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Document 52015DC0088

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2014 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

/* COM/2015/088 final */

52015DC0088

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2014 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten /* COM/2015/088 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Qualität der 2014 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

INHALTSVERZEICHNIS

1.    Hintergrund. 2

2.    Hauptergebnisse der Bewertung der 2014 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates. 2

2.1.     Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit 2

2.1.1.      Aktualität 2

2.1.2.      Zuverlässigkeit 3

2.1.3.      Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen. 4

2.1.4.      Zusatztabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise. 6

2.1.5.      Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite. 6

2.2.     Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten. 6

2.2.1.      Informationsaustausch und Präzisierungen. 6

2.2.2.      Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche. 7

2.2.3.      Gezielte Beratung durch Eurostat 7

2.2.4.      Einleitung einer Untersuchung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet 8

2.2.5.      Aktuelle Methodikfragen. 8

2.2.6.      Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat 9

2.3.     Veröffentlichung. 9

2.3.1.      Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen. 9

2.3.2.      Vorbehalte zur Datenqualität 10

2.3.3.      Änderungen an den gemeldeten Daten. 10

2.3.4.      Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen) 10

3.    Schlussfolgerungen. 11

1. Hintergrund

Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD)[1] (geänderte Fassung) sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) (im Folgenden „Eurostat“) dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht erstattet. In diesem jährlichen Bericht werden Aktualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Kohärenz der Daten sowie die Einhaltung der Verbuchungsregeln bewertet. Der vorangegangene Bericht (über die Datenübermittlung von 2013)[2] wurde von der Kommission am 7. März 2014 genehmigt.

Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten und der ihnen zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat, die im Oktober 2014 erstmals gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013 des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union[3] (ESVG 2010) erstellt wurden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Faktoren, auf die das öffentliche Defizit bzw. der öffentliche Überschuss und die Änderung des Schuldenstands des Sektors Staat zurückgeführt werden können. Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat diese Daten zweimal pro Jahr mit den „VÜD-Datenübermittlungstabellen“ und den ergänzenden Informationen, die im „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, in der „Zusatztabelle für die Finanzkrise“ enthalten sind, und auch im Wege der bilateralen Präzisierungen von Mitgliedstaaten. Außerdem führt Eurostat zur Pflege eines ständigen Dialogs mit den Mitgliedstaaten regelmäßig sogenannte VÜD-Gesprächsbesuche durch.

Der vorliegende Bericht beruht auf den wichtigsten Ergebnissen der VÜD-Datenmeldungen des Jahres 2014, wobei die letzte Datenlieferung vom Oktober 2014 im Mittelpunkt steht. Soweit dies zweckmäßig ist, werden Vergleiche mit den im April 2014 sowie mit den im Jahr 2013 gemeldeten Daten durchgeführt.

2. Hauptergebnisse der Bewertung der 2014 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates

2.1. Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit 2.1.1. Aktualität

Die Mitgliedstaaten müssen Eurostat ihre tatsächlichen und geplanten VÜD-Daten zweimal jährlich mitteilen, und zwar jeweils vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober.[4] Im Jahr 2014 deckten die VÜD-Meldungen die Jahre 2010 bis 2014 ab. Bei den Zahlen für 2014 handelt es sich um die von den nationalen Behörden geplanten Daten, bei den Zahlen für 2010 bis 2013 um tatsächliche Daten.[5] Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bewertet Eurostat die von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen, nicht jedoch die geplanten Daten.

Die Fristen für die Datenübermittlung werden sehr genau eingehalten. 2014 übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten innerhalb der für die beiden VÜD-Meldungen jeweils rechtsverbindlichen Frist. Was die geplanten Daten anlangt, so wurden sie für das Jahr 2014 von einigen Ländern später als die tatsächlichen Daten gemeldet.

2.1.2. Zuverlässigkeit

Korrekturen zwischen den für April 2014 und für Oktober 2014 zu übermittelnden Daten waren vorwiegend auf die Einführung des neuen ESVG 2010 und anderer Änderungen im Bereich der Statistik zurückzuführen. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wurde die Schuldenquote vor allem deshalb stärker als die Defizitquote korrigiert, weil öffentliche Einheiten dem Sektor Staat neu zugeordnet und beim BIP beträchtliche Steigerungen verzeichnet wurden.

