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Document 52015XG1215(03)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs

    ABl. C 417 vom 15.12.2015, p. 36–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 417/36


    Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs

    (2015/C 417/05)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    UNTER HINWEIS AUF

    das Ziel der Strategie Europa 2020 für den Bildungsbereich, nämlich den durchschnittlichen Anteil der vorzeitigen Schulabgänger (1) in Europa bis 2020 auf unter 10 % zu senken (2);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (3);

    den gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (4),

    UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

    der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (5);

    der Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur sozialen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung (6);

    der Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen (7);

    der Empfehlung des Rates von 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (8) — insbesondere des ihr als Anhang beigefügten Politikrahmens, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass bis Ende 2012 umfassende Strategien bezüglich der Schulabbrecherquote vorliegen —, die Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen vorsehen;

    der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zur Bekämpfung des Schulabbruchs (9);

    der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (10);

    der Pariser Erklärung vom 17. März 2015 zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung,

    UND IN ANBETRACHT

    des Symposiums zum Thema „Staying on track — Kampf gegen den vorzeitigen Schulabgang und Förderung des schulischen Erfolgs“, das der luxemburgische Vorsitz am 9. und 10. Juli 2015 in Luxemburg veranstaltet hat, wobei Experten aus Politik, Forschung und Praxis aus der gesamten EU an den Beratungen über dieses wichtige Thema teilgenommen haben;

    der Konferenz zum Thema „Diversität und Mehrsprachigkeit in den Einrichtungen frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung“, die der luxemburgische Vorsitz am 10. und 11. September 2015 in Luxemburg veranstaltet hat;

    des Abschlussberichts 2013 der thematischen ET 2020-Arbeitsgruppe zum vorzeitigen Schulabgang und der politischen Botschaften 2015 der Arbeitsgruppe „Schulbildung“;

    des Berichts 2014 der thematischen ET 2020-Arbeitsgruppe zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, in dem Grundprinzipien eines Qualitätsrahmens in diesem Bereich vorgeschlagen werden —

    VERTRITT FOLGENDE AUFFASSUNG:

    Auf halber Strecke der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und des strategischen Rahmens „ET 2020“ und vier Jahre, nachdem der Rat eine Empfehlung für politische Strategien zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger angenommen hat (11), ist es nunmehr an der Zeit, eine Bilanz der bisherigen Fortschritte zu ziehen, um die Maßnahmen, die den Anteil der vorzeitigen Schulabgänger senken und den schulischen Erfolg aller Schüler fördern sollen, zu überprüfen, zu konsolidieren und zu verbessern.

    Seit Verabschiedung der Ratsempfehlung im Jahr 2011 sind viele frühere Erkenntnisse zum vorzeitigen Schulabgang durch Peer-Learning und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und durch weitere Forschung und eine gründliche Analyse der auf nationaler Ebene verfolgten Strategien vertieft und ergänzt worden. Das Kernziel der Strategie Europa 2020 in Bezug auf den vorzeitigen Schulabgang hat dafür gesorgt, dass das Thema nach wie vor ganz oben auf der politischen Tagesordnung der Mitgliedstaaten steht und Bildungsreformen in Angriff genommen worden sind.

    Obwohl bei der Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger in den vergangenen Jahren substanzielle Fortschritte erzielt worden sind, gibt es immer noch zu viele Schüler, die die Schule oder die Ausbildung vorzeitig abbrechen (12). Dabei bestehen weiterhin enorme Unterschiede zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten, und viele Länder verfolgen immer noch nicht die umfassenden Strategien, die der Rat in seiner Empfehlung 2011 angemahnt hatte.

    Deshalb ist der EU und den Mitgliedstaaten bewusst, dass auch künftig aktiv Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Europa-2020-Ziel zu erreichen und möglichst sogar zu übertreffen.

    UNTERSTREICHT FOLGENDES:

    1.

    Vorzeitiger Schulabgang ist in der Regel das Ergebnis einer Vielzahl von persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, erziehungs-, geschlechts- und familienspezifischen Faktoren, zwischen denen häufig eine Wechselwirkung besteht, und hängt mit einer Mehrfachausgrenzung zusammen, die oftmals in frühester Kindheit ihren Ursprung hat. Gruppen mit niedrigem sozioökonomischen Status sind stärker betroffen, und vor allem in bestimmten Gruppen, etwa bei Kindern mit Migrationshintergrund (einschließlich vor kurzem angekommener Migranten und im Ausland geborener Kinder), Roma-Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ist der Anteil der vorzeitigen Schulabgänger alarmierend hoch.

