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Document 52014IP0072

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2014 zur Unter- und Mangelernährung von Kindern in Entwicklungsländern (2014/2853(RSP))

    ABl. C 289 vom 9.8.2016, p. 71–76 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.8.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 289/71


    P8_TA(2014)0072

    Unterernährung von Kindern in Entwicklungsländern

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2014 zur Unter- und Mangelernährung von Kindern in Entwicklungsländern (2014/2853(RSP))

    (2016/C 289/12)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und insbesondere auf Artikel 25, in dem das Recht auf Nahrung als Bestandteil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard anerkannt wird,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und insbesondere auf Artikel 11, in dem das „Recht auf einen angemessenen Lebensstandard[…], einschließlich ausreichender Ernährung“ und das „grundlegende Recht, vor Hunger geschützt zu sein“, anerkannt werden,

    unter Hinweis auf das im Jahr 2008 angenommene Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, mit dem das Recht auf Nahrung auf internationaler Ebene einklagbar wird,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 27 Absatz 3,

    unter Hinweis auf die Erklärung über die weltweite Ernährungssicherheit, die im Rahmen des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 1996 in Rom einberufenen Welternährungsgipfels angenommen wurde,

    unter Hinweis auf die 2004 von der FAO angenommenen Leitlinien zum Recht auf angemessene Nahrung, mit denen Staaten eine Orientierung geboten wird, wie sie ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Recht auf Nahrung nachkommen können,

    unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere auf Ziel 1 (Beseitigung von extremer Armut und Hunger bis 2015) und Ziel 4 (Senkung der Kindersterblichkeit),

    unter Hinweis auf das im Jahr 2012 angenommene Ernährungshilfe-Übereinkommen,

    unter Hinweis auf den umfassenden Bericht und den Synthesebericht des Weltagrarrates der Vereinten Nationen (IAASTAD — International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development), die 2009 veröffentlicht wurden (1),

    unter Hinweis auf den Bericht des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) von 2009 über die Nahrungsmittelknappheit, der Kinder weltweit ausgesetzt sind,

    unter Hinweis auf den dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf der 16. Tagung am 8. März 2011 vorgelegten Bericht des VN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung mit dem Titel „Agroecology and the Right to Food“ (Agrarökologie und das Recht auf Nahrung),

    unter Hinweis auf die Weltausstellung 2015 in Mailand, die sich mit dem Thema „Feeding the Planet, Energy for Life“ (Den Planeten ernähren, Energie für das Leben) befassen wird,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2010 mit dem Titel „Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich“ (COM(2010)0126),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2010 mit dem Titel „EU-Politikrahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit“ (COM(2010)0127),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen“ (COM(2012)0586),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2013 mit dem Titel „Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU“ (COM(2013)0141),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einem Rahmen für die Politik der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu dem EU-Konzept für Resilienz und Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen (3),

    unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Mangelernährung von Kindern in Entwicklungsländern (O-000083/2014 — B8-0041/2014),

    unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Entwicklungsausschusses,

    gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass immer noch beinahe eine Milliarde Menschen an Hunger leidet, und in der Erwägung, dass mindestens 225 Millionen Kinder weltweit im Alter von unter fünf Jahren an akuter und chronischer Unterernährung und an Wachstumsverzögerungen als Folge einer chronischen Unterernährung von Kindern und Müttern leiden und Schätzungen zufolge jedes Jahr 2,6 Millionen dieser Kinder in Entwicklungsländern sterben;

    B.

    in der Erwägung, dass laut Angaben der globalen Indizes und Landkarten (4) für versteckten Hunger etwa zwei Milliarden Menschen weltweit bzw. eine von drei Personen in Entwicklungsländern an einem chronischen Mangel an lebenswichtigen Vitaminen und Mineralien (Mikronährstoffen) leiden; in der Erwägung, dass dieser Zustand als „versteckter Hunger“ bekannt ist und die Anfälligkeit von Personen für Geburtsschäden, Infektionen und Entwicklungsdefizite drastisch erhöht;

    C.

