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Document 52015DC0078
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of the work under the nuclear decommissioning assistance programme to Bulgaria, Lithuania and Slovakia in the period 2010-2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Arbeiten im Rahmen des Unterstützungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei im Zeitraum 2010-2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Arbeiten im Rahmen des Unterstützungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei im Zeitraum 2010-2014
/* COM/2015/078 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Arbeiten im Rahmen des Unterstützungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei im Zeitraum 2010-2014 /* COM/2015/078 final */
BERICHT DER
KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Arbeiten im Rahmen
des Unterstützungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in
Bulgarien, Litauen und der Slowakei im Zeitraum 2010-2014 INHALTSVERZEICHNIS 1............ Einführung. 3 2............ Programmverwaltung. 4 2.1......... Durchführungsmodalitäten. 4 2.2......... Verfahrenstechnischer
Rahmen und Programmüberwachung im Zeitraum 2010-2013. 5 2.3......... Überarbeitete
Durchführungsverfahren und Ex-ante-Bedingungen. 6 2.4......... Verfahrenstechnischer
Rahmen und Programmüberwachung im Jahr 2014. 7 3............ Länderberichte. 7 3.1......... Bulgarien - Kernkraftwerk
Kosloduj 7 3.2......... Litauen – Kernkraftwerk
Ignalina. 8 3.3......... Slowakei – Kernkraftwerk
Bohunice V1. 10 4............ Schlussfolgerungen. 10 1. Einführung In diesem Bericht wird die Durchführung des
Unterstützungsprogramms der Europäischen Union für die Stilllegung
kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei im Zeitraum
2010-2014 beschrieben. Damit werden die
Berichterstattungspflichten sowohl des laufenden8,9 als auch des
vorangegangenen4,5,6 Unterstützungsprogramms erfüllt. Zweck und Rechtsgrundlage Mit ihrem Beitritt verpflichteten sich Bulgarien,
Litauen und die Slowakei zur vorzeitigen Abschaltung von acht älteren
Kernkraftwerken sowjetischer Bauart vor dem Ende ihrer geplanten Laufzeit. Im
Gegenzug sagte die Union zu, die drei Mitgliedstaaten bei der Stilllegung der
betreffenden Kernkraftwerke finanziell zu unterstützen: KKW Kosloduj in Bulgarien: Blöcke 1 bis 4, KKW Ignalina in Litauen: Blöcke 1 und 2, KKW Bohunice V1 in der Slowakei: Blöcke 1 und 2. Für Litauen und die Slowakei (Beitritt 2004)
gilt jeweils ein anderer Zeitplan als für Bulgarien (Beitritt 2007). Die EU-Unterstützung wurde in
unterschiedlichen Phasen gewährt: (1)
im Heranführungszeitraum über das PHARE-Programm,[1] (2)
im Zeitraum nach dem Beitritt gemäß den Protokollen
der jeweiligen Beitrittsakten[2],[3];[4] (3)
durch die Verlängerung des Unterstützungsprogramms
bis 2013 gemäß den einschlägigen Verordnungen des Rates[5],[6]
[7]. Mit zwei Verordnungen des Rates[8],[9]
und deren Berichtigungen wurde eine neue Rechtsgrundlage für die weitere
Unterstützung der Stilllegungsprogramme im Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Der vorhergehende Durchführungsbericht[10] befasste sich mit der Erfüllung der ursprünglichen Verpflichtungen der
drei Mitgliedstaaten und der Durchführung des Unterstützungsprogramms bis 2009.
Im vorliegenden Bericht werden die Tätigkeiten und Ergebnisse ab dem Jahr 2010
beschrieben, wobei sich die Berichterstattung bis zum 31. Oktober 2014
erstreckt, abgesehen von den Finanzdaten, über die bis zum 30. September
2014 berichtet wird. Mittelausstattung und Gegenstandsbereich Die finanzielle Hilfe der EU wurde
eingerichtet, um die Mitgliedstaaten bei der sicheren Stilllegung der vorzeitig
abgeschalteten Reaktoren (Teilbereich Stilllegung) wie auch bei der Umsetzung
von Ausgleichsmaßnahmen im Energiesektor, etwa in den Bereichen
Ersatzkapazität, umweltfreundliche Nachrüstung, Modernisierung und
Energieeffizienz (Teilbereich Energie), zu unterstützen. Bei dem neuen
Unterstützungsprogramm liegt der Schwerpunkt auf dem stetigen Prozess bis zum
Erreichen des Stilllegungs-Endzustands. Dementsprechend wird im neuen
Finanzierungszeitraum (2014 – 2020) keine neue Unterstützung für Projekte des
Teilbereichs Energie gewährt. Allerdings wird die Durchführung bereits
bestehender Projekte noch mehrere Jahre fortgesetzt. Die finanzielle Hilfe der EU ist weder dazu
bestimmt, die Stilllegungskosten vollständig zu decken, noch soll sie sämtliche
wirtschaftliche Folgen der vorzeitigen Abschaltung ausgleichen. Vielmehr ist
sie Ausdruck der Solidarität zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Die finanzielle Hilfe für die Stilllegungsprogramme (Mio. EUR) || Bis Ende 2009 gebunden || 2010-2013 gebunden || 2014-2020 in jeweiligen Preisen || Insgesamt Bulgarien (Kosloduj) || 566 || 300 || 293 || 1159 Litauen (Ignalina) || 875 || 492 || 451 || 1818 Slowakei (Bohunice) || 364 || 248 || 225 || 837 Insgesamt || 1805 || 1040 || 969 || 3814 2. Programmverwaltung 2.1. Durchführungsmodalitäten Seit dem EU-Beitritt der betroffenen
Mitgliedstaaten wird das EU-Unterstützungsprogramm von der Kommission
(Generaldirektion Energie) im Wege der indirekten Mittelverwaltung verwaltet.
