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Document 52014IP0175

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zu dem Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (2013/2990(RSP))

    ABl. C 285 vom 29.8.2017, p. 141–144 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.8.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 285/141


    P7_TA(2014)0175

    Freiwilliges Partnerschaftsabkommen EU-Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die EU

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zu dem Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (2013/2990(RSP))

    (2017/C 285/19)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (1),

    in Kenntnis des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (2),

    in Kenntnis des vom Europäischen Rat gemäß Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1, Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0344/2013),

    unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. September 2007 mit der Resolution 61/295 angenommen wurde (3),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (4),

    unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank vom 14. März 2012 mit dem Titel „Justice for forests: Improving criminal justice efforts to combat illegal logging“ (Rechtsschutz für den Wald: Strengere strafrechtliche Verfolgung des illegalen Holzeinschlags) (5),

    unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch vom 16. Juli 2013 mit dem Titel „The dark side of green growth. Human rights impacts of weak governance in Indonesia’s forestry sector“ (Die dunkle Seite des grünen Wachstums: Scheitern der Forstpolitik in Indonesien und die Folgen für die Menschenrechte) (6),

    in Kenntnis des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits vom 9. November 2009;

    gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die Regierung von Indonesien und die EU am 30. September 2013 ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen (VPA) über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die EU (FLEGT) unterzeichnet haben, in dem sich beide Seiten verpflichten, dafür zu sorgen, dass in die EU eingeführtes Holz legal erzeugt, geschlagen und transportiert wird;

    B.

    in der Erwägung, dass VPA eine Handhabe sind, um gegen illegalen Holzeinschlag vorzugehen, die Forstverwaltung zu verbessern und letztendlich eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu erreichen sowie die weltweiten Bemühungen um eine Eindämmung der Entwaldung und der Schädigung von Wäldern zu unterstützen;

    C.

    in der Erwägung, dass mit VPA systemische Veränderungen im Forstsektor gefördert werden sollen, indem die Bemühungen gewissenhafter Marktteilnehmer, die Holz aus legalen und zuverlässigen Quellen erwerben, belohnt und diese Akteure vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden;

    D.

    in der Erwägung, dass sich in Indonesien das drittgrößte Regenwaldgebiet der Welt — nach dem Amazonas und dem Kongobecken — befindet, dass Indonesien aber auch ein bedeutender Emittent von Treibhausgasen ist, was vor allem auf die großflächige Umwandlung der Regenwälder und kohlenstoffreichen Torfmoore in andere Nutzungsformen, z. B. für die Erzeugung von Palmöl und Papier, zurückzuführen ist,

    E.

    in der Erwägung, dass Indonesien zwischen 2009 und 2011 insgesamt 1 240 000 Hektar Waldfläche verloren hat;

    F.

    in der Erwägung, dass wertmäßig derzeit nur zehn Prozent der indonesischen Ausfuhren an Holz und Holzprodukten in die EU gehen, während der Großteil in asiatische Länder exportiert wird, dass das VPA also wichtige Maßstäbe für die gesamte indonesische Holzindustrie setzt;

    G.

    in der Erwägung, dass laut Interpol und einer Studie der Weltbank aus dem Jahr 2012 das Risiko für Geldwäsche und Steuerflucht im indonesischen Forstsektor hoch ist;

    H.

    in der Erwägung, dass Korruption, Steuerflucht und Geldwäsche im Forstsektor das Land laut Human Rights Watch zwischen 2007 und 2011 7 Mrd. USD gekostet haben; in der Erwägung, dass der stellvertretende Vorsitzende der indonesischen Kommission für Korruptionsbekämpfung (KPK) den Forstsektor als Hort der schrankenlosen Korruption bezeichnet hat (7); in der Erwägung, dass Indonesien jedoch in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet der strafrechtlichen Verfolgung von Finanzstraftaten erhebliche Fortschritte verzeichnen konnte, wie die Verurteilung des Palmölproduzenten Asian Agri Group wegen Steuerhinterziehung durch den Obersten Gerichtshof im Dezember 2012 belegt;

    I.

    in der Erwägung, dass sich beide Parteien in Bezug auf das indonesische Legalitätssicherungssystem für Holz (Sistem Verifikasi Legalitas Kayu, SVLK) einigen müssen, damit Holz und Holzprodukte aus Indonesien, die unter das VPA fallen, als Holz mit FLEGT-Genehmigung, das gemäß den Bestimmungen der EU-Holzverordnung automatisch als legal gilt, in die EU eingeführt werden können (8);

