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Document 52015DC0088
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the quality of fiscal data reported by Member States in 2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2014 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2014 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten
/* COM/2015/088 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2014 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten /* COM/2015/088 final */
BERICHT
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die
Qualität der 2014 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten INHALTSVERZEICHNIS 1. Hintergrund. 2 2. Hauptergebnisse
der Bewertung der 2014 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und
Schuldenstand des Staates. 2 2.1. Aktualität,
Zuverlässigkeit und Vollständigkeit 2 2.1.1. Aktualität 2 2.1.2. Zuverlässigkeit 3 2.1.3. Vollständigkeit der
Tabellen und Begleitinformationen. 4 2.1.4. Zusatztabellen im
Zusammenhang mit der Finanzkrise. 6 2.1.5. Fragebogen zum Thema
zwischenstaatliche Kredite. 6 2.2. Einhaltung der
Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten. 6 2.2.1. Informationsaustausch
und Präzisierungen. 6 2.2.2. Gesprächsbesuche und
methodenbezogene Besuche. 7 2.2.3. Gezielte Beratung
durch Eurostat 7 2.2.4. Einleitung einer
Untersuchung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen
Überwachung im Euro-Währungsgebiet 8 2.2.5. Aktuelle
Methodikfragen. 8 2.2.6. Übereinstimmung mit
den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat 9 2.3. Veröffentlichung. 9 2.3.1. Veröffentlichung von
Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen. 9 2.3.2. Vorbehalte zur
Datenqualität 10 2.3.3. Änderungen an den
gemeldeten Daten. 10 2.3.4. Veröffentlichung von
Metadaten (Aufstellungen) 10 3. Schlussfolgerungen. 11 1.
Hintergrund Artikel 8
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates über die
Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD)[1]
(geänderte Fassung) sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) (im Folgenden
„Eurostat“) dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von
den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht
erstattet. In diesem jährlichen Bericht werden Aktualität, Zuverlässigkeit,
Vollständigkeit und Kohärenz der Daten sowie die Einhaltung der
Verbuchungsregeln bewertet. Der vorangegangene Bericht (über die
Datenübermittlung von 2013)[2]
wurde von der Kommission am 7. März 2014 genehmigt. Eurostat
bewertet regelmäßig die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen
Daten und der ihnen zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat, die im
Oktober 2014 erstmals gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013 des
Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union[3]
(ESVG 2010) erstellt wurden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Faktoren, auf
die das öffentliche Defizit bzw. der öffentliche Überschuss und die Änderung
des Schuldenstands des Sektors Staat zurückgeführt werden können. Die
Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat diese Daten zweimal pro Jahr mit den
„VÜD-Datenübermittlungstabellen“ und den ergänzenden Informationen, die im
„Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, in der „Zusatztabelle für
die Finanzkrise“ enthalten sind, und auch im Wege der bilateralen
Präzisierungen von Mitgliedstaaten. Außerdem führt Eurostat zur Pflege eines
ständigen Dialogs mit den Mitgliedstaaten regelmäßig sogenannte
VÜD-Gesprächsbesuche durch. Der vorliegende
Bericht beruht auf den wichtigsten Ergebnissen der VÜD-Datenmeldungen des
Jahres 2014, wobei die letzte Datenlieferung vom Oktober 2014 im
Mittelpunkt steht. Soweit dies zweckmäßig ist, werden Vergleiche mit den im
April 2014 sowie mit den im Jahr 2013 gemeldeten Daten durchgeführt. 2.
Hauptergebnisse der Bewertung der 2014 gemeldeten
Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates
2.1.
Aktualität,
Zuverlässigkeit und Vollständigkeit
2.1.1.
Aktualität
Die
Mitgliedstaaten müssen Eurostat ihre tatsächlichen und geplanten VÜD-Daten
zweimal jährlich mitteilen, und zwar jeweils vor dem 1. April und vor dem
1. Oktober.[4]
Im Jahr 2014 deckten die VÜD-Meldungen die Jahre 2010 bis 2014 ab. Bei den
Zahlen für 2014 handelt es sich um die von den nationalen Behörden geplanten
Daten, bei den Zahlen für 2010 bis 2013 um tatsächliche Daten.[5]
Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 bewertet Eurostat die von den Mitgliedstaaten gemeldeten
tatsächlichen, nicht jedoch die geplanten Daten. Die Fristen für
die Datenübermittlung werden sehr genau eingehalten. 2014 übermittelten alle
Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten innerhalb der für die beiden
VÜD-Meldungen jeweils rechtsverbindlichen Frist. Was die geplanten Daten
anlangt, so wurden sie für das Jahr 2014 von einigen Ländern später als
die tatsächlichen Daten gemeldet.