Mit dem neuen ESVG 2010 wurden drei wesentliche Änderungen im Bereich der Methodik eingeführt:

· Eine Änderung betrifft die Kriterien zur Abgrenzung des Sektors Staat, das zur Neuzuordnung von Einheiten innerhalb oder außerhalb des Sektors Staat führen kann

· Eine weitere Änderung betrifft die Verbuchung von Pauschalbeträgen, die im Zusammenhang mit der Übertragung von Pensionsfonds an den Staat gezahlt werden

· Schließlich wurde eine Anpassung bei Nettozinsströmen im Zusammenhang mit Swaps und Forward Rate Agreements zurückgenommen

Eine ausführliche Tabelle mit den wichtigsten Änderungen in jedem Mitgliedstaat beziehungsweise Jahr wurde in die Oktober-Pressemitteilung aufgenommen.[6]

Die höchsten positiven Korrekturen[7] wurden beim Defizit für 2013 in Prozent des BIP bei Irland (+1,5 Prozentpunkte), Luxemburg (+0,6 Prozentpunkte), Zypern (+0,5 Prozentpunkte) und Griechenland (+0,5 Prozentpunkte) vorgenommen. Die höchste negative Korrektur[8] beim Defizit betraf Litauen (-0,5 Prozentpunkte), bei fünf Mitgliedstaaten lag der Wert bei -0,3 Prozentpunkten. Normalerweise haben BIP-Korrekturen zwar keine erheblichen Auswirkungen auf die Defizitquoten der einzelnen Staaten, aber mit dem ESVG 2010 und anderen (in einigen Fällen an Benchmarks vorgenommenen) Änderungen haben mehrere Mitgliedstaaten ihr BIP stark korrigiert (im Allgemeinen nach oben). Die Defizitquoten für 2013 haben sich bei Zypern (+0,5 Prozentpunkte), Irland (+0,4 Prozentpunkte), Slowenien (+0,4 Prozentpunkte) und dem Vereinigten Königreich (+0,3 Prozentpunkte) dadurch stark verbessert, dass das BIP jeweils nach oben korrigiert wurde.

Was die durch die Einführung des ESVG 2010 bedingten Korrekturen des Defizits für 2013 betrifft, so fielen diese für Irland (+0,9 Prozentpunkte) und Griechenland (+0,3 Prozentpunkte) am positivsten und für Litauen (-0,5 Prozentpunkte) und das Vereinigte Königreich (-0,4 Prozentpunkte) am negativsten aus.

Andere größere (nicht mit der Einführung des ESVG 2010 zur Erstellung der Haushaltsdaten oder Änderungen beim BIP zusammenhängende) Korrekturen des Defizits für 2013 betrafen Luxemburg (+0,5 Prozentpunkte), die Slowakei (+0,3 Prozentpunkte), Estland (-0,3 Prozentpunkte) und Belgien (‑0,4 Prozentpunkte).

Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat ihre Schuldenquoten für 2013 stark korrigiert. Der Nennereffekt von BIP-Korrekturen hat gewöhnlich größere Auswirkungen auf die Schuldenquote des Sektor Staat als auf die Defizitquote des Sektors Staat. Wenn das BIP nach oben korrigiert wird, so führt dies dazu, dass die Schuldenquote (insbesondere bei einem hohen Schuldenstand) erheblich zurückgeht.

Neun Mitgliedstaaten haben ihre Schuldenquoten für 2013 um 2 Prozentpunkte oder mehr korrigiert: Zypern (-9,5 Prozentpunkte), Niederlande (-4,9 Prozentpunkte), Italien (-4.8 Prozentpunkte), Vereinigtes Königreich (-3,3 Prozentpunkte), Malta (‑3,2 Prozentpunkte), Schweden (-2,0 Prozentpunkte), Belgien (+3,0 Prozentpunkte), Österreich (+6,7 Prozentpunkte) und Kroatien (+8,6 Prozentpunkte).