    in der Erwägung, dass Unterernährung Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge mit Abstand die wichtigste Ursache für Kindersterblichkeit bildet und 35 % der Erkrankungen bei Kindern im Alter von unter fünf Jahren bedingt;

    D.

    in der Erwägung, dass nach wie vor beinahe 20 Millionen Kinder an schwerer akuter Mangelernährung leiden, sowohl im Umfeld von Notsituationen als auch außerhalb dieses Umfelds, und in der Erwägung, dass lediglich 10 % von ihnen Zugang zu medizinischer Versorgung haben;

    E.

    in der Erwägung, dass die Ernährung von Kindern im Alter von bis zu fünf Jahren stark vom Zustand der Ernährung ihrer Mütter während der Schwangerschaft und Stillzeit abhängig ist;

    F.

    in der Erwägung, dass Unterernährung ferner eine Ursache für Krankheitsanfälligkeit und verminderte Produktivität ist und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern beeinträchtigt;

    G.

    in der Erwägung, dass die unterernährten Kinder, die überleben, oft im Laufe ihres späteren Lebens körperliche und geistige Defizite aufweisen, die ihre Möglichkeiten, zu lernen und einem Beruf nachzugehen, einschränken, und dass diese Menschen in einem über Generationen sich reproduzierenden Kreislauf aus Krankheit und Armut gefangen sind;

    H.

    in der Erwägung, dass die Zahl der unterernährten Kinder aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Produktion — und somit auf die Ernährung — zunehmen dürfte;

    I.

    in der Erwägung, dass die massive ländliche und städtische Armut eine wichtige Ursache für den Hunger in Entwicklungsländern darstellt, der durch Landflucht verschärft wird, deren Ursache darin liegt, dass Kleinlandwirtschaft für viele Menschen keine gangbare Option darstellt;

    J.

    in der Erwägung, dass 25 Jahre nach der Annahme des Übereinkommens über die Rechte des Kindes einige der Vertragsparteien nicht in der Lage waren, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen der Zugang von Kindern zu ausreichender Ernährung sichergestellt werden kann;

    K.

    in der Erwägung, dass die Regierungen auf dem Welternährungsgipfel 1996 das Recht auf Nahrung bekräftigt und sich dazu verpflichtet haben, die Zahl der hungernden und unterernährten Menschen bis 2015 um die Hälfte von 840 Millionen auf 420 Millionen zu verringern; in der Erwägung, dass die Zahl der hungernden und unterernährten Menschen, insbesondere der Kinder, in den letzten Jahren jedoch zugenommen hat, vor allem infolge der Lebensmittelkrisen von 2008 und 2011;

    L.

    in der Erwägung, dass unterschiedliche internationale Rechtsinstrumente das Recht auf Nahrung mit anderen Menschenrechten verknüpfen, darunter dem Recht auf Leben, dem Recht auf Auskommen, dem Recht auf Gesundheit, dem Recht auf Eigentum, dem Recht auf Bildung und dem Recht auf Wasser;

    M.

    in der Erwägung, dass das Recht aller Menschen auf Nahrung und hochwertige Ernährung von überragender Bedeutung ist, um die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu erreichen; in der Erwägung, dass die Nahrung mit den meisten — wenn nicht mit allen — Millennium-Entwicklungszielen verknüpft ist, die wiederum selbst in einem engen Zusammenhang stehen;

    N.

    in der Erwägung, dass internationale Organisationen bestätigen, dass ausreichend Nahrungsmittel erzeugt werden, um die gesamte Weltbevölkerung zu ernähren, und dass die Unterernährung bei Kindern mit der Ernährungsunsicherheit und der Armut der privaten Haushalte, mit Ausgrenzung, ungeeigneten Betreuungs- und Ernährungsmethoden, einer gesundheitsschädlichen Umgebung in den Haushalten und unzureichenden Gesundheitsdiensten zusammenhängt;

    O.

    in der Erwägung, dass das Recht auf Nahrung und hochwertige Ernährung wesentlich ist, um Familien und Gemeinschaften krisenresistent zu machen und ihre Fähigkeit zu stärken, den vor einer Notstandssituation bestehenden Zustand rascher wiederherzustellen, zumal Zahl und Umfang von Katastrophen zunehmen;