2.1.2.
Zuverlässigkeit
Korrekturen
zwischen den für April 2014 und für Oktober 2014 zu übermittelnden
Daten waren vorwiegend auf die Einführung des neuen ESVG 2010 und anderer
Änderungen im Bereich der Statistik zurückzuführen. Im Gegensatz zu den
vergangenen Jahren wurde die Schuldenquote vor allem deshalb stärker als die
Defizitquote korrigiert, weil öffentliche Einheiten dem Sektor Staat neu
zugeordnet und beim BIP beträchtliche Steigerungen verzeichnet wurden. Mit dem neuen
ESVG 2010 wurden drei wesentliche Änderungen im Bereich der Methodik
eingeführt: ·
Eine
Änderung betrifft die Kriterien zur Abgrenzung des Sektors Staat, das zur
Neuzuordnung von Einheiten innerhalb oder außerhalb des Sektors Staat führen
kann ·
Eine
weitere Änderung betrifft die Verbuchung von Pauschalbeträgen, die im
Zusammenhang mit der Übertragung von Pensionsfonds an den Staat gezahlt werden ·
Schließlich
wurde eine Anpassung bei Nettozinsströmen im Zusammenhang mit Swaps und Forward
Rate Agreements zurückgenommen Eine
ausführliche Tabelle mit den wichtigsten Änderungen in jedem Mitgliedstaat
beziehungsweise Jahr wurde in die Oktober-Pressemitteilung aufgenommen.[6] Die höchsten
positiven Korrekturen[7]
wurden beim Defizit für 2013 in Prozent des BIP bei Irland
(+1,5 Prozentpunkte), Luxemburg (+0,6 Prozentpunkte), Zypern
(+0,5 Prozentpunkte) und Griechenland (+0,5 Prozentpunkte)
vorgenommen. Die höchste negative Korrektur[8] beim Defizit
betraf Litauen (-0,5 Prozentpunkte), bei fünf Mitgliedstaaten lag der Wert
bei -0,3 Prozentpunkten. Normalerweise haben BIP-Korrekturen zwar keine
erheblichen Auswirkungen auf die Defizitquoten der einzelnen Staaten, aber mit
dem ESVG 2010 und anderen (in einigen Fällen an Benchmarks vorgenommenen)
Änderungen haben mehrere Mitgliedstaaten ihr BIP stark korrigiert (im
Allgemeinen nach oben). Die Defizitquoten für 2013 haben sich bei Zypern
(+0,5 Prozentpunkte), Irland (+0,4 Prozentpunkte), Slowenien
(+0,4 Prozentpunkte) und dem Vereinigten Königreich (+0,3 Prozentpunkte)
dadurch stark verbessert, dass das BIP jeweils nach oben korrigiert wurde. Was die durch
die Einführung des ESVG 2010 bedingten Korrekturen des Defizits für 2013
betrifft, so fielen diese für Irland (+0,9 Prozentpunkte) und Griechenland
(+0,3 Prozentpunkte) am positivsten und für Litauen
(-0,5 Prozentpunkte) und das Vereinigte Königreich
(-0,4 Prozentpunkte) am negativsten aus. Andere größere
(nicht mit der Einführung des ESVG 2010 zur Erstellung der Haushaltsdaten
oder Änderungen beim BIP zusammenhängende) Korrekturen des Defizits für 2013
betrafen Luxemburg (+0,5 Prozentpunkte), die Slowakei
(+0,3 Prozentpunkte), Estland (-0,3 Prozentpunkte) und Belgien (‑0,4 Prozentpunkte). Eine Reihe von
Mitgliedstaaten hat ihre Schuldenquoten für 2013 stark korrigiert. Der
Nennereffekt von BIP-Korrekturen hat gewöhnlich größere Auswirkungen auf die
Schuldenquote des Sektor Staat als auf die Defizitquote des Sektors Staat. Wenn
das BIP nach oben korrigiert wird, so führt dies dazu, dass die Schuldenquote
(insbesondere bei einem hohen Schuldenstand) erheblich zurückgeht. Neun
Mitgliedstaaten haben ihre Schuldenquoten für 2013 um 2 Prozentpunkte oder
mehr korrigiert: Zypern (-9,5 Prozentpunkte), Niederlande
(-4,9 Prozentpunkte), Italien (-4.8 Prozentpunkte), Vereinigtes Königreich
(-3,3 Prozentpunkte), Malta (‑3,2 Prozentpunkte), Schweden
(-2,0 Prozentpunkte), Belgien (+3,0 Prozentpunkte), Österreich
(+6,7 Prozentpunkte) und Kroatien (+8,6 Prozentpunkte). Die Änderungen
beim BIP wirkten sich in Irland und Zypern besonders deutlich auf die
Schuldenquote aus, auch wenn dies im Fall Irlands (ebenso wie bei Portugal)
weitgehend durch die Effekte des ESVG 2010 wettgemacht wurde. Die durch die
Einführung des ESVG 2010 bedingten Korrekturen beim Schuldenstand (Nenner)
traten bei allen EU-Ländern mit Ausnahme Dänemarks wesentlich deutlicher zutage
als mit anderen Gründen zusammenhängende Korrekturen. Diese anderen Korrekturen
hatten dennoch relativ starke Auswirkungen in Belgien
(+1,7 Prozentpunkte), Dänemark (+1,1 Prozentpunkte) und Frankreich
(+0,9 Prozentpunkte).
