Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52015TA1209(06)

    Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit der Antwort der Akademie

    ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 46–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 409/46


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2014 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit der Antwort der Akademie

    (2015/C 409/06)

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“, auch „CEPOL“) mit Sitz in Budapest wurde durch den Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates (1) aufgehoben und ersetzt wurde. Aufgabe der Akademie ist es, als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards zu funktionieren (2). Der Rechnungsführer der Kommission wurde am 1. April 2014 zum Rechnungsführer von CEPOL ernannt.

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Akademie. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Akademie bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Akademie sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Akademie umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Die Akademie hat diese Verantwortung dem Rechnungsführer der Kommission im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung übertragen. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Akademie, nachdem der Rechnungsführer der Kommission ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Akademie vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Akademie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (8) berücksichtigte der Hof bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zum Jahresabschluss der Akademie.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Akademie ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Akademie für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    11.

    Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2013 übertragenen gebundenen Mittel war mit 1 29  828 Euro (15 %) hoch, hauptsächlich wegen der Streichung des Matrix-Projekts (15  090 Euro) und da die aufgrund von Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2013 zu erstattenden Kosten niedriger waren als veranschlagt (57  285 Euro). Das Matrix-Projekt wurde in seiner Anfangsphase gestrichen, da es dem operationellen Bedarf nicht entsprach. Dies hätte vermieden werden können, wenn die Akademie eine angemessene Nutzeranalyse vorgenommen hätte. Die zu hohe Veranschlagung der Finanzhilfekosten deutet darauf hin, dass es notwendig ist, genauere Informationen von den durch die Akademie Begünstigten einzuholen.

    12.

    Die Rate der übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 3 83  940 Euro bzw. 59 % (2013: 1 45  414 Euro bzw. 30 %) hoch. Dies war in erster Linie auf den großen Umfang an Mobiliar und IT-Ausrüstung sowie auf die damit verbundenen Wartungsarbeiten zurückzuführen, die im letzten Quartal 2014 für die neuen Räumlichkeiten der Akademie bestellt, aber noch nicht geliefert und/oder bezahlt wurden (die Akademie schloss ihren Umzug nach Budapest im Oktober 2014 ab).

    WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

    13.

    Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

    (8)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


    ANHANG I

    Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Der hohe Umfang der Mittelübertragungen weist auf Mängel in der Haushaltsplanung hin und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

    Abgeschlossen

    2011

    Die Akademie hat ihren Sitz in Bramshill, wo sie die Räumlichkeiten der National Policing Improvement Agency (NPIA) des Vereinigten Königreichs nutzt. Die NPIA soll Ende 2012 abgeschafft werden, und es ist unklar, wie lange die Akademie ihre derzeitigen Räumlichkeiten noch nutzen kann.

    Abgeschlossen

    2012

    Von den aus 2011 übertragenen gebundenen Mitteln in Höhe von 1,7 Millionen Euro wurden im Jahr 2012 0,7 Millionen Euro (41,2 %) annulliert. Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die aufgrund von Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2011 zu erstattenden Kosten niedriger waren als veranschlagt (0,44 Millionen Euro oder 62 % der annullierten Übertragungen).

    Im Gange

    2012

    Im Jahr 2012 nahm die Akademie 37 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von insgesamt 1 Million Euro vor, davon 36 innerhalb der jeweiligen Titel.

    Abgeschlossen

    2012

    Diskussionen über die Zukunft der Akademie, die seit mehreren Jahren andauern, haben zu einer Situation der Unsicherheit geführt, die Planung und Durchführung der Arbeit weiterhin behindert.

    Abgeschlossen

    2013

    Von den aus 2012 übertragenen gebundenen Mitteln in Höhe von 1,7 Millionen Euro wurden im Jahr 2013 0,3 Millionen Euro (17,6 %) annulliert. Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die aufgrund von Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2012 zu erstattenden Kosten niedriger waren als veranschlagt (0,21 Millionen Euro oder 70 % der annullierten Übertragungen). Dies deutet darauf hin, dass es notwendig ist, am Jahresende von den Begünstigten genauere Informationen über die tatsächlich entstandenen Kosten einzuholen.

    Im Gange

    2013

    Im Jahr 2013 wurden bei den verschiedenen Titeln zwischen 92 % und 95 % der Mittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) war der Umfang der auf 2014 übertragenen Mittelbindungen mit 1 45  410 Millionen Euro (30,5 %) hoch. Dies war aber hauptsächlich auf Ereignisse zurückzuführen, die sich der Kontrolle der Akademie entzogen, wie etwa im Jahr 2014 fällige Zahlungen für Dienstleistungen und Güter, die wie geplant im Jahr 2013 bestellt und angenommen wurden.

    n. z.