Die Änderungen beim BIP wirkten sich in Irland und Zypern besonders deutlich auf die Schuldenquote aus, auch wenn dies im Fall Irlands (ebenso wie bei Portugal) weitgehend durch die Effekte des ESVG 2010 wettgemacht wurde.

Die durch die Einführung des ESVG 2010 bedingten Korrekturen beim Schuldenstand (Nenner) traten bei allen EU-Ländern mit Ausnahme Dänemarks wesentlich deutlicher zutage als mit anderen Gründen zusammenhängende Korrekturen. Diese anderen Korrekturen hatten dennoch relativ starke Auswirkungen in Belgien (+1,7 Prozentpunkte), Dänemark (+1,1 Prozentpunkte) und Frankreich (+0,9 Prozentpunkte).

2.1.3. Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen

Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine rechtliche Verpflichtung und eine Voraussetzung dafür, dass Eurostat die Qualität der Daten ordnungsgemäß überwachen kann. Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen Informationen; der letztgenannte Begriff „bezeichnet insbesondere

a)         Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen;

b)         Aufstellungen;

c)         VÜD-Datenübermittlungstabellen;

d)         zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen.“

Es gibt vier wichtige Arten von VÜD-Datenübermittlungstabellen. Tabelle 1 enthält die Datenmeldungen zur Höhe von Defizit bzw. Überschuss und Schuldenstand des Sektors Staat, die Tabellen 2A bis 2D enthalten die Daten zur Erläuterung der Umlegung der nationalen Definitionen des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos auf das Defizit bzw. den Überschuss jedes einzelnen Teilsektors. Die Daten in den Tabellen 3A bis 3D liefern Erklärungen dafür, wie das Defizit bzw. der Überschuss des Sektors Staat und andere relevante Faktoren zu den Schwankungen des Schuldenstands des Sektors Staat und zur Schuldenkonsolidierung beitragen. In Tabelle 4 finden sich hauptsächlich Daten über Handelskredite und Anzahlungen.[9] Das Ausfüllen der VÜD-Tabellen 1 bis 3 ist eine rechtliche Verpflichtung. Die Tabellen 1 und 2A (Zentralstaat) beziehen sich auf die Jahre 2010 bis 2014, die übrigen Tabellen auf die Jahre 2010 bis 2013.[10]

Die meisten Mitgliedstaaten haben sämtliche VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt.[11] Sämtliche Mitgliedstaaten machten für alle Teilsektoren Angaben über den Zusammenhang zwischen den Arbeitsergebnissen und dem VÜD-Überschuss bzw. VÜD-Defizit, als sie im Oktober 2014 die Daten für die VÜD-Tabellen 2 übermittelten. Beim Vereinigten Königreich gelangte man zu dem Schluss, dass die Arbeitsergebnisse auf der Grundlage des ESVG 2010 berechnet sind. Aus diesem Grund werden nur sehr wenige Anpassungen zur Umrechnung der Arbeitsergebnisse in Defizit/Überschuss nach dem ESVG gemeldet. Auch eine Reihe anderer Länder meldet nur eine geringe Anzahl von Umrechnungspositionen.

Was die VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten nicht alle Mitgliedstaaten sämtliche Untergliederungen. Insbesondere wurden nicht immer die erforderlichen Angaben für die Positionen „Kredite“ und „Anteilsrechte“ vorgelegt.

Trotz der in einigen Mitgliedstaaten erzielten Verbesserungen lässt die Gesamterfassung bei der VÜD-Tabelle 4 in vielen Fällen nach wie vor zu wünschen übrig. Insbesondere übermitteln mehrere Länder keine vollständigen Daten zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen, der einen besseren Überblick über die Verbindlichkeiten des Staates ermöglicht.

Die Vollständigkeit der VÜD-Tabellen ist noch verbesserungsbedürftig. Allerdings wirken sich die noch verbleibenden Probleme wohl kaum auf die Datenqualität aus.