2.1.3.
Vollständigkeit der Tabellen und
Begleitinformationen
Das Ausfüllen
der Meldetabellen ist eine rechtliche Verpflichtung und eine Voraussetzung
dafür, dass Eurostat die Qualität der Daten ordnungsgemäß überwachen kann. Nach
Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte
Fassung) übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen
Informationen; der letztgenannte Begriff „bezeichnet insbesondere a) Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; b) Aufstellungen; c) VÜD-Datenübermittlungstabellen; d) zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im
Zusammenhang mit den Datenübermittlungen.“ Es gibt vier
wichtige Arten von VÜD-Datenübermittlungstabellen. Tabelle 1 enthält die
Datenmeldungen zur Höhe von Defizit bzw. Überschuss und Schuldenstand des
Sektors Staat, die Tabellen 2A bis 2D enthalten die Daten zur Erläuterung
der Umlegung der nationalen Definitionen des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos
auf das Defizit bzw. den Überschuss jedes einzelnen Teilsektors. Die Daten in
den Tabellen 3A bis 3D liefern Erklärungen dafür, wie das Defizit bzw. der
Überschuss des Sektors Staat und andere relevante Faktoren zu den Schwankungen
des Schuldenstands des Sektors Staat und zur Schuldenkonsolidierung beitragen.
In Tabelle 4 finden sich hauptsächlich Daten über Handelskredite und
Anzahlungen.[9]
Das Ausfüllen der VÜD-Tabellen 1 bis 3 ist eine rechtliche Verpflichtung.
Die Tabellen 1 und 2A (Zentralstaat) beziehen sich auf die Jahre 2010
bis 2014, die übrigen Tabellen auf die Jahre 2010 bis 2013.[10] Die meisten
Mitgliedstaaten haben sämtliche VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt.[11]
Sämtliche Mitgliedstaaten machten für alle Teilsektoren Angaben über den
Zusammenhang zwischen den Arbeitsergebnissen und dem VÜD-Überschuss bzw.
VÜD-Defizit, als sie im Oktober 2014 die Daten für die VÜD-Tabellen 2
übermittelten. Beim Vereinigten Königreich gelangte man zu dem Schluss, dass
die Arbeitsergebnisse auf der Grundlage des ESVG 2010 berechnet sind. Aus
diesem Grund werden nur sehr wenige Anpassungen zur Umrechnung der
Arbeitsergebnisse in Defizit/Überschuss nach dem ESVG gemeldet. Auch eine Reihe
anderer Länder meldet nur eine geringe Anzahl von Umrechnungspositionen. Was die
VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten nicht alle Mitgliedstaaten sämtliche
Untergliederungen. Insbesondere wurden nicht immer die erforderlichen Angaben
für die Positionen „Kredite“ und „Anteilsrechte“ vorgelegt. Trotz der in
einigen Mitgliedstaaten erzielten Verbesserungen lässt die Gesamterfassung bei
der VÜD-Tabelle 4 in vielen Fällen nach wie vor zu wünschen übrig.
