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Document 52015DC0082
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Achieving the 10% electricity interconnection target Making Europe's electricity grid fit for 2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erreichung des Stromverbundziels von 10 % Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erreichung des Stromverbundziels von 10 % Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020
/* COM/2015/082 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erreichung des Stromverbundziels von 10 % Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020 /* COM/2015/082 final */
Verbindungsleitungen
als entscheidende Komponente der Energieunion
In den letzten
Jahrzehnten hat die Europäische Union intensiv daran gearbeitet, den am
stärksten integrierten, wettbewerbsfähigsten und ökologisch tragfähigsten
gemeinsamen Energiemarkt der Welt aufzubauen. Die Integration
der europäischen Energiemärkte liefert konkrete Ergebnisse: Die Großhandelsstrompreise
sind um ein Drittel gesunken[1].
Die Verbraucher haben größere Wahlmöglichkeiten, da die Energieanbieter
miteinander um niedrigere Preise und bessere Dienstleistungen im Wettbewerb
stehen. Zudem hat der Rechtsrahmen den Wettbewerb in diesem Sektor verbessert. Dennoch bleibt
noch viel zu tun. Die Abhängigkeit von Energieeinfuhren, veraltete
Infrastruktur und ein Mangel an Investitionen, ein nicht in vollem Umfang
funktionierender Endkundenmarkt, hohe Endenergiepreise für die Bürger und
Unternehmen in der EU, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen
beeinträchtigen, die notwendige Umstellung auf eine emissionsarme Wirtschaft zur
Bekämpfung des Klimawandels sowie Herausforderungen für unsere
Technologieführerschaft führen zu einer Schlussfolgerung: Die EU muss die
Fragmentierung der nationalen Energiemärkte überwinden. Die Europäische Union
muss die Art und Weise, in der sie Energie erzeugt, transportiert und
verbraucht, ändern. Die Energiepolitik Europas muss neu ausgerichtet und in die
richtige Richtung gelenkt werden: hin zu einer Energieunion. Aus diesen
Gründen hat die Europäische Kommission eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste
Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie angenommen.
Die vorliegende Mitteilung über die Verwirklichung eines Stromverbundziels von
10 % ist ein konkreter Schritt in diese Richtung. Ein europäisches
Energieverbundnetz ist für die Energieversorgungssicherheit Europas, für mehr
Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, der zu stärker wettbewerbsorientierten Preisen
führt, sowie für eine bessere Verwirklichung der Ziele im Bereich der
Verringerung der CO2-Emissionen und der Klimapolitik, zu der sich
die Europäische Union verpflichtet hat, von entscheidender Bedeutung. Ein
Verbundnetz wird dazu beitragen, das übergeordnete Ziel der Union zu erreichen,
nämlich die Gewährleistung einer erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen
Energieversorgung sowie von Wachstum und Beschäftigung in der gesamten EU. Zwischen
mehreren Ländern fehlen jedoch Verbindungsleitungen.
Der Bau dieser Verbindungsleitungen setzt dringend die Mobilisierung aller
Anstrengungen auf allen Ebenen voraus, um das gemeinsame Ziel eines in vollem
Umfang funktionierenden und verbundenen Energiebinnenmarktes zu erreichen. Die
Energieinfrastruktur steht auf der europäischen energiepolitischen Agenda ganz
oben. Der Europäische Rat forderte im Oktober 2014 einer „rasche
Umsetzung sämtlicher Maßnahmen, um das für alle Mitgliedstaaten geltende Ziel
eines Verbundgrades von mindestens 10 % ihrer vorhandenen
Stromerzeugungskapazität zu erreichen.“ Mit der vorliegenden Mitteilung[2]
wird diese Forderung aufgegriffen. In ihr wird eine Strategie dargelegt, die
für die vollständige Integration des Strombinnenmarktes durch einen
angemessenen Verbundgrad sorgen soll, wobei dieser auch ein integraler
Bestandteil der Energieunion sein wird.
Die
Vorteile eines Energieverbundsystems
Die Vernetzung
isolierter nationaler elektrischer Energiesysteme und der Aufbau eines wirklich
europäischen Stromsystems wird eine Reihe wichtiger Vorteile für die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit sich bringen. Die
Stromverbindungsleitungen werden die Versorgungssicherheit Europas
stärken. Sie werden die Zuverlässigkeit des Stromsystems verbessern und dadurch
die Dienstleistungsqualität erhöhen und Stromausfälle und
Produktivitätseinbußen im kommerziellen und im industriellen Sektor verringern.
Ein ehrgeiziger Stromverbundgrad wird dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas
zu verringern, da die Optimierung des Systems zu einer Verringerung der
Brennstoffeinfuhren führt und für Europa mehr Investitions-, Wachstums- und
Beschäftigungschancen entstehen lässt. Darüber hinaus erleichtern
Verbindungsleitungen die Soforthilfe zwischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB),
da sie eine größere Zusammenarbeit und Solidarität zwischen ihnen ermöglichen. Ein Verbundnetz
ermöglicht durch mehr Wettbewerb und eine größere Effizienz sowie durch eine
bessere und kostengünstigere Nutzung der verfügbaren Ressourcen erschwinglichere
Preise im Binnenmarkt. Verbindungsleitungen bedeuten eine stärkere
Integration des europäischen Marktes, größere Märkte, mehr Wettbewerb und eine
größere Markteffizienz. Die nachstehende Abbildung zeigt, dass der
grenzüberschreitende Austausch seit Ende der 1990er Jahre, dem Beginn der
Marktöffnung, deutlich gestiegen ist. Legende: Entwicklung der
gesamten grenzüberschreitenden Austausche zwischen Ländern, die Mitglieder von
ENTSO-E sind, seit 1975. ENTSO-E externe
Austausche Ein durch
Verbindungsleitungen stärker integrierter Markt bedeutet auch, dass weniger in
Erzeugungs- und Speicherkapazitäten für Spitzenlastzeiten investiert werden
muss, da die Erzeugungsanlagen, über die jedes Land verfügt, nicht gleichzeitig
benötigt werden. Da Anlagen nicht gebaut werden müssten, hätte dies für die
Mitgliedstaaten infolge geringerer Kapitalinvestitionen und einer geringeren
Umweltbelastung beträchtliche wirtschaftliche und politische Vorteile. Ein
größerer Austausch bei den Systemausgleichsdiensten verringert ebenfalls die
kurzfristigen Systembetriebskosten. Niedrigere Erzeugungskosten und/oder
niedrigere Investitionen in die Erzeugung sowie vermiedene Brennstoffkosten
aufgrund des Zusammenschlusses von Stromnetzen schlagen sich in stärker
wettbewerbsorientierten Strompreisen für Unternehmen und private Haushalte
nieder. Ein in angemessenem Umfang verbundenes europäisches Stromnetz bewirkt,
dass die Vorteile des Marktes bei den europäischen Bürgern ankommen, da für die
Verbraucher jährliche Einsparungen von 12 bis 40 Mrd. EUR
bis 2030 möglich wären[3]. Ein gutes
Verbundnetz ist für die nachhaltige Entwicklung und die Verringerung der
CO2-Emissionen des Energiemix von entscheidender Bedeutung,
da das Netz dadurch in der Lage ist, immer größere fluktuierende Mengen an
Strom aus erneuerbaren Energien auf sicherere und kosteneffizientere Weise
aufzunehmen. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Erzeugungsmix trägt durch
die Verringerung der CO2-Emissionen zum Erreichen der EU-Klimaziele
bei und verbessert überdies die Versorgungssicherheit. Ein höherer Verbundgrad
ist für die Bestrebungen der EU, im Bereich der erneuerbaren Energien weltweit
führend zu werden, ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei dies nicht nur
eine Frage einer verantwortungsbewussten Klimaschutzpolitik, sondern auch ein
Gebot der Industriepolitik ist. Die europäischen Unternehmen im Bereich der
erneuerbaren Energien und Technologien haben sich als wichtige Industrieakteure
etabliert, die im Jahr 2012 ca. 1,2 Mio. Mitarbeiter
beschäftigten und stabile Arbeitsplätze auf regionaler und lokaler Ebene sowie
nachhaltiges Wachstum schaffen. Zusammenfassend
lässt sich feststellen, dass mehr Verbindungsleitungen einen Beitrag zu
Folgendem leisten werden: zu längerfristig erschwinglicheren Strompreisen
aufgrund der höheren Markteffizienz, zu einer größeren Sicherheit und
Zuverlässigkeit sowie zu einer besseren Qualität der Stromversorgung,
die für die sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten von wesentlicher
Bedeutung sind, bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus.
