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Document 52015PC0040
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund (application EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities)
/* COM/2015/040 final */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities) /* COM/2015/040 final */
BEGRÜNDUNG KONTEXT DES VORSCHLAGS 1. Die Regeln für die
Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1]
(im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt. 2. Die griechischen Behörden
stellten den Antrag EGF/2014/015 GR/Attica
Publishing activities auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen im
Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung (im Folgenden „Entlassungen“) bei 46 Unternehmen,
die im Wirtschaftszweig NACE-Rev.2-Abteilung 58 (Verlagswesen)[2] in der NUTS-2[3]-Region Attika (EL30) in
Griechenland tätig waren. 3. Nach Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF
erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS EGF-Antrag || EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities Mitgliedstaat || Griechenland Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene) || Attika (EL30) Datum der Einreichung des Antrags || 4.9.2014 Datum der Bestätigung des Antragseingangs || 18.9.2014 Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen || 18.9.2014 Datum der Beantragung von zwei weiteren Wochen für die Übermittlung zusätzlicher Informationen || 29.10.2014 Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen || 13.11.2014 Frist für den Abschluss der Bewertung || 5.2.2015 Interventionskriterium || Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung Wirtschaftszweig(e) (NACE-Rev.-2-Abteilung) || Abteilung 58 („Verlagswesen“) Bezugszeitraum (neun Monate) || 12. September 2013 - 12. Juni 2014 Zahl der Entlassungen oder der Fälle einer Tätigkeitsaufgabe während des Bezugszeitraums || 705 Zahl der Begünstigten, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen || 705 Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs) || 0 Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 6 034 500 Mittel für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 210 000 Gesamtkosten (EUR) || 6 244 500 EGF-Beitrag in EUR (60 %) || 3 746 700 BEWERTUNG DES ANTRAGS Verfahren 4. Die griechischen Behörden
stellten den Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities am 4. September
2014, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die
Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren.
Am 18. September 2014 bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags,
also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags. Am
selben Tag ersuchte die Kommission die griechischen Behörden um zusätzliche
Informationen. Die griechischen Behörden übermittelten diese zusätzlichen
Informationen innerhalb von acht Wochen nach dem Ersuchen, nachdem die Frist
auf ordnungsgemäß begründeten Antrag der griechischen Behörden um zwei Wochen
verlängert worden war. Die Frist von 12 Wochen nach Eingang des
vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der
Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt,
läuft am 5. Februar 2015 ab. Förderfähigkeit des Antrags Betroffene Unternehmen und Begünstigte 5. Der Antrag betrifft 705 Arbeitskräfte,
die bei 46 Unternehmen[5]
entlassen worden sind[6].
Diese Unternehmen waren im Wirtschaftszweig NACE-Rev.2-Abteilung 58
(Verlagswesen) in der NUTS-2-Region Attika (EL30) tätig. Interventionskriterien 6. Die griechischen Behörden
beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1
Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums
von neun Monaten in Unternehmen, die in derselben NACE-Rev.2-Abteilung in einer
oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau in einem
Mitgliedstaat tätig sind, in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von
Arbeitskräften gekommen sein muss. 7. Der Bezugszeitraum von neun
Monaten erstreckt sich vom 12. September 2013 bis zum 12. Juni 2014. Berechnung der Entlassungen und der Fälle
der Aufgabe der Tätigkeit 8. Alle Entlassungen wurden ab
dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen
vertragsmäßigem Ende berechnet. Für eine Unterstützung in Frage kommende
Begünstigte 9. Für eine Unterstützung kommen
705 Begünstigte in Frage. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Sinne der Verordnung (EG)
Nr. 546/2009 10. Zum Nachweis des Zusammenhangs
zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 macht Griechenland geltend, dass die
griechische Wirtschaft sich im sechsten Jahr in Folge (2008-2013) in einer
tiefen Rezession befindet. Laut des griechischen statistischen Amts (ELSTAT)
ist das griechische BIP seit 2008 um 25,7 Prozentpunkte, der öffentliche
Verbrauch um 21 Prozentpunkte und der private Verbrauch um 32,3 Prozentpunkte
zurückgegangen, während die Arbeitslosenquote sich um 20,6 Prozentpunkte
erhöhte. Auch wenn die griechische Wirtschaft sich auf der „Rückkehr zum