Insbesondere übermitteln mehrere Länder keine vollständigen Daten zum
Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen, der
einen besseren Überblick über die Verbindlichkeiten des Staates ermöglicht. Die
Vollständigkeit der VÜD-Tabellen ist noch verbesserungsbedürftig. Allerdings
wirken sich die noch verbleibenden Probleme wohl kaum auf die Datenqualität
aus. Der „Fragebogen
zu den Datenübermittlungstabellen“[12]
wurde von allen Mitgliedstaaten beantwortet. Was die Erfassung und die Qualität
der Antworten betrifft, so wurden gegenüber den Vorjahren erneut Verbesserungen
erzielt. Es bedarf aber noch weiterer Fortschritte, da einige Länder nicht alle
im Fragebogen verlangten Angaben machten. Dies gilt insbesondere für Daten zu
Forderungen und Schuldenaufhebungen im Sektor Staat, die Aufschlüsselung
sonstiger Forderungen/Verbindlichkeiten, die Verbuchung staatlicher Garantien
(hauptsächlich für den Teilsektor Gemeinden) und die Daten zu
Kapitalzuführungen.
2.1.4.
Zusatztabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise
Seit dem
15. Juli 2009 erhebt Eurostat in einer Zusatztabelle Daten über die
Finanzkrise, 2014 waren es Daten über den Zeitraum von 2007 bis 2013. Bis auf
acht Mitgliedstaaten (Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Kroatien,
Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei) meldeten alle Mitgliedstaaten
verschiedene staatliche Eingriffe, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise im
Zeitraum von 2007 bis 2013 durchgeführt wurden. Eurostat veröffentlichte
zusätzlich zu seinen VÜD-Pressemitteilungen einen Vermerk, in dem diese Daten
analysiert wurden.[13]
2.1.5.
Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite
Die
Mitgliedstaaten übermitteln auch Daten über bilaterale zwischenstaatliche Kredite,
die in der Regel im Rahmen von Finanzhilfeprogramm gewährt werden. Angaben dazu
sowie über zwischenstaatliche Kredite im Rahmen der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) finden sich in der VÜD-Pressemitteilung.
Die Daten für 2013 betreffen hauptsächlich an Griechenland, Irland und Portugal
vergebene Kredite. Vor dem
Hintergrund der Finanzkrise hat das Volumen dieser bilateralen
zwischenstaatlichen Kredite sowie die Vergabe zwischenstaatlicher Kredite im
Rahmen der EFSF deutlich zugenommen. Diese Mittel werden von den Aggregaten des
Maastricht-Schuldenstands für die EU-28 und für das Euro-Währungsgebiet
abgezogen[14],
da beide auf konsolidierter Basis ausgewiesen werden. Aufgrund dieser
Konsolidierung handelt es sich bei den Aggregaten für die EU-28 und für das
Euro-Währungsgebiet nicht um die Summe des Schuldenstandes aller
Mitgliedstaaten (die oben erwähnten zwischenstaatlichen Kredite bleiben zur
Vermeidung einer Doppelbuchung nämlich unberücksichtigt). In den für die
Mitgliedstaaten für die Jahre 2011, 2012 und 2013 übermittelten Zahlen
sind folglich auch die mit der EFSF in Zusammenhang stehenden Beträge
berücksichtigt.
2.2.
Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der
statistischen Daten
2.2.1.
Informationsaustausch und Präzisierungen
Während des
Übermittlungszeitraums zwischen dem Ende der Meldefrist am 1. Oktober und
der Veröffentlichung der Daten am 21. Oktober 2014 setzte sich Eurostat
mit den nationalen statistischen Ämtern aller Mitgliedstaaten in Verbindung und
erbat weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der
Verbuchungsregeln bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Verfahrens
fand zwischen Eurostat und den nationalen Behörden ein intensiver
Schriftverkehr statt. Ein erstes Ersuchen um Präzisierung wurde an alle Mitgliedstaaten
vor dem 4. Oktober verschickt. Ein zweites Ersuchen ging an
21 Mitgliedstaaten und ein drittes an fünf Mitgliedstaaten. Ein viertes
und fünftes Ersuchen um Präzisierung wurde an einen Mitgliedstaat verschickt.
Eurostat ersuchte einige Länder um revidierte Datenübermittlungstabellen.
2.2.2.
Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche
In der
Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) sind Gesprächsbesuche und
methodenbezogene Besuche vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, die regelmäßig in
den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen zur Überprüfung der gemeldeten Daten,
zur Untersuchung methodischer Fragen, zur Erörterung der statistischen Quellen
sowie zur Beurteilung der Einhaltung der einschlägigen Verbuchungsregeln, was
etwa die Abgrenzung des Sektors Staat, den Verbuchungszeitpunkt sowie die
Zuordnung der Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates anbelangt. In den
vergangenen Jahren werden regelmäßige VÜD-Gesprächsbesuche in kürzeren
Abständen durchgeführt, die nach einem von Eurostat entwickelten Verfahren für
die Bewertung des Länderrisikos festgelegt werden. Falls eine
konkrete wichtige Angelegenheit mit einem Mitgliedstaat angesprochen wird, die
sich nur bei einem persönlichen Treffen mit den zuständigen Behörden klären
lässt, dann wird in einem verkürzten Verfahren ein Ad-hoc-Besuch in dem
Mitgliedstaat angesetzt. Bis
November 2014 führte Eurostat die folgenden VÜD-Gesprächsbesuche durch:
Bulgarien (22. und 23. Januar), Belgien (3. bis 5. Februar),
Deutschland (26. und 27. Februar), Griechenland (20. und 21. März),
Malta (20. und 21. Mai), Ungarn (10. und 11. Juni), Frankreich (25. und
26. Juni), Österreich (7. und 8. Juli), Griechenland (22. und
23. September), Zypern (24. und 25. September), Dänemark (24. und 25. September),
Portugal (10. und 11. November), Tschechische Republik (19. und
20. November) und Irland (26. bis 28. November). Hinzu kamen
Ad-hoc-Besuche in Belgien (13. und 14. Februar), Polen
(2. September), Rumänien (8. September) und Luxemburg (18. September).
Eurostat stattete einen technischen Besuch in Kroatien vom 2. bis zum
4. Juni ab, ferner im Vorfeld des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet einen
Besuch in Litauen am 5. und 6. März und einen Besuch zu Ausbildungszwecken
in Kroatien (am 8. und 9. September). Die endgültigen
Ergebnisse aller Gesprächsbesuche mit der Beschreibung der vereinbarten
Aktionspunkte und der aktuellen Lage werden an den Wirtschafts- und
Finanzausschuss übermittelt und auf der Eurostat-Website veröffentlicht. Mit
der Umsetzung dieser Aktionspunkte werden im Laufe der Zeit schrittweise
Verbesserungen der Datenqualität erreicht. Methodenbezogene
Besuche finden nur statt, wenn Eurostat signifikante Risiken oder Probleme bei
der Datenqualität – insbesondere im Zusammenhang mit den herangezogenen
Methoden, Konzepten oder Zuordnungen – festgestellt hat. 2014 wurden keine
methodenbezogenen Besuche durchgeführt.
2.2.3.
Gezielte Beratung durch Eurostat
Die
Mitgliedstaaten wenden sich regelmäßig an Eurostat, um Probleme im Bereich der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu klären, die künftige oder vergangene
Vorgänge betreffen. Eurostat führt eine Beratung im Einklang mit den
bestehenden Leitlinien durch. Im Sinne der in der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) vorgesehenen Transparenz veröffentlicht
Eurostat, sofern der betroffene Mitgliedstaat dagegen keine Einwände erhebt,
die Beratungsergebnisse.[15]
Eurostat veröffentlichte 2014 sechzehn Ex-ante-Beratungen.
2.2.4.
Einleitung einer Untersuchung gemäß der Verordnung
(EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die
wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im
Euro-Währungsgebiet
Die Kommission
wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments
und des Rates ermächtigt, Untersuchungen einzuleiten, wenn Verdacht auf
Manipulationen der Statistiken durch „vorsätzliche Meldungen falscher Zahlen“
oder „schwerwiegende Nachlässigkeit“ besteht. Mit der Verordnung (EU)
Nr. 1173/2011 wurden Untersuchungsverfahren eingeführt, und es wurde die
Möglichkeit geschaffen, im Falle der Manipulation von Statistiken finanzielle
Sanktionen (in Höhe von bis zu 0,2 % des BIP) zu verhängen. Die Europäische
Kommission hat am 11. Juli 2014 beschlossen, eine offizielle Untersuchung
über eine etwaige Manipulation von Statistiken in der Region Valencia
(Comunidad Valenciana) in Spanien einzuleiten.[16] Mit dieser
Untersuchung soll festgestellt werden, ob vorsätzliche Meldungen falscher
Zahlen oder schwerwiegende Nachlässigkeit im Zuge der Berichterstattung über
die Ausgaben in der Region dazu geführt haben, dass die nationalen Schulden-
und Defizitdaten Spaniens im Zeitraum von 1988 bis 2011 falsch dargestellt
wurden. Die Kommission
nützt hiermit erstmals ihre neuen, im Gesetzgebungspaket zur
wirtschaftspolitischen Steuerung („Six Pack“) vorgesehenen Befugnisse und geht
einer mutmaßlichen Manipulation der Schulden- und Defizitdaten eines
Mitgliedstaats nach. Wird nach Ansicht der Kommission durch die Untersuchung
das Vorliegen einer falschen Darstellung bestätigt, so kann sie eine Empfehlung
dafür aussprechen, dass der Rat gegen den Mitgliedsstaat eine Geldbuße
verhängt. Die Untersuchung ist noch im Gange. Die Kommission bezweifelt nicht,
dass die VÜD-Statistiken in Spanien derzeit korrekt sind.