Diese Entwicklungen werden außerdem aufgrund des geringeren Verbrauchs
importierter Brennstoffe zur Verringerung unserer Energieabhängigkeit
beitragen und aufgrund stärker wettbewerbsorientierter Strompreise und der
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie neue
Investitionen in Europa fördern. Mehr Stromverbindungsleitungen werden
infolge der nicht gebauten Kraftwerke und der Senkung der CO2-Emissionen
auch für eine geringere Umweltbelastung sorgen und die Kapazitäten für die
Einspeisung erneuerbarer Energien erhöhen, wodurch ein größeres
Wachstumspotenzial für die europäische Erneuerbare-Energien-Branche
entsteht, die weltweite Führungsposition der europäischen
Erneuerbare-Energien-Branche gesichert wird und diese Branche in Europa somit
mehr Arbeitsplätze mit einem Nettozuwachs an Arbeitsplätzen in Europa schaffen
kann. Aus
diesen Gründen muss der Zusammenschluss der Strommärkte in den kommenden Jahren
für die Europäische Union auf allen Ebenen eine politische Priorität sein.
Grundlegende
Modernisierung der EU-Energieinfrastrukturpolitik
Wegen der
Vorteile der Verbindungsleitungen im Energiesektor haben die Mitgliedstaaten
ihre entsprechenden Kapazitäten in den letzten Jahrzehnten ausgebaut.
Allerdings erreichen zwölf Mitgliedstaaten, die hauptsächlich in der Peripherie
der EU liegen, das Stromverbundziel von 10 % nach wie vor nicht und sind
sie somit vom Strombinnenmarkt abgeschnitten. Stromverbundgrade
im Jahr 2014 Mitgliedstaat || || Mitgliedstaaten mit einem Verbundgrad von mehr als 10 % AT || || 29 % BE || || 17 %* BG || || 11 %* CZ || || 17 %* DE || || 10 %* DK || || 44 %* FI || || 30 %* FR || || 10 %* GR || || 11 %* HR || || 69 %* HU || || 29 %* LU || || 245 %* NL || || 17 %* SI || || 65 %* SE || || 26 %* SK || || 61 %* Mitgliedstaaten mit einem Verbundgrad von weniger als 10 % IE || || 9 %* IT || || 7 %* RO || || 7 %* PT || || 7 %* EE[4] || || 4 %* LT4 || || 4 % LV4 || || 4 % UK || || 6 % ES || || 3 % PL || || 2 % CY || || 0 % MT || || 0 % || Quelle: ENTSO-E, Scenario Outlook and Adequacy Forecast 2014 || In diesem
Zusammenhang hat sich die Europäische Union nach und nach mit den richtigen
politischen Instrumenten ausgestattet, um die notwendigen Investitionen in
die Netzinfrastruktur zu ermöglichen, wobei Investitionen in die
Verbindungskapazität die größte Bedeutung zukam. Im Gefolge der
Wirtschaftskrise hat die Europäische Kommission ein europäisches
Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) aufgelegt, in dessen Rahmen unter
anderem Projekte für Verbindungsleitungen in der gesamten EU ausgewiesen und
EU-Mittel mobilisiert wurden. Dieses Programm trug zur Verwirklichung mehrerer
Projekte für Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten bei, die wegen
fehlender Mittel zuvor nicht gebaut worden waren. Im Rahmen des EEPR wurden ca.
650 Mio. Euro für Verbindungsleitungen (Anhang 1) aufgewandt. Karte
der im Rahmen des EEPR geförderten Verbindungsleitungen Die 2013
erlassene TEN-E-Verordnung[5]
bildet zusammen mit der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)[6]
ein stabiles europäisches Instrument, das dazu dient, ausgehend von
12 vorrangigen Korridoren und Gebieten die in Europa benötigten Vorhaben
zu bestimmen und ihre fristgerechte Realisierung sicherzustellen. Diese
Instrumente sowie u. a. die Einführung von Projekten von gemeinsamem
Interesse, die Verbesserung der Regulierung und die Beschleunigung der
Genehmigungserteilung stellen einen wichtigen Fortschritt dar. Wie
der Europäische Rat betonte, sollte das Verbundziel vor allem durch die
Realisierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse erreicht werden. Die
erste Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common
interest, PCI) wurde 2013 verabschiedet. Sie umfasst 248 Vorhaben, davon 137 im
Stromsektor. Zu diesen gehören auch 52 Projekte für
Stromverbindungsleitungen und ein Projekt mit antizipatorischen
Investitionen zur Ermöglichung künftiger Verbindungsleitungen, wobei 37 dieser
Projekte Mitgliedstaaten betreffen, deren Verbundgrad derzeit unter 10 %
liegt. Karte
zur ersten PCI-Liste der Stromverbindungsleitungen in Mitgliedstaaten mit einem
Verbundgrad von weniger als 10 % Die PCI-Liste
ist flexibel und wird alle zwei Jahre aktualisiert. Derzeit wird in dem von der
TEN-E-Verordnung festgelegten Rahmen auf regionaler Ebene an der Erstellung der
zweiten Liste gearbeitet, die im Herbst 2015 von der Kommission verabschiedet
werden soll. Besondere Priorität werden Projekte haben, die zu einer
deutlichen Erhöhung der derzeitigen Verbindungskapazität dort beitragen, wo
diese deutlich unter dem festgelegten Ziel von 10 % liegt,
insbesondere in den Fällen, in denen dieses Ziel besonders schwer zu erreichen
ist. Die Vorhaben von
gemeinsamem Interesse werden sowohl von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB)
als auch von privaten Investoren konzipiert und realisiert. Die laufenden
Projekte befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Einige
befinden sich im Bau, viele sind jedoch noch in einer frühen
Vorbereitungsphase. Rund 75 % aller PCI der ersten Unionsliste sollen bis
2020 abgeschlossen sein. Nachstehend
werden einige Beispiele für EEPR-Projekte und PCI angeführt, die im Falle der
Realisierung und Fertigstellung dazu beitragen würden, dass die Mitgliedstaaten
(einige bereits in den kommenden Monaten, andere mittelfristig) das 10%-Ziel
erreichen: ·
Das Projekt für die Verbindungsleitung
zwischen Baixas, Frankreich, und Santa-Lllogaia, Spanien, wurde
im Rahmen des EEPR gefördert. Nach der
Inbetriebnahme im Februar 2015 wird sich die Stromverbindungskapazität
zwischen Frankreich und der Iberischen Halbinsel verdoppeln. Das PCI zwischen
der Region Aquitaine, Frankreich, und dem Baskenland, Spanien, ist