    2.

    Auch Ausgestaltung und Qualität der Bildungssysteme haben einen starken Einfluss auf die Beteiligung und die Leistungen der Lernenden, und einige systeminhärente Faktoren können sich negativ auf den Lernerfolg auswirken. Darüber hinaus können Faktoren wie ein ungünstiges Schulklima, Gewalt und Mobbing, ein Lernumfeld, in dem sich die Lernenden nicht respektiert oder geschätzt fühlen, Unterrichtsmethoden und Lehrpläne, die vielleicht nicht immer sehr geeignet sind, eine unzureichende Unterstützung der Lernenden, mangelnde Berufsorientierung und -beratung oder ein schlechtes Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern die Lernenden dazu veranlassen, das Bildungssystem vorzeitig zu verlassen.

    3.

    In unseren zunehmend heterogenen Gesellschaften besteht ein dringender Bedarf an inklusiven und koordinierten Antworten von Seiten der Bildungs- und anderer Akteure, die darauf ausgerichtet sind, gemeinsamen Werten — wie Toleranz, gegenseitigem Respekt, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung — Geltung zu verschaffen und die soziale Integration, die interkulturelle Verständigung und das Zugehörigkeitsgefühl zu fördern.

    4.

    Es muss gewährleistet sein, dass jeder junge Mensch gleichermaßen Zugang zu einer hochwertigen, inklusiven Bildung (13) hat und die Chance erhält, sein Potenzial unabhängig von individuellen, familiären oder geschlechtsspezifischen Faktoren, seinem sozioökonomischen Status und seiner Lebenserfahrung voll zu entfalten; dies trägt entscheidend dazu bei, Marginalisierung und soziale Ausgrenzung zu verhindern und die Gefahr des Extremismus und der Radikalisierung zu verringern.

    5.

    Ein Abschluss der Sekundarstufe II oder eine abgeschlossene Berufsausbildung wird in der Regel als Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben oder für die Zulassung zu den nächsthöheren Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung betrachtet. Da Personen, die die Schule oder die Ausbildung vorzeitig beendet haben, stärker von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Investitionen zur Förderung des Bildungserfolgs junger Menschen dazu beitragen, den Teufelskreis der Bedürftigkeit zu durchbrechen und die Vererbung der Armut und Benachteiligung von einer Generation auf die nächste zu verhindern.

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS UND ENTSPRECHEND DEN NATIONALEN GEGEBENHEITEN

    1.

    die Umsetzung der Empfehlung des Rates von 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote aktiv voranzutreiben, indem sie insbesondere

    a)

    die Entwicklung und Umsetzung umfassender Strategien — oder gleichwertiger integrierter Politiken, die faktengestützte Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen enthalten — weiterzuverfolgen, wobei diese in erster Linie auf Prävention ausgerichteten Strategien in kohärenter Weise in eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung eingebettet und von Seiten der Politik konsequent unterstützt werden sollten;

    b)

    sicherstellen, dass sich Akteure aus allen einschlägigen Bereichen (insbesondere allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Wirtschaft, Soziales, Gesundheitswesen, Wohnungsbau, Jugend, Kultur und Sport) auf allen Ebenen und ebenenübergreifend engagieren und langfristig zusammenarbeiten, wobei die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zu definieren sind und eine enge Koordinierung erfolgen muss;

    2.

    neben dem EU-Indikator für den vorzeitigen Schulabgang Möglichkeiten für den Ausbau oder die Verbesserung der nationalen Datenerhebungssysteme, mit denen regelmäßig eine Vielzahl von Informationen (14) über Lernende, insbesondere über gefährdete Lernende und vorzeitige Schulabgänger erhoben werden, zu prüfen. Diese Systeme, die sämtliche Ebenen und Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung erfassen und mit den nationalen Datenschutzvorschriften uneingeschränkt vereinbar sein sollten, könnten

    a)

    die regelmäßige Überwachung der Bildungsfortschritte ermöglichen, damit Lernende, bei denen die Gefahr besteht, dass sie die Schule abbrechen, frühzeitig entdeckt und benannt werden;