Die Mittel werden von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBWE) mit Beiträgen zu den entsprechenden Internationalen Fonds zur
Unterstützung der Stilllegung von Kernkraftwerken (IDSF) sowie in Bezug auf
Litauen auch von einer nationalen Einrichtung, der Zentralen
Projektleitungsagentur (CPMA), zugeteilt. Internationale Fonds zur Unterstützung
der Stilllegung von Kernkraftwerken Im Jahr 2000 wurde für jeden der drei
Mitgliedstaaten ein eigener Fonds eingerichtet. Diese von mehreren Gebern
finanzierten Fonds werden von der EBWE verwaltet. Die EK ist seit 2004 einzige
Beitragszahlerin und hat seit Bestehen der Fonds mehr als 95 % aller
Beiträge geleistet. 2013 nahm die Kommission eine Überprüfung der
Aufgaben der EBWE vor und bestätigte deren Rolle bei der Verwaltung der IDSF
für den Zeitraum 2014-2020. Nationale Agenturen Derzeit führt nur Litauen die Maßnahmen über
eine nationale Agentur, die Zentrale Projektleitungsagentur (CPMA), durch. Die
Agentur, die 2007 ihren Betrieb aufgenommen hat, ist der einzige Durchführungskanal
für neue Projekte, während die EBWE nach wie vor für den Abschluss der
laufenden Projekte, die vor 2014 angelaufen sind, zuständig ist. Im Oktober 2014 hat die Slowakei den Wunsch
geäußert, das Unterstützungsprogramm für die Stilllegung durch eine nationale
Agentur, die Slowakische Agentur für Innovation und Energie, umzusetzen, und
legte der Kommission einen entsprechenden förmlichen Vorschlag vor. Die
Kommission wird die Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung prüfen und 2015
eine Entscheidung treffen. Bulgarien hat sich bislang nicht für die
Einrichtung eines solchen nationalen Kanals entschieden. 2.2. Verfahrenstechnischer
Rahmen und Programmüberwachung im Zeitraum 2010-2013 Die Durchführung wurde 2010-2013 im
bestehenden Rahmen, der 2010 aufgrund der Verlängerung der Hilfe für Bulgarien[11] überarbeitet wurde, fortgesetzt. Jedes Jahr stellten die Mitgliedstaaten einen
Programmplan auf, in dem die generellen Ziele für die Verwendung der EU-Hilfe
für das kommende Jahr festgelegt wurden. Diese Pläne wurden von der GD ENER
überprüft und dem Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten zur
Stellungnahme vorgelegt[12]. Die Kommission wies den drei Programmen Mittel durch Annahme eines
jährlichen Finanzierungsbeschlusses zu, dem die Programmpläne beigefügt wurden. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden die
detaillierten Projektvorschläge der GD ENER einzeln zur Prüfung vorgelegt und
an den Ausschuss zur Stellungnahme weitergeleitet. Erst bei Genehmigung wurden
die Mittel den einzelnen Projekten zugewiesen. Auf der Grundlage der Vorausschätzungen für
Zahlungsanträge und der Fortschritte bei der Projektdurchführung leistete die
Kommission auf Antrag Zahlungen an die EBWE und die CPMA. Die Durchführung wurde von einem für jedes
Land und jeden Durchführungskanal eingerichteten Überwachungsausschuss – im
Fall der IDSF von der jeweiligen Versammlung der Beitragszahler – bzw. von
einem speziellen Ausschuss für die CPMA in Litauen kontrolliert. Wenngleich
Projekte mit bis zu 100 % der Mittel gefördert werden können, wurden für
zentrale Projekte, bei denen der Empfänger für Mittelüberschreitungen
verantwortlich ist, spezifische Obergrenzen für die Kofinanzierung festgelegt. Das Unterstützungsprogramm wird regelmäßigen
Audits und Bewertungen unterzogen. Im Rahmen eines von ihm durchgeführten
Audits hat der Europäische Rechnungshof Empfehlungen sowohl für die laufenden
Programme als auch für künftige Verlängerungen abgegeben[13].