derzeit Gegenstand ausführlicher Studien, die durch Finanzhilfen der Union
finanziert werden. Durch dieses Projekt würde
sich die Verbindungskapazität erneut verdoppeln. Es müssen alle Anstrengungen
unternommen werden, um es im Jahr 2020 fertigzustellen, damit der
Verbundgrad näher am 10%-Ziel liegt. ·
Die in der ersten PCI-Liste ausgewiesene
neue Verbindungsleitung zwischen Portugal (Vila Fria – Vila do Conde –
Recarei) und Spanien (Beariz – Fontefría) wird bis 2016 die
Verbindungskapazität von derzeit 7 % zwischen Portugal und Spanien erhöhen
und dazu führen, dass Portugal über dem Ziel von 10 % liegt. ·
Während Estland, Lettland und Litauen
gut miteinander verbunden sind, lag der Grad der Anbindung an den EU-Strommarkt
2011 bei allen drei Mitgliedstaaten bei jeweils nur 4 %. Diese Situation
ändert sich jedoch rasch. Bis 2015 konnten die baltischen Staaten durch
das EEPR-Projekt EstLink 2 über Finnland 10 % ihrer Kapazität an den
EU-Strommarkt anbinden. Die Verbindungsleitung zwischen Schweden (Nybro) und
Litauen (Klaipeda) – bekannt als das Projekt NordBalt 1, das im Rahmen des EEPR
finanziert wird – würde die Integration des künftigen Strommarktes zwischen den
baltischen Mitgliedstaaten und Nord Pool Spot ab Mitte 2016 weiter
verbessern. ·
Die Vollendung des Baus der als
LitPol Link bekannten PCI-Verbindungsleitung zwischen Litauen und Polen
dürfte den Verbundgrad Polens bis Ende 2015 auf 4 % erhöhen und damit
verdoppeln. Durch sie würde auch die synchrone Anbindung der baltischen
Energienetze an die kontinentaleuropäischen Netze weiter gefördert werden. Eine
weiteres ausgewiesenes PCI, die Verbindungsleitung zwischen Vierraden, Deutschland,
und Krajnik, Polen, würde den Verbundgrad Polens bis 2020 auf über
10 % steigern. ·
Dank der PCI im Vereinigten
Königreich, die auch Binnenleitungen umfassen und die Verbindung zu
Belgien, Frankreich, Irland und Norwegen sicherstellen, dürfte das Vereinigte Königreich
das 10%-Ziel erreichen, und seine Verbindungsleitungen wären weniger
überlastet. ·
Mehrere italienische PCI im
Stromsektor, vor allem Verbindungsleitungen zwischen Italien einerseits und
Frankreich, der Schweiz und Österreich andererseits sowie die erforderlichen
Verstärkungen, würden die Kapazitäten Italiens auf den Verbindungsleitungen zu
seinen Nachbarn bis 2020 auf einen Verbundgrad von ungefähr 12 %
verbessern. Dies würde für eine zuverlässigere Stromversorgung in Italien
sorgen, und die Gefahr von Engpässen wäre sehr viel geringer. ·
Irland
könnte seine Verbindungskapazität durch mehrere PCI, die auf der ersten Liste
stehen, ebenfalls erheblich erhöhen.
2011 betrug der Verbundgrad Irlands 3 %. 2013 stieg er dank eines im
Rahmen des EEPR geförderten Vorhabens zur Anbindung Irlands an das Vereinigte
Königreich auf 7 %, und 2020, wenn die geplanten PCI für eine weitere
Anbindung an das Vereinigte Königreich (Nordirland und Großbritannien) und
möglicherweise an Frankreich gebaut würden, könnte der Verbundgrad sogar
15 % überschreiten. ·
Der Verbundgrad Rumäniens würde
von derzeit 7 % auf mehr als 9 % steigen und durch die Realisierung
der Verbindungsleitung zu Serbien bis 2017 näher am Zielwert liegen. ·
Zypern
ist eine „Energieinsel“, die in hohem Maße von Öl abhängt und auf der die
Strompreise hoch sind. Die künftige Verbindungsleitung „Euroasia
Interconnector“, die sich derzeit im Stadium der Vorstudie zur Durchführbarkeit
befindet, stand auf der ersten Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
Das Projekt wird eine Kapazität von 2 000 MW haben und würde den
Verbundgrad Zyperns bei seiner Fertigstellung im Jahr 2023 auf mehr als
100 % erhöhen. ·
Dank der EEPR-Förderung wird der
Verbundgrad Maltas mit der Inbetriebnahme der Hochspannungsverbindungsleitung
nach Italien (Sizilien) im Jahr 2015 von derzeit 0 % auf
ca. 35 % steigen. Die Realisierung
der PCI wird erheblich dazu beitragen, dass Europa das Stromverbundziel von
10 % zwischen den Mitgliedstaaten erreicht, sofern die geplanten
Vorhaben 2020 fertiggestellt sind (siehe Karte unten)[7].
Die Anstrengungen müssen in den Ländern, die unter dem Zielwert liegen (vor
allem in Spanien und Zypern), intensiviert werden, damit das Ziel von 10 %
bis 2020 durch einen besser koordinierten Ansatz und den Einsatz aller
verfügbaren Instrumente erreicht werden kann. Karte
mit den Verbundgraden im Jahr 2020 nach der Realisierung der aktuellen PCI
Der
europäische Rechtsrahmen muss vollständig umgesetzt und angewandt werden
Ein stabiler
Rechtsrahmen ist eine Voraussetzung dafür, dass die notwendigen Investitionen
getätigt werden. Seit 2013verfolgt die Europäische Union bei der Planung und
Realisierung von Infrastruktur ein ganzheitliches Konzept. In der Verordnung
über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) wird zum ersten Mal der
spezielle Fall von Projekten behandelt, die grenzübergreifend sind oder
Auswirkungen auf grenzüberschreitende Stromflüsse haben. In der
TEN-E-Verordnung wird anerkannt, dass diese Vorhaben eine besondere Regulierung
erfordern, und nach ihr sollen die supranationalen Vorteile durch eine
Kosten-Nutzen-Analyse eindeutig belegt werden. Außerdem ist in ihr die
Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Kostenaufteilung auf der Grundlage der
Nutzeffekte der jeweiligen Projekte in den betroffenen Mitgliedstaaten
vorgesehen. Die TEN-E Verordnung schreibt auch vor, dass die nationalen
Regulierungsbehörden regulatorische Anreize setzen müssen, die den mit solchen
Vorhaben verbundenen Risiken entsprechen. Dies bedeutet, dass die für die
Nutzung der Infrastruktur festgesetzten Entgelte z. B. den angemessenen
Zeitraum für die Armortisation der Investitionen, geeignete
Abschreibungszeiten, die Notwendigkeit antizipatorischer Investitionen usw.