    b)

    helfen, Kriterien und Indikatoren festzulegen, mit denen sich Bildungsbenachteiligung feststellen lässt;

    c)

    helfen, die Gründe für den vorzeitigen Schulabgang zu begreifen, auch indem die Ansichten der Lernenden selbst eingeholt werden;

    d)

    dafür sorgen, dass auf den verschiedenen Ebenen der Politik Daten und Informationen leichter verfügbar sind und zur Steuerung und Überwachung der Politikentwicklung genutzt werden können;

    e)

    als Grundlage für eine wirksame Beratung und Unterstützung in Schulen dienen, mit der das Ziel verfolgt wird, einem vorzeitigen Schulabgang entgegenzuwirken und Maßnahmen zur Betreuung junger Menschen zu ergreifen, die die Schule oder die Ausbildung vorzeitig verlassen haben;

    3.

    gegebenenfalls zu erwägen, ob sie sich nicht ehrgeizigere nationale Ziele für die Senkung der Schulabbrecherquote setzen können, insbesondere dann, wenn sie ihre bisherigen Ziele bereits erreicht haben;

    4.

    die Schulen oder lokalen Umfelder zu ermitteln, in denen die Gefahr des vorzeitigen Schulabgangs und die Bildungsbenachteiligung besonders hoch sind und die eventuell zusätzliche Hilfen und Mittel erhalten sollten;

    5.

    die Reform der Bildungssysteme — gegebenenfalls — fortzusetzen und dabei das gesamte Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung, auch das nicht-formale Lernen in den Blick zu nehmen und die Rolle der Jugendarbeit anzuerkennen, um die strukturelle, pädagogische, curriculare und professionelle Kontinuität zu verstärken, Übergänge zu erleichtern, Segregation und Ungleichheiten in den Bildungssystemen entgegenzuwirken und Maßnahmen zu fördern, die Lernenden helfen, Fortschritte und Bildungserfolge zu erzielen, und sie motivieren, ihre Ausbildung abzuschließen;

    6.

    einen allgemeinen, gerechten Zugang zu einer erschwinglichen und hochwertigen frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sicherzustellen. Die in der FBBE entwickelten kognitiven und nicht-kognitiven Fähigkeiten können Kindern dabei helfen, ihr volles Potenzial freizusetzen und sie mit den Grundlagen für das Leben und den schulischen Erfolg auszustatten. Strukturen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sollten außerdem den tatsächlichen Erwerb der Unterrichtssprache(n) fördern und dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten. Die Entwicklung eines Zugehörigkeitsgefühls und der Aufbau sicherer und verlässlicher Beziehungen von frühester Kindheit an sind entscheidend für den weiteren Bildungsweg und die weitere Entwicklung der Kinder;

    7.

    gemeinschaftliche Ansätze (ganzheitliche Schulkonzepte) auf lokaler Ebene zur Verminderung von Schulabbrüchen anzuregen und zu fördern, beispielsweise durch

    a)

    mehr Spielraum für die Schulen in Fragen der Verwaltung, der Lehrpläne und der Arbeitsmethoden, insbesondere durch mehr Autonomie in Verbindung mit einer wirksamen Rechenschaftspflicht;

    b)

    angemessene offene und transparente Qualitätssicherungssysteme und schulische Planungs- und Verbesserungsprozesse, die unter Mitwirkung der gesamten Schulgemeinschaft (Schulleiter, Lehrkräfte und sonstiges Personal, Schüler, Eltern und Familien) festgelegt und umgesetzt werden;

    c)

    echte Partnerschaften und eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Akteuren, einschließlich einer Vielzahl von Fachleuten, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Verbänden, Jugendarbeitern, kommunalen Behörden und Diensten und anderen Vertretern der Gemeinschaft im weitesten Sinne im Einklang mit den Gegebenheiten vor Ort;

    d)

    die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Schulformen und -ebenen, die im selben Gebiet angesiedelt sind, und die Vernetzung und die Bildung von berufsübergreifenden Lerngemeinschaften auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, um den Austausch von bewährten Vorgehensweisen zu fördern;

    e)

