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Document 52015XG0523(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts

ABl. C 170 vom 23.5.2015, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 170/2


Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts

(2015/C 170/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF

1.

den erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (1), in dem die Notwendigkeit der Förderung des Ausbaus der Jugendarbeit betont wird,

2.

die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit (2),

3.

die Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen (3),

4.

den geltenden Arbeitsplan der EU für die Jugend für die Jahre 2014-2015 (4), zu dessen drei Schwerpunktthemen die Weiterentwicklung der Jugendarbeit und des nichtformalen und informellen Lernens zählt,

5.

die Erklärung, die die Mitglieder des Europäischen Rates im Anschluss an ihre informelle Tagung am 12. Februar 2015 abgegeben und in der sie unterstrichen haben, dass Initiativen unter anderem zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der gesellschaftlichen Integration für die Verhinderung der Radikalisierung von entscheidender Bedeutung sind (5),

6.

die Erklärung, die die EU-Bildungsminister bei ihrem informellen Treffen am 17. März 2015 in Paris verabschiedet und in der sie hervorgehoben haben, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um Ausgrenzung, Intoleranz, Rassismus und Radikalisierung vorzubeugen und zu bekämpfen und Chancengleichheit zu gewährleisten (6)

NIMMT KENNTNIS VON

7.

der Arbeit, die die mit dem Arbeitsplan der EU für die Jugend für die Jahre 2014-2015 eingesetzte Expertengruppe zum Thema „Qualitätssysteme der EU-Mitgliedstaaten für die Jugendarbeit“ (7) geleistet hat, sowie von der Studie „Working with Young People: the Value of Youth Work in the EU“ (Arbeiten mit jungen Menschen: Wert der Jugendarbeit in der EU) (8);

BETONT,

8.

dass Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur persönlichen — einschließlich der beruflichen — Entfaltung, zur Förderung der Werte der sozialen Inklusion, kulturellen Vielfalt und aktiven Bürgerschaft sowie zur Gewährleistung eines auf gegenseitigem Respekt und Toleranz basierenden Peer-Umfelds leistet;

9.

dass Jugendarbeit eine entscheidende Rolle spielen kann, wenn es darum geht, alle jungen Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zu erreichen, und zwar auch diejenigen jungen Menschen, die ausgegrenzt oder die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind;

UNTERSTREICHT,

10.

dass die Jugendarbeit überall in Europa weiter ausgebaut und die Zusammenarbeit der EU auf diesem Gebiet verstärkt werden muss;

ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,

11.

sich kontinuierlich für den Ausbau einer qualitätsvollen und professionellen Jugendarbeit — unter anderem durch bezahltes Personal und Freiwillige — einzusetzen und auf allen Ebenen entsprechende unterstützende Maßnahmen zu erarbeiten, einschließlich Aus- und Fortbildungsangebote für Jugendbetreuer;

12.

den Radius der Jugendarbeit zu erweitern und auch junge Erwachsene (ab 18 Jahre) und junge Menschen mit geringeren Chancen in den Blick zu nehmen;

FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

13.

nach Festlegung eines entsprechenden flexiblen Rahmens das wechselseitige Lernen und den Austausch bewährter Vorgehensweisen in Bezug auf die Qualität der Jugendarbeit einzuführen, insbesondere mit dem Ziel, alle jungen Menschen zu erreichen;

14.

„Qualität“ in der Jugendarbeit weiter zu stärken und zu erwägen, dafür Indikatoren und Qualitätssicherungsinstrumente und -systeme zu entwickeln, die für verschiedene Formen der Jugendarbeit ungeachtet der unterschiedlichen Gegebenheiten auf allen Ebenen in den Mitgliedstaaten herangezogen werden können;

15.

dafür zu sorgen, dass Jugendarbeit mehr Anerkennung erfährt, indem sie der Öffentlichkeit nicht nur die quantitativen, sondern auch die qualitativen Aspekte und ihre Wirkungen auf das Leben der jungen Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Augen führen;

16.

die Probleme im Zusammenhang mit Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch nichtformales und informelles Lernen im Jugendsektor erworben wurden, bei zukünftigen Überprüfungen und anderen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens und ihrer erfolgreichen Umsetzung zusammenhängenden Verfahren zur Sprache zu bringen;

ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

17.

unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Expertengruppe zum Thema „Qualitätssysteme für die Jugendarbeit“ eine Studie mit Blick auf die Entwicklung grundlegender Qualitätskriterien für Jugendarbeit in Europa (und eines Handbuchs für deren Anwendung) durchzuführen. Gegebenenfalls könnte dies den nationalen Diensten und Einrichtungen der Jugendarbeit als Bezugspunkt sowie als Orientierungshilfe dienen, so dass Transparenz und Qualität für junge Menschen — auch im Rahmen der Mobilität — gewährleistet werden;

18.

zu erwägen, einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Jugendarbeit mit Schwerpunkt auf der Förderung der Inklusion, der aktiven Bürgerschaft und eines stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalts junger Menschen zu unterbreiten, der den Ergebnissen der einschlägigen Studien und der Arbeit der Expertengruppe sowie den Tätigkeiten in den verschiedenen internationalen Gremien Rechnung trägt.


(1)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 327 vom 4.12.2010, S. 1.

(3)  ABl. C 168 vom 14.6.2013, S. 5.

(4)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 5.

(5)  Informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs — Brüssel, den 12. Februar 2015.

(6)  Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung.

(7)  Quality Youth Work. A common framework for the further development of youth work (Qualitätsvolle Jugendarbeit. Ein gemeinsamer Rahmen für den weiteren Ausbau der Jugendarbeit). Bericht der Expertengruppe zum Thema „Qualitätssysteme der EU-Mitgliedstaaten für die Jugendarbeit“, 2015.

(8)  Working with Young People: the Value of Youth Work in the EU (Arbeiten mit jungen Menschen: Wert der Jugendarbeit in der EU). ICF GKH, 2014.


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