berücksichtigen. In den
allermeisten Fällen sind die Übertragungsnetzbetreiber die Projektträger, und
die Regulierungsbehörden genehmigen die Entgelte oder setzen sie fest. Es gibt
auch Vorhaben, so genannte „Merchant Lines“ (darunter einige PCI), deren Träger
private Investoren sind. In diesen Fällen werden die Kosten in der Regel durch
die an beiden Enden einer Leitung vorhandenen Preisunterschiede gedeckt. Die
Risiken sind hier daher ganz anderer Art. Aus diesem Grund werden diese
Leitungen, obwohl die Vorschriften der TEN-E-Verordnung über die Erteilung der
Genehmigungen für sie gelten, häufig von Teilen des Regulierungsrahmens
ausgenommen, etwa von den Vorschriften zum Netzzugang und zur Verwendung von
Engpassentgelten. In der
TEN-E-Verordnung wird auch zum ersten Mal auf die langwierigen Genehmigungsverfahren
und die öffentliche Akzeptanz abgestellt, die die Haupthindernisse für die
Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere von Freileitungen, sind. Mit der
Verordnung wird für die Erteilung von Genehmigungen eine verbindliche
Gesamthöchstdauer von 3,5 Jahren eingeführt, was den derzeitigen
Durchschnitt von 10-13 Jahren drastisch senken dürfte. Die Befugnisse für
die Erteilung von Genehmigungen wurden jeweils bei einer zuständigen Behörde
(einzige Anlaufstelle) gebündelt. Nach strengen Durchsetzungsmaßnahmen der
Kommission werden diese Stellen im Frühjahr 2015 in allen Mitgliedstaaten
eingerichtet sein[8].
Es wurden auch neue Vorschriften für eine verstärkte Konsultation und mehr
Transparenz eingeführt, um die Bürger besser in den Planungsprozess
einzubeziehen. Ziel ist es, das Verfahren effizienter zu
gestalten und gleichzeitig die hohen Umweltschutzstandards der EU zu
gewährleisten[9]. Damit
es nicht zu Verzögerungen bei der Durchführung der notwendigen Projekte kommt,
müssen die Mitgliedstaaten unbedingt die Bestimmungen der TEN-E-Verordnung in
vollem Umfang umsetzen und anwenden. Die Kommission
wird für die uneingeschränkte Anwendung und strikte Durchsetzung der
Vorschriften sorgen.
Vollständige
Nutzung aller verfügbaren Finanzinstrumente, der Fazilität „Connecting
Europe“, der ESIF und des EFSI
Die Kommission
schätzt, dass bis 2020 ungefähr 200 Mrd. EUR für den Bau der
Infrastruktur benötigt werden, die für einen angemessenen Verbund aller
EU-Mitgliedstaaten notwendig ist und sowohl die Versorgungssicherheit
gewährleistet als auch die Nachhaltigkeit verbessert. Für Stromprojekte werden
ca. 105 Mrd. EUR benötigt, davon ca. 35 Mrd. EUR
für Verbindungsleitungen, die als PCI eingestuft wurden und notwendig
sind, um das EU-weite 10%-Ziel zu erreichen. Die Bedeutung
eines Verbundnetzes wird im mehrjährigen EU-Finanzrahmen für den Zeitraum
2014-2020 deutlich. Im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF),
die drei Sektoren (Verkehr, Energie, Telekommunikation) abdeckt, entfallen auf
den Energiesektor 5,35 Mrd. EUR der insgesamt vorgesehenen
30 Mrd. EUR[10].
Wenngleich die Mittel der CEF nur rund 3 % der bis 2020 benötigten
Investitionen ausmachen, so können sie doch durch Finanzierungsinstrumente wie
die bereits in der Pilotphase 2012-2013 getesteten projektbezogenen Anleihen
weitere Mittel mobilisieren. Die CEF wird daher zu einem großen Teil durch
solche Instrumente umgesetzt werden. Um etwas
bewirken zu können, müssen die Finanzhilfen der CEF auf einige wenige kritische
Projekte ausgerichtet sein und mit den Bemühungen der Regulierungsbehörden,
Projekte durch Netzentgelte und andere Finanzierungsquellen zu finanzieren,
gekoppelt werden. Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen auch
die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) in Anspruch
nehmen. Ersten Schätzungen zufolge werden rund 2 Mrd. EUR aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für große Strom- und
Gasinfrastrukturen bereitgestellt werden. So wollen die Tschechische Republik
(ca. 200 Mio. EUR) und Litauen (ca. 69,5 Mio. EUR) von
dieser Option Gebrauch machen und intelligente Hochspannungsnetze aus Mitteln
des EFRE finanzieren. Am
13. Januar 2015 schlug die Kommission die Schaffung eines Europäischen
Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vor, um den Zugang von
EU-Investitionsvorhaben zu langfristiger Finanzierung erheblich zu verbessern.