Wie in den entsprechenden Verordnungen des Rates vorgesehen, gab die EK externe
Finanzaudits für den BIDSF, den IIDSF und den KIDSF in Auftrag. Derzeit werden
die Empfehlungen aus den Prüfungen umgesetzt. 2.3. Überarbeitete
Durchführungsverfahren und Ex-ante-Bedingungen Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den
vorangegangenen zehn Jahren der Durchführung und unter Berücksichtigung der
Empfehlungen früherer Audits hat die Kommission im August 2014 im Vorgriff auf
die Anforderungen der Verordnungen überarbeitete Durchführungsverfahren beschlossen.[14] Mit den überarbeiteten Verfahren werden für
jedes Stilllegungsprogramm die Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die
Meilensteine, die angestrebten Abschlusstermine und die dazugehörigen
Leistungsindikatoren sowie ausführliche Stilllegungspläne für das jeweilige
gesamte Stilllegungsprogramm festgelegt.15,16 Zur Schaffung einer soliden Basis vor Beginn
der Anwendung des neuen verfahrenstechnischen Rahmens für den Zeitraum
2014-2020 sind in den Verordnungen des Rates Ex-ante-Bedingungen festgelegt,
d. h. die Voraussetzungen für die weitere Unterstützung durch den
jeweiligen Mitgliedstaat.[15],[16] Jeder Mitgliedstaat
übermittelte der Kommission rechtzeitig die einschlägigen Informationen, aus
denen hervorgeht, dass er den Besitzstand der Europäischen Union im Bereich der
nuklearen Sicherheit einhält und einen Finanzierungsplan für das gesamte
Stilllegungsprogramm aufgestellt hat, sowie einen ausführlichen
Stilllegungsplan. 2.4. Verfahrenstechnischer
Rahmen und Programmüberwachung im Jahr 2014 Am 30. Oktober 2014 genehmigte die Kommission
durch die Annahme eines Finanzierungsbeschlusses[17]
die Verwendung von Mitteln für die drei Programme. Die für 2014 vorgesehenen Mittel werden im
Wege von Übertragungsvereinbarungen mit den Durchführungsstellen, der EBWE und
der CPMA, bereitgestellt. Diese Vereinbarungen sind in Vorbereitung (Stand vom
31. Oktober 2014) und dürften rechtzeitig abgeschlossen sein, so dass die für
2014 vorgesehenen Mittel eingesetzt werden können. Auf der Grundlage der Vorausschätzungen für
Zahlungsanträge und der Fortschritte bei der Projektdurchführung wird die
Kommission Mittel an die EBWE und die CPMA überweisen. Im Laufe des Jahres 2014 wurde der neue
verfahrenstechnische Rahmen schrittweise entwickelt und von allen Beteiligten mit
den neuen Projekten eingeführt. Die geänderten Durchführungsmodalitäten, mit
ihren detaillierteren Anforderungen in Bezug auf die Berichterstattung, gelten
auch für laufende Projekte, die im Rahmen der vorherigen Verfahren angelaufen
sind, soweit die neuen Vorschriften nicht im Widerspruch zu geltenden
förmlichen Vereinbarungen stehen. Die Durchführung der Maßnahmen und der
finanziellen Hilfe wird von einem für jedes Land und jeden Durchführungskanal
eingerichteten Überwachungsausschuss kontrolliert. 3. Länderberichte Trotz Schwierigkeiten blieben die Reaktoren
abgeschaltet und die Brennstoffentnahme wurde fortgesetzt, so dass inzwischen
alle bis auf einen Reaktor entladen sind. Bei allen Stilllegungsprogrammen
wurden deutliche Fortschritte erzielt: Besonders offensichtlich ist dies, wenn
durch den Rückbau in den Turbinenhallen, wie geplant, erhebliche Mengen an
Materialien angefallen sind, die in den meisten Fällen freigemessen und dann
der konventionellen Wiederverwertung oder der Endlagerung radioaktiver Abfälle
zugeführt werden. 3.1. Bulgarien - Kernkraftwerk
Kosloduj Abschaltungsverpflichtung und Entwicklung der Finanzierung Die Blöcke 1 und 2 stehen seit 2008 unter
der Kontrolle des Staatsunternehmens für radioaktive Abfälle (SERAW). In den
Blöcken 3 und 4 befindet sich seit Juli 2012 kein Brennstoff mehr. Sie
wurden im März 2013 vom Kernkraftwerksbetreiber an SERAW übergeben, das nun für
sämtliche Stilllegungsmaßnahmen zuständig ist. Ein für die EU-Unterstützung relevanter
positiver Aspekt war die Änderung der Stilllegungsstrategie im Jahr 2006 (vom
„verzögerten Rückbau“ zum „sofortigen Rückbau“). Sie ermöglicht es, die
Stilllegung zu beschleunigen und das für die Ausführung der Rückbauarbeiten
verfügbare Personal optimal einzusetzen. So dürften sich die Gesamtkosten
verringern. Der jüngsten Prognose zufolge (2011) wird die Stilllegung 2030
abgeschlossen sein. Bei einigen Projekten traten Verzögerungen auf, die jedoch
keine Auswirkungen auf die kritische Phase haben, so dass der geplante
Endtermin eingehalten werden kann. Die EU-Mittelbindungen für Bulgarien belaufen
sich bisher auf insgesamt 868 Mio. EUR. Angaben dazu, wie die
Finanzmittel für Bulgarien im Einzelnen zugeteilt wurden, sind Tabelle 1 des