Der „Fragebogen zu den Datenübermittlungstabellen“[12] wurde von allen Mitgliedstaaten beantwortet. Was die Erfassung und die Qualität der Antworten betrifft, so wurden gegenüber den Vorjahren erneut Verbesserungen erzielt. Es bedarf aber noch weiterer Fortschritte, da einige Länder nicht alle im Fragebogen verlangten Angaben machten. Dies gilt insbesondere für Daten zu Forderungen und Schuldenaufhebungen im Sektor Staat, die Aufschlüsselung sonstiger Forderungen/Verbindlichkeiten, die Verbuchung staatlicher Garantien (hauptsächlich für den Teilsektor Gemeinden) und die Daten zu Kapitalzuführungen.

2.1.4. Zusatztabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise

Seit dem 15. Juli 2009 erhebt Eurostat in einer Zusatztabelle Daten über die Finanzkrise, 2014 waren es Daten über den Zeitraum von 2007 bis 2013. Bis auf acht Mitgliedstaaten (Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei) meldeten alle Mitgliedstaaten verschiedene staatliche Eingriffe, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise im Zeitraum von 2007 bis 2013 durchgeführt wurden. Eurostat veröffentlichte zusätzlich zu seinen VÜD-Pressemitteilungen einen Vermerk, in dem diese Daten analysiert wurden.[13]

2.1.5. Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite

Die Mitgliedstaaten übermitteln auch Daten über bilaterale zwischenstaatliche Kredite, die in der Regel im Rahmen von Finanzhilfeprogramm gewährt werden. Angaben dazu sowie über zwischenstaatliche Kredite im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) finden sich in der VÜD-Pressemitteilung. Die Daten für 2013 betreffen hauptsächlich an Griechenland, Irland und Portugal vergebene Kredite.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat das Volumen dieser bilateralen zwischenstaatlichen Kredite sowie die Vergabe zwischenstaatlicher Kredite im Rahmen der EFSF deutlich zugenommen. Diese Mittel werden von den Aggregaten des Maastricht-Schuldenstands für die EU-28 und für das Euro-Währungsgebiet abgezogen[14], da beide auf konsolidierter Basis ausgewiesen werden. Aufgrund dieser Konsolidierung handelt es sich bei den Aggregaten für die EU-28 und für das Euro-Währungsgebiet nicht um die Summe des Schuldenstandes aller Mitgliedstaaten (die oben erwähnten zwischenstaatlichen Kredite bleiben zur Vermeidung einer Doppelbuchung nämlich unberücksichtigt).

In den für die Mitgliedstaaten für die Jahre 2011, 2012 und 2013 übermittelten Zahlen sind folglich auch die mit der EFSF in Zusammenhang stehenden Beträge berücksichtigt.

2.2. Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten 2.2.1. Informationsaustausch und Präzisierungen

Während des Übermittlungszeitraums zwischen dem Ende der Meldefrist am 1. Oktober und der Veröffentlichung der Daten am 21. Oktober 2014 setzte sich Eurostat mit den nationalen statistischen Ämtern aller Mitgliedstaaten in Verbindung und erbat weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Verfahrens fand zwischen Eurostat und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr statt. Ein erstes Ersuchen um Präzisierung wurde an alle Mitgliedstaaten vor dem 4. Oktober verschickt. Ein zweites Ersuchen ging an 21 Mitgliedstaaten und ein drittes an fünf Mitgliedstaaten. Ein viertes und fünftes Ersuchen um Präzisierung wurde an einen Mitgliedstaat verschickt. Eurostat ersuchte einige Länder um revidierte Datenübermittlungstabellen.

2.2.2. Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche

In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, die regelmäßig in den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen zur Überprüfung der gemeldeten Daten, zur Untersuchung methodischer Fragen, zur Erörterung der statistischen Quellen sowie zur Beurteilung der Einhaltung der einschlägigen Verbuchungsregeln, was etwa die Abgrenzung des Sektors Staat, den Verbuchungszeitpunkt sowie die Zuordnung der Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates anbelangt. In den vergangenen Jahren werden regelmäßige VÜD-Gesprächsbesuche in kürzeren Abständen durchgeführt, die nach einem von Eurostat entwickelten Verfahren für die Bewertung des Länderrisikos festgelegt werden.