Dieses Instrument könnte für PCI oder andere Projekte für
Verbindungsleitungen zur Anwendung kommen und dadurch die derzeitige
Förderstruktur für PCI und andere Projekte beschleunigen und ergänzen. Der EFSI,
der in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB)
geschaffen werden wird, bietet neue Möglichkeiten für die kommerzielle
Finanzierung. Der Fonds ist das Herzstück des Kommissionspakets für Wachstum,
Arbeitsplätze und Investitionen. Der EFSI wird in der gesamten EU private und
öffentliche Investitionen in Höhe von mindestens 315 Mrd. EUR
mobilisieren, wofür 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und
5 Mrd. EUR der EIB eingesetzt werden. Die Hebelwirkung des EFSI wird
daher auf mindestens 1:15 geschätzt. Der
Energiesektor gehört zu wichtigsten Prioritäten des Fonds. Die Investitionen
des Fonds müssen mit den Politiken der Union in Einklang stehen und allgemeine
Ziele wie den Ausbau der Infrastruktur, auch im Energiebereich und hier
insbesondere der Verbindungsleitungen, unterstützen. Neben der
Fazilität „Connecting Europe“ dürfte sich der EFSI zu einem wichtigen
Instrument entwickeln, das PCI und Projektträger bei der Umsetzung ihrer
Projekte unterstützt. Derzeit wird ein Investitionsportal eingerichtet, das für
mehr Transparenz bei den geplanten EU-Investitionsprojekten sorgen und
potenziellen Investoren Informationen bereitstellen soll. Der EFSI führt
Projektträger und Investoren zusammen und bedeutet eine größere Absicherung
gegen finanzielle Risiken. Da die meisten Infrastrukturvorhaben
betriebswirtschaftlich fundiert sind, kann der EFSI eine Schlüsselrolle dabei
spielen, die erforderlichen Investitionen zusammen mit anderen Investitions-
und Geschäftsbanken zu mobilisieren. Für den Zugang zu einer Finanzierung über
den EFSI wird die rasche und rechtzeitige Projektvorbereitung ausschlaggebend
sein. In diesem Zusammenhang wird den am PCI-Prozess beteiligten
Regionalgruppen eine wichtige Rolle zukommen. In Anlehnung an
bestehende Beratungsdienste der EIB und der Kommission soll die Europäische
Plattform für Investitionsberatung (EIAH) beratende Unterstützung bei der
Auswahl von Investitionsvorhaben, deren Ausarbeitung und Realisierung leisten
und als umfassende Beratungsplattform für die Projektfinanzierung in der EU
(auch in rechtlichen Angelegenheiten) wirken. Dies schließt die Unterstützung
bei der Inanspruchnahme von technischer Hilfe für die Projektstrukturierung
sowie bei der Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente und
öffentlich-privater Partnerschaften ein. Die EIAH wird nicht nur den EFSI im
Blick haben, sondern auch hinsichtlich der Nutzung anderer, für
Infrastrukturvorhaben bereits bestehender Finanzierungsmöglichkeiten (auch im
Rahmen der CEF und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds) beratend
tätig sein. Ebenso
hervorzuheben ist der Beitrag, den private Investoren leisten, sei es über den
EFSI oder über andere marktorientierte Instrumente wie die europäischen
langfristigen Investitionsfonds, die private Gelder in langfristige
Investitionen, z. B. in die Energieinfrastruktur, lenken können. Obwohl die TEN-E-Politik bereits erste Ergebnisse
hervorgebracht hat, muss noch mehr getan werden. Damit das Verbundziel
schneller erreicht wird, beabsichtigt die Kommission die Arbeit der im Rahmen
der TEN-E-Verordnung eingesetzten Regionalgruppen zu intensivieren, die
Fortschritte aller PCI genau zu überwachen und im Bedarfsfall gezielte
frühzeitige Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen, insbesondere in den
Mitgliedstaaten, die am weitesten vom 10%-Ziel entfernt sind. Darüber hinaus
wird die Kommission ihre Unterstützung für entscheidende Projekte durch
gezielte Maßnahmen verstärken. Die Kommission wird die Vorhaben einzeln prüfen,
um etwaige Hindernisse und Risiken festzustellen, die den Bau verzögern
könnten, und die jeweils notwendigen Maßnahmen treffen, z. B.: - Zusammenführung der Projektträger, um Lösungen für
technische Probleme, Planungs-, Auslegungs- und Durchführungsprobleme zu finden
und Kontakte zur EIB und zu anderen Banken zu fördern, - Ermöglichung des Zugangs zu technischer Hilfe, um
die Projekte besser konzipieren zu können und sie bankfähig zu machen, - Zusammenarbeit mit der ACER und den nationalen
Regulierungsbehörden bei der Suche nach den besten Anreizen, - Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der
TEN-E-Verordnung und Einleitung entsprechender Verfahren, falls Bestimmungen
noch nicht umgesetzt wurden, etwa in Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen, - Begünstigung des Zustandekommens einer Einigung
zwischen Mitgliedstaaten, um politische Probleme zu lösen.
Die regionale Zusammenarbeit muss
gestärkt werden
Bei den
kritischen PCI und insbesondere bei den Verbindungsleitungen handelt es sich
hauptsächlich um Großprojekte, die ihrem Wesen nach komplex und anfällig für
Verzögerungen sind. Von den Projektträgern wurden die Genehmigungsverfahren und
die Akzeptanz in der Öffentlichkeit als Hauptrisikofaktoren für eine zügige
Realisierung genannt. Die Möglichkeiten, ihre Realisierung zu beschleunigen,
erfordern daher ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten, einschließlich der
Mitgliedstaaten, Übertragungsnetzbetreiber und Projektträger, Regulierungs- und
Planungsbehörden. Bei allen
Vorhaben von gemeinsamem Interesse ist ein Ansatz notwendig, der über die Ebene
der einzelnen Projekte hinausgeht. Eine enge regionale Zusammenarbeit, wie sie
im Rahmen der TEN-E-Regionalgruppen etabliert wurde, ist für die Realisierung
von zentraler Bedeutung. Die vier
Regionalgruppen für den Bereich Strom (Offshore-Netz in den nördlichen Meeren,
Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP),
Nord-Süd-Verbindungsleitungen in Westeuropa und Nord-Süd-Verbindungsleitungen
in Mittelosteuropa und Südosteuropa) vereinbaren jeweils eine regionale
PCI-Liste zur Vorbereitung der unionsweiten Liste. Sie verfolgen die
Realisierung der PCI in ihrer Region, erstatten Bericht über etwaige
Schwierigkeiten und können Abhilfemaßnahmen vorschlagen. Der Rahmen der
Regionalgruppen ist jedoch nicht in allen Fällen ausreichend. Insbesondere muss
die regionale Zusammenarbeit weiter verstärkt und auf eine höhere
Ebene gebracht werden, um umfassendere politische Prioritäten angehen zu
können, die über projektspezifische Probleme bei der Planung und Realisierung
hinausgehen. Diese Probleme betreffen z. B. die Notwendigkeit, innovative
technische Lösungen zu finden, die Netzplanung enger mit der Planung der
Erzeugung zu verbinden, auf Versorgungssicherheitsrisiken durch synchronisierte
dringliche Regulierungs- und Infrastrukturmaßnahmen abzustellen oder bei der
Suche nach nachhaltigen und akzeptablen Lösungen in ökologisch sensiblen
Regionen enger zusammenzuarbeiten. Nach Auffassung
der Kommission muss die Arbeit der TEN-E-Regionalgruppen in folgenden Bereichen
verbessert werden: -
Im Falle des Ostseeraums
trägt die derzeitige Form der verstärkten regionalen Zusammenarbeit
hinsichtlich des BEMIP Früchte, und der Strom- wie auch der Gassektor der
Region werden bis 2020 gut angebunden sein. Die Kommission überprüft derzeit
in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten die Strukturen für
den BEMIP zur Straffung und Neuausrichtung der Maßnahmen auf die noch
verbleibenden Herausforderungen, darunter insbesondere die Synchronanbindung
der baltischen Staaten an das kontinentaleuropäische Netz, die Integration
erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Überprüfungsprozess sollte in der geplanten
Unterzeichnung eines neuen Memorandum of Understanding unter dem lettischen
EU-Ratsvorsitz gipfeln. -
Eine weitere Region, die in den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 genannt wurde,
ist die Iberische Halbinsel. Die Zusammenarbeit in Bezug auf die
Anbindung wurde vor kurzem durch die Unterzeichnung eines gemeinsamen
Strategiepapiers für die Entwicklung des Verbunds durch die
Übertragungsnetzbetreiber Spaniens, Frankreichs und Portugals im
Januar 2015 intensiviert. Im gemeinsamen Strategiepapier werden gemeinsame
Ziele sowie Optionen für Projekte aufgeführt. Die Kommission hat diese
Zusammenarbeit aktiv gefördert. Zudem ist sie dabei, eine neue
hochrangige Gruppe einzusetzen, um die Zusammenarbeit zu konkretisieren.