Anhangs zu entnehmen. Am Ende des Berichtszeitraums beliefen sich die
ausstehenden Zahlungen der EU auf 238 Mio. EUR
(Mittelbindungen in Höhe von 868 Mio. EUR abzüglich tatsächlicher
Zahlungen in Höhe von 630 Mio. EUR). Durchführung
der Projekte Die Rückbauarbeiten in den Turbinenhallen der
Blöcke 1-4 verlaufen zufriedenstellend. Die Stilllegungsgenehmigung für die
Blöcke 1 und 2 wird voraussichtlich in Kürze von der zuständigen Behörde
erteilt. Da die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das nationale Endlager
erneut durchgeführt werden muss, steigt das Risiko einer Verzögerung des
Abschlusstermins des Programms. Durch andauernde rechtliche Probleme bei der
UVP im Zusammenhang mit der Plasmaschmelzanlage und der Stilllegungsgenehmigung
besteht nach wie vor das Risiko von Verzögerungen und zusätzlicher Kosten auf
Programmebene. Bis Ende 2013
wurden im Rahmen des Kosloduj-Programms etwa 40 % der gebundenen Mittel
für die Unterstützung von zentralen Projekten im Energiesektor im Einklang mit
Bulgariens Energiestrategie[18] eingesetzt. Die Fortschritte zentraler während des Berichtszeitraums geförderter
Projekte sind Tabelle 2 des Anhangs zu entnehmen. 3.2. Litauen
– Kernkraftwerk Ignalina Abschaltungsverpflichtung
und Entwicklung der Finanzierung Das schwierige
politische Klima und der damit verbundene Druck, Block 2 2012 wieder
hochzufahren, konnten überwunden werden, so dass Litauen seine
Beitrittsverpflichtungen einhalten konnte. Beide Blöcke befinden sich in einem
sicheren Zustand und werden derzeit stillgelegt, wenngleich der Brennstoff aus
Block 2 bisher nur teilweise entnommen wurde. Das staatliche Unternehmen INPP, das die
Reaktoren betrieben hatte, ist nunmehr für die Aufrechterhaltung eines sicheren
Zustands und die Stilllegung der beiden Reaktorblöcke verantwortlich. Der im
vorangegangenen Bericht beschriebene Prozess der „Organisation des Wandels“,
d. h. des Wechsels von der Stromerzeugung zur Organisation der
Stilllegung, war erfolgreich, und Litauen und INPP haben die Verantwortung für
den Stilllegungsprozess übernommen. Das INPP-Management strebt mit Nachdruck
die weitere Modernisierung des Unternehmens an. Die EU-Mittelbindungen für Litauen belaufen
sich bisher auf insgesamt 1367 Mio. EUR. Angaben dazu, wie die
Finanzmittel für Litauen im Einzelnen zugeteilt wurden, sind Tabelle 3 des
Anhangs zu entnehmen. Am Ende des Berichtszeitraums beliefen sich die
ausstehenden Zahlungen der EU auf 282 Mio. EUR (Mittelbindungen in
Höhe von 1367 Mio. EUR abzüglich tatsächlicher Zahlungen in Höhe von
1085 Mio. EUR). Durchführung der Projekte Als Ziele der EU-Hilfe wurden die
Aufrechterhaltung eines sicheren Zustands der beiden Reaktorblöcke, die
Vorbereitung ihrer Stilllegung (einschließlich der strategischen Dokumentation)
und der Bau von Abfallbehandlungs- und ‑lagereinrichtungen festgelegt.
Vor dem Hintergrund wechselnder Regierungen haben INPP und Litauen seit 2009
eine wesentlich größere Verantwortung für den Stilllegungsprozess übernommen
und ihre Beteiligung stark erhöht. Zwei wichtige Infrastrukturprojekte, das „Zwischenlager für abgebrannte
Brennelemente“ und die „Anlage für die Behandlung und Lagerung fester Abfälle“
führten zu Streitigkeiten sowohl technischer als auch wirtschaftlicher Art
zwischen INPP und den jeweiligen Unternehmen. Seit 2013 werden die strittigen
Fragen aktiv angegangen und in einem vereinbarten Rahmen schrittweise gelöst.
Die Situation hat jedoch zu erheblichen Verzögerungen und einer
Kostensteigerung geführt: Der Abschluss des Stilllegungsprozesses ist nun für
2038 vorgesehen (ursprünglich 2030) und es wurde eine wirtschaftliche Einigung
erzielt, durch die sich die Kosten um 72,9 Mio. EUR erhöhen. Im Mittelpunkt der mit den eigenen Arbeitskräften des Kernkraftwerks
Ignalina durchgeführten Tätigkeiten steht der Rückbau der Turbinenhalle, bei
dem greifbare Fortschritte erzielt wurden. Die Zerlegungs- und
Dekontaminierungsanlagen in diesem Gebäude befinden sich inzwischen im
Normalbetrieb. Um einen Rückstand bei der Aufbereitung von Materialien
aufzuholen, werden diese Anlagen vorübergehend in 3 Schichten betrieben. Bis Ende 2013 wurden im Rahmen des
Ignalina-Programms etwa 25 % der gebundenen Mittel für die Unterstützung
von zentralen Projekten im Energiesektor im Einklang mit Litauens
Energiestrategie[19] eingesetzt. Die Fortschritte
zentraler während des Berichtszeitraums geförderter Projekte sind Tabelle 4 des
Anhangs zu entnehmen. 3.3. Slowakei
– Kernkraftwerk Bohunice V1 Abschaltungsverpflichtung
und Entwicklung der Finanzierung Das KKW V1 besteht aus zwei
WWER-440/230-Reaktoren. Für die Überwachung nach der Abschaltung sowie für die