    P.

    in der Erwägung, dass ein optimaler Ernährungszustand gegeben ist, wenn Kinder Zugang zu erschwinglichen, abwechslungsreichen, nährstoffreichen Lebensmitteln sowie zu geeigneten Methoden der Mütter- und Kinderbetreuung, angemessenen Gesundheitsdiensten und einem gesundheitsfördernden Umfeld mit sauberem Wasser, Sanitäreinrichtungen und einer guten Hygienepraxis haben;

    1.

    hebt hervor, dass es zahlreiche Gründe für die Unterernährung bei Kindern gibt und die meisten davon vom Menschen verschuldet und daher vermeidbar sind, darunter ineffiziente Wirtschaftsstrukturen, die ungleiche Verteilung und/oder nicht nachhaltige Nutzung von Ressourcen, schwache Verwaltungsstrukturen, eine übermäßige Abhängigkeit von einzelnen Kulturpflanzen und die Praxis des Anbaus von Monokulturen, die Diskriminierung von Frauen und Kindern sowie gesundheitliche Probleme aufgrund defizitärer Gesundheitssysteme, was mit mangelnder Bildung, insbesondere bei Müttern, einhergeht;

    2.

    besteht darauf, dass die Behörden die drei Dimensionen des Rechts auf Nahrung und hochwertige Ernährung gewährleisten: Verfügbarkeit, d. h. die Möglichkeit, sich entweder selbst unmittelbar von produktiven Flächen oder sonstigen natürlichen Ressourcen zu ernähren oder gut funktionierende Systeme der Verteilung, Verarbeitung und Vermarktung zu etablieren; Zugänglichkeit, d. h. dass sowohl der wirtschaftliche als auch der physische Zugang zu Nahrungsmitteln sichergestellt wird; und Angemessenheit, d. h. dass Nahrung sicher sein und die Ernährungsbedürfnisse jedes Einzelnen befriedigen muss, wobei dem Alter, den Lebensbedingungen, der Gesundheit, der Beschäftigung, dem Geschlecht, der Kultur und der Religion Rechnung zu tragen ist;

    3.

    betont, dass aus einer Lebenszyklus-Perspektive der wichtigste Zeitraum, um den Nährstoffbedarf eines Kindes zu decken, die ersten 1 000 Lebenstage einschließlich der Schwangerschaft sind, da das Kind in diesem Zeitraum einen höheren Nährstoffbedarf hat, um das rasche Wachstum und die schnelle Entwicklung zu unterstützen, anfälliger für Infektionskrankheiten ist und in Bezug auf seine Ernährung, Betreuung und soziale Interaktion in vollem Maße von anderen abhängig ist;

    4.

    bekräftigt, dass die Bekämpfung der Unterernährung von Kindern und Müttern einen integrierten Ansatz und ein koordiniertes Vorgehen in einer Reihe von Bereichen erfordert, die mit der Unterernährung im Zusammenhang stehen, wie Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft, Wasser, Zugang zu Energie und Sanitäreinrichtungen, sowie die verantwortungsvolle Einbeziehung aller Interessenträger, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konsequente und langfristige Entwicklungsstrategien anzunehmen und Anstrengungen zu unternehmen, um die Unterernährung, auch im Zusammenhang mit Notstandssituationen und Interventionen aus humanitären Gründen zu verringern;

    5.

    fordert die EU auf, die im Rahmen ihrer Entwicklungshilfeprogramme erbrachte Unterstützung nachhaltig wirtschaftender kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe, deren Erzeugung — in erster Linie — für den örtlichen Verbrauch bestimmt ist, zu verstärken und in partizipatorische, unter Federführung der jeweiligen Regierungen durchzuführenden Pläne zu investieren, die auf lokaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Landwirten und ihren Vertretern, den örtlichen und regionalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt werden sollten;

    6.