2.2.5.
Aktuelle Methodikfragen
Wie üblich hat
Eurostat die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des ESVG 2010
insbesondere mit Blick auf seine jüngsten Beschlüsse nach Artikel 10
Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bewertet. Diese Beschlüsse
sind im „Manual on Government Deficit and Debt“ (MGDD) enthalten, dessen
aktuellste Fassung im August 2014 veröffentlicht wurde.[17]
Die neue Fassung besteht aus acht Teilen, von denen aber nur einige Kapitel
aktualisiert und damit an das ESVG 2010 angepasst werden mussten. Eurostat stellt
zusätzliche Dokumentation mit Anleitungen zur Methodik in den Bereichen
VÜD-Verbuchungsregeln und Statistik der Staatsfinanzen (GFS) als Ergänzung zu
den allgemeinen Bestimmungen des ESVG 2010 zur Verfügung. Anleitungen zur
Methodik werden unter der Verantwortung von Eurostat nach Rücksprache mit den
Mitgliedstaaten herausgegeben. Im Jahr 2014 veröffentlichte Eurostat drei
Leitfäden zu folgenden Themen: - Zuordnung von
zentralen Bevorratungsstellen (ZBS) im ESVG 2010 - latente
Steueransprüche (DTA) und die Verbuchung von mit latenten Steueransprüchen
zusammenhängen Steuergutschriften im ESVG 2010 -
Claw-Back-Klauseln bei der Nettoveräußerung von Vermögenswerten durch den Staat
im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Seit
Januar 2013 stellt Eurostat auf seiner Website die Aufstellung der
VÜD-Verfahren („Inventory of EDP processes“) ein. Darin werden die
Verfahrensschritte und Grundsätze beschrieben, die Eurostat bei der Überprüfung
von VÜD-Daten anwendet.
2.2.6.
Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Konten
des Sektors Staat
Mit den in der
Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) festgelegten
Datenübermittlungsfristen (1. April und 1. Oktober eines jeden
Jahres) sollte die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden jährlichen und
vierteljährlichen Konten des Sektors Staat gewährleistet sein, die Eurostat mit
verschiedenen ESVG-Übermittlungstabellen zur Verfügung gestellt werden.
Eurostat analysiert systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenlieferungen
mit den zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat. Beispielsweise sollten die
Summen der Ausgaben und Einnahmen des Sektors Staat mit der gemeldeten
Defizitangabe übereinstimmen. Bei den vierteljährlichen Finanzkonten des
Sektors Staat wurde die Frist, die Ländern des Euro-Währungsgebiets zur Meldung
vorläufiger Daten eingeräumt wird, allerdings so gesetzt, dass sie vor dem
Termin der VÜD-Datenübermittlung abläuft (t + 85 Tage). Insgesamt
stimmen in den vergangenen Jahren die VÜD-Daten mit den übermittelten, nach dem
ESVG 2010 erstellten Konten des Sektor Staats stärker überein, was für
nichtfinanzielle Daten im Allgemeinen eher zutrifft als für finanzielle Daten.
Bei der Meldung vom Oktober 2014 stimmten die VÜD-Zahlen und die
jährlichen und vierteljährlichen Hauptaggregate für den Sektor Staat
(ESVG-Tabellen 2 und 25) bei den nichtfinanziellen Daten und beim
vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand vollkommen überein. Allerdings
müssen die Mitgliedstaaten weiterhin an der Übereinstimmung zwischen VÜD- und
ESVG-Tabellen bei den finanziellen Daten arbeiten. Zu nennenswerten
Abweichungen zwischen den VÜD-Daten und den vierteljährlichen Finanzkonten kam
es bei der Datenübermittlung vom Oktober 2014 bei fünf Mitgliedstaaten
(Belgien, Deutschland, Griechenland, Luxemburg und Österreich). Kleinere
Unterschiede wurden bei vier Ländern festgestellt.
