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Document 52015TA1209(18)

    Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit der Antwort der Behörde

    ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 160–167 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 409/160


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2014 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit der Antwort der Behörde

    (2015/C 409/18)

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“, auch „EFSA“) mit Sitz in Parma wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Hauptaufgaben der Behörde umfassen die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Union benötigten wissenschaftlichen Informationen in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken (2).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Geschäftsführende Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (8) berücksichtigte der Hof bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zum Jahresabschluss der Behörde.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    11.

    Mit dem 2005 in Kraft getretenen neuen EU-Beamtenstatut wurde geregelt, dass die künftigen Gehälter der vor dem 1. Mai 2004 eingestellten Beamten nicht niedriger sein sollen als im vorhergehenden EU-Beamtenstatut vorgesehen. Die Prüfung des Hofes ergab, dass dies nicht eingehalten wurde, was im Fall von 8 der in dieser Zeit eingestellten 71 Beamten zu einer um insgesamt 87  000 Euro zu niedrigen Vergütung für den Zeitraum 2005-2014 führte. Die Behörde wird die zusätzlichen Zahlungen der Dienstbezüge zeitnah vornehmen.

    WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

    12.

    Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

    (8)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


    ANHANG I

    Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2012

    Im Zuge übergeordneter Risikobewertungen (High Level Risk Assessments), die im Jahr 2012 von einem externen Berater sowie im Februar 2013 vom Internen Auditdienst der Kommission durchgeführt wurden, wurde eine Reihe potenzieller kritischer Risiken bei der Funktionsweise der internen Kontrollen der Behörde festgestellt, insbesondere in den Bereichen Datenverwaltung, Geschäftsfortführung im Notfall und IT-Sicherheit. Im Jahr 2012 begann die Behörde mit einer umfassenden Selbstbewertung ihres internen Kontrollsystems. Der Prozess ist im Gange, und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen ist für das Jahr 2013 geplant.

    Im Gange

    2013

    Laut der umfassenden Selbstbewertung ihres internen Kontrollsystems durch die Behörde aus den Jahren 2012 und 2013 werden die meisten Normen für die interne Kontrolle (ICS) eingehalten. Dies ist für die ICS 4 (Personalbeurteilung und -entwicklung) und die ICS 11 (Dokumentenverwaltung) noch nicht der Fall; diesbezügliche Korrekturmaßnahmen waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch im Gange.

    Abgeschlossen

    2013

    Das Jahresarbeitsprogramm der Behörde umfasst keine ausreichenden Details zu geplanten Beschaffungen und Finanzhilfen zur Unterstützung von Finanzierungsbeschlüssen gemäß Artikel 64 der Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung der Behörde. Die Aufnahme solcher Details ins Jahresarbeitsprogramm würde eine wirksamere Überwachung von Beschaffungen und Finanzhilfen ermöglichen.

    Abgeschlossen


    ANHANG II

    Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    Sammeln von Informationen

    Gemeinsame Agrarpolitik (Artikel 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).

    Funktionieren des Binnenmarkts (Artikel 114 AEUV).

    Gesundheitswesen (Artikel 168 AEUV).

    Gemeinsame Handelspolitik (Artikel 206 AEUV).

    Zuständigkeiten der Behörde

    (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    Ziele

    Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik, die sich unmittelbar oder mittelbar auf Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auswirken;

    Bereitstellung unabhängiger Informationen über die Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit;

    Beitrag zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen;

    Sammlung und Analyse der zur Beschreibung und Überwachung von Risiken erforderlichen Daten.

    Aufgaben

    Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Studien;

    Förderung einheitlicher Risikobewertungsverfahren;

    Unterstützung der Kommission;

    Sammlung, Analyse und Zusammenfassung der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Daten;

    Identifizierung und Beschreibung der neu auftretenden Risiken;

    Herstellung einer Vernetzung von Organisationen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind;

    wissenschaftliche und technische Unterstützung beim Krisenmanagement;

    Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit;

    Bereitstellung zuverlässiger, objektiver und leicht verständlicher Informationen für die Öffentlichkeit und die Beteiligten;

    Beteiligung am Schnellwarnsystem der Kommission.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    14 vom Rat (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) ernannte Mitglieder und ein Vertreter der Kommission.