Wachstum“ befinden dürfte und die Prognosen für einige dieser Indikatoren
bereits für 2014 positiv sind[7],
so wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt in nächster Zukunft weiterhin schwierig
sein. 11. Um der Auslandsverschuldung zu
begegnen, hat die griechische Regierung im Jahr 2008 unpopuläre Maßnahmen, wie
Erhöhung der Steuereinnahmen, Straffung der öffentlichen Ausgaben und
Gehaltskürzungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, ergriffen. Im
Bemühen um eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft
sind auch die Löhne im Privatsektor zurückgegangen. Seit 2008 wurden tausende
Unternehmen nach Einstellung ihrer Tätigkeiten geschlossen, ihre Mitarbeiter
wurden entlassen, und auch tausende Selbständige gaben ihre Tätigkeit auf; dies
führte zu einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Unmittelbare Folge
der geringeren Einkommen war ein rückläufiger privater Konsum, insbesondere von
nicht lebensnotwendigen Gütern. 12. Im Jahr 2009 ließ der Rückgang
der privaten Konsumausgaben in Griechenland den gleichen negativen Trend wie in
der EU-27 erkennen. In den Jahren 2010 und 2011 kam es auf Ebene der EU-27 zu
einer Erholung des Verbrauchs der privaten Haushalte, auf die ein Rückgang im
Jahr 2012 folgte. In Griechenland ist der Verbrauch der privaten Haushalte seit
Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise gesunken, und die Zahlen haben sich von
Jahr zu Jahr verschlechtert. Verbrauch der privaten Haushalte
(Veränderung in % im Vergleich zum Vorjahr) || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 EU-27 || 0,44 || -1,67 || 1,04 || 0,26 || -0,74 Griechenland || 4,67 || -1,91 || -6,39 || -7,91 || -9,07 Quelle: Eurostat 13. Nach dem ELSTAT-Bericht über
Einkommen und Lebensbedingungen der Haushalte lebten 23 % der Griechen im
Jahr 2012 unterhalb der Armutsgrenze[8]. 14. Laut einer aktuellen im Juli 2014
veröffentlichten Studie[9]
des INE-GSEE[10]
gaben drei von vier Arbeitern/Arbeiterinnen oder Angestellten an, dass ihr
Einkommensniveau wegen Lohnkürzungen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr
gesunken ist. Außerdem waren 38 % der Befragten der Meinung, dass ihr
Gehalt/Lohn im nächsten Quartal nochmals gekürzt wird. Die Mehrzahl der
Befragten hatte ihre Ausgaben entsprechend reduziert, insbesondere diejenigen
für nicht lebensnotwendige Güter, wie Zeitschriften und Zeitungen. 15. Bislang wurde für das
Verlagswesen ein weiterer EGF-Antrag[11]
aufgrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gestellt. Ereignisse, die die Entlassungen bzw.
die Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben 16. Den griechischen Behörden zufolge
haben vor allem zwei Umstände die Entlassungen ausgelöst: 1. der Rückgang des
verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte infolge der erhöhten Steuerlast,
der sinkenden Gehälter (sowohl der privaten als auch der öffentlichen Arbeitnehmer/-innen
und der steigenden Arbeitslosigkeit, was zu einem hohen Kaufkraftverlust und
der Notwendigkeit führte, Prioritäten bei den Ausgaben zu setzen und die
Ausgaben für als nicht lebensnotwendig geltende Güter des täglich Gebrauchs zu
drosseln; 2. die drastische Einschränkung der Kreditvergabe an Unternehmen und
Einzelpersonen aufgrund fehlender Liquidität der griechischen Banken. Laut der
griechischen Zentralbank ist aufgrund des Cashflow-Defizits der griechischen
Banken die Jahreswachstumsrate der an private Haushalte und an Unternehmen
(ausgenommen Finanzunternehmen) vergebenen Darlehen seit 2010 negativ.[12] 17. In den Jahren 2009-2012
stellten in der Branche der Massenmedien tätige Unternehmen ihre Tätigkeit ein
oder senkten die Löhne ihrer Mitarbeiter.[13]
In diesem Kontext verzeichneten die Massenmedienunternehmen schrumpfende
Einnahmen, da die Werbeausgaben, eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen,
drastisch zurückgingen: im Jahr 2012 machten die Werbeausgaben in den
Massenmedien 1,14 Mrd. EUR aus, während sie sich im Jahr 2008 noch auf
2,67 Mrd. EUR beliefen; das stellt einen Rückgang von 57 % dar.[14] 18. In der Folge hatten Massenmedienunternehmen
aller Arten und Kategorien zunehmend mit ernsthaften Problemen zu kämpfen, um
ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Aus der Zahlungsbilanz geht hervor, dass sich
die Gesamtverbindlichkeiten der Massenmedienunternehmen in den Jahren 2010 und 2011
auf mehr als 3,2 Mrd. EUR beliefen; die Hälfte davon waren
kurzfristige Verbindlichkeiten.[15] 19. Vor diesem Hintergrund hatten
die Verlage beträchtliche Rentabilitätsprobleme, da sich ihre
Finanzierungselemente und ihre Leistung während der Krise noch weiter
verschlechterten. Die nachstehende Tabelle mit einer Übersicht über den Umsatz
der Verlagsbranche veranschaulicht den anhaltenden Abwärtstrend der vergangenen
Jahre: Der Umsatzindex der Unternehmen der Verlagsbranche (Abt. 58) ist in
den letzten drei Jahren (2010-2013) um mehr als 40 % zurückgegangen.