    J.

    in der Erwägung, dass das indonesische SVLK derzeit dahingehend überarbeitet wird, dass es den Anforderungen des VPA entspricht;

    K.

    in der Erwägung, dass die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (9) befugt ist, genaue Vorgaben für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zu erlassen und die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführte Liste der Partnerländer und der dort zuständigen Genehmigungsbehörden zu ändern;

    L.

    in der Erwägung, dass das indonesische Verfassungsgericht am 6. Mai 2013 entschieden hat, dass Wälder, in denen indigene Völker beheimatet sind, nicht als staatliche Waldgebiete eingestuft werden sollten, was einer weiter reichenden Anerkennung der Rechte der indigenen Völker auf der Inselgruppe den Weg ebnet;

    1.

    begrüßt, dass Indonesien nachdrücklich und freiwillig darum bemüht ist, den um sich greifenden illegalen Holzeinschlag und den damit verbundenen Handel einzudämmen, indem es sein SVLK unter Einbeziehung mehrerer Interessengruppen weiterentwickelt, wobei vor allem die großen Fortschritte, die das Land in den vergangenen Monaten verzeichnet hat, lobend zu erwähnen sind; hegt angesichts bestimmter Probleme jedoch nach wie vor Bedenken; weist darauf hin, dass FLEGT-Genehmigungen erst offiziell erteilt werden können, wenn das SVLK mit Blick auf die Umsetzung der Ziele des VPA auch wirklich funktioniert;

    2.

    begrüßt das Ergebnis der Verhandlungen zum Freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union; bekräftigt seine Unterstützung für den Abschluss des VPA und seine Bereitschaft, dessen erfolgreiche Umsetzung voranzutreiben;

    3.

    weist darauf hin, dass die Mehrzahl der fraglichen Einschlagsgebiete in Indonesien noch nicht nach dem SVLK zertifiziert ist und große Holzmengen ungeprüft aus dem Einschlag in die Lieferkette gelangen;

    4.

    hebt hervor, dass der Anwendungsbereich des SVLK, auch der Prüfungen, auf alle Holzgewinnungsgebiete und alle Abschnitte der Lieferkette ausgedehnt werden muss, damit sichergestellt ist, dass geprüftes, legales Holz von nicht geprüftem Holz getrennt wird, sodass ungeprüftes Holz erst gar nicht in die SVLK-Lieferkette gelangt;

    5.

    ist der Ansicht, dass die Umwandlung von Wäldern in andere Nutzungsformen ein beständiges Problem der indonesischen Flächenbewirtschaftungspolitik ist; bedauert, dass das Verfahren, in dessen Rahmen Unternehmen Konzessionen für diese Umwandlung von Wäldern erteilt werden, mit dem SVLK derzeit nicht überprüft wird und dass insbesondere nicht geprüft wird, ob dabei Umweltverträglichkeitsprüfungen stattgefunden haben und die Bedingungen erfüllt werden, die Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung für eine derartige Umwandlung von Waldflächen sind;

    6.

    weist darauf hin, dass Holz mit dem derzeitigen SVLK selbst dann als legal zertifiziert werden kann, wenn die Ansprüche indigener Völker oder lokaler Bevölkerungsgruppen auf die Nutzung der betreffenden Flächen noch nicht geklärt sind oder wenn keine angemessene Entschädigung gezahlt wurde; fordert die Kommission auf, auf die indonesische Regierung Druck auszuüben, damit bei der Legalitätsprüfung den angestammten Rechten der betreffenden Bevölkerungsgruppen gebührend Rechnung getragen wird, was deren Waldgebiete und den Grundsatz der freiwillig, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebenen Zustimmung indigener Völker und lokaler Bevölkerungsgruppen sowie gegebenenfalls die Entschädigung für den Verlust des Zugangs zu Waldgebieten betrifft, und die Prüfstellen den Auftrag erhalten zu prüfen, ob die Landnutzungsrechte der ortsansässigen Bevölkerung von den Unternehmen geachtet und die abgesteckten Gebiete per Gesetz bekanntgegeben wurden;

    7.

    fordert die indonesische Regierung auf, sicherzustellen, dass kleine und mittlere Unternehmen im Zertifizierungsprozess nicht benachteiligt sind;

    8.