    2013

    Die Einstellungsverfahren der Akademie sind nach wie vor nicht vollständig transparent. Die Anleitungen für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse zur einheitlichen Bewertung der Auswahlkriterien waren nicht ausreichend klar; die Anforderungen bezüglich der Berufserfahrung standen nicht immer in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen zum Statut der Akademie; die Dokumentation der Einstellungen war unvollständig.

    Im Gange (Anleitungen eingeführt, aber nicht ausreichend detailliert)


    ANHANG II

    Europäische Polizeiakademie (Budapest)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 87 AEUV)

    Angleichung der Rechtsvorschriften

    1.

    Die Union entwickelt eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer auf die Verhütung oder die Aufdeckung von Straftaten sowie entsprechende Ermittlungen spezialisierter Strafverfolgungsbehörden.

    2.

    Für die Zwecke des Absatzes 1 können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die Folgendes betreffen:

    (...)

     

    b)

    Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Personal sowie Zusammenarbeit in Bezug auf den Austausch von Personal, die Ausrüstungsgegenstände und die kriminaltechnische Forschung;

    (…).

    Zuständigkeiten der Akademie

    (Beschluss 2005/681/JI des Rates)

    Ziele

    Die Akademie verfolgt das Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrichtungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste in den Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen.

    Aufgaben

    Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und -strukturen der anderen Mitgliedstaaten und über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union.

    Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen und die unionsinternen Regelungen, insbesondere in den folgenden Bereichen:

    a)

    Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, ihre Arbeitsweise und Rolle sowie Beschlussfassungsverfahren und Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden;

    b)

    Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Europol und die Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen Europol und den mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten;

    c)

    Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Eurojust.

    Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien, insbesondere der Verteidigungsrechte.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Je eine Delegation jedes Mitgliedstaats.

    Jede Delegation des Verwaltungsrats verfügt über eine Stimme. Vertreter der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen.

    Direktor

    Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie; wird vom Verwaltungsrat ernannt und kann durch diesen seines Amtes enthoben werden.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Interne Revision

    Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Akademie für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013)

    Haushalt

    8,8(8,4) Millionen Euro

    Personalbestand

    Im Stellenplan 2014 waren 27 (28) Zeitbedienstete vorgesehen.

    Zusätzlich waren Mittel für 10 (10) Vertragsbedienstete im Haushalt vorgesehen.

    Darüber hinaus stellten die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres insgesamt 5,5(5) nationale Sachverständige ab.

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013)

    Kurse, Seminare und Konferenzen

    Die Akademie führte insgesamt 71 (72) Aktivitäten vor Ort (Kurse, Seminare und Konferenzen) durch. Die Auswertung der Beurteilungen der Aktivitäten zeigt, dass die allgemeine Zufriedenheit mit den Aktivitäten der Akademie und den diesbezüglichen Lernergebnissen mit 94 % (94 %) weiterhin hervorragend war.

    Die Akademie brachte 2  098(2  251) Teilnehmer von Strafverfolgungsbehörden — mehr als in den Zielvorgaben vorgesehen — und 710 (707) Ausbilder aus 34 (42) Ländern (EU-Mitgliedstaaten und Drittländer) zusammen, die 24 (21) EU- und internationalen Organen angehörten.

    Die Teilnahmequote (Teilnahme/verfügbare Plätze) war weiterhin hoch: 108 % (116 %), was eine außergewöhnliche Nachfrage nach CEPOL-Schulungen unter Beweis stellt. Die Akademie selbst organisierte 11 (19) Aktivitäten zur Unterstützung des Netzwerks und leitete für 2014 das Verfahren im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung ein. Im November fügte der Verwaltungsrat der Liste der Aktivitäten sechs weitere Kurse hinzu. Die Kurse werden bis Mitte Februar 2015 eingeführt und in der Statistik für 2015 erfasst und gemeldet.

    Externe Beziehungen

    Im Jahr 2014 führte die Akademie ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern und ENP-Staaten/Staaten der Östlichen Partnerschaft sowie mit strategischen Partnern, Agenturen des Bereichs Justiz und Inneres (JI) und den Organen und Einrichtungen der EU einschließlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes fort.