Um diese Arbeit zu unterstützen, hat die Kommission eine Studie über den
Nutzen, die Kosten und die technischen Möglichkeiten einer weitergehenden
Anbindung der Iberischen Halbinsel mit dem Rest der EU in Auftrag gegeben. Im
März 2015 wird ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der drei
Länder stattfinden. Die Kommission ist überzeugt, dass dieses Gipfeltreffen
diesem Prozess neue Impulse verleihen wird, und sie wird jedes neues Engagement
entsprechend begleiten. -
Der Verbundgrad der
Anrainerländer der nördlichen Meere ist derzeit nicht
ausreichend, so dass eine optimale Nutzung der vorhandenen und der geplanten
Onshore- und Offshore-Erzeugungskapazitäten nicht möglich ist. Die nördlichen
Meere bieten eine einzigartige Möglichkeit der Versorgung mit großen Mengen an
CO2-emissionsarmer, heimischer Energie, die in der Nähe einiger der
energieintensivsten Regionen Europas erzeugt wird. Bis 2030 könnte erreicht
werden, dass sie 4-12 % des Stromverbrauchs in der EU decken. Das Ziel für
diese Region ist ein höherer Verbundgrad, um die Marktintegration und den
Handel zu erleichtern und große Mengen regenerativ erzeugten Stroms, vor allem
von Windstrom, einspeisen zu können. Die Region bietet ebenfalls gute
Möglichkeiten für die Entwicklung innovativer Technologien, z. B. von
Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung, zur
Stromspeicherung oder zur Umwandlung von Strom in Gas. Die Kommission
unterstützt die Arbeit dieser Regionalgruppe sowie die Ausarbeitung eines
Aktionsplans und wird beides weiter fördern. -
Die Kommission hat eine
verstärkte Zusammenarbeit bei der Entwicklung der vorrangigen Infrastrukturen
in Mittel- und Südosteuropa in die Wege geleitet. Der Strommarkt
muss in dieser Region einen höheren Verbundgrad aufweisen und modernisiert
werden, auch, um das Potenzial der erneuerbaren Energien zu erschließen. Dies
ist umso wichtiger in einer Zeit, in der die Region im Gassektor mit einer
besonders schwierigen Lage konfrontiert ist, nachdem das Projekt „South Stream“
aufgegeben wurde. Daher wurde im Januar 2015 eine hochrangige
Gruppe eingesetzt, die zum ersten Mal am 9. Februar in Sofia tagte. Die Kommission wird zusammen mit den
betroffenen Mitgliedstaaten für jede dieser unterschiedlichen Formen der
verstärkten regionalen Zusammenarbeit eng an einer regionalspezifischen
Strategie zur Bewältigung der dringendsten Probleme und zur Festlegung von
Maßnahmen arbeiten. Die vier Regionen werden einen Aktionsplan
mit konkreten Meilensteinen für die Umsetzung erarbeiten, der konkrete
Vorschläge für Verbindungsleitungen zur Erreichung des auf EU-Ebene
vereinbarten Ziels von 10 % einschließt. Was die besonderen Fälle
betrifft, in denen sich das 10%-Ziel schwerer erreichen lässt, so liegen der
Kommission mehrere Vorschläge vor (Beispiele: für die baltischen Staaten eine
neue Phase der Verbindungsleitung LitPol Link oder für die Verbindung
zwischen der Iberischen Halbinsel und Frankreich die Verbindungsleitungen
Navarra-Bordeaux, Sabiñanigo-Marsillon oder Monzón-Cazaril). In diesen Fällen
wird die Kommission die Beteiligten im Hinblick auf die Aufnahme neuer Projekte
in ihre jeweiligen Aktionspläne unterstützen und beraten. Die Kommission wird die Umsetzung der
Aktionspläne genau verfolgen. Soweit möglich, wird die Kommission die
Angleichung der Arbeitsweisen der verschiedenen Regionalgruppen fördern. Die Kommission wird außerdem eng mit dem
Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) zusammenarbeiten,
damit der Zehnjahresnetzentwicklungsplan (TYNDP) - das einzige Instrument für
die Auswahl der PCI - weiter gefasst wird und in ihm Projekte klar ausgewiesen
werden, mit denen das 10%-Verbundziel erreicht werden kann. Dabei wird sie
konkrete Maßnahmen vorschlagen, einschließlich der Möglichkeit, den TYNDP im
Bedarfsfall zu ergänzen. Die Kommission wird den Europäischen Rat
jährlich über die Realisierung der PCI und die beim Erreichen des 10%-Ziels
erzielten Fortschritte unterrichten. Dies wird eine wichtige Komponente der
umfassenden jährlichen Bestandsaufnahme sein, die in dem Strategierahmen für
die Energieunion vorgesehen ist. Die Kommission wird dafür sorgen, dass die
Arbeit der Regionalgruppen von entsprechenden Synergien mit dem EFSI
profitiert, sobald dieser eingerichtet ist. Die Kommission wird auch die
Debatte innerhalb der Regionalgruppen über andere dringliche Fragen, zum
Beispiel die der Modernisierung der Netze, lenken. Darüber hinaus wird die Kommission
Ende 2015 das erste Energieinfrastruktur-Forum einberufen, um Probleme zu
erörtern, die allen Regionen in ganz Europa gemein sind, und entsprechende
Lösungen zu finden, gegebenenfalls mit den Nachbarländern.
Ausblick
auf 2030
Auf die
Aufforderung des Europäischen Rates vom März 2014 hin schlug die
Kommission im Mai 2014 vor, bis 2030 das derzeitige Stromverbundziel
von 10 % auf 15 % zu erhöhen, wobei den Kostenaspekten und dem
Handelspotenzial in den betreffenden Regionen Rechnung zu tragen ist. Im
Oktober 2014 beauftragte der Europäische Rat die Kommission, dem „Europäischen
Rat regelmäßig Bericht zu erstatten mit dem Ziel, bis 2030 ein Verbundziel von
15 % zu erreichen“. Dieses Ziel soll in erster Linie durch die
Realisierung von PCI erreicht werden. Die
energiepolitischen Zielen der EU und die Energie- und Klimaschutzziele
bis 2020 und 2030 lassen sich nicht erreichen ohne ein vollständiges
europäisches Stromverbundnetz mit mehr grenzüberschreitenden
Verbindungsleitungen, mit Speichermöglichkeiten und intelligenten Netzen, damit
in einem System mit einem hohen Anteil an fluktuierend eingespeisten
erneuerbaren Energien die Nachfrage gesteuert und die sichere Energieversorgung
gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang wird die schrittweise
Errichtung gesamteuropäischer Stromautobahnen ebenfalls von entscheidender
Bedeutung sein. Im Januar 2014 gab die Kommission bekannt, dass sie die
Absicht habe, die Einführung intelligenter Stromnetze und den Verbundgrad
zwischen den Mitgliedstaaten zu beobachten, wobei eine besondere Dringlichkeit
bei jenen gegeben sei, die von der Verwirklichung des vereinbarten Ziels von
10 % ihrer installierten Erzeugungskapazität am weitesten entfernt sind. Die Vollendung
des Strombinnenmarktes, insbesondere die Anbindung von „Energieinseln“, eine
sichere Energieversorgung für alle Verbraucher und ein höherer Anteil der
Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordern einen Verbundgrad von mehr
als 10 %. Die Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten müssen daran
ausgerichtet sein, dass bis 2030 alle Mitgliedstaaten einen Verbundgrad von
mindestens 15 % erreichen. Gleichzeitig ergibt sich durch die
unterschiedliche geografische Lage und die unterschiedliche Struktur des
Energiemix und der Energieversorgung, dass ein auf den Einzelfall abgestimmter
Ansatz notwendig ist, der auf einer gründlichen Bewertung der Engpässe unter
Berücksichtigung der Kosten beruht. Die Strukturen der regionalen
Zusammenarbeit werden einen nützlichen Rahmen für die Erörterung des weiteren
Vorgehens und der Konsensfindung bilden. Die Kommission wird von diesen Formen
der verstärkten regionalen Zusammenarbeit auch Gebrauch machen, um das 15%-Ziel
zu erreichen.