Stilllegung des KKW V1 ist das staatliche Unternehmen JAVYS
verantwortlich. Die Blöcke 1 und 2 wurden Ende 2006 bzw. Ende 2008
dauerhaft abgeschaltet. Die EU-Mittelbindungen für die Slowakei
belaufen sich bisher auf insgesamt 612 Mio. EUR. Angaben dazu, wie
die Finanzmittel für die Slowakei im Einzelnen zugeteilt wurden, sind Tabelle 5
des Anhangs zu entnehmen. Am Ende des Berichtszeitraums beliefen sich die
ausstehenden Zahlungen der EU auf 250 Mio. EUR (Mittelbindungen in
Höhe von 612 Mio. EUR abzüglich tatsächlicher Zahlungen in Höhe von
362 Mio. EUR). Durchführung der
Projekte Die Stilllegungsgenehmigung für die erste
Phase, die Rückbautätigkeiten außerhalb kontrollierter Bereiche betrifft, wurde
wie erwartet 2011 erteilt. In den relevanten Bereichen wie den Turbinenhallen
wurden Rückbauarbeiten durchgeführt und erhebliche Fortschritte erzielt. Es
wurden Vorarbeiten für die Stilllegung durchgeführt. 2012 wurde die
Stilllegungsstrategie aktualisiert. Verzögerungen bei größeren Projekten hatten
keine Auswirkungen auf die kritische Phase der Stilllegung. Insgesamt verläuft
das Projekt planmäßig, so dass im Jahr 2025 alle Tätigkeiten abgeschlossen sein
dürften. Das Stilllegungsprogramm ist gut
vorangekommen: Schwierige Projekte (z. B. die Dekontaminierung der Primärkreisläufe)
haben inzwischen ein fortgeschrittenes Stadium erreicht, und die
Stilllegungsgenehmigung für die zweite Phase, ein wichtiger Meilenstein, dürfte
Ende 2014 vorliegen. Zurzeit werden umfangreiche Ausschreibungen für den
Rückbau von Systemen im Kontrollbereich und große Komponenten des
Reaktorkühlsystems vorbereitet. Bis Ende 2013 wurden im Rahmen des
Bohunice-Programms etwa 35 % der gebundenen Mittel für die Unterstützung
von zentralen Projekten im Energiesektor im Einklang mit der Energiestrategie
der Slowakischen Republik[20] eingesetzt. Die Fortschritte zentraler während des
Berichtszeitraums geförderter Projekte sind Tabelle 6 des Anhangs zu entnehmen. 4. Schlussfolgerungen Die im vorangegangenen Bericht beschriebenen
politischen Schwierigkeiten sind weitgehend überwunden, so dass alle
Abschaltungsverpflichtungen eingehalten werden konnten. Der Schwerpunkt hat
sich somit unumkehrbar auf die Stilllegungstätigkeiten verlagert. Dies wäre
ohne das Unterstützungsprogramm nicht möglich gewesen. Litauen, die Slowakei und Bulgarien haben
auf der Grundlage ihrer Abschaltungsverpflichtungen die Stilllegungsarbeiten an
den abgeschalteten Reaktoren fortgesetzt. Wenngleich es zu einigen
Verzögerungen gekommen ist, wurden auch erhebliche Fortschritte erzielt, nicht
nur bei den Vorbereitungsarbeiten und den organisatorischen Änderungen, sondern
auch beim tatsächlichen Abbau von Gebäuden und Ausrüstung. Der Finanzbedarf für den Abschluss der
Stilllegungsprogramme wurde inzwischen ermittelt. Aus den Finanzierungsplänen
wird die Lücke zwischen dem Bedarf und den bereits verbindlich zugesagten
Finanzmitteln, zu denen das Unterstützungsprogramm der EU einen wichtigen
Beitrag leistet, ersichtlich. Die Beschaffung der benötigten zusätzlichen
Mittel muss aufmerksam verfolgt werden. Teilbereich Stilllegung Wie in den Stilllegungsplänen detailliert
beschrieben, verschiebt sich der Schwerpunkt allmählich von den
Vorbereitungsarbeiten auf den Rückbau und die Behandlung der dabei anfallenden
Abfälle. Die für die Stilllegung sowie die Behandlung und Lagerung von
radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen erforderlichen Anlagen
werden derzeit gebaut. Die Genehmigungsunterlagen wurden erstellt, und der
Rückbau hat begonnen. In Bulgarien und der Slowakei werden die vollständigen
Stilllegungsgenehmigungen voraussichtlich in Kürze erteilt. Bei manchen
Stilllegungsprojekten traten Verzögerungen auf, denen jedoch aktiv
entgegengewirkt wurde, um die Auswirkungen auf den Abschlusstermin der
Stilllegung zu minimieren; allerdings konnten in Litauen Verzögerungen im
Gesamtzeitplan nicht vermieden werden. Teilbereich Energie Im Energiesektor wurden Projekte gefördert,
die mit den energiepolitischen Strategien der jeweiligen Staaten im Einklang
stehen. Während des Berichtszeitraums verlagerte sich der Schwerpunkt auf die
Stilllegung, wenngleich in Bulgarien noch ein erheblicher Teil der Mittel dem
Energiesektor zugewiesen wurde. Die Durchführung bereits angelaufener Projekte
wird noch mehrere Jahre fortgesetzt, allerdings werden im Energiesektor keine
neuen Projekte mehr unterstützt. Ausblick Die Erteilung von Genehmigungen für die zweite
Phase der Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien und der Slowakei
ebnet den Weg für den Rückbau grundlegender Systeme. Dies dürfte sich im
