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Document 52015AP0004

P8_TA(2015)0004 Den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen ***II Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2015 zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (10972/3/2014 — C8-0145/2014 — 2010/0208(COD)) P8_TC2-COD(2010)0208 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 13. Januar 2015 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2015/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

ABl. C 300 vom 18.8.2016, p. 52–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 300/52


P8_TA(2015)0004

Den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen ***II

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2015 zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (10972/3/2014 — C8-0145/2014 — 2010/0208(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

(2016/C 300/13)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (10972/3/2014 — C8-0145/2014),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 9. Dezember 2010 (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 28. Januar 2011 (2),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung (3) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2010)0375),

unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments aus zweiter Lesung gemäß Artikel 294 Absatz 8 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 69 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für die zweite Lesung (A8-0038/2014),

1.

legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 51.

(2)  ABl. C 104 vom 2.4.2011, S. 62.

(3)  ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 350.


P8_TC2-COD(2010)0208

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 13. Januar 2015 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2015/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2015/412.)


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