Schlussfolgerung
Die Europäische
Union muss im Zuge der Realisierung einer krisenfesten Energieunion mit einer
zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie ihren Stromverbundgrad bis 2020
auf 10 % erhöhen. Europa muss unbedingt seine Anstrengungen verdoppeln, um
den energie- und klimapolitischen Herausforderungen begegnen zu können. Der vor kurzem
geschaffene rechtliche und finanzielle Rahmen hat bereits erste Ergebnisse
hervorgebracht. Was jetzt benötigt wird, ist die politische Entschlossenheit
der Mitgliedstaaten und aller anderen Akteure, die Ziele auch erreichen zu
wollen. Dies bedeutet eine Intensivierung der Arbeit in den im Rahmen der
TEN-E-Verordnung eingesetzten Regionalgruppen. Gleichzeitig wird die Kommission
weiterhin Initiativen zur Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit auf den Weg
bringen. Der Europäische Rat kam überein, dass ein
zuverlässiges und transparentes Lenkungssystem ohne unnötigen
Verwaltungsaufwand entwickelt werden sollte, um einen Beitrag dazu zu leisten,
dass die EU ihre politischen Ziele erreicht. Dazu gehört auch eine
Vereinfachung der derzeitigen Berichterstattungspflichten. Auf der
Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Berichte wird die Kommission
einen Bericht abfassen. In diesem Bericht, einem wichtigen Bestandteil der im
Strategierahmen für die Energieunion vorgesehenen vollständigen jährlichen
Bestandsaufnahme, wird für alle Vorhaben von gemeinsamem Interesse der jeweils
aktuelle Sachstand umfassend dargestellt und es werden Empfehlungen abgegeben
zur Beschleunigung von Projekten und für eine größere Flexibilität der PCI-Liste,
falls das 10%-Verbundziel bis 2020 nicht erreicht wird. Bei Bedarf wird
die Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, damit dieses Ziel erreicht wird. Wie das positive
politische Engagement im Hinblick auf den Ostseeraum und die Iberische
Halbinsel gezeigt hat, ist Unterstützung auf höchster Ebene unerlässlich, um
Fortschritte bei solchen Großvorhaben zu erzielen. [1] Dies
bezieht sich auf den Zeitraum 2008-2012; siehe COM(2014) 21/2. [2] Der
Schwerpunkt dieser Mitteilung liegt im Einklang mit dem Mandat des Europäischen
Rates auf dem Stromsektor. Für den Gassektor wurde kein Verbundziel
vorgeschlagen, da die Mitgliedstaaten aus Gründen der Versorgungssicherheit
bereits verpflichtet sind, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ihre
größte Einzelinfrastruktur für Erdgas ausfällt (so genannte N-1-Regel). Siehe
Verordnung (EU) Nr. 994/2010. [3] Studie: Benefits of an
integrated European energy market (Vorteile eines integrieren europäischen
Energiemarktes), Juli 2013, Booz & Co. [4] Die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sind noch
nicht mit dem europäischen Netz synchron verbunden und müssen daher als eine
Einheit betrachtet werden. Die drei baltischen Staaten sind untereinander
vollständig integriert. Der Wert von 4 % gibt den Grad ihrer Anbindung an
den europäischen Elektrizitätsmarkt (d. h. über Finnland) an. Der Wert
bezieht sich auf Anfang 2014, d. h. vor der Inbetriebnahme der
Verbindungsleitung Estlink2. Mit dem Abschluss dieses Projekts stieg der Grad
der Anbindung der baltischen Staaten auf ca. 10 % und damit
erheblich. [5] Verordnung (EU)
Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur,
ABl. L 115 vom 25.4.2013. [6] Verordnung (EU)
Nr. 1316/2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, ABl.
L 348 vom 20.12.2013. [7]
Anhang 2 gibt einen Überblick über die Projekte in den Mitgliedstaaten mit
einem Verbundgrad von weniger als 10 %. [8] Gemäß der TEN-E
Verordnung gab es hierfür eine Frist bis zum Herbst 2013. [9] Darüber
hinaus haben die Dienststellen der Kommission Leitlinien für die Straffung der
Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung von
Energieinfrastrukturvorhaben von allgemeinem Interesse (PCIs) erarbeitet. [10] Diese Zahlen
berücksichtigen den kürzlich von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). ANHANG
1 Im
Rahmen des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung (EEPR)
finanzierte Projekte Ø EstLink 2
ist die zweite HVDC-Verbindungsleitung zwischen Estland und Finnland, mit der
die Übertragungskapazität zwischen den beiden Ländern auf 1000 MW erhöht
wird. Ø NordBalt
ist eine neue Verbindungsleitung zwischen Schweden und Litauen mit einer
Übertragungskapazität von 700 MW. Ø Die
Verbindungsleitung Österreich-Ungarn (Wien-Györ) mit einer Kapazität von
1100 MVA hat die Interoperabilität des österreichischen und des
ungarischen Stromnetzes verbessert. Ø Die
Verbindungsleitung Spanien-Frankreich (Sta. Llogaia - Baixas) ist ein
wesentliches Teilstück einer unterirdischen Leitung mit einer Kapazität von
1400-1800 MW, die die Pyrenäen in einem eigenen Tunnel quert. Ø Die
Verbindungsleitung Malta-Italien (Pembroke - Marina di Ragusa) ist ein
HVAC-Unterseekabel mit einer Nennleistung von 250 MVA, mit dem das bislang
vom restlichen Europa abgekoppelte maltesische Stromnetz angebunden wird. Ø Die
Verbindungsleitung Vereinigtes Königreich-Irland (Deeside - Meath) ist
ein HVDC-Kabel mit einer Kapazität von 500 MW. Das Projekt war die erste
Stromverbindungsleitung zwischen Irland und Großbritannien. Ø Das
Projekt, das aus vier Freileitungen zwischen Lunes und Tavira (PT),
Lunes und Estói (PT), Tavira (PT) und Alcoutim (ES) sowie Ourique und
Estói (PT) bestand, trug zur Modernisierung und zum Ausbau des portugiesischen
Stromnetzes bei. Ø Die
Verstärkung des Stromnetzes zwischen der Region Douro (PT) und
der spanischen Grenze bei Aldeadavila wurde im Herbst 2011
abgeschlossen. ANHANG
2: Vorhaben
von gemeinsamem Interesse, durch die die Kapazität in Mitgliedstaaten mit einem