Dieser Abwärtstrend wird auch für 2014 erwartet. Tabelle 1: Entwicklung des Umsatzindexes im
Verlagswesen
(Abt. 58 NACE-Rev.-2) in Griechenland (2010-2014) || 2010 || 2011 || 2012 || 2013 || VERÄNDERUNG 2010-2013 || 2014 Abt. 58 Verlagswesen (Bezugsjahr: 2005 = 100) || 76,3 || 55,9 || 47,8 || 45,5 || -40,4 || 43,8 (Schätzung) 20. Die Liquiditätsunterdeckung
als Nebeneffekt der Rezession der griechischen Wirtschaft hat die
Schwierigkeiten der Unternehmen aus der Verlagsbranche noch verschärft. 21. Die Unternehmen dieser Branche
(Zeitungen, Zeitschriften usw.) verzeichneten aufgrund der rückläufigen
Nachfrage nach ihren Produkten im Zeitraum 2009-2013 einen Rückgang des
Verkaufs von 60 %. Aufgrund des ständig sinkenden Einkommens veränderten
sich die Konsumgewohnheiten und das Konsumverhalten der griechischen
Verbraucher, die sich auf die Deckung ihres Grundbedarfs konzentrierten. Dieser
Abwärtstrend ist für die Zeitungsverlage in Attika, die einen Großteil der
Massenmedienunternehmen ausmachen, charakteristisch: sie verloren während der
Krise die Hälfte ihrer Leserschaft (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Entwicklung der Zeitungsauflage in
Attika in ausgewählten Kategorien (2008-2013) || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013 SONNTAGSZEITUNGEN || 1 130 178 || 1 115 732 || 971 287 || 861 111 || 730 425 || 676 537 MORGENZEITUNGEN || 59 581 || 52 280 || 41 262 || 31 686 || 28 385 || 6 916 ABENDZEITUNGEN || 254 694 || 226 055 || 203 961 || 174 804 || 130 100 || 101 754 WÖCHENTLICHE FINANZZEITUNGEN || 43 065 || 27 621 || 34 665 || 20 721 || 15 206 || 9 016 INSGESAMT || 1 487 518 || 1 421 688 || 1 251 175 || 1 088 322 || 904 116 || 794 223 22. In der Folge gingen die
Beschäftigungsquoten erheblich zurück; laut dem griechischen Arbeitsinstitut
sank die Beschäftigung im Verlagswesen (Abt. 58 NACE-Rev.-2) im Zeitraum 2010-2013
um 28,7 Prozentpunkte.[16] Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage 23. Die Entlassungen haben
beträchtliche negative Auswirkungen auf die lokale, regionale und nationale
Wirtschaft. Die Zahl der Arbeitslosen in Griechenland vervierfachte sich im
Zeitraum 2008-2013. Arbeitslosenquote Quelle: Eurostat[17] 24. Gleichzeitig lag die
Arbeitslosenquote in der Region Attika im 1. Quartal 2014 bei 28 %
(gegenüber einem Landesdurchschnitt von 27,8 %).[18] Der Beitrag der Region
zum griechischen BIP macht 43 % aus (insofern schlägt sich die Krise bei
den Unternehmen der Region auf die gesamte griechische Wirtschaft nieder). Die
Region hat auch den größten Anteil von Arbeitslosen in Griechenland, was sich
negativ auf die Lage der Arbeitskräfte in Attika auswirkt. 25. Darüber hinaus ist
festgestellt worden, dass die meisten Unternehmen im Großraum Athen im
Allgemeinen mit Rentabilitätsproblemen zu kämpfen haben. Vor diesem Hintergrund
ist es offensichtlich, dass die Entlassungen bei den Verlagen eine Region übermäßig
belasten, die bereits stark durch die negativen Folgen der Krise in
Mitleidenschaft gezogen worden ist. Vorgesehene Begünstigte und vorgeschlagene
Maßnahmen Vorgesehene Begünstigte 26. Voraussichtlich nehmen 705 Arbeitskräfte
an den Maßnahmen teil, also alle für eine Unterstützung in Frage kommenden
entlassenen Arbeitskräfte. Nachstehend die Aufschlüsselung dieser Arbeitskräfte
nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe: Kategorie || Zahl der Begünstigten Geschlecht: || Männer: || 391 || (55,46 %) || Frauen: || 314 || (44,54 %) Staatsangehörigkeit: || EU-Bürger/-innen: || 693 || (98,30 %) || Nicht-EU-Bürger/‑innen: || 12 || (1,70 %) Altersgruppe: || 15- bis 24-Jährige: || 12 || (1,70 %) || 25- bis 29-Jährige: || 40 || (5,67 %) || 30- bis 54-Jährige: || 576 || (81,71 %) || 55- bis 64-Jährige: || 71 || (10,07 %) || über 64-Jährige: || 6 || (0,85 %) Förderfähigkeit der vorgeschlagenen
Maßnahmen 27. Bei den personalisierten
Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden
sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen: –