nächsten Jahr in einem erhöhten Anfall von Materialien niederschlagen, die aus
den kerntechnischen Anlagen entfernt werden. Detaillierte Ziele und Indikatoren, die im
Zuge der Durchführungsverfahren festgelegt worden sind, ermöglichen eine genaue
Überwachung des Fortschritts der Arbeiten mit quantitativen Informationen. Vor
allem wird die geplante Einführung der Earned-Value-Management-Methodik (EVM)[21] für die drei Programme
das Projektmanagement auf der lokalen Ebene unterstützen und die Wirksamkeit
der Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission erhöhen. Ab 2015
werden für eine detailliertere quantitative Beschreibung des
Durchführungsstands der Arbeiten anhand des Arbeitsprogramms zuverlässige,
kompatible und vergleichbare Indikatoren herangezogen. Die Dienststellen der Kommission (GD ENER und
ihre Gemeinsame Direktion Verwaltungsdienstleistungen) bereiten zur Zeit ein
Audit der vorgeschlagenen nationalen Agentur in der Slowakei vor und
unterstützen generell die Entwicklung hin zu einer vollständigen Übertragung
der Verantwortung für die Stilllegung auf die nationale Ebene. [1] Programm zur Unterstützung mittel- und osteuropäischer Länder [2] ABl. L 236 vom 23.9.2003, S.33 und S. 944 [3] ABl. L 236 vom 23.9.2003, S.33 und S. 954 [4] ABl. L157 vom 21.6.2005, S.11 und S. 38 [5] ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 10 [6] ABl. L 131 vom 23.5.2007, S. 1 [7] ABl. L 189 vom 22.7.2010, S. 9 [8] ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 1 und ABl. L 8 vom
11.1.2014, S. 31 [9] ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 7, ABl. L 8 vom
11.1.2014, S. 30 und ABl. L 121 vom 24.4.2014, S. 59 [10] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über
die Verwendung der finanziellen Ressourcen im Zeitraum 2004-2009, die Litauen,
der Slowakei und Bulgarien zur Unterstützung der Stilllegung vorzeitig abgeschalteter
Kernkraftwerke gemäß den jeweiligen Beitrittsakten zur Verfügung gestellt
wurden (KOM(2011) 432). [11] Beschluss der Kommission über die Verfahren zur Programmierung und
Überwachung der Maßnahmen und der finanziellen Hilfe im Rahmen des Bohunice-,
des Ignalina- und des Kosloduj-Programms für den Zeitraum 2007 bis 2013,
C(2010) 6885 [12] Ausschuss für das Hilfsprogramm für die Stilllegung kerntechnischer
Anlagen (NDAPC) [13] Sonderbericht Nr. 16/2011 des Rechnungshofes: „Finanzielle
Unterstützung der EU für die Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien,
Litauen und der Slowakei“ [14] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 7.8.2014 zu den Regeln für
die Anwendung der Hilfsprogramme für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in
Bulgarien, Litauen und der Slowakei im Zeitraum 2014-2020, C(2014) 5449
final [15] ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 1 und ABl. L 8 vom
11.1.2014, S. 31 [16] ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 7, ABl. L 8 vom
11.1.2014, S. 30 und ABl. L 121 vom 24.4.2014, S. 59 [17] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30.10.2014 über die Annahme
eines Finanzierungsbeschlusses für die Umsetzung der Hilfsprogramme für die
Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bohunice, Ignalina und Kosloduj im Jahr
2014 [18] Die Energiestrategie Bulgariens bis zum Jahr 2020, veröffentlicht im
Staatsanzeiger Nr. 43 vom 7. Juni 2011 [19] Entschließung über die Annahme der nationalen Energiestrategie vom 18.
Januar 2007, Nr. X-1046, Vilnius [20] Energiepolitik der Slowakischen Republik, genehmigt mit der
Entschließung der Regierung der Slowakischen Republik Nr. 29 vom
11. Januar 2006 [21] ein Projektmanagementverfahren zur Messung von Leistung und
Fortschritt Bulgarien Tabelle 1 – Finanzdaten für Bulgarien im
Überblick (in Mio. EUR) || Bis 2009 || 2010-2013 || Jan. - Sept. 2014 || Insgesamt Beitrag der EU || 568 || 300 || 0 || 868 Beitrag anderer Geldgeber || 15 || 0 || 0 || 15 Zinsen || 23 || 6 || 0 || 29 Mittel insgesamt || 606 || 306 || 0 || 911 || || || || Geleistete Zahlungen der EU || 363 || 188 || 79 || 630 Geleistete Zahlungen anderer Geldgeber || 14 || 0 || 0 || 14 Zinsen || 23 || 6 || 0 || 29 Gesamtbarmittel gutgeschrieben || 400 || 194 || 80 || 673 || || || || Mittelzuweisung an Projekte || 513 || 384 || -36* || 861 Unterzeichnete Verträge || 328 || 229 || 51 || 608 Auszahlungen für unterzeichnete Verträge || 173 || 255 || 37 || 465 Kumulative Kosten || 5 || 3 || 0 || 8 (*)
Ein Stilllegungsprojekt wurde im Umfang deutlich eingeschränkt, ein anderes
Projekt (Bau einer Wärmerzeugungsanlage) wurde gestrichen. Die entsprechenden
Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von insgesamt 41 Mio. EUR wurden aufgelöst
