorlage konkreter Vorschläge eng mit dem AdR zusammenzuarbeiten;

36.

begrüßt des Weiteren, dass die Kommission plant, vermehrt Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug zu unternehmen und zu einem System überzugehen, in dem die Steuerpflicht in jenem Land erwächst, in dem auch die Gewinne erwirtschaftet werden; unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Vorlage eines Vorschlags zum automatischen Informationsaustausch über grenzübergreifende Steuerbescheide zwischen den Steuerbehörden;

Freihandelsabkommen

37.

fordert die Kommission auf, ein Strategiepapier vorzulegen, in dem die weitergehenden Ziele der EU-Handelspolitik dargelegt, für die Verhandlungen höhere Transparenz- und Konsultationsstandards festgelegt sowie ein angemessener Marktzugang, die Förderung hoher Umwelt- und Sozialstandards und die uneingeschränkte Achtung der Autonomie der Behörden aller Ebenen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sichergestellt werden;

38.

unterstützt die jüngsten Bemühungen der Kommission, für mehr Transparenz bei den Verhandlungen über Handelsabkommen und insbesondere über das Abkommen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu sorgen; weist nachdrücklich darauf hin, dass sich das Verhandlungsergebnis nicht nachteilig auf kleinteilige lokale und regionale Wirtschaftssysteme auswirken darf, Lebensmittel aus gekennzeichneter regionaler Erzeugung weiterhin geschützt sein und die Gesundheits- und Umweltstandards der EU sowie die Rechtsordnung und -verfahren der EU und der Mitgliedstaaten unberührt bleiben müssen; erwartet, dass die Kultur- und Medienhoheit der Mitgliedstaaten durch eine klare Kultur- und Medienausnahme im Verhandlungsmandat gewahrt wird; fordert die Kommission zudem auf, ihn transparent und regelmäßig zu informieren, damit er seine Funktion als Mittler zwischen der EU und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wahrnehmen kann;

39.

fordert die Kommission auf, den AdR in die Beobachtung der Verhandlungen über das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) einzubinden, welches das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) ersetzen soll, da die zu verhandelnden Schlüsselbestimmungen wie Geltungsbereich, Definitionen, Marktzugang, Inländerbehandlung und Ausnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Dienstleistungen in den Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen;

40.

fordert die Kommission auf, eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten, um die Bürgerinnen und Bürger der EU über die möglichen, im Alltag spürbaren Vorteile solcher Handelsabkommen zu informieren;

Raum des Rechts und der Grundrechte

41.

nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission zur Gewährleistung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und der Geschlechtergleichstellung verpflichtet, bedauert jedoch das Fehlen spezifischer neuer Initiativen;

42.

unterstützt die Bemühungen der Kommission, eine umfassende EU-Migrationspolitik zum Schutz der EU-Grenzen sowie zur Bekämpfung von Menschenhandel und illegaler Einwanderung zu schaffen, die auch die Grundrechte der Migrantinnen und Migranten wahrt, sichere und legale Möglichkeiten für deren Einreise in die EU vorsieht, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern verbessert, für echte Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sorgt und die EU-Wettbewerbsfähigkeit steigert, indem sie sich das Potenzial der Migranten zur Stärkung der Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten zu Nutze macht;

43.

fordert eine koordinierte Einwanderungspolitik und betont, dass der vorgeschlagene neue Migrationsansatz Maßnahmen und Instrumente umfassen muss, die der wichtigen Rolle und der Kapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Aufnahme und Integration von Migrantinnen und Migranten auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips Rechnung tragen;

44.

lädt die Kommission ein, gemeinsam mit dem AdR eine Konsultation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzuleiten, um die vor Ort bestehenden Probleme besser zu bewerten, bevor neue EU-Initiativen ergriffen und neue EU-Rechtsvorschriften verabschiedet werden;

Die EU als globaler Akteur

45.

begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Europäische Nachbarschaftspolitik zu überprüfen, zu der der AdR über die ARLEM und die CORLEAP beiträgt, und fordert eine Stärkung der Verfahren und Programme für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern; fordert des Weiteren eine Verstärkung der Initiativen zur Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses in diesen Ländern und schlägt vor, den Geltungsbereich der Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen auf alle Partnerländer auszuweiten;

46.

begrüßt überdies die Absicht der Kommission, eine Mitteilung zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum nach 2015 vorzulegen, und ist bereit, die Erfahrung und die Initiativen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Schlüsselakteure der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit einzubringen; fordert zudem, dass er eng in die Festlegung des Standpunkts der EU in den globalen Verhandlungen sowie in die Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahrs für Entwicklung 2015 einbezogen wird;

Governance und Bürgerschaft

47.

begrüßt die Absicht der Kommission, eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über eine bessere Rechtsetzung vorzulegen, und fordert, hierin eingebunden zu werden;

48.

begrüßt nachdrücklich den Schwerpunkt auf Bürokratieabbau, da es im Hinblick auf eine größere Wirksamkeit entscheidend darauf ankommt, bürokratische Hürden mit Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Unternehmen zu erkennen;

49.

ist der Auffassung, dass die Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union eine zentrale Priorität ist, und fordert die Kommission auf, die interinstitutionelle Partnerschaft im Bereich der dezentralen Kommunikation weiter auszubauen; wird sich auch in Zukunft für eine aktive EU-Bürgerschaft einsetzen und die Überarbeitung der Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative mitverfolgen;

50.

nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine neue interinstitutionelle Vereinbarung unter Einbindung des Rates zu einem verbindlichen Transparenzregister vorzuschlagen, und fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines solchen Registers auf der Grundlage von Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterbreiten. In einem solchen Register sollten sich die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und ihre repräsentativen Verbände nicht registrieren lassen müssen, da die Regionen und Gemeinden fester Bestandteil des institutionellen europäischen Mehrebenensystems sind, dessen Vertreter von den Bürgerinnen und Bürgern in demokratischen Wahlen gewählt werden und keine Partikularinteressen vertreten;

51.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Rat und den Präsidenten des Europäischen Rates weiterzuleiten.

Brüssel, den 12. Februar 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  COM(2014) 469 final.


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