    Aufgabe

    Annahme des Arbeitsprogramms und Feststellung des Haushaltsplans sowie Sicherstellung der jeweiligen Durchführung.

    Geschäftsführender Direktor

    Nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern ernannt.

    Beirat

    Zusammensetzung

    Ein Vertreter je Mitgliedstaat.

    Aufgabe

    Beratung des Geschäftsführenden Direktors.

    Wissenschaftlicher Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien

    Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Interne Revision

    Interne Auditstelle der Behörde.

    Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Behörde für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013)

    Haushalt

    79,8 (78,1) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 100 % (100 %).

    Personalbestand am 31. Dezember 2014

    Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 344 (351), davon besetzt:

    Bedienstete (Zeitbedienstete und Beamte): 330 (328)

    Sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige): 119 (120)

    Personalbestand insgesamt (einschließlich sieben schriftlicher Stellenangebote, die am 31.12.2014 ergangen waren): 449 (448), davon entfallen auf:

    operative Tätigkeiten: 333 (332)

    administrative Tätigkeiten: 116 (116)

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013)

    Wissenschaftliche Arbeiten und begleitende Veröffentlichungen 2014

    Tätigkeit 1: Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie wissenschaftliche Beratung und Risikobewertungsansätze

    Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 1 (2)

    Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 88 (44)

    Wissenschaftliche Berichte der Behörde: 11 (12)

    Stellungnahmen der Behörde: 1 (2)

    Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 3 (2)

    Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 1 insgesamt = 104 (62)

    Tätigkeit 2: Bewertung von Produkten, Stoffen und Angaben, die einer Genehmigung bedürfen

    Schlussfolgerungen in Peer-Review-Verfahren zu Pestiziden: 40 (45)

    Leitlinien der Behörde: 4 (2)

    Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 0 (3)

    Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 197 (203)

    Wissenschaftliche Berichte der Behörde: 3 (0)

    Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses/Wissenschaftlichen Gremiums: 3 (8)

    Stellungnahmen der Behörde: 9 (6)

    Begründete Stellungnahmen: 84 (0)

    Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 2 insgesamt = 340 (267) (1)

    Tätigkeit 3: Datenerhebung, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Netzwerke

    Leitlinien der Behörde: 4 (2)

    Stellungnahmen der Behörde: 0 (0)

    Begründete Stellungnahmen: 0 (113)

    Wissenschaftliche Berichte der Behörde: 9 (7)

    Wissenschaftliche Arbeiten für Tätigkeit 3 insgesamt = 13 (122)  (2)

    Begleitende Veröffentlichungen

    Ereignisberichte: 10 (11)

    Externe wissenschaftliche Berichte: 79 (74)

    Technische Berichte: 105 (70)

    Begleitende Veröffentlichungen insgesamt = 194 (155)

    Arbeiten insgesamt = 651 (606)

    Durch Kommunikationsaktivitäten unterstützte wissenschaftliche Stellungnahmen: 14 % (7 %)

    Öffentliche Konsultationen: 49 (56)

    Zugriffe auf die Website: 2,8(4,7) Millionen

    Abonnenten des E-Mail-Newsletters „EFSA Highlights“: 33  947(31  912)

    Medienberichte: 14  913(11  820)

    Medienanfragen: 564 (625)

    Pressemeldungen: 10 (16)

    Berichte in der Rubrik Webnachrichten: 32 (54)

    Interviews: 65 (95)


    (1)  Die begründeten Stellungnahmen waren 2013 unter Tätigkeit 3 eingeordnet

    (2)  Die begründeten Stellungnahmen befinden sich nun unter Tätigkeit 2.

    Quelle: Anhang von der Behörde bereitgestellt.


    DIE ANTWORT DER BEHÖRDE

    11.

    Bezüglich der Anmerkung des ERH zur Unterbezahlung der Bediensteten, die bereits vor Inkrafttreten des Status von 2004 beschäftigt waren, im Jahr 2005, möchte die EFSA darauf hinweisen, dass — ähnlich wie bei anderen EU-Einrichtungen — die Bearbeitung und Berechnung der Gehälter des Personals an das PMO (Dienststelle der Europäischen Kommission) übertragen wurden.


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