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Document 52015TA1209(36)
Report on the annual accounts of the European Police Office for the financial year 2014 together with the Office’s reply
Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts
Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts
ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 324–333
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 409/324 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2014 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts
(2015/C 409/36)
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Die Haushaltsvollzugsquote verbesserte sich 2014 erheblich, und die Übertragungen gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr sanken insgesamt auf 5,7 Millionen Euro bzw. 6,7 % (2013: 11,6 %; 2012: 19,6 %). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) waren die Übertragungen gebundener Mittel mit 1,9 Millionen Euro bzw. 27 % (2013: 3,0 Millionen Euro bzw. 41 %) weiterhin relativ hoch. Sie standen hauptsächlich im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten und Änderungen im 2011 eröffneten Europol-Hauptsitz (1,1 Millionen Euro). |
12. |
Die Annullierungsrate der aus dem Vorjahr übertragenen Mittelbindungen war mit 22 % hoch (2013: 9 %). Die Annullierungen standen in erster Linie in Verbindung mit Verzögerungen bei von externen Lieferanten durchgeführten IT-Projekten (hauptsächlich in den Bereichen Dokumentenverwaltung und Verwaltung der Vermögenswerte sowie Austausch von Polizeidaten). |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
13. |
Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
(8) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst. |
Im Gange |
2013 |
Zwar hat das Amt Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Beschaffungsverfahren im Laufe der Jahre verbessert, doch beruhten nicht alle 2013 getroffenen Entscheidungen auf ausreichend spezifischen Auswahlkriterien oder realistischen Preisangeboten, oder sie standen nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten beruflichen Anforderungen. Dies beeinträchtigte die Wirksamkeit der Beschaffungsverfahren. |
Im Gange |
2013 |
Die Haushaltsvollzugsquote verbesserte sich 2013 weiter, und die Übertragungen gebundener Mittel auf das folgende Haushaltsjahr sanken insgesamt auf 9,4 Millionen Euro oder 11,6 % (2012: 16,3 Millionen Euro oder 19,6 %). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) waren die Übertragungen gebundener Mittel mit 3,0 Millionen Euro oder 41 % (2012: 4,2 Millionen Euro oder 49 %) allerdings weiterhin hoch. Sie standen hauptsächlich im Zusammenhang mit geplanten Änderungen am Gebäude spät im Jahr (1,8 Millionen Euro) und anderen Verwaltungskosten, für die am Jahresende noch keine Rechnungen eingegangen waren. |
n. z. |
ANHANG II
Europäisches Polizeiamt (Den Haag)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
„Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken.“ |
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Zuständigkeiten des Amts (Beschluss 2009/371/JI des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)) |
Zuständigkeiten Europol ist für organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität zuständig, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betreffen, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftaten ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert. Europol ist auch für im Zusammenhang stehende Straftaten zuständig, die in Artikel 4 Absatz 3 des Europol-Beschlusses des Rates definiert sind. Hauptaufgaben
Zusätzliche Aufgaben
Darüber hinaus kann das Amt den Mitgliedstaaten im Wege der Unterstützung, Beratung und Forschung auf folgenden Gebieten helfen:
Europol fungiert außerdem als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung gemäß dem Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung durch Benennung von Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung. Europol verarbeitet und übermittelt Zahlungsverkehrsdaten gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des „Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“ (TFTP). Europol setzt die Anstrengungen zur Einrichtung des Prüm-Helpdesks fort, um so die tägliche Anwendung der „Prümer Beschlüsse“ gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2011 zur verstärkten Umsetzung der „Prümer Beschlüsse“ zu fördern. Europol unterstützt in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität und der späteren Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2011 über die Festlegung der EU-Prioritäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in den Jahren 2011-2013 auch den EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität sowie Projekte der EMPACT (1). Europol beherbergt das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) und fungiert als Kontaktstelle im Kampf Europas gegen die Cyberkriminalität in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament COM(2012) 140 final vom 28. März 2012„Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“. |
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Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission zusammen. Direktor
Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof Interne Prüfung
Datenschutz und Schutz persönlicher Rechte
Entlastungsbehörde Europäisches Parlament unter Berücksichtigung einer Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt. |
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Dem Amt für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013) |
Endgültiger Haushalt 2014 84,3(82,5) Millionen Euro Personalbestand 2014
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013) |
Europol als Hauptunterstützungszentrum der EU für Strafverfolgungsmaßnahmen Die operative Unterstützung für Operationen und die gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) umfassen: Datenverarbeitung, Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs, Erkenntnismitteilungen, technische/forensische Unterstützung und Fachwissen, Einsatz eines mobilen Büros, Analyseberichte, operative Koordination am Europol-Hauptsitz, operative Sitzungen, finanzielle Hilfe usw. Europol stellte operative Produkte und Dienstleistungen in höherer Quantität und Qualität bereit, um den wachsenden Anteil viel beachteter Operationen mit Bezug zur EMPACT zu unterstützen:
Strategische Analysekapazität Strategische Produkte einschließlich Bewertungen der Bedrohungslage und Lageberichte:
Europol als EU-Sammelstelle für kriminalpolizeiliche Informationen Informationsmanagementsysteme, Secure Information Exchange Network Application (SIENA), Europol-Informationssystem (EIS), Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network).
Europol als EU-Zentrum für Fachwissen im Bereich Strafverfolgung Europol-Expertenplattform (EPE), Plattformen für den Datenaustausch und Speicherlösungen, wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen, Schulungen, Konferenzen und Sensibilisierungssitzungen:
Externe Beziehungen Europol arbeitet mit einer Reihe von EU-Partnern sowie Drittländern und internationalen Organisationen zusammen. Der Informationsaustausch mit diesen Partnern findet auf der Grundlage von Kooperationsabkommen statt. Strategische Abkommen ermöglichen den beteiligten Parteien, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten sämtliche Informationen auszutauschen, während operative Abkommen auch den Austausch personenbezogener Daten umfassen.
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(1) Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats, EMPACT).
(2) Islamischer Staat im Irak und in der Levante (ISIL).
Quelle: Anhang vom Amt bereitgestellt.
ANTWORT DES AMTES
11. |
Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird sich weiterhin darum bemühen, einen effizienten und regelkonformen Haushaltsvollzug, insbesondere in Bezug auf Mittelübertragungen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben, sicherzustellen. |
12. |
Europol erkennt die Bemerkung des Hofes bezüglich der hohen Annullierungsraten von Mittelübertragungen aus dem Vorjahr an. Die verzögerten IT-Projekte betrafen sogenannte „schlüsselfertige“ Lösungen, die von Europol in Auftrag gegeben wurden. Der geringe Haushaltsvollzug bei diesen Projekten resultierte vor allem daraus, dass die Lieferanten nicht die vereinbarten Lieferfristen einhielten. Die Verzögerungen betrafen keine Lieferungen für die operative Tätigkeit, da bestehende IT-Lösungen weiterhin für die relevanten Systeme verwendet wurden. Es sei darauf hingewiesen, dass Europol im Vergleich zum vorangegangenen Haushaltsjahr die Mittelübertragungen in absoluten Zahlen erheblich verringert hat. Dementsprechend betrug die tatsächliche nominale Erhöhung der nicht verwendeten Mittelübertragungen trotz der von externen Auftragnehmern verursachten Lieferverzögerungen Ende 2014 (im Vergleich zu 2013) 0,9 Millionen Euro. |