Berufsberatung: Diese
begleitende Maßnahme, die allen Teilnehmern angeboten wird, besteht aus
folgenden Phasen: 1 Datenerfassung und Bedarfsanalyse. Die erste Maßnahme, die allen Teilnehmern angeboten wird, umfasst die
Erfassung von Daten und die Ermittlung der persönlichen, beruflichen und
sozialen Bedürfnisse sowie die Bereitstellung von Informationen über verfügbare
Leistungen und Schulungsprogramme sowie über geforderte Kompetenzen und
Ausbildungen. 2 Übersicht über die persönlichen und
beruflichen Qualifikationen. Mit dieser Maßnahme
sollen Arbeitskräfte dabei unterstützt werden, ihre Kompetenzen und ihre
Möglichkeiten entsprechend ihren Interessen zu ermitteln und eine realistische
Berufsplanung vorzunehmen. Die Kompetenzbewertung umfasst intensive und
personalisierte Beratung und wird als mehrstufiges Modell aufgebaut; die
betroffenen Personen und die Berater bearbeiten gemeinsam ein Thema (z. B.
Chancen, Interessen, Motivationsanalyse und Erwartungen, Hemmnisse). Nach
diesen Bewertungen wird ein Papier über die persönlichen und beruflichen
Qualifikationen erstellt, das einen kurzen Überblick über die Kompetenzen der
betreffenden Person, ihr individuelles Projekt und einen Aktionsplan enthält. 3 Verfahren zur Entwicklung persönlicher und
beruflicher Qualifikationen. Dazu zählen: (1)
Festlegung beruflicher Ziele sowie Aktivitäten zur Arbeitsuche; (2) Ermittlung
und Bewertung von Beschäftigungsmöglichkeiten; (3) Bewerbungsverfahren; (4)
Verfassen eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens; (5) Vorbereitung auf
ein Bewerbungsgespräch; (6) Vermittlung von Grundkenntnissen über den
Arbeitsmarkt und über institutionelle, beschäftigungsrelevante, unternehmerische
und rechtliche Aspekte. 4 Durchführung des persönlichen Aktionsplans. Die Berater unterstützen die Arbeitskräfte auch bei der Umsetzung
ihrer Fortbildungspläne und ihrer persönlichen Pläne zur Wiedereingliederung in
den Arbeitsmarkt. An einer Existenzgründung interessierten Teilnehmern werden
im Rahmen dieser Berufsberatung allgemeine Unterstützung und Beratung auf dem
Weg zum Unternehmertum angeboten. 5 Begleitung. Die
Teilnehmer werden während sechs Monaten nach Ende der Durchführung der
Maßnahmen weiterhin begleitet. –
Weiterbildung und Berufsbildung. Hierbei werden den Arbeitskräften Berufsbildungsmaßnahmen angeboten,
die ihrem im Zuge der Berufsberatung ermittelten Bedarf entsprechen, und zwar
in Bereichen und Branchen, die gute Entwicklungsaussichten bieten und dem
festgestellten Bedarf des Arbeitsmarkts entsprechen. Es werden zwei Arten der
Schulung angeboten: Programme der beruflichen Weiterbildung sowie spezielle
Kurse oder Bildungsprogramme. –
Beihilfe zur Unternehmensgründung. Arbeitskräfte, die ein Unternehmen gründen, erhalten bis zu 15 000 EUR
als Beitrag zur Deckung der dabei entstehenden Kosten. In Griechenland stellt
der Zugang zu Finanzmitteln eine der größten Schwierigkeiten dar, denen
Unternehmer bei einer Unternehmensgründung begegnen. Aufgrund des
Liquiditätsengpasses lehnen die Banken die meisten Darlehensanträge ab. Mit
dieser finanziellen Unterstützung zielt diese Maßnahme auf die Förderung des
Unternehmertums ab. –
Beihilfe für die Arbeitsuche sowie Beihilfe für
Schulungen. Die Begünstigten erhalten 50 EUR für
jeden Tag ihrer Teilnahme, um die Kosten der Beteiligung an der Berufsberatung
zu decken. Während der Weiterbildung beträgt die Beihilfe 6 EUR pro
Stunde. –
Mobilitätsbeihilfe.
Personen, die eine Arbeit annehmen, die einen Umzug erfordert, erhalten einen
Pauschalbetrag von 2000 EUR zur Deckung der notwendigen Ausgaben. 28. Die hier beschriebenen
vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den
förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese
Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen. 29. Die griechischen Behörden
legten die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für die
betreffenden Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von
Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der
Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt. Veranschlagte Haushaltsmittel 30. Die Gesamtkosten werden auf 6 244 500 EUR
geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 6 034 500 EUR
und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie
Kontrolle und Berichterstattung mit 210 000 EUR veranschlagt werden. 31. Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 3 746 700 EUR (60 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Teilnehmerzahl || Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in (in EUR) || Geschätzte Gesamtkosten (in EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung) Berufsberatung || 705 || 1 250 || 881 250 Berufliche Bildung || 460 || 2 400 || 1 104 000 Spezielle Schulung/Bildung || 245 || 4 000 || 980 000 Beihilfe zur Unternehmensgründung || 80 || 15 000 || 1 200 000 Zwischensumme (a): Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen || – || 4 165 250 (69,02 %) Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung) Beihilfen für die Arbeitsuche || 705 || 1 250 || 881 250 Aus- und Weiterbildungsbeihilfen || 460 || 1 800 || 828 000 Mobilitätsbeihilfen || 80 || 2 000 || 160 000 Zwischensumme (b): Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen || – || 1 869 250 (30,98 %) Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung 1. Vorbereitungsmaßnahmen || – || 40 000 2. Verwaltung || – || 40 000 3. Information und Werbung || – || 100 000 4. Kontrolle und Berichterstattung || – || 30 000 Zwischensumme (c): Prozentsatz der Gesamtkosten || – || 210 000 (3,36 %) Gesamtkosten (a + b + c): || – || 6 244 500 EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten) || – || 3 746 700 32. Die Kosten der in der
vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen
werden, übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets der
personalisierten Dienstleistungen nicht. Die griechischen Behörden haben
bestätigt, dass die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Personen an den
Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die
Durchführung der Maßnahmen ist. 33. Die griechischen Behörden
haben bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit, in
Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die
Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen. Zeitraum, in dem Ausgaben für einen
Finanzbeitrag in Frage kommen 34. Die griechischen Behörden
leiteten am 28. November 2014 die personalisierten Dienstleistungen
zugunsten der zu unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für die unter
Nummer 27 dargelegten Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 28. November
2014 bis zum 28. November 2016 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in
Frage. 35. Den griechischen Behörden
entstanden ab dem 3. November 2014 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des
EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information
und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum
vom 3. November 2014 bis zum 28. Mai 2017 für einen Finanzbeitrag aus
dem EGF in Frage. Komplementarität mit aus nationalen
Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen 36. Die Quelle der nationalen Vor-
oder Kofinanzierung ist das öffentliche Investitionsprogramm des griechischen
Ministeriums für Entwicklung. 37. Die griechischen Behörden
haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus
dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der
Union unterstützt werden. Verfahren für die Anhörung der
vorgesehenen Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie
lokaler und regionaler Gebietskörperschaften 38. Die griechischen Behörden
gaben an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in
Absprache mit den Vertretern der zu unterstützenden Personen (Vereinigung der
Journalisten der Tageszeitungen von Athen – ΕΣΗΕΑ –,
Vereinigung der Beschäftigten der Tageszeitungen von Athen –
ΕΠΗΕΑ – und Arbeitsinstitut GSEE) ausgearbeitet wurde.