    würdigt, dass in den letzten Jahren Verbesserungen bei der Bekämpfung der Unterernährung bei Kindern erzielt wurden, wie die Indikatoren für den Fortschritt bei der Verwirklichung des MDG 1 belegen; ist allerdings der Ansicht, dass die Zahl der Kinder, die aufgrund von Unterernährung sterben oder an Unterernährung leiden, nach wie vor unannehmbar hoch ist und dazu beiträgt, den Teufelskreis von Armut und Hunger aufrechtzuerhalten;

    7.

    betont daher, dass die Bekämpfung der Unterernährung bei Kindern und die Bereitstellung des allgemeinen Zugangs zu hinreichend nahrhaften Lebensmitteln weiterhin als eines der wichtigsten Ziele im Rahmen der Vorgabe zur Beseitigung des Hungers der Agenda für den Zeitraum nach 2015 fungieren sollte, wobei insbesondere zu fordern ist, bis 2030 sämtliche Formen der Mangelernährung zu beseitigen und bis 2025 die international vereinbarten Ziele in Bezug auf Stunting und Wasting bei Kindern im Alter unter fünf Jahren zu verwirklichen;

    8.

    ist der Ansicht, dass die Kürzung der Finanzmittel für die Landwirtschaft im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) im Vergleich zum 9. EEF ein Fehler war; fordert den Rat daher eindringlich auf, dies zu überdenken und mit Blick auf den 11. EEF Abhilfemaßnahmen zu ergreifen;

    9.

    betont, dass zur Bekämpfung der Unterernährung der politische Wille gegeben sein muss; begrüßt den vom Ständigen Ausschuss der Vereinten Nationen für Ernährung (UNSCN) ausgearbeiteten Fahrplan zur Ernährungssicherung („Scaling-up Nutrition“ — SUN), mit dem die Verbesserung der Ernährungsqualität insbesondere in Ländern mit hoher Prävalenz beschleunigt werden soll, wobei verschiedene Akteure, einschließlich der für den Bereich Ernährung zuständigen Einrichtungen der Vereinten Nationen, einzubinden sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die im Fahrplan zur Ernährungssicherung formulierten Grundsätze umzusetzen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Teilnahme von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Basisorganisationen, die in direktem Kontakt zu Kleinbauern und deren Familien stehen, an der SUN-Plattform zu fördern und Instrumente hierfür zu schaffen;

    10.

    begrüßt die Zusage der Kommission, im Zeitraum zwischen 2014 und 2020 3,5 Mrd. EUR zur Verbesserung der Ernährungssituation in einigen der weltweit ärmsten Länder zu investieren, und fordert die Kommission auf, ihre Mittelbindungen in Bezug auf ernährungsspezifische Interventionen aufzustocken, um ihr Ziel zu erreichen, bis 2025 die Zahl der unterentwickelten Kinder unter fünf Jahren um sieben Millionen zu senken;

    11.

    betont, dass Frauen bei der Ernährung von Kindern und der Ernährungssicherheit eine entscheidende Rolle zukommt, indem sie stillen, Lebensmittel innerhalb der Familie herstellen, erwerben, zubereiten und verteilen, Kinder und Kranke betreuen sowie eine einwandfreie Hygiene sicherstellen; weist darauf hin, dass — obgleich 60 % des chronischen Hungers bei Frauen und Mädchen anzutreffen ist — Frauen 60 bis 80 % der Nahrungsmittel in Entwicklungsländern herstellen;

    12.

    betont, dass Frauen, obgleich sie für etwa 80 % der Landwirtschaft in Afrika Verantwortung tragen, formell nur 2 % des Bodens gehört; weist außerdem darauf hin, dass im Rahmen von Programmen in Indien, Kenia, Honduras, Ghana, Nicaragua und Nepal vor kurzem zutage getreten ist, dass in von Frauen geführten Haushalten Ernährungssicherheit und Gesundheitsfürsorge eher verwirklicht werden und Bildung deutlicher im Vordergrund steht als in von Männern geführten Haushalten;

    13.