Falls eine konkrete wichtige Angelegenheit mit einem Mitgliedstaat angesprochen wird, die sich nur bei einem persönlichen Treffen mit den zuständigen Behörden klären lässt, dann wird in einem verkürzten Verfahren ein Ad-hoc-Besuch in dem Mitgliedstaat angesetzt.

Bis November 2014 führte Eurostat die folgenden VÜD-Gesprächsbesuche durch: Bulgarien (22. und 23. Januar), Belgien (3. bis 5. Februar), Deutschland (26. und 27. Februar), Griechenland (20. und 21. März), Malta (20. und 21. Mai), Ungarn (10. und 11. Juni), Frankreich (25. und 26. Juni), Österreich (7. und 8. Juli), Griechenland (22. und 23. September), Zypern (24. und 25. September), Dänemark (24. und 25. September), Portugal (10. und 11. November), Tschechische Republik (19. und 20. November) und Irland (26. bis 28. November). Hinzu kamen Ad-hoc-Besuche in Belgien (13. und 14. Februar), Polen (2. September), Rumänien (8. September) und Luxemburg (18. September). Eurostat stattete einen technischen Besuch in Kroatien vom 2. bis zum 4. Juni ab, ferner im Vorfeld des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet einen Besuch in Litauen am 5. und 6. März und einen Besuch zu Ausbildungszwecken in Kroatien (am 8. und 9. September).

Die endgültigen Ergebnisse aller Gesprächsbesuche mit der Beschreibung der vereinbarten Aktionspunkte und der aktuellen Lage werden an den Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelt und auf der Eurostat-Website veröffentlicht. Mit der Umsetzung dieser Aktionspunkte werden im Laufe der Zeit schrittweise Verbesserungen der Datenqualität erreicht.

Methodenbezogene Besuche finden nur statt, wenn Eurostat signifikante Risiken oder Probleme bei der Datenqualität – insbesondere im Zusammenhang mit den herangezogenen Methoden, Konzepten oder Zuordnungen – festgestellt hat. 2014 wurden keine methodenbezogenen Besuche durchgeführt.

2.2.3. Gezielte Beratung durch Eurostat

Die Mitgliedstaaten wenden sich regelmäßig an Eurostat, um Probleme im Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu klären, die künftige oder vergangene Vorgänge betreffen. Eurostat führt eine Beratung im Einklang mit den bestehenden Leitlinien durch. Im Sinne der in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) vorgesehenen Transparenz veröffentlicht Eurostat, sofern der betroffene Mitgliedstaat dagegen keine Einwände erhebt, die Beratungsergebnisse.[15] Eurostat veröffentlichte 2014 sechzehn Ex-ante-Beratungen.

2.2.4. Einleitung einer Untersuchung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet

Die Kommission wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ermächtigt, Untersuchungen einzuleiten, wenn Verdacht auf Manipulationen der Statistiken durch „vorsätzliche Meldungen falscher Zahlen“ oder „schwerwiegende Nachlässigkeit“ besteht. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 wurden Untersuchungsverfahren eingeführt, und es wurde die Möglichkeit geschaffen, im Falle der Manipulation von Statistiken finanzielle Sanktionen (in Höhe von bis zu 0,2 % des BIP) zu verhängen.

Die Europäische Kommission hat am 11. Juli 2014 beschlossen, eine offizielle Untersuchung über eine etwaige Manipulation von Statistiken in der Region Valencia (Comunidad Valenciana) in Spanien einzuleiten.[16]

Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob vorsätzliche Meldungen falscher Zahlen oder schwerwiegende Nachlässigkeit im Zuge der Berichterstattung über die Ausgaben in der Region dazu geführt haben, dass die nationalen Schulden- und Defizitdaten Spaniens im Zeitraum von 1988 bis 2011 falsch dargestellt wurden.