    Exzellenz in der Schulverwaltung und -leitung, beispielsweise durch Verbesserung der Einstellungsverfahren und eines ständigen beruflichen Entwicklungsangebots für Schulleiter;

    f)

    eine Kultur der gegenseitigen Unterstützung und der Zusammenarbeit von Schülern, Eltern, Familien und Schulpersonal, um die Identifizierung junger Menschen mit dem Schulsystem zu fördern, ihre Lernmotivation zu steigern und sie zu ermutigen, sich bei gemeinsamen Entscheidungen einzubringen;

    g)

    Bestärkung der Schulen, über die formalen Beteiligungsanforderungen hinaus Kontakte zu allen Eltern und Familien zu pflegen und eine Kultur gegenseitigen Vertrauens und Respekts aufzubauen, damit Eltern und Familien das Gefühl haben, dass sie in der Schule willkommen und in die Lernprozesse ihrer Kinder einbezogen sind;

    h)

    Mechanismen, mit denen Anzeichen von Lernmüdigkeit, wie regelmäßige Abwesenheit oder Verhaltensauffälligkeiten, früh erkannt werden können;

    i)

    systematische Förderkonzepte für Lernende, bei denen die Gefahr besteht, dass sie die Schule frühzeitig abbrechen, einschließlich Betreuung, Beratung und psychologische Begleitung sowie die Möglichkeit zusätzlicher Förderung für Lernende, deren Muttersprache(n) nicht die Unterrichtssprache(n) ist/sind;

    j)

    ein breites Angebot von leicht zugänglichen extracurricularen und außerschulischen Aktivitäten — beispielsweise in Sport, Kunst, Freiwilligentätigkeit oder Jugendarbeit —, die die Lernerfahrung ergänzen und die Beteiligung, die Motivation und das Zugehörigkeitsgefühl der Lernenden steigern können;

    8.

    zwar darauf hinzuwirken, dass in alle Schüler hohe Erwartungen gesetzt werden und sie Zugang zu den grundlegenden Kompetenzen und Kenntnissen erhalten, so dass sie für die Zukunft optimal gerüstet sind, gleichzeitig jedoch auch das Potenzial personalisierter Unterrichts- und Lernformen, bei denen der Lernende im Mittelpunkt steht, auch mittels digitaler Hilfsmittel sowie unterschiedliche Bewertungsmethoden wie die formative Beurteilung zu testen (15).

    9.

    unter gebührender Berücksichtigung der institutionellen Autonomie sicherzustellen, dass Lehrer, Ausbilder, Schulleiter, Fachkräfte der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und sonstiges pädagogisches Personal im Rahmen ihrer Erst- und Fortbildung die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen und das entsprechende Hintergrundwissen vermittelt bekommen, um Bildungsbenachteiligung und mögliche Risikofaktoren, die zu Lernmüdigkeit oder vorzeitigem Schulabgang führen könnten, zu erkennen und dagegen anzugehen. Dazu könnten beispielsweise auch Strategien für das Klassenraum- und Diversitätsmanagement sowie Beziehungsaufbau, Konfliktlösung, Techniken für die Verhinderung von Mobbing sowie Berufsorientierung und -beratung zählen.

    10.

    dafür zu sorgen, dass alle Lernenden Zugang haben zu Berufsorientierung und -beratung, flexibleren Bildungswegen und einer hochwertigen beruflichen Ausbildung, die der allgemeinen Schulbildung gleichwertig ist;

    11.

    allen jungen Menschen, die das Bildungssystem vorzeitig verlassen haben, Zugang zu hochwertigen Systemen der zweiten Chance und anderen Möglichkeiten der Rückkehr in reguläre Bildungsgänge zu bieten und sicherzustellen, dass alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie auf diesem Wege, auch durch nicht-formales und informelles Lernen, erwerben, im Einklang mit der Empfehlung des Rates von 2012 validiert werden (16).