    2014 schloss die Akademie die Verhandlungen für zwei Arbeitsvereinbarungen ab, eine mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und eine mit Bosnien und Herzegowina. Letztere wurde im Dezember 2014 unterzeichnet, während für Erstere der Schriftwechsel aussteht.

    Die Akademie entwickelte eine Schulungsmatrix, der der aktuelle Stand der vom Netzwerk der JI-Agenturen durchgeführten Schulungsaktivitäten zu entnehmen ist. Dies geschah im Einklang mit dem Europäischen Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung mit Blick auf eine verbesserte Koordinierung und mögliche Synergien.

    Im Jahr 2014 unterstützte die Akademie sieben von EU-Mitgliedstaaten oder internationalen Organisationen durchgeführte Projekte zum Kapazitätsaufbau, deren Themenspektrum von Methoden des E-Learning über Schulungen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern bis hin zum zivilen Krisenmanagement und anderen wichtigen politischen Themen reichte.

    Entwicklung von Ausbildungshandbüchern und (gemeinsamen) Lehrplänen

    2014 wurden zwei gemeinsame Lehrpläne aktualisiert, von denen einer (Geldwäsche) im August 2014 zusammen mit drei weiteren angenommen wurde, die 2013 aktualisiert worden waren (Terrorismusbekämpfung, Drogenhandel und Eurojust). Der andere Lehrplan, Menschenhandel, wurde Ende Oktober fertiggestellt und dem Verwaltungsrat zum schriftlichen Verfahren vorgelegt, um im Januar 2015 angenommen zu werden. Bis Ende 2014 wurden insgesamt neun gemeinsame Lehrpläne der Akademie angenommen.

    Im Lernmanagementsystem (LMS) wurde in der Rubrik zur Unterstützung der Lehrenden ein neuer Abschnitt zu den gemeinsamen Lehrplänen eingerichtet. Dieser soll eine Quelle für Beiträge zu Schulungen und für Material zu den Themen der gemeinsamen Lehrpläne werden. Bisher wurden die folgenden sechs gemeinsamen Lehrpläne hochgeladen: CC05A Terrorismusbekämpfung, CC05D Polizeiethik und Integrität, CC06A Häusliche Gewalt, CC06B Geldwäsche, CC07A Ziviles Krisenmanagement, CC07B Drogenhandel.

    CC05C zu Europol und CC06C zum Menschenhandel werden hochgeladen, sobald sie fertiggestellt und angenommen sind; CC13A zu Eurojust soll im Januar hochgeladen werden.

    Das Handbuch für SIRENE-Aus- und Fortbilder wurde aktualisiert und wird Anfang 2015 vom Amt für Veröffentlichungen im Anschluss an den Druck erneut verteilt.

    Forschung und Wissenschaft

    Zwei neue Ausgaben des Bulletins zum Bereich Forschung und Wissenschaft (European Science and Research Bulletin) wurden entwickelt und sowohl auf der Website als auch gedruckt veröffentlicht (Ausgaben Nr. 10 und 11).

    Die Anzahl der in der Datenbank für Dozenten, Ausbilder und Forscher der Akademie registrierten Experten stieg Ende 2014 auf 293.

    Die nationalen Forschungs- und Wissenschaftskorrespondenten schlossen ihre Einreichung der nationalen Umsetzungspläne ab.

    Die Akademie gab den Nutzern ihres elektronischen Netzes (e-Net) Zugang zum Inhalt von neun fachlichen und akademischen, von Fachgutachtern überprüften Zeitschriften für den Bereich Polizeiwissenschaft.

    Europäisches Polizeiaustauschprogramm

    Das europäische Programm der Akademie für den Austausch von Polizeibeamten 2014 umfasste sechs Segmente:

    ein allgemeines Segment für Führungskräfte der Polizeidienste;

    ein Segment für Befehlshaber;

    ein Segment für Ausbilder;

    ein Segment für Forscher;

    ein Segment für die Zusammenarbeit zwischen Behörden;

    ein Segment für ENP-Staaten/Staaten des westlichen Balkans.

    Das Programm umfasste an den Prioritäten des Stockholmer Programms, am EU-Politikzyklus sowie an Anfragen der Mitgliedstaaten ausgerichtete Themen. Die Austauschbesuche beruhten auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und erstreckten sich über 6 Tage/5 Nächte.

    Insgesamt gab es 312 (444) Teilnehmer aus allen EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländern, östlichen ENP-Staaten/Staaten des westlichen Balkans; mehr als in den Zielvorgaben des Jahres vorgesehen. Das Programm hatte einen von der Akademie finanzierten Haushalt von knapp über 3 55  000 Euro (6 00  000 Euro), und die Verwendungsrate betrug 85 % (95 %).