    betont, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Bildungsstand einer Frau und dem Ernährungszustand ihrer Familie besteht; fordert daher eindringlich, dass die geschlechtsspezifischen Hindernisse für Bildung und Alphabetisierung abgebaut werden, um den Zugang von Frauen zu Bildung zu verbessern;

    14.

    fordert daher, dass bei sämtlichen Maßnahmen, mit denen die Unterernährung bei Kindern bekämpft werden soll, die geschlechtsspezifische Dimension berücksichtigt und die Stärkung der Rolle der Frau gefördert wird;

    15.

    betont, dass die Unterernährung bei Schwangeren verheerende Folgen für Neugeborene hat, wodurch die künftige Entwicklung des Kindes unumkehrbar beeinträchtigt werden kann; fordert daher, dass dem Schutz der Gesundheit und der Rechte von Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet und die Ernährungsschulung ein integraler Bestandteil der Bildungsprogramme und Lehrpläne für Mädchen sein soll;

    16.

    betont erneut, wie wichtig die Lese- und Schreibfähigkeit als wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung von Armut und zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung ist; betont daher, wie wichtig es ist, die Bildung von Mädchen zu unterstützen, da Investitionen in diesem Bereich sowohl deren Chancen als auch die ihrer künftigen Kinder verbessern, ein gesünderes und produktiveres Leben zu führen;

    17.

    betont, dass Unterernährung bei Kindern vor allem in Entwicklungsländern anzutreffen ist, und zwar nicht nur bei der Bevölkerung im ländlichen Raum, sondern auch in städtischen Gebieten; vertritt daher die Auffassung, dass ein wesentlicher Faktor für die Beseitigung des Hungers bei Kindern in einer Agrarpolitik und in Reformen liegt, die darauf abzielen, dass es Kleinbauern ermöglicht wird, wirksamer und nachhaltiger zu produzieren, damit ihnen selbst und ihren Familien ausreichend Nahrungsmittel zur Verfügung stehen;

    18.

    hebt hervor, dass durch das Versäumnis, sowohl in der Entwicklungszusammenarbeit als auch bei Interventionen aus humanitären Gründen frühzeitig gegen die Unterernährung bei Kindern vorzugehen, alle Dimensionen der menschlichen Entwicklung gefährdet, einzelstaatliche Bildungsprogramme unterwandert, einzelstaatliche Gesundheitsausgaben belastet und die soziökonomische Entwicklung von Entwicklungsländern beeinträchtigt werden können, wobei als Folge wirtschaftliche Verluste auftreten, die Schätzungen zufolge zwischen 2 % und 8 % des BIP dieser Länder ausmachen;

    19.

    weist darauf hin, dass der Mangel an Mikronährstoffen, der etwa 7 % der Erkrankungen weltweit bedingt, schwerwiegende Folgen für die körperliche und geistige Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern hat; betont, dass in den zwanzig Ländern mit den höchsten Indexwerten für versteckten Hunger (achtzehn von ihnen befinden sich in Afrika südlich der Sahara und zwei — Indien und Afghanistan– in Asien) Stunting, Eisenmangelanämie und Vitamin-A-Mangel bei Kindern im Vorschulalter weit verbreitet sind;

    20.

    hebt hervor, dass die Unterernährung bei Kindern nicht nur durch Lebensmittelknappheit und eine mangelnde Infrastruktur, sondern auch durch Probleme bei der Verteilung von und einen nicht ausreichenden Zugang zu Nahrungsmitteln sowie eine mangelnde Kaufkraft verursacht wird, insbesondere angesichts der hohen Lebensmittelpreise, die durch Spekulationen mit Rohstoffen in die Höhe getrieben wurden; stellt fest, dass sich die mangelnde Kaufkraft vor allem auf arme Menschen auswirkt, die in städtischen Gebieten leben und ihre Lebensmittel nicht selbst erzeugen können; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass Kleinlandwirte und traditionelle landwirtschaftliche Verfahren gefördert werden;

    21.

    fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, die sich an der Weltausstellung 2015 beteiligen werden, anzusprechen, um eine gemeinsame Initiative — ausgehend vom Thema „Feeding the Planet, Energy for Life“ (Den Planeten ernähren, Energie für das Leben) — aufzulegen, damit Verpflichtungen und bindende Ziele sichergestellt werden, um Hunger und Mangelernährung mit breit gefächerten Strategien in unterschiedlichen Bereichen — von der Landwirtschaft bis zur Zusammenarbeit — zu bekämpfen;

    22.

    räumt ein, dass für Verbesserungen bei der Ernährung von Kindern und Müttern und bei der Ernährungssicherheit im Allgemeinen ein wirksames und koordiniertes Handeln mit Blick auf eine Reihe von Politikfeldern und Sektoren erforderlich sein wird, etwa was die erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum, die Land- und Wassernutzungspolitik, angemessene Dienste in Bezug auf Gesundheit, sauberes Wasser und Sanitärversorgung, geeignete Methoden der Mütter- und Kinderbetreuung, den Schutz des Lebens im Meer sowie sonstiger Ökosysteme und der biologischen Vielfalt, das Vorgehen gegen Entwaldung und die Bekämpfung des Klimawandels, die Anpassung und Reduzierung des Katastrophenrisikos, die nachhaltige Produktion und den nachhaltigen Verbrauch, den dauerhaften und sicheren Zugang zu Energie, den Handel, die Fischerei, die soziale Integration und die menschenwürdige Beschäftigung betrifft;

    23.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in all ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen die Ernährung, die Ernährungssicherheit und die nachhaltige Landwirtschaft zur Querschnittsaufgabe zu machen, um das Recht auf Ernährung zu schützen und zu fördern und für einen ganzheitlichen Ansatz auf der lokalen Ebene bis hin zur globalen Ebene zu sorgen; legt dem Rat und der Kommission nahe, erforderlichenfalls der Ernährung als wesentlichem Entwicklungsziel im Rahmen der Instrumente für die Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere des 11. EEF und des neuen Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, Vorrang einzuräumen;

    24.

    betont, dass Entwicklungs- und Soforthilfeprogramme mit Blick auf eine stärkere Effizienz enger verzahnt werden müssen, um Lebensmittelkrisen vorzubeugen und zu verhindern sowie um dazu beizutragen, dass die verursachten Schäden verringert werden und der Wiederaufbau erleichtert wird;

    25.

    fordert die Regierungen der Entwicklungsländer auf, günstige Rahmenbedingungen für eine verbesserte Ernährung von Kindern zu schaffen, indem die politischen Maßnahmen verbessert und die nationalen Pläne und Strategien zur Ernährung mit den Programmen der Geber koordiniert werden sowie die Grundsätze des guten Regierens und die Rechenschaftspflicht gegenüber den eigenen Bürgern gelten; spricht sich für größere Transparenz in den Haushaltsplänen der Entwicklungsländer aus, z. B. mittels der Verfolgung der Ausgabenströme, um die Zahl und Qualität der Projekte zur Bekämpfung der Unterernährung besser bewerten zu können;

    26.

    betont, dass verbesserte und koordinierte Daten zu Unterernährung und dem Mangel an Mikronährstoffen vorgelegt werden müssen, wenn Interventionsprogramme besser unterstützt und für die betroffenen Länder gezielte und sachkundige Unterstützung bereitgestellt werden soll;

    27.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, langfristige Finanzinvestitionen und Ressourcen für die Ernährung in Zusammenarbeit mit Akteuren, darunter Einrichtungen der Vereinten Nationen, den G8/G20, Schwellenländern, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen, akademischen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem Privatsektor, zu mobilisieren und die Ernährung als Priorität für die innovative Finanzierung festzulegen;

    28.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Ständigen Ausschuss der Vereinten Nationen für Ernährung zu übermitteln.


    (1)  http://www.unep.org/dewa/Assessments/Ecosystems/IAASTD/tabid/105853/Default.aspx

    (2)  ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 75.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0578.

    (4)  Global Hidden Hunger Indices and Maps: An Advocacy Tool for Action (Globale Indizes und Landkarten des versteckten Hungers: ein Instrument für das Tätigwerden).


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