und die entsprechenden Mittel freigegeben. Tabelle 2 – Wichtige geförderte Projekte in Bulgarien Teilbereich Stilllegung || Dekontaminierung und Rückbau || Rund 4000 Tonnen Material wurden bislang in den Turbinenhallen 1-4 abgebaut, was weitgehend den Zielvorgaben entspricht. Die Stilllegungsgenehmigung für die Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Kosloduj wurde im November 2014 erteilt. Charakterisierung || Die Aufnahme des radiologischen Bestands für die Blöcke 1 bis 4 läuft derzeit: die Berechnungen für die Aktivierung und die Dekontamination sind abgeschlossen, die Probenahmen zur Aufstellung der Nuklidvektoren hingegen sind noch im Gang. Abfallbehandlung und -konditionierung || Für die Plasmaschmelzanlage sind mittlerweile alle Unterlagen eingereicht worden, so dass die endgültige Baugenehmigung voraussichtlich 2014 erteilt wird. Vorarbeiten haben begonnen. Die Probenahmen von Verdampferkonzentraten sind abgeschlossen. In Erwartung des Abschlusses der Probenanalyse wird der finanzielle Vorschlag des Auftragnehmers für die Behandlungsphase derzeit einer unabhängigen Überprüfung unterzogen. Die Baugenehmigung für die Zerlegungs- und Dekontaminationswerkstätten ist inzwischen erteilt worden. Die Bauarbeiten wurden unmittelbar nach der Erteilung aufgenommen. Zwischen- und Endlagerung von Abfällen || Die aktive Inbetriebnahme des Lagers für abgebrannte Brennelemente wurde mit der Aufnahme von 6 gefüllten Behältern abgeschlossen. Die Vorbereitung des Antrags für die Betriebsgenehmigung befindet sich in der Endphase. Da die Umweltverträglichkeitsprüfung für das nationale Endlager erneut durchgeführt werden muss, wird sich der Bau verzögern. In der Zwischenzeit werden die Vorarbeiten, wie z. B. die Überwachung des Standorts vor der Einlagerung und die Vorbereitung der Infrastruktur, planmäßig durchgeführt. Teilbereich Energie || Instandsetzung des Wärmekraftwerks Maritza East 2 || Die Installation eines Gipssteinentwässerungssystems wurde abgeschlossen. Die Instandsetzung der Kühlmittelpumpstation wird im ersten Quartal 2015 abgeschlossen. Sanierung und Ausbau des nationalen Stromverteilungssystems || Die Instandsetzung der Umspannwerke Tsaravetz, Burgas, Metallurgichna, Zlatitsa und Majak sind abgeschlossen und die Umspannwerke sind in Betrieb. Eine Bescheinigung über die Fertigstellung des Umspannwerks Kawarna liegt vor und die Betriebsgenehmigung soll bis Ende Oktober 2014 erteilt werden. Bau von Hochdruckgasfernleitungen und Gasregulierungsstationen || Die Bauarbeiten sind nahezu abgeschlossen, mit Ausnahme eines kleinen Teils der Pipeline im Schutzgebiet Suhata Reka. Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden. || Ein großes Projekt – die Instandsetzung des Hauptgebäudes der Universität Ruse – ist abgeschlossen. Bis zum 5. Oktober 2014 waren Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in 120 von insgesamt 168 öffentlichen Gebäuden vollständig umgesetzt. 2013 waren die Energieeffizienzmaßnahmen in allen 49 kommunalen Gebäuden in Burgas, Plowdiw und Stara Zagora abgeschlossen. Litauen Tabelle 3
– Finanzdaten für Litauen im Überblick (in Mio. EUR) || Bis 2009 || 2010-2013 || Jan. - Sept. 2014 || Insgesamt Beitrag der EU || 875 || 492 || 0 || 1367 Beitrag anderer Geldgeber || 33 || 0 || 0 || 33 Zinsen || 49 || 7 || 0 || 56 Mittel insgesamt || 957 || 499 || 0 || 1456 || || || || Geleistete Zahlungen der EU || 712 || 324 || 50 || 1085 Geleistete Zahlungen anderer Geldgeber || 33 || 0 || 0 || 33 Zinsen || 49 || 7 || 0 || 56 Gesamtbarmittel gutgeschrieben || 794 || 331 || 50 || 1174 || || || || Mittelzuweisung an Projekte || 862 || 348 || -16 || 1194 Unterzeichnete Verträge || 772 || 356 || 9 || 1137 Auszahlungen für unterzeichnete Verträge || 422 || 449 || 94 || 965 Kumulative Kosten || 6 || 6 || 0 || 12 Tabelle 4 – Wichtige geförderte Projekte in Litauen Teilbereich Stilllegung || Dekontaminierung und Rückbau || Die Dekontaminierung des Primärkreislaufs wurde nach einem erfolglosen Dekontaminierungsversuch zurückgestellt. Zurzeit laufen noch Rechtsverfahren gegen den Auftragnehmer. Der Kraftwerksbetreiber arbeitet weiter an einer Strategie zur Wiederbelebung des Projekts. Mehr als 8000 Tonnen Material wurden seit 2010 in der Turbinenhalle abgebaut. Abfallbehandlung und -konditionierung || Anlage für die Behandlung und Lagerung fester Abfälle: Die Bau- und Installationsarbeiten verlaufen ohne größere Verzögerungen. Die ingenieurtechnischen und genehmigungsbedingten Tätigkeiten zur Vorbereitung der Kalttests schreiten im Einklang mit dem überarbeiteten Zeitplan voran. Zwischen- und