    Derzeit wird noch Feedback eingeholt, doch liegen zum jetzigen Zeitpunkt Hinweise auf eine allgemeine Zufriedenheitsrate von rund 91 % (98 %) vor.

    Elektronisches Netz (e-Net)

    Nach den Problemen, die sich 2013 gestellt hatten, war das Netzwerk 2014 fast ohne Unterbrechungen in Betrieb. 2014 wurde das Projekt Review and update of e-Net user Management (Überprüfung und Aktualisierung der Verwaltung von Nutzern des e-Net) eingeleitet, mit dem angestrebt wird, ungenutzte und deaktivierte e-Net-Konten zu ermitteln und zu löschen, den mit e-Net-Registrierungen verbundenen Arbeitsablauf zu verbessern und die Instrumente zur Nutzerverwaltung zu aktualisieren, die den e-Net-Verwaltern in Mitgliedstaaten, Partnerorganisationen und innerhalb der Akademie zur Verfügung stehen.

    Im Jahr 2014 wurde die Version des Lernmanagementsystems (LMS) im e-Net auf den Stand von Moodle 2.7 gebracht, mit dem Sicherheitverbesserungen angestrebt werden. Diese Version des LMS beinhaltet eine langfristige Unterstützung durch das Moodle-Headquarter (bis Mai 2017).

    E-Learning

    2014 wurde die Navigation zu den Online-Modulen im LMS im Wege einer neuen grafischen Nutzerschnittstelle verbessert; den e-Net-Nutzern wurde somit erleichtert, die Module zu finden, die sie anwenden möchten.

    Die Akademie unterstützte das Erasmus-Projekt E-Campus Policing Europe (E-Campus zur Polizeiarbeit in Europa), mit dem Lernaufgaben zu Themen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit entwickelt und bereitgestellt werden sollen. Ergebnis des Projekts ist ein an Lehrende in den Bereichen Polizei und Strafverfolgung gerichtetes Modul, das aus Lernaufgaben besteht, mit einer maßgeschneiderten Nutzerschnittstelle und Online-Unterstützung in Form eines Kurses zum LMS der Akademie. Dieses Modul steht allen registrierten Nutzern des e-Net seit September zur Verfügung.

    Im Rahmen des ISEC-Projekts Developing e-Learning Modules on Cross-Border Police Cooperation Tools for Police Education (Entwicklung von e-Learning-Modulen zu Instrumenten der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit für die polizeiliche Aus- und Fortbildung) unterstützte die Akademie die Entwicklung dreier Online-Module. Die Module wurden zu den Themen Nacheile, gemischte Patrouillen und Daten- und Informationsaustausch entworfen. Es stehen zum jetzigen Zeitpunkt 23 (19) Online-Module zur Verfügung.

    2014 wurden drei Online-Module der Akademie aktualisiert, und zwar zu den Themen EU-Politikzyklus zur schweren und organisierten Kriminalität, Webinare für Lehrende und LMS-Unterstützung für die im Jahr 2014 vor Ort durchgeführten Aktivitäten der Akademie.

    2014 konnten die Besuche von insgesamt 2  513(1  994) einmaligen Nutzern bei den Online-Learning-Modulen verzeichnet werden, und es wurden 54 (31) Webinare mit 5  399 (3  562) Teilnehmern durchgeführt. Die Plattform mit den Materialien für Webinare wurde 2014 zur Plattform, die die meisten Nutzer anzog.

    Im Jahr 2014 tauschten sich 2  588(2  063) gleich gesinnte Berufsangehörige aus verschiedenen Bereichen der Polizeiarbeit und der polizeilichen Aus- und Fortbildung auf 14 Plattformen für praxisbezogene Arbeitsgruppen aus und bauten auf dem gemeinsamen Fundus an Kenntnissen und Fachwissen auf.

    Quelle: Anhang von der Akademie bereitgestellt.


    ANTWORT DER AKADEMIE

    11.

    Die Akademie hat die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis genommen. Die in den vergangenen Jahren von der EPA eingeleiteten Maßnahmen führen zu deutlich weniger Mittelübertragungen und in Abgang gestellten Mitteln. Wir verpflichten uns zu einer verstärkten und fortgesetzen Einhaltung des in der Finanzregelung festgelegten Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit.


    Top