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

    1.

    die Möglichkeiten, die der strategische Rahmen „ET 2020“ und die offene Methode der Koordinierung bieten — einschließlich der Möglichkeit eines verstärkten Peer-Learnings und erforderlichenfalls der Vergabe von Forschungs- und Studienaufträgen —, optimal zu nutzen, um die Politik stärker auf Fakten zu stützen und Beispiele für eine erfolgreiche politische Praxis zu entwickeln und zu verbreiten;

    2.

    die Finanzierungsmöglichkeiten, die EU-Instrumente wie das Programm Erasmus+, der Europäische Sozialfonds und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (17) bieten, zu nutzen, um Maßnahmen zu unterstützen, die dazu dienen, dem vorzeitigen Schulabgang im Rahmen umfassender Strategien entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit in den und rund um die Schulen zu fördern;

    3.

    mittels Forschung und Peer-Learning weiterhin Beispiele für äußerst wirksame Formen der Zusammenarbeit zu ermitteln, die in Schulen und auf lokaler Ebene praktiziert werden, um Bildungsbenachteiligung abzufedern, den Anteil der vorzeitigen Schulabgänger zu senken und Bildung inklusiver zu gestalten. Sicherzustellen, dass diese Formen der Zusammenarbeit unter schulischen Fachkräften und Akteuren weite Verbreitung finden, insbesondere über die eTwinning-Gemeinschaft und die Website School Education Gateway.

    ERSUCHT DIE KOMMISSION,

    1.

    die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten wie bisher zu begleiten und die entsprechenden Informationen weiterhin zu verbreiten sowie über die Fortschritte bei der Verwirklichung des mit der Strategie Europa 2020 gesteckten Ziels und bei der Umsetzung der Strategien oder gleichwertiger integrierter Politiken der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der vorzeitigen Schulabgangs regelmäßig zu berichten, und zwar im Rahmen des Europäischen Semesters und der ET 2020-Berichtserstattungsregelung — u. a. durch den Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung;

    2.

    noch stärker mit Wissenschaftlern, den Mitgliedstaaten, einschlägigen Akteuren, Netzwerken und Organisationen zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung der nationalen und der EU-Strategien gegen den vorzeitigen Schulabgang zu unterstützen;

    3.

    die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit einschlägigen internationalen Organisationen wie der OECD in Absprache mit den Mitgliedstaaten zu verstärken;

    4.

    sich erneut vor Augen zu führen, dass der inklusiven Bildung und der Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger im Zusammenhang mit der geplanten Halbzeitbewertung von Erasmus+ weiterhin besondere Beachtung zu schenken ist.


    (1)  Gemeint ist der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens einen Abschluss der Sekundarstufe I haben und nicht an Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen (Eurostat/Arbeitskräfteerhebung).

    (2)  Dok. EUCO 13/10, ANLAGE I, vierter Gedankenstrich (S.12).

    (3)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

    (4)  Siehe Seite 25 dieses Amtsblatts.

    (5)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

    (6)  ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 2.

    (7)  ABl. C 175 vom 15.6.2011, S. 8.

    (8)  ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1.

    (9)  ABl. C 165 E vom 11.6.2013, S. 7.

    (10)  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.

    (11)  Das Vereinigte Königreich hatte gegen die Empfehlung gestimmt.

    (12)  Nach Daten für 2014 sind 11,1 % der 18- bis 24-Jährigen (d. h. rund 4,4 Mio. junge Menschen) aus dem System der allgemeinen oder beruflichen Bildung ausgeschieden, ohne die Sekundarstufe II erfolgreich abgeschlossen zu haben (Quelle: Eurostat (AKE), 2014).

    (13)  Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezeichnet der Begriff „inklusive Bildung“ das Recht aller Menschen auf eine hochwertige Bildung, die ihre grundlegenden Lernbedürfnisse befriedigt und ihr Leben bereichert.

    (14)  Eine Vielzahl von Informationen bedeutet insbesondere nähere Angaben zu

    dem Alter, in dem die Schule oder Ausbildung abgebrochen wurde;

    dem Zusammenhang zwischen vorzeitigem Schulabgang und Absentismus;

    den Unterschieden beim vorzeitigen Schulabgang, je nach Geschlecht, schulischer Leistung oder erreichtem Bildungsabschluss;

    dem sozioökonomischen Hintergrund oder Proxydaten, wie etwa Informationen über die Nachbarschaft;

    dem Hintergrund und/oder der Muttersprache des Lernenden.

    (15)  Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezeichnet der Begriff „formative Beurteilung“ Maßnahmen, die es erlauben, den Lernbedarf der Lernenden genau festzustellen und im Verlauf des Lernprozesses frühzeitig und laufend Rückmeldungen zu geben.

    (16)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

    (17)  Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).


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