Die Kommission nützt hiermit erstmals ihre neuen, im Gesetzgebungspaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung („Six Pack“) vorgesehenen Befugnisse und geht einer mutmaßlichen Manipulation der Schulden- und Defizitdaten eines Mitgliedstaats nach. Wird nach Ansicht der Kommission durch die Untersuchung das Vorliegen einer falschen Darstellung bestätigt, so kann sie eine Empfehlung dafür aussprechen, dass der Rat gegen den Mitgliedsstaat eine Geldbuße verhängt. Die Untersuchung ist noch im Gange. Die Kommission bezweifelt nicht, dass die VÜD-Statistiken in Spanien derzeit korrekt sind.

2.2.5. Aktuelle Methodikfragen

Wie üblich hat Eurostat die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des ESVG 2010 insbesondere mit Blick auf seine jüngsten Beschlüsse nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bewertet. Diese Beschlüsse sind im „Manual on Government Deficit and Debt“ (MGDD) enthalten, dessen aktuellste Fassung im August 2014 veröffentlicht wurde.[17] Die neue Fassung besteht aus acht Teilen, von denen aber nur einige Kapitel aktualisiert und damit an das ESVG 2010 angepasst werden mussten.

Eurostat stellt zusätzliche Dokumentation mit Anleitungen zur Methodik in den Bereichen VÜD-Verbuchungsregeln und Statistik der Staatsfinanzen (GFS) als Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen des ESVG 2010 zur Verfügung. Anleitungen zur Methodik werden unter der Verantwortung von Eurostat nach Rücksprache mit den Mitgliedstaaten herausgegeben. Im Jahr 2014 veröffentlichte Eurostat drei Leitfäden zu folgenden Themen:

- Zuordnung von zentralen Bevorratungsstellen (ZBS) im ESVG 2010

- latente Steueransprüche (DTA) und die Verbuchung von mit latenten Steueransprüchen zusammenhängen Steuergutschriften im ESVG 2010

- Claw-Back-Klauseln bei der Nettoveräußerung von Vermögenswerten durch den Staat im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Seit Januar 2013 stellt Eurostat auf seiner Website die Aufstellung der VÜD-Verfahren („Inventory of EDP processes“) ein. Darin werden die Verfahrensschritte und Grundsätze beschrieben, die Eurostat bei der Überprüfung von VÜD-Daten anwendet.

2.2.6. Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat

Mit den in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) festgelegten Datenübermittlungsfristen (1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres) sollte die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden jährlichen und vierteljährlichen Konten des Sektors Staat gewährleistet sein, die Eurostat mit verschiedenen ESVG-Übermittlungstabellen zur Verfügung gestellt werden. Eurostat analysiert systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenlieferungen mit den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat. Beispielsweise sollten die Summen der Ausgaben und Einnahmen des Sektors Staat mit der gemeldeten Defizitangabe übereinstimmen. Bei den vierteljährlichen Finanzkonten des Sektors Staat wurde die Frist, die Ländern des Euro-Währungsgebiets zur Meldung vorläufiger Daten eingeräumt wird, allerdings so gesetzt, dass sie vor dem Termin der VÜD-Datenübermittlung abläuft (t + 85 Tage).

Insgesamt stimmen in den vergangenen Jahren die VÜD-Daten mit den übermittelten, nach dem ESVG 2010 erstellten Konten des Sektor Staats stärker überein, was für nichtfinanzielle Daten im Allgemeinen eher zutrifft als für finanzielle Daten. Bei der Meldung vom Oktober 2014 stimmten die VÜD-Zahlen und die jährlichen und vierteljährlichen Hauptaggregate für den Sektor Staat (ESVG-Tabellen 2 und 25) bei den nichtfinanziellen Daten und beim vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand vollkommen überein. Allerdings müssen die Mitgliedstaaten weiterhin an der Übereinstimmung zwischen VÜD- und ESVG-Tabellen bei den finanziellen Daten arbeiten. Zu nennenswerten Abweichungen zwischen den VÜD-Daten und den vierteljährlichen Finanzkonten kam es bei der Datenübermittlung vom Oktober 2014 bei fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Griechenland, Luxemburg und Österreich). Kleinere Unterschiede wurden bei vier Ländern festgestellt.

