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Document 52014PC0565
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the EU Solidarity Fund
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
/* COM/2014/0565 final */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union /* COM/2014/0565 final */
BEGRÜNDUNG Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des
Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens
für die Jahre 2014-2020[1],
insbesondere Artikel 10, ermöglicht die Inanspruchnahme des
Solidaritätsfonds der Europäischen Union innerhalb einer jährlichen Obergrenze
von 500 Mio. EUR (zu Preisen von 2011), die die Obergrenzen der
einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens überschreitet. Die Bedingungen für die
Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus dem Fonds werden in der
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates[2]
ausführlich dargelegt, da seine geänderte Verordnung (EU) Nr. 661/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates[3]
nicht rückwirkend angewendet werden darf. Auf der Grundlage der Anträge Italiens,
Griechenlands, Sloweniens und Kroatiens, stellt sich die Berechnung der Hilfen
aus dem Solidaritätsfonds auf Basis des geschätzten Gesamtschadens wie folgt
dar: Katastrophen || Direkt-schaden (in EUR) || Schwellenwert (in Mio. EUR) || Betrag auf der Basis von 2,5% (in EUR) || Betrag auf der Basis von 6% (in EUR) || Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Finanzhilfe (in EUR) Überschwemmungen in Italien || 652 418 691 || 3 752,330 || 16 310 467 || ~ || 16 310 467 Erdbeben in Griechenland || 147 332 790 || 1 168,231 || 3 683 320 || ~ || 3 683 320 Eis / Sturm in Slowenien || 428 733 722 || 209,587 || 5 239 675 || 13 148 803 || 18 388 478 Eis / Überschwemmungen in Kroatien || 291 904 630 || 254,229 || 6 355 725 || 2 260 538 || 8 616 263 INSGESAMT || 46 998 528 Nach Prüfung dieser Anträge[4] und unter
Berücksichtigung der maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds
und der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission
vor, einen Gesamtbetrag von 46 998 528 EUR aus dem
Solidaritätsfonds der Europäischen Union bereitzustellen. Die Kommission wird einen Entwurf für einen
Berichtigungshaushaltsplan (EBH) vorlegen, um die erforderlichen Mittel für
Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in den Haushaltsplan 2014 einzusetzen.
Kommt keine Einigung zustande, so wird nach Nummer 11 der
interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5] ein Trilogverfahren
eingeleitet Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des
Solidaritätsfonds der Europäischen Union DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des
Solidaritätsfonds der Europäischen Union[6],
insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem
Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im
Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7], insbesondere auf
Nummer 11, auf Vorschlag der Kommission[8], in Erwägung
nachstehender Gründe: (1)
Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der
Europäischen Union („Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von
Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen. (2)
In Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 1311/2013 ist vorgesehen, dass der Fonds bis zu einer jährlichen
Obergrenze von 500 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Anspruch
genommen werden kann. (3)
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des
Fonds sind in der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 geregelt. (4)
Italien hat wegen Überschwemmungen einen Antrag auf
Inanspruchnahme des Fonds gestellt. (5)
Griechenland hat wegen eines Erdbebens einen Antrag
auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt. (6)
Slowenien hat wegen Eisstürmen einen Antrag auf
Inanspruchnahme des Fonds gestellt. (7)
Kroatien hat wegen Eisstürmen, auf die
Überschwemmungen folgten, einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen
Union für das Haushaltsjahr 2014 werden aus dem Solidaritätsfonds der
Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe
von 46 998 528 EUR bereitgestellt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [2] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3. [3] ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 143. [4] Mitteilung der Kommission C(2014) 6077. [5] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [6] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3. [7] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [8] ABl. C […] vom […],
S. […].