2.3.
Veröffentlichung
2.3.1.
Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen
Meldetabellen
In der
Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) heißt es in
Artikel 14 Absatz 1: „Die Kommission (Eurostat) stellt die Zahlen des
tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen
Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem
übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der
Berichterstattungsfristen … bereit. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch
Veröffentlichung.“ Die Daten über
das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand wurden am
23. April[18]
und am 21. Oktober 2014[19]
zusammen mit allen von den Mitgliedstaaten vorgelegten Meldetabellen
veröffentlicht. Seit Februar 2012 veröffentlicht Eurostat in einem
Rhythmus von etwa T+115 Tagen regelmäßig eine Pressemitteilung zum
vierteljährlichen Maastricht-Schuldenstand. Seit Februar 2014 verbreitet
Eurostat auch eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen gesamtstaatlichen Defizit. Die
Mitgliedstaaten veröffentlichen nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009
(geänderte Fassung) ihre tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand.
Alle Mitgliedstaaten veröffentlichen Daten zu Defizit und Schuldenstand auf
nationaler Ebene. Wie die meisten Mitgliedstaaten Eurostat mitgeteilt haben,
ist es dort gängige Praxis, alle VÜD-Tabellen zu veröffentlichen. Sechs
Mitgliedstaaten (Bulgarien, Italien, Luxemburg, Malta, Polen und die Slowakei)
veröffentlichen nur einige Meldetabellen, und ein Mitgliedstaat, nämlich
Frankreich, veröffentlicht gar keine VÜD-Tabellen auf nationaler Ebene.
2.3.2.
Vorbehalte zur Datenqualität
Eurostat äußerte
einen Vorbehalt gegenüber den von den Niederlanden im April 2014 mit der
VÜD-Meldung übermittelten Daten, weil unklar war, wie sich die Maßnahmen
statistisch auswirken würden, die die Niederlande im Zusammenhang mit der
Verstaatlichung und Sanierung von SNS Reaal im Jahr 2013 getroffen hatten.
Nach Klärung der Frage mit der niederländischen Statistikbehörde zog Eurostat
den Vorbehalt anlässlich der VÜD-Meldung im Oktober 2014 zurück. Eurostat zog im
April 2014 auch einen Vorbehalt gegenüber den Daten zurück, die Österreich
mit der VÜD-Meldung im Oktober 2013 übermittelt hatte und bei denen unklar
war, wie sich die Schlussfolgerungen des Rechnungshofberichts zum Land Salzburg
statistisch auswirken würden. Nach einer Untersuchung des Falles durch die
österreichische Statistikbehörde wurden bei den gemeldeten Defizit- und
Schuldenstandsdaten die notwendigen Korrekturen vorgenommen.
2.3.3.
Änderungen an den gemeldeten Daten
Eurostat hat
keine Änderungen an den Daten vorgenommen, die von den Mitgliedstaaten im
Rahmen der VÜD-Datenübermittlungen vom April und Oktober 2014 gemeldet
wurden.
2.3.4.
Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen[20])
Nach der
Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung) gehören die
VÜD-Aufstellungen zu den statistischen Informationen, die die Mitgliedstaaten
zur Verfügung stellen müssen, damit Eurostat die Einhaltung der ESVG-Regeln
überprüfen kann. Die Verordnung sieht des Weiteren vor, dass die
Veröffentlichung dieser Aufstellungen auf nationaler Ebene verpflichtend ist.
Eurostat führte ein neues Format für die VÜD-Aufstellungen ein, das Änderungen
bei der Struktur vorsieht sowie ausführlichere Informationen vorschreibt. Die
aktualisierten VÜD-Aufstellungen wurden am 12. Dezember 2013
veröffentlicht.[21]
Die neuen
VÜD-Aufstellungen sind für zwanzig Mitgliedstaaten auf der Eurostat-Website
abrufbar. In den übrigen Mitgliedstaaten (Belgien, Kroatien, Irland, Luxemburg,
Niederlande, Österreich und Vereinigtes Königreich) wird noch an den neuen
Aufstellungen gearbeitet. Was die Durchführungspläne angeht, so steht Eurostat
mit den Mitgliedstaaten in einem ständigen Dialog. Die Verzögerungen sind
darauf zurückzuführen, dass der Umsetzung des ESVG 2010 Priorität
eingeräumt wird. Man einigte sich auf ein neues, auf das ESVG 2010
abgestimmtes Muster für die Aufstellungen, das gegen Ende 2015
veröffentlicht werden soll. 3.