    fordert die Kommission auf, Druck auf die indonesische Regierung auszuüben, damit diese zusichert, dass

    alle Einschlagsgebiete und die gesamte Produktkettendokumentation geprüft werden, wobei auch zu prüfen ist, ob die holzverarbeitenden Unternehmen überhaupt berechtigt waren, das Holz zu schlagen,

    zertifiziertes und nicht zertifiziertes Holz getrennt gelagert werden,

    die Umwandlung natürlicher Wälder in andere Nutzungsformen auf ein Minimum begrenzt und die legale Herkunft von Holz aus umgewandelten Gebieten verifiziert wird, wobei auch zu verifizieren ist, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat bzw. dass die Vorgaben eingehalten werden, die für die Nutzung der konzessionierten Fläche gelten;

    9.

    fordert die indonesische Regierung auf, in Ergänzung zur Legalitätsprüfung im Rahmen des SVLK auch entschieden gegen Finanzstraftaten — wie Geldwäsche und Steuerbetrug — in Verbindung mit dem Forstsektor vorzugehen, damit das Land im Zusammenhang mit der Erteilung von FLEGT-Genehmigungen glaubwürdiger wird;

    10.

    fordert die indonesische Regierung auf, nach dem jüngsten Beschluss, die Steuergesetze durchzusetzen, nun auch Nachweise dafür zu verlangen, dass die holzexportierenden Unternehmen die Steuergesetze und das Geldwäschegesetz Indonesiens aus dem Jahr 2010 uneingeschränkt einhalten;

    11.

    begrüßt, dass die indonesische Regierung den öffentlichen Zugang zu aktuellen und transparenten Daten und Karten mit der Initiative der „einen Karte“ verbessern will, da die Forstverwaltung in Indonesien an der unterschiedlichen und abweichenden Auslegung von Gesetzen und Konflikten mit den lokalen und indigenen Bevölkerungsgruppen scheitert, solange diese Informationen fehlen; hebt hervor, dass die unabhängigen Beauftragten für Waldüberwachung im Interesse der glaubhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben Zugang zu diesen grundlegenden Informationen haben müssen und dass Konzessionskarten, Holzeinschlagspläne und Informationen über Genehmigungen in öffentlichen Verzeichnissen hinterlegt sein sollten; fordert die indonesische Regierung auf, die Initiative der „einen Karte“ voranzutreiben und eine erste Fassung dieser Karte zu veröffentlichen, die auch einschlägige Informationen zu Genehmigungsvorgängen und Nutzungsansprüchen in Verbindung mit Waldgebieten enthält;

    12.

    fordert die Kommission auf, im Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens mitzuarbeiten und darauf hinzuwirken, dass das Risiko von Betrug und Korruption umfassend thematisiert wird — unter anderem, indem ein risikobasierter Betrugsbekämpfungsplan erarbeitet wird;

    13.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Legalitätsprüfung bei Holz fast ausschließlich davon abhängig ist, wie leistungsfähig die Prüfer und die unabhängigen Überwachungssysteme sind; hebt lobend hervor, dass das SVLK der unabhängigen Überwachung durch die Zivilgesellschaft amtlichen Charakter verleiht; weist jedoch darauf hin, dass die Kapazitäten der unabhängigen Überwachungssysteme aufgrund ihrer Personal- und Mittelausstattung begrenzt sind;

    14.

    fordert die Kommission auf, Druck auf die indonesische Regierung auszuüben, damit Prüfer und Prüfstellen zusammen mit den unabhängigen Beauftragten für Waldüberwachung so finanziert und ausgebildet werden, dass regelmäßige Überwachungsmaßnahmen vor Ort, Stichprobenkontrollen und Prüfungen stattfinden können;

    15.

    begrüßt, dass die indonesische Regierung sich bemüht, die Rolle der zuständigen Forstpolizei zu stärken; stellt jedoch fest, dass das indonesische Forstministerium sein System für die Überwachung und Katalogisierung von illegalem Holzeinschlag und das weitere Vorgehen in solchen Fällen weiter verbessern muss; hebt hervor, dass gegen Unternehmen, die bei ihren Tätigkeiten gegen Vorschriften verstoßen, bei den Strafverfolgungsbehörden Anzeige zu erstatten ist;

    16.