Endlagerung von Abfällen || Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente: die bautechnischen Arbeiten sind abgeschlossen und es laufen zurzeit Kalttests der installierten Ausrüstung. Die ingenieurtechnischen Arbeiten und die Herstellung der Behälter verlaufen gemäß dem überarbeiteten Zeitplan. Die Nachrüstung der Kräne am Lagerbecken für abgebrannte Brennelemente schreitet trotz wirtschaftlicher Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und INPP voran. Dieses Projekt gehört zur kritischen Phase der Brennstoffentnahme im Block 2 des Kernkraftwerks Ignalina. Das Projekt der oberflächennahen Endlager dürfte bis Ende 2014 mit der Vorlage der Dokumentation zur technischen Auslegung durch den Auftragnehmer einen wichtigen Meilenstein erreichen. Das Projekt des anderen Endlagers verzögert sich und befindet sich noch in der Beschaffungsphase. Teilbereich Energie || Gas- und Dampf-Kombikraftwerk || Seit 15. Oktober 2012 ist ein neues Gas- und Dampf-Kombikraftwerk von 455 MW gemäß dem vorgegebenen Zeitplan des litauischen Übertragungsnetzbetreibers LITGRID AB in Betrieb. Fernwärme in Visaginas || Die beiden gasgefeuerten Kessel für Fernwärme wurden ersetzt, und die Hälfte der Gebäude wurde mit neuen Wärmetauschern versehen. Verbesserung der Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden || In Ignalina wurden gute Fortschritte erzielt, da 33 von mehr als 67 in Auftrag gegebenen Gebäuden modernisiert wurden. Zu Schwierigkeiten kam es bei der Entwicklung der Projekte in Zarasai und Visaginas. Stromverbund zwischen Litauen und Polen || Die Bauarbeiten zum „LitPol-Link“ -Projekt kommen weiterhin gut voran; hier besteht eine Kofinanzierung durch die Europäische Kommission. Ende Dezember 2015 ist nach wie vor als Termin für die Fertigstellung des ersten (500 MW) Teils des Projekts vorgesehen. Slowakei Tabelle 5
– Finanzdaten für die Slowakei im Überblick (in Mio. EUR) || Bis 2009 || 2010-2013 || Jan. - Sept. 2014 || Insgesamt Beitrag der EU || 364 || 248 || 0 || 612 Beitrag anderer Geldgeber || 11 || 0 || 0 || 11 Zinsen || 11 || 3 || 1 || 15 Mittel insgesamt || 386 || 251 || 1 || 638 || || || || Geleistete Zahlungen der EU || 168 || 158 || 36 || 362 Geleistete Zahlungen anderer Geldgeber || 11 || 0 || 0 || 11 Zinsen || 11 || 3 || 1 || 15 Gesamtbarmittel gutgeschrieben || 190 || 161 || 36 || 388 || || || || Mittelzuweisung an Projekte || 272 || 275 || 76 || 623 Unterzeichnete Verträge || 87 || 193 || 19 || 299 Auszahlungen für unterzeichnete Verträge || 65 || 144 || 28 || 237 Kumulative Kosten || 5 || 3 || 0 || 8 Tabelle 6 – Wichtige geförderte Projekte in der Slowakei Teilbereich Stilllegung || Dekontaminierung und Rückbau || Es wurden sichtbare Ergebnisse erzielt, insbesondere wurde das Ausräumen der Turbinenhalle hinsichtlich metallischer Ausrüstung (zu 97 % abgeschlossen) und Betonstrukturen vorangetrieben. Die Ausrüstung für die Dekontaminierung des Primärkreislaufs wurde geliefert und installiert und die ersten Tests sind erfolgreich verlaufen. Die Dekontaminierung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 abgeschlossen. Die Phase 1 der Stilllegung wird 2014 enden. Die zweite Phase, in der der Rückbau in den kontaminierten Bereichen stattfinden soll, soll im Januar 2015 beginnen. Abfallbehandlung und -konditionierung || Das Projekt für die Behandlung der Schlämme und Sorptionsmittel wurde geändert, da größere Mengen als ursprünglich veranschlagt und mehr Tätigkeiten einbezogen werden. Es kommt gut und planmäßig voran. Zwischen- und Endlagerung von Abfällen || Die Projekte zur Konzeption des neuen Endlagers für sehr schwachaktive Abfälle und zur Erweiterung der bestehenden Endlagerstätte für kurzlebige schwach- und mittelradioaktive Abfälle verlaufen planmäßig. Teilbereich Energie || Erneuerung des Übertragungssystems || TR Bošáca – Transformator T 402. Der Mängelmeldezeitraum wurde am 3. August 2014 beendet. Umwandlung 400/110kV in TR Medzibrod. Der Mängelmeldezeitraum läuft noch bis zum 29. September 2015. Bisher wurden keine Mängel gemeldet. 400-kV-Übertragungsleitungen für ES Medzibrod. Der Mängelmeldezeitraum läuft noch bis zum 29. September 2015. Alle derzeit bekannten Mängel wurden behoben. Die Rekultivierung und die Revitalisierung der von dem Projekt betroffenen Waldflächen wurden am 30. September 2014 abgeschlossen. Finanzfazilität für nachhaltige Energie || Berechnungen zeigen, dass die Investitionen in den Wohngebäude- und den Industriesektor zu durchschnittlichen Energieeinsparungen von 33 % bzw. 17 % geführt haben. Energieeffizienzprojekte in öffentlichen Gebäuden || Sämtliche Projekte wurden abgeschlossen.