Schlussfolgerungen Eurostat erkennt
an, dass in Sachen Übereinstimmung und Vollständigkeit der übermittelten Daten
generell Verbesserungen erzielt wurden. Trotzdem bleiben noch einige Fragen
offen. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen zur Verbesserung des
Erfassungsgrads und der Qualität der gemeldeten Handelskreditdaten
intensivieren und dasselbe Qualitätsniveau wie bei der Berechnung anderer
Verbindlichkeiten des Staates erreichen. Dies gilt insbesondere für Belgien,
Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Frankreich, Kroatien, Italien,
Zypern, Malta, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Im
Jahr 2014 äußerte Eurostat einen Vorbehalt gegenüber den Daten, die im
April 2014 mit der VÜD-Meldung für die Niederlande übermittelt wurden. Der
Vorbehalt wurde im Oktober 2014 zurückgezogen. Die VÜD-Pressemitteilung
vom Oktober 2014 enthielt keine weiteren Vorbehalte oder Änderungen zur
Datenmeldung, die erstmals nach dem ESVG 2010 erfolgte. Die Korrekturen an
früheren Daten über Defizit und Schuldenstand waren durch die Umsetzung des
ESVG 2010 voll und ganz gerechtfertigt. Insgesamt stellt Eurostat fest,
dass 2014 bei der Qualität der übermittelten Haushaltsdaten weitere
Fortschritte erzielt wurden. Im Allgemeinen stellten die Mitgliedstaaten
Angaben von besserer Qualität zur Verfügung, was sowohl für die
VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch für andere relevante statistische
Meldungen zutraf. [1] ABl.
L 145 vom 10.6.2009, S. 1. [2] COM(2014) 122
final. [3] ABl.
L 174 vom 26.6.2013, S. 1-727. [4] Artikel 3
Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geänderte Fassung). [5] Die
tatsächlichen Daten unterteilen sich in endgültige, halbendgültige oder
geschätzte Zahlen. [6] Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2022675/Revisions-gov-deficit-debt-2010-2013.pdf/e1fb4083-c18a-4f69-9dbc-138fb73ad9a5. [7] Abnahme
des Defizits. [8] Zunahme
des Defizits. [9] Siehe
Erklärungen für das Ratsprotokoll vom 22. November 1993: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/gfs/images/e/e7/Statements_9817.en93.pdf. [10] In
der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (geänderte Fassung) wird nicht
ausdrücklich verlangt, dass geplante Daten in anderen VÜD-Tabellen als
Tabelle 1 und 2A bereitzustellen sind. [11] Die
VÜD-Datenübermittlungstabellen der Mitgliedstaaten sind auf der
Eurostat-Website verfügbar: Siehe: http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure/edp-notification-tables. [12] In
den dreizehn Abschnitten dieses Fragebogens werden quantitative und
gelegentlich qualitative Angaben über mehrere Bereiche verlangt, etwa
Transaktionen mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von
militärischem Gerät, staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen,
Kapitalzuführungen des Staates zugunsten von öffentlichen
Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften usw. [13] Siehe:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2022675/Background-note-fin-crisis-Oct-2014-final.pdf. [14] Nach
dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, das den
Verträgen beigefügt ist, handelt es sich beim öffentlichen Schuldenstand um
alle konsolidierten am Jahresende ausstehenden Bruttoverbindlichkeiten des
Sektors Staat (zum Nominalwert). Im Einklang mit der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 220/2014 der
Kommission, sind darin folgende, im ESVG 2010 definierte Rubriken
enthalten: Bargeld und Einlagen (AF.2), Schuldverschreibungen (AF.3) und Kredite
(AF.4). [15] Siehe:
http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/methodology/advice-to-member-states. [16] C(2014) 4856
final. [17] Siehe:
http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-14-010. [18] Siehe:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5178982/2-23042014-AP-EN.PDF/83e13609-68f7-4cac-9dd7-0ccf92663564?version=1.0. [19] Siehe:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5182258/2-21102014-AP-EN.PDF/497e3b55-dca0-482f-93e0-d82f81bc92d7?version=1.0. [20] Aufstellungen
der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen
Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrunde liegenden Konten
des Staates verwendet werden. [21] http://ec.europa.eu/eurostat/web/government-finance-statistics/excessive-deficit-procedure/edp-inventories