2.3. Veröffentlichung 2.3.1. Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen

In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) heißt es in Artikel 14 Absatz 1: „Die Kommission (Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Berichterstattungsfristen … bereit. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“

Die Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand wurden am 23. April[18] und am 21. Oktober 2014[19] zusammen mit allen von den Mitgliedstaaten vorgelegten Meldetabellen veröffentlicht. Seit Februar 2012 veröffentlicht Eurostat in einem Rhythmus von etwa T+115 Tagen regelmäßig eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen Maastricht-Schuldenstand. Seit Februar 2014 verbreitet Eurostat auch eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen gesamtstaatlichen Defizit.

Die Mitgliedstaaten veröffentlichen nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) ihre tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand. Alle Mitgliedstaaten veröffentlichen Daten zu Defizit und Schuldenstand auf nationaler Ebene. Wie die meisten Mitgliedstaaten Eurostat mitgeteilt haben, ist es dort gängige Praxis, alle VÜD-Tabellen zu veröffentlichen. Sechs Mitgliedstaaten (Bulgarien, Italien, Luxemburg, Malta, Polen und die Slowakei) veröffentlichen nur einige Meldetabellen, und ein Mitgliedstaat, nämlich Frankreich, veröffentlicht gar keine VÜD-Tabellen auf nationaler Ebene.

2.3.2. Vorbehalte zur Datenqualität

Eurostat äußerte einen Vorbehalt gegenüber den von den Niederlanden im April 2014 mit der VÜD-Meldung übermittelten Daten, weil unklar war, wie sich die Maßnahmen statistisch auswirken würden, die die Niederlande im Zusammenhang mit der Verstaatlichung und Sanierung von SNS Reaal im Jahr 2013 getroffen hatten. Nach Klärung der Frage mit der niederländischen Statistikbehörde zog Eurostat den Vorbehalt anlässlich der VÜD-Meldung im Oktober 2014 zurück.

Eurostat zog im April 2014 auch einen Vorbehalt gegenüber den Daten zurück, die Österreich mit der VÜD-Meldung im Oktober 2013 übermittelt hatte und bei denen unklar war, wie sich die Schlussfolgerungen des Rechnungshofberichts zum Land Salzburg statistisch auswirken würden. Nach einer Untersuchung des Falles durch die österreichische Statistikbehörde wurden bei den gemeldeten Defizit- und Schuldenstandsdaten die notwendigen Korrekturen vorgenommen.

2.3.3. Änderungen an den gemeldeten Daten

Eurostat hat keine Änderungen an den Daten vorgenommen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der VÜD-Datenübermittlungen vom April und Oktober 2014 gemeldet wurden.

2.3.4. Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen[20])

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) gehören die VÜD-Aufstellungen zu den statistischen Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen, damit Eurostat die Einhaltung der ESVG-Regeln überprüfen kann. Die Verordnung sieht des Weiteren vor, dass die Veröffentlichung dieser Aufstellungen auf nationaler Ebene verpflichtend ist. Eurostat führte ein neues Format für die VÜD-Aufstellungen ein, das Änderungen bei der Struktur vorsieht sowie ausführlichere Informationen vorschreibt. Die aktualisierten VÜD-Aufstellungen wurden am 12. Dezember 2013 veröffentlicht.[21]

Die neuen VÜD-Aufstellungen sind für zwanzig Mitgliedstaaten auf der Eurostat-Website abrufbar. In den übrigen Mitgliedstaaten (Belgien, Kroatien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Vereinigtes Königreich) wird noch an den neuen Aufstellungen gearbeitet. Was die Durchführungspläne angeht, so steht Eurostat mit den Mitgliedstaaten in einem ständigen Dialog. Die Verzögerungen sind darauf zurückzuführen, dass der Umsetzung des ESVG 2010 Priorität eingeräumt wird. Man einigte sich auf ein neues, auf das ESVG 2010 abgestimmtes Muster für die Aufstellungen, das gegen Ende 2015 veröffentlicht werden soll.