Am 17. Juni 2014 übermittelten sie dem Minister und dem stellvertretenden
Minister für Arbeit ein Schreiben, in dem sie Informationen über die Krise in
der gesamten Medienbranche infolge der wirtschaftlichen Rezession des Landes
lieferten, über die hohe Zahl von in der Medienbranche tätigen Unternehmen, die
ihre Tätigkeit eingestellt, die Löhne ihrer Mitarbeiter kürzten, Arbeitskräfte
entlassen haben usw., berichteten und die Behörden ersuchten, zu prüfen, ob ein
Antrag auf einen EGF-Finanzbeitrag in Frage käme. Am 27. Juni 2014 fand
ein erstes Treffen zwischen der Verwaltungsbehörde des EGF in Griechenland
(EYSEKT) und den Vertretern von ΕΣΗΕΑ,
ΕΠΗΕΑ und des Arbeitsinstituts GSEE statt. An einem
zweiten Treffen, das am 31. Juli 2014 stattfand, nahmen Vertreter der
Koordinations- und Überwachungsbehörde für die ESF-Maßnahmen (EYSEKT), Vertreter
von ΕΣΗΕΑ, ΕΠΗΕΑ und des
Arbeitsinstituts GSEE sowie Arbeitnehmervertreter teil. Auf dieser Sitzung
lieferten die Arbeitnehmervertreter detaillierte Angaben zu dem möglichen Fall,
und die Vertreter von ΕΣΗΕΑ,
ΕΠΗΕΑ und des Arbeitsinstituts GSEE erklärten sich
bereit, die Arbeitskräfte über den Antrag auf einen Finanzbeitrag des
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu informieren.
Anschließend erörterten alle Teilnehmer die Ausgestaltung der vorgeschlagenen
individualisierten Maßnahmen für die Begünstigten. 39. Die Vorschläge der
Arbeitnehmervertreter basierten auf den Bedürfnissen der Arbeitskräfte und der
auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichteten
Position der Sozialpartner. 40. EYSEKT arbeitete bei der
Ausgestaltung der vorgeschlagenen individualisierten Maßnahmen für die
Begünstigten mit allen beteiligten Parteien zusammen. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 41. Der Antrag enthält eine
Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten
der beteiligten Stellen dargelegt sind. Griechenland hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und
kontrolliert wird, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in
Griechenland verwalten und kontrollieren. Die Koordinations- und
Überwachungsbehörde für die ESF-Maßnahmen (EYSEKT) fungiert als
Verwaltungsbehörde, der Finanzkontrollausschuss (EDEL) als Prüfbehörde und die
Sonderzahlstelle als Bescheinigungsbehörde. Verpflichtungszusagen des betreffenden
Mitgliedstaats 42. Die griechischen Behörden
haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben: –
Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der
Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und
bei ihrer Durchführung beachtet. –
Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften
über Massenentlassungen wurden eingehalten. –
Die entlassenden Unternehmen sind ihren rechtlichen
Verpflichtungen im Hinblick auf die Entlassungen nachgekommen und haben für
ihre Arbeitskräfte entsprechende Vorkehrungen getroffen, sofern sie nach den
Entlassungen ihre Tätigkeit fortgesetzt haben. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden einzelne
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Branchen dienen. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch
andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden
Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden. –
Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den
verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über
staatliche Beihilfen. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Haushaltsvorschlag 43. Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013
zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[19] darf die
Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR
(zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. 44. Nach Prüfung des Antrags
hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der
EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden
Personen, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die
Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 3 746 700 EUR (60 %
der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit
ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann. 45. Der vorgeschlagene Beschluss
über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[20] vom Europäischen
Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen. Verwandte Rechtsakte 46. Zeitgleich mit ihrem Vorschlag
für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des
Betrags von 3 746 700 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie
vor. 47. Zum selben Zeitpunkt, zu dem
die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF
annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über
einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische
Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme
des EGF erlassen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(Antrag EGF/2014/015 GR/Attica Publishing activities) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember
2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020)
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[21], insbesondere auf
Artikel 15 Absatz 4, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem
Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im
Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[22], insbesondere auf
Nummer 13, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitnehmer/-innen
und Selbständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im
Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 546/2009
des Europäischen Parlaments und des Rates[23]
oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise arbeitslos
geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. (2) Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates[24] darf die
Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR
(zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. (3) Am 4. September 2014
stellte Griechenland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen[25]
bei 46 Unternehmen, die im Wirtschaftszweig NACE-Rev.2-Abteilung 58
(Verlagswesen)[26]
in der NUTS-2-Region Attika (EL30) in Griechenland tätig waren. Der Antrag
wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF. Die
Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 3 746 700 EUR
bereitzustellen. (4) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Griechenland
eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird der EGF in Anspruch
genommen, damit der Betrag von 3 746 700 EUR an Mitteln für
Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in
Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [2] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen
Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG
über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). [3] Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November
2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation
der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung
der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012,
S. 34). [4] Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013. [5] Zur Liste der betroffenen Unternehmen und zur Zahl der
Arbeitskräfte, die bei den einzelnen Unternehmen entlassen wurden, siehe
Anhang. [6] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung. [7] http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/forecasts/2014_autumn_forecast_en.htm [8] In Griechenland liegt die Armutsgrenze bei 5708 EUR
pro Jahr pro Person (für Alleinstehende) und bei 11 986 EUR für
Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren. [9] http://www.inegsee.gr/wp-content/uploads/2014/07/Symperasmata.pdf [10] Institut für Arbeit des Allgemeinen Gewerkschaftsbunds
Griechenlands. [11] EGF/2009/024 NL Noord Holland and Zuid Holland (KOM(2010) 532). [12] http://www.bankofgreece.gr/BogEkdoseis/Summary_Annrep2013.pdf [13] http://www.efsyn.gr/?p=5033 [14] http://www.3comma14.gr/pi/?survey=16005 [15] http://www.efsyn.gr/?p=5033 [16] http://www.inegsee.gr [17] Code tsdec450. [18] Quelle: Griechisches Statistisches Amt,
Arbeitskräfteerhebungen, Daten des 1. Quartals. [19] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [20] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [21] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [22] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [23] ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 26. [24] Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember
2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020
(ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884). [25] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung. [26] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der
EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). Unternehmen und Zahl der Entlassungen T.C.T. MEDIA GROUP ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 2 D.A. ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 2 D.B.A.S. ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 6 QUEUE PRINT ΜΟΝΟΠΡΟΣΩΠΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΠΕΡΙΟΡΙΣΜΕΝΗΣ ΕΥΘΥΝΗΣ || 1 METRORAMA ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΠΕΡΙΟΡΙΣΜΕΝΗΣ ΕΥΘΥΝΗΣ || 1 MOTORPRESS HELLAS ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 11 MULTIMEDIA ΕΦΑΡΜΟΓΕΣ ΠΛΗΡΟΦΟΡΙΚΗΣ ΜΕΣΩΝ ΕΝΗΜΕΡΩΣΗΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 10 PEGASUS MAGAZINES PUBLICATIONS AEE || 3 PRESS TABAC ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΔΙΑΧΕΙΡΙΣΗΣ ΜΕΣΩΝ ΕΝΗΜΕΡΩΣΗΣ || 2 REAL MEDIA ΜΕΣΑ ΜΑΖΙΚΗΣ ΕΝΗΜΕΡΩΣΗΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 7 SPORTDAY ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΠΑΡΑΓΩΓΙΚΗ & ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΓΡΑΦΙΚΩΝ ΤΕΧΝΩΝ || 6 TRECK Α.Β.Ε.Ε.Ε. ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΓΡΑΦΙΚΕΣ ΤΕΧΝΕΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΒΙΟΜΗΧΑΝΙΚΗ & ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 6 UP ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 22 WEB ENTERTAINMENT ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 8 ΑΝΕΞΑΡΤΗΤΑ ΜΕΣΑ ΜΑΖΙΚΗΣ ΕΝΗΜΕΡΩΣΗΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 9 ΑΝΝΑ ΒΕΝΕΤΣΑΝΟΥ & ΣΙΑ ΕΤΕΡΟΡΥΘΜΟΣ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 1 ΑΝΩΝΥΜΟΣ ΒΙΟΜΗΧΑΝΙΚΗ ΕΚΤΥΠΩΤΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΒΙΒΛΙΟΔΕΣΙΕΣ ΕΝΤΥΠΩΝ DIAMOND PRINT || 14 ΑΤΤΙΚΕΣ ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 14 GRAFOPRINT Α.Β.Ε.Ε. ΓΡΑΦΙΚΩΝ ΤΕΧΝΩΝ || 10 ΔΗΜΟΚΡΑΤΙΚΟΣ ΤΥΠΟΣ ΕΙΔΗΣΕΟΓΡΑΦΙΚΗ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 25 ΔΗΜΟΣΙΟΓΡΑΦΙΚΟΣ ΟΡΓΑΝΙΣΜΟΣ ΛΑΜΠΡΑΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ - ΔΟΛ || 64 ΔΙΟΠΤΡΑ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 3 Ε. ΣΠΥΡΟΥ - Γ. Κ. ΣΠΥΡΟΥ & ΣΙΑ ΟΜΟΡΡΥΘΜΟΣ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 1 ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΕΘΝΟΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 21 ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΛΥΜΠΕΡΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 92 ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΠΡΩΤΟ ΘΕΜΑ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 19 ΕΚΤΥΠΩΣΕΙΣ IRIS Α.Ε.Β.Ε. || 32 ΕΝΤΥΠΟΕΚΔΟΤΙΚΗ Α.Ε.Β.Ε.Τ. || 2 ΕΞΕΡΕΥΝΗΤΗΣ - EXPLORER ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΜΠΟΡΙΚΗ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΚΤΥΠΩΤΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 22 EXPRESS - Δ. ΚΑΛΟΦΩΛΙΑΣ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΚΤΥΠΩΤΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 16 ΖΑΓΚΛΗΣ || 2 Η ΕΠΟΧΗ ΕΚΔΟΤΙΚΟΣ ΔΗΜΟΣΙΟΓΡΑΦΙΚΟΣ ΣΥΝΕΤΑΙΡΙΣΜΟΣ ΠΟΛΙΤΙΚΩΝ & ΠΟΛΙΤΙΣΤΙΚΩΝ ΜΕΛΕΤΩΝ || 3 Η ΝΑΥΤΕΜΠΟΡΙΚΗ Π.ΑΘΑΝΑΣΙΑΔΗΣ & ΣΙΑ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 31 Η.ΜΕ.ΠΕ.Τ. ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΕΚΔΟΣΕΩΝ ΗΜΕΡΗΣΙΟΥ - ΠΕΡΙΟΔΙΚΟΥ ΤΥΠΟΥ ΚΑΙ ΗΛΕΚΤΟΝΙΚΩΝ ΜΜΜ || 25 ΗΜΕΡΗΣΙΑ Α.Ε.Ε. || 9 Θ.Μ. ΝΙΚΟΛΑΪΔΗΣ ΔΗΜΟΣΙΟΓΡΑΦΙΚΕΣ & ΑΘΛΗΤΙΚΕΣ ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 9 ΚΑΘΗΜΕΡΙΝΕΣ ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 33 ΚΕΡΔΟΣ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 11 Κ.Μ.Π. ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 6 ΠΑΡΟΝ ΕΚΔΟΣΕΙΣ Ε.Π.Ε. || 2 SELENA ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 10 ΣΥΓΧΡΟΝΗ ΕΠΟΧΗ ΕΚΔΟΤΙΚΗ Α.Ε.Β.Ε. || 18 ΤΗΛΕΡΑΜΑ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΚΔΟΤΙΚΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 6 ΤΡΙΤΗ ΟΨΗ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ ΗΛΕΚΤΡΟΝΙΚΩΝ ΕΚΔΟΣΕΩΝ || 35 Χ. Κ. ΤΕΓΟΠΟΥΛΟΣ ΕΚΔΟΣΕΙΣ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 52 ΧΡΥΣΗ ΕΥΚΑΙΡΙΑ ΑΝΩΝΥΜΗ ΕΤΑΙΡΕΙΑ || 21 Unternehmen insgesamt: 46 || Entlassungen insgesamt: || 705