    fordert die Kommission auf, Druck auf die indonesische Regierung auszuüben, damit sie Meldungen unabhängiger Überwachungsstellen über Verstöße gegen einschlägige Vorschriften entsprechend reagiert und die zuständigen Behörden wirksame, abschreckende Durchsetzungsmaßnahmen treffen, wenn Verstöße gegen die betreffenden Rechtsvorschriften festgestellt werden;

    17.

    hebt hervor, dass die unabhängige Überwachung und die Achtung der Rechte indigener Völker und lokaler Bevölkerungsgruppen entscheidend zur Glaubwürdigkeit des SVLK beitragen; hält es daher für dringend notwendig, weiter Engagement zu zeigen und auch gegenüber anderen Interessenträgern der Zivilgesellschaft für mehr Transparenz zu sorgen und im Zuge der unabhängigen Überwachung durch die Zivilgesellschaft nicht nur auf Gewalt, Drohungen und jegliche Formen des Missbrauchs zu verzichten, sondern missbräuchliche Verhaltensweisen gegebenenfalls streng zu ahnden;

    18.

    fordert die Kommission auf, Druck auf die indonesische Regierung auszuüben, damit sichergestellt ist, dass

    die Interessenträger auch weiterhin und in verstärktem Maße an der Umsetzung und Einführung des SVLK beteiligt werden,

    im Zuge der unabhängigen Überwachung durch die Zivilgesellschaft auf Gewalt, Drohungen und jegliche Formen des Missbrauchs verzichtet wird und missbräuchliche Verhaltensweisen gegebenenfalls streng geahndet werden,

    als nicht verhandelbare Bedingung für die Erteilung einer FLEGT-Genehmigung gilt, dass in jedem Fall die freiwillig, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung indigener Völker und lokaler Bevölkerungsgruppen eingeholt werden muss und die Betroffenen für den Verlust des Zugangs zu Waldgebieten, die ihnen als Lebensgrundlage dienen, entschädigt werden,

    die SVLK-Prüfbedingungen nicht unveränderlich feststehen, sondern von indonesischen Interessengruppen regelmäßig so überarbeitet werden, dass sie immer besser greifen;

    19.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass den Ergebnissen im Zusammenhang mit der Entscheidung des indonesischen Verfassungsgerichts vom 6. Mai 2013 bei der Überarbeitung des SVLK gebührend Rechnung getragen wird;

    20.

    fordert die Kommission auf, die indonesische Regierung in den geforderten Bemühungen zu unterstützen und gleiche Ausgangsbedingungen für die am regionalen Markt vertretenen Akteure sicherzustellen, indem der Forderung der indonesischen Regierung, die Region Sarawak in die Verhandlungen über ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Malaysia einzubeziehen, nachgekommen wird;

    21.

    ist sich der Tatsache bewusst, dass einige der in dieser Entschließung enthaltenen Forderungen über die Kriterien hinausgehen, die in Anhang 8 des VPA als Voraussetzung für die Anerkennung des Genehmigungssystems festgelegt sind; fordert die Kommission auf, für Fortschritte bei der Erfüllung dieser vom Europäischen Parlament als wichtig erachteten, zusätzlichen Anforderungen zu sorgen und ihm über die Fortschritte Bericht zu erstatten, die im Vorfeld der Anerkennung des Genehmigungssystems verzeichnet werden;

    22.

    fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung des VPA und insbesondere darüber Bericht zu erstatten, wie die vorstehend genannten Fragen gelöst wurden oder werden;

    23.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament von Indonesien zu übermitteln.


    (1)  Ratsdokument 11767/1/2013.

    (2)  Ratsdokument 11769/1/2013.

    (3)  http://www.un.org/esa/socdev/unpfii/documents/DRIPS_en.pdf

    (4)  ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 23.

    (5)  World Bank, Justice for forests: Improving criminal justice efforts to combat illegal logging, 2012, S. 5-10, http://siteresources.worldbank.org/EXTFINANCIALSECTOR/Resources/Illegal_Logging.pdf

    (6)  Human Rights Watch, The dark side of green growth: Human rights impacts of weak governance in Indonesia’s forestry sector, 2013, http://www.hrw.org/sites/default/files/reports/indonesia0713webwcover_1.pdf

    (7)  Reuters Online News, 17. September 2010, „Graft could jeopardise Indonesia’s climate deals“: http://www.reuters.com/article/2010/09/17/indonesia-corruption-idUSSGE68G03P20100917

    (8)  Verordnung (EU) Nr. 995/2010.

    (9)  ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1.


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