3. Schlussfolgerungen

Eurostat erkennt an, dass in Sachen Übereinstimmung und Vollständigkeit der übermittelten Daten generell Verbesserungen erzielt wurden. Trotzdem bleiben noch einige Fragen offen. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen zur Verbesserung des Erfassungsgrads und der Qualität der gemeldeten Handelskreditdaten intensivieren und dasselbe Qualitätsniveau wie bei der Berechnung anderer Verbindlichkeiten des Staates erreichen. Dies gilt insbesondere für Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Malta, die Niederlande und das Vereinigte Königreich.

Im Jahr 2014 äußerte Eurostat einen Vorbehalt gegenüber den Daten, die im April 2014 mit der VÜD-Meldung für die Niederlande übermittelt wurden. Der Vorbehalt wurde im Oktober 2014 zurückgezogen. Die VÜD-Pressemitteilung vom Oktober 2014 enthielt keine weiteren Vorbehalte oder Änderungen zur Datenmeldung, die erstmals nach dem ESVG 2010 erfolgte. Die Korrekturen an früheren Daten über Defizit und Schuldenstand waren durch die Umsetzung des ESVG 2010 voll und ganz gerechtfertigt. Insgesamt stellt Eurostat fest, dass 2014 bei der Qualität der übermittelten Haushaltsdaten weitere Fortschritte erzielt wurden. Im Allgemeinen stellten die Mitgliedstaaten Angaben von besserer Qualität zur Verfügung, was sowohl für die VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch für andere relevante statistische Meldungen zutraf.

[1]               ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

[2]               COM(2014) 122 final.

[3]               ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1-727.

[4]               Artikel 3 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung).

[5]               Die tatsächlichen Daten unterteilen sich in endgültige, halbendgültige oder geschätzte Zahlen.

[6]               Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2022675/Revisions-gov-deficit-debt-2010-2013.pdf/e1fb4083-c18a-4f69-9dbc-138fb73ad9a5.

[7]               Abnahme des Defizits.

[8]               Zunahme des Defizits.

[9]               Siehe Erklärungen für das Ratsprotokoll vom 22. November 1993: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/gfs/images/e/e7/Statements_9817.en93.pdf.

[10]             In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (geänderte Fassung) wird nicht ausdrücklich verlangt, dass geplante Daten in anderen VÜD-Tabellen als Tabelle 1 und 2A bereitzustellen sind.

[11]             Die VÜD-Datenübermittlungstabellen der Mitgliedstaaten sind auf der Eurostat-Website verfügbar: Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure/edp-notification-tables.

[12]             In den dreizehn Abschnitten dieses Fragebogens werden quantitative und gelegentlich qualitative Angaben über mehrere Bereiche verlangt, etwa Transaktionen mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von militärischem Gerät, staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates zugunsten von öffentlichen Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften usw.

[13]             Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2022675/Background-note-fin-crisis-Oct-2014-final.pdf.

[14]             Nach dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, das den Verträgen beigefügt ist, handelt es sich beim öffentlichen Schuldenstand um alle konsolidierten am Jahresende ausstehenden Bruttoverbindlichkeiten des Sektors Staat (zum Nominalwert). Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 479/2009, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 220/2014 der Kommission, sind darin folgende, im ESVG 2010 definierte Rubriken enthalten: Bargeld und Einlagen (AF.2), Schuldverschreibungen (AF.3) und Kredite (AF.4).

[15]             Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/methodology/advice-to-member-states.

[16]             C(2014) 4856 final.

[17]             Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-14-010.

[18]             Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5178982/2-23042014-AP-EN.PDF/83e13609-68f7-4cac-9dd7-0ccf92663564?version=1.0.

[19]             Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5182258/2-21102014-AP-EN.PDF/497e3b55-dca0-482f-93e0-d82f81bc92d7?version=1.0.

[20]             Aufstellungen der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrunde liegenden Konten des Staates verwendet werden.

[21]             http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure/edp-inventories

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