Verbundgrad von weniger als 10 % erhöht wird Vorrangiger Korridor || Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Project of common interest, PCI) || Datum der Inbetriebnahme und Stand des Projekts[1] Vorrangiger Korridor „Offshore-Netz der nördlichen Meere“ („NSOG“) || 1.1.1. Verbindungsleitung zwischen Zeebrugge (BE) und der Umgebung von Richborough (UK) || 2018 Genehmigung 1.2 PCI Belgien: zwei vernetzungsfähige Offshore-Hubs, die mit dem landseitigen Umspannwerk Zeebrugge (BE) verbunden sind, und antizipatorische Investitionen, die zukünftige Verbindungsleitungen nach Frankreich und/oder dem Vereinigten Königreich ermöglichen sollen[2]. || 2018 Genehmigung 1.6 PCI Verbindungsleitung Frankreich – Irland zwischen La Martyre (FR) und Great Island oder Knockraha (IE) || 2025 Studienphase 1.7.1. Verbindungsleitung Frankreich – Vereinigtes Königreich zwischen dem Cotentin (FR) und der Umgebung von Exeter (UK) [derzeit bekannt als „Projekt FAB“] || 2022 Studienphase 1.7.2. Verbindungsleitung Frankreich – Vereinigtes Königreich zwischen Tourbe (FR) und Chilling (UK) [derzeit bekannt als „Projekt IFA2‟] || 2020 Studienphase 1.7.3. Verbindungsleitung Frankreich – Vereinigtes Königreich zwischen Coquelles (FR) und Folkestone (UK) [derzeit bekannt als „Projekt ElecLink‟] || 2016 Bau Mitte 2015 1.9.1. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen County Offaly (IE), Pembroke und Pentir (UK) || 2019 Genehmigung 1.9.2. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen den Hubs Coolkeeragh und Coleraine (IE) und dem Kraftwerk Hunterston sowie den Offshore-Windparks Islay, Argyll und Location C (UK) || 2020 Studienphase 1.9.3. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen dem Northern Hub, Dublin und Codling Bank (IE) und Trawsfynyd und Pembroke (UK) || 2020 Studienphase 1.9.4. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen den irischen Midlands und Pembroke (UK) || 2017-2020 Studienphase 1.9.5. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen den irischen Midlands und Alverdiscott, Devon (UK) || 2017-2020 Studienphase 1.9.6. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen der irischen Küste und Pembroke (UK) || 2017-2020 Studienphase 1.10 PCI Verbindungsleitung Norwegen – Vereinigtes Königreich || 2020 Genehmigung 1.11.2. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen Nordwestirland (IE) und den Midlands (UK) || 2017 Genehmigung 1.11.4. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen Glinsk, Mayo (IE) und Connah's Quai, Deeside (UK) || 2018 Genehmigung Vorrangiger Korridor „Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa“ („NSI West Electricity“) || 2.4 PCI Verbindungsleitung Frankreich – Italien zwischen Codrongianos (IT), Lucciana (Korsika, FR) und Suvereto (IT) [derzeit bekannt als „Projekt SA.CO.I. 3‟] || 2022 Studienphase 2.5.1. Verbindungsleitung zwischen Grande Ile (FR) und Piossasco (IT) [derzeit bekannt als ‚Projekt Savoie-Piemont‘] || 2019 Genehmigung FR Bau IT 2.7 PCI Verbindungsleitung Frankreich – Spanien zwischen der Region Aquitaine (FR) und dem Baskenland (ES) || 2020 Studienphase 2.13.1. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen Woodland (IE) und Turleenan (UK/Nordirland) || 2017 Genehmigung 2.13.2. Verbindungsleitung Irland – Vereinigtes Königreich zwischen Srananagh (IE) und Turleenan (UK/Nordirland) || 2020-2025 Studienphase 2.14 PCI Verbindungsleitung Italien – Schweiz zwischen Thusis/Sils (CH) und Verderio Inferiore (IT) || 2018 Genehmigung 2.15.1. Verbindungsleitung zwischen Airolo (CH) und Baggio (IT) || 2022 2.17 PCI Verbindungsleitung Portugal – Spanien zwischen Vila Fria – Vila do Conde – Recarei (PT) und Beariz – Fontefría (ES) || 2016 Genehmigung Vorrangiger Korridor „Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa“ („NSI East Electricity“) || 3.2.1. Verbindungsleitung zwischen Lienz (AT) und der Region Veneto (IT) || 2022 Studienphase 3.3 PCI Verbindungsleitung Österreich – Italien zwischen Nauders (AT) und Mailand (IT) || 2018 Studienphase 3.4 PCI Verbindungsleitung Österreich – Italien zwischen Wurmlach (AT) und Somplago (IT) || 2017 Genehmigung 3.10.1. Verbindungsleitung zwischen Hadera (EL) und Vasilikos (CY) || 2018 Studienphase 3.10.2. Verbindungsleitung zwischen Vasilikos (CY) und Korakia, Kreta (EL) || 2022 Studienphase 3.14.1. Verbindungsleitung zwischen Eisenhüttenstadt (DE) und Plewiska (PL) || 2022 Studienphase 3.15.1. Verbindungsleitung zwischen Vierraden (DE) und Krajnik (PL) || 2017 Genehmigung 3.19.1. Verbindungsleitung zwischen Villanova (IT) und Lastva (ME) || 2017 Bau 3.20.1. Verbindungsleitung zwischen dem Westen von Udine (IT) und Okroglo (SI) || 2021 Studienphase 3.21 PCI Verbindungsleitung Italien – Slowenien zwischen Salgareda (IT) und Divača - Bericevo (SI) || 2022 Genehmigung 3.22.1. Verbindungsleitung zwischen Resita (RO) und Pancevo (RS) || 2017 Genehmigung Vorrangiger Korridor „Verbundplan für den baltischen Energiemarkt“ („BEMIP Electricity“) || 4.2.1. Verbindungsleitung zwischen Kilingi-Nõmme (EE) und dem Umspannwerk des Kraftwerks Riga CHP2 (LV) || 2020 Genehmigung 4.3 PCI Estland/Lettland/Litauen, synchrone Anbindung an die kontinentaleuropäischen Netze || 2023-2025 Studienphase 4.5.1. Litauischer Teil der Verbindungsleitung zwischen Alytus (LT) und der Grenze LT/PL || 2015 Bau [1] Laut
Zehnjahresnetzentwicklungsplan 2014 des ENTSO-E (sofern anwendbar) oder
nach den der Kommission 2014 von den Projektentwicklern übermittelten Angaben. [2] Bei den blau unterlegten
Vorhaben handelt es sich um Verbindungsleitungsprojekte, die voraussichtlich
bis 2017/18 abgeschlossen werden oder bei denen ein wesentlicher Teil der
Arbeiten bis 2017 vorgenommen wurde. Für sie könnte eine Förderung im Rahmen
des EFSI beantragt werden.